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Auftraggeber Bundeswehr Organisation Auftragsvergabe Vertragsgestaltung

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AuftraggeberBundeswehr

OrganisationAuftragsvergabe

Vertragsgestaltung

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Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung – Z3/1 Auftraggeber Bundeswehr - Stand Dezember 2003

Auftraggeber Bundeswehr

Allgemeine Informationen zu

Organisation, Auftragsvergabe und Vertragsgestaltung Inhalt

Vorwort 1. Die Bundeswehr als Wirtschaftsfaktor 2. Die Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung, ein Überblick 3. Organisation und Zuständigkeiten

3.1 Die Hauptabteilung Rüstung des BMVg 3.2 Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) 3.3 IT-Direktor und IT-Stab im BMVg 3.4 Das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik

der Bundeswehr (IT-AmtBw) 4. Wer die Aufträge vergibt

4.1 Die zentrale Beschaffung 4.2 Die dezentrale Beschaffung

5. Wie die Aufträge vergeben werden 5.1 Vergabeverfahren 5.1.1 Nationales Vergabeverfahren 5.1.2 Internationales Verfahren nach den Liefer- und Dienstleistungsrichtli-

nien der Europäischen Union und dem Abkommen über öffentliche Be-schaffungen (GPA) der Welthandelsorganisation (WTO)

5.2 Vergabearten 5.2.1 Öffentliche Ausschreibung/Offenes Verfahren 5.2.2 Beschränkte Ausschreibung/Nicht offenes Verfahren 5.2.3 Freihändige Vergabe/Verhandlungsverfahren 5.3 Internationales WEAG-Verfahren 5.4 Internationales NATO-Infrastrukturverfahren

6. Wie man ins Geschäft kommt 6.1 Öffentliche Markterkundung 6.2 Nicht öffentliche Markterkundung 6.3 Elektronische Öffentliche Auftragsvergabe

7. Vertragsgestaltung 8. Qualitätssicherung 9. Förderung

9.1 Mittelstandsförderung 9.2 Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten

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Vorwort Die Bundeswehr hat einen von der Verfassung vorgegebenen Auftrag zur Landesverteidigung. Um diesen Auftrag und die daraus abgeleiteten Aufgaben erfüllen zu können, müssen den Streitkräften durch Bereitstellung der erforderlichen Ausstattung die notwendigen Fähigkeiten verfügbar gemacht werden. Die Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte, also des Bedarfs an Material und Dienstleistungen, ist durch Art. 87b des Grundgesetzes der Bundeswehrverwaltung übertragen. Die für die Ausstattung der Streitkräfte erforderlichen Aufträge an Indust-rie, Handel und Gewerbe werden daher von den dafür vorgesehenen zivilen Dienst-stellen der Bundeswehrverwaltung unter Beachtung der vergaberechtlichen Vor-schriften und Richtlinien der Bundesregierung vergeben. Die Informationsschrift "Auftraggeber Bundeswehr" soll den Bürger und vor allem die an Bundeswehraufträgen interessierten Firmen über Organisation, Auftragsvergabe und Vertragsgestaltung informieren und ihnen Hinweise für den "Einstieg" ins Ge-schäft mit der Bundeswehr geben. 1. Die Bundeswehr als Wirtschaftsfaktor

Den finanziellen Rahmen für die Auftragsvergabe der Bundeswehr setzt jährlich der Verteidigungshaushalt. Der Verteidigungshaushalt sah für das Jahr 2002 Ausgaben in Höhe von 23,6 Milliarden Euro vor. Davon sind knapp 28,5 Prozent Mittel für die wehrtechni-sche Forschung und Entwicklung sowie für Materialbeschaffung und Material-erhaltung. Das Schwergewicht liegt mit fast 5,2 Milliarden Euro bei den investi-ven Ausgaben für Verteidigungsgüter. Dazu gehört nicht nur die Finanzierung großer Rüstungsvorhaben wie Hubschrauber oder Kampfpanzer, sondern auch

Verteidigungshaushalt 2002 - 23,6 Mrd. Euro -

F&T, Entwicklung

= 0,85 (3,60%)

Personal- ausgaben = 12,53

(53,03%)

SonstigeInvestitionen

= 0,15 (0,63%)

Mil. Anlagen; Invest. = 0,69

(2,95%)

SonstigerBetrieb = 3,51

(14,87%)

MatErhaltung und Betrieb

= 2,35 (9,96%)

Militärische Beschaffungen

= 3,53 (14,96%)

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die Beschaffung von persönlicher Ausrüstung der Soldaten sowie von Vorräten an Verpflegung und Arzneimitteln. Weitere Mittel stehen für den Übungsbetrieb und die Aus- und Fortbildung bereit. Ferner sind Ausgaben für die Besoldung der Soldaten und die Gehälter der zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr in Verwal-tung, Schulen, Werkstätten und Depots eingeplant. Bauvorhaben betreuen die Finanzbauverwaltungen der Länder, so dass die Bundeswehr hier nicht unmittelbar Auftraggeber ist. Die Bundeswehr beeinflusst durch die Einrichtung und den Betrieb von Kasernen, Depots und Dienststellen die regionale Wirtschafts- und Infrastruktur. Mit den Einkommen der Soldaten und zivilen Mitarbeiter nimmt sie überdies am Marktgeschehen teil und fördert damit das örtliche Wirtschaftsleben.

2. Die Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung, ein Überblick

Die Ausstattung der Bundeswehr orientiert sich am vorgegebenen Auftrag. Um den Auftrag erfüllen zu können, muss die Bundeswehr über bestimmte Fähig-keiten verfügen. Ziel der Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung ist es, die not-wendigen Fähigkeiten durch die Bereitstellung von Produkten und Dienstleis-tungen zu erlangen. Bevor ein Produkt beschafft wird, durchläuft es das Verfahren "Customer, Pro-duct, Management (CPM 2001)". Das Verfahren ist in Phasen gegliedert. Die einzelnen Phasen dienen dazu, Forderungen an das Produkt abschließend und funktional zu beschreiben, eventuell vorhandene Risiken bei neuen Produkten zu mindern und einsatzreife Produkte für die Streitkräfte zu beschaffen. Dabei ist die Wirtschaftlichkeit bestimmend für den gesamten Verfahrensablauf. In den verschiedenen Phasen des CPM 2001 werden Verträge mit der Wirtschaft ge-schlossen, zum Beispiel

− Studien- und Forschungsverträge in der Analysephase,

Unterstützung durch die Wirtschaft - Auftragsvergabe -

AF abschließende funktionale Forderung

Analyse- phase

Projekt- phase

Einführungs-phase

Nutzungs- phase

ReG Realisierungsgenehmigung

ASB Abschlussbericht

− Definitions-, Studien- und Forschungsverträge

− Entwicklungsverträge

− Kauf-, Leasing-, Miet- und Pachtverträge

− Ausbildungsverträge

− Wartungs- und Instand-setzungsverträge

− Logistik und Verwertung

Customer, Product, Management 2001 (CPM 2001)

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− Mitbenutzungsverträge und unter bestimmten Voraussetzungen Entwick-lungsverträge in der Projektierungsphase,

− Kaufverträge und Werkverträge in der Einführungsphase,

− Instandsetzungsverträge in der Nutzung, oder

− Dienstleistungsverträge, wenn die notwendige Fähigkeit durch Leistungen der Wirtschaft realisiert wird.

3. Organisation und Zuständigkeiten

Der Rüstungsbereich als Teil der Bundeswehrverwaltung hat die Streitkräfte mit dem für die Erfüllung ihres Auftrages notwendigen Wehrmaterial bedarfsgerecht und wirtschaftlich auszurüsten. Zu diesem Zweck schließt er die erforderlichen Verträge mit der Wirtschaft ab. Er besteht funktional aus

− dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) in Koblenz,

− dem Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-Amt Bw) in Koblenz

sowie deren nachgeordneten Dienststellen. Das BWB ist der Hauptabteilung Rüstung des Bundesministeriums der Vertei-digung unterstellt, das IT-AmtBw untersteht dem IT-Direktor des BMVg.

3.1 Die Hauptabteilung Rüstung des BMVg

Aufgabe der Hauptabteilung Rüstung ist

− die Beratung der Leitung des Ministeriums und der militärischen Führung in naturwissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten,

− die Mitwirkung bei der Planung neuen Wehrmaterials sowie der Gesamt-bundeswehrplanung,

− die Planung, Lenkung und Kontrolle von

• Grundlagenbearbeitung durch wehrtechnische Forschung, Studien über Zukunftstechnik, Konzepte,

• Experimental- und Komponentenentwicklung, Marktanalysen,

• Entwicklung und Beschaffung neuen Wehrmaterials,

• Entwicklungstechnischer Betreuung und Mitwirkung bei der Materialer-haltung eingeführten Wehrmaterials,

− die Vertretung des BMVg auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet,

− die Vertretung des BMVg im Rahmen internationaler Rüstungszusammen-arbeit.

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Die Hauptabteilung Rüstung wird geleitet vom Hauptabteilungsleiter Rüstung (HAL Rü) und seinem Stellvertreter, dem Abteilungsleiter Rüstung (AL Rü). Beide werden von einem Geschäftsführenden Beamten (GB Rü) unterstützt. Die Hauptabteilung Rüstung gliedert sich in:

− drei mit Querschnittsaufgaben befasste Unterabteilungen:

• die Unterabteilung „Rüstungspla-nung und Zentralaufgaben“ (Rü I) für Organisation, Dienstaufsicht ü-ber das BWB, Personalwesen, Haushaltsmittelbewirtschaftung so-wie Haushalts- und Finanzplanung,

• die Unterabteilung „Wirtschaftliche und rechtliche Angelegenheiten der Rüstung; Verwertung*“ (Rü II) für Konzentration wirtschaftlicher und rechtlicher Fähigkeiten sowie die Verwertung des Materials der ehe-maligen NVA,

• die Unterabteilung „Internationale Rüstungsangelegenheiten“ (Rü III) für die Grundsätze der Rüstungsko-operation im Rahmen von NATO, WEAG und WEU, die länderbezo-gene Rüstungszusammenarbeit und Ausfuhr von Rüstungsgütern,

und

− vier technisch und technologisch aus-gerichtete Unterabteilungen

• Forschung und Technologie, Allge-meine Wehrtechnik (Rü IV),

• Ausrüstung Land (Rü V),

• Ausrüstung Luft (Rü VI),

• Ausrüstung See (Rü VII), für Rüstungsvorhaben und Projektauf-sicht

Hauptabteilung Rüstung

Rü I Rüstungsplanung und Zent-

ralaufgaben

Rü II Wirtschaftliche und rechtli-che Angelegenheiten der

Rüstung; Verwertung*

Rü III Internationale Rüstungsan-

gelegenheiten

Rü IV Forschung und Technologie,

Allgemeine Wehrtechnik

Rü V Ausrüstung Land

Rü VII Ausrüstung See

Rü VI Ausrüstung Luft

*Sonderbeauftragter für die Verwertung von Wehrmaterial

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Die Projektaufsicht erarbeitet die Zielsetzung für Projektführung und -durchführung, steuert den Projektbereich auf ministerieller Ebene mit Blick auf politische, wirtschaftliche und haushaltsplanerische Rahmenbedingungen und Vorgaben, überwacht die Zielerreichung der Einzelprojekte sowie die Erfüllung übergeordneter ministerieller Vorgaben, erarbeitet Lösungsalternativen und führt Entscheidungen herbei, soweit die Möglichkeiten des Projektmanage-ments des dem BMVg nachgeordneten Bereiches erschöpft sind.

3.2 Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung

Im Rahmen des Reformprozesses der Bundeswehr hat das BWB zur Anpas-sung an die veränderten sicherheitspolitischen Bedingungen am 15.04.2003 neue Strukturen eingenommen. Das BWB wird geleitet vom Präsidenten und einem Vizepräsidenten.

Präsident

Vizepräsident

LS Leitungsstab

PRL Präsidialbüro Pressestelle

ZC Zentralcontrolling

GleiB Gleichstellungsbe-auftragte des BWB

SAbt Z

Serviceabteilung Zentralservice

SAbt T

Serviceabteilung Wirtschaftlich- Technischer

Service

PA K Projektabteilung

Land- Kampf

PA U Projektabteilung

Land-Unterstützung

PA S Projektabteilung

See

PA L Projektabteilung

Luft

Wehrtechnische Dienststellen

WehrwissenschaftlicheDienststellen Marinearsenal

nachgeordneter Bereich:

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Die Leitung des BWB wird unterstützt durch den Leitungsstab und das Zentral-controlling. Die beiden Serviceabteilungen Z und T bearbeiten zentrale Verwaltungsange-legenheiten sowie wirtschaftliche und technische Querschnittsaufgaben. Die vier Projektabteilungen Land-Kampf, Land-Unterstützung, See und Luft sind zuständig für

− das Management komplexer Vorhaben,

− Systemtechnik und Integration,

− Forschung und Technologie,

− technisch/wirtschaftliche Aspekte des Nutzungsmanagements,

− Vertrags- und Preisverhandlung. Die zum Geschäftsbereich des BWB gehörenden sieben fachlich orientierten Wehrtechnischen Dienststellen und drei Wehrwissenschaftlichen Dienststellen sind im Wesentlichen zuständig für

− fachtechnische Beratung und Unterstützung des Projektmanagements im Komponenten- und Gerätebereich,

− die Durchführung von Studien und Forschungs- und Technologieaufgaben und

− die Durchführung von experimentellen und analytischen Untersuchungen Das Marinearsenal führt Instandsetzungen für die Marine durch. In der Nähe von Washington nimmt die Deutsche Verbindungsstelle des Rüs-tungsbereiches USA/Kanada für Wehrmaterial die Kontakte zu den transatlanti-schen Partnern wahr. Wichtigster Bestandteil der neuen Struktur ist die Konzentration auf die Kern-aufgaben des Amtes: Das Management von Projekten. Fachtechnische Aufga-ben werden auf die Dienststellen übertragen. Aufgaben auf dem Gebiet der In-formationstechnik werden vom neu eingerichteten IT-Amt der Bundeswehr (s. 3.4) wahrgenommen.

3.3 IT-Direktor und IT-Stab im BMVg

Der IT-Direktor ist der Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung für die effektive Planung und Einführung sowie den Betrieb einer modernen, flächen-deckenden und sicheren Informationstechnik in der Bundeswehr verantwortlich. Seine Planungs-, Lenkungs- und Kontrollaufgaben umfassen - das Bestimmen der zukünftigen strategischen, wirtschaftlichen und technolo-

gischen Grundausrichtung für die IT der Bundeswehr, - die Analyse der vorhandenen und notwendigen IT-Fähigkeiten der Bundes-

wehr,

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- das Erarbeiten der Architektur für das neue „IT-System Bundeswehr“, - das Festlegen der Prioritäten für die im Haushalt zu veranschlagenden IT-

Projekte - das Verantworten aller in Realisierung befindlichen IT-Projekte und - die Umsetzung der zwischen Bundeswehr und Wirtschaft vereinbarten IT-

Pilotprojekte. Für diesen Zuständigkeitsbereich verantwortet der IT-Direktor auch die Haus-haltsmittel. In dem ihm unterstellten IT-Stab, der zu den Leitungsstäben des Bundesminis-teriums der Verteidigung zählt, sind strategisches Informationsmanagement sowie die Verantwortung für Bereitstellung und Nutzung der Informationstechnik einschließlich der IT-Sicherheit konzentriert. In diesem aus sechs Referaten bestehenden IT-Stab sind erstmals die ministe-riellen IT-Bedarfsträger- und Bedarfsdeckeraufgaben einschließlich der Vorha-benaufsicht zusammengefasst.

BMVg - IT 2BMVg - IT 2BMVg - IT 2

IT - Direktor

Informationsmanagement, konzeptionelle Planung,

zentrale Vorgaben,Bewirtschaftung

Anwendungen zurFührungsunterstützung

Anwendungen zurUnterstützung Logistik

und Administration

Plattformen, Netze, Dienste

(Kommunikationsmittel)

IT-Strategie,Organisation, Personal

IT-Sicherheit,Informationsoperationen

Controlling

IT 1

IT 2

IT 3

IT 4

IT 5

IT 6

- Im Referat IT 1 werden konzeptionelle Aufgaben zum zentralen Informations-

management, Planungsaufgaben zum Bundeswehrplan, die Titelbetreuung und Mittelbewirtschaftung für IT-Titel sowie Aufgaben im Rahmen der interna-tionalen Kooperation wahrgenommen. IT 1 stellt den Bevollmächtigten Vertre-ter des IT-Stabes in der IAGFA.

- IT 2 bearbeitet im Schwerpunkt organisatorische, personelle und die Ausbil-dung betreffende Aufgaben für den IT-Stab und seinen nachgeordneten Be-reich. IT 2 koordiniert die F&T-Aktivitäten des IT-Bereichs. Der Controller des IT-Stabes ist organisatorisch bei IT 2 ausgebracht.

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- Grundsatzangelegenheiten, Steuerungs-, Überwachungs- und Projektaufga-ben im Rahmen der IT-Sicherheit bilden das Aufgabenspektrum von IT 3. Das Referat nimmt auch die Aufgabe des IT-Sicherheitsbeauftragten des IT-Stabes wahr.

- In den Referaten IT 4, 5 und 6 wird die Vorhabenaufsicht für die IT-Projekte aus den Bereichen • Plattformen, Netze, Dienste (Kommunikationsmittel) • Anwendungen zur Führungsunterstützung • Anwendungen zur Unterstützung von Logistik und Administration

wahrgenommen.

3.4 Das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw)

Zur Realisierung der ministeriellen Zielsetzungen und Vorgaben auf dem Gebiet der Informationstechnik sowie zur Durchführung von Konzeptions- und Mana-gementaufgaben für das IT-System der Bundeswehr wurde am 01.04.2002 das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundes-wehr (IT-AmtBw) in Koblenz eingerichtet. Das IT-AmtBw ist – neben dem BWB – die zweite Bundesoberbehörde innerhalb der Bundeswehrverwaltung im Rüs-tungsbereich und dem IT-Direktor in fachlicher, organisatorischer und personel-ler Hinsicht unterstellt. Zu den zentralen Aufgaben des IT-AmtBw gehören im Wesentlichen:

− Strategie, Konzeption, Informationsmanagement,

− Architekturen, Interoperabilität,

− IT-Sicherheit, Informationsoperationen,

− Technologische Weiterentwicklung,

− Logistische Führung, Materialwirtschaft IT,

− Planung, Realisierung und Nutzungsmanagement von IT-Projekten und

− Steuerung des nachgeordneten Bereichs IT-AmtBw.

Bei Konzeption und Realisierung des IT-Systems der Bundeswehr in einem ganzheitlichen Ansatz kommt dem IT-AmtBw die entscheidende Rolle im Be-reich der Analyse und Planung sowie der Projektierung als Bedarfsträger, Be-darfsdecker und Materialverantwortlicher zu.

Die Organisationselemente des IT-AmtBw lassen sich wie folgt in drei Bereiche einteilen: Leitungsbereich mit zwei Stabselementen für strategische Planung, Control-

ling (SPC) und operative Steuerung (OSL) sowie einen zentralen Unterstüt-zungsbereich (ZU),

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Querschnittsbereich mit der Konzeptionsabteilung (A), die vor allem ganz-heitliche, konzeptionelle Aufgaben der Planung wahrnimmt sowie der Abtei-lung für Wirtschaftlichkeit, Vertrag und Haushalt (B), Projektbereich mit drei Projektabteilungen (C, D und E), in denen das Pro-

jektmanagement und das Nutzungsmanagement für die IT-Projekte liegen.

Abteilung A

InfoManagement,Innovation,Konzeption

Abteilung A

InfoManagement,Innovation,Konzeption

Abteilung B

Wirtschaftlichkeit,Vertrag, Haushalt

Abteilung B

Wirtschaftlichkeit,Vertrag, Haushalt

Abteilung C

IT-Plattform,Netze, Dienste

Abteilung C

IT-Plattform,Netze, Dienste

Abteilung D

Anwendungen zurFührungs-

unterstützung

Abteilung D

Anwendungen zurFührungs-

unterstützung

PräsidentPräsident

VizepräsidentVizepräsident

ZentralerUnterstützungsbereich

ZentralerUnterstützungsbereich

Strategische Planung,Controlling

Strategische Planung,Controlling

Operative Steuerung Leitungsbüro

Operative Steuerung Leitungsbüro

IT-AmtBw

Abteilung E

Anwendungen zur Unterstützung

Log/Admin

Abteilung E

Anwendungen zur Unterstützung

Log/Admin

Nachgeordneter Bereich IT-AmtBw

Gleichstellungs-beauftragte

ÖPR BPR GPR ÖVS BVS GVS

Dienstältester OffizierDienstältester Offizier

Zur Durchführung technisch-betrieblicher Aufgaben stützt sich das IT-AmtBw auf das ihm nachgeordnete IT-Zentrum der Bundeswehr ab, welches ebenfalls am 01.04.2002 eingerichtet wurde. In den Fachgruppen werden Aufgaben in den Bereichen IT-Sicherheit, in der Systemintegration/Projektunterstützung, im Aufgabenspektrum IT-Plattform Bundeswehr sowie in der unmittelbaren IT-Unterstützung für den Einsatz wahrgenommen. Die 6 Rechenzentren der Bun-deswehr sind in das IT-ZentrumBw integriert.

4. Wer die Aufträge vergibt

Der umfangreiche Bedarf der Streitkräfte und der zivilen Verwaltung an Gütern und Dienstleistungen wird in Arbeitsteilung von verschiedenen Beschaffungs-behörden gedeckt. Bei der Bundeswehr sind mehr als 1,8 Millionen Versor-gungsartikel eingeführt.

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4.1 Die zentrale Beschaffung Zentrale Beschaffung bedeutet, dass der Bedarf der drei Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine zusammengefasst ermittelt und sodann beschafft wird. Dies gibt Raum für breiten Wettbewerb. Hohe Stückzahlen des zusammenge-fassten Bedarfs senken die Einzelpreise. Zentral werden Studien-, Forschungs- und Entwicklungsaufträge und der Erst- und Folgebedarf an Verteidigungs- und Versorgungsgütern (Kraftfahrzeuge, Luftwaffen- und Marineausrüstung, Fernmeldegerät, Waffen, Munition, Flugkör-per, Betriebsstoffe, Verpflegung etc.) einschließlich Instandsetzungsleistungen für die drei Teilstreitkräfte vergeben.

Die Aufträge bei der zentralen Beschaffung vergeben schwerpunktmäßig das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1 56073 Koblenz Tel. (02 61) 4 00-1 Telex 862661 bwb d Telefax (02 61) 4 00-76 30 Internet: http://www.bwb.org E-Mail: [email protected] mit den Projektabteilungen

PA LandK: Projektabteilung Land-Kampf (gepanzerte Fahrzeuge aller Klassen, Artilleriesysteme, Systeme der Hee-resflugabwehr, bodengestützte Luftverteidigung, Brücken- und Verlegemit-tel, Infanteriewaffen aller Art, Mörser, Pionierkampfmittel)

PA LandU Projektabteilung Land-Unterstützung (Einsatzunterstützungssysteme, Unterbringung im Feld und Ausstattung, System Soldat, Aufklärungs- und Eloka-Systeme, Ausbildungssysteme / Simulationssysteme, branchenorientierte Beschaffung, Beschaffung von Erzeugnissen aus den Bereichen Druck, Werbung, Pipelineausstattung und POL)

PA Luft: Projektabteilung Luft (Luftfahrzeuge, Zelle, Triebwerke, funktionelle Ausrüstung und Bodenge-räte für alle Luftfahrzeuge, luftgestützte Bewaffnung, luftfahrtrelevante Sensorik, ELOKA und Ausbildungs-/Trainingssimulation, luftfahrtspezifi-sche Bekleidung)

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PA See : Projektabteilung See (Überwasserkampfschiffe, U-Boote, Unterwasserwirksysteme, Einsatzun-terstützungsschiffe)

sowie das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (ITAmtBw) Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1 56073 Koblenz Tel.: (0261) 4 00-1 Fax: (0261) 4 00-76 30 E-Mail: [email protected] mit den Projektabteilungen Abt. C: IT-Plattform, Netze, Dienste

(Zentrale Dienste, Funkkommunikationssyteme, Satellitenkommunikation, Verlegefähige Netze, IT-Ausstattungen OrgBereiche, Data Link Systeme, Feste Netze {u.a. ISDNBw, AutoFüFmLw, TRF}, IT-Projekt HERKULES)

Abt. D: Anwendungen zur Führungsunterstützung

(SK-gemeinsames FüInfoSys, FüSys NATO, Heeresspezifische -, Trup-pengattungsspezifische -, Luftwaffenspezifische -und Marinespezifische Anwendungen zur Führungsunterstützung)

Abt. E: Anwendungen zur Unterstützung Log/Admin

(Querschnitt Rz-Steuerung, SEU, KM, QS, FüReWe. Bw-Planung, Con-trolling, Gebührniswesen, Logistik, SASPF, Personal, Organisation, Rüs-tung, Infrastruktur, Umweltschutz, SanDst, Sondergebiete)

Aufträge für die Instandsetzung von Schiffen und Booten erteilt das Marinearsenal Ebertstraße – Tor 8 – 26382 Wilhelmshaven Tel. (0 44 21) 49-1 Telex 253 345 Telefax (0 44 21) 49 20 37 e-mail: [email protected]

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Die nachfolgend aufgeführten Wehrtechnischen und Wehrwissenschaftlichen Dienststellen im Geschäftsbereich des BWB vergeben Forschungs- und Stu-dienaufträge im Rahmen ihrer technischen Zuständigkeit. Darüber hinaus ver-geben sie Beschaffungs- und Instandsetzungsaufträge zur Deckung des Eigen-bedarfs an Grundausstattung, Verbrauchsgütern und Erprobungsträgern/-hilfsmitteln.

Wehrtechnische Dienststelle für Kraftfahrzeuge und Panzer (WTD 41) Kolonnenweg 54296 Trier-Grüneberg Tel. (06 51) 91 29-0 Telefax (06 51) 91 29-26 00 e-mail: [email protected] Internet: www.bwb.org/wtd41/index.htm

Wehrtechnische Dienststelle für Pionier- und Truppengerät (WTD 51) Universitätsstraße 5 56072 Koblenz Tel. (02 61) 400-0 Telex 862737 bw-d Telefax (02 61) 400-18 57 e-mail: [email protected] Internet: www.bwb.org/wtd51/index.htm

Wehrtechnische Dienststelle für Schutzmittel und Sondertechnik (WTD 52) 83458 Schneizlreuth Tel. (0 86 51) 79-0 Telex 05215800 bw-d Telefax (0 86 51) 16 00 e-mail: [email protected] Internet: www.bwb.org/WTD52/index.htm

Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge – Musterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Bundeswehr (WTD 61) Flugplatz 85077 Manching Tel. (0 84 59) 80-1 Telex 5215800 bw-d Telefax (0 84 59) 80 20 22 und 80 33 34 e-mail: [email protected] Internet: www.bwb.org/wtd61/index.htm

Wehrtechnische Dienstelle für Schiffe und Marinewaffen (WTD 71) Berliner Straße 115 24340 Eckernförde Tel. (0 43 51) 46 70 Telex 022762 bw-d Telefax (0 43 51) 46 71 52 E-Mail [email protected]

Wehrtechnische Dienststelle für In-formationstechnologie und Elektronik (WTD 81) Kalvarienberg 91171 Greding Tel. (0 84 63) 6 52-0 Telex 5215800 bw-d Telefax (0 84 63) 6 52-6 07 e-mail: [email protected]

Wehrtechnische Dienststelle für Waf-fen und Munition (WTD 91) Schießplatz 49716 Meppen Tel. (0 59 31) 43-0 Telex 98605 bw-d Telefax (0 59 31) 43 20 91 e-mail: [email protected]

Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz (WIS) Humboldtstraße 29633 Munster Tel. (0 51 92) 1 36-0 Telex 922137 bw-d Telefax (0 51 92) 13 63 55 e-mail: [email protected]

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Wehrwissenschaftliches Institut für Werk-, Explosiv- und Betriebsstoffe (WIWEB) Institutsweg 1 85435 Erding Tel. (0 81 22) 9590-0 Telex 526813 bw-d Telefax (0 81 22) 9590-3902 e-mail [email protected] Internet: www.bwb.org/wiweb/index.htm

Forschungsanstalt der Bundes-wehr für Wasserschall- und Geo-physik (FWG) Klausdorfer Weg 2-24 24148 Kiel Tel. (04 31) 607-0 Telex 299855 bw-d Telefax (04 31) 607-41 50 e-mail: [email protected] Internet: www.bwb.org/FWG/index.htm

In Einzelfällen vergibt die Aufträge bei der zentralen Beschaffung das Bundesministerium der Verteidigung Postfach 13 28 Hardthöhe 53003 Bonn Tel. (02 28) 12-1 Telex 886583/575 Telefax (02 28) 12 53 57

4.2 Die dezentrale Beschaffung

Dezentrale Beschaffung bedeutet, dass mehrere Stellen jeweils den Bedarf ei-nes regionalen Teilbereichs der Bundeswehr an Waren oder sonstigen Leistun-gen decken. Dezentral beschafft werden Lieferungen und Leistungen, für die eine zentrale Beschaffung von der Natur der Sache her nicht zweckmäßig ist und die sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht dafür eignen. Es handelt sich dabei im We-sentlichen um die Beschaffung handelsüblicher Versorgungsgüter des täglichen Bedarfs für die Truppe oder standortbedingt für die Bundeswehrverwaltung. Hierunter fallen zum Beispiel:

− Beschaffung von Verpflegungsmitteln (wie Frischfleisch, Eier, Obst, Gemü-se)

− Beschaffung von Verbrauchsmaterial für die Unterhaltung von Unterkünften und Liegenschaften (wie Kleineisenwaren, Farben, Lacke, Spezialöle, Dün-gemittel)

− Beschaffung von Ersatzteilen für handelsübliches Gerät (wie Reifen, Star-terbatterien)

− Vergabe von Instandsetzungsleistungen (wie Reparatur gängiger Automar-ken)

− Vergabe von Bewachungs- und Reinigungsleistungen.

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Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung – Z3/1 Auftraggeber Bundeswehr - Stand Dezember 2003

Dezentrale Beschaffungen führen durch: − die vier Wehrbereichsverwaltungen und die drei Außenstellen

Wehrbereichsverwaltung Nord – Dez. III 6 – Hans-Böckler-Allee 16 30173 Hannover Tel. (05 11) 2 84-0 Telefax (05 11) 2 84-43 77

Wehrbereichsverwaltung Nord Außenstelle Kiel – Dez. III 6 – Feldstr. 234 24106 Kiel Tel. (04 31) 3 84-0 Telefax (04 31) 3 84-54 54

Wehrbereichsverwaltung West – Dez. III 6 – Wilhelm-Raabe-Str. 46 40470 Düsseldorf Tel. (02 11) 9 59-0 Telefax (02 11) 9 59-2374

Wehrbereichsverwaltung West Außenstelle Wiesbaden – Dez. III 6 – Moltkering 9 65189 Wiesbaden Tel. (06 11) 7 99-0 Telefax (06 11) 7 99-3599

Wehrbereichsverwaltung Süd – Dez. III 6 – Heilbronnerstr. 186 70191 Stuttgart Tel. (07 11) 2 540-0 Telefax (07 11) 2 54-23 0 5

Wehrbereichsverwaltung Süd Außenstelle München – Dez. III 6 – Dachauerstr. 128 80637 München Tel. (0 89) 12 49-1 Telefax (0 89) 12 49-23 60

Wehrbereichsverwaltung Ost – Dez. III 6 – Prötzeler Chaussee 15344 Strausberg Tel. (0 33 41) 58-0 Telefax (0 33 41) 58-30 32

− die Standortverwaltungen, die den Wehrbereichsverwaltungen zugeordnet sind, und

− die Truppe (Kommandobehörden, Truppenteile und sonstige militärische Dienststellen), größtenteils bis zu bestimmten Wertgrenzen.

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5. Wie die Aufträge vergeben werden 5.1 Die Vergabeverfahren

Bei der Vergabe von Aufträgen ist die Bundeswehr als öffentlicher Auf-traggeber an die Regeln des Verga-berechts gebunden. Je nach Art und Umfang der ge-wünschten Leistung ist nationales oder internationales Vergabeverfahren anzuwenden. Im internationalen Vergabeverfahren haben die Bewer-ber und Bieter ein subjektiv einklagba-res Recht auf An-wendung der Ver-gabevorschriften, Gleichbehandlung und Transparenz des Vergabever-laufs.

5.1.1 Nationales Vergabeverfahren

Grundlage des nationalen Vergabeverfahrens ist die Bundeshaushaltsordnung (§ 55 BHO) und der Abschnitt 1 des Teils A der Verdingungsordnung für Leis-tungen (Abschnitt 1 VOL/A). Die VOL/A vollzieht als Verwaltungsrichtlinie zur Ausgestaltung der Bundeshaushaltsordnung (BHO) den Grundsatz der Wirt-schaftlichkeit und Sparsamkeit. Sie bestimmt daher, dass Leistungen in der Regel im Wettbewerb zu vergeben sind.

5.1.2 Internationales Verfahren nach den Liefer- und Dienstleistungsrichtlinien

der Europäischen Union und dem Abkommen über öffentliche Beschaf-fungen (GPA) der Welthandelsorganisation (WTO) Grundlage für das internationale Vergabeverfahren ist der EG-Vertrag und die Richtlinien der EG zur Koordinierung der Vergabeverfahren innerhalb der Mit-gliedsstaaten der EU

Struktur des Vergaberechts

Europäisches Vergaberecht

Rechtsgrundlagen

− EG-Vertrag

− EG-Richtlinien

− GWB 4. Teil

− Vergabeverordnung

Nationales Vergaberecht

Rechtsgrundlagen

− Haushaltsrecht (§30 HGrG)

− Bundeshaushaltsordnung (§ 55 BHO)

Vergabeverfahren

− Abschnitt 2 VOL/A

− VOF

Vergabeverfahren

− Abschnitt 1 VOL/A

Vergabearten

− Offenes Verfahren

− Nichtoffenes Verfahren

− Verhandlungsverfahren

Vergabearten

− Öffentliche Ausschreibung

− Beschränkte Ausschreibung

− Freihändige Vergabe

§ 97 ff GWB/VgV

− Anspruch auf Anwendung der Vergabevorschriften

− Schadensersatz

BGB

− Schadensersatz

Rechtsschutz für Bewerber und Bieter

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− 14.06.1993 (Richtlinie 93/36/EWG) über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge (LKR),

− 18. 06. 1992 (Richtlinie 92/50/EWG) über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (DLR).

Das Abkommen über öffentliche Beschaffungen (Government Procurement Agreement -GPA) der Welthandelsorganisation (WTO) ist von der EU bereits in ihren Richtlinien umgesetzt. Die Vergabebestimmungen der EU sind mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB - Vierter Teil - Verga-bebestimmungen), der Vergabeverordnung (VgV) und in Abschnitt 2 der Ver-dingungsordnung für Leistungen (VOL/A) sowie der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in deutsches Recht umge-setzt. Ausgenommen vom internationalen Vergabeverfahren sind Verträge, wie sie in § 100 Abs. 2 GWB definiert sind, insbesondere Verträge soweit sie die Erzeugung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial oder den Handel da-mit zum Inhalt haben und Verträge, bei denen die Ausnahme vom internatio-nalen Verfahren durch Sicherheitsinteressen des Staates gerechtfertigt ist. Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, welche die Schwellenwerte 130.000 / 200.000 € erreichen oder überschreiten, unterliegen nach §§ 102 ff GWB dem Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer des Bundeskar-tellamtes. Die zuständige Vergabekammer ist im jeweiligen Anschreiben zur Angebotsaufforderung angegeben.

5.2 Die Vergabearten der Vergabeverfahren im Überblick:

Innerhalb des Vergabeverfahrens ergibt sich der Umfang des Wettbewerbs aus der Vergabeart.

5.2.1 Öffentliche Ausschreibung / Offenes Verfahren

Bei Öffentlicher Ausschreibung / offenem Verfahren werden Leistungen nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben.

Öffentliche Ausschreibung

Offenes Verfahren

Nichtoffenes Verfahren

Freihändige Vergabe

Verhandlungs- verfahren

Verhandlungs-verfahren

Beschränkte Ausschreibung

Abschnitt 1 VOL/A Abschnitt 2 VOL/A

VOF

= mit Veröffentlichungspflicht = Veröffentlichung freigestellt

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Firmen müssen die entsprechenden Veröffentlichungen (z.B. im Bundesaus-schreibungsblatt) verfolgen, die Ausschreibungsunterlagen anfordern und sich dann direkt bei der ausschreibenden Stelle bewerben.

5.2.2 Beschränkte Ausschreibung / Nicht offenes Verfahren

Wenn Leistungen nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden können oder sonstige in der VOL/A festgelegten Gründe eine Öffentliche Ausschreibung / ein offenes Verfahren nicht zulassen, erfolgt eine Beschränkte Ausschreibung / ein nicht offenes Verfahren. Dabei werden nach entsprechender öffentlicher Aufforderung, sich um Teil-nahme zu bewerben (öffentlicher Teilnahmewettbewerb), qualifizierte Bewer-ber von den auftragsvergebenden Stellen ermittelt und zur Angebotsabgabe aufgefordert.

5.2.3 Freihändige Vergabe / Verhandlungsverfahren

Ist für die Vergabe von Leistungen aus besonderen Gründen (z. B. besondere Erfahrungen, Zuverlässigkeit, bestimmte Ausführungsarten) die Durchführung eines förmlichen Verfahrens der Ausschreibung nicht möglich, erfolgt eine Freihändige Vergabe oder ein Verhandlungsverfahren, nach Möglichkeit im Wettbewerb. Dabei kann der Auftraggeber qualifizierte Firmen mit oder ohne vorherigen öf-fentlichen Teilnahmewettbewerb auswählen und mit ihnen über die Erbringung der zu vergebenden Leistung verhandeln.

5.3 Internationales WEAG-Verfahren

WEAG steht für Western European Armaments Group, also westeuropäische Rüstungsgruppe. Sie ist ein Zusammenschluss von 19 europäischen Staaten unter der Schirmherrschaft der WEU. Im Rahmen des Europäischen Marktes für Verteidigungsgüter geben die WEAG-Staaten periodisch sog. Bulletins – In-formationsblätter über Beschaffungen – heraus. Veröffentlichungen der Bun-deswehr sind zu beziehen bei: SZ-Offsetdruck-Verlag, Martin-Luther-Straße. 2-6, 53757 Sankt Augustin, Tel.: (02241) 9 13 30, Fax: (02241) 91 33 33. Diese enthalten in sechs Abschnitten Angaben über

− Vergabeabsichten

− Erfolgte Angebotsaufforderungen

− Vergabe von Aufträgen, für die es nur eine Bezugsquelle gibt

− Auftragsvergabe nach Einholung von Konkurrenzangeboten

− Nachträge

− Ankündigung von Möglichkeiten zur Bewerbung als Unterauftragnehmer. Das WEAG-Verfahren wird angewendet im Bereich der so genannten harten Verteidigungsgüter, wie Waffen, Munition, Raketen, Militärflugzeuge, Kriegs-schiffe und gepanzerte Fahrzeuge, d.h. für Gegenstände, die in der so genann-ten Kriegswaffenliste zu Art. 296 EWG-Vertrag (ex-Art. 223) aufgeführt sind.

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Interessierte Bewerber werden beraten von der Kontaktstelle Europäischer Markt für Verteidigungsgüter/DDI beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) - T 5/2 - Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1 56073 Koblenz Tel. (0261) 400-3921 Telex 862661 bwb d Telefax (02 61) 4 00-3234 E-Mail: BWB [email protected]

5.4 Internationales NATO-Infrastrukturverfahren

Baumaßnahmen und andere infrastrukturelle Vorhaben für die NATO werden entsprechend dem NATO Dokument AC/4-D/2261 (sog. RINATO) vom Bun-desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Frankfurter Straße 29-31, 65760 Eschborn) im Bundesausschreibungsblatt (Postfach 20 01 80, 40099 Düssel-dorf) ausgeschrieben. Den Ausschreibungen geht stets ein öffentlicher Teil-nahmewettbewerb voraus. Dabei haben Firmen Gelegenheit, ihr Interesse an der Vergabe der Leistungen zu bekunden. Sie werden sodann in eine Bieterliste aufgenommen und können eine förmliche Angebotsaufforderung erhalten. Vor der Angebotsaufforderung können die beschaffenden Behörden über die Bewerber Eignungsnachweise einholen.

6. Wie man ins Geschäft kommt

Der richtige Weg für Firmen, die sich um Bundeswehraufträge bewerben wol-len, ist, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, sich bei öffentlicher Markter-kundung um Teilnahme zu bewerben bzw. sich an die Auftragsberatungsstelle des Bundeslandes zu wenden, in dem sie ihren Sitz haben.

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6.1 Öffentliche Markterkundung Veröffentlichungen von Ausschreibungen und öffentlichen Teilnahmewettbe-werben erfolgen im Supplement zum Amtsblatt der EG und/oder im Bundes-ausschreibungsblatt. Bundesausschreibungs-blatt GmbH Postfach 20 01 80 40099 Düsseldorf Telefax: (0211) 381607 Internet: www.bundesausschreibungs-blatt.de Supplement zum Amtsblatt der EG, Amt für amtliche Veröffentli-chungen der Europäischen Gemeinschaften 2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg http://simap.eu.int http://ted.eur-op.eu.int Vertriebsbüros Bundesanzeiger Verlag GmbH Amsterdamer Straße 192 D-50735 Köln Tel. (49-221) 97 66 80 Fax (49-221) 97 66 82 78 E-Mail: [email protected] URL: http://www.bundesanzeiger.de

Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb

Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb

Veröffentli-chung im

BABl/ Amtsblatt der

EG

Auswahl geeigneter Bewerber

Teilnahmeanträge Bewerber

Benachrichtigung nicht be-rücksichtigter Bewerber

Aufforderung zur An-gebotsabgabe

Bieter Angebote

Prüfung der Angebote und Zuschlags-entscheidung

Benachrichtigung nicht berücksichtigter Bieter

Zuschlagserteilung - Vertrag -

Auftrag-nehmer

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Amtsblatt der EG

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6.2 Nicht öffentliche Markterkundung Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe sowie beim Ver-handlungsverfahren ist eine vorausgehende öffentliche Aufforderung, sich um Teilnahme zu bewerben (öffentlicher Teilnahmewettbewerb), freigestellt. In den Fällen, in denen ein öffentlicher Teil-nahmewettbewerb nicht erfolgt, wird aufgrund einer Vereinbarung zwi-schen dem Bundesmi-nister der Verteidigung, dem Bundesminister für Wirtschaft und den Bundesländern bei zent-ralen Beschaffungen ab einer bestimmten Wert-grenze das Bundesamt für Wirtschaft und Aus-fuhrkontrolle (BAFA) eingeschaltet. Dieses benennt in Abstimmung mit den Auftragsbera-tungsstellen (ABSt) der Bundesländer qualifi-zierte Firmen. Die Auf-tragsberatungsstellen verfügen über die not-wendige Marktübersicht und haben vor allem die Aufgabe, interessierte Firmen in allen das öf-fentliche Auftragswesen betreffenden Fragen zu beraten. Über die Aufgaben der Auftragsberatungsstel-len informieren diese im Internet unter http://www.abst.de und http://www.abst.de/ ansrift.html

Prüfung der Angebote und Zuschlags-entscheidung

Prüfung der Angebote und Zuschlags- entscheidung

Vergabe mit Zubenennung durch die Auftragsberatungsstellen

Zubenennungs-anfrage

BAFA

ABSt

Firmen im Länderbe-reich der

ABSt Zubenennung

Aufforderung zur Angebotsabgabe Bewerber

Bieter Angebote

Benachrichtigung nicht berücksichtigter Bieter

Zuschlagserteilung - Vertrag -

Auftrag-nehmer

Bekanntmachung vergebener Auf-träge (Verhandlungsverfahren)

Amtsblatt der EG

Rückmeldung an das BAFA über das Firmenverhalten

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6.3 Elektronische Öffentliche Auftragsvergabe Die Nutzung des digitalen Geschäftsverkehrs bei der öffentlichen Auftragsver-gabe bedeutet nicht, dass die Beschaffung außerhalb der Regeln des Vergabe-rechts erfolgt. Die elektronische Auftragsvergabe umfasst die Veröffentlichung der Vergabeabsicht, die Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Übermittlung der Verdingungsunterlagen, die Angebotsabgabe, die Angebotsauswertung, die Auftragserteilung und Abwicklung. Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (www.bescha.bund.de) nimmt mit dem Projekt "Öffentlicher Einkauf Online" an der eGovernment-Initiative "BundOnline 2005" der Bundesregierung teil. Das Teilprojekt "e-Vergabe" bildet die e-Vergabe-Plattform im Internet, über die die digitale Kommunikation zwischen Auftraggeber und Wirtschaft stattfindet. Die Bundeswehr setzt diese eVergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) e-benfalls ein.

7. Vertragsgestaltung

Die Gestaltung der Verträge folgt dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Zum In-halt von Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern gibt es keine gesetzlichen Sonderregelungen. Die Beschaffungsbehörden sind allerdings gehalten, beim Vertragsabschluss entsprechend dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwal-tung nach einheitlichen Richtlinien zu verfahren. Dies gewährleistet die Gleich-behandlung gleichartiger Fälle und vermeidet Willkür bei der Vertragsgestal-tung. Folglich gibt es eine Reihe von vorformulierten, standardisierten Vertrags-bedingungen, die fallbezogen in die Verträge aufgenommen werden und die re-gelmäßig bereits Bestandteil der Angebotsunterlagen sind. Um wirksam zu sein, müssen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und zwei-felsfrei als Vertragsbestandteil erklärt sein. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftragnehmern werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundeswehr gliedern sich wie folgt: Allgemeine Vertragsbedingungen: VOL/B "Verdingungsordnung für Leistungen Teil B "Allgemeine Vertrags-

bedingungen für die Ausführung von Leistungen" (erhältlich im Buchhandel oder direkt bei der Bundesanzeiger Verlagsgesell-schaft m.b.H., Postfach 10 05 34, 50445 Köln und in den BWB-Internetseiten veröffentlicht)

Zusätzliche Vertragsbedingungen des Verteidigungsbereichs (grundsätzlich zu vereinbaren):

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ZVB/BMVg "Zusätzliche Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung" zur VOL/B (erhältlich wie VOL/B, jedoch nicht im Buchhandel)

Ergänzende Vertragsbedingungen für Nicht-IT-Leistungen: ABBV "Allgemeine Bedingungen für Beschaffungsverträge des Bundes-

ministeriums der Verteidigung"(erhältlich wie VOL/B, jedoch nicht im Buchhandel)

ABEI "Allgemeine Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industrie-firmen"

ABFI "Allgemeine Bedingungen für Forschungsverträge mit Industriefir-men"

Ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Leistungen: EVB-IT „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-

Leistungen“ (EVB-IT Überlassung; -Dienstleistung; -Kauf; -Instandhaltung); wird die IT-Leistung noch nicht vom Anwen-dungsbereich der EVB-IT Vertragstypen abgedeckt, wird der Ver-trag abgeschlossen auf der Grundlage der nachfolgenden

BVB „Besonderen Vertragsbedingungen“ (-Planung; -Überlassung; -Kauf; -Pflege)

BBV „Besonderen Bedingungen“ (-EDV-MatErh; -EDV-Miete) Einfach gelagerten Aufträgen liegen Formulare zugrunde, und es werden die kürzer gehaltenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen" bzw. bei IT-Leistungen die jeweiligen EVB-Vertragsformulare mit von Fall zu Fall wechselnden Anlage-blättern verwendet. Diese werden den Angebotsunterlagen/Ausschreibungen beigefügt, soweit sie nicht in den BWB-Internetseiten veröffentlicht sind.

8. Qualitätssicherung

Das Konzept der Qualitätssicherung von Wehrmaterial umfasst folgende we-sentliche Maßnahmen:

− die vertragliche Vereinbarung von Qualitätssicherungs-Forderungen in Ab-hängigkeit von Art, Bedeutung und Komplexität des Vertragsgegenstandes,

− die Prüfung der Leistung auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten techni-schen und damit verbundenen organisatorischen Anforderungen durch den Auftraggeber (VOL/B).

Weitere Informationen sind in der Broschüre Nr. 122 "Qualitätssicherung bei Aufträgen der Bundeswehr" enthalten; Herausgeber: Bundesverband der Deut-schen Industrie e.V. (BDI), Gustav-Heinemann-Ufer 84-88, 50968 Köln.

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9. Förderung − des Mittelstandes

− von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten Die Beteiligung des Mittelstandes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist stets ein besonderes Anliegen der Bundeswehrverwaltung gewesen. Breite Mit-telstandsbeteiligung fördert den Wettbewerb und bringt verstärkt innovative Produkte zur Geltung. Allein aus unmittelbaren Beschaffungs- und Dienstleistungsaufträgen der Bun-deswehr fließen mittelständischen Firmen jährlich erhebliche Mittel zu. Bei Lie-ferungen von Verbrauchsgütern, Instandsetzungen und sonstigen Dienstleis-tungen sind in hohem Umfang mittelständische Unternehmen direkt beteiligt. Die "Leitsätze zur Vergabe von Bundeswehraufträgen" des Bundesministers der Verteidigung halten die Beschaffungsbehörden überdies dazu an, bei um-fangreicheren und/oder komplexeren Aufträgen darauf zu achten, dass der Auf-tragnehmer Unteraufträge an mittelständische Unternehmen vergibt. Der Um-fang der Vergabe von Unteraufträgen sowie der Mittelstandsbeteiligung sind Kriterien für die Auftragnehmerauswahl. Neben der Mittelstandsförderung sind wirtschaftlich benachteiligte Bewerber durch die Bundeswehr zu unterstützen. Bestimmte Maßnahmen führen diese Bewerber an Bundeswehraufträge heran, um ihnen so die Eingliederung in das Wirtschaftsleben zu erleichtern.

9.1 Mittelstandsförderung

Bei der Vergabe der Leistungen finden die Richtlinien der Bundesregierung zur angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen in Handwerk, Handel und Industrie (Beilage Nr. 16/76 zum Bundesanzeiger Nr. 111 vom 16. 06. 1976 - zu beziehen bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 08 06, 50667 Köln) Anwendung. Sie sollen den Unternehmen eine Chance im Wettbewerb mit Großunternehmen bieten. Das geschieht dadurch, dass sie bei Beschränkten Ausschreibungen / Nichtoffenen Verfahren oder Freihändigen Vergaben / Verhandlungsverfahren zur Abgabe von Angeboten mit aufzufordern sind und dass ihnen unter bestimmten Voraussetzungen er-möglicht wird, in das wirtschaftlichste Angebot einzutreten.

9.2 Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten

Auf Grund der §§ 56 und 58 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstät-ten ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Um diesem An-liegen Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung die Richtlinien für die Be-rücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 10.05.2001 (BMWiT I B 3 - 26 23 55 vom 10. Mai 2001, BAnz Nr. 109 vom 16.06.2001 Seite 11 773) erlassen. Danach ist Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten immer dann der Zuschlag zu erteilen, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 vom Hundert übersteigt.