Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die...
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Aufnahmevoraussetzungen
§ 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, „die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist.“
Für das zu wählende Pflichtinstru-ment (z.B. Violine, Cello, Klavier, Saxophon etc.) sind keine Vorkennt-nisse nötig.
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Unterricht im Musischen Zweig:Ablauf des Unterrichts
Musik ist KernfachMusikpraxis (Singen und Musizieren)
Musik und ihre Grundlagen (Theorie/Noten-schrift/Harmonielehre/Gehörbildung)
Musik im Kontext (Komponisten und ihre Zeit)
Eine Schulaufgabe pro Halbjahr
Pflichtinstrument Erlernen eines Pflichtinstruments in Kleingruppen
Musikliteratur aus verschiedenen Epochen
Ein Pflichtstück und ein Wahlstück pro Halbjahr
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Unterricht im Musischen Zweig:zusätzliche Wahlunterrichts-
angebote/AufführungenOrchesterChor (Ober- und Mittelstufe)Chor (Unterstufe)BigbandBlechbläserensemble KlezmerbandEinzelne Instrumente (Klavier, Saxophon, Posaune, Trompete, Gitarre, Violine, Cello etc.)Treten auf bei folgenden Anlässen:Weihnachts- und SommerkonzerteSchulische und außerschulische Veranstaltungen aller Art (Gottesdienste, Abiturfeier, Einweihungen, Benefizkonzerte etc.)Dazu kommen noch für die musischen Schüler Klassenvorspiele
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Unterricht im Musischen Zweig:Lehrkräfte/Instrumente
Schulmusiker
Instrumentallehrer (Schule)
Instrumentallehrer (privat)
Leihinstrumente (Violine, Cello)
Persönliche Instrumente
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Unterricht im Musischen Zweig:Instrument und gemeinsames
Musizieren fördern die Persönlichkeitsbildung
Ausdauer
Konzentrationsfähigkeit
Innere Ruhe
Teamfähigkeit
Sozialkompetenz
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Unterricht im Musischen Zweig:Vergleich mit den übrigen
Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion, Ethik, Ge-schichte, Natur und Technik, Geographie, Wirt-schaft/Recht und Kunst wie alle anderen Schüler
Schriftliches Abitur in D und M für alle Schüler
Latein als 2. Fremdsprache für musische Schüler
Physik ab 8, Chemie ab 9 für musische Schüler
1 Std. weniger Sport (Unterstufe) für musische Schüler
Wechsel aus dem musischen Zweig in das nichtmusi-sche Gymnasium möglich (möglichst nach Jgst. 5; zweite Fremdsprache ab Jgst. 6 sonst festgelegt auf Latein)
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Unterricht im Musischen Zweig:Oberstufe/Belegungsmöglichkeit
en Im Wahlpflichtbereich grundsätzlich wählbar: zweistündig Kunst oder Musik
Mögliche Zusatzbelegung im Profilbe-reich (Instrument, Chor, Orchester, Bigband etc.)
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Unterricht im Musischen Zweig:Oberstufe/Abiturprüfung
Musik grundsätzlich als Abiturfach wählbar:
Als schriftliches Abiturfach mit prakti-schen Anteilen (das 2-stündige Grund-fach und 1 Std. Instrument)
Als mündliches Abiturfach (nur das 2-stündige Grundfach)