APrOGym 2010

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APrOGym 2010 Tagung für neu bestellte SL und Mentoren 19.03. 2010 Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung, Heilbronn

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Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung, Heilbronn. APrOGym 2010. Tagung für neu bestellte SL und Mentoren 19.03. 2010. Gliederung. Wichtigste Änderungen 2010 auf einen Blick Was bleibt von 2004: * Gliederung des VD 18 * Abstimmung Schule und Seminar - PowerPoint PPT Presentation

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APrOGym 2010

Tagung für neu bestellte SL und Mentoren

19.03. 2010

Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung, Heilbronn

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Gliederung

• Wichtigste Änderungen 2010 auf einen Blick

• Was bleibt von 2004:• * Gliederung des VD 18• * Abstimmung Schule und Seminar• * Ausbildung durch das Seminar (§ 12)• * Ausbildung an der Schule (§ 13)

• Änderungen im Prüfungsverfahren und der Gewichtung von Prüfungsteilen

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Wichtigste Änderungen

• 1. Aufwertung der Befähigung für die Oberstufe (in jedem Hauptfach OS-Lehrprobe)

• 2. 3-4 Lehrproben (vorher 2-3) > Konsequenzen für 3. Hj

• 3. Sämtliche Kolloquien (außer bilingual) wieder am Seminar

• 4.“Betreuen“ fällt weg statt dessen „Begleiten“• 5. Neue Gewichtung der Prüfungsteile

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1. Halbjahr 2./ 3. Halbjahr§ 10

Das Praxis-semester wird

auf den VD angerechnet

1. Ausbildungsabschnitt:Ausbildung am SeminarAusbildung an der Schule•Hospitation•begleiteter Ausbildungsunterricht

2. Ausbildungsabschnitt:

•selbstständiger Unterricht

•begleiteter Ausbildungsunterricht

•Seminarveranstaltungen

Seminaristische Kompaktphaseintegriert in VD

Referendare verbleiben in der Regel an der AusbildungsschuleAusbildungsschule

Gliederung des VDGliederung des VD (§ 11)

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MENTORTUTOR

REFEREN DAR

Abgestimmte Ausbildung

FD 1

Ausbilder PFachlehrer

1 2

3 4 FD 2

Weitere Ausbilder

schriftl

Rückmeldungen

Mündl Rückmeldungen

Schriftl. Rückmeldungenmit Zielvereinbarungen

S

L

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AUSBILDER

REFERENDARE

Gelegenheit zur Hospitation

in den Fächern in der Regel 2 x

Besuche im 2. Ausbildungsabschnitt

Besuche im 1. Ausbildungsabschnitt

in jedem Fach insgesamt 1 x

Schriftliche Rückmeldung über Aspekte und vereinbarte Ziele

Ausbildungsgespräche,

in die die Erfahrungen aller an der Ausbildung Beteiligten eingehen

Abschließendes Ausbildungsgespräch

KM Layer

neues Element

Ausbildung durch das SeminarAusbildung durch das Seminar (§ 12)

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Ausbildungsvolumina am SeminarAusbildungsvolumina am Seminar (§ 12)

bis 102 StundenFachdidaktik in Naturwissenschaft und Technik

(für alle naturwissenschaftlichen Fächer)

102 StundenFachdidaktik (alle Fächer)

102 StundenPädagogik undPädagogische Psychologie

40 StundenSchulrecht, Beamtenrecht, schulbezogenes Jugend- und Elternrecht

+ 40 h GWG / NWT

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Ausbildung an der SchuleAusbildung an der Schule (§ 13)

Schulleiter

Mentor

Ausbilder

Ausbilder

Ausbilder

Referendar

Fachlehrer

Fachlehrer

Fachlehrer

Koordination der Ausbildung

KontaktBegleitung

Beratung

Unterrichtsbesuche

Bestellung

regelt und überwacht im Einvernehmen mit dem Seminardirektor die Ausbildung

• Unterrichtsbesuche• Rückmeldungen

zum Leistungsstand• Schulleiterbeurteilung

Rückmeldung

Ausbildung an der SchuleAusbildung an der Schule (§ 13)

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Ausbildungsunterricht und Ausbildungsunterricht und Ausbildungsvolumina in der SchuleAusbildungsvolumina in der Schule

2. und 3. Halbjahr

1. Halbjahr

mindestens9 Stunden

davon selbstständiger, kontinuierlicher Lehrauftrag

10-12 Wochenstunden

Selbstständiger Unterricht und

begleiteter Ausbildungsunterricht

mindestens60 Stunden

Gesamtvolumeneigener Unterricht

8-10 Wochenstunden

Hospitation

Begleiteter Ausbildungsunterricht

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Prüfungsteile und Gewichtung

Prüfungsteil Gewichtung neu Gewichtung alt

Prüfung in Schul- und Beamtenrecht !

1/30 0/30

D UE ! 4/30 6/30Prüfung in Päd./Päd Psychologie

3/30 3/30

FD-Kolloquium je Fach

6/30 (2x3 oder 3x2) 6/30

Lehrproben ! 9/30(3x3 od. 4x2,25) 6/30Schulbeurteilung! 7/30 9/30Summe 30/30 30/30

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Bilinguale ZusatzausbildungBilinguale Zusatzausbildung

BilingualerUnterricht = Sachfachunterricht

in der Fremdsprache

Voraussetzungen:

1. Abgeschlossenes Studiumim Sachfach

2. Abgeschlossenes Studiumin der Fremdsprache oderentsprechende Sprachkompetenz(z.B. Muttersprache)

• Im ersten Ausbildungsabschnitt Zuordnung der Unterrichtstätigkeit zum Unterricht im Sachfach

• Im zweiten Ausbildungsabschnitt eigenverantwortlich durchgeführte Unterrichtseinheit von mindestens 8 Unterrichtsstunden

In den Prüfungen des bilingualen Unterrichts wird lediglich das Bestehen oder Nicht-bestehen festgestellt, auch hierbei ist eine Beurteilung durch den Schulleiter notwendig.

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