ANGEBOT Übernahme und Vermarktung von ... - ZAK Kempten · Anlage B Format der Importdatei ....
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Angebot
ZAK Abfallwirtschaft GmbH Zimmer 0.19 Dieselstr. 9
D-87437Kempten
Name und Anschrift des Bieters (bitte ausfüllen / Stempel)
Datum der Versendung:
Vergabeart:
Offenes Verfahren
Zuschlagsfrist endet am: 31.10.2016
ANGEBOT
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
1 Mein / Unser Angebot umfasst: 1.1 Vertragsbestandteile, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden und diesem Angebot als Anlagen1 beige-
fügt sind:
Vertragsunterlagen
Erklärung der Bietergemeinschaft
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Verpflichtungserklärung für Teilleistungen von Unterauftragnehmern
Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen
1.2 Vertragsbestandteile, die dem Angebotsschreiben nicht beigefügt sind:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Fassung 2003
2 An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 3 Meinem Angebot sind beigefügt:
Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Erklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder das Mindestlohngesetz
Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
die weiteren Unterlagen gem. Ziffer 9 der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Aus-schluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
4 Ich bin/wir sind mit der Bekanntgabe/Bekanntmachung meines/unseres Preises nach VgV § 39 Abs.
6 nicht einverstanden, da berechtigte Geschäftsinteressen dagegen stehen. 2
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift:
__________________________ 1 Die von der Vergabestelle angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebots immer zurück zu geben. Von der Vergabestelle
noch nicht angekreuzte Anlagen sind – soweit einschlägig - vom Bieter beizufügen. 2 Ggfs. vom Bieter anzukreuzen (siehe Ziffer 10 der Aufforderung zu Abgabe eines Angebots).
Unterauftragnehmer
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Zur Ausführung der nachfolgend genannten Teilleistungen sind Unterauftragnehmer vorgesehen (Auf Ziff. 8 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots wird hingewiesen.): Unterauftragnehmer Nr. ____
Beschreibung der Teilleistungen
Unterauftragnehmer Nr. ____
Beschreibung der Teilleistungen
Unterauftragnehmer Nr. ____
Beschreibung der Teilleistungen
Unterauftragnehmer Nr. ____
Beschreibung der Teilleistungen
Unterauftragnehmer Nr. ____
Beschreibung der Teilleistungen
(Blatt bei weiteren Unterauftragnehmern ggf. kopieren)
Teilleistungen
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Verpflichtungserklärung für Teilleistungen von Unterauftragnehmern
Name des Bieters
Nr. des Unterauftragnehmers gem. Verzeichnis der Unterauftragsnehmerleistungen: _______
Name des sich verpflichtenden Unternehmens
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe dem o. g. Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel / Ka-pazitäten) meines/unseres Unternehmens für die nachstehend genannten Teilleistungen zur Verfügung zu stehen.
Beschreibung der Teilleistungen
…………………………………….., den ……………………….
(Stempel und Unterschrift) (Blatt bei weiteren Unterauftragnehmern ggf. kopieren)
Bietergemeinschaft
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Erklärung der Bietergemeinschaft Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft, geschäftsführendes Mitglied ____________________________________________________________ Leistungsanteil ____________________________________________________________ Mitglied ____________________________________________________________ Leistungsanteil ____________________________________________________________ Mitglied ____________________________________________________________ Leistungsanteil ____________________________________________________________ Mitglied ____________________________________________________________ Leistungsanteil ____________________________________________________________ erklären hiermit verbindlich, uns im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzu-schließen. Wir erklären, dass
das oben bezeichnete geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft und späteren Arbeitsgemein-schaft alle Mitglieder sowohl der Bieter- als auch der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärun-gen entgegen- und Zahlungen anzunehmen und
alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften. _________________________________________ _______________________________________
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) _________________________________________ _______________________________________
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) _________________________________________ _______________________________________
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) _________________________________________ _______________________________________
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
Hinweis: Wenn ein Mitglied einer Bietergemeinschaft selbst auch ein eigenes Angebot abgibt, bedingt dies regelmäßig den Ausschluss beider Angebote (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003 - VII-Verg 52/03).
(Blatt ggf. kopieren)
Mittel anderer Unternehmen
(Blatt ggf. kopieren)
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen
(ggf. von anderen Unternehmen (keine Unterauftragnehmer) auszufüllen und zu unterschreiben)
Name des Unternehmens: _____________________________________________________________________
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters dieses Angebots (gem. § 47 Abs. 1 VgV) erklären wir Folgendes: Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter dieses Angebots diesem die nachstehend benannten Mittel (Einrichtungen, Know-how usw.) zur Verfügung zu stellen: ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________
…………………………………….., den ……………………….
(Stempel und Unterschrift) Hinweis: Siehe zu dieser Erklärung Ziffer 9 der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Schwarzarbeit / Mindestlohn
(Blatt ggf. kopieren)
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Erklärung
zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
das Aufenthaltsgesetz oder das Mindestlohngesetz
Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften, nach § 98c des Auf-enthaltsgesetzes oder gemäß § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten o-der einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt wor-den sind. Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze sind gegen uns nicht anhängig. Ich/wir bin/sind mir/uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden Erklärung mei-nen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. …………………………………….., den ……………………….
(Stempel und Unterschrift)
§ 123 Abs. 1 bis 4 GWB
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Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Erklärung
zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB Wir erklären (§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ord-nungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziel-len Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europä-ischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwal-tet werden,
6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbin-dung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abge-ordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förde-rung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (Absatz 2)
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Per-son als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (Absatz 3) Wir erklären ferner (§ 123 Abs. 4 VgV), dass
1) unser Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozial-versicherung nachgekommen ist und dies nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- und bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise keine Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Ich/wir bin/sind mir/uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen mei-nen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. …………………………………….., den ……………………….
(Stempel und Unterschrift)
§ 124 Abs. 1 GWB
(Blatt ggf. kopieren)
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Erklärung
zu § 124 Abs. 1 GWB Wir erklären (§ 123 Abs. 1 GWB), dass folgende fakultativen Ausschlussgründe gegen uns nicht vorliegen:
Keiner der nachstehend benannten Sachverhalte trifft auf unser Unternehmen zu. (ankreuzen falls zutreffend)
Sofern von folgenden Sachverhalten einzelne zutreffen, sind diese nachstehend anzukreuzen:
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Das Unternahmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzver-fahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich in einem Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeiten eingestellt.
Das Unternehmen hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Das Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Ich/wir bin/sind mir/uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen mei-nen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. …………………………………….., den ……………………….
(Stempel und Unterschrift)
Der öffentliche Auftraggeber wird prüfen, ob unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, fakultative Ausschlussgründe gegen den Auftragnehmer vorliegen. Anmerkung: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt (vgl. § 124 Abs. 2 GWB).
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 1
Vertragsunterlagen
INHALTSVERZEICHNIS DIESER VERTRAGSUNTERLAGEN
1 Leistungsbeschreibung ............................................................................................................. 3
1.1 Allgemein ............................................................................................................................ 3
1.2 Leistungsgegenstand – Überblick ........................................................................................ 3
1.3 Leistungen des Auftraggebers ............................................................................................. 3
1.4 Anmerkungen zum Verpackungsanteil im Altpapier ............................................................ 3
1.5 Leistungen des Auftragnehmers .......................................................................................... 4 1.5.1 Allgemeine Anforderungen ......................................................................................................... 4 1.5.2 Leistungsstörungen und Informationspflicht ............................................................................... 4 1.5.3 Kontrollrecht ................................................................................................................................ 4 1.5.4 Qualität und Verbesserungen ..................................................................................................... 5 1.5.5 Hinweis zur Angebotswertung .................................................................................................... 5 1.5.6 Einrichtung und Betrieb der Übernahmestellen, Übernahme des Altpapiers ............................. 5 1.5.7 Transport ..................................................................................................................................... 6 1.5.8 Altpapier - Vermarktung .............................................................................................................. 6
2 Besondere Vertragsbedingungen ............................................................................................. 7
2.1 Präambel ............................................................................................................................. 7
2.2 Vertrag ................................................................................................................................ 7
2.3 Einschlägige Normen .......................................................................................................... 7
2.4 Kontroll- /Weisungsrecht ..................................................................................................... 8
2.5 Informationspflicht ............................................................................................................... 8
2.6 Loyalitäts- und Meldepflichten ............................................................................................. 8
2.7 Unterauftragnehmer ............................................................................................................ 9
2.8 Verantwortungsbereich ....................................................................................................... 9
2.9 Haftung / Versicherung ........................................................................................................ 9
2.10 Sicherheitsleistung ............................................................................................................ 10
2.11 Änderung der Leistung ...................................................................................................... 10
2.12 Kündigung aus wichtigem Grund ....................................................................................... 11
2.13 Vertragsstrafen / Ersatzvornahme ..................................................................................... 12 2.13.1 Verspätete Vorlage geforderter Unterlagen .............................................................................. 12 2.13.2 Sonstige Vertrags- und Leistungspflichtverletzungen............................................................... 12 2.13.3 Wettbewerbsbeschränkende Abrede ........................................................................................ 13 2.13.4 Begrenzung des Vertragsstrafensumme .................................................................................. 13 2.13.5 Sonstiges .................................................................................................................................. 13
2.14 Preise und Preisanpassung ............................................................................................... 13 2.14.1 Entgelt für Betrieb der Übernahmestelle, Übernahme- und Verwertungslogistik ..................... 14 2.14.2 Erlös für die Vermarktung/Verwertung des Altpapiers .............................................................. 14
2.15 Abrechnung und Rückforderungen .................................................................................... 15
2.16 Urkalkulation ..................................................................................................................... 16
2.17 Vertragsdauer ................................................................................................................... 16
2.18 Abtretungsverbot / Aufrechnung ........................................................................................ 16
2.19 Schriftform ......................................................................................................................... 16
2.20 Salvatorische Klausel ........................................................................................................ 16
2.21 Gerichtsstand .................................................................................................................... 17
3 Vertrags- und Abrechnungspreise .......................................................................................... 18
3.1 Angaben zur Angebotswertung – Preis ............................................................................. 19
3.2 Angaben zur Angebotswertung – Transportentfernung ..................................................... 20
4 Erklärung des Auftragnehmers ............................................................................................... 22
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 2
Anlage A Übersichtskarte Übernahmestelle
Anlage B Format der Importdatei
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 3
1 LEISTUNGSBESCHREIBUNG
1.1 ALLGEMEIN
(1) Der Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK) ist öffentlicher Entsorgungsträger der
Stadt Kempten (Allgäu) sowie der Landkreise Lindau (Bodensee) und Oberallgäu. Der ZAK
umfasst die Städte Kempten, Lindau, Lindenberg, Immenstadt und Sonthofen sowie 13 Märkte
und 30 Gemeinde mit derzeit ca. 297.745 Einwohnern auf einer Fläche von 1913 km². Weitere
Informationen zum ZAK und zur abfallwirtschaftlichen Situation sind unter http://www.zak-
kempten.de zu finden.
(2) Der Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK) hat die ZAK Abfallwirtschaft GmbH mit
der Durchführung seiner Aufgaben beauftragt. Die ZAK Abfallwirtschaft GmbH ist Vergabestel-
le und Auftraggeber.
(3) Im Zweckverbandsgebiet erfolgt die Erfassung von Altpapier im Holsystem über die Papier-
tonne (blaue Tonne) und im Bringsystem über frei zugängliche Wertstoffinseln sowie personell
betreute Wertstoffhöfe. Ferner finden auch Vereinssammlungen im Zweckverbandsgebiet
statt. Der Zweckverband beabsichtigt Dritte gemäß § 22 Abs. 1 KrWG mit der Übernahme und
der Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten zu beauftragen.
(4) Altpapier im Sinne der Leistungsbeschreibung sind dabei Papier, Pappe und Kartonagen.
1.2 LEISTUNGSGEGENSTAND – ÜBERBLICK
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
Einrichtung und Betrieb von Übernahmestellen für Altpapier im Verbandsgebiet des ZAK
Kempten
Übernahme des erfassten Altpapiers aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten an der
Übernahmestelle des Auftragnehmers
Vermarktung des übernommenen Altpapiers aus dem Verbandsgebiet zur ordnungsgemä-
ßen Verwertung
Entsorgung ggf. anfallender Sortierreste und Störstoffe
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regelt die nachfolgende Leistungsbeschreibung.
1.3 LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
(1) Der Auftraggeber benennt für die Laufzeit des Vertrages einen verantwortlichen Ansprech-
partner.
(2) Der Auftraggeber trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu bei, dass die zu übernehmen-
den Abfälle möglichst satzungsgemäß und sortenrein, d.h. möglichst ohne Störstoffe bereitge-
stellt werden. Eine Garantie für eine vollständig satzungsgemäße und sortenreine Bereitstel-
lung kann vom Auftraggeber nicht übernommen werden. Er wird allerdings hierzu im Rahmen
seiner bisherigen Tätigkeit und ggf. durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit beitragen.
1.4 ANMERKUNGEN ZUM VERPACKUNGSANTEIL IM ALTPAPIER
(1) Die mit der Sammlung des Altpapiers aus dem Holsystem (Papiertonne) und den Container-
standorten beauftragten Dritten des Auftraggebers sind als operativ Tätige Inhaber der Leis-
tungsverträge mit dualen Systemen über den Anteil der Verkaufsverpackungen im Altpapier.
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 4
Als operativ Tätige behalten diese beauftragten Dritten den Verpackungsanteil zur weiteren
Verwertung bzw. Überlassung an die dualen Systeme ein. Die mit der Sammlung des Altpa-
piers aus den übrigen Sammelsystemen beauftragten Dritten des Auftraggebers werden das
über diese Systeme erfasste gesamte Altpapier zur weiteren Vermarktung zur Verwertung
beim Auftragnehmer anliefern. Der Auftragnehmer rechnet 100 % der Leistungen mit dem Auf-
traggeber ab und wird alle für die Nachweisführung gegenüber den dualen Systemen erforder-
lichen Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.
(2) Der Verpackungsanteil ist derzeit für das Verbandsgebiet festgelegt mit 14,4 M.-%.
(3) Treten duale Systeme mit dem Auftragnehmer bzgl. Vertragsverhandlungen über die Bereit-
stellung bzw. Verwertung von Altpapiermengen oder Altpapieranteilströmen aus dem Gebiet
des ZAK Kempten in Kontakt, verweist der Auftragnehmer diese an den Auftraggeber.
(4) Wie sich die Vertragssituation mit den dualen Systemen während der Vertragslaufzeit darstel-
len wird, ist derzeit nicht absehbar. Bezüglich einer Änderung der einschlägigen Rechtsgrund-
lagen wird auf Ziff. 2.11 verwiesen.
1.5 LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS
1.5.1 Allgemeine Anforderungen
(1) Der Auftraggeber steht – bedingt durch den öffentlichen Auftrag „Sicherstellung der Abfallent-
sorgung“ – permanent im Lichte der Öffentlichkeit. Ziel des Auftraggebers ist es, alle Aufgaben
auf qualitativ hohem Niveau abzuwickeln. Dies gilt auch für den Auftragnehmer. In diesem
Sinne bemühen sich beide Seiten um ein gutes Gesamterscheinungsbild in der Öffentlichkeit.
Sie vertreten gemeinsam das jeweils gültige Abfallwirtschaftskonzept des Zweckverbands und
vermeiden alles, was geeignet ist, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu
schädigen. Meinungsverschiedenheiten werden vorrangig durch interne Abstimmung beseitigt.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei allen im Zusammenhang mit diesem Vertrag durchzu-
führenden Maßnahmen die geltenden Vorschriften, insbesondere die etwaigen umweltrechtli-
chen Auflagen, zu beachten und eine geringst mögliche Beeinträchtigung der Umwelt sicher-
zustellen.
1.5.2 Leistungsstörungen und Informationspflicht
(1) Störungen, die dazu führen, dass die Leistungen durch den Auftragnehmer nicht ordnungs-
gemäß und / oder rechtzeitig erbracht werden können, sind dem Auftraggeber unabhängig von
Art und Ursache unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflich-
tet, unverzüglich und auf eigene Kosten Abhilfe zu schaffen, sofern der Grund für die Hinde-
rung in seinem Verantwortungsbereich liegt. Über die betreffenden Maßnahmen ist der Auf-
traggeber ebenfalls unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) Weitere Informationspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Ziff. 2.5 der Besonderen
Vertragsbedingungen.
1.5.3 Kontrollrecht
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Kontrollrecht bzgl. der ordnungsgemäßen
Leistungserbringung an den Betriebsstätten ein. Dabei ist vom Auftragnehmer Einsicht in Do-
kumente im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zu gewähren.
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 5
1.5.4 Qualität und Verbesserungen
In regelmäßig (mindestens jährlich) abzuhaltenden und zu protokollierenden Gesprächen zwi-
schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer werden die Probleme und Verbesserungs-
möglichkeiten bei der Leistungserbringung besprochen. Im Ergebnis werden konkrete Zielver-
einbarungen zur ständigen Verbesserung der Leistung getroffen. Die Vereinbarungen und de-
ren Durchführung werden Bestandteil des Vertrages.
1.5.5 Hinweis zur Angebotswertung
Für die Übernahme der Altpapiermenge aus dem Verbandgebiet des ZAK sind mindestens ei-
ne und höchsten drei Übernahmestellen im Verbandsgebiet einzurichten. Zur Wertung des
Angebots wird auf Ziff. 11 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots verwiesen. In Ziff. 3.2
sind die Übernahmestellen verbindlich zu benennen und den einzelnen Gemeinden für das
Holsystem (Blaue Tonne) und das Bringsystem (alle übrigen Erfassungssysteme) verbindlich
zuzuordnen.
1.5.6 Einrichtung und Betrieb der Übernahmestellen, Übernahme des Altpapiers
(1) Der Auftragnehmer hat mindestens eine und höchstens drei genehmigte Übernahmestelle im
Verbandsgebiet zu stellen, an der die beauftragten Dritten das eingesammelte Altpapier anlie-
fern. Übernahmestellen können auch durch Unterauftragnehmer gestellt werden.
(2) Die Übernahmestelle muss stets eine ausreichend freie Kapazität zur Annahme des von den
beauftragten Dritten des Auftraggebers angelieferten Altpapiers über die gesamte Vertrags-
laufzeit haben.
(3) Die Übernahmestelle muss baulich so ausgestattet sein, dass die gängigen Anlieferfahrzeuge
(Heck-, Seiten- und Überkopfladerfahrzeuge, Abroll- und Absetzcontainerfahrzeuge und
Schubboden- bzw. Walking-Floor-Fahrzeuge) bedient werden können. Rückwärtsfahrstrecken
länger als 30 m, Engstellen und knappe Rangierflächen zum Entladen sind dem Auftraggeber
nicht zumutbar.
(4) Die Anlieferung von Altpapier muss mindestens von Montag bis Freitag von 7.00 bis 18.00 Uhr
erfolgen können. In dringenden Fällen sollte nach Absprache eine Anlieferung von Altpapier
auch vor 7.00 Uhr möglich sein. Sofern eine Abfuhr von Altpapier durch den beauftragten Drit-
ten an Samstagen (z. B. durch Feiertagsverschiebung) erfolgt, muss eine Entladung in Ab-
sprache mit dem Auftragnehmer auch an Samstagen zu den genannten Öffnungszeiten mög-
lich sein.
(5) Der Betrieb der Übernahmestelle ist so einzurichten, dass die Sammelfahrzeuge der beauf-
tragten Dritten innerhalb von 20 Minuten nach Ankunft an der Übernahmestelle das Gelände
wieder verlassen können (in den 20 Minuten ist das Ein-/Ausgangsverwiegen und die voll-
ständig Entleerung des Fahrzeugs enthalten).
(6) Die Qualität des Altpapiers darf durch den Umschlag nicht negativ beeinflusst werden. Der
Auftragnehmer hat stets dafür zu sorgen, dass zum Entladen des Papiers ausreichend freie
Fläche vorhanden ist.
(7) Zum Betrieb der Übernahmestelle gehört auch die Verwiegung der Anlieferfahrzeuge der be-
auftragten Dritten. Die Verwiegung muss auf einer geeichten Fahrzeugwaage vor und nach
dem Entleeren der Fahrzeuge stattfinden (Voll- und Leerwiegung). Der zu erstellende Wiege-
schein muss den Vorgaben gem. Ziff. 2.15 entsprechen.
(8) Die Einrichtung und Betrieb der Übernahmestelle ist in die Einheitspreise für die Vermark-
tungslogistik (Ziff. 3.1 – Pos. I bis III) einzurechnen.
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 6
1.5.7 Transport
Der Auftragnehmer transportiert das an der Übernahmestelle übernommene Altpapier aus
dem Verbandsgebiet zu einer Behandlungs- oder Verwertungsanlage. Transportleistungen
sind in den Einheitspreis der Logistikleistungen in Ziffer 3.1 – Pos. I bis III einzukalkulieren.
1.5.8 Altpapier - Vermarktung
(1) Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie bezüglich der Qualität des Altpapiers oder deren
Zusammensetzung aus den verschiedenen Altpapiersorten. Er wird jedoch zur Sicherung der
Qualität im Rahmen seiner bisherigen Tätigkeiten und ggf. durch entsprechende Öffentlich-
keitsarbeit beitragen.
(2) Das übergebene Altpapier steht dem Auftragnehmer zur freien Vermarktung zur Verfügung.
Es ist dem Auftragnehmer freigestellt, die Vermarktung des Altpapiers über eine zusätzliche
Nachsortierung des gesamten Altpapiers oder einzelner Teilfraktionen oder unsortiert nach
den angelieferten Teilfraktionen als B10 bzw. 1.01 (Sammelware unsortiert), B12 bzw. 1.02
(Mischpapier), B19 bzw. 1.04 (Kartonagen / Kaufhausaltpapier) und D39 bzw. 1.11 (Deinking-
ware) zu leisten. Ggf. anfallende Sortierreste sind vom Auftragnehmer zu entsorgen. Zurück-
weisung und Ablehnung bezüglich der Qualität der Altpapiersorten durch den Verwerter gehen
zu Lasten des Auftragnehmers.
(3) Vom Auftragnehmer sind sämtliche mit Übernahme, Transport und Vermarktung zusammen-
hängende Leistungen zu erbringen. In das Entgelt für die Verwertungslogistik (Ziff. 3.1 – Pos. I
bis Pos. III) sind sämtliche Kosten für Leistungen zur Übernahme, Transport und Vermarktung
(z. B. Übernahmestelle, Umladung, Transport zur Papierfabrik, Vermarktungstätigkeiten, ggf.
Sortierung, Entsorgung der Sortierreste, Zwischenlagerung, etc.) zu berücksichtigen.
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 7
2 BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
2.1 PRÄAMBEL
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens über Übernahme und Vermark-
tung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten, das dem Abschluss des Ver-
trages vorausgegangen ist, nachgewiesen, dass er über die notwendige Eignung für die Leis-
tungserbringung, einschließlich der hierfür benötigten sachlichen und personellen Ressourcen
verfügt. Er gewährleistet, die nachgewiesene Leistungsfähigkeit über die gesamte Vertrags-
laufzeit aufrecht zu erhalten, insbesondere auch die nachgewiesenen Zertifizierungen. Für den
Auftraggeber sind das Fortbestehen dieser Eignung und eine gewissenhafte, zuverlässige und
fachgerechte Ausführung der Leistungen als Grundlage für die Umsetzung seines Konzepts
von wesentlicher Bedeutung.
2.2 VERTRAG
Vertragsbestandteile sind das Auftragsschreiben und das Angebot. Die Allgemeinen Vertrags-
bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a) gelten ergänzend und nachrangig zu den Regelungen
der Vertragsunterlagen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ha-
ben keine Gültigkeit.
Auf den Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts an-
zuwenden.
2.3 EINSCHLÄGIGE NORMEN
(1) Sämtliche Rechtsnormen, die auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind, insbeson-
dere auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nebst untergesetzlichem Regelwerk, das
Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) und die Abfallwirtschaftssatzung des Zweck-
verbands sind vom Auftragnehmer in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen.
(2) Im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber in begründeten Einzelfällen befugt,
dem Auftragnehmer oder seinen Mitarbeitern ergänzende Anweisungen zu erteilen, die Priori-
tät vor den Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung haben. Die Anweisungen dürfen für den
Auftragnehmer nicht unzumutbar sein.
(3) Etwaige behördliche, insbesondere umweltrechtliche Bestimmungen und Auflagen sind zu be-
achten.
(4) Ferner zu beachten sind Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie die all-
gemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln und die verbindlichen Bestimmungen zum
Mindestlohn in der Entsorgungswirtschaft. Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der arbeits-,
sicherheitsrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinem
Personal allein verantwortlich.
(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beim Umgang mit den im Rahmen dieses Vertrags erhal-
tenen Informationen und Daten die geltenden Bestimmungen bzgl. des Datenschutzes zu be-
achten.
(6) Alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom
Auftragnehmer zu erwirken bzw. aufrecht zu erhalten.
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 8
(7) Die Einrichtungen und technischen Mittel zur Erbringung der angebotenen Dienstleistung (z.
B. Übernahmestelle, Transportfahrzeuge usw.) müssen dem jeweiligen Stand der Technik
entsprechen bzw. dem Stand der Technik entsprechend betrieben werden.
2.4 KONTROLL- /WEISUNGSRECHT
(1) Der Auftraggeber oder ein vom ihm beauftragter Dritter ist befugt, die Erfüllung der vertragli-
chen Verpflichtungen des Auftragnehmers zu überwachen. Dem Auftraggeber bzw. dem be-
auftragten Dritten ist es zu diesem Zweck gestattet, die Grundstücke und Anlagen des Auf-
tragnehmers zu betreten und zu besichtigen. Insbesondere behält sich der Auftraggeber vor,
die Mengenaufzeichnungen stichprobenartig im Hinblick auf die abzurechnenden Mengen zu
kontrollieren. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Anfrage alle Auskünfte erteilen,
die mit der Erfüllung dieses Vertrages im Zusammenhang stehen. Dabei ist vom Auftragneh-
mer auch Einsicht in Dokumente im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zu gewäh-
ren. Dazu zählen auch ggf. Nachweise, die die Einhaltung einer Bezahlung des jeweils aktuell
gültigen gesetzlichen Mindestlohns belegen.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über den Betrieb seiner Anlagen und Besonderheiten im
Zusammenhang mit dem Betrieb und der Durchführung der ausschreibungsgegenständlichen
Leistungen usw. ein Betriebstagebuch zu führen und dem Auftraggeber auf Anforderung Ein-
sicht in das Betriebstagebuch zu gewähren.
(3) Der Auftraggeber darf dem Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages die notwendigen
Weisungen erteilen. Die Anweisungen dürfen für den Auftragnehmer nicht unzumutbar sein.
Werden Anordnungen mit fortdauernder Wirkung getroffen, so sind diese schriftlich festzule-
gen. Bei Eilbedürftigkeit reicht zunächst eine mündliche Anordnung aus. Diese ist jedoch in-
nerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen.
2.5 INFORMATIONSPFLICHT
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über alle für die Erfüllung des Vertrages
wesentlichen Umstände wie z. B. technische und sonstige Störungen, Unfälle usw. unverzüg-
lich zu informieren. Der Auftragnehmer hat insbesondere Unfälle, bei denen Personen- oder
Sachschäden entstanden sind, unverzüglich mündlich und innerhalb von zwei Werktagen
noch einmal schriftlich mitzuteilen.
2.6 LOYALITÄTS- UND MELDEPFLICHTEN
(1) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei der Umsetzung seines Abfallwirtschaftskonzepts
zu unterstützen. Jegliche Handlungen, die der Abfallwirtschaftssatzung des Auftraggebers wi-
dersprechen, hat der Auftragnehmer zu unterlassen. Die Vertragspartner verpflichten sich zur
kooperativen Zusammenarbeit.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von ihm erkannte Verstöße gegen die Abfallwirtschaftssat-
zung oder sonstige einschlägige Rechtsnormen dem Auftraggeber unverzüglich zu melden
und entsprechende, bei ihm eingehende Informationen an den Auftraggeber weiterzuleiten
und ggf. schriftlich zu bestätigen.
(3) Veröffentlichungen in öffentlich zugänglichen Medien über die vertragsgegenständlichen Leis-
tungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 9
2.7 UNTERAUFTRAGNEHMER
(1) Mit Ausnahme der bei Angebotsabgabe angegebenen Unterauftragnehmerleistungen darf der
Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers die Verpflichtungen aus die-
sem Vertrag weder ganz noch teilweise auf Unterauftragnehmer übertragen. Die Zustimmung
ist auch erforderlich bei einer Weitervergabe von unwesentlichen Teilleistungen oder von Teil-
leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet sein sollte. Unterauftrag-
nehmer können nur mit Zustimmung des Auftraggebers gewechselt werden. Der Auftraggeber
kann Unterauftragnehmer ablehnen, wenn an deren technischer Leistungsfähigkeit oder Zu-
verlässigkeit Zweifel bestehen. Ein Unterauftragnehmer ist ohne Zustimmung des Auftragge-
bers ferner nicht berechtigt, Verpflichtungen aus seiner Beauftragung ganz oder teilweise an
weitere Unterauftragnehmer zu übertragen.
(2) Bei der Übertragung von Teilleistungen, der der Auftraggeber zugestimmt hat, sind die Rege-
lungen des § 97 Abs. 4 GWB, zu beachten.
(3) Auf Anforderung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer für vorgesehene sowie für bereits
eingesetzte Unterauftragnehmer geeignete Nachweise zu deren Eignung beibringen. Bringt
der Auftragnehmer diese Nachweise nicht unverzüglich bei oder hat der Auftraggeber begrün-
dete Zweifel an der Eignung des Unterauftragnehmers, so wird der Auftragnehmer den Unter-
auftragnehmer unverzüglich aus der Leistungserbringung herausnehmen.
(4) Auch im Fall der Zustimmung durch den Auftraggeber haftet der Auftragnehmer in vollem Um-
fang für die Leistung und Tätigkeit des Unterauftragnehmers und hält den Auftraggeber inso-
weit von allen Ansprüchen Dritter frei.
(5) Überträgt der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Leistungen
ganz oder teilweise auf Unterauftragnehmer, kann der Auftraggeber ihm eine angemessene
Frist zur Aufnahme der Leistungen im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er ihm nach
ergebnislosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen werde.
2.8 VERANTWORTUNGSBEREICH
(1) Der Auftragnehmer hat die vertraglich geschuldeten Leistungen in eigener Verantwortung zu
erbringen. Dabei hat er die anerkannten Regeln eines ordnungsgemäßen Betriebs und Kraft-
verkehrs zu beachten und insbesondere stets für Ordnung in der Betriebsführung zu sorgen.
(2) Die vom Auftragnehmer übernommenen Abfälle gehen mit Beginn des Leerungsvorgangs aus
den Fahrzeugen an der Übernahmestelle des Auftragnehmers in den Verantwortungsbereich
des Auftragnehmers über. Damit geht auch die Gefahr mit Beginn des Entleerungs- bzw. La-
devorgangs auf den Auftragnehmer über.
(3) Die Nutzung von Straßen, Wegen, Zufahrten usw. sowie der Transport der Abfälle auf öffentli-
chen Straßen und innerhalb von Entsorgungs- oder Verwertungsanlagen erfolgt in eigener
Verantwortung und auf eigene Gefahr des Auftragnehmers.
(4) Im Abfall gefundene Wertgegenstände sind dem Auftraggeber zu überlassen.
2.9 HAFTUNG / VERSICHERUNG
(1) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden des Auf-
traggebers, dessen Bediensteten oder Dritten, die der Auftragnehmer im Vollzug dieses Ver-
trages verursacht. Er stellt den Auftraggeber oder dessen Bedienstete von allen Ansprüchen
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 10
frei, die Dritte wegen eines schuldhaften oder grob fahrlässigen Verhaltens des Auftragneh-
mers geltend machen.
(2) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens einen Monat vor Leistungsbeginn eine
Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe und eine Kfz-
Haftpflichtversicherung (sofern zutreffend) über 50 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach-
und Vermögensschäden durch Vorlage der entsprechenden Policen oder einer schriftlichen
Bestätigung der Versicherung(en) nachzuweisen. Erfassen die vorgelegten Nachweise nur ei-
nen Teil der Laufzeit des Vertrags, hat der Auftragnehmer spätestens 1 Monat vor Ablauf der
Zeitspanne, für die der Versicherungsschutz nachgewiesen ist, einen neuen Nachweis für die
Folgezeit vorzulegen. Der Auftragnehmer darf den Versicherungsschutz während der Dauer
dieses Vertrages nicht ohne Einverständnis des Auftraggebers einschränken.
(3) Der vertragliche oder gesetzliche Umfang der Haftung des Auftragnehmers wird durch dessen
Versicherungen weder im Umfang eingeschränkt noch auf die Versicherungssumme be-
schränkt.
(4) Der Auftraggeber haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden des Auftragneh-
mers oder seiner Beauftragten, die im Zuge der Leistungserbringung des Auftragnehmers, et-
wa durch erfasste Abfälle, beschädigte Behälter, etc. entstehen.
2.10 SICHERHEITSLEISTUNG
(1) Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die
Sicherheit hat sich auf sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Ver-
tragserfüllung zu erstrecken, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem
Auftraggeber aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zustehen, sowie auf An-
sprüche wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen.
(2) Die Sicherheit ist zu leisten durch Übergabe einer unbedingten, unwiderruflichen, unbefriste-
ten und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelas-
senen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechen-
barkeit nach § 770 BGB verzichten. Jedoch darf sich der Bürge vorbehalten, die Einrede der
Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Absatz 2 BGB dann zu erheben, wenn eine fällige Gegenfor-
derung des Auftragnehmers, durch die sich der Auftraggeber befriedigen kann, unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der
Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht unterliegen. Als Gerichtsstand für alle Streitigkei-
ten aus dem Bürgschaftsvertrag ist der Sitz des Auftraggebers anzugeben.
(3) Die Sicherheit muss sich auf einen Betrag in Höhe des Wertes von 5 % des jährlichen Auf-
tragswertes multipliziert mit 3 (Auftragswert über Mindestvertragslaufzeit) belaufen. Der jähr-
liche Auftragswert ergibt sich aus Ziff. 3 (Gesamtpreis pro Jahr brutto - als positiver Betrag).
(4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Sicherheit bis spätestens einen Monat vor Leis-
tungsbeginn zu übergeben.
2.11 ÄNDERUNG DER LEISTUNG
(1) Im Rahmen dieses Vertrages kann der Auftraggeber Änderungen der Leistung unter nachste-
henden Bedingungen verlangen, sofern diese Änderung keine wesentliche Auftragsänderung
im Sinne § 132 Abs. 1 darstellt.
(2) Es gilt § 2 VOL/B mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber unter den dort genannten Voraus-
setzungen auch solche Leistungsänderungen verlangen kann, die sich nicht auf die Beschaf-
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 11
fenheit der Leistung beziehen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich die einschlägigen
abfallrechtlichen Bestimmungen und Gesetze oder das Abfallwirtschaftskonzept bzw. die Ab-
fallwirtschaftssatzung des Auftraggebers wesentlich ändern. Der Auftraggeber wird den Auf-
tragnehmer so bald als möglich auf geplante Änderungen hinweisen.
(3) Werden durch vom Auftraggeber geforderte Leistungsänderungen die Grundlagen des Preises
für die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichti-
gung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren; diese Vereinbarung ist unverzüglich zu tref-
fen (§ 2 Nr. 3 VOL/B).
(4) Können sich die Parteien nicht auf eine nach den vorstehenden Bestimmungen vorzuneh-
mende Anpassung der Vergütung einigen, kann der Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten ge-
kündigt werden. Ein Leistungsverweigerungsrecht kann nicht auf eine noch nicht erfolgte Eini-
gung gestützt werden.
2.12 KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND
(1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungs-
frist oder nach Wahl des Kündigungsberechtigten mit einer Auslauffrist von bis zu 6 Monaten
gekündigt werden. Ein solcher wichtiger Grund liegt in den Fällen gem. § 133 Abs. 1 GWB vor
oder wenn z. B. die für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Genehmigungen wi-
derrufen oder zurückgenommen werden oder sonst entfallen. Der Auftraggeber ist außerdem
berechtigt, fristlos oder nach seiner Wahl mit einer Auslauffrist von bis zu 6 Monaten zu kündi-
gen, wenn
der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt (zahlungsunfähig ist) oder das Insolvenzver-
fahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse
abgelehnt wird,
der Auftragnehmer eine Verpflichtung aus diesem Vertrag trotz zweimaliger schriftlicher
Abmahnung nicht erfüllt,
dem Auftragnehmer die Verletzung von wesentlichen behördlichen Auflagen, Genehmi-
gungen oder gesetzlichen Vorschriften oder eine illegale Abfallentsorgung nachgewiesen
wird,
der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Leistungen ganz o-
der teilweise auf Unterauftragnehmer übertragen hat und trotz einer unter Androhung der
Auftragsentziehung gesetzten Frist, die Leistungen nicht wieder im eigenen Betrieb auf-
genommen hat,
der Auftragnehmer nachweislich unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen ge-
troffen hat, insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit an-
deren Bietern über
- Preise
- Gewinnaufschläge
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten
- Gewinnbeteiligung oder andere Angaben,
es sei denn, dass sie nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu-
lässig sind,
der Auftragnehmer Personen, die seitens des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem
Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden
Personen Vorteile (vgl. §§ 331 ff. StGB) anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Hand-
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 12
lungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf Sei-
ten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, in den vorgenannten und in anderen Fällen der vom Auftrag-
nehmer schuldhaft herbeigeführten, fristlosen Kündigung die noch nicht erbrachten Leistungen
zu Lasten des Auftragnehmers durch einen Dritten durchführen zu lassen. Den hieraus ent-
stehenden Schaden hat der Auftragnehmer zu ersetzen, sofern ihm der Grund für die außer-
ordentliche Kündigung zuzurechnen ist. Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen werden
gemäß den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet und bezahlt.
(3) Ein wichtiger Grund kann auch vorliegen, wenn sich die Rechtsgrundlagen der zu erbringen-
den Leistungen soweit ändern, dass ein Fortsetzen des Vertrages unzumutbar oder rechtswid-
rig wäre. Darunter fällt auch, wenn wegen etwaiger Europarechtswidrigkeit dieses Vertrages
ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschlang eingeleitet oder an-
gedroht wird und der Auftraggeber deswegen vom Bund oder durch eine Entscheidung des
EuGH angehalten wird, den Vertrag zu beenden.
2.13 VERTRAGSSTRAFEN / ERSATZVORNAHME
Vertragsstrafen haben den Zweck, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Auf-
tragnehmers zu sichern. Vertragsstrafenansprüche können gegen Vergütungsansprüche des
Auftragnehmers aufgerechnet werden.
2.13.1 Verspätete Vorlage geforderter Unterlagen
Legt der Auftragnehmer die geforderte Sicherheitsleistung (vgl. Ziff. 2.10), Urkalkulation (vgl.
Ziff. 2.16) oder Versicherungsbescheinigung (vgl. Ziff. 2.9) nicht vollständig zum jeweils ver-
einbarten Zeitpunkt vor, so ist der Auftraggeber jeweils berechtigt, dem Auftragnehmer eine
Vertragsstrafe in Höhe von jeweils 100,00 EUR für jeden Tag der Verspätung aufzuerlegen, es
sei denn, dass der Auftragnehmer nachweisen kann, dass der Verstoß nicht auf sein Ver-
schulden zurückzuführen ist.
2.13.2 Sonstige Vertrags- und Leistungspflichtverletzungen
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer im Falle einer der nachfolgend aufgeführ-
ten Vertragspflichtverletzungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR je festgestell-
tem Vorgang der Vertragspflichtverletzung aufzuerlegen, es sei denn, dass der Auftragnehmer
nachweisen kann, dass dieser/diese nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist:
Verletzung einer Pflicht zu Einrichtung und Betrieb der Übernahmestelle bzw. zur Über-
nahme des Altpapiers gem. Ziff. 1.5.5
Verletzung der Pflichten zur ordnungsgemäßen Vermarktung gem. Ziff. 1.5.8
Verletzung der Pflicht zur vertragsgemäßen Rechnungs- bzw. Gutschriftstellung gem. Ziff.
2.15
(2) Der Auftraggeber ist ferner berechtigt, dem Auftragnehmer im Falle einer der nachfolgend auf-
geführten Vertragspflichtverletzungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 400,00 EUR je Kalen-
dertags der Fortdauer der Vertragspflichtverletzung aufzuerlegen, es sei denn, dass der Auf-
tragnehmer nachweisen kann, dass dieser/diese nicht auf sein Verschulden zurückzuführen
ist:
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 13
Verletzung der Pflicht zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Versicherungsschutzes
gem. Ziff. 2.9 und des Nachweises des Fortbestandes des Versicherungsschutzes auf Ver-
langen des Auftraggebers
Beauftragung von Unterauftragnehmern ohne Genehmigung des Auftraggebers oder trotz
Untersagung
(3) Wird eine der o. g. Vertragspflichtverletzungen oder eine andere Leistungspflichtverletzung
trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Fristsetzung des Auftraggebers nicht frist-
gemäß beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer ab Fristablauf für jeden
weiteren Werktag, an dem die Pflichtverletzung fortbesteht, eine Vertragsstrafe in Höhe von
zusätzlich 1.000,00 EUR je Vorfall im Falle einer Pflichtverletzung gem. Abs. (1) bzw. 40,00
EUR je Tag im Falle einer Pflichtverletzung gem. Abs. (2) aufzuerlegen, es sei denn, dass der
Auftragnehmer nachweisen kann, dass diese nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist.
2.13.3 Wettbewerbsbeschränkende Abrede
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe der ausschreibungsgegenständlichen Leis-
tungen nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschrän-
kung darstellt, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe
von 3 % des Nettoauftragswertes aufzuerlegen.
2.13.4 Begrenzung des Vertragsstrafensumme
Der Gesamtbetrag aller Vertragsstrafen aus diesem Vertrag ist pro Jahr der Laufzeit dieses
Vertrags begrenzt auf 5 % der Nettoabrechnungssumme des betreffenden Jahres. Insgesamt,
also bezogen auf die gesamte Laufzeit des Vertrags, ist der Gesamtbetrag aller Vertragsstra-
fen begrenzt auf 5 % der gesamten Nettoabrechnungssumme.
2.13.5 Sonstiges
Der Auftraggeber kann eine verwirkte Vertragsstrafe bis zum Ende des zweiten Monats, der
dem Monat folgt, in dem der zu einer Vertragsstrafe führende Verstoß begangen wurde, gel-
tend machen.
Steht dem Auftraggeber aus demselben Grund neben dem Anspruch auf Vertragsstrafe ein
Schadensersatzanspruch zu, wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch ange-
rechnet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Auftraggebers bleibt unberührt.
Unberührt bleibt das Recht, fällige Leistungen, die vom Auftragnehmer schuldhaft auch nach
angemessener Fristsetzung nicht erbracht werden, auf Kosten des Auftragnehmers durch Drit-
te erbringen zu lassen. Auch Ansprüche auf Ersatz von Ersatzvornahmekosten können gegen
Vergütungsansprüche des Auftragnehmers aufgerechnet werden.
2.14 PREISE UND PREISANPASSUNG
(1) Für die Berechnung der Vergütung sind allein die Einheitspreise maßgeblich. Darin sind sämt-
liche Leistungen, Nebenleistungen, Kosten und Nebenkosten enthalten, die zur ordnungsge-
mäßen Vertragserfüllung erforderlich sind. Dem Auftraggeber dürfen darüber hinaus keine
weiteren Kosten entstehen. Der Auftragnehmer wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens da-
rauf hingewiesen, dass er sich über die Rahmenbedingungen zu informieren hat, die nach
seiner Ansicht für eine eindeutige Preisermittlung relevant sind.
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 14
(2) Sollte sich der in den nachfolgenden Regelungen zur Preisanpassung herangezogene Index
ändern, so ist anstelle der vereinbarten Grundlage eine vergleichbare andere Indexnotierung
anzuwenden. Soweit dies nicht möglich ist oder zwischen den Parteien keine Einigkeit über
die anzuwendende Indexnotierung erzielt werden kann, verpflichten sich die Parteien zu Ver-
handlung über die Anpassung der Preise auf Basis der vorliegenden Urkalkulation. Kommt
keine Einigung zustande, kann jede Partei eine Klärung durch das zuständige Gericht herbei-
führen lassen. Ein Leistungsverweigerungsrecht kann nicht auf eine noch nicht erfolgte Eini-
gung gestützt werden.
(3) Kommt keine Einigung zustande, können der Vertrag oder Teile des Vertrages vom Auftrag-
geber mit einer Frist von 9 Monaten gekündigt werden.
2.14.1 Entgelt für Betrieb der Übernahmestelle, Übernahme- und Verwertungslogistik
In das Entgelt für die Übernahme- und Verwertungslogistikleistungen (Ziff. 3.1 – Pos. I bis III)
sind alle Leistungen zur Übernahme, Betrieb der Übernahmestelle, Transport und Vermark-
tung (z.B. Zwischenlagerung, Beladung und Transport zur Papierfabrik, Vermarktungstätigkei-
ten, ggf. Sortierung und Verpressung, ggf. Entsorgung der Sortierreste, etc.) sowie die Auf-
wendungen zur Ausstellung der Nachweise für die Dualen Systeme einzurechnen und ver-
steht sich als Festpreis über die Vertragslaufzeit.
2.14.2 Erlös für die Vermarktung/Verwertung des Altpapiers
(1) Für die monatlich übernommene Menge des Mischpapiers aus den Wertstoffhöfen aus dem
Verbandsgebiet des ZAK Kempten vergütet der Auftragnehmer je Gewichtstonne den hierfür
angebotenen Marktpreis. Der angebotene Marktpreis (siehe Ziff. 3.1 – Pos. IV) wird gemäß
den im EUWID (Europäische Wirtschaftsdienst – Recycling und Entsorgung) veröffentlichten
Preisänderungen für den Altpapiermarkt Deutschland angepasst. Dabei ist jeweils die Summe
aller Preisveränderungen für gemischte Ballen (1.02) bis einschließlich des Abrechnungsmo-
nats zu berücksichtigen. Positive Preisveränderungen erhöhen die Vergütung an den Auftrag-
geber, negative Veränderungen reduzieren die Vergütung an den Auftraggeber.
(2) Für die monatlich übernommene Menge der Kartonagen aus den Wertstoffhöfen, den Karto-
nagencontainer und den Vereinssammlungen aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
vergütet der Auftragnehmer je Gewichtstonne den hierfür angebotenen Marktpreis. Der ange-
botene Marktpreis (siehe Ziff. 3.1 – Pos. V) wird gemäß den im EUWID (Europäische Wirt-
schaftsdienst – Recycling und Entsorgung) veröffentlichten Preisänderungen für den Altpa-
piermarkt Deutschland angepasst. Dabei ist jeweils die Summe aller Preisveränderungen für
Kaufhausaltpapier (1.04) bis einschließlich des Abrechnungsmonats zu berücksichtigen. Posi-
tive Preisveränderungen erhöhen die Vergütung an den Auftraggeber, negative Veränderun-
gen reduzieren die Vergütung an den Auftraggeber.
(3) Für die monatlich übernommene Menge der Deinkingware aus den Wertstoffhöfen sowie den
Vereinssammlungen aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten vergütet der Auftragnehmer
je Gewichtstonne den hierfür angebotenen Marktpreis. Der angebotene Marktpreis (siehe Ziff.
3.1 – Pos. VI) wird gemäß den im EUWID (Europäische Wirtschaftsdienst – Recycling und
Entsorgung) veröffentlichten Preisänderungen für den Altpapiermarkt Deutschland angepasst.
Dabei ist jeweils die Summe aller Preisveränderungen für Deinkingware (1.11) bis einschließ-
lich des Abrechnungsmonats zu berücksichtigen. Positive Preisveränderungen erhöhen die
Vergütung an den Auftraggeber, negative Veränderungen reduzieren die Vergütung an den
Auftraggeber.
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 15
(4) Für die monatlich übernommene Menge der gemischten Sammelware aus der Papiertonne
und den Containerinseln aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten vergütet der Auftrag-
nehmer je Gewichtstonne den hierfür angebotenen Marktpreis. Der angebotene Marktpreis
(siehe Ziff. 3.1 – Pos. VII) wird gemäß den im EUWID (Europäische Wirtschaftsdienst – Re-
cycling und Entsorgung) veröffentlichten Preisänderungen für den Altpapiermarkt Deutschland
angepasst. Dabei ist jeweils die Summe aller Preisveränderungen für Deinkingware (1.11) bis
einschließlich des Abrechnungsmonats zu berücksichtigen. Positive Preisveränderungen er-
höhen die Vergütung an den Auftraggeber, negative Veränderungen reduzieren die Vergütung
an den Auftraggeber.
2.15 ABRECHNUNG UND RÜCKFORDERUNGEN
(1) Die Abrechnungen durch den Auftragnehmer erfolgen monatlich.
(2) Die Rechnung des Auftragnehmers ist bis 10. des Folgemonats mit den mit Wiegescheinen
dokumentierten Sammelmengen einzureichen.
(3) Die Wiegescheine müssen mindestens nachstehende Daten enthalten:
Bezeichnung des Wägeguts
Fortlaufende Wiege- und/oder Lieferscheinnummer
Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
Art und Gewicht des Abfalls mit Uhrzeit und Datum der Wiegung (Ein- und Ausgangsver-
wiegung)
Unterschriften des Fahrers und des Wiegers
(4) Neben den In- und Outputwiegescheinen im Original sind alle Daten über die im Abrech-
nungsmonat erbrachten Leistungen dem Auftraggeber digital zu übergeben. Die digitale Form
der Dokumentation muss kompatibel zum Format WME sowie zu internen System des Auf-
traggebers sein. Das Format der Importdatei ist Anlage B zu entnehmen. Alle für die Nach-
weisführung gegenüber den dualen Systemen erforderlichen Unterlagen und Daten sind in der
vom Auftraggeber vorgegebenen Form ebenfalls fristgerecht vorzulegen.
(5) Abrechnungsgrundlage für die Logistikleistungen bzw. die Vermarktungserlöse ist die monat-
lich übernommene Altpapiermenge aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten.
(6) Die Abrechnung der Vermarktungserlöse erfolgt mittels Gutschrift des Auftragnehmers an den
Auftraggeber. Logistikleistungen sind getrennt von den Vermarktungserlösen als gesonderte
Rechnung abzurechnen.
(7) Jährlich bis zum 31.01. ist dem Auftraggeber eine Jahresbilanz für das Vorjahr mit den monat-
lichen Mengen und der Jahresgesamtmenge unaufgefordert vorzulegen.
(8) Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zu-
gang der Rechnung fällig.
(9) Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff BGB) kann sich der
Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Fall
einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den zu erstattenden Betrag – ohne Umsatzsteuer –
vom Empfang der Zahlung an mit 4 % p. a. zu verzinsen. § 197 BGB findet keine Anwendung.
(10) Sämtliche Rechnungen / Gutschriften des Auftragnehmers sind mit den zugehörigen Liefer-
scheinen bis zum 10. des Folgemonats beim Auftraggeber einzureichen. Die Rechnungen /
Gutschriften sind entsprechend Ziffer 3 mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Netto-
preise) aufzustellen. Der Mehrwertsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung / Gutschrift mit
dem Steuersatz einzusetzen, der zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist.
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Vertragsunterlagen Seite 16
2.16 URKALKULATION
(1) Der Auftragnehmer hat innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung in einem gesonderten
versiegelten Umschlag die Kalkulation für alle Entgelte vorzulegen (Urkalkulation). In der Kal-
kulation sind Investitionskosten, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhal-
tungskosten, Betriebskosten, Verwaltungskosten und Vertragsvereinbarungen mit Unterauf-
tragnehmern und Verwertern für das Altpapier darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wag-
nis und Gewinn aufzuführen. Der Umschlag ist mit Aufschrift „Kalkulation – Übernahme und
Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten“ und mit Namen
und Anschrift des Bieters zu versehen.
(2) Der versiegelte Umschlag mit der Kalkulation wird beim Auftraggeber verschlossen verwahrt.
Er wird im Fall von Verhandlungen zur Preisanpassung nur gemeinsam im Beisein von Auf-
traggeber und Auftragnehmer geöffnet.
(3) Alle Angaben der Kalkulation werden vertraulich behandelt.
2.17 VERTRAGSDAUER
Leistungsbeginn ist der 01.01.2017. Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2019. Sofern
der Auftraggeber nicht der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Mona-
ten widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um bis zu zweimal ein weiteres Jahr bis zum
31.12. 2020 bzw. 31.12.2021. Danach verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr
sofern nicht eine Vertragspartei der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von
12 Monate widerspricht,.
Der Widerspruch gegen die Verlängerung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
2.18 ABTRETUNGSVERBOT / AUFRECHNUNG
Abtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Leistungsverweigerungs-
rechten nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
2.19 SCHRIFTFORM
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Für die Aufhebung
der Formabrede ist ebenfalls die Schriftform erforderlich. Mündliche Abreden sind nicht bin-
dend. In Notfällen reicht zunächst eine mündliche Vereinbarung aus. Diese ist jedoch unver-
züglich schriftlich zu bestätigen.
2.20 SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Gültigkeit des Vertrages wird durch eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbe-
stimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestim-
mung durch eine dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechende wirksame Bestim-
mung zu ersetzen.
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2.21 GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages und aus dem Vertrag
selbst ist ausschließlich das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht.
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
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3 VERTRAGS- UND ABRECHNUNGSPREISE
Die Vergütung bemisst sich ausschließlich nach den tatsächlich an den Auftragnehmer über-
gebenen Mengen und den nachfolgenden Einheitspreisen mit deren Anpassung über die Ver-
tragslaufzeit. Darin sind sämtliche Leistungen, Nebenleistungen, Kosten und Nebenkosten
enthalten, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind. Dem Auftraggeber dürfen darüber
hinaus keine weiteren Kosten oder Abzüge an den Vergütungen entstehen. Die Angaben bzw.
Eintragungen in den Spalten „Faktor“, „Gesamtpreis pro Jahr“ und „Endpreis beim Auftragge-
ber“ dienen lediglich der Ermittlung des im Rahmen des Vergabeverfahrens in die verglei-
chende Angebotswertung einzustellenden Wertungspreises.
Es wird vom Auftraggeber nicht gewährleistet, dass die als Faktor zur Wertung angesetzte
Menge über die Vertragslaufzeit anfällt. Es muss vielmehr damit gerechnet werden, dass es
zu Mengenänderungen und -schwankungen kommen kann. Mengenänderungen berechtigen
keine Vertragspartei zur Anpassung der Einheitspreise.
Vergütungen (Zahlung an den Auftraggeber) sind negativ einzutragen, indem ein Mi-
nuszeichen (-) vorangestellt wird.
Eine evtl. während der Vertragslaufzeit in Kraft tretende Mauterhöhung oder Ausweitung der
Maut auf Bundesstraßen etc. berechtigen den Auftragnehmer nicht, eine Preisanpassung zu
verlangen. Gleiches gilt für eine evtl. Anpassung des gesetzlich verankerten Mindestlohns in
der Entsorgungsbranche.
Vereinbarungen über Preisanpassungen sind unverzüglich zu treffen. Sie gelten ab dem Ab-
rechnungsmonat in dem die Abweichung festgestellt wurde. Können sich die Parteien nicht auf
eine nach den vorstehenden Bestimmungen vorzunehmende Anpassung der Preise einigen,
kann jede Partei eine Klärung durch das zuständige Gericht herbeiführen lassen. Ein Leis-
tungsverweigerungsrecht kann nicht auf eine nicht erfolgte Einigung gestützt werden.
Bei Multiplikations-, Summierungs- und Übertragungsfehlern ist der Einheitspreis (netto)
maßgeblich.
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3.1 ANGABEN ZUR ANGEBOTSWERTUNG – PREIS
Pos. Leistung Einheitspreis
(netto) Faktor zur Wertung
Gesamtpreis pro Jahr (netto)
I
Logistikleistungen (Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Stör-stoffentsorgung sowie Vermarktungstä-tigkeit) für Altpapier aus der Stadt Kempten und dem nördlichen Land-kreis Oberallgäu incl. aller Nebenleistungen
………….…€*) pro t Altpapier
10.500
t Altpapier pro Jahr
…….………….… €/a
II
Logistikleistungen (Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Stör-stoffentsorgung sowie Vermarktungstä-tigkeit) für Altpapier aus dem südli-chen Landkreis Oberallgäu incl. aller Nebenleistungen
………….…€*) pro t Altpapier
7.200
t Altpapier pro Jahr
…….………….… €/a
III
Logistikleistungen (Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Stör-stoffentsorgung sowie Vermarktungstä-tigkeit) für Altpapier aus dem Land-kreis Lindau (Bodensee) incl. aller Nebenleistungen
………….…€*) pro t Altpapier
6.000
t Altpapier pro Jahr
…….………….… €/a
IV
Vermarktungserlös für übernommenes Mischpapier (1.02) incl. aller Nebenleistungen Preisanpassung gem. Ziff. 2.14.2 (Stand Mai 2016) ………….…€**)
pro t Altpapier
1.900
t Altpapier pro Jahr
Erlöszahlung an AG
(-)Negativ:
…….………….… €/a
V
Vermarktungserlös für übernommene Kartonagen (1.04) incl. aller Nebenleistungen Preisanpassung gem. Ziff. 2.14.2 (Stand Mai 2016) ………….…€**)
pro t Altpapier
3.200
t Altpapier pro Jahr
Erlöszahlung an AG
(-)Negativ:
…….………….… €/a
VI
Vermarktungserlös für übernommene Deinkingware (1.11) incl. aller Nebenleistungen Preisanpassung gem. Ziff. 2.14.2 (Stand Mai 2016) ………….…€**)
pro t Altpapier
2.300
t Altpapier pro Jahr
Erlöszahlung an AG
(-)Negativ:
…….………….… €/a
VII
Vermarktungserlös für übernommenes gemischtes Alt-papiers (1.01) incl. aller Nebenleistungen Preisanpassung gem. Ziff. 2.14.2 (Stand Mai 2016) ………….…€**)
pro t Altpapier
16.300
t Altpapier pro Jahr
Erlöszahlung an AG
(-)Negativ:
…….………….… €/a
Gesamtpreis pro Jahr (netto.) zur Angebotswertung …….………….… €/a
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 20
*) Gemäß der Bestimmungen zu tauschähnlichen Umsätzen ist hier der Wert der Dienstleis-
tung entsprechend der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage – tatsächliches Kosten-
angebot für zu erbringende Logistikleistungen – einzutragen.
Spätere Nachforderungen aus der Umsatzsteuer aufgrund eines zu niedrigen Betrags (z. B.
infolge einer Umsatzsteuerprüfung) werden vom Auftraggeber nicht erstattet.
**) Der zum Preisstand Mai 2016 angebotene Marktpreis wird gemäß den im EUWID veröffent-
lichten Preisänderungen beginnend mit Juni 2016 für den Altpapiermarkt Deutschland an-
gepasst – vgl. Ziff. 2.14.2.
Kosten- und Erlöspositionen sind als getrennte Rechnungs- bzw. Gutschriftenbelege mit dem
Auftraggeber abzurechen (vgl. Ziff. 2.15).
3.2 ANGABEN ZUR ANGEBOTSWERTUNG – TRANSPORTENTFERNUNG
Ergänzende Informationen zur Wertung sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots –
Ziff. 11 zu entnehmen.
Übernahmestelle 1
Standort mit Adresse:
(Straße, PLZ, Ort) …………………………………………………………………………………..
…………………………………………………………………………………..
Übernahmestelle 2
Standort mit Adresse:
(Straße, PLZ, Ort) …………………………………………………………………………………..
…………………………………………………………………………………..
Übernahmestelle 3
Standort mit Adresse:
(Straße, PLZ, Ort) …………………………………………………………………………………..
…………………………………………………………………………………..
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 21
Verbindliche Zuordnung der Gemeinden zu den Übernahmestellen
Hol-
system
Bring-
system
Hol-
system
Bring-
system
Hol-
system
Bring-
system
Kempten (Allgäu)
Bodolz
Gestratz
Grünenbach
Heimenkirch, M
Hergatz
Hergensweiler
Lindau (Bodensee), GKSt
Lindenberg i.Allgäu, St
Maierhöfen
Nonnenhorn
Oberreute
Opfenbach
Röthenbach (Allgäu)
Scheidegg, M
Sigmarszell
Stiefenhofen
Wasserburg (Bodensee)
Weiler-Simmerberg, M
Weißensberg
Altusried, M
Bad Hindelang, M
Balderschwang
Betzigau
Blaichach
Bolsterlang
Buchenberg, M
Burgberg i.Allgäu
Dietmannsried, M
Durach
Fischen i.Allgäu
Haldenwang
Immenstadt i.Allgäu, St
Lauben
Missen-Wilhams
Obermaiselstein
Oberstaufen, M
Oberstdorf, M
Ofterschwang
Oy-Mittelberg
Rettenberg
Sonthofen, St
Sulzberg, M
Waltenhofen
Weitnau, M
Wertach, M
Übergabestelle 1 Übergabestelle 2 Übergabestelle 3
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Seite 22
4 ERKLÄRUNG DES AUFTRAGNEHMERS
Der Auftragnehmer erklärt hiermit verbindlich,
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung zu
erfüllen,
alle in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen anzuerkennen und zu erfüllen,
alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben,
die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebotes.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Anlage A
ÜBERGABESTELLEN
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Anlage B
FORMAT IMPORTDATEI
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Vertragsunterlagen Anlage B
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Verbandsgebiet des ZAK Kempten
Vertragsunterlagen Anlage B