Alternativen nach der 9. Klasse
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Alternativen nach der 9. Klasse
• Wiederholen• Nachprüfung• Vorrücken auf Probe• Übertritt an die Realschule• Übertritt an die Wirtschaftsschule• Übertritt an die Hauptschule
(QA/EHA)
Nachprüfung
Nicht ausreichende Noten in höchstens 3 Fächern,
aber:• In Kernfächern nicht schlechter als einmal
Note 6 oder zweimal Note 5 (Bsp.: M5, E5, Ek5; nicht M5, E5, L5)• Nicht Note 6 in Deutsch• Nicht im Wiederholungsjahr• Antrag durch die Erziehungsberechtigten bis
spätestens 1 Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses
Vorrücken auf Probe
• Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5
• Nicht im Wiederholungsjahr• Einverständnis der
Erziehungsberechtigten• Lehrerkonferenz entscheidet• Probezeit bis 15. Dezember
Übertritt an die Realschule
In die 10. Klasse, • ohne Vorrückungserlaubnis, wenn durch
Fächer bedingt, die nicht an der RS unterrichtet werden (z.B.: L 6)
• ohne Vorrückungserlaubnis in RS-Fächern: Aufnahmeprüfung und Probezeit
Ggf.: Wiederholung an der RS, Wechsel i.d.R. zum Schuljahresende
Übertritt an die zweistufige Wirtschaftsschule
Ohne Vorrückungserlaubnis am Gym:
• In Deutsch und Englisch mind. Note 4
• Keine Altersgrenze• Keine Aufnahmeprüfung möglich
Übertritt an die Hauptschule
In den M-Zug, ohne Vorrückungserlaubnis am Gym,• wenn durch Fächer bedingt, die nicht im M-Zug
unterrichtet werden• wenn die Note 5 oder 6 in P,C,B sowie in G,S,E
durch die Noten des jeweils anderen Faches ausgeglichen werden
• Externer Quali mit Ø 2,3 insgesamt und Ø 2,00 aus D,E,M (keine Note schlechter als 3)• Bestandene Aufnahmeprüfung in den Fächern, in
denen Note 2 im Quali verfehlt
Quali und Erfolgreicher
HauptschulabschlussQualifizierender Hauptschulabschluss als
Externer:• Meldung zum 1. März an der
zuständigen Sprengelschule• Quali bestanden bei Ø 3,0Erfolgreicher Hauptschulabschluss (EHA):• Alle Vorrückungsfächer Ø 4,0• Max. dreimal Note 5
Alternativen nach der 10. Klasse
• Vorrücken auf Probe• Notenausgleich• Besondere Prüfung zur Erlangung der
Mittleren Reife
• Übertritt an die Fachoberschule• Achtung:
Keine Nachprüfung möglich
Vorrücken auf Probe
• Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5
• Nicht im Wiederholungsjahr• Einverständnis der
Erziehungsberechtigten• Lehrerkonferenz entscheidet• Probezeit bis 15. Dezember
Notenausgleich
• Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5
• In keinem weiteren Vorrückungsfach die Note 5 oder 6
• Ausgleich mit 1x Note 1 in einem oder 2x Note 2 in zwei Vorrückungsfächern oder 3x mind. Note 3 in Kernfächern
• Ausgleich von Kernfächern nur mit Kernfächern
Besondere Prüfung zur Erlangung der Mittleren Reife
• Max. 1x6 oder 2x5 in den Vorrückungsfächern
• Prüfung in D, M, Fremdsprache• Ø 4,0 (max. 1x5)• Zentrale Prüfung• Antrag spätestens 1 Woche nach
Aushändigung des Jahreszeugnisses
• Mit Vorrückungserlaubnis am
Gym: Keine Aufnahmeprüfung (außer
im Zweig „Gestaltung“)• Bei Bestehen der „Besonderen
Prüfung“ mit Ø 3,5 oder besser ohne Feststellungsprüfung
Übertritt an die Fachoberschule