Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht - lak-nds.net · Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft...
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Aktuelle Entwicklungen im
Gefahrstoffrecht
Thorsten Reinecke
Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft
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Vollständige Umstellung auf die CLP-Verordnung
Anpassung an die EU-Biozid-Verordnung
VolIständige Implementierung des ERB-Konzepts
Neuregelungen zu Asbest
Schwerpunkte der Neufassung der
Gefahrstoffverordnung
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Mit der Neufassung der BetrSichV wurden die
zentralen Vorschriften zum Explosionsschutz
in die GefStoffV verschoben
Die materiellen Anforderungen zum
Explosionsschutz finden sich jetzt ausschließlich
in der GefStoffV
Änderung der Gefahrstoffverordnung
zum 1. Juni 2015
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Die GefStoffV 2010 basiert zur Überbrückung der
Übergangsfristen der CLP-Verordnung übergangsweise
auf der Einstufung nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie
Anpassung der GefStoffV an die CLP-
Verordnung (CLP= Regulation on Classification, Labelling
and Packaging of Substances and Mixtures)
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Empfehlungen zum Vorgehen in der Praxis während
des Umstellungsprozesses
BekGS 408 „Anwendung der GefStoffV und
TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-
Verordnung“
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BekGS 408 behält weiterhin Gültigkeit
es ist keine sofortige Umstellung der
innerbetrieblichen Kennzeichnung erforderlich
noch vorhandene Bezüge nach der Stoff- und
Zubereitungsrichtlinie entfalten keine Wirkung
mehr (für das Inverkehrbringen)
Bekanntmachung des BMAS vom 6. Juli 2015
zur Anwendung der GefStoffV und der TRGS
mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung
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bis zum Erlass der neuen GefStoffV empfiehlt
es sich, dass Arbeitgeber bei der
Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der
Schutzmaßnahmen sinngemäß die
bestehenden Regelungen auf die nach der CLP-
VO eingestuften Stoffe und Gemische anwenden
Bekanntmachung des BMAS vom 6. Juli 2015
zur Anwendung der GefStoffV und der TRGS
mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung
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Wegfall aller Bezüge auf Stoff- und
Zubereitungsrichtlinie
Auflistung der Gefahrenklassen
Umstellung auf CLP-Begriffe
• Zubereitung → Gemisch
• sehr giftig → akut toxisch Kategorie 1
• …
Vollständige Umstellung der GefStoffV
auf die CLP-Verordnung
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Branchenspezifische Gefahrstoff-Informationssysteme
http://www.bgbau.de/gisbau/wingis
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Branchenspezifische Gefahrstoff-Informationssysteme
http://www.gischem.de/
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Vollständige Implementierung des ERB-
Konzeptes (Exposition-Risiko-Beziehung)
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TRGS 910: Zusammenhang zwischen
Risikobereichen und Maßnahmen
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TRGS 910: Maßnahmen in Abhängigkeit der
Risikobereiche
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LASI-Handlungsanleitung zum Risikokonzept
http://lasi-
info.com/publikationen/lasi-
veroeffentlichungen/
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Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen des
Maßnahmenplans in der Dokumentation der
Gefährdungsbeurteilung (§6 Abs. 8 Nr. 4b
GefStoffV)
Anwendung eines geeigneten, risikobezogenen
Maßnahmenkonzeptes, um das
Minimierungsgebot nach§7 Abs. 4 umzusetzen
(§10 Abs. 1 GefStoffV)
Aktuelle Rechtslage
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Erweiterungen der besonderen Schutzmaßnahmen
bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen
• Maßnahmenplan bei Überschreitung der
Akzeptanzkonzentration; erforderliche Angaben:
1. Vorgesehene Maßnahmen
2. Ausmaß der erreichbaren Expositionsminderung
3. Geplanter Zeitrahmen
• Mitteilung an die zuständige Behörde
Vollständige Implementierung des
ERB-Konzepts
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Erweiterungen der besonderen Schutzmaßnahmen
bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen
• Vorgaben bei Überschreitung der Toleranzkonzentration
Mitteilung an die zuständige Behörde
Maßnahmenplan ist zusätzlich zu übermitteln
Vollständige Implementierung des
ERB-Konzepts
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Erweiterungen der besonderen Schutzmaßnahmen
bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen
• Vorgaben bei Überschreitung der Toleranzkonzentration
geschlossenes System (ohne Einschränkungen)
oder
Anwendung einer TRGS für die spezifische Tätigkeit
Übergangszeitraum von 3 Jahren nach Inkrafttreten der
neuen Gefahrstoffverordnung bzw. Bekanntgabe der ERB
Vollständige Implementierung des
ERB-Konzepts
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Stoffe mit
Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen Stoff TRGS
Acrylamid -
Acrylnitril -
Aluminiumsilikatfasern TRGS 558
Arsenverbindungen TRGS Metalle
Asbest TRGS 517,
519
Benzol -
Benzo[a]pyren TRGS 551
1,3-Butadien -
Stoff TRGS
Cadmium und
Cadmiumverbindungen
TRGS Metalle
Dimethylnitrosoamin TRGS 552
Epichlorhydrin -
Ethylenoxid TRGS 513
Hydrazin -
4,4‘-Methylendianilin -
Trichlorethen -
2-Nitropropan -
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Biomonitoring! Äquivalenzwerte in biologischem
Material zur Akzeptanz- u. Toleranzkonzentration
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Erweiterungen der besonderen
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit
CMR-Stoffen
• oberhalb der Akzeptanzkonzentration und
unterhalb der Toleranzkonzentration ist PSA zur
Verfügung zu stellen und bei
Expositionsspitzen zu tragen
• oberhalb der Toleranzkonzentration ist PSA
während der gesamten Tätigkeit zu tragen
Vollständige Implementierung des
ERB-Konzepts
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In Einklang mit Gesamtkonzept der GefStoffV
Vertiefte Integration der Beurteilungsmaßstäbe und
des Maßnahmenkonzeptes
Unterschreitung der Toleranzkonzentration als
Grundpflicht
Rechtssicherheit für die Betroffenen und den
Vollzug, insbesondere zum Vorgehehen bei
Überschreitung der Toleranzkonzentration
Vollständige Implementierung des
ERB-Konzepts: Fazit
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Umsetzung des Risikokonzeptes:
Schutzmaßnahmen werden differenziert nach
nach rotem, gelbem und grünem Bereich
Erlaubnis (bisher „Zulassung“) durch die zuständige
Behörde für Tätigkeiten im roten Bereich
Mitteilung an die zuständige Behörde, wenn keine
Tätigkeiten im roten Bereich durchgeführt werden
Befähigungsschein für verantwortliche Personen
Neuregelungen zu Asbest
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Tätigkeitsverbote
• generelle Ausnahmen von den
Tätigkeitsverboten nicht mehr bezogen auf
ASI-Arbeiten, sondern für genau definierte
Tätigkeiten
• klare Kriterien für die Erteilung einer
behördlichen Ausnahmegenehmigung im
Einzelfall
Neuregelungen zu Asbest
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Die neue Gefahrstoffverordnung:
Ausblick…