ACH WIE GUT, DASS NIEMAND WEIß - ingus-fhh.de in den... · Abhängigkeitsentwicklung von...
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Herzlich willkommen
zur
Informationsveranstaltung
„Sucht in den Gesundheitsberufen “
ACH WIE GUT, DASS NIEMAND WEIß ...
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Wissenswertes zu Suchtmittelmissbrauch
Verlauf einer Abhängigkeitsentwicklung und Merkmale
Abhängigkeitsentwicklung von Medikamenten
Co-abhängiges Verhalten im Betrieb
Rechtliche Grundlagen für eine Betriebliche
Suchtprävention
Umgang mit Abwehr und Widerstand:
„Rollenspiel“
Die Dienstvereinbarung – Der Stufenplan
Die Rehabilitation
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Suchtmittelgebrauch von Beschäftigten in Hamburg
30-Tage Prävalenz in %
30-Tage Prävalenz Alkoholkonsum in %
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Suchterhebung vom IFT (2009) N= 1.362 Befragte
Berufstätige im Alter von 18 – 64 Jahren
Ungelernte Facharbeiter Angestellte I Angestellte II
Alkohol 48,4 68,9 77,4 89,0
Tabak 44,6 52,8 33,9 21,5
Ungelernte Facharbeiter Angestellte I Angestellte II
Problematischer
Alkoholkonsum 29,5 23,6 16,3 15,3
Riskanter
Alkoholkonsum 13,9 8,6 9,5 14,1
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Suchtmittelgebrauch von Beschäftigten in Hamburg
12-Monats Prävalenz in %
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Suchterhebung vom IFT (2009) N= 1.362 Befragte
Berufstätige im Alter von 18 – 64 Jahren
Ungelernte Facharbeiter Angestellte I Angestellte II
Schmerzmittel 60,8 63,7 75,7 63,2
Schlafmittel 5,2 5,7 8,9 5,4
Beruhigungsm. 5,2 6,5 7,1 2,3
Antidepressiva 5,2 6,5 7,1 2,3
Neuroleptika 0 0 1,6 0,9
Cannabis 14,7 12,7 4,9 4,0
Illegale Drogen 9,2 0 2,2 0,6
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Der Krankenstand der Berufe im Gesundheitswesen (ohne Ärzte und Apotheker) liegen 2010 bei den Krankenstandswerten mit 3,9 % deutlich über dem Durchschnitt von 3,4%
Je AU-Fall lag 2010 der Ausfall bei ø 12,2 Arbeitstagen
(Aus dem DAK-Gesundheitsreport 2010)
Allgemeines zu Abhängigkeitserkrankungen / 1/2
Studien und Gesundheitsberichte zu den psychischen
Belastungen der Pflegeberufe
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15,5% des Pflegepersonals einer
Risikokruppe haben ein
Alkoholproblem (gegenüber 6,7% aus
der Gesamtstichprobe).
(Aus einer Studie zu den Auswirkungen der psychischen
Belastung von Ärzten und Krankenpflegekräften
auf den Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch,
von Peter Herschbach 1991)
Bierwerbung 1960-er Jahre
Allgemeines zu Abhängigkeitserkrankungen
Studien zu den psychischen Belastungen der Pflegeberufe
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Schritte in die Abhängigkeit
Ausweichendes
Verhalten
passive
Konfliktlösung
passive
Konfliktlösung
Genuss
Missbrauch
Gewöhnung
SUCHT
Ausweichendes
Verhalten
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Bedingungen für eine Abhängigkeitsentwicklung von Medikamenten / -1/2
Arbeitsplatz Krankenhaus
Verfügbarkeit psychotroper Substanzen
Besondere Arbeitsbelastungen:
Stress am Arbeitsplatz
Überlastung
Schwierige/viele Patienten
Nacht-/Schichtarbeit
Medikamenteneinnahme als Bewältigungsstrategie
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Bedingungen für eine Abhängigkeitsentwicklung von Medikamenten / -2/2
psychotrope Arzneimittel werden genommen:
Bei Belastungszuständen zur Unterdrückung von Schmerzen, Angst, Depressionen, Erschöpfung
Bei Schlafstörungen
Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit
Um Gefühle „abzuschalten“
Bei der Bewältigung von Krisen- und Konfliktsituationen
Absetzungssymptome werden als Krankheitszeichen gedeutet Diese konditionieren durch die Toleranzentwicklung und der Entzugszeichen einen Dauergebrauch!
Ein Zwang zur Dosissteigerung ist nicht relevant.
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Arzneimittel mit hohem Missbrauchspotenzial im
Krankenhaus (Beispiele) 1/3
Schlaf- und Beruhigungsmittel:
• Zopiclon ratio, Ximovan: Wirkstoff Zopiclon
• Stilnox , Zolpidem-ratio : Wirkstoff Zolpidem
• Noctamid: Wirkstoff Lormetazepam
• Radedorm – Nitrazepam AL: Wirkstoff Nitrazepam
• Rohypnol, Flunitrazepam ratio rp:
Wirkstoff Flunitrazepam
• Remestan, Planum: Wirkstoff Temazepam
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Arzneimittel mit hohem Missbrauchspotenzial im
Krankenhaus (Beispiele) / -2/3
Tranquilizer (alle Rezeptpflichtig):
• Diazepam- ratioph.: Wirkstoff Diazepam
• Tavor: Wirkstoff Lorazepam
• Adumbran, Praxiten, Normoc, Oxacepam- ratiop.: Wirkstoff
Oxazepam
• Bromazanil, Lexotanil, Durazanil: Wirkstoff Bromazepam
• Tranxilium: Wirkstoff Dikalium-clorazepat
• Tafil: Wirkstoff Alprazolam
• Rusedal: Wirkstoff Medazepam
Die meist verkauften Mittel 2006 mit einem hohen Missbrauchs und Abhängigkeitspotenial.
Aus: Jahrbuch Sucht DHS 2008
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Arzneimittel mit hohem Missbrauchspotenzial im
Krankenhaus (Beispiele) 3/3
Analgetika:
• Valoron N, Tilidin ratio+: Inhaltstoffe Tilidin hydrochlorid, Naloxon
hydrochl.
• Tramal, Tramadol ratio: Inhaltstoffe Tramadol
Nicht im Krankenhaus geführt:
• Thomapyrin: Inhaltstoffe Acetylsalicysäure, Paracetamol, Koffein
• Vivimed mit Koffein: Inhaltstoffe Paracetamol, Koffein
• Titralgan: Inhaltstoffe Phenazon, Paracetamol, Koffein
• Gelonida Schmerz Tabl.: Inhaltstoffe Paracetamol, Codein
• Neuralgin: Inhaltstoffe Acetylsalicylsäure, Paracetamol, Koffein
Die meist verkauften Mittel 2006 mit einem hohen Missbrauchs und Abhängigkeitspotenial.
Aus: Jahrbuch Sucht DHS 2008
Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit
Tranquilizer, Barbiturate
• Das Konzentrations- und Reaktionsvermögen ist herabgesetzt
• „sogenannte „Hangover-Effekte“
• Apathie und Gedächtnislücken
• Schwindelgefühle und Koordinationsstörungen
Analgetika
• Erhöhte Unruhe, nachlassende Aufmerksamkeit und beeinträchtigtes
Reaktionsvermögen
Psychostimulantien
• Plötzliche Schlafattacken bei Nachlassen der Wirkung
Medikamentenmissbrauch im Krankenhaus und
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Hinweise auf eine beginnende oder bestehende
Suchtmittelabhängigkeit am Arbeitsplatz
Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Fehlzeiten
Häufung einzelner Fehltage
Entschuldigung durch andere
Nachträgliche Aufrechnung von Fehltagen gegen Urlaub
Unbegründete Abwesenheit vom Arbeitsplatz
Leistungsminderung
Starke Leistungsschwankungen
Abnehmende Lernbereitschaft, Vergesslichkeit
Mangelnde Konzentrationsfähigkeit, langsames Arbeiten
Auffallende Unzuverlässigkeit
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Verhaltensveränderungen
Starke Stimmungsschwankungen
Unangemessen nervös/reizbar
Unangemessen aufgekratzt/gesprächig/gesellig
Großspurig/aggressiv oder unterwürfig/überangepasst
Vermeidung/Verlust sozialer Kontakte
Äußeres Erscheinungsbild / Auftreten Händezittern
Schweißausbrüche
Artikulationsschwierigkeiten
Versuch, Alkoholgeruch zu tarnen
Verwahrlosung
Hinweise auf eine beginnende oder bestehende
Suchtmittelabhängigkeit am Arbeitsplatz
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Das Alibi:
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Vermeidung von gesundheitsgefährdenden
Belastungen – Rechtliche Grundlagen 1/6
im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 2 Begriffs-bestimmungen, Abs.1 hat der Arbeitgeber
„...Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.“ zu ergreifen.
Gemeint sind hier grundsätzlich alle Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Bedingungen unter denen die Arbeit zu erbringen ist, abzielen.
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Vermeidung von gesundheitsgefährdenden
Belastungen – Rechtliche Grundlagen 2/6
Die menschengerechte Gestaltung
der Arbeit zielt auf eine
Vermeidung bzw. Minimierung
solcher Belastungen, die einen
Gesundheitsschaden in
Zusammenwirkung mit anderen
Belastungsfaktoren hervorrufen
könnten.
Ansichtskarte von 1909
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Folgende Belastungen werden als gesundheitlich negativ diagnostiziert:
über – bzw. unterfordernde Arbeitsaufgaben
fehlende Handlungsspielräume
Arbeitsverdichtung/Stress
soziale Beziehungen bei der Arbeit
die Gestaltung der Arbeitszeit, insbesondere bei Nacht- und Schichtarbeit
Rücksichtnahme auf die individuelle Belastungsfähigkeit der Mitarbeiter
Vermeidung von gesundheitsgefährdenden
Belastungen – gesetzliche Bestimmungen / 3/6
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Vermeidung von gesundheitsgefährdenden
Belastungen – gesetzliche Bestimmungen / 4/6
Weiter findet sich im ArbSchG in § 3, Grundpflichten des
Arbeitgebers, Abs.1 die Verpflichtung, erforderliche
Maßnahmen zu treffen, die
„... die Gesundheit der Mitarbeiter bei der Arbeit beeinflussen“, sie
„...zu überprüfen und erforderlichenfalls an sich ändernde
Gegebenheiten anzupassen“.
(siehe dazu auch das Rechtsgutachten Dr. Ulrich Faber, Witten:
Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe als Teil des Arbeitsschutzrechtes)
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In Abs. 2 (ArbSchG in § 3) ist der Arbeitgeber weiter
verpflichtet,
„...unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Anzahl der
Mitarbeiter ... für eine geeignete Organisation zu sorgen und die
erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie Vorkehrungen zu treffen,
dass die Maßnahmen ...in die betrieblichen Führungsstrukturen
beachtet werden und die Mitarbeiter ihren Mitwirkungspflichten
nachkommen können“.
Vermeidung von gesundheitsgefährdenden
Belastungen – Rechtliche Grundlagen 5/6
(siehe dazu auch das Rechtsgutachten Dr. Ulrich Faber, Witten:
Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe als Teil des Arbeitsschutzrechtes)
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Vermeidung von gesundheitsgefährdenden
Belastungen – Rechtliche Grundlagen 6/6
Einen weiteren Aspekt zur Errichtung einer betrieblichen Suchtprävention bietet das Sozialgesetzbuch (SBG).
Nach SBG VII, Aufgaben der Unfallversicherung,
§ 1, Prävention, Rehabilitation, Entschädigung, ist in Abs. 1 die Aufgabe der Unfallversicherer
„mit allen Mitteln... arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten“.
Fazit:
Auf der Grundlage dieser Gesetze lässt sich eine betriebliche Suchtprävention im Krankenhaus / Pflegeeinrichtung (z. B. durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung) einführen.
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Rechtliche Grundlagen für das Handeln von Vorgesetzten
Fürsorgepflicht gegenüber betroffenen Mitarbeiterinnen
ArbSchG § 3: Grundpflichten des Arbeitgebers
Dienstvereinbarung „Sucht“, generelles Suchtmittelverbot
Haftungs- und Strafrecht, Haftung aus Organisationsverschulden
Krankenpflegegesetz § 3: Zurücknahme der Pflegeerlaubnis
Entziehung der Approbation bei Ärzten
BGV §15, Abs. 1 und 2 (Allgemeine Unterstützungspflichten)
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(1) … Die versicherten (Arbeitnehmer) haben die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame erste Hilfe zu unterstützen. Versicherte haben die entsprechenden
Anweisungen des Unternehmens (Arbeitgeber) zu befolgen. …
(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
(3) Abs. 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.
Genuss von Alkohol – Berufsgenossenschaftliche Vorschrift § 15 BGV A1 „Allgemeine Unterstützungspflichten“
Rechtliche Grundlagen für das Handeln von Vorgesetzten
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Co-abhängiges Verhalten im Betrieb
Jemand verhält sich Co-Abhängig, wenn er...
...die Situation herunterspielt
...einer Konfrontation aus dem Weg geht
...Entschuldigungen und Ausflüchte akzeptiert
...den Besserungsversprechungen glaubt
...dem Betroffenen Arbeit abnimmt
...die Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt
Das soziale Umfeld suchtauffälliger Menschen
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Trinkgewohnheiten
Ansichtskarte
1920-er Jahre
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Inhalte einer Betriebs- / Dienstvereinbarung Sucht am Arbeitsplatz
Schweigepflicht und Datenschutz
Haupt- oder nebenamtliche Suchtberatung
Ansprache und Hilfe bei Suchtgefährdung
Interventionsleitfaden und Stufenplan
Case Management, Fallbegleitung, Fallabstimmung
Wiedereingliederung
Umgang bei Rückfällen
Vertraulichkeit, Tilgung, Datenschutz
Evaluation und Berichtslegung
Geltungsdauer
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Die Betriebs- / Dienstvereinbarung Sucht
Das Verfahren in einem Stufenplan:
Gibt Handlungsanleitungen für Personalgespräche bei Auffälligkeiten
Fürsorge- und Klärungsgespräche ermöglichen frühzeitige Interventionen bei Auffälligkeiten und präventives Handeln
Bei riskantem Suchtmittelgebrauch oder suchtbedingten Verhaltensweisen werden betriebliche Sanktionen mit Hilfeangeboten kombiniert
Das Ziel ist Punktnüchternheit am Arbeitsplatz
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Verfahren
Interventions- Stufenplan
1Stufe
5./6. Stufe
Verantwortliche - und ihre Aufgaben im Suchtbewältigungsprozess
Vorgesetzte - VG
Disziplinarischer Druck, Kontrolle
Personal- / Betriebsrat
– PR/BR Verfahrenskontrolle
Personalabtl. - PA
Dienst- Arbeitsrechtl. Maßnahmen
Suchtberater - SB Hilfe – Beratung - Koordinierung
Ziel:
Punktnüchtern am Arbeitsplatz oder
Kündigung
VG
PR/
BR
PA
SB
KL - Kollegen: Aufmerksamkeit + Begleitung
KL
Dienst- / Betriebsvereinbarung Sucht
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Die Anwendung eines Interventions-Stufenplanes
hilft den Mitarbeitern eine Entscheidung zu treffen !
... denn, nur die
Betroffenen selbst
können sich
verändern !
Ansichtskarte 1910
Verflucht sei alle Zoologie, Tiefer bohrt auch noch das Affenvieh,
Der Kater plagt mich, was er kann, O Harung, nimm dich meiner an!
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Theater-Rollenspiel zum Thema Suchtprobleme am Arbeitsplatz - „Regieanweisung“ Dienstbesprechung: In Vorbereitung auf die bevorstehende Chefarztvisite sollen die Befunde und Ergebnisse der letzten Tage nochmals besprochen werden. Für jeden Teilnehmer der Besprechung ist die Alkoholfahne von Herrn Schwarz gut wahrnehmbar. Teilnehmer: Frau/Herr Schwarz, Pflegekraft Frau/Herr Meier, Pflegekraft Frau/Herr Hoffmann, stellvertretende Stationsleitung Frau/Herr Müller, Stationsleitung Frau, Herr Schulze, Stationsärztin/-arzt
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Der Interventions-Stufen-Plan Stufe 1
Das 1. und 2. Gespräch Beteiligte: Der direkte Vorgesetzte mit dem Betroffenen Maßnahmen: Fakten und Wahrnehmungen ansprechen, Rechtfertigung
anhören, Hilfen anbieten, Gesprächsnotiz, neuen Termin absprechen Konsequenzen: Folgegespräch innerhalb 2 Monaten
wahrnehmen, wird das Fehlverhalten nicht eingestellt ein neues
Gespräch mit dem Vorgesetzten
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Der Interventions-Stufen-Plan
Stufe 2
Das 3. Gespräch
Beteiligte: Der Vorgesetzte und dessen Vorgesetzter mit dem
Betroffenen
Maßnahmen: Wie oben – wurde versucht Fehlverhalten zu Ändern? –
mögliche Disziplinarrechtliche Maßnahmen ankündigen
Konsequenzen: Disziplinarrechtliche Maßnahmen,
Termin mit der Abteilungsleitung und Personalabteilung bei
weiteren Fehlverhalten
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Der Interventions-Stufen-Plan
Stufe 3
4. Gespräch
Beteiligte: Wie vorher, - mit Abteilungsleitung/Direktorium und PA,
auf Wunsch auch Betriebsrat und Suchtberater
Maßnahmen: Wie oben, - weitere schriftliche Ermahnung
erteilen
Nachweis über Beratung anfordern
Konsequenzen: Disziplinarrechtliche Maßnahmen, weitere
arbeitsrechtliche Maßnahmen androhen
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Der Interventions-Stufen-Plan
Stufe 4
5. Gespräch, arbeitsrechtliche Konsequenzen
Beteiligte: Wie vorher, - mit Betriebsrat und Suchtberater
Maßnahmen: Wie oben, schriftliche Abmahnung erteilen
Konsequenzen: arbeitsrechtliche Konsequenz:
die Kündigung droht!
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Der Interventions-Stufen-Plan Stufe 5 Kündigung
Beteiligte: Wie vorher
Maßnahmen: Wie oben,
Kündigung aussprechen
Konsequenzen: Kündigung
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Der Absturz Die betriebliche Rehabilitation
Suchtabhängige behält während der
Therapiezeit seinen Arbeitsplatz
Unterstützung bei Therapieplatzsuche
sowie Begleitung während der Therapie
durch die betriebliche Suchtberatung
Beratung und Hilfe für alle Beteiligten
Eine Wiedereingliederung nach langer
Therapiezeit wird begleitet
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Der Weg zum suchtfreiem Leben
Die Entgiftungsbehandlung
Körperlicher Entzug und Motivationsbehandlung
Ambulante Behandlung
Bei günstiger Prognose
Teilstationäre Behandlung
Tagsüber in Einrichtung, Übernachtung zu Hause
Stationäre Behandlung
Bei Wunsch und Indikation
Berufliche Wiedereingliederung
Begleitung durch Suchtberatung und Hilfesysteme Ansichtskarte 1910
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Ich bin für Sie erreichbar :
Johannes Abeler
Telefon: 040 – 64795119
Mail: [email protected]
Weitere Informationen im Internet:
www.bs-bik.de unter der Rubrik „Aktuelles“
Eigene Projekte im Internet:
www.lieber-weniger.de Informationen zur Überprüfung des Trinkverhaltens
www.AK-trinken.de Ansichtskarten über das Trinken
DHS: www.dhs.de Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit