5. Februar 2019...Hausarbeitstraining Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M. 5. Februar 2019 Institut für...
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HausarbeitstrainingProf. Dr. Holm Putzke, LL.M.
5. Februar 2019
Institut für Rechtsdidaktikin Kooperation mit
Literaturhinweise
Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissen-schaftliches Arbeiten, 8. Aufl. 2016
Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben:Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, Bachelor- undMasterarbeiten, 6. Aufl. 2018
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 2
Inhaltsübersicht
1. Worauf kommt es an: Bewertungskriterien
2. Das Herangehen an eine Hausarbeit
3. Der Text des Gutachtens
4. Formalien einer Hausarbeit
5. Zitierweise
6. Fußnoten
7. Literaturverzeichnis
8. Schlusskontrolle
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Dateisicherung
Computer/Laptop plus USB-Stick/E-Mail
Nicht nur eine einzige Arbeitsdatei verwenden, d.h. Speicherung = neuer Dateiname
Beispiel:
HA StR 2019_0205_1900
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Worauf kommt es an?
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Bewertungskriterien
Erfassen der Aufgabenstellung
Herleitung und Vertretbarkeit der Lösungsansätze für die materiellen und prozessualen Probleme
Präzision beim Erfassen und Herausarbeiten der maßgeblichen Probleme
Geschick bei der Darstellung der rechtlichen Probleme
Präzision, Tiefe und Überzeugungskraft der Argumentation
Schlüssigkeit der Gesamtlösung
Einhaltung des Gutachtenstils
Formalien
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Das Herangehen an eine Hausarbeit
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Hausarbeit zunächst wie eine Klausur lösen
Vor dem Lesen der Argumentation selber eine Problem-lösung versuchen (juristische Methodik!).
Fremde Gedanken können eigene blockieren.
Gliederung verfeinern
Kommentar(e) heranziehen.
Ggf. Gliederung mit Problemen ergänzen.
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Herangehen
Erst jetzt mithilfe von Fachliteratur einen Überblick über das zubearbeitende Problem/Thema verschaffen.
Aufsätze intensiv auswerten, ggf. Verweisen auf andereFundstellen folgen; auf wichtigste Fundstellen konzentrieren.
Argumente notieren.
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Herangehen
Literaturrecherche
beck-online und juris
InfoGuide der UB Passau / Datenbanken-Infosystem der UB Passau
google scholar
Suchstrategie
vom Allgemeinen zum Speziellen
vom Aktuellen zum Älteren
von kurzen (Überblicks-) Aufsätzen zu Monographien
„Schneeballsystem“ anwenden
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Herangehen
Nach Lektüre Informationen ordnen.
Literaturübersicht anlegen
Texterstellung
Konkrete Arbeitsschritte pro Tag festlegen und Zwischenziele setzen.
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Herangehen
Der Text des Gutachtens
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Sprache
Fehlerfrei (Rechtschreibung, Grammatik)!
Keine überflüssigen Floskeln (z.B. „Der Sachverhalt gibt dafür nichts her.“; „nur am Rande sei bemerkt“)
Keine „Verstärker“ benutzen, z.B. „natürlich“, „ohne Zweifel“, „unproblematisch“, „sicherlich“, „ohne Frage“
Anmaßenden Stil vermeiden, z.B. „Die Meinung XY ist unhaltbar.“
Fremdwörter nur dann verwenden, wenn sie treffender oder eleganter sind als das deutsche Wort
Keine Ich-Form, z.B. „Ich finde …“; „Meiner Meinung nach …“
Schreiben Sie kurz und prägnant!
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Gutachtentext
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Gutachtentext
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Gutachtentext
Auszug aus einer Hausarbeit:
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Achtung: Es gibt keine allgemeingültige Regel, dass nach einer Über-schrift zwingend irgendein Text stehen muss!
Gutachtentext
OVG Münster (Urteil vom 27.08.2009, 14 A 313/09, BeckRS 2010,45569: „Im Gutachten müssen eindeutige Fragen und Nebensäch-lichkeiten nicht im Gutachtenstil abgehandelt werden.“
Daraus folgt: Unproblematisches im Behauptungsstil und Proble-matisches im Begründungsstil!
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Gutachtentext
Fall: A gibt B Gift, der dadurch qualvoll erstickt.
Nicht optimal:
Indem A dem B Gift gegeben hat, könnte er sich wegen Totschlagsstrafbar gemacht haben. Dazu müsste B ein Mensch sein. EinMensch im Sinne von § 212 I StGB liegt dann vor, wenn dieGeburtswehen eingesetzt haben. Dieses Stadium hat B hinter sich.Also ist B ein Mensch. ...
Besser:
Indem A dem B Gift gegeben hat, könnte er sich wegen Totschlagsstrafbar gemacht haben. B, ein Mensch, ist tot. ...
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Gutachtentext
Kombination von Konditionalsatz, Begründung und Ergebnis
Beispiel 1: § 212 I StGB
... K, ein Mensch, ist tot. Das Überfahren kann nicht hinweggedachtwerden, ohne dass der Tod entfiele, ist mithin kausal. Zudem hat Amit dem Fahren über die Liegewiese eine unerlaubte Gefahrgeschaffen, die sich im Erfolg realisiert hat, weshalb ihm der Erfolgobjektiv zurechenbar ist. …
Beispiel 2: § 242 I StGB
… Das setzt voraus, dass A die Vase – eine im Eigentum des Bstehende, für A also fremde Sache – weggenommen hat. [Defini-tion, Subsumtion] …
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Gutachtentext
Beispiel 3: Vorsatz
... X müsste vorsätzlich gehandelt haben (§ 15 StGB). Er kannte alleUmstände, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören, und beab-sichtigte sogar die Tatbestandsverwirklichung, handelte mithin vor-sätzlich. …
Beispiel 4: Rechtswidrigkeit und Schuld
… Mangels Rechtfertigungs-, Schuldausschließungs- oder Entschul-digungsgründen handelte A auch rechtswidrig und schuldhaft. …
Beispiel 5: Strafzumessung (Strafantrag)
Entweder: Der nach § 230 I erforderliche Strafantrag wurde gestellt.
Oder: Der nach § 230 I erforderliche Strafantrag müsste gestellt werden.
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Gutachtentext
hM, hL und Minderheitsmeinung („Mindermeinung“)
Nicht immer ist klar, warum eine Meinung „herrschend“ ist; esgibt kein standardisiertes (empirisches) Verfahren, mit dem sichzweifelsfrei feststellen lässt, ob etwas hM/hL ist.
In einem Gutachten möglichst nicht mit hM, hL oder MhMhantieren.
Das gilt jedenfalls immer dann, wenn die Berufung auf einehM/hL an die Stelle einer argumentativen Begründung tritt(z.B.: „Dies entspricht immerhin der hM“).
Ausnahme, wenn lediglich dargestellt wird, dass es sich beieiner bestimmten Meinung um die hL, hM oder MhM handelt(z.B. beim Vorsatz im Strafrecht: „Darüber hinaus verlangt dieh.A., dass der Täter die Tatbestandsverwirklichung auchgewollt haben muss.“)
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Gutachtentext
Abkürzungen
Es ist zulässig, die üblichen Abkürzungen zu verwenden, etwaz.B., gem., Abs., Art. usw.
Werden ausschließlich übliche Abkürzungen verwendet, istein Abkürzungsverzeichnis nicht erforderlich.
Es genügt folgender Hinweis – üblicherweise am Ende desLiteraturverzeichnisses:
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Gutachtentext
Empfehlungen
Automatische Silbentrennung aktivieren.
Optische Sinneinheiten bilden (angemessene Absatzbildung).
Geschütztes Leerzeichen (Strg+Shift+Leertaste) verwenden, z.B. bei: §, Art., S., Nr. ...
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Gutachtentext
Rechtsnormen korrekt zitieren
§ 312 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BGB
§ 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB
§ 312 I 1 Nr. 1 BGB
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Gutachtentext
Formalien einer Hausarbeit
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Struktur
Deckblatt
Sachverhalt
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Ggf. Abkürzungsverzeichnis
Gutachten (ggf. Unterschrift)
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Formale Gestaltung
Schriftgröße, -art etc. (gilt grds. für die gesamte Arbeit):
Schriftgröße 12 pt (keinesfalls weniger)
geläufige Schriftart (z.B. Arial oder Times New Roman)
Zeilenabstand „mindestens 16 pt“ (verbreitet ist auch 1,5-zeilig)
vor jedem Absatz einen Abstand von mindestens 6 pt einrichten (etwas kleiner als eine Leerzeile) oder eine Leerzeile (kostet aber mehr Platz als ein Abstand von 6 pt)
normaler Zeichenabstand (ein kleinerer Zeichenabstand spart zwar Platz, erschwert aber das Lesen und ist deshalb grds. unzulässig)
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Formale Gestaltung
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Deckblatt
Formale Gestaltung
Sachverhalt
beim Sachverhalt beginnt die (sichtbare) Nummerierung der Seiten
römische Ziffern verwenden (also „II“, weil das Titelblatt mit-gezählt wird)
Sachverhalt abtippen, soweit nicht vorgegeben ist, den Originalsachverhalt der Arbeit beizufügen.
Seitenrand links: 3,0 cm (wegen der Heftung), rechts: 2,0 cm
Gliederung
Nummerierung der Seiten: römisch; angeknüpft wird an die Zählung beim Sachverhalt
Seitenrand links: 3,0 cm (wegen der Heftung), rechts: 2,0 cm
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Formale Gestaltung
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Formale Gestaltung
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Formale Gestaltung
Literaturverzeichnis
Nummerierung der Seiten: römisch; fortgesetzt wird dieZählung der Gliederung (es sei denn, das Literaturver-zeichnis folgt dem Gutachtentext [kann man durchausmachen], steht also am Schluss der Arbeit: dann arabi-sche Zahlen, fortgesetzt wird die Zählung des Gut-achtens)
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Formale Gestaltung
Ggf. Abkürzungsverzeichnis
Gutachten
Seiten durchlaufend nummerieren mit arabischen Seiten-zahlen (also 1, 2, 3 usw.), beginnend bei der Ziffer 1 auf der ersten Seite des Gutachtens (also keine Fortsetzung der Zählung aus dem Literatur- oder Abkürzungsverzeichnis)
Seiten mit dem Text einseitig beschriften
links 1/3 Rand (7 cm) freilassen
auf der rechten Seite mindestens 1,5 cm
Überschriften gleiche Schriftart wie der Text (kein Schriftartenmischmasch!)
• bei Hauptüberschriften kann die Größe 14 pt betragen
• Hauptüberschriften ggf. fett formatieren© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 33
Formale Gestaltung
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Formale Gestaltung
Zitierweise
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„Zitieren“ = „eine Stelle aus einem geschriebenen od. gesprochenen Text [wörtlich] anführen“.
Warum wird zitiert?
die Auseinandersetzung mit anderen Meinungen dokumentieren (Wissenschaftlichkeit)
alle fremden Gedanken zu kennzeichnen, gebietet die wissenschaftliche Redlichkeit.
eigene Meinung absichern
Das gilt für sämtliche Quellen, also z.B. für
Bücher
Aufsätze
gerichtliche Entscheidungen
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Zitierweise
Zitierquellen
Kommentar
Sammelband
Monografie
Aufsatz
Rezension
(Urteils-)Anmerkung
Verweis auf Internetfundstellen ist in einer Hausarbeit unüblichund in der Regel auch unnötig.
(Lehr-)Skripte
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Zitierweise
Wie wird zitiert?
Fußnoten dienen der Entlastung des Textes, sie enthalteni.d.R. Informationen, die den eigentlichen Gedankengang (denTextfluss) stören.
In Fußnoten gehört nur das, was einen engen Bezug zum imText Gesagten hat.
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Zitierweise
Wohin mit der Fußnote?
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Zitierweise
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Zitierweise
Was ist beim Zitieren zu vermeiden?
möglichst nicht an jeden Satz eine Fußnote
keine Fußnoten an Sätze, die zur Subsumtion gehören
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Zitierweise
Fußnoten
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 42
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Fußnoten
Schriftgröße 10 pt (also kleiner als der normale Text) bei gleicherSchriftart wie der Haupttext; Zeilenabstand: einfach
Fußnoten sind immer mit einem Großbuchstaben zu beginnen.
Mehrere Fundstellennachweise trennen Sie mit einem Semikolonvoneinander.
Manche fügen zur Seitenangabe bei Monografien und Aufsätzenein „S.“ (für „Seite“) hinzu. Das ist Geschmackssache. Achten Siestets auf Einheitlichkeit!
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Fußnoten
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 45
Rechtsprechung
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 46
Kommentare
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 47
Kommentare
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Monografien und Lehrbücher
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Sammelbände
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 50
Sammelbände
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 51
Aufsätze
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 52
Fußnoten
Literaturverzeichnis
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© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 54
Entweder: Oder:
Literaturverzeichnis
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 55
Die sichtbaren Linien dienen nur der Veranschaulichung!
Literaturverzeichnis
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 56
Nicht ins Literaturverzeichnis gehören:
Entscheidungssammlungen, Gerichtsentscheidungen (z.B. BVerfGE 7, 377; OLG Celle, Beschl. v. 17.5. 2005, 1 Ws 167/05),
Gesetze, Gesetzes- oder Amtsblätter (etwa BGBl), Ge-setzesmaterialien (etwa Bundestagsdrucksachen),
Gesetzessammlungen (z.B. Schönfelder oder Sartorius).
Sie alle (abgesehen von Gesetzessammlungen) tauchen lediglich in den Fußnoten auf.
Literaturverzeichnis
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Kommentare
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 58
Alternativ Herausgeber zuerst:
Kommentare
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Monografien und Lehrbücher
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 60
Dissertations- und Habilitationsschriften
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 61
Sammelbände
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 62
Aufsätze
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 63
Entscheidungsanmerkungen
Schlusskontrolle
© Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. 64
Stimmen auf dem Deckblatt alle Angaben?
Stimmen Formatierungen im Literaturverzeichnis?
Vor Ausdruck Aktualisierung der (automatisch erstellten) Gliederung.
Ist der Text ästhetisch formatiert?
Ggf. Zeichenabstand verändern.
Rechtschreibung, Grammatik und sprachlicher Ausdruck
Textverarbeitungsprogramm:
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Ggf. Verknüpfungen aktualisieren
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Schlusskontrolle