20. / 27. Oktober 2010 1 Objektschutz: Staatsaufgabe oder Eigenverantwortung? 1.Naturgefahren...
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Objektschutz: Staatsaufgabe oder
Eigenverantwortung?
1. Naturgefahren2. Schutzmassnahmen3. Aufgabenteilung und
Zuständigkeiten4. Staatsaufgabe oder
Eigenverantwortung5. Wo liegen die Grenzen?
Beratungsstelle für ElementarschadenverhütungAlfred Baumgartner, Hauseigentümer
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1. Naturgefahren
• Gravitative …Hochwasser, Lawinen, Murgänge, Rutschungen und Steinschlag
• Meteorologische …Wind, Hagel, Regen und Schnee
• Klimatische …Trockenheit, Hitzewelle und Kältewelle
• Seismische …Erdbeben
Referat in drei TeilenAlfred BaumgartnerReferat in drei Teilen
Alfred Baumgartner
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2. Schutzmassnahmen
• Unterhalt und Pflegez. B. Gebäude, Gewässer und Ufer
• Notfallplanung und Organisation Einsatzelemente
• Raumplanungplanungsrechtliche Festlegungen BNO
• Objektschutz baurechtliche Verfahren, Baubewilligung
• Perimeterschutzz. B. wasserbauliche Massnahmen, Verbauungen, Hangsicherungen etc.
Referat in drei TeilenAlfred BaumgartnerReferat in drei Teilen
Alfred Baumgartner
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3. Aufgabenteilung und Zuständigkeiten
• Bund, Kantone und Gemeinden
• Eigentümer und Nutzer• Assekuranz (KGV, ES-
Pool)• Verbände, Vereine (SIA,
… • Planer, Architekten und
Ingenieure • Unternehmer,
Lieferanten• Fach- und Prüfstellen
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3. Aufgabenteilung und Zuständigkeiten
• Rechtliche Grundlagen
• Gefahrenkarten• Unterhalt und Pflege• Notfallplanung und
Organisation• Raumplanung• Objektschutz• Perimeterschutz• elementarschaden.c
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4. Staatsaufgabe oder Eigenverantwortung
MassnahmenNaturgefahren
Unterhalt und Pflege
Notfallplanung Organisation
Raumplanung
Objektschutz direktdirekt am Objekt
Perimeter-schutz übergeordnet
Hochwasser, Hangprozesse
Gemeinwesen
Gemeinwesen
Gemeinwesen
Eigentümer
Gemeinwesen
Wind, Hagel, Regen, Schnee
Eigentümer
Eigentümer
Eigentümer
Trockenheit, Hitze und Kälte
Eigentümer
Eigentümer
Eigentümer
Erdbeben Eigentümer
Eigentümer
Gemeinwesen
Eigentümer
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5. Wo liegen die Grenzen
Rechtliche Aspekte (Kanton Aargau Baugesetz (BauG) §52, Abs.1)
• „Alle Bauten müssen hinsichtlich Fundation, Konstruktion und Material die für ihre Zwecke notwendige Festigkeit aufweisen, genügend sicher vor Naturgefahren sein und den Vorschriften des Brandschutzes entsprechen. Sie sind so anzulegen und zu unterhalten, dass …“
werfen Fragen auf:• Wer beurteilt die Gefährdung und wer legt die Schutzziele
fest?• Müssen bestehende Bauten nachgerüstet werden?• Und wenn das Gemeinwesen doch oder gar nichts macht?
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5. Wo liegen die Grenzen
Das Gemeinwesen• erstellt Ereigniskataster• erarbeitet
Gefahrenkarten• legt Schutzziele fest• priorisiert Massnahmen• initialisiert Projekte• realisiert bauliche
Massnahmen• leistet finanzielle
Beiträge• …
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5. Wo liegen die Grenzen
Der Hauseigentümer• klärt die Gefährdung ab• erstellt den
Schutznachweis• erstellt
Nutzungsvereinbarungen• setzt die Auflagen um• finanziert den Objektschutz• schliesst die Versicherung
ab• unterhält die Liegenschaft • plant den Notfall• …
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Fazit
StaatsaufgabeDas Gemeinwesen trifft
längerfristig übergeordnete Massnahmen zum Schutz von gefährdeten Gebieten (gravitative Naturgefahren).
EigenverantwortungDer Hauseigentümer trifft
kurz- und mittelfristig objektbezogene Massnahmen zum Schutz seiner gefährdeten Liegenschaft (alle Naturgefahren).