2 Das Duale System SS08 - Deutschland · 2.1 Berufliche Ausbildung 2.2 Das Duale System ... soziale...
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Fachbereich Wirtschaft
Probleme und Perspektiven der Berufsausbildung in DeutschlandDr. Elisabeth M. Krekel
Das Duale System
2.
Fachbereich Wirtschaft
Probleme und Perspektiven der Berufsausbildung in DeutschlandDr. Elisabeth M. Krekel
2.1 Berufliche Ausbildung
2.2 Das Duale System
Fachbereich Wirtschaft
Probleme und Perspektiven der Berufsausbildung in DeutschlandDr. Elisabeth M. Krekel
� das Duale System:Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG/HwO mit begleitendem Berufsschulunterricht
� das Schulberufssystem:Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG/HwO sowie in anderen qualifizierenden Ausbildungsgängen in vollzeitschulischer Form
� das berufliche Übergangssystem:(Aus-)Bildungsangebote unterhalb einer qualifizierenden Berufsausbildung, z. B. zur Verbesserung der individuellen Kompetenzen, zur Aufnahme einer Ausbildung oder zum Nachholen von allgemeinbildenden Schulabschlüssen
2.1 Berufliche Ausbildung
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Probleme und Perspektiven der Berufsausbildung in DeutschlandDr. Elisabeth M. Krekel
Berufliche Ausbildung im Sekundarbereich
mit
Berufs-
abschluss
ohne
Berufs-
abschluss
außerhalb
BBiG/HwO(Landesrecht)
gemäß
BBiG/HwO
Techn.
Assistenten
Wirtschafts-
assistenten
Personen-
bezogene
Dienst-
leistungsberufe
traditionell, mit
Schulabschluss
und Gleich-
stellung zum
dualen System
„kooperativ“ mit
Betriebsphase(n)
und Kammer-
prüfung
2.1 Berufliche Ausbildung
Beamten-
ausbildung(ohne höheren
Dienst)
Berufsfach-schulen
Fachschulenfür Berufe
des Sozial- u.Gesundheits-
wesens(Landesrecht)
Schulen desGesundheits-
wesens(Bundesrecht)
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2.1 Berufliche Ausbildung
Ausbildung an Berufsfachschulen außerhalb BBiG / Hw O
119.397
120.246
118.202
115.022
101.158
91.709
87.081
58.067
242.504
237.993
227.241
214.068
191.266
176.148
167.163
109.067
0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1995
1. Jahr insgesamt
Anteil Schülerinnen Frauenanteil bezogenauf insgesamt
Stark besetzte Berufe
* Werden auch in Schulen desGesundheitswesens ausgebildet
** werden auch an Fachschulenausgebildet
Physiotherapeut/innen*
Ergotherapeut/innen*
Fremdsprachenassistent/innen / Europasekretär/innen
Erzieher/innen**
Gestaltungstechnische/r Assistent/innen
Altenpfleger/innen*
Sozial-/Sozialpädagogische Assistent/innen
Kinderpfleger/innen
Wirtschaftsassistent/innen78 %
74 %
72 %
71 %
71 %
69%
69 %
68 %
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Probleme und Perspektiven der Berufsausbildung in DeutschlandDr. Elisabeth M. Krekel
2.1 Berufliche Ausbildung
16.656
16.194
17.033
13.466
12.207
12.830
13.281
4.644
40.962
41.184
40.244
33.718
33.071
34.504
36.337
11.100
0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1995
1. Jahr insgesamt
Anteil Schülerinnen Frauenanteil bezogenauf insgesamt
Stark besetzte Berufe
Bank- und Versicherungs-kaufleute
Hotel- und Gaststättenberufe
Elektroberufe
Büroberufe
Hauswirtschafts-/Ernährungs-berufe(inkl. Hauswirtschafter/in)
Körperpflege(inkl. Kosmetiker/in)
Ausbildung an Berufsfachschulen gemäß BBiG / HwO
69 %
56 %
54 %
52 %
52 %
59 %
60 %
60 %
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Probleme und Perspektiven der Berufsausbildung in DeutschlandDr. Elisabeth M. Krekel
§ 43 Zulassung zur Abschlussprüfung
(2) Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildendenSchule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er
2.1 Berufliche Ausbildung
1. nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist,
2. systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung, durchgeführt wird und
3. durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.
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2.1 Berufliche Ausbildung
Verteilung der Neuzugänge auf die drei Sektoren des beruflichen Bildungssystems, Ausbildungsquoten nach Ländern 2004
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Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten dualer Berufsa usbildung
Berufsbildungsgesetz / Handwerksordnung
Ländergesetze /Schulgesetze
Ausbildung am Lernort: Betrieb Schule
Geordnet durch:
Bund Länder
Begründet durch:
Ausbildungsvertrag Berufsschulpflicht
Inhaltlich festgelegt in:Ausbildungsordnung Rahmenlehrplan
Überwacht durch:
Zuständige Stelle Schulaufsicht
Finanziert durch:
Ausbildungsbetrieb Länder
Quelle: angelehnt an BIBB, 2006
2.2 Das Duale System
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Der Staat (Bund)
Instrumente: Gesetze (z.B.Berufsbildungsgesetz) undRechtsverordnungen (z.B.Ausbildungsverordnungen)
Die Ausbildungsbetriebe
Instrumente: Ausbildungsverträge
und Ausbildungspläne
Die zuständigen Stellen
(Kammern etc.)
Instrumente: Überwachung,
Beratung und Regelungen
BetrieblicheBerufsausbildung
(nach dem Berufsbildungsgesetz, BBIG)
2.2 Das Duale System
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Was bedeutet die 3-jährige Ausbildung für:
den Einzelnen�der Übergang von der Schule ins Erwerbsleben wird durch
die 2- bis 3-jährige Ausbildung erleichtert
�Arbeiten und Lernen werden miteinander kombiniert�Erkundung von Chancen und eigenen Fähigkeiten�Erlangen von sozialem Ansehen und Einkommen
das Unternehmen�kompetente Arbeitskräfte für die Zukunft�geringe Kosten bei der Rekrutierung von Personal
�niedrige Arbeitskostendie Regierung�bundeseinheitliche Qualifikationsstandards sind
gewährleistet�Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands�niedrigere Ausbildungskosten für den Staat
�soziale Stabilität, sozialer Dialog
2.2 Das Duale System
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In Ausbildungsordnungen ist mindestens festzulegen:
Ausbildungsberufsbezeichnungen
Ausbildungsdauer
Ausbildungsberufsbild(Fertigkeiten und Kenntnisse, die
Gegenstand der Berufsausbildung sind)
Ausbildungsrahmenplan(Anleitung zur sachlichen und zeitlichen
Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse)
Prüfungsanforderungen
Bundesgesetzblatt
Rechtsverordnungnach
§ 5 BBiG
§ 26 HwO
2.2 Das Duale System
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Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialfors chung
Ausbildungsberufsbezeichnung
Fachangestellte/r für Markt- und SozialforschungAnerkannt durch Verordnung vom 27. April 2006
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Ausbildungsdauer
2.2 Das Duale System
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Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialfors chung
Ausbildungsberufsbild
Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse sind u. a.:
1. Der Ausbildungsbetrieb
2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
3. Kommunikation und Kooperation
4. Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung
5. Projektvorbereitung
6. Projektdurchführung
7. Projektnachbereitung
2.2 Das Duale System
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2.2 Das Duale System
Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialfors chungAusbildungsrahmenplan
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Schema zur Erstellung von A usbildungsplänen
Ausbildungsordnung
•Inhalte des Ausbil-dungsrahmenplans
Berufsschule
Unterrichtszeiten• Blockunterricht• Teilzeitunterricht
Ausbildungsbetrieb
BetriebsspezifischeInhalte
Persönliche Faktoren des Auszubildenden
• Schulbildung• Vorbildung
BetrieblicherAusbildungs-
plan
IndividuellerAusbildungs-
plan
+
=
Betriebliche Faktoren
• Ausbildungsabteilungen- Reihenfolge- Verweildauer
• zuständige Ausbilder
2.2 Das Duale System
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Beispiel: Fachangestellte/r für Markt- und Sozialfors chung
§ 8 Zwischenprüfung
Prüfungsanforderungen
2.2 Das Duale System
§ 9 Abschlussprüfung
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Auszüge aus dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 45 Zulassung in besonderen Fällen
(1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufs-schule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorge-schrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
2.1 Berufliche Ausbildung
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Entwicklungs- und ForschungsphaseEinigung der Sozialparteien
Vorverfahren: Zustimmung Bund-Länder-Koordinierungsausschuss (KoA)
Antragsgespräch beim zuständigen Fachministerium(meistens BMWi) zur Festlegung Eckwerte
Erarbeitungs- und Abstimmungsphase
Bund
Entwurf (Betrieb):
Länder
Entwurf (Schule)parallel
Erlassphase und VeröffentlichungIn Kraft treten
Zei
tsp
ann
e ca
. 12
Mo
na t
eBeginn
2.2 Das Duale System
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Betrieb Berufsschulen
Sitzungen des Bundes
Entwurf
Ausbildungsordnung (VO)
Ausbildungsrahmenpläne (ARP)
Ausbildungsprofile
Sitzungen des Bundes
Entwurf
Ausbildungsordnung (VO)
Ausbildungsrahmenpläne (ARP)
Ausbildungsprofile
Sitzungen der Länder
Entwurf
Rahmenlehrplan (RLP)
Sitzungen der Länder
Entwurf
Rahmenlehrplan (RLP )
parallelparallel
2.2 Das Duale System
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10642007
211742006
282172003
302552004
231852005
191182002
11832001
13942000
302641999
2918111998
4935141997
211831996
insgesamtModernisiertNeuJahr
Neue und modernisierte Ausbildungsberufe 1996 - 2007
Anzahl der neuen und modernisierten Ausbildungsberufe 1996 bis 2007
284212721996bis
2007
2.2 Das Duale System
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Konzeption der Ausbildungsordnungen
Ausbildungsberufe
mitFachrich-
tungen
Grundbildung
mitSchwer-punkten
Grundbildung
inStufenaus-bildungen
Grundbildung
ohneSpeziali-
sierungen
Grundbildung
mit Modulen / Baustein-gliederung
Grundbildung
2. Berufs-qualifizierenderAbschluss
1. Berufs-qualifizierenderAbschluss
3. A
usbi
ldun
gsja
hr2.
Aus
bild
ungs
jahr
1. A
usbi
ldun
gsja
hr
2.2 Das Duale System
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AnrechnungsmodellAbschlüsse in zwei anerkannten Ausbildungsberuf
Au
sbil d
un
gsv
e rt r
ä ge
üb
er 3
Ja h
r e
StufenmodellAbschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Au
sbil d
un
gsv
e rt r
ä ge
üb
er 3
Ja h
r eA
usb
i ldu
ng
sve rt r äge ü
ber 2 J ah
r e
Stufe
Ausbildungsabschluss nach der Stufe nach 2 Jahren
(Kein anerkannter Berufsabschluss, weil die bis
zur Stufe vermittelten Ausbildungsinhalte zwar zu
einer qualifizierten Tätigkeitbefähigen aber nicht zu einer
voll qualifizierten Berufsausübung nach
anerkanntem Abschluss )
Wechsel nach Abschluss der anerkannten Ausbildung im Beruf A in die Ausbildung
zum Beruf B zu Beginn des 3. Jahres unter Anrechnung der beiden Ausbildungsjahre
im Beruf A
Beruf B
Befähigt zu einer qualifizierten
Berufsausübung
Beruf A
Befähigt zu einer qualifizierten
Berufsausübung
Die Ausbildungsinhalte der beiden ersten Jahre in den Berufen A und B können, müssen aber nicht identisch sein. Sie müssen aber verwandt und gleichwertig sein, um die Fortsetzung in der Ausbildung für den Beruf B überhaupt standardmäßig zu ermöglichen.
2.2 Das Duale System
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Anerkannte Ausbildungsberufe werden vor allem durch die Anforderungen an die Ausbildung charakterisiert, die für ihrem Erwerb erforderlich sind.
�Bedarf an entsprechenden Qualifikationen, zeitlich unbegrenzt,
einzelbetriebsabhängig�Ausbildung für qualifizierte, eigenverantwortliche Tätigkeit auf einem
breiten Gebiet
�Breit angelegte berufliche Grundbildung�Möglichkeit eines geordneten Ausbildungsganges�Abgrenzung von anderen Ausbildungsberufen
�Operationalisierbarkeit des Ausbildungsziels�Ausbildungsdauer zwischen zwei und drei Jahren�Grundlage für Fortbildung und beruflichen Aufstieg
�Erwerb zur Befähigung zum selbständigen Denken und Handeln beider Anwendung von Fertigkeiten und Kenntnissen
Beruflichkeit
2.2 Das Duale System
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Ausbildungsvertrag
�Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der
Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die
ausgebildet werden soll
�Beginn und Dauer der Berufsausbildung
�Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
�Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
�Dauer der Probezeit
�Zahlung und Höhe der Vergütung
�Dauer des Urlaubs
�Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag
gekündigt werden kann
�Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge,
Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsaus-
bildungsverhältnis anzuwenden sind
2.2 Das Duale System
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Vertragspartner im Berufsausbildungsvertrag(§ 10 BBiG) haften für vertragliche Pflichten
Der AusbilderIst neben- oder hauptberuflichfür die Planung,Durchführungund Kontrolleder Ausbildungverantwortlich.
Auszubildender Ausbildender
Ausbildungs-beauftragter
Ausbilder
Der Ausbilderhaftet beibestimmtenVerstößen ge-gen gesetzlicheVorschriftenpersönlich.
Zuständige Stelle
Der Ausbildender und Ausbildersind entwedereine Person oderder Ausbildendebeauftragt eineandere Personmit der Ausbilder-tätigkeit (§ 28 Abs.2BBiG). Ein bestellterAusbilder haftet ausseinen arbeitsver-traglichen Pflichten..
Die zuständige Stelle überwacht die Berufsausbildung; der Auszubildende haftet für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften.
vermittelt Teilaufgaben
beauftragt mitTeilaufgaben
2.2 Das Duale System
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Berufliche Eignung des Ausbilders
Der Ausbilderist u. a.
Vorbild
Vermittler zwischenAuszubildenden und
Geschäftsleitung oderAbteilungsleitern
Berater in Lern-und Fachfragen
Persönlichkeits-entwickler Vorgesetzter
Vermittler vonBerufserfahrung undUmgangsformen im
Betrieb
Unterweiser vonLerninhalten
Ansprechpartner internerund externer Beteiligter
an der Ausbildung
2.2 Das Duale System
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� Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln
� Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen
� Auszubildende zum Besuch der Berufsschule und zum Führen des Berichtsheftes anhalten
�
�
�
Pflichten der Ausbildenden (§14ff)
� Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben
� mit Ausbildungsmittel pfleglich umgehen
� regelmäßig Berufsschule besuchen
�
�
�
Pflichten der Auszubildenden (§13)
2.2 Das Duale System
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Auswahlkriterien bei der Einstellung Auszubildender
Anforderungendes Unternehmens
Anforderungendes Berufes
Vorgaben desBewerbermarktes
Persönliche Anforderungenan die Bewerber
Fachliche Anforderungenan die Bewerber
mit abstrakten und komplexenZusammenhängen umgehen (IT-Berufe)
sich für kreative und individuelleAbläufe begeistern (Medienberufe)
emotionale Stabilität (Arzt-/Pflegeberufe)
Veränderungen in der schulischen Vorbildung
Verschiebung vom Angebot u. Nachfrage
Fokussierung auf Modeberufe
AlterErscheinungsbildEigeninitiative
Praktika/NebenbeschäftigungHobby/FreizeitaktivitätenSchulabschluss
2.2 Das Duale System
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Fachkompetenz
z. B.
Arbeitsweise
Arbeitstempo
Qualität der Arbeit
wirtshaftliches Denken
Regelmäßige Beurteilung während der Ausbildung: Kri terien
Methodenkompetenz
z. B.
Prioritätensetzung
Organisationsfähigkeit
Transferfähigkeit
Problemlösungsfähigkeit
positiv motivierend regelmäßig mit Beteiligten abgest immtunterschiedliche Situationen einbeziehen vertraulich
Beurteilungsfehler vermeiden
Sozialkompetenz
z. B.
Kommunikationsfähigkeit
Integrationsfähigkeit
Kundenorientiertes
Verhalten
Konfliktfähigkeit
2.2 Das Duale System
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Zeugnisder Berufsschule
Rechtsgrundlage:Schulgesetze der Länder
Inhaltliche Grundlage:Schulische Leistungen
Feststellung durch:Berufsschullehrer
Zeugnisse der Berufsausbildung
Prüfungszeugnisder zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage:§ 37 Abs. 2 BBiG
Inhaltliche Grundlage:Abschlussprüfung
Feststellung durch:Prüfungsausschuss
Ausbildungszeugnisdes Ausbildungsbetriebs
Rechtsgrundlage:§ 16 BBiG
Inhaltliche Grundlage:Betriebliche Leisungen
Feststellung durch:Ausbilder
2.2 Das Duale System
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§16 BBiG „Zeugnis“
Das Ausbildungszeugnis muss enthalten:
� Art
� Dauer
� Ziel der Berufsausbildung
� erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden
auf Wunsch des Auszubildenden zusätzlich
� Führung / Verhalten
� Leistung
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