18.10.2007Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 1 BWLC – WORKSHOP...
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18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
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BWLC – WORKSHOP18.OKTOBER.2007
Wie sichere ich die Fortführung meines Unternehmens?
Teil 2Rechtliche/Steuerliche Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
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ARTEN DER ÜBERTRAGUNGAUS SICHT DES
„ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS
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A. VORBEMERKUNG
Anlass
Rechtliche Ebene
Steuerliche Ebene
Verkauf/Kauf
Kaufvertrag
ESt´liche/KöSt´liche Auswirkung
Verkäufer Käufer
Mischformen
Übertragungsver-trag mit
teilweiser Gegenleistung
Vermögensüber-tragung (Renten)
Niessbrauch
ESt´liche/ErbSt´liche Auswirkung
Schenkung/Erbschaft
Schenkungsvertrag/Testament
ESt´liche Auswirkung
Übergeber ÜbernehmerBeschenkter Erbe
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1.2. Steuerliche Grundlagen /Probleme/ Besonderheiten
Steuerliche Grundlagen Verkauf
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Unternehmens-Verkauf
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaft
GmbH-Anteile
durch natürliche Person
durch Kapitalgesellschaft
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1.2.1. Grundlagen aus Verkäufersicht
a) Steuerpflicht des Veräußerungsgewinnes
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aa) Verkauf Personengesellschaft/ Einzelunternehmen
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1.2.1. GRUNDLAGEN AUS VERKÄUFERSICHT
a) Steuerpflicht des Veräußerungsgewinnes
aa) Verkauf Personengesellschaft / Einzelunternehmer
Ermäßigter ESt´satz (§34 Abs. 3 EStG)
= 56,0 % des durchschnittlichen Satzes, der sich ergäbe,
wenn der Veräußerungsgewinn zusammen mit den Rest-
einkünften normal besteuert würde (max: 56,0 % v. 42,0 %)
= mindestens jedoch 15 %
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aa) Verkauf Personengesellschaft/Einzelunternehmen
VORAUSSETZUNGEN:
oder
1. Verkäufer hat 55. Lebensjahr vollendet
2. Verkäufer ist dauerhaft berufsunfähig i. S. d. Sozialversicherung
3. Veräußerungsgewinn beträgt max. 5,0 Mio.
4. Verkauf des gesamten Unternehmens bzw. aller Anteile an
Personengesellschaft
aab) Freibetrag von Euro 45.000,00
aac) Keine Gewerbesteuer
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aab) Freibetrag von Euro 45.000,00
aac) Keine Gewerbesteuer
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zu aa) Verkauf PHG / EU
KEINE BEGÜNSTIGUNG (STEUERSATZ/FREIBETRAG)
a) Verkäufer < 55. Jahren
b) Verkauf von Teilen der Beteiligung an PHG
(= Aufnahme eines Gesellschafters)
> laufender Gewinn
> voller Steuersatz bei ESt
> Gewerbesteuer
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zu aa) Verkauf
HEILUNG
zu a) Umwandlung in GmbH (Fristen !!)
zu b) Veräusserungsgewinn bleibt im Unternehmen
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zu aa) Verkauf PHG / EU
Keine Begünstigung /Freibetrag
c) Veräußerungsgewinn ist zu hoch (> Euro 181.000,00)
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Veräußerungspreis 500.000,00
./. Buchwert Eigenkapital - 200.000,00
Veräußerungsgewinn 300.000,00
Freibetrag 0,00
Beispiel:
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zu aa) Verkauf PHG / EU
HEILUNG
1. Schenkungsweise Beteiligung der Ehefrau 55 Jahre
(Fristen beachten)
2. Verkauf der Anteile durch Ehefrau / Ehemann
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Euro
Veräußerungsgewinn/Person 150.000,00
./. max. Gewinn - 136.000,00
Minderungsbetrag 14.000,00
Veräußerungsgewinnfreibetrag/Person
45.000,00
Anzusetzender Freibetrag/ Person 31.000,00
Ersparnis/Person (56% v. 42% vom31.000,00 €)
6.930,00
Beispiel:
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ab) Verkauf Kapitalgesellschaft
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ab) Verkauf Kapitalgesellschaft
aba) Verkauf durch natürliche Person (§17 EStG)
- Halbeinkünfteverfahren, d. h. 50% des Veräußerungs-
gewinnes (ist mit normalem)
Steuersatz zu besteuern (= je nach Steuersatz bis zu
max. 21 %)
- Freibetrag von 9.060,00 Euro (=100%) bei Voräußerungs-
gewinn von max 36.100,00 Euro)
Voraussetzungen:
- Beteiligung > 1% < 100%
Während der letzten 5 Jahre
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ab 2009:
- Abgeltungssteuer von 25,0 % des Veräußerungsgewinnes wenn Anteil im Privatvermögen
- Steuerpflicht von 60,0% des Veräußerungsgewinnes, wenn sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden
(= Maximal - Steuersatz: 60% v. 42% = 25,2)
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ab) Verkauf Kapitalgesellschaft
abb) Verkauf durch Kapitalgesellschaft
Veräußerungsgewinn = Steuerfrei (§8b KStG)
+
5% des Gewinnes gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe
> 95 % = Steuerfrei
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1.2.2. Besonderheiten aus Verkäufersicht
- Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Verkauf der
GmbH-Beteiligung
- Überführung von Wirtschaftsgütern der Kapitalgesellschaft
auf Verkäufer
- Verkauf des Einzelunternehmens bei Zurückhaltung
wesentlicher Betriebsgrundlagen (Maßnahmen,Immobilien)
- Verkauf der gesamten Anteile an Personengesellschaft
ohne Sonderbetriebsvermögen
- Verkauf von GmbH-Anteilen, die innerhalb der letzten 7 Jahre
durch Einbringung zu Buchwerten entstanden sind
- Pensionsrückstellungen
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1.2.3. Steuerliche Grundlage aus Käufersicht
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1.2.3. STEUERLICHE GRUNDLAGEN AUS KÄUFERSICHT
a) Behandlung Kaufpreis/Finanzierung bei Erwerb eines Einzelunternehmen/ einer Personengesellschaft bzw. Anteilen an Personengesellschaft
aa) Kaufpreis wird, soweit er den Wert des buchmäßigen Eigenkapitals überschreitet, auf die Wirtschaftsgüter verteilt.
ab) Finanzierungskosten sind voll abzugsfähig (ab 2008: bei Gewerbesteuer erfolgt eine Zurechnung von 25% der Zinsen)
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1.2.3. STEUERLICHE GRUNDLAGEN AUS KÄUFERSICHT
b) Behandlung Kaufpeis / Finanzierung bei Erwerb von GmbH / AG – Anteilen
ba) Kaufpreis für den GmbH-Anteil, soweit er den Nennwert bzw. die steuerlichen Anschaffungskosten des Veräußerers überschreitet.
> keine lfd. steuerliche Auswirkung d. h. muss aus Nettoeinkommen d. Erwerbers finanziert werden
> beim Weiterverkauf gilt der Kaufpreis als Anschaffungskosten
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1.2.3. STEUERLICHE GRUNDLAGEN AUS KÄUFERSICHT
bb) Finanzierungskosten für den Anteilserwerb
- bis einschließlich 2008: zu 50% abzugsfähig (Halbeinkünfteverfahren)
- ab 2009: : keine Abzugsfähigkeit (abgegolten durch
Abgeltungssteuer): zu 60% abzugsfähig, wenn
erworbene Anteile in einer GmbH & Co. KG
gehalten werden
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1.2.4. Käufersicht/Besonderheiten
- Pensionsrückstellung
- Verlustvorträge
EU / PHG
- Verlustvorträge des Verkäufers werden mit Veräußerungs-
gewinn verrechnet. Überschießende Verlustvorträge (gewst´liche) gehen verloren
- Kapitalgesellschaft – Mantelkauf
Wenn:
a) > 50% der Anteile übertragen werden
b) Gesellschaft den Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuen Betriebsvermögen fortführt
> Verlust der wirtschaftlichen Identität
> Verlust der Verlustvorträge
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Ausnahme:
Zuführung von neuem Betriebsvermögen dient der Sanierung
+
Gesellschaft den Geschäftsbetrieb in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse
vergleichbaren Umfang 5 Jahre fortführt.
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1.2.4. ACHTUNG
Ab 2009 entfällt die Ausnahmeregelung
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1.2.4. VERÄUßERUNGSRENTE
- Lebenslange Rente
- Kapitalwert der Rente = Wert des Unternehmens
Verkäufer:• BESTEUERUNGSWAHLRECHTE
– nach Zufluss– Sofortbesteuerung (§16/§34 EStG)
Käufer:• Verteilung des Mehrbetrages der Rente auf die
übernommenen Wirtschaftsgüter – Abschreibung
• Zinsanteil = Betriebsaufgabe
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