12 - anzeiger Konolfingen · ANZEIGER KONOLFINGEN 12|2 Sanitätsnotruf 144 Feuerwehrnotruf 118...
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ARNI BIGLEN BOWIL BRENZIKOFEN FREIMETTIGEN GROSSHÖCHSTETTEN HERBLIGEN HÄUTLIGEN KIESEN KONOLFINGEN LANDISWIL LINDEN MIRCHEL MÜNSINGEN NIEDERHÜNIGEN
OBERDIESSBACH OBERHÜNIGEN OBERTHAL OPPLIGEN RUBIGEN WALKRINGEN WICHTRACH WORB ZÄZIWIL
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FORTSETZUNG SEITE 4
REGIONALKONFERENZ BERNMITTELLAND
207259Regionalkonferenz Bern-MittellandGenehmigung der Leistungsver-träge gemäss Kantonalem Kultur-förderungsgesetz (KKFG) mit denKulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung, Vertragspe-riode 2020–2023
Die Regionalversammlung hat an ihrer Sitzung vom 14. März 2019 die Leistungs-verträge 2020–2023 mit den Kulturin-stitutionen von mindestens regionaler Bedeutung (Berner Kammerorchester, Bernisches Historisches Museum, Bus-kers Bern, Camerata Bern, DAS Theater an der Effingerstrasse, Konzert Theater Bern, Kornhausbibliotheken Bern, Korn-hausforum Bern, La Cappella, Swiss Jazz Orchestra, BeJazz, Kulturhof Schloss Köniz, Reberhaus Bolligen, Mühle Hun-ziken Rubigen und Schloss Jegenstorf) genehmigt. Der Vertrag mit der Stiftung Konzert Theater Bern tritt vorbehält-lich der Ergreifung des Referendums und unter Vorbehalt der Genehmigung durch das zuständige Organ der Stadt Bern und durch den Regierungsrat am 1. Juli 2019 in Kraft.Die übrigen Verträge treten vorbehält-lich der Ergreifung des Referendums und unter Vorbehalt der Genehmigung durch das zuständige Organ der jewei-ligen Standortgemeinde und durch den Regierungsrat am 1. Januar 2020 inKraft.
RechtsmittelbelehrungGegen den Beschluss der Regionalver-sammlung kann innert 90 Tagen ab Publikation das Referendum ergriffen werden (Art. 23 Abs. 3 des Kulturförde-rungsgesetzes vom 12. Juni 2012).
Beginn der Referendumsfrist: 22. März 2019
Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juni 2019
Das Behördenreferendum kann von 10% der Gemeinden in der Region Bern-Mittelland verlangt werden. Das Volks-referendum kann von 2% der in der Region Bern-Mittelland wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten Stimmbe-rechtigten verlangt werden.
Das Sammeln und die Einreichung der Unterschriften richten sich sinngemäss nach den Artikeln 124 bis 132 des Geset-zes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 (PRG). Einreichungsstelle der
beglaubigten Unterschriften: Regional-konferenz Bern-Mittelland, Holzikofen-weg 22, Postfach, 3001 Bern (Art. 21 Abs.Geschäftsreglement für die Regional-konferenz Bern-Mittelland vom 25. Juni 2009).
Die Verträge können zu den üblichen Bürozeiten bei der Regionalkonferenz Bern-Mittelland, Holzikofenweg 22, 3007 Bern, oder unter www.bernmit-telland.ch eingesehen werden.
Bern, 21. März 2019
Regionalkonferenz Bern-MittellandGiuseppina Jarrobino, Geschäftsführerin
207258Regionalkonferenz Bern-MittellandÄnderung Geschäftsreglement
Die Regionalversammlung vom 14. März 2019 hat die Änderungen vom Art. 38 Abs. 1 des Geschäftsreglements der Regionalkonferenz Bern-Mittelland ge-nehmigt.
RechtsmittelbelehrungGegen den Beschluss der Regionalver-sammlung kann innert 90 Tagen ab Publikation das Referendum ergriffen werden (Art. 150 Abs. 1 Bst. c des Ge-meindegesetzes vom 16. März 1998).
Beginn der Referendumsfrist: 22. März 2019
Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juni 2019
Das Behördenreferendum kann von 10% der Gemeinden in der Region Bern-Mittelland verlangt werden. Das Volks-referendum kann von 2% der in der Region Bern-Mittelland wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten Stimmbe-rechtigten verlangt werden.
Das Sammeln und die Einreichung der Unterschriften richten sich sinngemäss nach den Artikeln 124 bis 132 des Geset-zes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 (PRG). Einreichungsstelle der beglaubigten Unterschriften: Regional-konferenz Bern-Mittelland, Holzikofen-weg 22, Postfach, 3001 Bern (Art. 21 Abs. 2 Geschäftsreglement für die Regional-konferenz Bern-Mittelland vom 25. Juni 2009).
Das Reglement kann zu den üblichen Bürozeiten bei der Regionalkonferenz Bern-Mittelland, Holzikofenweg 22, 3007 Bern, oder unter www.bernmit-telland.ch eingesehen werden.
Bern, 21. März 2019
Regionalkonferenz Bern-MittellandGiuseppina Jarrobino, Geschäftsführerin
AMTLICHER TEIL
KANTON207156
Sachplan Wanderrouten-netzAnpassung 2019 (RRB Nr. 110/2019 vom 6. Februar 2019)
Am 6. Februar 2019 hat der Regierungs-rat die erste Anpassung des Sachplans Wanderroutennetz vom 22. August 2012 beschlossen. Der angepasste Sach-plan sowie der Mitwirkungsbericht ste-hen zum Download bereit auf: www.be.ch/tba > Mobilität&Verkehr > Langsamverkehr > Fussverkehr/Wandern
Der angepasste Sachplan Wanderrou-tennetz ersetzt die am 15. Januar 2016 nachgeführte Ausgabe.
Bern, 28. Februar 2019
Tiefbauamt des Kantons Bern
POLITISCHE GEMEINDEN
ARNIWWW.ARNIBE.CH
Keine Publikationen
BIGLENWWW.BIGLEN.CH
207311Baupublikation
Gesuchsteller: Susanne und Rolf Schneider, Thunstrasse 1, 3507 Biglen
Projektverfasserin: ANS Architekten und Planer SIA AG, Hauptstrasse 14, 3076 Worb
Parzellen Nr: 278Standort: Biglen, Thunstrasse 1Zone: Mischzonen 2-geschossig
Bauvorhaben: Umnutzung Büroräume zu Wohnung, Renovation und Sanie-rung bestehende Wohnungen, Abbruch Anbauten
Ausnahme:– Unterschreitung minimale Raum-
höhe (Art. 67 BauV)– Unterschreitung Strassenabstand
(Art. 80 / 81 SG)
Schutzzone: Baugruppe E
Bauinventar:Erhaltenswertes K-Objekt
Gewässerschutzmassnahme:Trennsystem bestehendGewässerschutzbereich B
Auflage- und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung, Hohle 19,3507 Biglen
Auflage- und Einsprachefrist:23. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Ein-sprachefrist einzu-reichen. Allfällige Lastenausgleichsbe-gehren sind ebenfalls innerhalb der Auf-lage- und Einsprachefrist anzumelden.
Biglen, 21. März 2019
Bauverwaltung Biglen
Mitteilung der Genossenschaft
Anzeige für die GemeindedelegiertenDie 143. ordentliche Delegiertenver-sammlung der Genossenschaft Anzei-ger Konolfingen findet statt am
Freitag, 10. Mai 2019, 17 Uhr, Gasthof Rössli, Arnisägestrasse 31, 3508 Arni
Anträge auf Traktandierung eines Ge-schäftes an die DV müssen gemäss Art. 12.2 der Statuten spätestens 6 Wochen vor der Versammlung schriftlich an das Präsidium eingereicht werden.
Die Verwaltung
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Theater bei Raiffeisen
WORB An den Wahlkreisversammlungen der Raiffeisenbank Worblen-Emmental wurde den teilnehmenden 1'100 Genossenschafts-mitgliedern viel geboten. Die Bankmitarbeiter führten das Theaterstück «Glehrt isch glehrt – oder wie me ä Bank usnimmt“ auf und der neue Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen Schweiz Guy Lachappelle informierte über die Neuerungen bei Raiffeisen.
Neues Verwaltungsratsmitglied Der offizielle Teil der Versammlung wurde durch Peter Hunziker, Verwaltungsratspräsident der Raiffeisenbank Worblen-Emmental, eröffnet. Hunziker stellte den Mitgliedern Daniela Wittwer aus Biglen vor, welche im Mai 2019 an der Delegiertenversammlung als neues Ver-waltungsratsmitglied zur Wahl vorgeschlagen wird.
Zahlen weiterhin positiv, trotz schwierigem Marktumfeld Auch im Jahr 2018 konnte die Raiffeisenbank Worblen-Emmental ein sehr gutes Jahres-
ergebnis erzielen. Der Vorsitzende, Ernst Schütz, freut sich, dass alle wichtigen Kennzahlen, wie Wachstum und Gewinn, gesteigert werden konnten.
Guy Lachappelle grüsste Mitglieder persönlich und informierte über die Neuerungen bei Raffeisen Am Dienstag grüsste Guy Lachappelle, neuer Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen Schweiz, die teilnehmenden Mitglieder per-sönlich. Er informierte über die Reorganisation bei Raiffeisen Schweiz und über das Reform-programm 21. Die Raiffeisenbanken werden wieder mehr Mitsprache als Eigentümer erhalten und der Kunde soll noch mehr ins Zentrum rücken.
Nach dem offiziellen Teil der Versammlung ging das Theater los Unter Leitung von Peter Glatz, einem bekannten Regisseur aus dem Lindental, wurde das Theater «Glehrt isch glehrt – oder wi me e Bank usnimmt» zum Besten gegeben. Die Genos-senschaftsmitglieder haben gelacht, gestaunt und die Theatergruppe mit tosendem Applaus verdankt.
Kennzahlen 2018 Raiffeisenbank Worblen-Emmental
2018 in Mio.
Veränd. in %
Bilanzsumme 955.6 +2.0 Ausleihungen 832.7 +2.8 Kundengelder 808.4 +3.6 Depotvolumen 73.1 +0.9 Geschäftsertrag 11.6 +5.0 Geschäftsaufwand 6.6 +2.4 Jahresgewinn 0.6 +5.0 Anzahl Mitglieder 12'601 -0.2
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v.l.n.r.: Ernst Schütz, Peter Hunziker und Toni Russo
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A N Z E I G E R K O N O L F I N G E N 1 2|2
Sanitätsnotruf 144Feuerwehrnotruf 118Polizeinotruf 117Strassenhilfe 140Die Dargebotene Hand 143Vergiftungsnotfälle 145Kindernotruf 147Ärztlicher Notfalldienst/MEDPHONE
1. Hausarzt anrufenBand abhören für Stellvertretung.Falls keiner der Ärzte erreichbar ist:
2. Notfallnummer wählen0900 57 67 47 (ab Festnetz: Fr. 3.23 / Min.)
weitere Notfalldienste auf Seite 6
NOTFALLNNUMMERN GOTTESDIENSTELobpriiszyt: Freitag, 22. März, 19.30 Uhr, Kirche. Input: Pfr. Ch. Beutler.Forschungsreise in die persönliche Spiritualität: Samstag, 23. März, Ab-fahrt um 8.45 Uhr vor dem Kirchgemein-dehaus, mit Sozialdiakonin E. Jung. Für Angemeldete.Fyre mit de Chlyne: Samstag, 23. März, 10.30 Uhr, kath. Kirche, Pfrn. R. Hesse und Team.Gottesdienst: Sonntag, 24. März, 10 Uhr, Kirche, Pfrn. V. Schär.Schreibwerkstatt: Dienstag, 26. März, 13.30 Uhr, Kirchgemeindehaus. Für An-gemeldete.Gschichte-Zyt u Baschtle: Mittwoch, 27. März, ab 14.30 Uhr, Geschichte in der Bibliothek, anschl. Basteln.
Psychiatriezentrum PZMGottesdienst: Sonntag, 24. März, 9.30 Uhr, Kapelle, Pfr. Ph. Ammann.
Kirche Oberdiessbach 207288Freitag, 22. März, 9.05 Uhr: Andacht in der KircheSonntag, 24. März, 9.30 Uhr: Gottes-dienst mit Pfr. R. Langenegger, Kirchen-chor, Ch. Trachsel (Orgel). Predigt: Das Herz – die Quelle des Lebens! (Sprüche 4,23)Kollekte für «Christian Solidarity Inter-national». Kirchenkaffeeab 9.15 Uhr: «Chinder-Arche»: Kinder-hüte im KGH 9.30 Uhr: Sonntagsschule im KGH9.30 Uhr: «Come-in» (Jugendgottes-dienst 6.– 8. Klässler) im KGH
www.kirche-oberdiessbach.ch
Kirche Schlosswil 206969Sonntag, 24. März9.30 Uhr: Gottesdienst, Schulhaus Oberhünigen.
Mittwoch, 27. März19.30 Uhr: Leben: werden, sein, vergehen. Kirche Biglen.
Kirche Walkringen 207072Donnerstag, 21. März, 19.30 Uhr, Restau-rant Sternen: Stammtisch.Samstag, 23. März, 14 Uhr, Sternenzen-trum: Jungschar.Sonntag, 24. März, 9.30 Uhr: Senio-ren-Gottesdienst mit Taufe von Ilona Bigler. Pfr. Peter Raich; Hans Balmer, Orgel. Anschl. «Kaffee und Züpfe» Ster-nenzentrum. Mittwoch, 27. März, 19.30 Uhr, Kirche Biglen: Leben: werden, sein, verge-hen: Kirche am Puls des Lebens. Kurz-vorträge und Gespräch Theologisches, Hintergründiges, Überraschendes zu Taufe, Konfirmation, Trauung, Abdan-kung. Mit Pfrn. Salome Eisenmann, Pfrn. Nadja Heimlicher, Pfr. Daniel Infanger und Pfr. Andreas Zingg. Nach den Vor-trägen Brot und Wein.www.kirche-walkringen.ch
Kirche Wichtrach 207265Sonntag, 24. März, 9.30 Uhr in der Kirche: Gottesdienst, gestaltet von der Musikgesellschaft Wichtrach
(Leitung Adrian Germann) und Pfr. Christian Galli. Lieder: 571,1,2,4; 27,1,3; 724,1,2,10; 349,1–3. Kollekte: Public Eye (Erklärung von Bern).Mittwoch, 27. März, ab 8.15 Uhr im Kirchgemeindehaus: Basarzmorge; Mara Wirthlin von mission 21 infor-miert über das mit dem Basarerlös un-terstützte Projekt.
Besuchen Sie uns im Internet: www.kirche-wichtrach.ch
Kirche Worb/Rüfenacht 207248Freitag, 22. März, ab 11.30 Uhr, Kirch-gemeindehaus Worb: ökumenischer SuppentagFreitag, 22. März, 19 Uhr, Kirche Worb: KUW7-Gottesdienst, mit Regula Berger KatechetinSamstag, 23. März, 10.30 Uhr, Kirche Worb: Fiire mit de Chind, Pfarrerin Me-lanie Kummer, Uta Pfautsch OrgelSonntag, 24. März, 9.30 Uhr, Kir-che Worb: KUW3-Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrerin Melanie Kum-mer, Marianne Hottiger Katechetin, Uta Pfautsch OrgelMontag, 25. März, 9.30 Uhr, Kirchge-meindehaus Rüfenacht: Singe mit de Chliine, mit Verena SchmidDienstag, 26. März, 17 Uhr, Kirche Rüfe-nacht: Cherzlistund, mit Verena Schmid Mittwoch, 27. März, 19.30 Uhr, Kirche Worb: Taizé-Feier, Pfarrerin Judith Wen-ger
Weitere Infos unter: www.refkircheworb.ch oder in der Gemeindeseite «reformiert.»
Katholische Kirche 206626in KonolfingenSamstag, 23. März, 18 Uhr VersöhnungsfeierSonntag, 24. März, 9.15 Uhr Kommunionfeier
www.kathbern.ch/konolfingen
Katholische Kirche 206962in MünsingenSamstag, 23.03., 10.30 Uhr Fyre mit de Chlyne, ökumenische Kleinkinderfeier Sonntag, 24.03., 10 Uhr Feier der Fir-mung (Weihbischof Denis, N. Müller, F. Klingenbeck)
www.kathbern.ch/muensingen
Freie evangelische GemeindeGrosshöchstetten, Kapellenweg 6siehe www.kapelle.ch 206959Sa., 23.03., 18.45 Uhr BUCO: Jugend-alpha in der FEGSo., 24.03., 9.30 Uhr Gottesdienst/Abendmahl, PreTeens/KidsTreff/Kinderhort
Münsingen Salem, Sonnhaldeweg 2 www.feg-muensingen.ch 207060Sonntag, 24. März, 9.30 Uhr Gottesdienst, Kinderbetreuung
Freie MissionsgemeindeGrosshöchstetten 207112Mühlebachweg 13www.fmg-grosshoechstetten.chSonntag, 24. März, 9.30 Uhr Gottes-dienst; Sonntagschule, Kinderhort
Münsingen, Sägegasse 11 206275Begegnungszentrumwww.bez-muensingen.chSonntag, 24.03.19, 9.30 Uhr: Gottesdienst
Christliches Zentrum 206942Thalgut, WichtrachSägebachweg 5, www.czt.chSo., 24. März, 10 Uhr Gottesdienst
Christliche Gemeinde AnkerOberdiessbach, Industriestr. 4 206953
Fr., 22. März, 5.30 Uhr FrühgebetSo., 24. März, 9.30 Uhr GottesdienstMo., 25. März, 20 Uhr Gemeindegebet
www.anker-oberdiessbach.ch
Alttäufergemeinde 207275Aebnit, BowilDonnerstag, 21. März, 20 Uhr Aebnitgebät
Samstag, 23. März, 20 Uhr Jugendträff
Sonntag, 24. März, 9.30 Uhr Gottes-dienst im Gemeindezentrum Kehr, Langnau
Weitere Infos: http://emmental.menno.ch
Evang. Freikirchliche 207113GemeindeLinden, Ried:Freitag, 22.03.19, 19.30 Uhr Jugendträff «JT» im KirchgemeindehausSamstag, 23.03.19, 19.30 Uhr Jugend-gruppe «JG»Sonntag, 24.03.19, 9.30 Uhr Mosaikgot-tesdienst «Leben teilen» mit Abend-mahl, Sonntagschule
christliche Gemeinde 207321«zentrum kreuz»Rohrstrasse 44, Biglen
Do., 21. März, 20 Uhr: FrauentreffenFr., 22. März, 19.30 Uhr: MännertreffenSo., 24. März, 10 Uhr: Gottesdienst mit Kinderprogramm
Infos: 034 461 00 48 oder www.zentrumkreuz.ch
Gemeinde für Christus 207279Herbligen, Wydibühl So., 24. März, 9.45 Uhr, GottesdienstTel. 031 503 14 81
Oberhünigen, LochmattSo., 24. März, 13.30 Uhr, GottesdienstTel. 031 791 14 19
Worb, Gewerbehaus Bollstrasse 61So., 24. März, 10 Uhr, Gottesdienstwww.worb.gfc.ch
SONNTAG, 24. MÄRZ 2019
Kirchgemeinde Biglen 207307www.refbi.ch
Kirche BiglenSonntag: Einladung nach Landiswil. Mittwoch, 27.3., 19.30 Uhr, Kurzvor-träge und Gespräch «Werden, sein, vergehen: Kirche am Puls des Le-bens», mit Salome Eisenmann, Nadja Heimlicher, Daniel Infanger und Pfr. An-dreas Zingg. Nach den Vorträgen Brot und Wein.Kirche LandiswilSonntag, 9.30 Uhr: Familiengottes-dienst mit Taufe und Abendmahl, den 2./3. Klassen KUW Landiswil, Ruth Rohrer, Katechetin, Ruth Steiner, KUW-Mitarbeiterin, und Pfrn. Salome Eisenmann.
Kirchgemeinde 207306GrosshöchstettenKirche GrosshöchstettenFreitag, 22. März, 9.30 – 10 UhrÖkumenische Passionsandacht zum Thema «Botschafterinnen des Lebens»; mit Manuel Simon, Theo Leuenberger und Jacques Pasquier, Orgel.
Samstag, 23. März, 19 UhrKonzert des Chop-Ensembles (Abschiedskonzert).
Sonntag, 24. März, 9.30 UhrKirche ZäziwilGottesdienst mit Pfr. Harald Doepner und Jacques Pasquier, Orgel.
Kirche Konolfingen 207305Freitag, 22. März, 9.05 Uhr, Stille Zeit im KirchensäliSamstag, 23. März, 9.30 Uhr, Räge-boge im KGH10 Uhr, Sonntagschule Gysenstein14 Uhr, Jungschar im KGHSonntag, 24. März, 9.30 Uhr, Got-tesdienst Liturgisch (Pfr. S. Burger und Team). Anschliessend Kirchenkaffee.19.30 Uhr, Theater 58, Aufführung «Der Engel» im KGHDonnerstag, 28. März, 16.15 Uhr, Do-mino Niederhünigen
Kirchgemeinde Linden 207251Donnerstag, 21. März 19.30 Uhr Besin-nung und offenes Singen, Pfr. Gina-carlo Voellmy.Freitag, 22. März 19.30 Uhr JT «Boys & Girls Abend» im KGH.Sonntag, 24. März 9.30 Uhr Gottes-dienst mit Pfr. Giancarlo Voellmy. Sonn-tagschule Dorf & Otterbach (EFG Ried) Jassbach (Theorielokal Esther Schranz).
Mehr Infos: www.kirche-linden.ch
Kirchgemeinde Münsingenwww.ref-muensingen.ch 207260Alle Veranstaltungen und/oder Detail-informationen siehe Gemeindeseiten reformiert. oder Homepage.
MünsingenÖkumenische Fastenwoche: Freitag, 22. bis 29. März, 19 Uhr, im kath. Pfar-reizentrum. Für Angemeldete.
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A N Z E I G E R K O N O L F I N G E N 1 2|3
STILLE SEITE
Wir danken herzlichfür all die Zeichen der Anteilnahme und Verbundenheit, die wir beim Abschied unserer lieben Mutter, unserem Grosi und Urgrosi
Frieda Stucki-Lädrach erfahren durften.
Die schönen Briefe und Karten mit den mitfühlenden Worten und liebevollen Erinnerungen haben uns gut getan und getröstet.
Wir danken allen Mitwirkenden des Trauergottesdienstes, insbesondere Herrn Pfarrer Burger für die einfühlsamen Abschiedworte.
Ein besonderer Dank geht an das Pflegeteam vom Altersheim Kiesenmatte in Konolfingen für die Betreuung während fast 2 Jahren.
Vielen Dank an Dr. Meinen vom Ärztezentrum Konolfingen.
Auch für die schönen Blumen und Spenden für späteren Grabschmuck möchten wir uns bedanken.
Herzlichen Dank allen, die Frieda besucht haben, ihr mit Freundschaft begegnet sind und mit uns gemeinsam Abschied genommen haben.
Konolfingen, im März 2019 Die Trauerfamilien
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Wir gingen zusammen im Sonnenschein,wir gingen im Sturm und Regen.Doch niemals einer von uns allein,auf unseren Lebenswegen.
Traurig nehmen wir Abschied von meiner lieben Ehefrau, unserer Mutter, Grossmutter, Urgrosi, Schwester, Gotte, Tante und Freundin
Verena Pauli-Zaugg «Fifi» 22. August 1935 bis 16. März 2019
In unseren Herzen lebst Du weiter.
In Liebe und Dankbarkeit:
Christian Pauli-Zaugg
Ursula Meinen-Pauli Sarah und Roger Bühler-Meinen mit Ayleen und Leana
Jolanda und Andreas Niederhauser-Meinen mit Ilea
Rolf und Janine Pauli-Dräyer
Hanni und Adolf Stern-Zaugg und Familie
Verwandte, Freunde und Bekannte
Traueradresse: Christian Pauli, Niesenstrasse 5, 3510 Konolfingen
Die Urnenbeisetzung, zu der Sie herzlich eingeladen sind, findet am Mittwoch, 27. März 2019, um 14 Uhr bei der Aufbahrungshalle auf dem Friedhof Konolfingen statt. Anschliessend Trauerfeier in der reformierten Kirche.
Anstelle von Blumen gedenke man der Spitex, Region Konolfingen,Postkonto: 60-556184-8 / IBAN: CH10 0900 0000 6055 6184 8, Vermerk: Verena Pauli
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Was ich gearbeitet, segne du.Was ich liebte, beschütze du.Was ich wollte, vollende du.Was ich versäumte, ergänze du.
Mit vielen schönen Erinnerungen und dankbar für die gemeinsame Zeit, nehmen wir Abschied von
Julia Gfeller-Glücki18. Juni 1936 bis 14. März 2019
Sie durfte im Alterszentrum Kiesenmatte friedlich einschlafen.
In tiefer Trauer: Annerös und Hansueli KohlerAndreaChristine und Danu mit Jana und Ivo
Hanni und Peter BrüggerUrs und KarinRomy und RetoRita und PhilippSina
Susanna und Bernhard Eichenberger
Rosmarie und Ruedi MartiRoland und Manuela mit TobiasThomas und NicoleSandra und Fabian
Traueradresse: Annerös Kohler, Hubel 26b, 3504 Niederhünigen Die Abschiedsfeier zu der Sie freundlich eingeladen sind, findet am Fr., 22. März 2019 um 14 Uhr in der Reformierten Kirche in Konolfingen statt. Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis.
207291
Man trägt das vergangene Schöne wie ein kostbares Geschenk in sich. Dietrich Bonhoeffer
Traurig, in Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserer lieben
Leonie (Loni) Glauser-Lädrach6. März 1929 – 16. März 2019
Kurz nach ihrem 90. Geburtstag durfte sie friedlich einschlafen.Sie wird uns fehlen.
Monika Sahin-Glauser Roman Sahin und Valeriya RadionovaBeatrice und Adrian Lussi-Glauser Stefanie Lussi und Thomas Schmid, mit Yannik Simon Lussi und Laura Hilber Jonas Lussi und Clara MacNaughtonAndreas und Katharina Glauser Marlene Glauser und Jonas Häner, mit Gabriel und Louis Isabelle Glauser und Robert Forrest Alexandra GlauserMarianne und Bertrand Knobel-Glauser Anne Knobel mit Miria Meret Knobel und Olivier Perraudin Muriel Knobel Basil KnobelHermann und Ursula Lädrach-KilchenmannUeli und Susann Lädrach-HabeggerFranz LädrachUrsula und Otto Schmiederer-LädrachVerwandte, Freunde und Bekannte
Traueradresse: Beatrice Lussi-Glauser, Lindhaldenstrasse 95, 3076 Worb
Die Abschiedsfeier, zu der Sie freundlich eingeladen sind, fi ndet am Mittwoch, 27. März 2019 statt. Urnenbeisetzung um 14 Uhr auf dem Friedhof Worb, anschliessend um ca. 14.30 Uhr Trauerfeier in der reformierten Kirche Worb.
Wer die Verstorbene anders als mit Blumen ehren möchte, kann mit einer Spende die Spitex oberes Worblental IBAN CH26 0900 0000 3059 4815 4 oder die Organisation Brot für alle, PC 30-39800-6 unterstützen.
207300
Gedanken – Augenblickesie werden uns immer an dicherinnern und uns glücklich undtraurig machen und dich nievergessen lassen.
Traurig, aber von ganzem Herzen dankbar, nehmen wir Abschied von meinem Bruder, Onkel, Grossonkel und Götti
Otto Hirt3. April 1931 bis 15. März 2019
Heute Nacht durfte er nach kurzer, schwerer Krankheit im Spital Münsingen einschlafen.
In stiller TrauerHedwig HirtVerwandte und Bekannte
Traueradresse: Hedwig Hirt, Dorfmattweg 18, 3110 Münsingen
Die Urnenbeisetzung, zu der ihr freundlich eingeladen seid, findet statt:Freitag, 22. März 2019 um 15 Uhr bei der Aufbahrungshalle Münsingen. Anschiessend Trauerfeier in der Kirche. Gilt als Leidzirkular
207272
Die Erinnerung ist das einzige Paradies,aus dem wir nicht vertrieben werden können.
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A N Z E I G E R K O N O L F I N G E N 1 2|4
207290BaupublikationBG Nr.: bbew 105/2019
Bauherrschaft + Projektverfasser: Robert Wyss, Rohrstrasse 21, 3507 Biglen
Bauvorhaben: Nachträgliches Bauge-such; Sanierung und Reparatur des Vor-platzes, Rollstuhlgängige Anpassung des Eingangsbereiches und der Eingang-streppe zur Wohnung im Dachgeschoss, Verschiebung der Aussentreppe, Einbau von zwei Glasziegelfelder
Standort: Biglen, Rohrstrasse 21, Parzel-len-Nr. 782, Mischzone M2, Koordina¬ten 2´614´060/1´197´350
Gewässerschutzmassnahme: unverändertGewässerschutzbereich B
Schutzobjekt: erhaltenswert, K-Objekt
Schutzzone: Baugruppe D
Beanspruchte Ausnahme: Unter-schreitung des Gewässerabstandes, Art. 524 BR i.V. mit Art. 41c GSchV
Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwal-tung Biglen, Hohle 19, 3507 Biglen
Einsprachefrist: bis und mit 23. April 2019
Einsprachestelle: Regierungsstatthal-teramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrun¬gen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzu¬reichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lasten-ausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einspra-chen haben anzugeben, wer die Einspre-chergruppe rechtsverbindlich zu vertre-ten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Ostermundigen, 21. März 2019
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
BOWILWWW.BOWIL.CH
207254Ersterhebung (Neuvermessung) Bowil Los 8
Der Gemeinderat Bowil hat beschlossen, in den Gebieten mit noch vorliegender provisorischer Numerisierung eine Erst-erhebung der Amtlichen Vermessung durchzuführen. Der Perimeter liegt süd-lich der Linie Geissrügge, Friedersmatt, Hinderhus, Buechegrabe. Teilgebiete Inseli-Müliseile, Wintersite und Brüegg müssen nicht mehr bearbeitet werden.
In den landwirtschaftlich genutzten Gebieten wird eine Ersterhebung mit ordentlicher Vermarkungsrevision und Vermessung durchgeführt. Die Waldge-biete werden nach einem vereinfach-ten Verfahren bearbeitet. Dort werden keine Grenzzeichen verbessert oder wie-derhergestellt.
Die betroffenen Grundeigentümer wer-den schriftlich über den genauen Bear-beitungsperimeter und den Arbeitsab-lauf informiert.
Mit der vorgenannten Neuvermessung wurde die Geobau Ingenieure AG in Münsingen beauftragt. Die Arbeiten im Gelände werden im März 2019 be-ginnen und im Jahr 2020 abgeschlossen sein.
Für die anstehenden Feldarbeiten müs-sen die Grundstücke ohne vorgängige Terminvereinbarung betreten werden. Das Ingenieurbüro wird bemüht sein, die Kulturen und Gartenanlagen mög-lichst zu schonen. Da keine Innenräume betreten werden müssen, werden die Arbeiten auch dann ausgeführt, wenn niemand zu Hause ist.
Nach der Kontrolle der Arbeiten und Ak-ten durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern (AGI) wird das Ver-messungswerk öffentlich aufgelegt. Die Eigentümer werden entsprechend in-formiert. Jeder Grundeigentümer sollte die Darstellung seiner Parzellen in den Plänen und Registern kontrollieren. Falls hierbei Unstimmigkeiten festgestellt werden oder Parzellengrenzen falsch eingetragen sind, kann gegen die Erst-erhebung Einsprache erhoben werden.
Für Fragen steht Matthias Kolb (Nach-führungsgeometer), Tel. 031 724 30 33 gerne zur Verfügung.
Bowil, 8. März 2019
Der Gemeinderat
BIGLEN
207239Baupublikationen
Bauherrschaft: Iss Was Catering GmbH, Wyden 23c, 3533 Bowil
Grundeigentümer: Jemini Hadi, Wy-den 23f, 3533 Bowil
Bauvorhaben: Anbringen von beleuch-teten Werbeanschriften mit Nachtab-schaltung an den bestehenden Gebäu-den für folgende Firmen:– Iss Was Catering GmbH– Dorfgarage & Pneuservice Jemini
Parzelle/Standort: Bowil Nr. 439, Wyden 23 c und 23e, 3533 BowilKoordinaten: 2.618.845 / 1.194.345
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbe-zone WG2
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung 3533 Bowil
Auflage- und Einsprachefrist bis:23. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel innerhalb der Auflagefrist bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Bowil, 13. März 2019
Der Gemeindeschreiber:Urs Rüegger
207202Baupublikation
Bauherrschaft: Wüthrich-Rothen-bühler Käthi und Daniel, Hübeli 86, 3533 Bowil
Projektverfasser: Santschi Planung GmbH, Glütschbachstrasse 100, 3661 Uetendorf
Bauvorhaben: Ausbau, Sanierung und Erweiterung der bestehenden Woh-nung im Erdgeschoss, Abbruch Unter-stand und Neubau Carport
Parzelle/Standort: Bowil Nr. 235, Hübeli 86, 3533 BowilKoordinaten: 2.620.785 / 1.194.334
Nutzungszone: Weilerzone
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 67 BauV (Unterschreitung Raumhöhe)Art. 10 GBR (Unterschreitung Strassen-abstand)
Gewässerschutz: Schmutzwasser: An-schluss Kanalisation bestehend; Ober-flächenwasser: Versickerung oberfläch-lich bestehend
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung 3533 Bowil
Auflage- und Einsprachefrist bis:15. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechts-verwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel innerhalb der Auflagefrist bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
3533 Bowil, 11. März 2019
Der Gemeindeschreiber:Urs Rüegger
BRENZIKOFENWWW.BRENZIKOFEN.CH
Keine Publikationen
FREIMETTIGENWWW.FREIMET TIGEN.CH
Keine Publikationen
GROSSHÖCHSTETTENWWW.GROSSHOECHSTET TEN.CH
207228Gemeindeverwaltung – Besichtigung umgebaute Räumlichkeiten
Die umgebauten Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Grosshöchstet-ten können am Freitag, 29. März 2019, zwischen 15 und 17 Uhr auf geführten Rundgängen besichtigt werden. Interes-sierte Personen sind dazu herzlich einge-
laden. Der Treffpunkt für die Rundgänge ist jeweils im Märitpintli, Kramgasse 3, Grosshöchstetten.
Grosshöchstetten, 7. März 2019
Gemeindeverwaltung
207240Fakultatives Referendum
Verpflichtungskredit für neue öffentliche Abwasserleitungen
Der Gemeinderat hat am 12. März 2019 folgenden Verpflichtungskredit geneh-migt:
– CHF 192 000.00 für die Erstellung einer neuen Mischabwasser- und neuer Re-genwasserleitung zwecks Aufhebung des Pumpwerks Talacker
Für eine neue Mischabwasser- und Re-genwasserleitung hat der Gemeinderat am 12.3.2019 einen Verpflichtungskre-dit von CHF 192 000.00 beschlossen. Darin enthalten sind auch die Vorpro-jektkosten von CHF 9700.00, welche der Gemeinderat am 6.2.2018 genehmigt hat.Das Einzugsgebiet Worble (Talacker) wird mit einer neuen Mischabwasserlei-tung an die ARA Worblental angeschlos-sen. In diesem Zusammenhang wird die Gemeindeversammlung vom 20.6.2019 über die erweiterte Teilmitgliedschaft im Gemeindeverband ARA Worblental entscheiden.
Der Kreditbeschluss unterliegt dem fa-kultativen Referendum gemäss Art. 36 der Gemeindeordnung. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können bis zum 22. April 2019 unterschriftlich verlan-gen, dass dieser Ausgabenbeschluss der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.
Grosshöchstetten, 15. März 2019
Der Gemeinderat
HÄUTLIGENWWW.HAEUTLIGEN.CH
207179Bau- und Gewässerschutzpublikation
Bauherrschaft: Erich und Anita Kämpf, Konolfingenstrasse 1, 3510 Häutligen
Projektverfasser: Josef Joe Wyss, Konolfingenstrasse 30, 3510 Häutligen
Bauvorhaben: Einbau Wohnung in Dachgeschoss und Bühne
Parzelle / Standort: 203 und 477 (Konol-fingenstrasse 1)Nutzungszone: Dorfzone D2 / Ortsbild-schutzgebiet «Dorf»; Baugruppe A
Beanspruchte Ausnahmen: Unter-schreiten des minimal erforderlichen Strassenabstandes (Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe a Strassengesetz und Artikel 10 Absatz 1 Baureglement)
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Das zusätzlich anfallende Schmutzabwasser wird der ARA zuge-führt. Das anfallende Regenabwasser wird zur Versickerung gebracht.Gewässerschutzbereich: üB
Auflageort und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Häutligen, Dorfs-trasse 22, 3510 Häutligen
Auflage- und Einsprachefrist: 15. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lasten-ausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflagefrist ange-meldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist. Verfügungen und Entscheide können im Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der Einsprachen mit unverhält-nismässigem Aufwand verbunden wäre.
Konolfingen, 8. März 2019
Gemeinde KonolfingenAbteilung BauDer LeiterSascha Marti
207208Bau- und Gewässerschutzpublikation
Bauherrschaft: Beat Brenzikofer, Wolfmattweg 3, 3510 Häutligen
Projektverfasser: Brenzikofer Holz-bau AG, Adrian Brenzikofer, Brücken-weg 3, 3114 Wichtrach
Bauvorhaben: Um- und Ausbau beste-hendes Bauernhaus
Parzelle / Standort: 34 (Wolfmattweg 3, 3510 Häutligen)Nutzungszone: Landwirtschaftszone / Ortsbildschutzgebiet «Dorf»; Bau-gruppe A
Beanspruchte Ausnahmen:– Bauen ausserhalb der Bauzone (Artikel
24 ff Bundesgesetz über die Raumpla-nung)
– Unterschreiten des minimal erforder-lichen Strassenabstandes zum Wolf-mattweg (Artikel 80 Absatz 1 Buch-stabe b Strassengesetz und Artikel 10 Baureglement)
– Unterschreiten der minimal erforderli-chen Raumhöhe (Artikel 67 Bauverord-nung)
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Das zusätzlich anfallende Schmutzabwasser wird der ARA zuge-führt. Das anfallende Regenabwasser wird zur Versickerung gebracht.Gewässerschutzbereich: üB
Auflageort und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Häutligen, Dorfstrasse 22, 3510 Häutligen
Auflage- und Einsprachefrist:15. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet einzurei-chen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsan-sprüche, die nicht innert der Auflagefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist. Verfügungen und Entscheide können im Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der Einsprachen mit unverhält-nismässigem Aufwand verbunden wäre.
Konolfingen, 11. März 2019
Gemeinde KonolfingenAbteilung BauDer LeiterSascha Marti
HERBLIGENWWW.HERBLIGEN.CH
Keine Publikationen
KIESENWWW.KIESEN.CH
Keine Publikationen
KONOLFINGENWWW.KONOLFINGEN.CH
207209
Bau- und Gewässerschutzpublikation
Bauherrschaft: Martin Rutschi-Ger-ber, Freimettigenstrasse 27, 3510 Ko-nolfingen
Projektverfasserin: Gerber macht’s GmbH, Gwattbergweg 52, 3506 Gross-höchstetten
Bauvorhaben: Erstellung Schotterplatz als Abstell- und Lagerplatz, Erstellung Ausfahrt auf Katzengässli, Pflanzung neue Hecke
Parzelle / Standort: 2176 / Freimettigen-strasse 29Nutzungszone / Schutzzone: Mischzone M2, Bauernhofzone BHZ
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Das anfallende Regenabwas-ser wird über die Schulter entwässert resp. zur Versickerung gebracht. Gewässerschutzbereich: A
Auflageort und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Konolfingen, Ab-teilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konol-fingen
Auflage- und Einsprachefrist: 15. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile (die Verpflockung) verwiesen. Einsprachen und Rechtsver-wahrungen sind schriftlich und begrün-det einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist. Verfügungen und Entscheide können im Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der Einsprachen mit unverhält-nismässigem Aufwand verbunden wäre.
Konolfingen, 11. März 2019
Gemeinde KonolfingenAbteilung BauDer LeiterSascha Marti
POLITISCHE GEMEINDEN
FORTSETZUNG SEITE 6
207211Bau- und Gewässerschutzpublikation
Bauherrschaft, Projektverfasser: Peter und Felicia Liechti-Odermatt, Lochenbergweg 3, 3510 Konolfingen
Bauvorhaben: Abbruch Schopf, Er-weiterung Remise, Überdachung be-stehender Mistplatz und Neubau von 2 Futtersilos
Parzelle / Standort: 2146 / Lochenberg-weg 3, 3a, 3f und 3gNutzungszone: Landwirtschaftszone / Ortsbilderhaltungs- und Obstbaum-schutzgebiet; Baugruppe E; schützens-wertes K-Objekt
Beanspruchte Ausnahmen: Unter-schreitung des minimal erforderlichen Strassenabstandes (Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe b Strassengesetz und Artikel 5 Absatz 1 Baureglement)
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Das anfallende Regenabwas-ser wird zur Versickerung gebracht. Gewässerschutzbereich: üB
Auflageort und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Konolfingen, Ab-teilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konol-fingen
Auflage- und Einsprachefrist:15. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lasten-ausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflagefrist ange-meldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist. Verfügungen und Entscheide können im Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der Einsprachen mit unverhält-nismässigem Aufwand verbunden wäre.
Konolfingen, 11. März 2019
Gemeinde KonolfingenAbteilung BauDer LeiterSascha Marti
207184Baupublikation nach kantonaler Rohrleitungsverordnung
Vorhaben: Erdgasleitung ≤ 5 bar, Strecke 345: Münsingen – Konolfin-gen Umlegung Tonisbach inkl. DRS Konolfingen
Bauherrschaft: Gasverbund Mittel-land, Untertalweg 32, 4144 Arlesheim
Projektverfasser: B+S AG, Weltpoststrasse 5, 3000 Bern 15
Betroffene Parzellen: 997, 2697, 1788, 2034
Betroffene Schutzzonen: keine
Beanspruchte Ausnahmebewil-ligungen: Ausnahme für Bauen im Strassenabstand nach Art. 81 SGBewilligung für Leitungsanlagen in Strassen nach Art. 69 SGAusnahme für Bauten ausserhalb der Bauzonen nach Art. 24 RPG
Die Gesuchsunterlagen werden von 15. März 2019 bis und mit Dienstag, 16. April 2019, in der Bauverwaltung Konolfin-gen, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen, zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt. Die Leitungsachse ist im Gelände mit Pflöcken, bzw. Markierungen, gekenn-zeichnet.
Während der Auflagefrist kann jede in ihren schutzwürdigen Interessen betrof-fene Person mit eingeschriebenem Brief beim Amt für Umweltkoordination und Energie, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, Ein-sprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweis-mitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten.
Amt für Umweltkoordination und Energie, Reiterstrasse 11, 3011 Bern
LANDISWILWWW.L ANDISWIL.CH
Keine Publikationen
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Keine Publikationen
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Sachbearbeiter Einkauf Ihre Aufgaben Sie sind verantwortlich für den Einkauf der zugeteilten Produkte, bei unseren definierten Lieferanten. Sie führen Bestellungen aus und überwachen diese. Sie kontrollieren die Auftragsbestätigungen und klären allfällige Abweichungen ab. Zu ihren Aufgaben gehören ebenfalls die Unterstützung bei der Rechnungsprüfung, wie auch die gegenseitige Vertretung im Team. Einen Grossteil der Arbeiten erledigen Sie auf dem EDV System Microsoft Navision.Bei Ihrer täglichen Arbeit stehen Sie mit unserem Lager, dem Verkauf und den Lieferanten in regem Austausch
Ihr ProfilFür diese anspruchsvolle und vielseitige Tätigkeit verfügen Sie über eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich und bringen Interesse am Holzhandel mit. Oder Sie kommen aus der Branche und verfügen über eine entsprechende kaufmännische Weiterbildung. Sie sind ausgesprochen Teamfähig, belastbar, verfügen über eine hohe Auffassungsgabe und gute PC Anwenderkenntnisse. Strukturiertes und selbständiges Arbeiten macht Ihnen Spass. Sie scheuen sich nicht, die spannenden Aufgaben in dieser turbulenten Schnittstelle zu übernehmen.
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Auflage 29 250 ExemplareWEMF-beglaubigt 2017 / 2018ISSN 1663-9634
Inseratenannahme:Anzeiger Konolfingen,Güterstrasse 10, 3076 Worb Tel. 031 838 60 [email protected]
Der Anzeiger kann jederzeit abonniert werden.
Inserate müssen bis Montag,* spätes tens 17 Uhr bei der Inseratenannahme stelle in Worb eingetroffen sein.
Korrekturen und Abbestellungen müssen bis 4 Arbeitstage, 9 Uhr bekannt gegeben werden.
PreiseAlle gültigen Preise, Zuschläge und AGB finden sie auf unserer Webseite.
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Kombi-Inserate
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*Abweichende Annahmeschlüsse um Feiertage siehe: www.anzeiger-konolfingen.ch
Allgemeine AngabenSpaltenbreite: 26 mmDruckmaterial: Digitale Daten oder VorlagenEinzelexemplar: Fr. 2.50
Gestaltungsvorschriften werden nur als Wunsch entgegen genommen.
Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, werden aber mit einem Zuschlag gemäss Preisliste verrechnet.
Verschiebungsrecht: Vor- und Nachverschiebung von nicht termingebundenen Anzeigen um 1 Ausgabe, ohne Avis an den Kunden, ausdrücklich vorbehalten.
Verlag: Genossenschaft Anzeiger KonolfingenVerwaltung und Sekretariat: Postfach, 3076 Worb
Vervielfältigung, Spei-cherung, Nachdruck und Reproduktion aller Art, auch aus-zugsweise, ist nur mit schriftlicher Geneh-migung des Verlages gestattet.
WICHTIGE TELEFONNUMMERN
NotfallnummernInt. Notrufnummer 112
REGA Rettungsflugwacht 1414
Beratungsdienst Kinder und Jugendliche 147
Anlaufstelle Überlastung Landwirtschaft (AUL) info @aul-be.ch 079 200 00 44
Zahnärztlicher Notfalldienst 079 607 35 90
Apotheken MünsingenAare-Apotheke 031 720 28 28Dorfplatz-Apotheke 031 724 03 03Bahnhof-Apotheke 031 721 22 44
Apotheken WorbApotheke DB 031 839 44 88Stern-Apotheke 031 839 64 54
Pro [email protected] 058 775 13 57
SpitälerMünsingen 031 682 82 82Belp 031 818 91 11Langnau 034 421 31 31Burgdorf 034 421 21 21Sonnenhof Bern 031 358 11 11Insel-Spital Bern 031 632 21 11
PolizeiKonolfingen 031 368 73 01Münsingen 031 368 72 81Worb 031 368 73 41
POLITISCHE GEMEINDEN
FORTSETZUNG SEITE 8
MIRCHELWWW.MIRCHEL.CH
207210Papiersammlung
Die nächste Papiersammlung in Mirchel findet statt am:
Dienstag, 26. März 2019, von 8.20 bis 11.30 Uhr.
Die Schülerinnen und Schüler der Schule Mirchel sammeln gebündeltes Altpapier und Altkarton. Bitte stellen Sie das Pa-pier, Karton vor Ihrem Haus bereit. Bes-ten Dank!
Mirchel, 11. März 2019
Schule Mirchel
207289Häcksler-Dienst
Für alle Haushalte der Gemeinde Mir-chel wird bei Bedarf am Donnerstag, 4. April 2019, ein gemeinsamer Häcksler-Dienst organisiert. Interessenten mel-den sich bitte bis am 1. April 2019 bei der Gemeindeverwaltung Mirchel, Tel. 031 711 10 47.
Mirchel, 18. März 2019
Die Bau- und Wasserkommission
207214Baupublikation
Bauherrschaft: Lars Keller, Schönegg 8, 3532 Mirchel
Projektverfasser: Lars Keller, Schön-egg 8, 3532 Mirchel
Bauvorhaben: Neubau Stützmauer, Swimmingpool, Sichtschutz. Anpassung Terrain.
Parzelle-Nr. 123, Standort: Schönegg 8, Zone: W1, Koordinaten: 2'615'838 / 1'193'813
Schutzgebiet und -objekt: Ortsbild-schutzgebiet, erhaltenswertes K-Objekt
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 11 GBR (Grenzabstand), Art. 14 GBR (Nä-herbau)
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Mirchelbergst-rasse 10, 3532 Mirchel
Auflage- und Einsprachefrist bis: 15. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Las-tenausgleich. Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Kollek-tiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Mirchel, 11. März 2019
Gemeindeverwaltung Mirchel
MÜNSINGENWWW.MUENSINGEN.CH
207177Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefähr-den die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zudem können Durchfahrten von grösseren Fahrzeu-gen (Ortsbus, Kehrichtwagen, Lösch-fahrzeug) behindert oder Unterhaltsar-bei-ten erschwert werden. Gestützt auf das Strassengesetz vom 04.06.2008 (SG) und dem Gemeinde-baureglement sind dabei folgende Vor-schriften zu beachten:– Der seitliche Abstand zum öffentlichen
Verkehrsraum muss 50 cm betragen.– Der freizuhaltende Luftraum über der
Strasse beträgt 4.50 m.– Der freizuhaltende Luftraum über
Geh- und Radwegen beträgt 2.50 m.– Entlang von Gemeindestrassen sind
bestehende Anpflanzungen auf eine Höhe von max. 1.20 m und bei Kreu-zungen und Einmündungen auf max. 0.60 m (gemessen ab bestehender Strassenhöhe) zurückzuschneiden.
– Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
– Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreu-zungen dürfen höher wachsende Be-pflanzungen aller Art inkl. Geäste die
Verkehrsübersicht nicht beeinträchti-gen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbe-reich (Sichtberme) freizuhalten ist.
– Als Grundeigentümer sind Sie ver-pflichtet, Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungs-einflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseiti-gen. Zudem ist die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blätter zu reinigen.
Alle Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflan-zungen laufend zurückzuschneiden, sodass das vorgeschriebene Lichtmass jederzeit freigehalten ist. Bei Missach-tung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenpolizei die Arbeiten durch einen Gärtner auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen.
Gemeinde Münsingen Abteilung Bau
207249Anordnung von Verkehrsmass-nahmen
Die Gemeinde Münsingen verfügt ge-stützt auf Artikel 3 Absatz 2 des eid-genössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Artikel 44 Absatz 1 und 2 der kantonalen Strassen-verordnung vom 29. Oktober 2008 und mit der Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern vom 04. März 2019 folgende Verkehrsmassnahme:
Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen und Verbot für Tiere
Auf dem neuen Fussweg in der Stude Ritzele zwischen dem Aarweg und dem Äusseren Giessenweg
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 63 Absätze 1 lit. a und Artikel 67 des Gesetzes über die Verwaltungs-rechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Be-schwerde beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel in deutscher Sprache abzufassen, muss einen Antrag, eine Begründung, die An-gabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift enthalten.
Abteilung BauFachbereich Verkehr
207266Anordnung von Verkehrsmass-nahmen
Die Gemeinde Münsingen verfügt ge-stützt auf Artikel 3 Absatz 2 des eid-genössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Artikel 44 Absatz 1 und 2 der kantonalen Strassen-verordnung vom 29. Oktober 2008 und mit der Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern vom 04. März 2019 folgende Verkehrsmassnahme:
Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen
Auf dem neuen Fussweg zwischen der Siedlung Lorymatte und der Belpberg-strasse
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 63 Absatz 1 lit. a und Artikel 67 des Gesetzes über die Verwaltungs-rechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Be-schwerde beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel in deutscher Sprache abzufassen, muss einen Antrag, eine Begründung, die An-gabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift enthalten.
Abteilung BauFachbereich Verkehr
207252BaupublikationBG Nr.: bbew 103/2019
Bauherrschaft: InfraWerkeMünsin-gen, Aeschistrasse 25, 3110 Münsingen
Projektverfasser: Ryser Ingenieure AG, Engestrasse 9, 3001 Bern
Bauvorhaben: Neubau einer Trinkwas-serleitung
Standort: Münsingen, Bühl, Ortsteil Trim-stein, Parzellen-Nrn. 100 und 459, Wohn- und Gewerbezone / Landwirtschafts-zone, Koordinaten 2´611´080/1´194´700
Gewässerschutzbereich B
Beanspruchte Ausnahmen:– Bauen ausserhalb des Baugebiets, Art.
24ff RPG– Unterschreitung des Strassenabstan-
des, Art. 14 GBR– Baute in Waldnähe, Art. 25 KWaG
Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwal-tung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen
Einsprachefrist: bis und mit 23. April 2019
Einsprachestelle: Regierungsstatthal-teramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel bei der Einsprachestelle einzurei-chen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einspra-chen haben anzugeben, wer die Einspre-chergruppe rechtsverbindlich zu vertre-ten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Ostermundigen, 21. März 2019
RegierungsstatthalteramtBern-Mittelland
207245Baupublikation
Bauherrschaft: Peter Gäumann, Wichtrachstrasse 1, 3111 Tägertschi
Projektverfasser: Architekturbüro LBA, Herr HP Reusser, Milchstrasse 9, 3072 Ostermundigen
Bauvorhaben:a) Anbau Holzschnitzelbehälter,b) Bau von Fernwärmeleitungenc) Rückbau Schweinestalld) Neubau Schnitzelleger mit Remisenraum
Standort: Wichtrachstrasse 1a-c, 3111 Tägertschi (Gde. Münsingen) Parzelle Nr. 83
Zone: Landwirtschaftszone LWZ
Schutzgebiet: Ortsbildschutzgebiet
Gewässerschutz: Schmutzwasseran-schluss ARA bestehendMeteorwasser versickertGewässerschutzbereich B
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24ff RPGUnterschreiten der Dachneigung nach Art. 18 GBR Tägertschi
Auflage- und Einsprachestelle:Bauabteilung MünsingenThunstrasse 1, 3110 Münsingen
Auflage- und Einsprachefrist:23.04.2019
Hinweise:Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Las-tenausgleich. Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken
Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist. Ohne Angabe des Vertreters der Einsprachegruppe, wird die zu oberst genannte Person als An-sprechspartner angenommen.
Münsingen, 21. März 2019
Gemeinde Münsingen Abteilung BauFachbereich Baupolizei
207283BaupublikationBG Nr.: bbew 116/2019
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Münsingen, Bauabteilung, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen
Projektverfasser: Architekturbüro Rieder, Dorfplatz 3, 3110 Münsingen
Bauvorhaben: Erstellen Notausgang mit Fluchtweg, Brandschutz technische Anpassungen im Saal, Fensterersatz im Saal und Foyer
Standort: Münsingen, Schlossstrasse 8, Parzellen-Nr. 2760, Zone für öffent-liche Nutzung ZöN 21, Koordinaten 2´609´310/1´191´680
Gewässerschutzmassnahme: unverändertGewässerschutzbereich A
Schutzobjekt: schützenswertes K-Ob-jekt
Schutzzone: Baugruppe G, Ortsbild-schutz- und Bauschutzgebiet, archäolo-gisches Schutzgebiet
Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwal-tung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen
Einsprachefrist: bis und mit 23. April 2019
Einsprachestelle: Regierungsstatthal-teramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einspra-chen haben anzugeben, wer die Einspre-
chergruppe rechtsverbindlich zu vertre-ten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Ostermundigen, 21. März 2019
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
NIEDERHÜNIGENWWW.NIEDERHUENIGEN.CH
Keine Publikationen
OBERDIESSBACHWWW.OBERDIESSBACH.CH
207174Baumfällungsgesuch
Gesuchsteller: Howald Urs, Alpen-weg 21, 3672 Oberdiessbach
Grundeigentümer: Josi Hans und Es-ther, Alpenweg 3, 3672 Oberdiessbach
Vorhaben: Fällung des geschützten Ein-zelbaums Stieleiche (Inventar-Nr. 127)
Standort: Parzelle-Nr. 268, Alpenweg, 3672 Oberdiessbach
Auflage- und Einsprachefrist: 15. April 2019
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen sind schriftlich, im Doppel und begründet innerhalb der Einspra-chefrist auf der Bauverwaltung Ober-diessbach einzureichen.
3672 Oberdiessbach, den 11. März 2019
Leiter HochbauR. Sterchi
207244Parkverbot auf dem Gemeindeplatz
Wegen der Viehschau des Viehzucht-vereins Oberdiessbach ist der Gemein-deplatz am Dienstag, 26. März 2019 und Mittwoch, 27. März 2019 den ganzen Tag gesperrt. Bei Missachtung des Park-verbots lehnt die Gemeinde Oberdiess-bach jegliche Haftung ab.
Bauverwaltung Oberdiessbach
207247Häckseldienst
Dienstag, 2. April 2019 und Mittwoch, 3. April 2019
Bitte beachten Sie, dass das Häcksel-gut bis spätestens am Dienstag, 2. April 2019, 7 Uhr entlang der Abfuhrroute bereitzustellen ist inkl. Ortsteil Bleiken. Der Bedarf für den Häckseldienst aus-serhalb der ordentlichen Abfuhrroute ist der Bauverwaltung bis spätestens Donnerstag, 28. März 2019, 16.30 Uhr anzumelden (Telefon 031 770 27 24). Das Häckselgut, d. h. Baumschnitt, Sträu-cher, Beerenruten (ohne Stacheln und Dornen), bitte geordnet aufschichten. Keine Wurzeln, da Erde und Steine die Messer beschädigen. Der Häckseldienst ist in den ersten 15 Minuten gratis. Die Entsorgung der Schnitzel ist Sache des Eigentümers. Mehraufwand bei grösse-ren Mengen und bei der Entsorgung der Schnitzel durch die Gemeinde wird nach dem geltenden Gebührenreglement in Rechnung gestellt.
Bauverwaltung Oberdiessbach
207264Fakultatives Finanzreferendum
Der Gemeinderat genehmigte am 13. März 2019 einen Verpflichtungskredit für die Erneuerung der Informatik der Gemeindeverwaltung in Höhe von CHF 180 000.
Der Beschluss unterliegt dem fakultati-ven Finanzreferendum gemäss Art. 39 und 40 der Gemeindeordnung vom 10. März 2008. Mindestens fünf Prozent der aktuell 2600 Stimmberechtigten kön-nen bis am 22. April 2019 unterschrift-lich verlangen, dass die Kreditgenehmi-gung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird. Die Unter-lagen liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Oberdiessbach zur Einsicht auf, wo auch das Referen-dum einzureichen ist.
Der Gemeinderat
207246BaupublikationBG Nr.: bbew 17/2019
Bauherrschaft: Gafner Immobilien AG, Rösslimatte 6, 3645 Gwatt
Projektverfasser: Balz Engineering AG, Napfstrasse 33, 3550 Langnau i. E.
Bauvorhaben: Neubau Lagerhalle (un-beheizt)
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FORTSETZUNG SEITE 9
POLITISCHE GEMEINDEN
OBERDIESSBACH
Standort: Oberdiessbach, Ziegelei 21, Parzellen-Nrn. 1344 und 1347, Gewerbe- und Industriezone 2, Koordinaten: 2´613´550/1´186´710
Gewässerschutzmassnahme:Schmutzwasser: Anschluss an die Ge-meindekanalisation / ARAMeteorwasser: gemäss Versickerungs-konzeptGewässerschutzbereich B
Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwal-tung Oberdiessbach, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach
Einsprachefrist: bis und mit 23. April 2019
Einsprachestelle: Regierungsstatthal-teramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einspra-chen haben anzugeben, wer die Einspre-chergruppe rechtsverbindlich zu vertre-ten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Ostermundigen, 21. März 2019
RegierungsstatthalteramtBern-Mittelland
207263Baupublikation
Gesuchsteller: Café Bistro Moschti, Ursula Schmied, Bahnhofstrasse 15, 3672 Oberdiessbach
Grundeigentümer: Brand Architek-ten AG, Rudolf Brand, Bahnhofstrasse 15, 3672 Oberdiessbach
Projektverfasser: Garten Idylle GmbH, Riedstrasse 2, 3082 Schlosswil
Bauvorhaben: Erstellen Lärm- und Staubschutzwand
Zone und Standort: Wohn- und Gewer-bezone 2, Parzelle-Nr. 66, Bahnhofst-rasse 15, 3672 Oberdiessbach
Schutzobjekte:K-Objekt, erhaltenswert
Gewässerschutzmassnahmen:Gewässerschutzbereich A
Beanspruchte Ausnahme: Unter-schreitung des Strassenabstandes (Art. 15 GBR)
Auflage- und Einsprachefrist:23. April 2019
Auflage- und Einsprachestelle:Bauverwaltung, Gemeindeplatz 1,3672 Oberdiessbach
Es wird auf die Gesuchsakten verwie-sen. Einsprachen und Rechtsverwah-rungen sind schriftlich, im Doppel und begründet innerhalb der Einsprachefrist auf der Bauverwaltung Oberdiessbach einzureichen.
Oberdiessbach, den 18. März 2019
Leiter HochbauR. Sterchi
207261Baupublikation
Gesuchsteller: Aeschlenalpgenos-senschaft , Andreas Hebeisen, Prä-sident, Aeschlenalpweg 30, 3672 Ae-schlen b. Oberdiessbach
Grundeigentümer: Aeschlenalpge-nossenschaft , Andreas Hebeisen, Präsident, Aeschlenalpweg 30, 3672 Aeschlen b. Oberdiessbach
Projektverfasser: Gerber Christoph, Aeschlenalpweg 30, 3672 Aeschlen b. Oberdiessbach
Bauvorhaben: Neubau Scheune und Anpassung Mistplatz (nachträgliches Baugesuch)
Zone und Standort: Landwirtschafts-zone, Parzelle-Nr. 30, Aeschlenalpweg 30, 3672 Aeschlen b. Oberdiessbach
Gewässerschutzmassnahmen: Gewässerschutzbereich A, Meteorwasser wird versickert.
Auflage- und Einsprachefrist:23. April 2019
Auflage- und Einsprachestelle:Bauverwaltung, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach
Es wird auf die Gesuchsakten. Einspra-chen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich, im Doppel und begründet innerhalb der Einsprachefrist auf der Bauverwaltung Oberdiessbach einzu-reichen.
Oberdiessbach, den 18. März 2019
Leiter HochbauR. Sterchi
OBERHÜNIGENWWW.OBERHUENIGEN.CH
207320Baupublikation
Bauherrschaft: Buchser David, Höhe 1, 3504 Oberhünigen
Bauvorhaben: Erweiterung Wohnung in Ökonomieteil, Einbau neue Lichtbän-der im Vordachbereich sowie Fenster und Türen
Parzelle Nr. 560, Standort: Höhe 1
Zone: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 ff. RPG)Unterschreitung der minimalen Raum-höhe (Art. 67 BauV)
Gewässerschutz: Trennsystem bestehendGewässerschutzbereich A
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung OberhünigenBernstrasse 1, 3532 Zäziwil
Auflage- und Einsprachefrist bis:23. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten verwie-sen. Einsprachen und Rechtsverwah-rungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle ein-zureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichs-ansprüche, die nicht innert der Einspra-chefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Fachbereich Hochbau/Tiefbau
OBERTHALWWW.OBERTHAL.CH
Keine Publikationen
OPPLIGENWWW.OPPLIGEN.CH
Keine Publikationen
RUBIGENWWW.RUBIGEN.CH
207262Geringfügige Änderung UeO Bei-tenwil nach Art. 122 Abs. 1 – 3 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Be-kanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Rubigen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 12. März 2019 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemein-deverwaltung eingesehen werden.
Gemeinde Rubigen, 21. März 2019
DER GEMEINDERATGEMEINDE RUBIGEN
207176Baupublikation
Bauherrschaft: Marti Hans, Schwarz-bachstrasse 22, 3113 Rubigen
Projektverfasser: RIEDO Clima AG, Freiburgstrasse 341, 3018 Bern
Bauvorhaben: Ersatz der bestehen-den Ölheizung durch einen neuen Gas-Brennwert-Standheizkessel
Standort: Schwarzbachstrasse 22/22a, 3113 Rubigen, Parzelle Nr. 1474, Koor-dinaten 2‘607‘809/1‘194‘772
Zone: Wohn- und Gewerbezone B
Schutzgebiet/Schutzobjekt: keine
Beanspruchten Ausnahmen: keine
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung
Auflage- und Einsprachefrist: 14. März 2019 bis 15. April 2019
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.