1 ST Hamburg Dipl.- Ing. Kerstin Sturm Arbeitssicherheit Verantwortung/ Haftung Organisation...
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1ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Arbeitssicherheit
Verantwortung/ Haftung Organisation Arbeitsschutz
Arbeits- und Wegeunfälle
Brandschutz
Bildschirmarbeitsplätze
11. Mai 2010
2ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Verantwortung
... hat jeder:
als Eltern : gegenüber den Kindern, z.B. Erziehung,Gesundheit u.s.w.
als Autofahrer : gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
als Vorgesetzter : gegenüber den Mitarbeitern
als Mitarbeiter : gegenüber anderen Mitarbeitern, Studenten, Gästen
11. Mai 2010
3ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Aufgabenverteilung im Arbeitsschutz
UnternehmerGeschäftsführerFührungskräfte
verantwortlich
SicherheitsfachkraftBetriebsarzt
beraten undunterstützen
alle Mitarbeiter zur Mitarbeitverpflichtet
Arbeitsschutzausschuss koordinierend
Sicherheitsbeauftragte unterstützend
11. Mai 2010
4ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
…z.B. Ersthelfer – Empfehlung:4 Ersthelfer Rabenstraße 12 Ersthelfer Rabenstraße 2 Meldung bitte bis Ende Mai 2010 !!!
(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
…z.B. Ersthelfer – Empfehlung:4 Ersthelfer Rabenstraße 12 Ersthelfer Rabenstraße 2 Meldung bitte bis Ende Mai 2010 !!!
§ 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
11. Mai 2010
5ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Grundpflichten • ermitteln, welche Vorschriften anzuwenden sind• Gefährdungen ermitteln• prüfen, ob weniger gefährliche Lösungen möglich
sind• Schutzmaßnahmen festlegen (Beschäftigte,
Umwelt)• Personal auswählen, schulen und unterweisen• erforderliche Mittel bereitstellen • Umsetzung der festgelegten Maßnahmen
kontrollieren
Dokumentation • Ergebnisse sämtlicher Schritte dokumentieren
Grundpflichten Arbeitssicherheit und Umweltschutz
11. Mai 2010
6ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Pflicht zum Tätig werden Rechtsfolgen aus Pflichten
bei Nichtbefolgung
Verantwortung und Haftung
VERANTWORTUNG HAFTUNG
11. Mai 2010
7ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Arbeitsunfall
11. Mai 2010
Der Arbeitsunfall ist ein
Unfall,
den ein Versicherter
bei einer versicherten Tätigkeit erleidet.
Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.
Firma
D ienstw ege ,D ienstfahrten
... ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.
Betriebstätigkeit, Dienstwege und Dienstfahrten.
Im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgeräten.
§ 8 (2) Nr. 5 SGB VII
8ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeiten
11. Mai 2010
Firma
Fahrgemeinschaft
Unterkunft
Kindertagesstätte(unter fremder Obhut)
Wohnung(außerhalb
der Wohnung bzw.Grundstücksgrenze)
Arbeitsstätte(am Werkstor)
Abw
ege
nichtversicherte Unterbrechung
nichtversicherter Umweg
Arbeitsweg
Arbeitsweg
Heimfahrt
Auf unmittelbarem Wege Auf einer Wegabweichung
Nach oder von dem Ort der Tätigkeit
Zur oder von der Unterkunft
Nutzung einerFahrgemeinschaft
Unterbringung von Kindern wegen beruflicher
Tätigkeit der Eltern
9ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Verbandbuch / Kontrolle Verbandkasten
11. Mai 2010
Bei kleineren, nicht meldepflichtigen Unfällen (Ausfallzeit < 3 Tage)
Verbandbuch • Name des Verletzten• Datum, Zeit• Unfallort• Unfallhergang• Art der Verletzung• Hilfeleistung• Zeugen
Wichtig! Dient dem Versicherungsschutz der Mitarbeiter!
http://www.dguv.de/landesverbaende/de/datenbank/index.jspDurchgangsarztsuche:
10ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Brandgefahren
Durch elektrische Leitungen oder Anschlüsse:Gefahren entstehen durch - Überlastung von Leitungen
- Quetschung von Leitungen
- Wackelkontakt
- Brüchige Isolation
Durch Elektrogeräte:Für eingeschaltete Geräte gilt: - Geräte nicht unbeaufsichtigt lassen!
- Kaffeemaschinen nur auf feuerfester Unterlage betreiben (z.B.Fliese)
- Nur geeignete und geprüfte Geräte bestimmungsgemäß verwenden!
- Gerät erst ausschalten, dann Stecker ziehen Abrissfunke!
11. Mai 2010
11ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
• 196.300 Brände in Deutschland pro Jahr
• 561 Menschen kommen pro Jahr ums Leben
• 99,4% davon Tod durch Rauchgase
• 1 Kg (ca. eine Milchtüte) reiner Kunststoff erzeugt beim Verbrennen ca. 2.500 m3 Rauchgase
≙ Grundfläche von ca.20m x 40m mit einer Höhe von 3m
Rauchgase
11. Mai 2010
12ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Vorbeugung - Brandausbreitung
11. Mai 2010
13ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
• Niemals Reparaturen oder Änderungen selbst durchführen.
• Nur eine Elektrofachkraft darf Elektrogeräte, bzw. Anlagen reparieren und instandsetzen.
• Keine Manipulationen an Sicherheitseinrichtungen.
Reparatur und Instandsetzung
11. Mai 2010
14ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Fluchtwege, Notausgänge, Sammelplätze
Mitarbeiterregeln zur Brandverhütung / Alarmplan
Standorte der Feuerlöscher
(Gebrauchsanweisung beachten!)
Informieren Sie sich über:
11. Mai 2010
15ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Sammelplatz – Alsterufer links neben der Anlagestelle (Park)
Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind freizuhalten!
Aufzüge im Brandfall nicht benutzen!
11. Mai 2010
16ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Brandklassen
Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen
z.B. Holz, Papier, Kohle, Stroh, Textilien, Autoreifen
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
z.B. Benzin, Öle, Fette, Lacke, Harze, Wachse, Teer, Äther, Alkohole, Kunststoffe
Brände von Gasen
z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas
Brände von Metallen
z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen
werden durch die meisten Feuerlöscher abgedeckt
11. Mai 2010
17ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Löschversuche unternehmen..., sich aber dabei nicht gefährden
.
Feuerlöscher erst am Brandherd in Gang setzen
1.2.
3.
1. Gelbe Sicherungslasche abziehen
2. Schlagen Sie kräftig auf den roten Knopf, bis der Widerstand überwunden ist. (Membran der Treibmittelkartusche wird mit dem Dorn des Schlagknopfes durchstoßen, über das Blasrohr wird das Treibgas in den Löschmittel-behälter geführt, dann über ein Steigrohr zum
Schlauch)
3. Löschpistole betätigen (6Kg Pulverlöscher kann nur etwa 4-6 Sekunden Löschmittel im Dauerbetrieb abgeben – deshalb stoßweise löschen!)
Wie ?
11. Mai 2010
18ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Negativ - Beispiel
Arbeitsbedingte
Belastungen
Gelenken,
Bandscheiben,
Muskeln, Sehnen,
Wirbelsäule, Atmungs-
organe sowie Psyche
11. Mai 2010
19ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Ausstattung und Gestaltung50-100 cm
5°
b is 35° b is 60°
ca . 90°
72 c
m(6
6-7
5) c
m
1 8 cm
70 cm
42
-53
cm
18-
25
cm
Parallele, hintereinander gestaffelte Anordnung
von Tastatur und Bildschirm
Oberste Bildschirmzeile max. auf Augenhöhe
Fensterparallele Blickrichtung
Ausreichende Beinfreiheit
Abstand Bildschirm – Auge: 50-100 cm
Richtige Stuhl- und Tischhöhe
„Dynamisches Sitzen“
Stolperstellen beseitigen
11. Mai 2010
20ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Fußstütze
11. Mai 2010
21ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm11. Mai 2010
22ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Beleuchtung
Augenbelastungzu geringe Beleuchtungsstärke
zu hohe Helligkeitsunterschiede
Es gelten folgende Richtwerte für die Beleuchtungsstärke:
mind. 500 Lux für BAP ca. 750 Lux für besondere Aufgaben, wie z.B. bei CAD computerunter- stütztes Konstruieren) oder Großraumbüros
11. Mai 2010
23ST HamburgDipl.- Ing. Kerstin Sturm
Bildschirmbrille???
11. Mai 2010