1 Finanzieren von Kunststoffrasensportplätzen unter Berücksichtigung (umsatz-) steuerrechtlicher...
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Finanzieren von Kunststoffrasensportplätzen unter Berücksichtigung (umsatz-) steuerrechtlicher
Rahmenbedingungen
Manfred SchmidtHonorarberater für Städte, Sportverbände und Vereine
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Gut, wenn uns die Asche zum
Kunststoffrasen fehlt, …
… Hauptsache wir haben das
Geld dafür!
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Eigentums-verhältnisse
Unternehmer-status Finanzierung
Beziehungsfeld Bund, Land, Kreis, Stadt, Gemeinde (jPdöR) – VereinAusnahme: vereinseigene Sportstätte
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
313.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Bauherr
Betrieb gewerblicher Art (BgA)
§ 4 Abs.1 KStG i.V. mit Abschn. 6 KStR
Hoheitsverwaltung § 4 Abs. 5 KStG
Unternehmer i.S.§ 19 Abs. 1 UStG
§ 23a UStG
Unternehmer i.S. § 2 UStG
jPdöRGemeinnütziger
Verein
BGB- und wirtschaftlicher
Eigentümer
Kein BGB- und wirtschaftlicher
Eigentümer
Interessenslage Bauherr: positiv, da Mitgliederverluste im Juniorenbereich und
eingeschränkter Trainings-/Spielbetrieb
Interessenslage Bauherr: negativ, da ggf. Konsolidierungs- oder
Nothaushaltsstatus
413.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Sportstättenverwaltung
Betrieb gewerblicher Art (BgA)Sportstätten
(Bäder, Sporthallen, Sportplätze)
Einnahmenerzielungsabsicht ohne Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage aus
unternehmerischer Nutzung mit 19% USt gem. § 12 Abs. 1 UStG i.V. mit
§ 1 Abs. 1 KStG, § 8 Abs. 7 Nr. 1 KStG und§ 10 Abs. 5 UStG bzw. BMF-Schreiben vom 12.11.09
(Verpachtung an Dritte, z.B. Vereine)
Vorsteuerabzugsberechtigung der Investiv- und Konsumtivkosten
aus unternehmerischer Nutzunggem. § 15 UStG
aus Rechnungen Dritter mit offen ausgewiesener USt
(Verpachtung an Dritte, z.B. Vereine)
RechtsfolgeBedingung
INFORMATION
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jPdöR konsolidiert den Haushalt durch
Mehreinnahmen (Gebühren) und Minderausgaben
(Vorsteuern) unter Berücksichtigung gezahlter
Zuschüsse
jPdöR wechselt zur Betriebsform BgA , ist
Unternehmer i.S. § 2 UStG und verpachtet z.B. Sportstätten gegen
Gebühren u.a. an Vereine mit 19% USt
Verein ist Unternehmer oder optiert zur Umsatzsteuer, ist vorsteuerabzugsberechtigt
und nur mit dem Nettobetrag aus der BgA-
Rechnung belastet
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
jPdöR macht Vorsteuern aus Investiv- und
Konsumtivkosten der Rechnungen Dritter mit
offen ausgewiesener USt aus unternehmerischer
Nutzung geltend
jPdöR verabschiedet als Ortsrechtsnorm die
Sportförderrichtlinien, gewährt Zuschüsse, z.B. an Vereine als Träger der freien
Jugendhilfe, zur Sportgerätebeschaffung pp.
6
Unterbau mit Dränage
Grund und Boden
Betriebs-vorrichtung
Kostenträger, u.a.
Niederschlags-wasser
KunststoffrasensportplatzBGB- und wirtschaftlicher
Eigentümer jPdöR
Wirtschaftlicher Eigentümer
Verein
BGB-Eigentümer
jPdöRGrundstück
Eigentumsverhältnisse
ZIELGRUNDLAGE
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
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Verein = Ausschreibender ohne VOB- / VOL-Verpflichtung Ausschreibungsart: Freihändige Vergabe
Betriebs-vorrichtung Kunststoff-
rasen-sportplatz
Grund und Boden
Auftrag mit Investition auf fremden Grund und Boden
Verein
jPdöR
(Grundstücksnutzungs-) Vertrag mit der jPdöR nach § 246 HGB i.V. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO
Wirtschaftliches Eigentum am
Kunststoffrasensportplatz für die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (20 Jahre)
beim VereinAusschluss § 94 BGB
Einbringung Betriebsvorrichtung i.V. mit Abschn. 4.12.11 Abs.
2 Nr.1b) UStAE und Kostenübertragung auf
den VereinAnwendung § 95 Abs. 1
BGB
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
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Rechtsfolgen: Verein erwirbt kein wirtschaftliches Eigentum
Verein
jPdöR
jPdöR und Verein befinden sich im Leistungsaustausch;
Verein wird zum Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB
Eigentums-erwerb
Gemeinnützig-keitsrecht,
Steuern
jPdöR wird Eigentümer gem. § 94 BGB der vom Verein errichteten Sportstätte, Verein erwirbt kein Eigentum;
Abwicklung der Geschäftsvorfälle beim Verein im Tätigkeitsbereich:„Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ – Kontenklasse 8
(vgl. Urt. BFH vom 05.08.10)
Tätigkeit als Erfüllungsgehilfe führt ggf. zu >50% des
Gesamtetats des Vereins = Gefährdung der Gemeinnützigkeit
nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO; Problem: Verluste im
Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mangels Rechnungslegung Verein
Tätigkeit als Erfüllungsgehilfe löst ggf. Körperschaft-/
Gewerbesteuerpflichten aus; Verein ist mangels Tätigkeit für
„sein Unternehmen“ nach
§ 15 UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt!
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
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Ausschreibung:Bau eines Kunststoffrasensportplatzes auf fremden Grund und BodenHinweis: Besondere Problematik Lärmschutz, Stellplatzverpflichtung (Parkplatzgestellung) und Spielfeldgröße
DFB-Regel 1: Das Spielfeld Abmessungen internationale Spiele: Länge ³100 m, Breite ³64 m; gilt auch bei überkreislichem Spielbetrieb für den Hauptplatz (z.Z. nur im Bereich FLVW e.V. in NRW)
Erforderliche Nachweise mit dem Angebot vorlegen lassen zum Zeitpunkt der Leistungserstellung(!):
- Auszug nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A (Abruf der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis)- Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer nach § 48b EStG des zuständigen Finanzamtes
(i.d.R. für drei Jahre zum Ablauf eines Jahres oder für Einzelfälle ausgestellt gültig);
bei Auftragsvergabe ohne Freistellungsbescheinigung haftet der Verein mit 15% der Bausumme
gegenüber dem zuständigen Finanzamt (!)- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde
(Prüfung offener Forderungen öffentlicher Abgaben, z.B. Gewerbesteuer)
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
1013.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Standardmaße:Kunststoffrasensportfläche 68 m x 104 m = 7.072 m²Bedarfsfläche 72 m x 108 m = 7.776 m²
DIN EN 15 330-1 und DIN 18035-7
Ballreflexion, Ballrollverhalten, Kraftabbau, Drehwiderstand,
Ebenheit der Oberfläche
Gesundheit geht vor Finanzierung
Normen sichern den Schutz der Sportler:
11
• Verein• Verein
• jPdöR• Verein
Vorsteuer-pauschalierer
Betrieb gewerblicher
Art (BgA Sportstätten)
Unternehmer nach Option
oder Unternehmer nach § 2 UStG
Klein-unternehmer
Unternehmerstatus
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Vorsteuer-pauschalierer
§ 23a UStG
Statusmerkmale:
Keine Verpflichtung zur Buchführung (kein Bilanzierer, sondern Einnahmenüberschussrechner gem. § 4 Abs. 3 EStG)
Widerruf bis zum 10.04. des Folgejahres zum Beginn des Jahres (Prinzip der Jährlichkeit im Steuerrecht), ansonsten 1 Jahr Fortsetzung im Status
Vorsteuerpauschalierung mit 7% des steuerpflichtigen Umsatzes (ohne innergemeinschaftlichen Erwerb)
5 Jahre Bindungsfrist; nach Ablauf der Bindungsfrist …
Steuerpflichtiger Vorjahresumsatz ab 01.01.08: £35.000 €/Jahr einschließlich Umsatzsteuer
Klein-unternehmer
§ 19 Abs. 1 UStG, Abschn. 19.1 und 19.2 UStAE
Statusmerkmale:
Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten ...£17.500 € im vorangegangen Jahr betrug undim lfd. Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird
Verzicht auf Anwendung möglich: Erklärung an die Finanzverwaltung bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (s. BMF-Schreiben vom 02.01.14)
Vorsteuerausschluss und kein Umsatzsteuerausweis in eigenen Rechnungen nach § 14 UStG
5 Jahre Bindungsfrist
Förderung des Zwecks Keine Förderung des Zwecks
E = 0%
A = 0%E = 0%, 7
%
A = 0%, 19%
E = 0%, 7%
A = 0%, 19%
E = 0%, 7%
A = 0%, 19%
E = 0%, 19%
A = 0%, 19%
E = 7%,19%
A = 7%, 19%
umsatzsteuerbarer Bereich
Keine Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage (Kostendeckung) im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nach § 10 Abs. 4 UStG i.V. mit § 64 Abs. 2 AO und AEAO zu § 64 Abs. 2 Nr. 13 Satz 2 für Einzeltätigkeiten
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(WG
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Begünstigter Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Nicht begünstigter Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Der Verein soll spätestens auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, wenn die vom Verein aus Rechnungen Dritter abziehbare Vorsteuer die vom Verein geschuldete Mehrwertsteuer der Entgelte überschreitet:
Einnahmenmehrwertsteuer
- Ausgabenvorsteuer
____________________________________________
<0 € = Erstattungsanspruch des Vereins
(Vorsteuerüberschuss)
>0 € = Zahlungsanspruch der Finanzverwaltung
(Zahllast)
1513.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Unternehmer
§ 2 UStG, § 19 Abs. 2 UStGAbschn. 19.2 UStAE
Statusmerkmale:
Umsatzsteuer wird erhoben, wenn der Gesamtumsatz aus einem Leistungsaustausch nach vereinnahmten Entgelten ...>17.500 € im vorangegangen Jahr betrug undim lfd. Jahr voraussichtlich 50.000 € übersteigt oder derVerzicht auf Anwendung der Umsatzgrenze nach § 19 Abs. 2 UStG erklärt wird (Option)
Vorsteuerabzug aus Rechnungen Dritter nach § 15 UStG aus unternehmerischer Nutzung und Umsatzsteuerausweis in eigenen Rechnungen nach § 14 UStG
Hinweis: Die Anwendung ermäßigter Steuersätze bei der Einnahme mindert nicht den Vorsteuerabzug bei der Ausgabe!
Kontenklassen (KK)
ab 01.01.13:Zweckbetriebsfreigrenze
£ 45.000 €/Jahr Einnahmen einschl.
Umsatzsteuer
Förderung des Zwecks Keine Förderung des Zwecks
Besteuerungsfreigrenze ab 01.01.07: >35.000 €/Jahr Einnahmen
einschl. Umsatzsteuer
Körperschaft- , GewerbesteuerpflichtZahlungspflicht >5.000 € Gewinn/Jahr
Idee
ller B
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BsV)
umsatzsteuerbarer Bereich
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(Z
BasV
)
Nur Zweck § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO
i.V. mit § 67a AO,(Kurse Mitglieder /Nichtmitglieder),
„unechte“ Zuschüsse
Alle Zwecke§ 52 Abs. 2 AO außer
KK 5; Zweckbetriebe i.S. § 68 AO; Vermietung an
Mitglieder, gemeinnützige
Nichtmitglieder i.R. §§ 65 und 67a AO,
„unechte“ ZuschüsseW
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(W
Gas
V)
ZBsV >45.000 €/Jahroder Einsatz
bezahlter Sportler >400 €/Monat
Verkauf, Vermarktung,(Werbung, Sponsoring),
Vermietung, Leistungen an Nichtmitglieder als Erfüllungs- / Verrichtungs-
gehilfen
Hauptzwecke (Satzungszwecke)(Einnahmen i.d.R. >50% der Gesamteinnahmen)
Nebenzwecke
Zinsen, Pachten, Namensrechte, Homepagelinks
ohne Verlinkung, langfristige
Vermietung, Ausgliederungen
WGasV
Mitglieder-verwaltung,
-pflege,„echte“
Zuschüsse, Spenden
2 4 5 6 7 8
18
Erstjahr der 5-jährigen Bindungsfrist(ab Nutzungsübernahme bis zum Jahresende)
Folgejahre der 5-jährigen Bindungsfrist (ab 2. Jahr - 5. Jahr jeweils ganzjährig)
Ausweichen auf andere Sportstätten und Fremdnutzung
Einfluss auf den Vorsteueranspruch mit Beachtung der unternehmerischen Mindestgrenze von 10% nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG
Darlegung im
Zustimmungsverfahren
nach § 168 Satz 2 AO
Ziel 100%
Vorlagepflicht beim Finanzamt: Nachweis unternehmerischer Nutzung
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
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Vorsteuerabzug aus Rechnungen Dritter gem. § 15 UStG:
(i.d.R. 19% USt) aus Anschaffungs- / Erhaltungsaufwand mit dem Anteil unternehmerischer Nutzung der
(Einzel-) Sportstätte
Sonst. Leistungen an Dritte gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG:
7% USt: Eintrittsgelder von Zuschauern (Dauer-, Tageskarte) im „Zweckbetrieb sportliche Veranstaltungen“ – Kontenklasse 5 undRechnungen für Fremdnutzungen mit Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im „Zweckbetrieb außerhalb sportlicher Veranstaltungen - Kontenklasse 6
Sonstige Leistungen an Dritte gem. § 12 Abs. 1 UStG:
19% USt: Eintrittsgelder von Zuschauern (Dauer-, Tageskarte) beim Einsatz bezahlter Spieler mit Entgelten >400 €/Monat und Rechnungen für Fremdnutzungen ohne Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im„Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sportliche Veranstaltungen“ - Kontenklasse 7
AUSGABEN(Vorsteuer)
Forderung Verein
EINNAHMEN(Mehrwertsteuer)
Forderung Finanzamt
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
20
bis 1.000 € Zahllast =Voranmeldezeitraum Kalenderjahr1.000 € - 7.500 € Zahllast =Voranmeldezeitraum Kalendervierteljahr>7.500 € Zahllast =Voranmeldezeitraum Kalendermonat>7.500 € Vorsteuerüberschuss =Wahlrecht: Kalendervierteljahr oder Kalendermonat
Laufendes und Folgejahr:VoranmeldungszeitraumKalendermonat
Analog Darstellung:Unternehmer wie bisher
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Unternehmer wie bisher
Unternehmer nach Option
gem. § 19 Abs. 2
UStG
Unternehmer nach Ablauf
des 2-jährigen Voranmelde-zeitraumes
Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) durch Datenfernübertragung(ELSTER-Online-Verfahren)
21
Finanzierung
Projektgruppe Kunststoffrasensportplatz(ggf. mit „Besonderem Vertreter“ i.S. § 30 BGB)
Zuschüsse
Eigen-mittel
Fremd-mittel
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
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Investivkostenzuschuss (als Festbetrag): „echter“ Zuschuss (ohne Gegenleistung) unbesteuert gem. § 10 UStG i.V. mit Abschn. 10.2 Abs. 7 und 8 UStAE und R 6.5 Abs. 2 EStR „erfolgsneutral“ in der Kontenklasse 0 – AnlagevermögenKonsumtivkostenzuschuss: „echter“ Zuschuss (ohne Gegenleistung) unbesteuert (Zuschuss zur Förderung des Sports, ggf. als Schuldenhilfe) in der Kontenklasse 2 – Ideeller BereichKonsumtivkostenzuschuss: „unechter“ Zuschuss (mit Gegenleistung) besteuert als Betriebskostenzuschuss für den Spielbetrieb in den Kontenklassen 5 und 6 - Zweckbetrieb
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Weißt du, wie ein Zuschuss der jPdöR beim Verein steuerrechtlich zu
behandeln ist?
Du musst nur mit der jPdöR die richtige
Vorentscheidung über den Zuschusstyp treffen!
2313.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
Zweckgebundene Rücklage i.S. § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO
Zuwendungen von Mitgliedern bzw. Dritten i.S. § 10b EStG
Darlehen von Mitgliedern bzw. Dritten mit Zinsauszahlungsverzicht gegen Zuwendungsbestätigung
Mitgliederbeitragserhöhung, Investitionsumlage
Namensrechte, Werbung, Tombola
Arbeitsleistungen von Mitgliedern gegen Bezahlung mit Auszahlungsverzicht und Rückspende an den Verein
Finanzmittel zur „Erhöhung des Eigenkapitals“
Gutschriften, Forderungsverzichte beteiligter Unternehmen
24
KfW-Bank Programm 148
NRW-Bank Programm
06.SportstättenFremdmittel
oder
nach Bonitätsprüfung
der Hausbankwww.kfw.de
(nur in NRW)nach
Zinsfestsetzung und -bindung der NRW-Bank
www.NRWBank.de
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
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Zuschüsse Eigenmittel Fremdmittel Sportstätten-finanzierung
13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
26
Manfred SchmidtLauenburger Str. 2045731 WaltropMail: [email protected].: 02309/75075
Treten Sie die Heimreise mit dem Gefühl an, dass heute jede Minute gut investiert war;
viel Erfolg und Nutzen bei der Umsetzung im Verein.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Arbeiten Sie auch daran?!
5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen
13.11.14
Tipp: Ab 01.10.14 können Anträge auf eine DFB-Vereinsberatung über den jeweiligen Fußballverband gestellt werden!