Post on 05-Apr-2015
WasserschutzpolizeiRheinland-Pfalz
- Umweltseminar - LV Motorbootsport RLP
25.11.2006
Vorbeugende Maßnahmen zur
Verhinderung von Sinkschäden am
LiegeplatzVon Polizeihauptkommissar Kurt MistlerWasserschutzpolizeistation Germersheim
Kurt Mistler, WSP Germersheim
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Ursachen und Folgen von Sinkschäden
Kurt Mistler, WSP Germersheim
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Schadensursache Wassereinbruch:
• Leckage (Rumpf, Antriebswelle)
• Ein- und Ausgänge (Seeventile, Auspuffanlage, Toilette)
• Auslassöffnungen (Generatoren, Waschbecken, Dusche)
Kurt Mistler, WSP Germersheim
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Bild 1 Auslassöffnungen
Kurt Mistler, WSP Germersheim
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Bild 2 Auslassöffnungen
Kurt Mistler, WSP Germersheim
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Gefahr!
Je geringer der Abstand zur Wasserlinie,
desto
größer die Gefahr!
Kurt Mistler, WSP Germersheim
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Wassereinlauf
• Größere Eintauchtiefe (Zusatzgewicht: Regenwasser, Schnee, Eis) Gefahr durch „Wassertaschen“ bei Persenning!
• Ungleichmäßige Schwimmlage (Sturm)
Auslauföffnungen können unter Wasserlinie gelangen:
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Wassertaschen
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Wassertaschen
Kurt Mistler, WSP Germersheim
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Absinkvorgang 1. Wasser drückt durch Auslauföffnung ins Bootsinnere
2. Nivellierung erfolgt in Schlauchverbindung (Prinzip der kommunizierenden Röhren)
3. Bei defekter oder instabiler Schlauchverbindung läuft Wasser
ins Bootsinnere
4. Boot wird Kopf- oder Hecklastig und taucht immer weiter ein
5. Wasserdruck nimmt zu und beschleunigt Wassereintritt
6. Boot sinkt ab!
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Gesunkenes Boot
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Schwachpunkt Schlauchverbindung
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Vorbeugende Maßnahmen
1. Auslauföffnungen vor Wassereinlauf sichern (Absperrhähne, Rückschlagventile)
2. Überprüfung aller Schlauchverbindungen
3. Entwässerung / Frostschutz
4. Wassertaschen bei Persenning vermeiden
- Wasserablauf gewährleisten
- Größere Hohlräume unterbauen
5. Regelmäßige Überprüfung des Bootes am Liegeplatz
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Folgen
2. Für den Bootseigner: • Rechtlich • Finanziell
1.Für die Umwelt: Umweltverschmutzung
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Gewässerverunreinigung
Austritt von wassergefährdenden Stoffen:
• Bilgeninhalt
• Maschinenöl
• Brennstoff (Benzin, Diesel)
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Gewässerverunreinigung
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Gewässerverunreinigung
Jede Menge
eines wassergefährdenden Stoffes
verändert die Eigenschaften
eines Gewässers nachteilig!
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Rechtliche Folgen
§ 324 StGBVerunreinigung eines Gewässers
(1)Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)Der Versuch ist strafbar.(3)Handelt der Täter fahrlässig, so ist die
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
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Fahrlässigkeit
Verletzung der verkehrsüblichen Sorgfaltspflicht
trotz
individueller Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit
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Sorgfaltspflicht
Vorbeugende Maßnahmenzur
Verhinderung von Sinkschäden
Verkehrsübliche Sorgfaltspflichtdes Bootseigners
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Finanzielle Folgen
1. Eigenschäden am Boot:
• Sämtliche Holzteile (Ausschalung, Möbel)• Innenausstattung• Zubehör (Elektrogeräte, Werkzeuge)• persönliche Ausrüstung • Gesamte Elektrik• Motor
Wirtschaftlicher Totalschaden!
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Finanzielle Folgen
2. Bergungskosten: • Feuerwehr (Sicherung, Ölbekämpfung, Bergung)• Taucher• Schwimmkran • Schleppboot• Helling
Gesamtkosten: Mind. ca. 20.000, -- €
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Finanzielle Folgen3. Fremdschäden: • Steganlage • Nachbarboote
4. Strafverfahren:
• Gerichtskosten• Geldstrafe
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Bergung
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Bergung
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Bergung
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Bergung
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Empfehlung
1. Vorbeugende Maßnahmen treffen Gefahrenabwehr zur Schadensverhinderung
2. Versicherungsschutz überprüfen - Eigenschaden - Fremdschaden - Bergungskosten
3. Hebegurte zentral vorhalten Schwimmkran hat meist nur Ketten an Bord (Gefahr der Rumpfbeschädigung)
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Ende
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit!