Post on 06-Apr-2016
Vortrag Nr. 4: 2000-Watt-Areal: Die Rolle der Energiestädte
Vollzug in Gemeinden – 2000-Watt-Areal-Zertifikat im Rahmen von Sondernutzungsplanungen29. September 2015, Energietag, Kursaal, Bern
Beat Züsli, Energiestadtberater und AuditorArchitektur und Energie, Luzern
2000-Watt-Areale
Bisherige Vorgaben bei Sondernutzungsplanungen
2000-Watt-Areale
Häufig verwendete energetisch relevante Vorgaben:- Reduzierter Anteil nicht erneuerbare Energien (MuKEn)- Anwendung der Minergie-Standards für die Gebäude- Anteile erneuerbare Energien für Heizung und Warmwasser- Vorgaben Parkplatzanzahl
Wirkung der Vorgaben:- Hauptsächlich Optimierung der Betriebsenergie Gebäude- Graue Energie wenig berücksichtigt (z.T. Minergie-Eco)- Einbezug Elektrizität und Mobilität ungenügend- Gesamtbetrachtung kaum oder nicht vorhanden
Stadt Luzern, neue Bau- und Zonenordnung Anfang Juni 2014 vom Regierungsrat genehmigt
Art. 43 Energie (für zehn ausgewählte Gebiete)3 In den Bestimmungen im Anhang sind Gebiete bezeichnet, in denen ein erhöhter Gebäudestandard gilt.4 Der Stadtrat legt den erhöhten Gebäudestandard in einer Verordnung fest.
2000-Watt-Areale
Stadt Luzern: Umsetzung in GestaltungsplanVorgaben für den Gestaltungsplan (Beispiel)
Das Areal muss das „Zertifikat für 2000-Watt-Areale“ von Energiestadt für die Phasen „Entwicklung“ und „Betrieb“ erlangen. Die Stadt Luzern ist über die Ergebnisse der jeweiligen Zertifizierung und Re-Zertifizierung zu informierenVon der Trägerschaft wird der Nachweis verlangt, dass bei Nichterfüllung der Anforderungen zur Zertifizierung „Betrieb“ Verbesserungsmassnahmen vorgeschlagen werden, welche dazu führen, dass die Anforderungen erfüllt werden. Wirtschaftlich tragbare Massnahmen sollen umgesetzt werden. Der genaue Umfang der Umsetzung liegt in der Kompetenz der Trägerschaft.
2000-Watt-Areale
Beurteilung der Chancen und Risiken
2000-Watt-Areale
Chancen für die Gemeinden- Gesamtbetrachtung ermöglicht neue, effizientere Lösungen in
den energetisch relevanten Bereichen- Sensibilisierung der Beteiligten für „neue“ Themen- Neue Erkenntnisse für die Betriebsphase gewinnen- Auslagerung Vollzug
Risiken für die Gemeinden- Noch wenig Erfahrungen bei der Weitergabe der
Verpflichtungen (Verkauf, Vermietung)- Koordination mit dem gesetzlichen Nachweis erforderlich- Nichteinhaltung der Anforderungen in der Betriebsphase