Post on 05-Apr-2015
Vergleich
Weihnachtsgeld
wer am 01.11.beschäftigt
vom 01.11.bis 31.12.beschäftigt
neuneu
TVöD-K §20 Abs. 6.1
Jahressonderzahlungen
Beschäftigte erhalten die Jahressonderzahlung auch dann, wenn ihr Arbeitsverhältnis vor dem1. Dezember endet.Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Dezember geendet hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums nach § 20 Abs. 2 der letzte volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses mit der Maßgabe, dass Bemessungsgrundlage für die Jahressonder-zahlung nur das Tabellenentgelt und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen sind.
Vergleich
Weihnachtsgeld
90 % für EG 1 - 8 80 % für EG 9 - 1260 % für EG 13 - 15
100 %
wovon SchnittJuli, August, Septemberinkl. Bereitschaften
SchnittJanuar bis Oktober / 10ohne Bereitschaften
wann Novemberein Teilbetrag kann zu einemfrüheren Zeitpunkt ausgezahlt werden
50 % November50 % Juni nächstes Jahr
neuneu
abhängig vomBetriebsergebnis
AVR §1
Tariftreue-Regelung
Schlechter-
Öffnungsklauseln
von Schlechter-Öffnungenerfasst
AVRangewandt
mind. 95%
ja
gleichwertige Arbeitsvertragsgrundlage (BAT-KF, BAT, TVöD, TV-Ä, TV-L)
nein
Leiharbeitnehmer nach AÜGunter AVR-Niveau max. 5% nein
Beschäftigte / Leiharbeitnehmer nach AÜGmit mindestens AVR-Entgelt
nein
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AVR §17
Betriebliche KellerfahrtNormzweck:
„zur Sicherung der Leistungsangebote“ zumindest eines selbstständigen Teils (Profitcenter)
Voraussetzungen:„schwierige Wettbewerbssituation“(Konkurrent zahlt nicht mindestens nach einer AVR; öffentliche Hand ist in der ambulanten Hilfe restriktiv)
schriftliche Offenlegung und Recht auf Beistand
Dienstvereinbarung für E3 - E13bis minus 6% Entgelt und/oder
Arbeitszeitverlängerung ohne Entgelterhöhung oder
Arbeitszeitverkürzung mit Entgeltkürzung© dgb-bildungswerk nrw / tobmichel@gmx.de