Post on 06-Aug-2019
Unbeschwertes Kreuzfahrt-Vergnügen! mit
SY Star Clipper &
SY Royal Clipper zu verschiedenen Terminen
2019 Gemäß dem Motto „Das
Wasser, der Himmel und
Ihr“ bieten wir auch 2019
erneut Segelkreuzfahrten
im Mittelmeer an.
Aber auch das „Traumziel“
Bali und eine Atlantik-
überquerung in die Karibik
stehen erstmals mit auf
dem Programm!
SY Royal Clipper
In einer Umgebung aus Mahagoni und
Messing kommt echte Segelromantik auf,
denn ohne zwanghafte Abendgarderobe
genießen wir das legere und ungezwungene
Bordleben, wie auf sonst keinem normalen
Kreuzfahrtschiff – und das auch noch abseits
der großen Touristenströme!
Kommt also Bord und macht Euren Urlaub
zu einem ganz besonderen Erlebnis! SY Star Clipper
SY Star Clipper:
31.07.-10.08.2019 ab/bis Benoa, Bali ab € 2.610,- p.P.
SY Royal Clipper:
28.08.-07.09.2019 ab Venedig/bis Rom ab € 3.088,- p.P.
07.09.-14.09.2019 ab/bis Rom ab € 2.160,- p.P.
19.10.-31.10.2019 ab Rom/bis Lissabon ab € 3.288,- p.P.
31.10.-16.11.2019 ab Lissabon/bis Barbados ab € 1.752,- p.P.
Liebe Segel-Kreuzfahrt-Interessierte,
alle hier angebotenen Reisen erfreuen sich normalerweise größter Beliebtheit und sind meist schon weit im Voraus ausgebucht. Deshalb freuen wir uns sehr, dass wir mit der Reederei Absprachen
treffen konnten, um uns für Euch zumindest Kontingente zunächst bis zum 31.07.2018 zu sichern.
Teils lassen sich aber auch heute noch gar keine Flüge zu und von den einzelnen Reiseterminen
buchen, so dass wir hier auch erst einmal nur die Reisepreise ab/bis Ein- und Ausschiffungshafen
aufgeführt haben.
Dennoch haben wir nicht lange gezögert und diese kleine Vorschau erstellt, um Euch zumindest erst
einmal die Gelegenheit zu geben, Euch frühzeitig eine entsprechende Kabine auf einer dieser einmaligen Kreuzfahrten zu sichern.
Zu all diesen Reisen bieten wir Euch selbstverständlich gerne im zweiten Schritt Hilfe bei der An- und
Abreiseplanung und der Buchung von gewünschten Vor- und Nachprogrammen an.
Für die Reise mit SY Star Clipper nach Bali/Indonesien arbeiten wir aber selbstverständlich auch an
einem „Gesamtpaket“, so gewünscht, das neben den Flügen ab/bis Deutschland auch einen
entsprechenden Aufenthalt auf Bali beinhalten wird.
Wir würden uns also sehr freuen, wenn Ihr mit uns auf eine dieser einmaligen Reisen gehen würdet
und selbstverständlich können wir bei einer persönlichen telefonischen Beratung auch noch das ein
oder andere an Zusatzinformationen geben, die wir jetzt nicht alle im Einzelnen hier aufführen
konnten. Wir bedanken uns also schon jetzt für Euer Verständnis
Nachfolgend findet Ihr jeweils eine kurze Schiffsbeschreibung, die einzelnen Routen mit den Preisen
ab/bis Hafen, die jeweiligen Decks- und Kabinenbeschreibungen und die im Reisepreis inkludierten
und exkludierten Leistungen – viel Spaß bei der Durchsicht dieser Vorschau!
Euer Team vom SPD-ReiseService
SY Star Clipper: Voller Stolz spiegelt die SY Star Clipper die große Vergangenheit der traditionellen Clipperschiffe in
jedem Zentimeter polierten Messings und schimmernden Glanzes wider. Dennoch ist alles in
harmonische Eintracht mit dem Komfort der heutigen Zeit gebracht worden. Die SY Star Clipper ist in jeder Hinsicht ein modernes Kreuzfahrtschiff, die ihren Gästen die Liebe zur Tradition und Romantik
der legendären Segelschiffe nahebringt.
Das Segelschiff verfügt über zwei Swimmingpools, so dass jeder Gast seinen Platz zum Sonnenbaden
findet. Es verfügt über ein elegant eingerichtetes Restaurant mit freier Sitzordnung, eine innen
gelegene Piano Bar und ihr außen befindliches Pendant, die Tropical Bar.
Windsurfen, Wasserski und Kajakfahren werden vom Sportteam angeboten.
Auf der SY Star Clipper fühlt man sich nie eingeengt.
SY Royal Clipper Mit der SY Royal Clipper wurde eine neue Ära für Segelkreuzfahrten eingeläutet. Als Nachbau des
Vollschiffs Preussen, kann die SY Royal Clipper voller Stolz behaupten, weltweit das größte und einzig
wahre 5-Mast-Vollschiff zu sein. Als echter Segler gebaut, bietet die SY Royal Clipper optimale
Segeleigenschaften, vereint mit dem Hauch von Abenteuer und der Tradition, die man an Bord dieses
einmaligen Schiffes verspürt - aber mit außergewöhnlichen Extras und Annehmlichkeiten - wie sie
sonst nur auf einer Luxusyacht zu finden sind.
In der „Captain Nemo“ Lounge hat man neben Spa und Fitnesscenter dank spezieller Bullaugen einen einzigartigen Blick auf die Unterwasserwelt. Drei Swimmingpools und zwei Bars lassen ebenfalls
keine Wünsche offen. Auch hier garantiert das elegante Restaurant das Speisen in zwangloser
Atmosphäre und ohne Sitzordnung.
Das Herzstück des Schiffes bildet das 3-stöckige Atrium, das Sonnenlicht bis in das Restaurant leitet
und oben durch den gläsernen Pool abgeschlossen ist.
Vom Heck kann eine Wasserplattform herabgelassen werden, die bequemen Zugang zu diversen
Wassersportmöglichkeiten bietet. Windsurfen, Wasserski und Kajakfahren ist genauso möglich, wie
Tauchen und Schnorcheln.
SY STAR CLIPPER 31.07. - 10.08.2019
11 Tage ab/bis Benoa, Bali, Indonesien
31.07.2019
BENOA, BALI, INDONESIEN Einschiffung 16:00 – 18:00 Uhr. Willkommens-Cocktail
01.08.2019 Gili Kondo, Lombok, Indonesien
02.08.2019 Auf See
03.08.2019 Komodo National Park & Pink Beach, Komodo, Indonesien
04.08.2019 Waikelo, Sumba Island, Indonesien
05.08.2019 Wera, Sumbawa Island, Indonesien
06.08.2019 Satonda Island & Labuan Haji, Mojo Island, Indonesien
07.08.2019 Carik & Senggigi Beach, Lombok, Indonesien
08.08.2019 Lovina Beach, Bali, Indonesien
09.08.2019 Gili Sudak, Lombok, Indonesien
10.08.2019
BENOA, BALI, INDONESIEN Ausschiffung nach dem Frühstück zwischen 08:00 und 09:30 Uhr.
Die Route ist wind- und wetterabhängig und kann ohne weitere Angaben vom Kapitän geändert werden.
Preis p.P. ab/bis Hafen in €
Preis ab 01.02.19
Frühbucherpreis bis 31.01.19 (-10%)
(jeweils) Zuschlag Einzelkabine
Eigner 5.780,00 5.202,00 100%
Kat 1 4.370,00 3.933,00 100%
Kat 2 3.900,00 3.510,00 50%
Kat 3 3.695,00 3.326,00 50%
Kat 4 3.485,00 3.137,00 50%
Kat 5 3.185,00 2.867,00 50%
Kat 6 2.900,00 2.610,00 50%
SY ROYAL CLIPPER 28.08. - 07.09.2019
(In Kombi mit Anschlussreise möglich) 11 Tage ab Venedig / bis Civitavecchia, Rom
28.08.2019 Venedig, Italien Einschiffung 16:00 – 18:00 Uhr. Willkommens-Cocktail
29.08.2019 Rovinj, Kroatien
30.08.2019 Hvar, Kroatien
31.08.2019 Dubrovnik, Kroatien
01.09.2019 Kotor, Montenegro
02.09.2019 Korfu, Griechenland
03.09.2019 auf See
04.09.2019 Taormina, Sizilien, Italien
05.09.2019 Sorrent, Italien
06.09.2019 Ponza & Palmarola, Italien
07.09.2019 Civitavecchia, Rom, Italien Ausschiffung nach dem Frühstück zwischen 08:00 und 09:30 Uhr.
Die Route ist wind- und wetterabhängig und kann ohne weitere Angaben vom Kapitän geändert werden.
Preis p.P. ab/bis Hafen in €
Preis ab 01.02.19
Frühbucherpreis bis 31.01.19 (-10%)
(jeweils) Zuschlag Einzelkabine
Eigner 6.900,00 6.210,00 100%
Deluxe 6.495,00 5.846,00 100%
Kat 1 4.920,00 4.428,00 100%
Kat 2 4.400,00 3.960,00 50%
Kat 3 4.170,00 3.753,00 50%
Kat 4 3.935,00 3.542,00 50%
Kat 5 3.595,00 3.236,00 50%
Kat 6 3.430,00 3.088,00 50%
SY ROYAL CLIPPER 07.09. - 14.09.2019
(In Kombi mit Vorreise möglich) 8 Tage ab / bis Civitavecchia, Rom
07.09.2019 Civitavecchia, Rom, Italien Einschiffung 16:00 – 18:00 Uhr. Willkommens-Cocktail
08.09.2019 Ponza & Palmarola, Italien
09.09.2019 Sorrent, Italien
10.09.2019 Amalfi, Italien
11.09.2019 Taormina, Sizilien, Italien
12.09.2019 Lipari, Aeolian Inseln, Italien
13.09.2019 auf See
14.09.2019 Civitavecchia, Rom, Italien Ausschiffung nach dem Frühstück zwischen 08:00 und 09:30 Uhr.
Die Route ist wind- und wetterabhängig und kann ohne weitere Angaben vom Kapitän geändert werden.
Preis p.P. ab/bis
Hafen in € Preis ab 01.02.19
Frühbucherpreis bis 31.01.19 (-10%)
(jeweils) Zuschlag Einzelkabine
Eigner 4.830,00 4.347,00 100%
Deluxe 4.545,00 4.091,00 100%
Kat 1 3.445,00 3.101,00 100%
Kat 2 3.080,00 2.772,00 50%
Kat 3 2.920,00 2.628,00 50%
Kat 4 2.755,00 2.480,00 50%
Kat 5 2.515,00 2.264,00 50%
Kat 6 2.400,00 2.160,00 50%
SY ROYAL CLIPPER 19.10. - 31.10.2019
(In Kombi mit Anschlussreise möglich)
13 Tage ab Civitavecchia, Rom / bis Lissabon
19.10.2019 Civitavecchia, Rom, Italien
20.10.2019 Bonifacio, Korsika, Frankreich
21.10.2019 Mahon, Menorca, Balearen, Spanien
22.10.2019 Ibiza, Balearen, Spanien
23.10.2019 auf See
24.10.2019 Motril, Spanien
25.10.2019 auf See
26.10.2019 Safi, Marokko
27.10.2019 Casablanca, Marokko
28.10.2019 Tangier, Marokko & Gibraltar
29.10.2019 Cadiz, Spanien
30.10.2019 auf See
31.10.2019 Lissabon, Portugal
Die Route ist wind- und wetterabhängig und kann ohne weitere Angaben vom Kapitän geändert werden.
Preis p.P. ab/bis
Hafen in € Preis ab 01.02.19
Frühbucherpreis bis 31.01.19 (-20%)
(jeweils) Zuschlag Einzelkabine
Eigner 8.275,00 6.620,00 100%
Deluxe 7.790,00 6.232,00 100%
Kat 1 5.905,00 4.724,00 100%
Kat 2 5.275,00 4.220,00 50%
Kat 3 5.005,00 4.004,00 50%
Kat 4 4.720,00 3.776,00 50%
Kat 5 4.310,00 3.448,00 50%
Kat 6 4.110,00 3.288,00 50%
SY ROYAL CLIPPER 31.10. - 16.11.2019
(In Kombi mit Vorreise möglich)
17 Tage ab Lissabon / bis Bridgetown (Barbados)
31.10.2019 Lissabon, Portugal
01.11.2019 Portimao, Portugal
02.11.2019 Auf See
03.11.2019 Safi, Marokko
04.11.2019 Auf See
05.11.2019 Santa Cruz, Teneriffa, Kanarische Inseln, Spanien
06.11.2019 Auf See bis 15.11.2019
16.11.2019 Bridgetown, Barbados
Die Route ist wind- und wetterabhängig und kann ohne weitere Angaben vom Kapitän geändert werden.
Preis p.P. ab/bis
Hafen in € Preis ab 01.02.19
Frühbucherpreis bis 31.01.19 (-20%)
(jeweils) Zuschlag Einzelkabine
Eigner 5.830,00 4.664,00 100%
Deluxe 5.550,00 4.440,00 100%
Kat 1 4.280,00 3.424,00 100%
Kat 2 3.785,00 3.028,00 50%
Kat 3 3.310,00 2.648,00 50%
Kat 4 2.920,00 2.336,00 50%
Kat 5 2.290,00 1.832,00 50%
Kat 6 2.190,00 1.752,00 50%
Schiffsinformationen
SY Star Clipper Technische Daten:
- Baujahr: 1991
- Tonnage: 2.298
- Länge: 115,5 m
- Breite: 15 m
- Tiefgang: 5,60 m
- Masthöhe: 63 m
- Segelfläche: 3.365 qm
(4 Masten, 16 Segel)
- Besatzung: 74 Personen - Passagiere: max. 170 Personen
- Stabilisatoren: Anti-Roll-Tanks Schiffsausstattung:
- Klassifizierung: DNV 1A1+ - vier Passagierdecks, ein Restaurant & 2 Bars
Bordwährung: Euro - Bibliothek und Lounge
- Bordsprache: Deutsch, Englisch und Französisch - Zwei Swimmingpools
- Flagge: Malta - Wassersport: Tauchen, Schnorcheln
Kabinenausstattung:
Alle Kabinen verfügen standardmäßig über ein Duschbad, Föhn, Fernseher und DVD-Player.
Innenkabinen der Kategorie 6 (Commodoredeck) verfügen über ein Etagenbett und haben keinen
Fernseher. Außen- bzw. Innenkabinen der Kategorie 5 (Clipper- und Commodoredeck) verfügen über
Bullaugen (falls Außenkabine) und zwei nebeneinander stehende Betten (zum Doppelbett
verschiebbar), bzw. ein festes Doppelbett und teils über ein drittes Bett. Außenkabinen der Kategorie
2, 3 und 4 (Clipper- und Commodoredeck) verfügen über Bullaugen, zwei nebeneinander stehende
Betten (zum Doppelbett verschiebbar), bzw. festes Doppelbett und teils über ein drittes Bett.
Außenkabinen der Kategorie 1 (Haupt- und Sonnendeck) verfügen über Fenster, direkten Zugang vom
Deck, zwei nebeneinander stehende Betten (zum Doppelbett verschiebbar), bzw. festes Doppelbett, eine Minibar, Bademäntel und ein Bad mit Whirlpool. Die Owner-Außensuiten (Clipperdeck) verfügen
über Bullaugen, Doppelbett, eine Minibar, Bad mit Whirlpool, Bademäntel und eine Sitzecke. Es gilt zu
beachten, dass nicht alle Kabinen gleich geschnitten sind.
Kabinenbeispiele:
Kategorie 6: ca. 8 qm Kategorie 5: ca. 11 qm Kategorie 2-4: ca. 11-12 qm
Kategorie 1: ca. 14,5 qm Kategorie Owner-Suite: ca. 40 qm
Farben der Kabinen auf dem Decksplan:
Owner-Suite / Kategorie 1 / Kategorie 2
Kategorie 3 / Kategorie 4 / Kategorie 5 / Kategorie 6
Schiffsinformationen
SY Royal Clipper Technische Daten:
- Baujahr: 2000
- Tonnage: 5.000
- Länge: 134 m
- Breite: 16,5 m
- Tiefgang: 5,60 m
- Masthöhe: 54 m
- Segelfläche: 5.000 qm
(5 Masten, 42 Segel)
- Besatzung: 106 Personen - Passagiere: max. 227 Personen
- Stabilisatoren: Anti-Roll-Tanks Schiffsausstattung:
- Klassifizierung: DNV 1A1+ - vier Passagierdecks, ein Restaurant & 2 Bars
Bordwährung: Euro - Observation Lounge, Bibliothek, Fitness-,Spa-
Bordsprache: Deutsch, Englisch und Französisch und Wellnessbereich
- Flagge: Malta - Drei Swimmingpools, Marina für Wassersport
Kabinenausstattung:
Alle Kabinen verfügen standardmäßig über Duschbad, Föhn, Safe, Fernseher und DVD-Player.
Innenkabinen der Kategorie 6 (Clipperdeck) haben ein festes Doppelbett und teils ein drittes Bett.
Außenkabinen der Kategorie 5 (Commodoredeck) verfügen über Bullaugen und ein festes Doppelbett.
Außenkabinen der Kategorie 2, 3 und 4 (Clipper- und Commodoredeck) verfügen über Bullaugen, zwei
nebeneinander stehende Betten (zum Doppelbett verschiebbar) und teils ein drittes Bett.
Außenkabinen der Kategorie 1 (Hauptdeck) verfügen über ein Fenster, ein festes Doppelbett, eine
Minibar und ein Bad mit Whirlpool. Die Deluxe-Außensuiten (Hauptdeck) verfügen über einen Balkon
und Fenster, zwei nebeneinander stehende Betten (zum Doppelbett verschiebbar), eine Minibar, Bad
mit Whirlpool und Zimmerservice. Die Owner-Außensuiten (Clipperdeck) verfügen über Bullaugen, Doppelbett im Schlafzimmer, Sitzecke im separaten Wohnbereich, Minibar, Bad mit Whirlpool und
Zimmerservice.
Kabinenbeispiele:
Kategorie 6: ca. 10 qm Kategorie 2-5: ca. 11-13 qm Kategorie 1: ca. 14,5 qm
Kategorie Deluxe-Suite: ca. 26 qm Kategorie Owner-Suite: ca. 40 qm
Farben der Kabinen auf dem Decksplan:
Owner-Suite / Deluxe-Suite / Kategorie 1 / Kategorie 2
Kategorie 3 / Kategorie 4 / Kategorie 5 / Kategorie 6
Vor- und Nachprogramme
� Gerne sind wir bei der Planung und Buchung individueller Vor- und
Nachprogramme zu den einzelnen Reisen behilflich. Sprecht uns darauf
einfach an!
� Für die Reise mit SY Star Clipper nach Indonesien werden wir ein pauschales
Arrangement ausarbeiten, das wir Euch dann zeitnah vorstellen werden.
Leider ist dies heute noch nicht möglich, da wir auch die Flüge heute (so weit
im Voraus) noch nicht einkaufen können. Dennoch empfehlen wir Euch schon
heute, sich eine Kabine zu sichern, da die Reise immer äußerst begehrt ist.
Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen
� Schiffsreise in der gebuchten Kabinenkategorie ab/bis Hafen
� Sämtliche Hafen- und Sicherheitsgebühren
� Vollpension auf der Schiffsreise (Frühstück, Mittag- und Abendessen, Hors
d´oeuvres vor dem Abendessen und Mitternachtssnacks) inkl. Captains Dinner
� Kaffee, Tee und Wasser während der gesamten Fahrt
� Verleih von Schnorchel- und Wassersportausrüstung
� Unterhaltungsprogramm an Bord
Nicht enthaltene Leistungen
� An- und Abreise zum/vom Ein- bzw. Ausschiffungshafen (Gerne helfen wir
Euch bei der Buchung von Flügen zu tagesaktuellen Preisen).
� Sonstige Ausgaben des persönlichen Bedarfs, wie weitere Getränke,
fakultative Ausflüge (werden an Bord gebucht / meist englischsprachig),
Trinkgelder usw.
� Reiseversicherung
Wichtige Hinweise
� Fotoapparat und Badehose nicht vergessen!
� Die Route ist wind- und wetterabhängig und kann ohne weitere Angaben
durch den Kapitän geändert werden.
� Es können Veränderungen der Ausflüge stattfinden, weil entweder
Sehenswürdigkeiten gerade renoviert werden oder weil es wetter- oder
saisonabhängige Beeinträchtigungen gibt. Die fakultativen Ausflüge
unterliegen zudem einer Mindestteilnehmerzahl.
� Die Ozeanüberquerung ist preislich reduziert, da es an Bord zu
Beeinträchtigungen durch Schönheits- und Reparaturarbeiten kommen kann.
� Mindestteilnehmerzahl: keine
� SPD-Reisebegleitung ab 15 Personen
Information, Beratung und Buchung
SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR GmbH Wilhelmstraße 140
10963 Berlin
Telefon: 030-25594-600 ∙ Telefax: 030-25594-699
E-Mail: info@spd-reiseservice.de ∙ Internet: www.spd-reiseservice.de
Reisebedingungen des SPD-ReiseService Der SPD-ReiseService ist ein Produkt der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH. Diese Reisebedin-gungen und weitere Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“) und seinen Kunden (nachfolgend auch „Reisende“) für die Teilnahme an Reisen des SPD-ReiseService. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
1. Abschluss des Reisevertrags
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme durch den Anmel-der auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. -verpflich-tung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende inner-halb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung von An- bzw. Restzahlung erklärt.
2. BezahlungZur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Mit Aushändigung des Sicherungsscheins und Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20 % des jeweiligen Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen des Nichterreichens der Mindestteilneh-merzahl (vgl. Punkt 6) durch den Reiseveranstalter abgesagt werden kann, die Reiseunterlagen ausgehändigt oder dem Reisenden vereinbarungsgemäß zugesandt worden sind. Stornokosten, Umbuchungsentgelte und Fremdkosten, die der Reiseveranstalter für den Reisenden verauslagt hat, sind sofort zur Zahlung fällig.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programm des Reiseveranstalters, der Leistungsausschreibung für Package-Programme, der Gruppenprogramme, die individuell gefertigt wurden, sowie der Flugreisen-Programme und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbst-verständlich informiert wird. Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertrags-abschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Rei-se geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschrie-bene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. Jederzeit können vom Prospekt abweichende Vereinbarungen einvernehmlich getroffen werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen4.1 LeistungsänderungenÄnderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsän-derungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 PreisänderungenDer Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flugha-fengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treib-stoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbe-trag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel gefor-derten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertrags-schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt des Reisenden
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter entscheidend. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 7 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringe-re Kosten entstanden sind als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:Standardgebührenbis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreisesvom 29. – 22. Tag 30 % des Reisepreisesvom 21. – 15. Tag 40 % des Reisepreisesvom 14. – 8. Tag 55 % des Reisepreisesvom 7. – 1. Tag 75 % des Reisepreisesab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. 5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschä-digung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm durch den Rücktritt ungewöhnlich hohe Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorzunehmen besteht nicht. Da dem Reiseveranstalter in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt entstehen, kann der Reiseveranstalter die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben. Dies gilt nicht bei anderweitigen Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Hier ist der Reiseveranstalter berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von Euro 25,– zu erheben.Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist mög-lich bei der Versicherung HanseMerkur Reiseversicherung AG.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: – wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Schiffsreisen kann der Reiseveranstalter weiterhin den Vertrag kündigen, wenn nach dem Urteil des Kapi-täns der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen Grund reiseunfähig ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Dem Reisenden bleibt es auch in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.Der Reiseveranstalter kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegen-über die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise ver-langen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
7. Obliegenheiten des Kunden
7.1. MängelanzeigeDer Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbe-sondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzu-zeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem Reiseveranstalter (FFR GmbH – SPD-ReiseService, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin, Tel. 0 30 / 25 59-46 00; Fax 0 30 / 25 59-46 99) durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maß-nahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung in der Regel ausgeschlossen. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
7.2. KündigungWird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Rei-senden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom VERANSTALTER oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
8. Beschränkung der Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,– soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder– soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.8.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Schäden, die nicht Perso-nenschäden sind, bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises je Reiseteilnehmer und Reise. Den Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversiche-rung empfohlen. 8.3 Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen, die auf den Reise-veranstalter oder die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und dessen bzw. die Haftung des Reiseveranstalters danach ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen9.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisean-tritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten können sich beispielsweise an das für sie zuständige Konsulat wenden.9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Reiseveran-stalter hat die Verzögerung zu vertreten.9.3 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendma-chung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäck-schäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.10.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesund-heitsschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertra-ge nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt-unternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesell-schaft bei der Buchung zu informieren.11.2 Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Fluggesellschaft nennen, die aller Wahrscheinlichkeit den Flug durchführen wird. Tritt dann doch ein Wechsel der dem Kunden benannten ausführenden Fluggesellschaft ein, so wird der Reiseveranstalter den Kunden darüber unverzüglich informieren.11.3 Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm.
12. AllgemeinesDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirk-samkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden oder einen sonstigen Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohn-sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwin-gend etwas anderes vorschreiben.
Stand: 01.06.2016
SPD-ReiseService ist eine Marke der FFR Ferien-, Freizeit und ReiseService GmbH, BerlinWilhelmstraße 140 (Willy-Brandt-Haus) · 10963 Berlin · Tel. 0 30 / 25 59-46 00 · Fax 0 30 / 25 59-46 99 · info@spd-reiseservice.de · www.spd-reiseservice.de
Informationen zu Ihrer Reiseversicherung
Leistungsbeschreibung Gilt ausschließlich für Leistungen, die über FFR GmbH/SPD-Reiseservice gebucht worden sind.
Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt
weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung + UrlaubsgarantieReIse-RüCKTRITTsKOsTeN-VeRsICHeRUNG
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich ge schul -deten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.:
❍ Unfall ❍ unerwartete schwere Erkrankung ❍ Tod ❍ Verlust des Arbeitsplatzes ❍ Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ❍ Arbeitsplatzwechsel ❍ Kurzarbeit
Kein selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
URLAUBsGARANTIe (ReIseABBRUCH-VeRsICHeRUNG)
erstattung der Kosten für: ❍ Die nicht in Anspruch genommenen Reiseleis-tungen bei verspätetem Reiseantritt aus einem versicherten Grund oder wenn ein öffentliches Verkehrsmittel sich verspätet und deshalb ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und die Reise verspätet fortgesetzt wird.
❍ Die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise.
❍ Der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Ab -bruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage
❍ Die nicht in Anspruch genommenen (versicher-ten) Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 2. Hälfte der versicherten Reise, spätestens ab dem 9. Reisetag
❍ Bei Reiseunterbrechung: ❍ die nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen
sPD-Rundumschutz (für Reisen bis 31 Tage)ReIse-RüCKTRITTsKOsTeN-VeRsICHeRUNG
Leistungsbeschreibung siehe Reise-Rücktritts-kosten- Versicherung oben.
ReIse-KRANKeNVeRsICHeRUNG
erstattung der Kosten für: ❍ ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland
❍ ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
❍ den medizinisch sinnvollen und ärztlich ange-ordneten Rücktransport ins Inland
❍ Kein selbstbehalt
ReIseGePäCK-VeRsICHeRUNG
Versicherungssumme: ❍ für Einzelpersonen 2.000,– eUR ❍ Kein selbstbehalt
NOTFALL-VeRsICHeRUNG
Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person wäh-rend der Reise zustoßen, z. B. Kostenübernahme für einen Krankentransport an den Wohnort bis max. 2.500,– EUR bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen.
❍ Fahrradschutz: – Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,– EUR – Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250,– EUR
❍ Soforthilfe rund um die Uhr:
Weltweiter Notruf-service auf Reisen Tel. (0180) 5 256 256 (Auslandsgebühren + 0,14 EUR/Min. aus den Festnetzen, Aus-landsgebühren + max. 0,42 EUR/Min. aus den Mobilfunknetzen)Aus dem Ausland: Vorwahl für Deutschland +(180) 5 256 256
URLAUBsGARANTIe (ReIseABBRUCH-VeRsICHeRUNG)
❍ Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vor-zeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reise -abbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. inner-halb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleis tungen bei verspätetem Reiseantritt.
Leistungsbeschreibung siehe oben.
PRäMIeReisepreispro Personbis EUR
einzelperson
EUR
Code
250,– 14,– 36740 500,– 21,– 36741 750,– 27,– 36742 1.000,– 36,– 367432.000,– 49,– 367443.000,– 84,– 367454.000,– 124,– 367466.000,– 179,– 36747
ab 6.001,– Auf Anfrage –
❍ Bei verspäteter Rückreise: – Hotel-Mehrkosten bis max. 2.500,– EUR – die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei Verspätung von öffent lichen Verkehrsmitteln von mehr als 2 Stunden
Selbstbehalt siehe links.
PRäMIe bis 31 TageReisepreispro Personbis EUR
einzelperson
EUR
Code
250,– 16,– 94638 500,– 29,– 94639 750,– 37,– 946401.000,– 51,– 946412.000,– 64,– 946423.000,– 99,– 946434.000,– 149,– 946446.000,– 215,– 94645
ab 6.001,– Auf Anfrage –
sPD-Last-Minute-schutz (für Reisen bis 31 Tage)
PRäMIe bis 31 TageReisedauerbis
einzelpersonEUR
Code
5 Tage 11,– 9464710 Tage 18,– 9464817 Tage 25,– 94649 31.Tage 29,– 94650
ReIse-KRANKeNVeRsICHeRUNG
NOTFALL-VeRsICHeRUNG
ReIseGePäCK-VeRsICHeRUNG ❵ Leistungsbeschreibung siehe oben.
Rückantwort an:
FFR GmbH/sPD-ReiseserviceWilhelmstraße 14010963 Berlin
Ausgezeichnete Leistungen
sPD-Reiseservice – Angebot –
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SPD-ReiseService
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Lars Lezinsky
Wilhelmstr. 140
10963 Berlin
oder per Fax: 030/ 255 94 699
Ja, bitte sendet mir Eure E-Mail-Newsletter
SY Star Clipper
„Bali & Indonesien“ ab/bis Benoa 31.07. – 10.08.2019 SY Royal Clipper
„Rund um den Stiefel“ ab Venedig/bis Rom 28.08. – 07.09.2019
„Schätze im Tyrrhenischen Meer“ ab/bis Rom 07.09. – 14.09.2019 „Durch das westliche Mittelmeer“ ab Rom/bis Lissabon 19.10. – 31.10.2019
„Atlantiküberquerung in die Karibik“ ab Lissabon/ bis Bridgetown 31.10. – 16.11.2019 Teilnehmer: Nachname und Vorname(n) laut Schreibweise im Reisepass/ Ausweis
1. ....................................................................................... 2. .......................................................................................
3. ....................................................................................... 4. .......................................................................................
Kabinenkategorie: Wunschkabine:
(unverbindlicher Kundenwunsch)
An- und Abreise / Vor- und Nachprogramme:
Bitte unterbreitet mir/uns ein entsprechendes Flugangebot ab/bis (Heimatflughafen): ……………………………………………
Bitte unterbreitet mir/uns ein Angebot für ein Vorprogramm Nachprogramm
Folgende Angaben sind dafür wichtig für uns:
Länge des gewünschten Aufenthalts: Hotelstandard:
Verpflegungsleistungen: Bemerkungen:
Abschluss einer Reiseversicherung (Hanse Merkur Reiseversicherung AG):
Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie SPD-Rundumschutz
Last-Minute-Schutz (ohne Rücktrittsversicherung) keine Versicherung gewünscht (Tarifinformationen umseitig aus 2018 – es kann für 2019 eine Anpassung erfolgen)
Zahlung: Rechnung
Ich möchte per Bankeinzug (SEPA) bzw. per Kreditkarte (zzgl. 2% Servicegebühr) zahlen.
Weiterführende Unterlagen hierzu übersenden wir mit der Buchungsbestätigung/ -rechnung.
Datum: ............................... 1. Unterschrift ...................................................……………...........………........................................…………………
Ich erkenne für alle von mir angemeldeten Teilnehmer die Reisebedingungen des Reiseveranstalters SPD-ReiseService – Eine Marke
der FFR GmbH und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an.
Datum: ...............................2. Unterschrift ...............................................……………...........………........................................………………………
Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.
Anmelder/ in:
Name: .....................................................
Vorname: .....................................................
Straße: .....................................................
PLZ Ort: .....................................................
Telefon: .....................................................
Mobil: .....................................................
E-Mail/ Fax: .....................................................
Seite 2 zu den Reisen mit SY Star Clipper / SY Royal Clipper Anmelder/in:………………………………………………………………………………
Bordmanifest (bitte deutlich in Blockschrift ausfüllen)
Für die Erstellung des Bordmanifestes (Meldung der Passagierdaten an die jeweiligen Hafenbehörden) teile ich
folgende gültige persönliche Personalausweis-/Reisepass-Angaben mit (Für die beiden Reisen „Indonesien“,
„westliches Mittelmeer“ & „Atlantiküberquerung benötigt man eine noch 6 Monate nach Reiseende gültigen
Reisepass. Für alle anderen Reisen benötigt man einen bis nach Reiseende gültigen Personalausweis – wir empfehlen
aber immer die Mitnahme eines Reisepasses):
* = Pflichtfelder
Sonderwünsche: ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
(z.B. Diabetiker, Vegetarier o. ä.)
Sonderhinweis zum Datenschutz:
Bei der Anmeldung zu einer Hochseekreuzfahrt ist die Angabe folgender Personendaten verpflichtend:
Name, Vorname (Schreibweise wie im Personalausweis oder Reisepass!)
Postanschrift
Geburtsdatum und -ort
Personalausweis oder Reisepass-Nummer
Ausstellungsort und -datum
Gültigkeitsdauer
Hintergrund sind die Einreisebestimmungen der verschiedenen Zielländer einer Kreuzfahrt.
Kreuzfahrtveranstalter und Reedereien sind verpflichtet, vor dem Anlaufen eines Hafens sogenannte Passagier-Manifeste bei
den Einreisebehörden einzureichen. Dies sind Listen, in denen alle Passagiere mit ihren Personalausweis, bzw. Pass- und
Personaldaten aufgeführt sind.
Die Verarbeitung und Speicherung der Passagierdaten erfolgt in unserem geschlossenen System und die Weiterleitung an die
betreffende Reederei (Kreuzfahrtveranstalter) in einem mittels Verschlüsselung gesichertem Verfahren. Eine Weitergabe der
Daten an Empfänger außerhalb der EU ergibt sich zwangsläufig wenn die Reiseroute zu Ländern führt, die nicht der EU
angehören. Eine Weitergabe der Personalausweis- oder Pass-Daten zu anderen Zwecken als zur Durchführung der betreffenden
Kreuzfahrt ist ausgeschlossen.
Die Angabe von Telefonnummer und Mobil-Telefonnummer sowie der E-Mail-Adresse erfolgt freiwillig.
Dennoch möchten wir Sie um diese Angaben bitten, damit wir in einem eventuellen Bedarfsfall die besten Möglichkeiten haben,
Sie zeitnah zu erreichen und mit wichtigen Informationen zur Durchführung der Reise zu versorgen.
Wir machen von Ihrer Telefonnummer und/oder Mobil-Telefonnummer ausschließlich Gebrauch, wenn wir Nachfragen zum
Abschluss der Reisebuchung haben oder es zum Zwecke der Durchführung der gebuchten Reise geboten ist.
Telefonanrufe aus rein werblichen Gründen schließen wir generell aus.
Außerhalb der Durchführung einer gebuchten Reise nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse auch gerne, um Sie von Zeit zu Zeit mit
einem Newsletter über unsere weiteren Reiseangebote zu informieren. In einer besonderen Kolumne liefern wir Ihnen in jeder
Ausgabe auch viele praktische Hinweise und nützliche Informationen für Ihr individuelles Reiseverhalten.
1. Person
2. Person
3. Person
4. Person
Name *
Vorname *
Geburtsdatum *
Geburtsort *
(ehemaliger) Beruf
Pass- o. Personal-
ausweisnummer *
Ausstellungsort *
Ausgestellt am *
Gültig bis *
Nationalität *