Post on 05-Apr-2015
STEUERTIPPSfür Senioren
„Auch wir haben nix zum verschenken“
STEUERTIPPS für Senioren
„Arbeitnehmerveranlagung“ – L 1
5 Jahre rückwirkend (bis 2008)
Voraussetzung:
es wurden Steuern bezahlt (keine „Negativsteuer“)
freiwillig/Pflicht
STEUERTIPPS für Senioren
Pflichtveranlagung
mehrere Pensionen, gleichzeitig
Pension nicht das gesamte Kalenderjahr
Pension + weitere Bezüge (z.B. Vermietung, Nebentätigkeit, ….) – Freibetrag Euro 730,--/Jahr, E 1
Aufforderung Finanzamt
Frist: (Antrag verlängerbar)
bis 30. April des Folgejahres (Papierform) bis 30. Juni des Folgejahres (online)
STEUERTIPPS für Senioren
Was ist ansetzbar?
Werbungskosten
Sonderausgaben
außergewöhnliche Belastungen
reduzieren Steuerbemessungsgrundlage
Absetzbeträge:
reduziert Steuer
STEUERTIPPS für Senioren
Sonderausgaben
grds. wer zur Zahlung verpflichtet waraußer Versicherungen, Wohnraumschaffung/-sanierung und Kirchenbeitrag auch für Ehepartner/Kinder
Abflussprinzip
im Jahr der Zahlung, z.B. Kirchenbeitrag 2012, 2013 bezahlt: Ansatz 2013
Topfsonderausgaben (Höchstbetrag/Einschleifung)
Sonderausgaben (Höchstbetrag oder unbeschränkt)
STEUERTIPPS für Senioren
„Topfsonderausgaben“
Freiwillige Personenversicherungenz.B. Unfallversicherung, Krankenzusatzversicherung, Pflegeversicherung, Lebensversicherung
Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung
Renten, dauernde Lasten (wenn nicht Betrieblich oder Werbungskosten)
STEUERTIPPS für Senioren
Wohnraumschaffung
rückbezahlte Darlehen (Zinsen und Tilgung) bezahlte Beträge aus Eigenmittel
8-jährig gebundene Beträge an Bauträgerfür Errichtung von Eigenheimen/Eigentumswohnungen
zwei Drittel muss eigenen Wohnzwecken dienen
nur Schaffung (Herstellung), nicht für Kauf(außer wenn Darlehen vom Verkäufer übernommen werden)
STEUERTIPPS für Senioren
Wohnraumsanierung Instandsetzung (energiesparende Maßnahmen) Herstellungsaufwendungen von befugten Unternehmern
Instandsetzung: Nutzwert wird wesentlich erhöhtNutzungsdauer wesentlich verlängert
z.B.: Austausch Fenster, neue Eingangstüre
Herstellung:z.B. erstmaliger Einbau Zentralheizung, Versetzen Wände, Türen …
Nicht begünstigt: laufende Reparaturen, Ausmalen, Neuanstrich Fassade ….
STEUERTIPPS für Senioren
Topfsonderausgabenzusammengezählt
ansetzbar: max. Euro 2.920,--, davon ¼-tel (Euro 730,--)(Alleinverdiener/Alleinerzieher – Euro 5.840,--, mind. 3 Kinder: Euro 1.460,--)
bis Einkommen von Euro 60.000,--zw. Euro 36.400,-- und Euro 60.000,-- „Einschleifung“
Pauschale – Euro 60,--Nachversteuerung: Personenversicherung,
Wohnraumschaffung
STEUERTIPPS für Senioren
Sonderausgaben
Kirchenbeitragab 2012 – Euro 400,--, ab 2009: Euro 200,--
Steuerberatungskosten (unbegrenzt)
SpendenForschungsspendenhumanitäre Spenden (Liste)ab 2012: Umwelt-, Natur- und Artenschutz
Tierheime, freiwillige Feuerwehren
max. 10 % der Einkünfte (ab 2012 Eink. lfd. Jahr)
STEUERTIPPS für Senioren
Außergewöhnlichen Belastung
außergewöhnlich höher als jene der Mehrzahl der Steuerpflichtigen
zwangsläufig tatsächlich, rechtlich, sittlich (nicht freiwillige Kostentragung)
wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Selbstbehalte
STEUERTIPPS für Senioren
Unterhaltsleistungen
grds. keine außergewöhnlichen Belastungen
an Kindern: Kinderabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag
an Ehegatten:nur iZm Krankheit oder Behinderungnur wenn Ehepartner dafür das steuerliche
Existenzminimum verwenden müsste
STEUERTIPPS für Senioren
außergewöhnliche Belastungen
mit Selbstbehalt
Begräbniskosten
Krankheitskosten
Selbstbehalte:€ 7.300,-- 6 %€ 7.300,-- bis € 14.600,-- 8 %€ 14.600,-- bis € 36.400,-- 10%mehr als € 36.400,-- 12 %
ohne Selbstbehalt
Katastrophenschäden
Behinderung
ausw. Berufsausbildung KinderKinderbetreuungskosten
STEUERTIPPS für Senioren
Begräbniskosten
nicht im Nachlass gedeckt
Begräbnis max. € 4.000,-- + Grabstein - € 4.000,-- (Blumen, Kränze, Totenmahl, Beleidsdanksagungen ….)
höher: Nachweis Zwangsläufigkeit (z.B. Überführungskosten)
nicht: Trauerkleidung
STEUERTIPPS für Senioren
Krankheitskosten (ohne Behinderung)
Arzt und Krankenhaushonorare (minus Ersatz Krankenkasse)
Fahrtkosten Arzt/Krankenhaus
Zuzahlung Kuraufenthalt
Rezeptgebühren, Medikamente, Brillen, Heilbehandlungen, Zahnersatz, ….
STEUERTIPPS für Senioren
Behinderung
Steuerfreibetrag (ab 25 % Behinderung) es darf kein Pflegegeld, Blindenzulage bezogen werden
Diät-Pauschale / Monat (neben Freibetrag) € 70,-- Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids € 51,-- bei Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit € 42,-- bei Magenkrankheit oder andere innere Krankheit
Gehbehinderung Bescheinigung/Behindertenpass Pauschale € 190,--(ab 2012), vorher € 153,-- Gehbehinderung ab 50 % - Taxikosten ersetzt bis Pauschale
STEUERTIPPS für Senioren
Behinderung (ab 25 %)
neben Pauschalen (ohne Selbstbehalt) ansetzbar:
Arzt-/Kur-/Therapiekosten, Medikamente, Rezeptgebühren …
STEUERTIPPS für Senioren
Alters- und Pflegeheimkosten
für Pflege- und Betreuungsaufwand iZm Krankheit
Nachweis: Gutachten, Pflegegeldbezug
Abzug: Haushaltsersparnis - € 5,23/Tag
kürzen: öffentliche Zuschüsse
Bei Behinderung: statt Freibetrag (nicht zusätzlich)
STEUERTIPPS für Senioren
Pflege daheim
Kosten wie bei Pflegeheim
z.B. Honorar für Pflegerin, Vermittlungsgebühr Agentur, Sachbezug für Kost/Quartier Pflegerin …
STEUERTIPPS für Senioren
Pflege daheim
Anstellung durch die zu betreuende Person bzw. die Angehörigen (NT.: Abrechnung, Lohnzettel, Anmeldungen, Lohnnebenkosten)
Abschluss eines Vertrages mit einem gewerblich
tätigen Betreuer (Selbständigen-Modell) (Vorsicht: Umqualifizierung freier Dienstvertrag durch SV)
Betreuung über eine Trägerorganisation z.B. Caritas, Volkshilfe etc. (Träger-Modell) z.B. Pernitz – Pflegeagentur PAX Johanna Sacha – Tel.-Nr. 0676-724 2717
STEUERTIPPS für Senioren
„OMA/OPA-Dienst“Kinderbetreuungskosten bis Euro 2.300,--/Jahr für
Kinder bis 10. Lebensjahr absetzbar
Betreuung: Staatliche Einreichung Pädagogisch qualifizierte Person
Ausbildung min. 8 Stundenlebt nicht im gemeinsamen Haushalt
Vorsicht: Einkommen zu versteuern (über Grenze), Frühpension (Geringfügigkeitsgrenze), Ausgleichszulage
STEUERTIPPS für Senioren
„Sparbuchsteuer zurückholen“ – Formular E3
Alle Einkünfte (Pension, sonstige Einkünfte u. Zinseinkünfte) unter Steuerfreigrenze - € 12.000,--
25 % KEST zurückholen
Vorsicht:Einkommensteuergrenzen Beihilfen,
Gebührenbefreiung, Ausgleichszulage ….
Kein Problem: Geringfügigkeitsgrenze vorzeitige Alterspension (da kein Erwerbseinkommen)
STEUERTIPPS für Senioren
Pensionistenabsetzbetrag€ 400,-- Einschleifung
erhöht: € 764 € pro Jahr, Pension bis € 13.100,-- 6 Monate im Kalenderjahr Ehe / eingetragene
Partnerschaft Partner Einkünfte von höchsten 2.200 € jährlich und kein Anspruch auf AVAB
Grundsätzlich: berücksichtigtwenn AN-Veranlagung im Formular L 1 beantragen
sonst Nachversteuerung
STEUERTIPPS für Senioren
Wie hole ich Steuer zurück?
Aufrollung (Steuerneuberechnung) durch die PVA
für Kirchenbeitrag, Gewerkschaftsbeitrag, Beiträge an Interessensverbänden
Unterlagen bis 30.11. vorlegen
eine Pension ganzjährig bezogen keine Veranlagung durch das Finanzamt kein Lohnsteuerfreibetrag berücksichtigt wurde
(Ausnahme: Pauschalbeträge Behind./Diätverpflegung) kein Unterhaltsabsetzbetrag
STEUERTIPPS für Senioren
Wie hole ich Steuer zurück?
Monatliche Berücksichtigung durch die PVA
für Freibeträge (Pauschalbeträge) wegen Behinderung und Diätverpflegung
notwendig:amtliche Bescheinigung des Bundessozialamtes bzw.
des Unfallversicherungsträgers vorzulegen
STEUERTIPPS für Senioren
Wie hole ich Steuer zurück?
Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1)
FinanzOnline (1 x Anmeldung, jährliche Eingabe)www.bmf.gv.at
Formular per Post (Vorsicht: ab 2012 nicht mehr ausdruckbar,
bestellen, beim Finanzamt abholen)
Belege 7 Jahre aufbewahren (nicht mitsenden!)