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SICHERE BEFÖRDERUNGGEFÄHRLICHER GÜTERDURCH HANDWERKSBETRIEBE
Schillerplatz 3-555116 Mainz
www. isim.rlp.de
INHALTVorwort des Ministers 4UmwasgehtesbeiderBeförderunggefährlicherGüter? 5AnwenwendetsichdieseBroschüre? 5WelchegesetzlichenGrundlagengibtes? 6WassindgefährlicheGüterundworanerkenntmansie? 7WassinddiegeeignetenVerpackungenfürGefahrgüter? 10InwelchenFahrzeugendürfengefährlicheGüterbefördertwerden? 12GibtesErleichterungen,sogenannteFreistellungsregelungenvondenBeförderungsvorschriftenfürgefährlicheGüterdurchHandwerksbetriebe?WelcheBedeutunghabenFreistellungsregelungenfürHandwerksbetriebe? 12VoraussetzungenbeiFreistellungen 20MüssenFeuerlöschermitgeführtwerden? 21WiekannmaneinenTransportvorbereiten?Checkliste-Abfahrtskontrolle 21WasmussbeiÜberschreitungderMengengrenzennachderTabellefürdieFreistellungbeachtetwerden? 22WeristineinemHandwerksbetriebfürdieEinhaltungderVorschriftenfürdieBeförderunggefährlicherGüterverantwortlich? 22MusseinGefahrgutbeauftragterbestelltwerden? 22Ladungssicherung,BesonderheitenbeiderBeförderungvonGasflaschen,Druckgaspackungen 25WelcherFührerscheinwirdbenötigt? 35InformationenundAnsprechpartner 36MaßnahmenbeiUnfällenundNotfällen 38
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AlsHandwerkerwerdenSiesichdieFragestellen:„SinddasdenntatsächlichgefährlicheGüter,dieichbefördere?“SchauenSiedochbitteeinmalkritischinIhrenBetriebundinIhreFahrzeugeundSiewerdensehen,wasbeiIhnenallesangefährlichenGüternvorhandenistundtransportiertwird.
GefahrgütergibteseineMenge,dieauchbeiIhrerArbeitzumEinsatzkommen:zumBeispielGase(Sau-erstoff,Propan,Acetylen),Spraydosenoderflüssige
brennbareStoffewieFarben,Lösemittel,HolzschutzmitteloderflüssigegiftigeStoffewieReinigungsmitteloderflüssigeätzendeStoffewieSalzsäure,Schwe-felsäure(Batterien),Ammoniak,LötwasserundStoffemitanderenGefahrenei-genschaftenwieEpoxidharzklebstoff,Unterbodenschutz,ölverschmiertePutz-lappenundungereinigteleereBehältnisse,dieGefahrgutenthielten.AlldieseGefahrgüterwerdentäglichzuundvondenBaustellen/Arbeitsstellenbefördert.
Ichmöchte,dassSiedieseBeförderungensicherdurchführen,damitIhnenundanderenBeteiligtenimStraßenverkehrnichtspassiert.TrotzvielerErleichte-rungen,diederGesetzgeberfürSievorgesehenhat,gibteseinigeDinge,dieSiezuIhrereigenenundderSicherheitderanderenVerkehrsteilnehmerunbedingtbeachtensollten.
DieseBroschürewillIhnenInformationenundHilfestellungenfürdieBeförde-runggefährlicherGütergeben.SiekannnichtdasgesamteGefahrgutbeförde-rungsrechtdarstellen,gibtIhnenaberwichtigeAnregungenundHinweise.
IchwünscheIhnenstetsgute,unfallfreieFahrt!
Ihr
RogerLewentz,MdLMinisterdesInnern,fürSportundInfrastrukturdesLandesRheinland-Pfalz
SICHEREBEFÖRDERUNGGEFÄHRLICHERGÜTERDURCHHANDWERKSBETRIEBEUm was geht es bei der Beförderung gefährlicher Güter?GroßeMengengefährlicherGüterwerdentäglichüberunsereStraßentrans-portiert.DerweitausgrößteTeilwirdinTank-undStückgutfahrzeugenimgewerblichenGüterkraftverkehrbefördert.AberauchfürdieBeförderunggerin-gererMengenverpackterGefahrgüterdurchHandwerksbetriebez.B.inundaufKleintransporternoderPkwmüssenbestimmteVorschriftenüberdieBeförde-runggefährlicherGüterbeachtetwerden.
HierbeimüssenSieunterscheidennach: BeförderungenfürdieallegefahrgutrechtlichenVorschriften
zubeachtensind Beförderungen,dieunterganzbestimmtenVoraussetzungen
voneinigenGefahrgutbeförderungsvorschriftenbefreitsind (sog.Freistellungsregelungen).
An wen wendet sich diese Broschüre? Betriebs-undFirmeninhaberinihrer
FunktionalsverantwortlicheAufsichtspersonenfürdieEinhaltungvonallen Vorschriften(sieheOWiG)
Lagermitarbeiter MitarbeiteralsFahrer HandwerkerundandereBeteiligte
BEACHTEN SIE!Auch bei Freistellungs-regelungen (Erleichterun-gen) von Beförder-ungsvorschriften handelt es sich immer noch um eine Beförde-rung gefährlicher Güter !
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Welche gesetzliche Grundlagen gibt es?FürdieBeförderunggefährlicherGütergibtesdasGefahrgutbeförderungsge-setz(GGBefG)dieGefahrgutverordnungStraße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt(GGVSEB)inVerbindungmitdemÜbereinkommenüberdieinternationaleBeförderunggefährlicherGüter(ADR).HierzugibteseineReihezusätzlicherVerordnungundRichtlinienwiedieGefahrgutbeauftragtenverordnung(GbV),dieGefahrgutausnahmeverordnung(GGAV)unddieDurchführungsrichtli-niezurGGVSEBunddemADR(RSEB).AußerdemsinddieStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO)undStraßenverkehrs-Ordnung(StVO),dassOrdnungswidrigkeitengesetz(OWiG)sowiedieUnfallverhütungsvorschrifteneinzuhalten.AuchdasArbeitsschutzgesetzmussbeachtetwerden.
Was sind gefährliche Güter und woran erkennt man sie?GefährlicheGütersindStoffeundGegenstände,vondenenaufGrundihrerNatur,ihrerEigenschaftenoderihresZustandesimZusammenhangmitderBe-förderungGefahrenfürdieöffentlicheSicherheitoderOrdnung,insbesonderefürdieAllgemeinheit,fürwichtigeGemeingüter,fürLebenundGesundheitvonMenschensowiefürTiereundSachenausgehenkönnen.”
Gefährliche GütersindentsprechendihrenEigenschaftenin13Gefahrgutklasseneingeteilt.DieEinstufungvongefährlichenGüternerfolgt,mitAusnahmederKlassen1,2,5.2,6.2und7,nachsogenanntenVerpackungsgruppenI,II,IIIdieGefährlichkeitsgradedarstellen:VerpackungsgruppeI=StoffemithoherGefahr,VerpackungsgruppeII=StoffemitmittlererGefahr,VerpackungsgruppeIII=StoffemitgeringerGefahr
EineÜbersichtenthältdasADRinTabellenform,inderalleGefahrgüterenthaltensind.InderfolgendenTabellesindbeispielhaftgefährlicheStoffeundGegenständeausdeneinzelnenKlassenmitderGefahrzettelkennzeichnungaufgeführt.
So etwas sollte Ihnen nicht passieren!
Werkstatt-Lkw explodierte drei Insassen totWegenfehlenderSchutzkappeströmteauszweiaufdemBodenliegendenGasflaschen(AcetylenundSauerstoff)sovielAcetylenaus,daßsicheinzündfähigesGemischbildeteunddasFahrzeugexplodierte.DieungeschütztenVerschlüsse/Ventilelockertensichwahrscheinlichdeshalb,weildieGasflaschenaufdemBodennichtbefestigtwarenundsodieVerschlüsseimFahrzeuginnerngegenEinbautenschlugen.AußerdemhattedasFahrzeugkeineBelüftungseinrichtungen.
Gasflasche zerstörte Pkw Gasflasche zerstörte PkwEineineinemPkwaufbewahrteGasflaschemitPropanwarvermutlichundichtgeworden.BeimAnlassendesMotorsentzündetetsichdasGas/LuftgemischundderFahrererlittschwersteVerbrennungenbeiderExplosion
Salzsäure verursachteUnfall mit PKW Ein Pkw-Fahrer transportierte im Fußraum hinter dem Beifahrersitz ca. 3 Liter Salzsäure in einem nicht geeigneten Blechkanister. Die Salzsäure trat während des Fahrens aus und die Dämpfe führ-ten bei dem Fahrzeugführer zu starken Reizungen der Atemwege.
1 ExplosiveStoffeund Patronen,Feuerwerkskörper,Signalkörper, GegenständemitEx- Schwarzpulver,PatronenfürBolzensetzgeräte. plosivstoff1.1bis1.6)
2 Gase Farbspray,Kohlensäure, Ammoniak,Propan,Butan,Acetylen,Sauerstoff
3 Entzündbareflüssige Farben,Lacke,Benzin,Diesel, Stoffe Verdünner,Poliermittel,Klebstoffe,Schädlingsbekämpfung
4.1 EntzündbarefesteStoffe Gummi,Zündhölzer,Metallpulver,Schwefel,Putztücher undselbstzersetzliche Stoffeu.desensibilisierte explosivefesteStoffe
4.2 Selbstentzündliche Kohle,Baumwollabfälle,Metallpulver,gebrauchte Stoffe PutztüchermitÖlen
4.3 Stoffe,dieinBerührung Zinkpulver,Kalium,Natrium,Carbit mitWasserentzündliche Gaseentwickeln
5.1 Entzündend WasserstoffperoxidalsBleich-undDesinfektionsmittel, wirkendeStoffe (oxydierend)Düngemittel,Reinigungsmittel
5.2 OrganischePeroxide chemischinstabileStoffe,Peroxyessigsäure,Reinigungs- mittel,HärterfürSpachtelmasse
6.1 GiftigeStoffe Blausäure,giftigeDesinfektionsmittel,Farben,Pestizide, EntfetteraufChlorbasis
6.2 Ansteckungsgefähr- KlinischeAbfälle,Krankheitserreger
licheStoffe BiologischeProdukte
7 Radioaktive Stoffe Messgeräte, die radioaktive Stoffe enthalten (zum Beispiel Troxlersonden)
5.2
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Gefahr-klassen
Eigenschaften BeispieleGefahr-Zettel
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2
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Abgrenzung zum Umgang/Verwendung von Gefahrstoffen: VielegefährlicheGütersindauchalsGefahrstoffenachderGefahrstoffverord-nungeingestuftundgekennzeichnet.DieGefahrstoffverordnungregeltnichtdieBeförderungsonderndenUmgang/VerwendungdesStoffesaneinemArbeitsplatz.HierbeikommtesinersterLiniedaraufan,dassderjenigederdenGefahrstoffverwendetsichunmittelbarschützt.
HierzumüssennochKennzeichnungennachdemGefahr-stoffrecht(Umgangsrecht-VerwendungvonGefahrstoffen)mitSymbolenundWarnhinweisenaufdenVerpackungenangebrachtsein,dieAngabenzurVerwendungenthalten,abernichtalsKennzeichnungfürdieBeförderungzugelassensind.EsmüssenimmernochdieerforderlichenGefahrzettel
angebrachtwerden.
GefährlicheGütererkenntmaninderRegelanderKenn- zeichnungmitGefahrzettel(n)aufderVerpackungundeiner vierstelligenNummerundvorangestelltdieBuchstaben”UN” wie”UN1263”alsDarstellungfürFarbe.MitdieserNummer kanneinegenaueZuordnungnachdenGefahrgutbeförde rungsvorschriftenerfolgen.
WeitereInformationenzurBeförderungfindenSieinSicherheitsdatenblättern(GrundlageinderGefahrstoffverordnung*))imAbschnitt14,dieSievomHersteller/LieferanteinesProdukteserhaltenkönnen.HieristimAbschnitt14erkennbar,obdasProduktüberhauptalsGefahrgutfürdieBeförderungeingestuftist.IndenSicherheitsdatenblätterngibtesweitereHinweisezudenBeförderungs-kategoriennachderTabelle1.1.3.6(sieheSeite16)AußerdemerhaltenSieindiesenSicherheitsdatenblätternHinweisezumsicherenUmgangmitdiesen”gefährlichenStoffen”.DieseHinweisekönnenauchbeieinemUnfallalsInformationenhilfreichsein.
*)Abdem1.12.2010werdendieGefahrensymboleunddiedazugehörigenGefahrenhinweiseinzeitlichabgestufterFormdurchneueGefahrenpiktogrammeundHinweiseersetzt.
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TIPP:Verwenden Sie nachMöglichkeit immer die Originalverpackungen mit der Originalkenn-zeichnung.
�
Gefahrzettel (ADR) Gefahrensymbole *) (GefStoffV)Hauptgefahr MöglicheZusatzgefahren
Feuergefährlich(Entzünd-
bareflüssigeStoffe)
Giftig Ätzend Hoch-entzündlich
F+ F
3 6 8
Leicht-entzündlich
8 ÄtzendeStoffe Säuren,Laugen,WC-Reiniger,Batteriesäuren,Lötwasser Farbstoffe,Epoxidharzhärter
9 Sonstige Asbest,Lithiumbatterien,Rettungsinseln,Airbags, gefährlicheStoffeund Epoxidharzkleber,erwärmteStoffe,PCB Gegenstände
Gefahr-klassen
Eigenschaften BeispieleGefahr-Zettel
�
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Einigedero.g.gefährlichenStoffeundGegenstände(gefährlicheGüter)könnenmehreredergenann-
tengefährlichenEigenschaftenaufweisen.Sohatz.BChlorgasgiftigeundätzendeEigenschaften
ebensowieSchwefeldioxid,oderFarbenkönnenbrennbarundgiftigodersogarätzendsein.Bei
verschiedenengefährlichenStoffen,dieeineumweltgefährdendeEigenschafthaben,gibteszukünftig
eineKennzeichnungmitfolgendemZeichen(toterBaum,toterFisch).
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Gefahrenpikto-gramme (GHS)*)
Hinweise bei Unfällen AufdenSeiten38-41sindVerhaltensregelnfürUnregelmäßigkeitenoderbeiUnfällenzusammengestellt.
Was sind geeignete Verpackungen für Gefahrgüter?Geeignete Verpackungen können sein:Fässer, Dosen, Kanister, Kisten, Druckgaspackungen,
Gasflaschen
AuchsogenanntezusammengesetzteVerpackungenkönnenverwendetwerden.HierbeihandeltessichmeistensumeineInnenverpackung(Dose,Flasche,Tüte)ineineräußerenVerpa-ckungwieKisteoderFass.Ordnungsgemäße,unbeschädigte,außennichtverunreinigte
VerpackungendienenauchzumSchutzdesjenigen,derdasgefährlicheGutmitderVerpackungindieHandnimmt.DieVerpackungenfürGefahrgutmüssengrundsätzlichgeprüfteVerpackun-gensein,dieSieanfolgenderKennzeichnungerkennenkönnen(z.B.UN1A2/Y/200/98/BAM-StahlfaßmitabnehmbarenDeckel).NichtgeprüfteVerpackungenwerdeninderRegelnurbeideno.g.zusammengesetztenVerpa-ckungenverwendet.VerpackungenausKunststoffdürfeninderRegelmaximal5JahrefürGefahrgüterverwendetwerden(sieheHerstellungszeichen).
KisteausPappe
KanisterausKunststoffmitnichtabnehmbaremDeckel
BeispielHerstellungszeichenKunststoff-verpackungGefahrgut
Gebräuchliche Gefahrgutverpackungen und deren Codierung
Fässer Stahl nichtabnehmbarerDeckel 1A1
abnehmbarerDeckel 1A2
Kunststoff nichtabnehmbarerDeckel 1H1
abnehmbarerDeckel 1H2
Kanister Stahl nichtabnehmbarerDeckel 3A1
abnehmbarerDeckel 3A2
Kunststoff nichtabnehmbarerDeckel 3H1
abnehmbarerDeckel 3H2
Kisten Stahl 4A
Aluminium 4B
Pappe 4G
Kunststoff 4H1
4H2
Feinstblechverpackungen aus Stahl
nichtabnehmbarerDeckel 0A1
abnehmbarerDeckel 0A2
„nichtabnehmbarerDeckel“bedeutet,dassdieÖffnungzumBefüllenoderEntleerennichtgrößerals7cmimDurchmesserseindarf.Fässer,Kanister,FeinstblechverpackungenmiteinemÖffnungsdurchmessergrößerals7cmfallenunterdenCodefür„abnehmbareDeckel“.
FaßausStahlmitabnehmbaremDeckel
FaßausStahlmitnichtabnehmbaremDeckel
BEACHTEN SIE!Auch ungereinigte leere Verpackungen gelten als gefährlich und sind grundsätz-lich wie im befüllten Zustand zu befördern.
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In welchen Fahrzeugen dürfen gefährliche Güter befördert werden?DieBeförderunginFahrzeugendiezumStraßenverkehrzugelassensind,istgrundsätzlicherlaubt.DiesgiltauchfürPersonenkraftwagen(Pkw,Pkw-Kombi).BesondereVorschriftengibtesfürdieBeförderungvonTanks,explosivenundradioaktivenStoffen,diefürHandwerksbetriebeinderRegelnichtvonBedeutungsind.
Gibt es Erleichterungen, sogenannte Freistellungsregelungen von den Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter durch Handwerksbetriebe? Ja!IndenGefahrgutbeförderungsvorschriftengibtesentsprechendeRegelungenunter:a) Unterabschnitt1.1.3.1derAnlagenAundBdesADR Unterabschnitt1.1.3.6 Kapitel3.3,Kapitel3.4undAusnahmennachderGGAV;hieraufwirdin diesemMerkblattnichtnähereingegangen.Die Gefahrgutbeförderungsvorschriften gelten nicht für (Auszug aus 1.1.3.1 ADR):b)BeförderungenvonMaschinenoderGeräten,dieindieser AnlagenichtnäherbezeichnetsindundinihreminnerenAufbauoderin ihrenFunktionselementengefährlicheGüterenthalten.
Hinweis:DieFahrzeugemüssenfürdieBeförderunggeeignetsein.AufgrundvonBauundAusrüstungmusseineLadungssicherungmöglichseinundggf.beiGasetransporteneineausreichendeBelüftungermöglichtwerden.InsbesonderePkwsindvonderSerienausstattunghierfürnichtdiege-eignetenFahrzeuge.EsgibtspezielleAusrüster,diefürPkw-KombiundKleintransporterentsprechendeEinbautenanbieten,dieeinesichereBeförderungermöglichen.BeimKaufeinesFahrzeugessolltebeimHer-stellerdiezukünftigeVerwendungangesprochenwerden,damitspäterkeinekostspieligenUmbautenerforderlichwerden.
Zusätzliche Regelung für Beförderungen in Deutschland!FürFahrzeuge,dieinDeutschlandzugelassensind:BuchstabebfindetnurAnwendungaufMaschinenundGerätesoweitsiealstechnischeArbeitsmitteloderüberwachungsbedürftigeAnlagedemGeräte-undProduktsicherheitsgesetzundMedizinproduktegesetzunterliegen.Hierunterfallenz.B.:Notstromaggregate,KompressorenLastkraftwagenmitAusrüstunggemäßDVGWBaustellencontainerfürWohn-undAufenthaltszweckeStraßenmarkierungsgeräteArbeitsmaschinenfürErdarbeitenundStraßenbaumitGussasphalt,wieAsphalt-KochermitoderohneSpritzeinrichtung.c)BeförderungenwieLieferungenfürBaustellenimHoch-undTiefbau,oder imZusammenhangmitMessungen,ReparaturenundWartungsarbeiten, dieUnternehmeninVerbindungmitihrerHaupttätigkeitdurchführen,und zwarinMengen,die450ljeVerpackungnichtübersteigenunddieHöchst- mengengemäßTabellein1.1.3.6nichtüberschreiten.EssindMaßnahmen zutreffen,dieunternormalenBeförderungsbedingungeneinFreiwerden desInhaltsverhindern.DieseFreistellungengeltennichtfürdieKlasse7 (radioaktiveStoffe);Beförderungen,dievonsolchenUnternehmenzuihrer internenoderexternenVersorgungdurchgeführtwerden,fallenjedochnicht unterdieseAusnahmeregelung.Das ist die sogenannte „Handwerkerregelung“!
Zusätzliche Regelung für Beförderungen in Deutschland!FürFahrzeuge,dieinDeutschlandzugelassensind:BeiexplosivenStoffenderKlasse1Unterklasse1.1bis1.4darfdieGesamt-nettoexplosivstoffmassejeBeföderungseinheit3kg,beiGegenständenmitExplosivstoffderKlasse1Unterklasse1.1bis1.3darfdieBruttomassejeBeför-derungseinheit5kgundbeiUnterklasse1.450kgnichtüberschreiten.SelbstzersetzlichefesteundflüssigeStoffe,desensibilisierteexplosivefesteStoffeundmitselbstzersetzlichenStoffenverwandteStoffederKlasse4.1,StoffederKlasse4.2undStoffederKlasse4.3,jeweilsVerpackungsgruppeIund
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II,StoffederKlasse5.1VerpackungsgruppeIundStoffederKlasse5.2dürfenjeStoff1kgNettomassenichtüberschreiten.Die„AllgemeinenVerpackungsvorschriften“nachdenUnterabschnitten4.1.1.1,4.1.1.2,4.1.1.6und4.1.1.7ADRsindzubeachten,ebensowiediebesonderenVorschriftenfürGasflaschennach4.1.6.8ADR(SchutzderVentile).DieVerpackungensolltenzureigenenSicherheitmitdennachKapitel3.2TabelleASpalte5ADRvorgeschriebenenKennzeichnungenundderUN-NummernachUnterabschnitt5.2.1.1sowiedenGefahrzettelnversehensein(sieheSeite7).DieseKennzeichnungenbefindensichimmeraufderOrigi-nalverpackung.
Was bedeutet dies für die Beförderung gefährlicher Güter?WennSieoriginalverpacktegefährlicheGüterkaufen,dannistdieGefahrgut-kennzeichnungvorhanden.DieseKennzeichnung(Gefahrzettel(n)undUN-Nummer(n))mussdannaufdieserVerpackungverbleiben.FürdenFall,dasssogenannteInnenverpackungenwieSpraydosen,Druckgaspackungenoderklei-nereKunststoff-oderMetallkanistergekauftwerden,kannessein,dassdieseVerpackungennichtmitGefahrzettel(n)undUN-Nummer(n)gekennzeichnetsind.DannreichtesfürdieBeförderungnachder„Handwerkerregelung“aus,wenndieKennzeichungnachdemGefahrstoffrechtmitdenGefahrensymbolenaufderVerpackung(Seite9)angebrachtist.Was bedeutet diese Freistellungsregelung nun für einen Handwerksbetrieb?FreistellungenvondenmeistenVorschriftenfürdieBeförderunggefährlicherGüterz.B.beiderBeförderungvonFarbenimFahrzeugeinesMalers,vonSauer-stoff-oderAcetylenflaschenimFahrzeugeinesInstallateursodervonKraftstofffürdieBefüllungvonRasenmähernodersonstigenMaschinenimFahrzeugeinesstädtischenArbeiters,soferndiejeweiligeBeförderungz.B.zuundvoneinemKundenbzw.Einsatz-ArbeitsorterfolgtunddortdasgefährlicheGutverwendetwird.FürHandwerkertransporteistdeshalbdieseFreistellungsregelungvonbeson-deremInteresse,weilderHandwerkergrundsätzlichvonallenVorschriftenzurBeförderunggefährlicherGüterbefreitist,wennerfolgendeMengengrenzeneinhält:
HöchstmengefüreineVerpackungz.B.Fassbeträgt450LiterundHöchst-mengennachUnterabschnitt1.1.3.6(Tabelle).
WennSieArbeitsgeräteanderBaustellebetanken,dannverwendenSiegeprüftemobileTankanlagenbis450LiterFassungsraum,diefürdenTransportunddieBetankunggeeignetundzugelassensind.
BeförderungenzumZweckederinternenoderexternenVersorgungeinesUnternehmensfallen nicht unter diese Freistellungsregelung.Diesbetrifftu.a.BeförderungenvoneinerProduktionsanlagezueinerandereninnerhalbeinesUnternehmens,jedochaußerhalbdesBetriebsgeländesoderBelieferungvonLägernoderBaustellenzurnichtunmittelbarenVerwendungdurchz.B.Gaslieferant,Baustoffhändler.SieistdieGrundlagefürdieMengen-grenzenderFreistellungsregelung.
NachfolgendwirdzunächstnurdieAnwendungbeispielhaftdargestellt:DieTabellelegtdiehöchstzulässigeGesamtmengejeBeförderungseinheit(inderRegelKraftfahrzeugmitoderohneAnhänger)nachderEinteilungderGefahrgutbeförderungsvorschriftenfürdieStraßefest.
EsgibtfünfBeförderungskategorien(0,1,2,3,4).EntsprechendIhrerGefährlich-keiterhaltendiegefährlichenStoffe/GüterundGegenständeihreZuweisungineineBeförderungskategorieunddiedazugehörigeHöchstmengejeBeförderung.
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So nicht!
Beförde-rungs-
kategorie
StoffeoderGegenständeVerpackungsgruppeoderKlassifizierungscode/-gruppe
oderUN-Nummer
HöchstzulässigeGesamtmengeje
Beförderungseinheit
0 Klasse1: 1.1A,1.1L,1.2L,1.3L,1L,UN0190 0 Klasse3: UN-Nummer3343 Klasse4.2: Stoffe,diederVerpackungsgruppeIzugeordnetsind Klasse4.3: UN-Nummer1183,1242,1295,1340,1390,1403,1928,2813, 2965,2968,2988,3129,3130,3131,3134,3148,3396,3398 und3399 Klasse5.1: UN-Nummer2426 Klasse6.1: UN-Nummer1051,1600,1613,1614,2312,3250und3294 Klasse6.2: UN-Nummer2814und2900 Klasse7: UN-Nummer2912bis2919,2977,2978,3321bis3333 Klasse8: UN-Nummer2215 Klasse9: UN-Nummer2315,3151,3152und3432sowieGeräte, diesolcheStoffeenthalten sowieungereinigteleereVerpackungen,dieStoffedieserBeförderungskategorie enthaltenhaben,ausgenommenVerpackungen,diederUN-Nummer2908 zugeordnetsind. 1 StoffeundGegenstände,diederVerpackungsgruppeIzugeordnetsindundnicht 20(50*) indieBeförderungskategorie0fallen, sowieStoffeundGegenständederfolgendenKlassen Klasse1: 1.1.Bbis1.1Ja),1.2Bbis1.2.J,1.3G,1.3H,1.3Jund1.5Da)
Klasse2: GruppenT,TCa),TO,TF,TOCa),TFC Druckgaspackungen:GruppenC,CO,FC,T,TF,TC,TO,TFC,TOC Klasse4.1: UN-Nummer3221bis3224und3231bis3240 Klasse5.2: UN-Nummer3101bis3104und3111bis3120 2 StoffeundGegenstände,diederVerpackungsgruppeIIzugeordnetsindundnicht 333(3*) unterdieBeförderungskategorie0,1oder4fallensowieStoffeundGegenstände derfolgendenKlassen
Klasse1: 1.4Bbis1.4Gund1.6N Klasse2: GruppeF;Druckgaspackungen:GruppeF Klasse4.1: UN-Nummer3225bis3230 Klasse5.2: UN-Nummer3105bis3110 Klasse6.1: StoffeundGegenstände,diederVerpackungsgruppeIII zugeordnetsind Klasse9: UN-Nummer3245 3 StoffeundGegenstände,diederVerpackungsgruppeIIIzugeordnetsindundnicht 1000(1*) unterdieBeförderungskategorie0,2oder4fallen,sowieStoffeundGegenstände derfolgendenKlassen
Klasse2: GruppenAundO;Druckgaspackungen:GruppenAundO Klasse3: UN-Nummer3473 Klasse4.3: UN-Nummer3476 Klasse8: UN-Nummer2794,2795,2800,3028und3477 Klasse9: UN-Nummer2990und3072
4 Klasse1: 1.4S unbegrenzt Klasse4.1: UN-Nummer1331,1345,1944,1945,2254und2623 Klasse4.2: UN-Nummer1361und1362derVerpackungsgruppeIII Klasse7: UN-Nummer2908bis2911 Klasse9: UN-Nummer3268 sowieungereinigteleereVerpackungen,diegefährlicheStoffe mitAusnahmesolcherenthaltenhaben,dieunterdie Beförderungskategorie0fallen.
FürdieUN-Nummern0081,0082,0084,0241,0331,0332,0482,1005,1017beträgtdiehöchstzulässigeGesamtmengejeFahrzeug50kg.(20*),*)Multiplikationsfaktor(sieheBeispieleSeite17).DieUN-Nummern3500-3505wurdennichtaufgenommen.FürHandwerkernichtvonBedeutung.
UN-NummerGefahrgut-
bezeichnung
Klasse,Verpackungs-
gruppe
Beförderungs-kategorie
Höchstmenge(kgoderLiter)nachTabelle
1.1.3.6
Faktor tatsächlicheMenge
Summe
UN1139 3,III 3 1000 1 50 50
Schutzanstrich-
lösung(z.B.Hohl-
raumversiegelung)
UN1133 3,II 2 333 3 50 150
Klebstoffe
UN1299 3,III 3 1000 1
Terpentin
UN3082 9,III 3 1000 1
Epoxidharzklebstoff
UN1965 2,2F 2 333 3 100 300
Kohlenwasser-
stoffgasgemisch
verflüssigt,wie
Propan,Butan
UN1001 2,4F 2 333 3 100 300
Acetylen
UN1072 2,1O 3 1000 1
Sauerstoff 2,1O 3 1000 1
UN1950 2,5F 2 333 3 50 150
Druckgas-
packungen,
entzündbar
16 17
Wie kann man sein gefährliches Gut dieser Tabelle zuordnen?BeiderAnwendungmusseineZuordnungdergefährlichenGüterzudenGe-fahrgutklassenerfolgen,dieindenSicherheitsdatenblätternenthaltenist.IstdasnichtderFallmussbeimHerstelleroderHändlernachgefragtwerden.ErstdannkannermitteltwerdenwelcheMengebefördertwerdendarf.
BeispielefürdieAnwendungnachderKlasseVerpackungsgruppesowiederUN-Nummer:DieZuordnungerfolgtüberdieKlasse.IstdieKlasseoderZifferinderTabellenichtaufgeführt,somußdieVerpackungsgrppeI,II,oderIIIverwendetwerden.Sosindz.B.StoffederKlasse3inderTabellenichtdirektauffindbar.HierhilftdieVerpackungsgruppeIIImitderZuordnungindieBeförderungskategorie3.Wenn die UN-Nummer aufgeführt ist, dann kann nach ihr zugeordnet werden.
WerdenverschiedeneGefahrgütermiteinanderineinerBeförderungseinheitbefördert,musswieindemBeispieldargestellt,dietatsächlicheMenge(kgoderLiter)mitdemFaktor(1,3,50)multipliziertwerden.Diedarausresul-tierendeSummedarfdenWert1000nichtüberschreiten.IndemvorliegendenBeispielmitHohlraumversiegelung,Klebstoffhärter,Propan/Butan,AcetylenundDruckgaspackungenmitentzündbarenGasenwürdedieGrenzmenge/-summevon1000nichterreicht.AuchdieEinzelmen-genwürdenunterhalbdererlaubtenMengenliegen.SomitkönntedieTabellefürdie„Handwerkerregelung“desUnterabschnitts1.1.3.1angewendetwerden.WirdjeweilsnureingefährlichesGutbefördert,z.B.
darfdiejeweiligezulässigeHöchstmengeinderSpalte„HöchstzulässigeGe-samtmengejeBeförderungseinheit“-hier333kg-nichtüberschrittenwerden.NachdiesemBeispielkönntensomit10Stück33kgFlaschen=333kgoder60Stück5kgFlaschen=300kgbefördertwerden.JenachBeschaffenheitdesGutes,wiefest,flüssig,verdichtetesGas,mussdieAngabeder„HöchstzulässigenGesamtmenge“inKilogrammoderLitererfolgenundistsomitGrundlagefürdieEinhaltungderMengengrenzen.VieleBerufs-genossenschaftenhabenhierzubranchenspezifischeTabellen/Gefahrgutlistenerarbeitet,indenensiediebetreffendenGefahrgüterinAbhängigkeitderge-bräuchlichenMengengrößengesetzthaben.SomiterhältmaneinenÜberblick,damitdieTabellein1.1.3.6angewendetwerdenkann.
Hinweis:DieseVorschriftdesUnterabschnittes1.1.3.1befreitgrundsätzlichvonallenBeförderungsvorschriftenfürdieBeförderunggefährlicherGüter.Ausallge-meinenSicherheitsinteressendesBetriebessolltenbestimmteRegelungentrotzdemeingehaltenwerden,weilessichimmernochumdieBeförderunggefährlicherGüterhandeltundalleBeteiligtenfüreinesichereBeförderungverantwortlichsind.
UN-NummerGefahrgut-
bezeichnung
Klasse,Verpackungs-
gruppe
Beförderungs-kategorie
Höchstmenge(kgoderLiter)nachTabelle
1.1.3.6
Faktor tatsächlicheMenge
Summe
UN3142 6.1,II 2 333 3
Desinfektions
mittel,flüssig,giftig
n.a.g.
UN1823 8,II 2 333 3
Natriumhydroxid,
fest(Ätznatron)
UN2796 8,II 2 333 3
Batterieflüssigkeit,
sauer
UN3066 8,II 2 333 3
Farbe,Farbzubehör-
stoffe/wieFarb-
verdünner
UN1203 3,II 2 333 3
Benzin
Summe: 950
Gefahrgut Klasse,Ziffer,Buchstabe
Beförderungs-kategorie
Höchstmenge(kgoderLiter)nach1.1.3.6
UN1965Kohlenwasserstoffgas-gemisch,verflüssigtwiePropan,Butan
2,2F 2 333
So nicht!
18 19
Welche Bestimmungen müssen trotz dieser Freistellungen bei der Beförderung beachtet werden?Wiebereitsbeschrieben,istdieMitnahmevongefährlichenGüternzurweite-renVerwendungaufeinerBaustelleunddieBeförderungzumBetriebgrund-sätzlichvondenGefahrgutvorschriftenfreigestellt,wennfolgendeBedingungeneingehaltenwerden.
Beachtung der Mengengrenzen nach Tabelle 1.1.3.6.3 ADREinhaltungderallgemeinenVerpackungsvorschriften:
Verpackungenmüssendichtundverschlossensein unternormalenBeförderungsbedingungendarfkeinInhaltaustreten denVerpackungendürfenaußenkeinegefährlichenStoffeanhaften InnenverpackungenmüssenineinerAussenverpackungsoverpacktsein,
dasssienichtzerbrechen,nichtdurchlöchertwerdenundkeinInhaltindie Aussenverpackunggelangt
zerbrechlicheInnenverpackungendürfennurmitgeeignetenPolsterstoffen ineineAussenverpackungverpacktwerden
Die Originalverpackungen sollten nach Gefahrgutrecht mit Gefahrzetteln und Aufschriften gekennzeichnet sein!Diesgiltauchfürleere,ungereinigteVerpackungendiewiedervonderBau-stelle/Arbeitsstellezurückgenommenwerden.
Müssen Feuerlöscher mitgeführt werden?DasMitführenvonFeuerlöschernistabhängigvonbestimmtenMengengren-zen.BeigeringenMengenistgrundsätzlichnureinFeuerlöschermit2kger-forderlich,aufdenunterbestimmtenVoraussetzungenauchverzichtetwerdenkann.BefördernSiealsHandwerkeroderPrivatpersonregelmäßiggefährlicheGüter,solltenSieeinenFeuerlöschermitmindestens2kgInhaltmitführen.
Wie kann man einen Transport vorbereiten?
So nicht!
Checkliste - Abfahrtkontrolle -
MindestanforderungbeifreigestelltenTransporten Kontrolle
Worauf sollten die Fahrer solcher Transporte aufmerksam gemacht werden undworauf sollten Sie immer achten?
UmschließungundVerschlüssederVerpackungfürdiegefährlichenGütermüssenunbeschädigt,verschlossenunddichtsein.
BeiGasflaschenmüssenVerschlußkappenaufgeschraubtsein.AusreichendeLüftungimFahrzeugistsicherzustellen.GefahrzettelnachADRund/oderHinweise/SymbolenachderGefahrstoff-verordnungmüssenaufderVerpackungangebrachtsein.
MengengrenzennachderTabellein1.1.3.6(sieheSeite14)wurdeneingehaltenLadungssicherungdurchgeführt,insbesondereGasflascheninHalterungenoderanderStirnwandbefestigt.FahrzeuginordnungsgemäßenZustandnachStVZOundStVO(Reifen,Beleuchtung,Aufbauten),Warndreieck.
Warnleuchteerstab3,5tzulässigemGesamtgewichtErste-Hilfe-Kasten.WarnwestenachUVV.RauchverbotbeiLadearbeitenimundinderNähedesFahrzeugs;wennkeineTrennung(Trennwand)zwischenGefahrgutundFahrgastraumvorhanden,dannsolltedasRauchenimFahrzeugunterbleiben.
20 21
Was muß bei Überschreitung der Mengengrenzen nach der Tabelle in 1.1.3.6 beachtet werden?
KennzeichnungderFahrzeugemitorangefarbenerTafel(Warntafel) GeschulteFahrzeugführer(Gefahrgutführerschein) zweiFeuerlöscher Schutzausrüstung Unfallmerkblätter(schriftlicheWeisungen)undBeförderungspapiere BeachtungvonVorschriftenfürdieFahrzeugbesatzung
(Personen,dienichtzurFahrzeugbesatzunggehören,dürfennicht mitfahren). WeitereInformationenbeiderBeförderungoberhalbderMengennach 1.1.3.6.3ADRerhaltenSieinderRegelkostenfreibeidenBerufsgenossen- schaftenoderderUnfallversicherung(HinweissieheSeite36)
Ausnahme:PersonendiezurBaustellemitgenommenwerdenumArbeitenmitdentrans-portiertenGefahrgüterndurchzuführen,dürfenmitfahren.
Wer ist in einem Handwerksbetrieb für die Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter verantwortlich?Muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden?WenneinBetriebanderBeförderunggefährlicherGüterbeteiligtist,mussgrundsätzlicheinGefahrgutbeauftragterbestelltwerden.InderRegelfallenjedochHandwerksbetriebeunterdieFreistellungsregelungenderGefahrgutbeauftragtenverordnung,weilgeringereMengengefährlicherGüterbefördertwerden.SiebenötigensomitkeinenGefahrgutbeauftragtenaberbeauftragtePersonen(OWiG§9Absatz2).
Auszug aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung BefreiungenTätigkeitdesUnternehmensbeziehtsichnurauffreigestellteBeförderungengefährlicherGüternachdenjeweiligenVerkehrsträgern
Unterabschnitt1.1.3.1ADR Kapitel3.4undKapitel3.5ADR ggf.FreistellungdurchBemerkungenindeneinzelnenKlassen
oder BeförderungbegrenzterMengenachUnterabschnitt1.1.3.6desADR
(MengengrenzenkönnenauchfüralleanderenVerkehrsträgerangewendet werden)
nichtmehrals50TonnennettoproKalenderjahrfürdenEigenbedarfund dieErfüllungbetrieblicherAufgaben
UnternehmendiegefährlicheGüterzumBeispiellediglichempfangen, benötigenebenfallskeinenGefahrgutbeauftragten,weilsiekeinendirekten EinflussaufdiesichereBeförderunggefährlicherGüterhaben.
Was muß beachtet werden, auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist?FallsSieZweifelhaben,obSieeinenGefahrgutbeauftragtenbenötigen,wendenSiesichbitteanIhreHandwerkskammeroderIndustrie-undHandelskammeroderdieGewerbeaufsicht,dieIhnengerneweiterhelfen.
WennkeinGefahrgutbeauftragtererforderlichist,mussderBetriebsinhaberoderFirmeninhabersicherstellen,dassdieEinhaltungderGefahrgutvorschrif-ten,alsoauchderFreistellungsregelungfürdenBetrieb/dieFirmagewährleistetist.HierzumüssenbeauftragtePersonenbenanntwerden,diehierfürverant-wortlichsind.DiehierzubenanntenMitarbeitermüssenentsprechendeKennt-nissebesitzen,umfürdieEinhaltungderVorschriftenzusorgen.DieAnwen-dungvonFreistellungsregelungensetztvoraus,dassdieBeteiligtenKenntnisvondenVoraussetzungenhaben,dieeineFreistellungermöglichen.AuchfürdieEinhaltungderallgemeinenSicherheitspflichtennach§4GGVSEBmüssenderBetriebs-/FirmeninhaberoderbeauftragtePersonensowiealleanderBeförderunggefährlicherGüterBeteiligtesorgen.
22 23
§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten (GGVSEB)(1) Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkeh-rungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten.
EinevergleichbareVorschriftgibtesim§1derStraßenverkehrsordnung,nachdersichjederVerkehrsteilnehmersozuverhaltenhat,dasskeinAnde-rergeschädigt,gefährdetodermehralsnachdenUmständenunvermeidbar,behindertoderbelästigtwird.(SomitistjederBeteiligteauchohnekonkreteAufgabenzuordnungverpflichtetfüreinesichereBeförderungzusorgen).
FallseszueinemAustrittvonGefahrgutwährendderBeförderungkommt,mussderFahrzeugführerdiePolizeiggf.dieFeuerwehrunverzüglichbenach-richtigen,damitesnichtzurSchädigungvonPersonen,derUmweltundSachenkommt.
UnterweisungspflichtNachdenVorschriftenfürdieBeförderunggefährlicherGüteraufderStraßegibteseineUnterweisungspflichtfürPersonendiemitderBeförderungge-fährlicherGüteraufderStraßebefasstsind.Handwerksbetriebesindinsoweithiervonauchbetroffen,weildiebeteiligtenPersonenindiegrundlegendenBestimmungenfürdieBeförderunggefährlicherGütereingewiesenwerdenmüssen.DieseAufgabe/VerpflichtungresultiertauchausderallgemeinenAufsichts-undSorgfaltspflichtdesBetriebes/derFirma.
Eine solche „Unterweisung“ könnte zum Beispiel wie folgt aussehen:DenMitarbeiternsolltendieGründefürdieEinhaltungdergenanntenVor-schriftenerläutertwerden,damitsiesichmitdenallgemeinenBestimmungenderVorschriftenfürdieBeförderunggefährlicherGüteraufderStraßevertrautmachenkönnen.
DieMitarbeitermüssenentsprechendihrenAufgabenundVerantwortlich-keitendetailliertunterwiesenwerden,damitsiediebetreffendenVorschriftenkennenlernen.
SicherheitsunterweisungHiermüssendieMitarbeiteraufdievondengefährlichenGüternausgehendenRisikenundGefahrenhingewiesenwerdenundVerhaltensregelnmitgeteiltbekommen(sieheauchSicherheitsdatenblatt).ZielderUnterweisungmussessein,denMitarbeiterndiesichereHandhabungunddieNotfallmaßnahmenzuverdeutlichen.
EinedetaillierteBeschreibungallervermitteltenUnterweisungsinhalteistsowohlvomArbeitgeber(5Jahre)wievomArbeitnehmer(Mitarbeiter)auf-zubewahrenundbeiderAufnahmeeinerneuenTätigkeitzuüberprüfen.UmdengeändertenVorschriftenRechnungzutragen,istdieseUnterweisunginregelmäßigenAbständendurchAuffrischungskursez.B.beianerkanntenSchulungsveranstalternzuergänzen.
LadungssicherungWas bedeutet das für Sie ?AlleTeileeinerLadungmüsseninoderaufdemFahrzeugsogesichertsein,dassbeidennormalenVerkehrsbedingungen,zudenenaucheineVollbremsunggehörenkann,dieGefährdungvonPersonenunddieBeschädigungvonSachenausgeschlossenist.DiesgiltnichtnurfürgefährlicheGüter.MachenSiesichvordemBeginnderBeförderungeinpaarMinutenGedankenwiesiedieLadungaufoderinIhremFahrzeugsoverstauenundsichern,dassIhnenunddenande-renVerkehrsteilnehmernnichtspassierenkann.
So nicht!
24 25
DieLadungkannz.B.durchZurrgurte,Netze,TransportschutzkissenoderangebrachteHalterungeninsbesonderefürGasflaschengesichertwerden.BeiderAnschaffungvonFahrzeugenkönnenhierschonwichtigeGrundsätzederLadungssicherungwieHaltepunkte,Netzeberücksichtigtwerden,diespätereineerheblicheteurereNachrüstungersparen.PritschenfahrzeugefürdengewerblichenEinsatz,müssenmitZurrpunktenausgerüstetsein,dieeinesichereAnbringungvonZurrgurtenzulässt.DieseZurrpunktemüssenentsprechendmitderKraftin„daN“gekennzeichnetsein(BildSeite34).InsbesondereinPkw-KombiisteserheblichschwierigereineLadungzusichern.HiersolltenSiedafürsorgen,dasskeineLadungsteiledieFahrzeugbesatzungtreffenkönnen.BeachtenSie,dassdieLadungbeieinerVollbremsungoderdemAuffahrendurchdieBewegungdesFahrzeugesmiteinerzeitlichenVerzögerungauchnachobenfliegenkann.AusdemoffenenHandwerkskastenhinterdenRücksitzenkönnenWerkzeugenachvorneindenFahrgastraumgelangen,diedannschwereVerletzungenverursachenkönnen.AlsoisteineLadungssicherungnachobenerforderlich.HierzukönnenNetze,dieamFahrzeugbodenverankertwerden,zumEinsatzkommen.
Besonderheiten bei der Beförderung von Gasflaschen, Druckgaspackung (Spraydosen, Kartuschen) in geschlossenen Fahrzeugen.DieseGegenständesolltensichgrundsätzlichnurwährendderBeförderungimFahrzeugbefinden.Eskannletztendlichnichtausgeschlossenwerden,dassgeringeMengenGaseaustreten,diedannexplosiveGas-Luftgemischebildenkönnen.EinPkwistlüftungstechnischvomWerkhernichtfürdieBeförderungvonDruckgasflaschengeeignet.WährendderBeförderungsolltendieGebläseaufhöchsterStufeeingestelltwerden.Ggf.sinddieFensterzuöffnen.Druckgaspackungen(Spraydosen,Kartuschen)solltenimSommernichtineinemPkwbleiben,weilnichtseltenTemperaturenüber50°Cerreichtwerden,diedannzumZerknallenderDruckgaspackungenführenkönnen.
WerGasflascheningeschlossenemFahrzeugbefördert,solltesichmitdemFahrzeugherstellerfürdieAnbringunggeeigneterLüftungseinrichtungeninVerbindungsetzen.WerdenGasebefördert,dieleichterundschwereralsLuftsind,müssenaufjedenFallLüftungsöffnungenfürZu-undAbluftange-brachtwerden.DieBeförderungvonGasflaschendarfnurmitangebrachtenVerschlusskappenoderSchutzkragenerfolgen.DurcheinenUnfallkönnenabgerisseneVentileohneSchutzabreißen.DieshatschonzuUnfällenmittödlichemAusganggeführt.SelbstharmloseGasewieinderPressluftflascheeinesTauchersmiteinemDruckvon200barkönnenbeiAbrissdesVentilszueinemgefährlichenGeschosswerden,dassBetonWändedurchschlagenkann.Welche gesetzliche Grundlagen gibt es für die Ladungssicherung?StVO(Straßenverkehrsordnung)§§1,22,23StVZO(Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung)§§30,32GGVSEB(GefahrgutverordnungStraße,EisenbahnundBinnenschifffahrt)ADR(InternationaleÜbereinkommenüberdieBeförderunggefährlicherGüter)Abschnitt7.5.7;HGB(Handelsgesetzbuch)§412,VDI-Richtlinien,UVV(Unfallverhütungsvor-schriften),BerufsgenossenschaftlicheVorgaben.AusdenwesentlichenVorschriftensindhierdiewesentlichenAuszügenachde-nenSieauchalsHalterdesFahrzeugesundalsFahrzeugführerbeurteiltwerden:
Verwendung von Ladungssicherungsmitteln
26 27
StVO§ 22 Ladung (Adressat - Fahrzeugführer, Verlader, Halter)(1)DieLadungeinschließlichGerätezurLadungssicherungsowieLadeeinrich-tungensindsozuverstauenundzusichern,dasssieselbstbeiVollbremsungoderplötzlicherAusweichbewegungnichtverrutschen,umfallen,hin-undherrollen,herabfallenodervermeidbarenLärmerzeugenkönnen.DabeisinddieanerkanntenRegelnderTechnikzubeachten.
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers(1)DerFahrzeugführeristdafürverantwortlich,dassseineSichtunddasGehörnichtdurchdieBesetzung,Tiere,dieLadung,GeräteoderdenZustanddesFahr-zeugsbeeinträchtigtwerden.Ermussdafürsorgen,dassdasFahrzeug,derZug,dasGespannsowiedieLadungunddieBesetzungvorschriftsmäßigsindunddassdieVerkehrssicher-heitdesFahrzeugsdurchdieLadungoderdieBesetzungnichtleidet.
StVZO§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge(1)Fahrzeugemüssensogebautundausgerüstetsein,dass1.ihrverkehrsüblicherBetriebniemandenschädigtodermehralsunvermeid- bargefährdet,behindertoderbelästigt,2. dieInsasseninsbesonderebeiUnfällenvorVerletzungenmöglichst geschütztsindunddasAusmaßunddieFolgenvonVerletzungenmöglichst geringbleiben.AdressatdieserRegelungistinersterLiniederFahrzeughalter(Unternehmer).WieimGefahrgutrechthaterfürdieAusrüstungmitMittelnzurLadungssiche-rungzusorgen.HierzugehörtauchdieAusrüstungdesFahrzeugesselbstmitBefestigungsmöglichkeitendiedemtechnischenRegelwerkwieDIN12195,VDI2700ffundBerufsgenossenschaftlichenRegelungen.
Worauf kommt es bei dem Einsatz Ihres Fahrzeuges an ?DasFahrzeugdazugehörtauchderAnhängerunddieAuf-oderEinbautenmüssenfürdiezubeförderndenGegenständegeeignetsein.DieAusrüstungundderAufbaumüssendiewirkendenKräftederLadungsicheraufnehmenkönnen.
InderBGVD29(Berufsgenossenschaft„Fahrzeuge“(sinddieVoraussetzungenbeschrieben.Zusätzlichsindzubeachten:„(1)Fahrzeugaufbautenmüssensobeschaffensein,dassbeibestimmungs-gemäßerVerwendungdesFahrzeugesdieLadunggegenVerrutschen,Verrollen,Umfallen,HerabfallenundbeiTankfahrzeugengegenAuslaufengesichertistoderwerdenkann.IsteineLadungssicherungdurchdenFahrzeugaufbaualleinnichtgewährleistet,müssenHilfsmittelzurLadungssicherungvorhandensein.InsbesondereZurrpunktenachDINEN12640müssenvorhandensein.“
HierbeiistbeidemKaufdesFahrzeugeszuachten.DerFahrzeughalterträgthierdiealleinigeVerantwortung.FragenSienachMöglichkeitenderLadungs-sicherung.DerEinbaudurchdenHerstellerkannkostengünstigerseinalseineNachrüstung.
Worauf sollten Sie vor Abfahrt immer achten?DieLadungmusssoimoderaufdemFahrzeug(einschließlich)Anhängerbefestigtsein,dassbeijederFahrsituationundhierzugehörtggf.dieVollbrem-sungvoreinemFußgängerüberwegdieLadungaufdemFahrzeugbleibt.WenndieLadungungesichertsichbewegt,werdenbeieinerGeschwindigkeitvon50km/hbeisofortigemStillstand/AufprallauseinerGasflaschemit11kgca.1100kgund100kgSteinewürdenzu10TonnenanEnergie,diegesichertwerdenmuss.WennSiedanneineGeschwindigkeitvon100km/hnehmen,werdenausden100kgca.40.000kgoderkurz40Tonnen.DamitdieseEnergieggf.nichtaufdasFahrerhauspralltodervomFahrzeugherunterfälltgibtesfürSieverschiedeneMöglichkeiten.ZumBeispielsindindenBGVD29„FahrzeugesindVoraussetzungenfürFahr-zeugebeschrieben,dieSiebeidemKaufbeachtensollten,wie
BelastbarkeitderLadefläche(BeachtungderFlächenbelastbarkeitkg/m2 odert/m2)
AusreichendeDimensionierungderBordwändebzw.derStirnwände ZurrpunktenachDINEN12640(ForderungderBGVD29)fürNeufahr-
zeugeab01.10.1993 SicherungvonTüren,Bordwändenusw.gegenunbeabsichtigtesÖffnen
28 29
DieseForderungschließtauchFahrzeugaufbautenundLadeflächenvonPkw-KombieinundKastenwagen(Transportern)ein.EinrichtungenundHilfsmittelzurLadungssicherungfürKleintransporterkönnenz.B.sein
StirnwandverstärkungenoderPrallwändezumSchutzderFührerhaus- insassen
Zurrwinden(inVerbindungmitGurtenoderSeilen) Ankerschienen(inVerbindungmitz.B.Zurrgurten,Seifen,Sperr-oder
Ladebalken),Zurrpunkte(festoderbeweglich), rutschhemmendeUnter-undZwischenlagen Seil-undKantenschonerfürLadungssicherungsgurte Ladegestelle FesteverbundeneEin-oderAufbauten PlanenundNetze
WeitereInformationensindenthaltenin:DIN75410Teil1„LadungssicherungaufStraßenfahrzeugen;ZurrpunkteanNutzfahrzeugenzurGüterbeförderung;Mindestanforderungen“DIN75410-2„LadungssicherungaufStraßenfahrzeugen;LadungssicherunginPkw,Pkw-KombiundMehrzweck-Pkw“DIN75410-3„LadungssicherungaufStraßenfahrzeugen;LadungssicherunginKastenwagen“VDI2700Blatt16LadungssicherungbeiTransporterbis7,5t
DenkenSiedaran,dasssichdieLadungbeimBremsen,BeschleunigenundinderKurveaufGrundihrerTrägheitimmerweiterbewegenwird,wennsienichtfestmitdemFahrzeugodermitdemAnhängerverbundenwird.
Grundregeln für die Ladungssicherung auf einem geeigneten Fahrzeug
Grundlagen für eine sichere Beförderung*) VerantwortlichNur geeignete Fahrzeuge für den Transport zur Unternehmer,Verfügung stellen alsArbeitgeber (Halter)
NurgeeigneteFahrzeugefürdenTransport Fahrer+Halterverwendenundeinsetzen
PasstdasGewichtzurzulässigenZuladung FahrerBlickindenFahrzeugscheinFahrzeugschein altZiffer14LeergewichtinkgZiffer15zul.GesamtgewichtinkgZiffer16zul.AchslastinkgZulassungsdokument neuZulassungsdokument1(neu)FeldF.2zulässigeGesamtmasseinkgFeldGLeermasseinkgFeld13zul.StützlastanderAnhängerkupplungFeld8.1/8.2:zul.Achslasten
VorhandeneZurrpunkteverwenden FahrerZurrpunktemüssenmitderzulässigenZurrkraftgekennzeichnetsein:BeiFahrzeugenbis3,5tsinddiesinderRegelmindestens400daN(400kg)BeiFahrzeugenzwischen3,5tbis7,5t800daN
SindkeineZurrpunktevorhandensollteeine HalterNachrüstungnurdurchFachfirmenerfolgen.SonstisteineordnungsgemäßeLadungssicherungkaummöglichKeineZurrmittelüberBordwändespannen- FahrerGurteverlierenanZurrkraft
Geprüfte feste Einbauten geben Sicherheit! So nicht!
30 31
Grundregeln für die Ladungssicherung auf einem geeigneten Fahrzeug
KeineLadelückennachallenSeitenzulassen- FahrerRutschenverhindern.
ZurrmittelsindnurmitKennzeichnung Fahrer,HalterDIN12195-2(Zurrgurte)undDIN12195-3Zurrkettenzulässig.
SindZurrgurteeingerissenoderfehltdie Fahrer,HalterKennzeichnungsindsienichtmehrzulässig.
GegenständevonderBordwandherimmerohne FahrerLückenstauen(StabilitätderBordwandberücksichtigen).ReibungverhindertRutschen-Antirutschmatten Fahrerverwenden.Fahrzeugbodenimmersauberhalten. Fahrer
SaubererHolzbodenistbesserwieeinMetallboden Fahrer,HalterMetallbodenistkaumgeeignet.
OffeneLadeflächenkönnendurchzugelassene Fahrer,HalterSicherungsnetzeoderzugelassenePlaneabgedecktwerden.SinnvollbeileichtenGegenständen!(Achtung!FahrzeugplaneistkeinLadungssicherungs-mittel).BeioffenenFahrzeugensolltederSchwerpunktder FahrerLadungsotiefwiemöglichsein.SchwerpunktsolltenichtüberdieLadebordwandragen.GegenständedieüberdieLadebordwandhinausragen FahrersindimmermitVerzurrmittelnzusichern.
Grundregeln für die Ladungssicherung auf einem geeigneten Fahrzeug
VerschmutzeLadeflächensindnichtzulässig. FahrerSand,KiesundanderekleineTeilekönnenaufdieFahrbahnfallenunddenVerkehrgefährden.FahrzeugemitgeschlossenAufbauten(Kasten) HaltermüssengegenüberdemFahrgastraummiteinerTrennwandversehen.DiesesollteschonnachdenneuestenVorschriftenentsprechendNutzlastbelastbarsein.ImAnhängerbetriebdürfenSieimRegelfallnur Fahrer80km/hundmiteinerentsprechendenbeson-derenErlaubnis100km/hfahren.
*)DiesgiltauchfürAnhänger
Literaturhinweise:BGL/BGF-Fahrerhandbuch,kostenfreiunter:www.bgl-ev.de/web/initiativen/sicher_laden_handbuch.htmLadungssicherungshandbuchdesGesamtverbandesderVersicherungswirtschaftkostenfreiunter:www.tis-gdv.de/tis/ls/inhalt1.htm
32 33
Welcher Führerschein wird benötigt?FürdieGefahrgutbeförderungbenötigtmanbeiEinhaltungderFreistellungs-regelungennach1.1.3.1und1.1.3.6keinenspeziellenGefahrgutführerschein.BittebeachtenSiedasFührerscheinrecht.
KlasseBKraftfahrzeugemiteinerzulässigenGesamtmassevonnichtmehrals3.500Kilogrammundmitnichtmehrals8SitzplätzenaußerdemFüh-rersitz(auchmitAnhängerbis750KilogrammGesamtmasseoderbiszurHöhederLeermassedesZugfahrzeugsbeieinerzulässigenGesamtmassederKombinationvonnichtmehrals3.500Kilogramm).
KlasseCKraftfahrzeuge-ausgenommenjenederKlasseD-miteinerzulässigenGe-samtmassevonmehrals3.500Kilogramm(auchmitAnhängerbis750Kilo-grammGesamtmasse).
KlasseC1KraftfahrzeugemiteinerzulässigenGesamtmassevonmehrals3.500Kilo-gramm,abernichtmehrals7.500Kilogramm(auchmitAnhängerbis750KilogrammGesamtmasse).
KlasseBE,CE,C1EKraftfahrzeugederKlassenB,C,C1mitAnhängermiteinerzulässigenGesamt-massevonmehrals750Kilogramm(AusnahmebeiKlasseB,sieheAbschnitt„Anhängerführerscheine“).BeiderKlasseC1EdarfdiezulässigeGesamtmassederKombination12.000KilogrammunddiezulässigeGesamtmassedesAn-hängersdieLeermassedesZugfahrzeugsnichtüberschrittenwird.
Verwendung von Zurrpunkten
So nicht!
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Broschüren zum Thema Gefahrgut:MerkblattA013(BGI671)-TransportgefährlicherGüter-MerkblattA014(BGl744)-GefahrgutbeförderunginPkwMerkblattA002(BGl824)-GefahrgutbeauftragteJedermann-VerlagDr.OttoPfefferPostfach10314069021HeidelbergTelefon: 062211451-0Fax: 0622127870www.jedermann.de
TransportvonDruckgasflaschen,Paletten,Bündeln,DruckfässernundKryogefäßenmitStraßenfahrzeugenIndustriegaseverbande.V.www.industriegaseverband.de
DieKleinmengenregelunginderBauwirtschaftBerufsgenossenschaftderBauwirtschaftwww.bgbau.de
TippsundRatschlägefürdenGartenbau-Betrieb,Gartengenossenschaftwww.lsv.de/gartenbau
DGUV(DeutscheGesetzlicheUnfallversicherunge.V.)www.arbeitssicherheit.de
GefahrstoffeimHandwerk–HandwerkskammernBaden-WürttembergArbeitsgemeinschaftHandwerkskammernBaden-WürttembergHeilbronnerStraße4370191Stuttgart,Telefon: 07111657-0
HandwerkskammerKoblenzZentrumfürUmweltundArbeitssicherheitAugust-Horch-Straße656070KoblenzTelefon: 0261398-655Fax: 0261398-992
HandwerkskammerRheinhessenZentrumfürUmweltundMarketingGöttelmannstraße155130MainzTelefon: 061319992-0Fax: 061319992-63
HandwerkskammerPfalzAmAltenhof1567655KaiserslauternTelefon: 06313677-111oder105Fax: 06313677-180
HandwerkskammerderPfalzAussenstelleLandauImGrein2176829LandauTelefon: 063419664-52Fax: 063419664-40
SolltenSiedarüberhinausnochFragenhaben,wendenSiesichbitteandiefürSiezuständigeStruktur-undGenehmigungsdirektionen(Gewerbeaufsichts-ämter)inKoblenz,Trier,Idar-Oberstein,MainzundNeustadta.d.Weinstraße.EbensobietenÜberwachungsorganisationenundSachverständigesowiedieBerufsgenossenschaftenLeistungenwieBeratungenundSchulungeninGefahrgutfragenan.
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Maßnahmen bei einem Unfall oder NotfallBeieinemUnfalloderNotfall,dersichwährendderBeförderungereignenkann,müssenSiealsFahrzeugbesatzungfolgendeMaßnahmenergreifen,soferndiesesicherundpraktischdurchgeführtwerdenkönnen:
Bremssystembetätigen,MotorabstellenundBatteriedurchBedienungdes gegebenenfallsvorhandenenHauptschalterstrennen;
Zündquellenvermeiden,insbesonderenichtrauchenundkeineelektrische Ausrüstungeinschalten;
dieentsprechendenEinsatzkräfteverständigenunddabeisoviel InformationwiemöglichüberdenUnfalloderZwischenfallunddie betroffenenStoffeliefern;
WarnwesteanlegenundselbststehendeWarnzeichenangeeigneterStelle aufstellen;
nichtinausgelaufeneStoffetretenoderdieseberührenunddasEinatmen vonDunst,Rauch,StaubundDämpfendurchAufhaltenaufderdemWind zugewandtenSeitevermeiden;
soferndiesgefahrlosmöglichist,Feuerlöscherverwenden,umkleine Brände/EntstehungsbrändeanReifen,BremsenundimMotorraumzu bekämpfen;
BrändevongefährlichenGüterndürfennichtvonMitgliedernderFahrzeug besatzungbekämpftwerden;
soferndiesgefahrlosmöglichist,Bordausrüstungverwenden,umdas EintretenvonStoffeninGewässeroderindieKanalisationzuverhindern undumausgetreteneStoffeeinzudämmen;
sichausderunmittelbarenUmgebungdesUnfallsoderNotfallsentfernen, anderePersonenauffordern,sichzuentfernenunddieWeisungenderEin- satzkräftebefolgen;
kontaminierteKleidungundgebrauchtekontaminierteSchutzausrüstung auszeihenundsicherentsorgen.
ZusätzlicheHinweisefürdieMitgliederderFahrzeugbesatzungüberdieGefah-reneigenschaftenvongefährlichenGüternnachKlassenundüberdieAbhän-gigkeitvondenvorherrschendenUmständenzuergreifendenMaßnahmen.
GefahrzettelundGroßzettel(Placards)
Gefahreneigenschaften ZusätzlicheHinweise
ExplosiveSoffeundGegen-ständemitExplosivstoff
ExplosiveSoffeundGegen-ständemitExplosivstoff
EntzündbareGase
Nichtentzündbare,nichtgiftigeGase
GiftigeGase
EntzündbareflüssigeStoffe
EntzündbarefesteStoffe,selbstzersetzlicheStoffeund
desensibilisierteexplosivefesteSoffe
1.4
2.1
2.2
2
1 1.5 1.6
2.3
3
4.1
KanneineReihevonEigenschaftenundAuswirkungenwieMassendetonation,Splitterwirkung,starkerBrand/Wärmefluss,BildungvonhellemLicht,LärmoderRauch,haben.Schlagempfindlichund/oderstoßempfindlichund/oderwärmeempfindlich.
LeichteExplosions-undBrandgefahr.
Brandgefahr.Explosionsgefahr.KannunterDruckstehen.Erstickungsgefahr.KannVerbrennungenund/oderErfrierungenhervorrufen.UmschließungenkönnenunterHitzeeinwirkungbersten.
ErstickungsgefahrKannunterDruckstehen.KannErfrierungenhervorrufen.UmschließungenkönnenunterHitzeinwirkungbersten.
Vergiftungsgefahr.KannunterDruckstehen.KannVerbrennungenund/oderErfrierungenhervorrufenUmschließungenkönnenunterHitzeeinwirkungbersten.
Brandgefahr.Explosionsgefahr.UmschließungenkönnenunterHitzeeinwirkungbersten.
Brandgefahr.Entzündbaroderbrennbar,kannsichbeiHitze,FunkenoderFlammenentzünden.KannselbstzersetzlicheStoffeenthalten,dieunterEin-wirkungvonHitze,beiKontaktmitanderenStoffen(wieSäuren,SchwermetallverbindungenoderAminen)beiReibungoderStößenzuexothermerZersetzungneigen.DieskannzurBildunggesundheitsgefährdenderundentzündbarerGaseoderDämpfeoderzurSelbstentzün-dungführen.
SchutzabseitsvonFensternsuchen.
Schutzsuchen.
SchutzsuchenNichtintieferliegendenBereichenaufhalten.
SchutzsuchenNichtintieferliegendenBereichenaufhalten.
Notfallfluchtmaskever-wenden.SchutzsuchenNichtintieferliegendenBereichenaufhalten.
Schutzsuchen.NichtintiefliegendenBereichenaufhalten.
38 39
GefahrzettelundGroßzettel(Placards)
Gefahreneigenschaften ZusätzlicheHinweise
SelbstentzündlicheStoffe
Stoffe,dieinBerührungmitWasserentzündbareGase
entwickeln
Entzündend(oxidierend)wirkendeStoffe
OrganischePeroxide
GiftigeStoffe
AnsteckungsgefählicheStoffe
RadioaktiveSoffe
2
6.1
BrandgefahrdurchSelbstentzündungbeiBeschädigungvonVersandstückenoderAustrittvonFüllgut.KannheftigmitWasserreagieren.
BeiKontaktmitWasserBrand-undExplosionsgefahr.
GefahrheftigerReaktion,EntzündungundExplosionbeiBerührungmitbrennbarenundentzündbarenStoffen.
GefahrexothermerZersetzungbeierhöhtenTempe-raturen,beiKontaktmitanderenStoffen(wieSäuren,SchwermetallverbindungenoderAminen),ReibungoderStößen.DieskannzurBildunggesundheitsgefährdenderundentzündbarerGaseoderDämpfeoderzurSelbstent-zündungführen.
GefahrderVergiftungbeimEinatmen,beiderBerührungmitderHautundbeimEinatmen.GefahrfürGewässeroderKanalisation.
Ansteckungsgefahr.KannbeiMenschenoderTierenschwereKrankheitenhervorrufen.GefahrfürGewässeroderKanalisation.
GefahrderAufnahmeundderäußerenBestrahlung.
AusgetreteneStoffesolltendurchAbdeckentrockengehaltenwerden.
Vermischenmitentzünd-barenoderbrennbarenStoffen(z.B.Sägespäne)vermeiden.
Vermischenmitentzünd-barenoderbrennbarenStoffen(z.B.Sägespäne)vermeiden.
Notfallfluchtmaskeverwenden.
Expositionszeitbeschränken.
ZusätzlicheHinweisefürdieMitgliederderFahrzeugbesatzungüberdieGefah-reneigenschaftenvongefährlichenGüternnachKlassenundüberdieAbhängig-keitvondenvorherrschendenUmständenzuergreifendenMaßnahmen.
4.2
4.3
5.1
5.2
5.2
6.2
7A 7B
7C 7D
GefahrzettelundGroßzettel(Placards)
Gefahreneigenschaften ZusätzlicheHinweise
ÄtzendeStoffe
VerschiedenegefählicheStoffeundGegenstände
UmweltgefährdendeStoffe
ErwärmteStoffe
Verätzungsgefahr.Kannuntereinander,mitWasserundmitanderenStoffenheftigreagieren.AustretenderStoffkannätzendeDämpfeentwickeln.GefahrfürGewässeroderKanalisation.
Verbrennungsgefahr.Brandgefahr.Explosionsgefahr.GefahrfürGewässeroderKanalisation
GefahrfürGewässeroderKanalisation.
GefahrvonVerbrennungendurchHitze. BerührungheißerTeilederBeförderungseinheitunddesausgetretenenStoffesvermeiden.
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8
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40 41
ZusätzlicheHinweisefürdieMitgliederderFahrzeugbesatzungüberdieGefah-reneigenschaftenvongefährlichenGüternnachKlassenundüberdieAbhängig-keitvondenvorherrschendenUmständenzuergreifendenMaßnahmen.
NOTIZEN
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Impressum
Herausgeber:Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM)des Landes Rheinland-Pfalz Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz
Redaktion:Abteilung: Verkehr und Straßen, Jörg Holzhäuser
Gestaltung:Willi Maier (MWVLW) und Atelier Wilinski
Fotos: ECOMED Verlagsgesellschaft Landsberg Deutscher Verband Flüssiggas e.V. Jörg Holzhäuser (ISIM)
Druck: xxxxxxx11. Auflage Druckzemtrum Lang
Stand: ADR 2013
Mainz, im Dezember 2012
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weder von Parteien noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im
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Kommunal - und Europawahlen. Mißbräuchlich ist während
dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltun-
gen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen,
Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder
Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte
zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu
einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer
Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landes-
regierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden
werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur
Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.