Post on 05-Apr-2015
„Schwerpunktregion Freiburg“
• VN-Behindertenrechtskonvention
• Ministerratsbeschluss Mai 2010
• Schulversuch als Vorbereitung der Änderung des
Schulgesetzes ab 2013 • Ausbau inklusiver Bildungsangebote
Datensammlung des regionalen Bildungsangebotes
Schulangebotsplanungen
Bildungswegekonferenzen
Ausbau des „Sonderpädagogischen Dienstes“ unter Effizienzgesichtspunkten
Ansprechpartnersystem
Netzwerk Sonderschulen – Allgemeine Schulen
Ausbau der Arbeitsstellen Kooperation (ASKO)
Qualifizierung / Fortbildung der Lehrkräfte (u.a. Austauschforen)
Einstellungen und Haltungen verändern Professionelle Elternarbeit
1. Wunsch der Eltern nach wohnortnäheren Bildungsangeboten
2. Anspruch auf erweiterte soziale Teilhabe
3. Interesse an mehr gemeinsamem Unterricht Berücksichtigung der Erkenntnisse der Sonderpädagogik
Sonderpädagogische Diagnostik Gruppenbezogene Bildungsangebote Passgenaue Lösungen für den Einzelnen Lernortklärung und Berücksichtigung des
„Elterlichen Erziehungsplanes“ Fokus „zieldifferenter Unterricht“ Weiterentwicklung der Sonderschulen zu Sopäd.
Bildungs - /Beratungszentren
Alle Schularten – ohne Ausnahme - werden in diesen
Gestaltungsprozess einbezogen
Schulpflicht besteht zum Besuch der Grundschule
und einer auf ihr aufbauenden Schule
Schulpflicht besteht zum Besuch der Berufsschule
Sie gilt für SuS mit Anspruch auf ein
sonderpädagogisches Bildungsangebot
Feststellung des sopäd. Förderbedarfs auf Antrag der Eltern oder der Schule
Beteiligungspflicht auf Verlangen des SSA und Mitwirkung des Gesundheitsamtes
Ausnahmeregelungen für SuS mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beim Besuch der Allgemeinbildenden Schule
Sonderschulen > Anhörung der Schulkonferenz und Stellungnahme der Gesamtlehrerkonferenz (GLK)
Allgemeinbildende Schulen > vorerst nur Beratung in der GLK
Beteiligung der Gremien erstmalig vor der Anwendung der Regelungen
Zustimmende Beschlüsse vor der Einleitung der konkreten Maßnahme
Schulträger muss informiert werden Unterstützung / Beratung durch SoPädBBZ
z.B. Notengebung und Versetzungsordnung Keine Anwendung der Notenbildungsverordnung Kein Aufnahmeverfahren nach der Grundschule Zeugnis der allgemeinbilden Schule – Vermerke... Konsequenzen für die Aus – und Fortbildung der
Lehrkräfte aller Schularten Wie muss zieldifferenter Unterricht geplant und
strukturiert werden? Modalitäten der Kostenverteilung Auswirkungen auf Schulträger und die Träger der
Jugend – und Behindertenhilfe
Bildungsplan und Stundentafel bei inklusiven Bildungsangeboten (Ziele der Eltern/SoPädBBZ)
§ 90 – Erziehungs-/Ordnungsmaßnahmen Konferenzordnung – Teilnahme Lehrkräfte BBZ Lehrerzuweisung und Sachkostenbeiträge Schulen in freier Trägerschaft / Privatschulen / private Träger
(Zuschüsse) Unterricht von SuS ohne Anspruch auf sopäd. Förderung an
Sonderpädagogischen Bildungs – und Beratungszentren – „umgekehrte Inklusion“
Statistische Regelungen für SuS mit sopäd. Förderbedarf > Schüler der SoPädBBZ
Nicht mehr die Eltern müssen beweisen, dass gemeinsamer Unterricht machbar ist; die Schulverwaltung muss schlüssig und nachvollziehbar zwingende Gründe geltend machen, wenn die Vorstellungen der Eltern über den Bildungsweg ihres Kindes nicht umgesetzt werden können.
Wahlrecht der Erziehungsberechtigten erfolgt auf der Grundlage der Vorschläge der Bildungswegekonferenz
Ziel ist das Einvernehmen aller Beteiligten
Ansprechperson im RP Freiburg: RSDin Birthe Wannig
Ansprechperson im SSA Freiburg: SRin Claudia Bärwaldt SAD Manfred Voßler
Koordinierungsgruppe SSA:- Frau Barbara Friedemann (Sonderschulen)- Frau Angelika Schwär (Kita / Grundschulen)- Frau Christine Kempf (Haupt, Werkrealschulen und
Realschulen)- Frau Sabine Anger, Herr Jörg Weisert (Gym/ Berufl. Schulen)
Dokumentation der Entwicklungsprozesse Schulangebotsplanung Bildungswegekonferenz Sonderpädagogische Diagnostik Professionalisierung der Beteiligten Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes Kooperation Regierungspräsidien - SSÄ
Teilhabe?Ja!!!