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HolzBauSpezial Akustik & Brandschutz 2013
Schallschutz und Brandschutz im Massivholzbau Hotel Gradonna Mountain Resort ****s | H. Eppacher und H. Prader
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Schallschutz und Brandschutz
im Massivholzbau
Hotel Gradonna Mountain Resort****S
Helmut Prader
Ingenieurbüro
AT-Eben am Achensee
Heinrich Eppacher
Zimmerhofer GmbH
AT-Sand in Taufers
HolzBauSpezial Akustik & Brandschutz 2013
…im Massivholzbau Hotel Gradonna Mountain Resort ****s | H. Eppacher und H. Prader
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HolzBauSpezial Akustik & Brandschutz 2013
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1. Einführung
1.1. Das Unternehmen: Firma Zimmerhofer GmbH –
Ihr Partner für Klein- und Großprojekte in Holzbauweise
Die Firma Zimmerhofer ist ein führendes Holzbauunternehmen aus Südtirol. Zu unse-
ren Kunden zählen Privatkunden, Hotellerie- und Fremdenverkehrsbetriebe, Partnerun-
ternehmen aus der Bauindustrie sowie öffentliche Bauträger.
Das Unternehmen wurde im Jahre 1963 gegründet und kann somit auf eine mittlerweile
50-jährige Erfahrung im Bauwesen zurückgreifen. Unser hoher Qualitätsstandard wird
neben unseren Referenzprojekten auch durch verschiedene Zertifizierungen bestätigt:
ISO 9001:2008 Qualitätsmanagementsystem
SOA in verschiedenen Kategorien
Auszeichnung des Olympische-Spiele-Organisations-Komitees für außergewöhnliche
Leistungen beim Projekt „Biathlon-Olympic-Center“ in Turin
1.2. Unser Leistungsangebot
Fachberatung: Beratung zur Vermeidung von Bauschäden, Qualitätsverbesserungen
in den Bereichen Energieeffizienz, Schallschutz, Statik und Materialauswahl von der
Angebotsphase bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens.
Fachplanung: Durch die detaillierte Planung und Optimierung verschiedener Details in
Abstimmung mit unseren Kunden und der verschiedenen am Bau tätigen Unterneh-
men wird unser hoher Qualitätsstandard und ein reibungsloser Bauablauf garantiert.
Projektmanagement & Bauleitung: Konsequente Terminplanung und Termineinhal-
tung sowie laufende Kostenüberwachung durch unsere Fachleute auf der Baustelle
sind Grundsteine für Kundenzufriedenheit und kurze Bauzeiten.
Zusatzleistungen: Neben den Holzbauarbeiten können wir durch unsere zahlreichen
Partnerunternehmen auch Zusatzleistungen anbieten. Hierzu zählen unter anderem
Baumeisterarbeiten, WDVS-Systeme und Fassadenarbeiten, Schwarzdecker- und
Spenglerarbeiten, Verglasungen, Fenster & Türen, Innenausbau und vieles mehr…
1.3. Das Gradonna Mountain Resort
Abbildung 1: Lageplan Gradonna Mountain Resort
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Das Hotel Gradonna Mountain Resort****s stellt den Mittelpunkt des Tourismusdorfes
am Fuße des Großglockners dar. Das Resort besteht aus insgesamt 48 Chalets, 1 Mit-
arbeiterhaus und dem Hotel im 4-Sterne Superior Standard.
Der 3-geschossige öffentliche Bereich des Hotels, bestehend aus Eingangshalle, SPA-
Bereich, Bar, Speisesaal, Restaurant und Geschäften, wurde in Massivbauweise kon-
struiert. Dieser bildet den Sockel für den in Holzbauweise errichteten 2-geschossigen
Zimmertrakt. Überragt wird das Gebäude von dem 6-geschossigen Suiten-Turm, eben-
falls in Massivbauweise.
Eine nähere Beschreibung des Projektes finden Sie unter dem Kapitel Brandschutz.
1.4. Auftragsumfang Holzbau
Das Gesamtauftragsvolumen betreffend Holzbau beim Hotel betrug ca. 3,5 Mio. €. Um
den Umfang des Projektes besser beschreiben zu können, hier einige Eckdaten:
1.300m³ Brettsperrholz Wand- und Deckenelemente (33 LKW Ladungen)
2600m² Fassadenschalung aus Lärchenholz
2300m² Terrassenböden aus Lärchenholz
1.100m² LA-Dreischichtplatten für Loggia-Verkleidungen
7.900m² Zirm-Dreischichtplatten für Vorsatzschalen in den Hotelzimmern
5.900m² Lignotrend-Deckenelemente (Akustikdecken in öffentlichen Hotelbereichen)
2. Schallschutz im Massivholzbau
Hotel Gradonna Mountain Resort ****s
2.1. Die Anforderungen nach DIN 4109
Die Anforderungen an die Schalldämmung sind in der DIN 4109 „Schallschutz im Hoch-
bau“ definiert. Sie sind bauaufsichtlich eingeführt und müssen eingehalten werden.
Die Anforderungen und Vorschläge der DIN 4109 an das bewertete Schalldämmmaß
werden als erf.R´w angegeben. Dieser Wert stellt nach wie vor die wichtigste Einfluss-
größe für den Luftschallschutz zwischen zwei Räumen dar. Hier ein Auszug aus der DIN
4109 in der die Anforderungen an Beherbergungsbetrieb klar geregelt sind.
Abbildung 2: Ausschnitt DIN 4109 – Anforderungen an den Schallschutz
Bei exklusiven Gebäuden wie beispielsweise dem Hotel Gradonna Mountain Re-
sort****s werden jedoch höhere Anforderungen an den Schallschutz gestellt. Als aus-
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führender Betrieb ist es daher sinnvoll sich am Beiblatt 2 der DIN 4109 zu orientieren,
in dem Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz geregelt sind. Daraus ergeben sich
folgende Anforderungen:
Zimmertrennwände: R`w > 52dB
Geschoßdecken: R`w > 55dB
2.2. Wand-und Deckenaufbau Zimmergeschoße
Die tragende Struktur des 2-geschossigen Zimmertraktes in Holzbauweise wurde aus
Brettsperrholz hergestellt. Um zwischen den einzelnen Zimmern eine durchgehende
Schalltrennung gewährleisten zu können wurde jedes Zimmer als einzelnes „Modul“
geplant. Das heißt jedes Zimmer hat eine für sich eigenständige tragende Struktur,
welche durch eine durchgehende Schalldämmung aus Mineralwolle vom Nachbarzim-
mer schalltechnisch getrennt wird.
Für die Zimmertrennwände wurde der in folgender Abbildung dargestellte Wandaufbau
von Seiten der Planer vorgegeben und verwendet.
Abbildung 3: Wandaufbau REI 60 Zimmertrennwand
Die Brettsperrholzelemente wurden von der Firma StoraEnso, anhand der von unserer
technischen Abteilung ausgearbeiteten Abbundpläne produziert und abgebunden. Als
Schalltrennung zwischen den Wänden wurde Mineralwolle verwendet, die bauseits mit
Kunststoffklammern einseitig auf die Wandelemente aufgeklammert wurde. Dabei
durfte keine feste Verbindung zwischen den BSB-Wandelementen hergestellt werden,
um die bestmöglichen Schalldämmwerte zu erreichen.
Nach der Montage der Estriche und deren Austrocknung erfolgte dann die beidseitige
Montage der Vorsatzschalen. Dabei wurden die Holzlatten mit Trennfilzen unterlegt,
und die Zwischenräume dicht mit Mineralwolle ausgefüllt. Installationen in dieser
Schicht wurden auf ein Minimum reduziert. Anschließend folgte die Beplankung mit
Dreischichtplatten aus Zirmholz (Oberfläche gebürstet + UV-Schutz). Die Wahl auf die
Holzart Zirm fiel aufgrund der positiven Eigenschaften des in der Zirbe enthaltenen
Pinosylvin. Es unterstützt Wohlbefinden und Gesundheit und trägt zum typischen Duft
bei, welcher sich besonders in verbauter Form voll entfaltet. Auf den Punkt gebracht
„Im Zirbenzimmer schläft es sich besser“.
Der Geschossdeckenaufbau ist in folgender Abbildung dargestellt. Dabei besteht die
tragende Struktur aus 160mm dicken Brettsperrholzelementen, die auf den Zimmer-
trennwänden gelagert werden. Hier wurden sämtliche Verbindungen zwischen Decke
und Wand mit EPDM Bändern unterlegt, um auch hier die Schallübertragung so gering
wie möglich zu halten.
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Abbildung 4: Zimmergeschossdecke
Auch die Deckenuntersichten wurden mit Zirbenholz-Dreischichtplatten verkleidet. Um
die Montage der Strahler an den Decken zu ermöglichen war hier eine Mindestabhän-
gehöhe von 10cm erforderlich, hergestellt durch Schwingbügel aus Aluminium. Der
oberseitige Bodenaufbau wurde bauseits durch ein Estrichunternehmen laut beschrie-
benem Aufbau ausgeführt.
2.3. Nachweis Schallschutz Wand- und Deckenaufbauten
Als Nachweis für die Erfüllung der schalltechnischen Anforderungen an verschiedene
Bauteile kann in Österreich der Bauteilkatalog von dataholz verwendet werden. Hier
wurden durch die Holzforschung Austria in einer Versuchsreihe verschiedene im Holz-
bau übliche Wand- und Deckenaufbauten in ihren schall- und brandschutztechnischen
Eigenschaften geprüft und entsprechende Werte ermittelt.
Auch die hier zur Anwendung gekommenen Aufbauten wurden in nahezu identischer
Konstruktion geprüft. Dabei wurden die bauphysikalischen Werte wie in folgenden Ab-
bildungen dargestellt gemessen:
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Abbildung 5: Baupysikalische Bewertung Zimmertrennwände (Quelle: www.dataholz.com)
Abbildung 6: Baupysikalische Bewertung Geschossdecke (Quelle: www.dataholz.com)
Der hier geprüfte Wandaufbau erreicht also einen Luftschalldämmwert von R`w = 59
dB und liegt somit deutlich über dem laut Beiblatt 2 zur DIN 4109 geforderten Wert
von R`w = 52 dB. Auch beim Deckenaufbau liegt der erzielte Wert von R`w = 60 dB im
zulässigen Bereich über R`w = 55 dB.
2.4. Akustikdecken im öffentlichen Hotelbereich
Um in den öffentlichen Bereichen des Hotels, wie z.B. Restaurants, Spa-Bereich, Ein-
gangshalle usw., eine angenehme Raumakustik zu erzeugen, wurde von den Planern
das Echtholz-Akustikelement LIGNO Akustik light der Firma Lignotrend gewählt. Diese
Elemente sind speziell für akustisch wirksame Verkleidungen im Wohnungs- und Ob-
jektbau geeignet.
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Produktbeschreibung LIGNO Akustik light:
(Quelle: www.lignotrend.de):
Die streifenförmigen Brettsperrholz-Elemente bestehen aus drei Lagen: Auf der Sicht-
seite entsteht durch werksseitige Schlitzung der ersten Lage eine Leistenoptik, die
Verkleidung ist bei entsprechender Montage ballwurfsicher.
Die mittlere Lage (Querlage) ist im rechten Winkel zur Decklage orientiert und sorgt so
für hohe Formstabilität. Die rückseitige Lage wird von vier wiederum längs verlaufen-
den Brettern oder einer geschlossenen Lage gebildet.
In der Querlage sind Akustikabsorber integriert. Dank dem zurückgesetzten Absorber-
material ist das Paneel renovierungsfreundlich, denn die Absorptionswirkung geht bei
Anstrich oder Abschleifen nicht verloren. Durch Strukturierung der Oberfläche wird
eine zusätzlich akustisch vorteilhafte diffuse Schallstreuung erreicht.
Die Elemente sind zur flächenbündigen Verlegung umlaufend profiliert.
Deckbreite: 625 mm
Holzart: Fichte / Tanne (Holzfeuchte: 9 ± 2%)
Verklebung: PUR-Kleber (formaldehydfrei), Massenanteil Kleber ca. 1,1 % (dreilagig)
Brettsperrholz-Struktur: natureplus®-Zertifikat Nr. 0211-0606-014-1,
Standard-Absorber aus Holzweichfaser: natureplus®-Zertifikat Nr. 0104-0710-012-4
Aufgrund der extrem großen Räume konnte durch die Montage der Akustikdecken die
Raumakustik erheblich verbessert werden. Dies wurde bereits während der Montage
deutlich. Geräusche werden einfach „geschluckt“ und somit kann der Gast ohne große
Lärmbelastung den Urlaub genießen. In folgender Abbildung sind die geprüften Absor-
berwerte dargestellt:
Abbildung 7: Bewertung Akustikabsorption (Quelle: www.lignotrend.de)
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3. Brandschutz im Massivholzbau
Hotel Gradonna Mountain Resort ****s
HOTEL GRADONNA MOUNTAIN RESORT****S
IN AT-9981 KALS OSTTIROL:
Das Hotel Gradonna Moutain Resort umfasst einen 5-geschoßigen Baukörper, wobei in
den beiden obersten Geschoßen Gästezimmer vorgesehen sind. Auf diesen Baukörper
ist ein 6-geschoßiger Turm aufgesetzt.
Nutzung der 5 Geschoße:
Ebene -1: Parkgarage, Technik- und Lagerräume; Ebene 0: Halle (Empfang),
SPA-Bereich; Ebene +1: Halle, Restaurant mit Küche
Ebene +2: Zimmergeschoß
Ebene +3: Zimmergeschoß
Ebene +4: Zimmergeschoß
Die Zimmergeschoße umfassen insgesamt 104 Zimmer mit 208 Betten.
Die tragenden Konstruktionen - die Stützen, die geschlossenen Wände, die Geschoß-
decken im Garagen-, Eingangs- und Restaurantgeschoß sowie die Wände der Treppen-
häuser - wurden in Stahlbeton ausgeführt.
Die Zimmergeschoße wurden als vorgefertigte Holzmodule aus Brettsperr-
holzelementen auf der Stahlbetonkonstruktion montiert.
Die Wände zwischen den Zimmern und die Wände zwischen den Zimmern und
den Gängen wurden ebenfalls aus Brettsperrholzelementen hergestellt.
Die Innenflächen der Gästezimmer sind vorgehängte Holzwerkstoffplatten.
Die Außenwände wurden als wärmegedämmte Stahlbetonwände bzw. als wärmege-
dämmte Holzwände, die Fassaden im Bereich der beiden Zimmergeschoße aus Holz-
werkstoffplatten ausgeführt.
Die Flachdächer (Brettsperrholzelemente) wurden als Bitumendächer mit Kiesauflage
bzw. Extensivbegrünung ausgeführt.
Die Zimmergeschoße in den Ebenen +2, +3 und +4 sind so angeordnet, dass
jeweils nur zwei Zimmergeschoße übereinander liegen.
Es wurden 4 Treppenhäuser und 3 Aufzugsanlagen errichtet.
Die Gesamtgrundfläche pro Geschoß einschließlich Treppenhäuser, Schleusen und Auf-
züge des Hotels beträgt ca. 2880 m2.
Das Hotel war in die Gebäudeklasse 5 einzustufen (Fluchtniveau < 11 m).
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Die Feuerwehreinsatzebene wurde auf Grund der geplanten Zufahrtsmöglich-
keiten und der Aufstellflächen für die Feuerwehr mit dem zuständigen Feuer-
wehrinspektor auf der Ebene +1 festgelegt.
Die in diesem Epilog angeführte brandschutztechnische Beurteilung bezieht sich nur
auf die in Massivholzbauweise ausgeführten Zimmergeschoße.
Die brandschutztechnischen Anforderungen an die Bauweise von Beherbergungsbe-
trieben sind in Tirol (Österreich) in der OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ in Verbindung
mit den Technischen Bauvorschriften geregelt.
Es war zu prüfen, ob einerseits eine Massivholzbauweise und andererseits die Ausfüh-
rung der brandabschnittsbildenden Bauteile den gesetzlichen Anforderungen für tra-
gende Bauteile entsprechen.
3.1. Bauteilanforderungen
Die tragenden Bauteile der jeweils zwei übereinanderliegenden Zimmerge-
schoße (Ebene +2 und +3 bzw. +3 und +4) sollten aus Brettsperrholzelemen-
ten REI/EI 60 ausgeführt werden.
OIB-Richtlinie 2 - Tabelle 1 – Allgemeine Bauteilanforderungen
Bauteile mit der Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten müssen aus Baustoffen der
Euroklasse des Brandverhaltens mindestens A2 bestehen, sofern in Tabelle 1 keine
Ausnahmen vorgesehen sind.
Gebäudeklassen (GK) GK 1 GK 2 (1) GK 3 (1) GK 4 (1) GK 5
1 tragende Bauteile (ausgenommen Decken und brandabschnittsbildende Wände)
1.1 im obersten Geschoß ohne R 30 R 30 R 30 R 60 (2)
1.2 in sonstigen oberirdischen Geschoßen
R 30 (3) R 30 R 60 R 60 R 90
(2) Bei Gebäuden mit nicht mehr als sechs oberirdischen Geschoßen genügt für die beiden obersten Geschoße die Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten;
Laut Tabelle 1 “Allgemeine Bauteilanforderungen” dieser Richtlinie ist in der Gebäude-
klasse 5 eine derartige Ausführung „Brettsperrholzelemente REI/EI 60“ zulässig.
3 brandabschnittsbildende Wände und Decken
3.2 sonstige brandabschnittsbilden-de Wände oder Decken
nicht zutreffend
REI 90 (6) EI 90 (6)
REI 90 (6)
EI 90 (6) REI 90 (6)
EI 90 (6) REI 90
EI 90
Bei brandabschnittsbildenden Bauteilen besteht jedoch die Forderung nach
REI 90 mindestens A2, was bei Brettsperrholzelementen nicht gegeben ist.
„Von den Anforderungen dieser Richtlinie kann abgewichen werden, wenn schlüssig
nachgewiesen wird, dass nach dem Stand der Technik bzw. Wissenschaften gleichwer-
tig wie bei Anwendung der Richtlinie
der Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen durch Brand
vorgebeugt sowie
die Brandausbreitung eingeschränkt wird.
Sofern das Erreichen der Schutzziele dieser Richtlinie nicht zweifelsfrei gewährleistet
ist, ist der Nachweis durch ein Brandschutzkonzept zu erbringen“.
3.2. Brandabschnittsgrößen
Neben den Bauteilanforderungen sind auch die Brandabschnittsflächen für die vorlie-
gende Nutzung – Gästezimmer – mit 1.200 m2 beschränkt.
Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes
Brandabschnitte
Bei oberirdischen Geschoßen darf ein Brandabschnitt eine Fläche von 1.200 m2 - bei
Büronutzung eine Fläche von 1.600 m2 - und eine Längsausdehnung von 60 m nicht
überschreiten, sowie sich über nicht mehr als vier oberirdische Geschoße erstrecken.
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In unterirdischen Geschoßen darf ein Brandabschnitt eine Fläche von 800 m² nicht
überschreiten.
Die Zimmergeschoße in den Ebenen +2 und +3 bzw. +3 und +4 wurden in je vier (E
+2/+3) bzw. drei (E +4) Brandabschnitte unterteilt, wobei die brandabschnittsbilden-
den Wände und Decken in der Feuerwiderstandsklasse REI/EI 90 aus Brett-
sperrholzelementen ausgeführt wurden.
Abbildung 8: Brandabschnittswand REI 90
Die Brandabschnittsflächen betragen in den drei Zimmergeschoßen (E +2, E +3 und E
+4) zwischen 450 m2 und 750 m2.
Abbildung 9: Brandabschnitte in den Zimmergeschoßen
Die Wände zwischen den einzelnen Zimmern und die Trennwände zwischen den Zim-
mern und den Gängen wurden aus Bauteilen der Feuerwiderstandklasse REI/EI 60
(ebenfalls Brettsperrholzelemente) hergestellt.
Die Loggien der einzelnen Zimmer wurden so angeordnet, dass eine horizontale
Brandausbreitung nicht zu erwarten ist.
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Abbildung 10: Anordnung der Loggien in den Zimmergeschoßen
Neben der Brandabschnittsbildung ist das gesamte Hotel mit einer automatischen
Brandmeldeanlage mit Alarmweiterleitung zur Leitstelle Tirol ausgestattet. Weiters
sind neben der Sicherheitsbeleuchtung Wandhydranten und tragbare Feuerlöscher in
allen Brandabschnitten vorhanden.
Die Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen in den Gängen entsprechen der
Brennbarkeitsklasse Cfl-s1, d0; in den Treppenhäusern sind nichtbrennbare Bodenbe-
läge vorhanden.
Auf Grund der Ausführung der brandabschnittsbildenden Bauteile – Brettsperrholzele-
mente REI/EI 90, Umfassungsbauteile der Zimmer REI/EI 60 – und der Größe der
Brandabschnitte sowie der sonstigen brandschutztechnischen Einrichtungen bzw.
Ausstattung war aus brandschutztechnischer Sicht eine Ausführung der Brand-
abschnittswände und –decken in den jeweils zwei übereinanderliegenden
Zimmergeschoßen aus Bauteilen der Feuerwiderstandklasse REI/EI 90 –
Brettsperrholz – und damit eine Abweichung von der OIB-Richtlinie 2 vertretbar.
3.3. Fluchtwege
Abweichung von der OIB-Richtlinie 2:
Von Pkt 7.3.3: „Ein einziger Fluchtweg über ein Treppenhaus bzw. eine Außentreppe
gemäß Punkt 5.1.1 (b) ist nur zulässig in Beherbergungsstätten mit nicht mehr als
100 Gästebetten, sofern die Wände zwischen Gästezimmern und Gängen der Feuerwi-
derstandsklasse REI 30 bzw. EI 30 und die Türen zwischen Gästezimmern bzw. sonsti-
gen Räumen und Gängen der Feuerwiderstandsklasse EI2 30-C entsprechen“.
Das Hotel verfügt über vier Treppenhäuser, eines davon ist auch für den Turm vorge-
sehen. Alle vier Treppenhäuser wurden gemäß OIB-Richtlinie 2, Tabelle 2
“Anforderungen an Treppenhäuser bzw. Außentreppen im Verlauf des einzigen
Fluchtweges gemäß Punkt 5.1.1 (b)” ausgeführt.
Von allen Gästezimmern der jeweils zwei übereinanderliegenden Zimmergeschoße ist
innerhalb von 40 m ein Treppenhaus erreichbar, das dem Pkt. 5.1.1 entspricht:
„Von jeder Stelle eines Raumes – ausgenommen nicht ausgebaute Dachräume – muss
in höchstens 40 m Gehweglänge erreichbar sein:
(b) ein Treppenhaus oder eine Außentreppe mit jeweils einem Ausgang zu
einem sicheren Ort des angrenzenden Geländes im Freien gemäß Tabelle 2” –
Die Fluchtwege bzw. die Fluchtweglängen entsprechen damit der vor angeführten Be-
stimmung der OIB-Richtlinie 2. Die vorgesehene Abweichung besteht darin, dass der
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einzige Fluchtweg über ein Treppenhaus bzw. eine Außentreppe gemäß
Punkt 5.1.1 (b) nur in Beherbergungsstätten mit nicht mehr als 100 Gästebetten
zulässig ist.
104 Zimmer sind auf jeweils zwei Geschoße mit einer Längsausdehnung von je ca. 150
m verteilt. Die beiden jeweils zwei übereinanderliegenden Geschoße sind in vier bzw.
drei Brandabschnitte, wie zuvor angeführt, unterteilt. Mit Ausnahme der beiden Brand-
abschnitte im östlichen Teil des Hotels sind für die Gästezimmer zwei voneinander un-
abhängige Fluchtwege in entgegen gesetzter Richtung zu den Treppenhäusern vorhanden.
Die vorgesehene Abweichung besteht darin, dass das Hotel mehr als 100 Betten
umfasst und für zwei Brandabschnitte (je 10 Zimmer pro Geschoß zwischen
den Achsen 16S und 21S) nur ein einziger Fluchtweg gemäß Punkt 5.1.1 (b)
vorhanden ist.
Die Abweichung der Fluchtwege für die beiden Brandabschnitte bezieht sich nur auf die
Gesamtanzahl der Hotelbetten, nicht auf die Anforderungen der Fluchtwege gemäß
Punkt 5.1.1 (b). Diese Abweichung stellt aus brandschutztechnischer Sicht keine Ge-
fahren- bzw. Risikoerhöhung für die Gäste dar, da die Fluchtwege den Anforderungen
an Treppenhäuser bzw. Außentreppen im Verlauf des einzigen Fluchtweges
gemäß Punkt 5.1.1 (b), Tabelle 2 (Türen zum Treppenhaus - Feuerschutztüren EI2
30-C-Sm) entsprechen.
Außerdem ist für die vor angeführten 10 Zimmer pro Geschoß der Rettungsweg
(zweiter Fluchtweg) mit Geräten der Feuerwehr gegeben, da der Fußboden des oberen
der beiden Geschoße nur 7 m über der Angriffsebene der Feuerwehr liegt.
Die Türen der Gästezimmer, für die nur ein einziger Fluchtweg vorhanden ist (zwi-
schen den Achsen 16S und 21S) und die Türen in den Gängen wurden als Feuer-
schutztüren EI2 30-C ausgeführt.
3.4. Zusammenfassung
Die Ausführung der beiden Zimmergeschoße des Hotels Gradonna Mountain Resort aus
Brettsperrholzelementen war aus brandschutztechnischer Sicht zulässig, da auf Grund
der Brandabschnittsbildung und der Fluchtweganordnung trotz Abweichungen von der
OIB-Richtlinie 2 die gesetzlich festgelegten Schutzziele der Technische Bauvorschriften
2008 erfüllt werden.
Aus den Technische Bauvorschriften 2008:
§ 5 Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes
(1) Bauwerke müssen so geplant und ausgeführt sein, dass bei einem Brand die Aus-
breitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes begrenzt wird.
(2) Bauteile zur Abgrenzung von Nutzungseinheiten, z.B. Decken oder Wände zwi-
schen Wohnungen, müssen einen Feuerwiderstand aufweisen, der
1. die unmittelbare Gefährdung von Personen in anderen Nutzungseinheiten aus-
schließt und
2. die Brandausbreitung wirksam einschränkt. Dabei ist der Verwendungszweck
und die Größe des Bauwerkes zu berücksichtigen.
(3) Bauwerke sind in Brandabschnitte zu unterteilen, wenn es aufgrund des Verwen-
dungszweckes oder der Größe des Bauwerkes zur Sicherung der Fluchtwege und einer
wirksamen Brandbekämpfung erforderlich ist. Insbesondere ist eine zweckentspre-
chende Größe und Anordnung der Brandabschnitte erforderlich. Die den einzelnen
Brandabschnitt begrenzenden Bauteile müssen die Brandausbreitung wirksam ein-
schränken.