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Öko-Aktionsplan Sachsen-Anhalt
Landesprogramm zur Stärkung und Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in Sachsen-Anhalt
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VORWORT/ EINLEITUNG
Die Land- und Ernährungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt sind bedeutende Pfeiler der
sachsen-anhaltischen Wirtschaft. Insbesondere in schwach strukturierten ländlichen Gebie-
ten ist sie oft der einzige bedeutende Wirtschaftssektor.
Der ökologische Landbau in Sachsen-Anhalt hat sich aus der Nische heraus zu einem stetig
wachsenden Wirtschaftsfaktor entwickelt.
Die hohe Nachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln und das Interesse landwirt-
schaftlicher Betriebe an einer Umstellung auf den ökologischen Landbau bieten gute Voraus-
setzungen, um die Ausweitung des Ökolandbaus zu beschleunigen und dabei in Anlehnung
an die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes als strategisches Ziel einen Flächenanteil von 20
Prozent an der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu erreichen.
Um die positive Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt fortzuführen und zu stär-
ken, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt unter
Beteiligung der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau, der berufsständischen Ver-
tretungen und der Verbände des ökologischen Landbaus einen Öko-Aktionsplan mit konkre-
ten Aktionen und Maßnahmen entwickelt, der auf dem bisherigen hohen Engagement für
den Öko-Landbau des Landes aufbaut.
Die Stärkung des regionalen Ökoangebots soll insbesondere den heimischen landwirtschaft-
lichen Unternehmen eine zusätzliche Entwicklungsperspektive für die Zukunft ihrer Betriebe
eröffnen.
Magdeburg, den 22. Februar 2016
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Inhaltsverzeichnis
1) Zielsetzung des Ökoaktionsplans ....................................................................................... 5
2) Ausgangslage – Ist-Situation .............................................................................................. 6
2-1) Entwicklung Ökolandbau in Sachsen-Anhalt ............................................................... 6
2-1-1) Angaben zu Anzahl und Fläche der Betriebe ....................................................... 7
2-1-2) Betriebsstrukturen und Betriebsgröße ................................................................ 8
2-1-3) Betriebswirtschaftliche Aspekte .......................................................................... 9
2-2) Bisheriges Engagement des Landes für Ökolandbau ................................................ 10
2-2-1) Förderung der ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Unternehmen
10
2-2-2) Durchführung von zwei Dauerfeldversuchen (Reduzierung der
Bodenbearbeitung, Anbausysteme im Vergleich) seit 1994 in der LLG am Standort
Bernburg ........................................................................................................................... 11
2-2-3) Beteiligung von LLG und Praxisbetrieben aus Sachsen-Anhalt an
Forschungsprojekten im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen
nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN-Projekte) ................................................................. 12
2-2-4) Sortenprüfungen (Landessortenversuche und Wertprüfungen im Auftrage des
Bundessortenamt [BSA]) .................................................................................................. 12
2-2-5) Demonstrationsbetriebe (Biotopia, Sonnengut Gerster, Rindergut Apenburg) 13
2-2-6) Gemeinschaftsprojekt der ostdeutschen Bundesländer zur Auswertung von
Buchführungsunterlagen durch die LLG ........................................................................... 13
2-2-7) Jahrestagung ökologischen Landbau ................................................................. 14
2-2-8) Beratungs- und Bildungsangebote ..................................................................... 14
2-2-9) Öko-Feldtage zur Präsentation der Dauerversuche am Standort Bernburg ...... 15
2-2-10) Ausstellung auf der BioFach-Messe ................................................................... 15
2-2-11) Landeserntedankfest in Magdeburg .................................................................. 16
2-2-12) Bio-Einkaufsführer mit regionalen Öko-Produkten ........................................... 16
2-2-13) Weitere Aktionen des Landes ............................................................................ 16
3) Handlungsfelder und Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Ziele zur Stärkung
des ökologischen Landbaus in Sachsen-Anhalt ........................................................................ 17
3-1) Engagements des Landes Sachsen-Anhalt ................................................................ 17
3-2) Aufwand für besonders gesellschaftliche Leistungen langfristig und stabil fördern 17
3-2-1) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Investitions- und
Marktstrukturförderung ................................................................................................... 17
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3-2-2) Förderung der Umstellung ................................................................................. 18
3-2-3) Bodenmarkt ........................................................................................................ 19
3-2-4) Bundesprogramm BÖLN ..................................................................................... 19
3-2-5) Weitere Förderungen ......................................................................................... 19
3-3) Bildung und Beratung und besondere Berücksichtigung der Ausbildung von
Nachwuchskräften................................................................................................................ 20
3-3-1) Bildung ................................................................................................................ 20
3-3-2) Beratung ............................................................................................................. 20
3-4) Regionale Wertschöpfungsketten ausbauen – Veredlung, Verarbeitung und
Vermarktung landeseigener Produkte erhöhen .................................................................. 21
3-4-1) Einbindung / Verknüpfung mit Zukunftsstrategie Ökolandbau des Bundes ..... 21
3-5) Informations- und Verbraucheraufklärung ............................................................... 22
3-5-1) Öffentliche Wahrnehmung stärken ................................................................... 22
3-5-2) Verbrauchervertrauen stärken .......................................................................... 23
3-5-3) Instrumentarien zur Verbesserung der regionalen Verarbeitung und
(überregionalen) Vermarktung von Bioprodukten .......................................................... 24
3-6) Forschung zum Ökolandbau deutlich ausbauen ....................................................... 25
3-6-1) EIP ....................................................................................................................... 25
3-6-2) Demonstrationsbetriebe/ Wissenstransfer ....................................................... 26
3-6-3) Landesforschung ................................................................................................ 27
3-6-4) Forschung - Kompetenzzentren und Öko-Wertschöpfungsketten .................... 28
4) Schlussbemerkungen: ...................................................................................................... 28
5) Anhang: ............................................................................................................................ 29
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1) Zielsetzung des Ökoaktionsplans Die Land- und Ernährungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt sind bedeutende Pfeiler der
sachsen-anhaltischen Wirtschaft. Fast 62 % der gesamten Bodenfläche Sachsen-Anhalts
werden landwirtschaftlich genutzt. Die Landwirtschaft hat damit eine besondere Verantwor-
tung für die natürlichen Ressourcen übernommen. Sie muss neben der Bewältigung ökono-
mischer und ökologischer Herausforderungen ihrer sozialen und gesellschaftspolitischen
Verantwortung gerecht werden. Insbesondere in schwach strukturierten ländlichen Gebie-
ten ist sie oft der einzige bedeutende Wirtschaftssektor.
Der ökologische Landbau ist eine ressourcenschonende Wirtschaftsform, die sich in beson-
derem Maße am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert und damit einen wichtigen Beitrag zur
Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen leistet.
Durch seine Wirtschaftsweise hat er gegenüber der „konventionellen“ Landwirtschaft je
Produkteinheit häufig einen höheren Arbeitskraftbedarf. Daher sichert und schafft er in be-
sonderem Maß Arbeitsplätze in der Landwirtschaft. Darüber hinaus besteht im Bereich der
ökologischen Tierhaltung das Ziel, den Ansprüchen in Bezug des Tierwohls besonders ge-
recht zu werden.
Der ökologische Landbau genießt in Teilen der Bevölkerung eine besondere Wertschätzung.
Diese führt zu einer anhaltend starken Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln aus der Region.
Dieser Nachfrage steht häufig ein vergleichsweise geringes Angebot an heimischen Erzeug-
nissen gegenüber.
Ein weiteres Entwicklungspotential für den ökologischen Landbau in Sachsen-Anhalt wird
besonders dann gesehen, wenn es mehr als bisher gelingt, die Verbraucher zum Konsum
einheimischer Ökoprodukte zu gewinnen und einen Beitrag zur Erhaltung pflanzen- und tier-
genetischer Ressourcen zu leisten.
Um die positive Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt fortzuführen und zu stär-
ken, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt unter
Beteiligung der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG), der berufsständi-
schen Vertretungen und der Verbände des ökologischen Landbaus einen Öko-Aktionsplan
mit konkreten Aktionen und Maßnahmen entwickelt.
Die hohe Nachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln und das Interesse landwirt-
schaftlicher Betriebe an einer Umstellung auf den ökologischen Landbau bieten gute Voraus-
setzungen, um die Ausweitung des Ökolandbaus zu beschleunigen und dabei als strategi-
sches Ziel einen Flächenanteil von 20 % an der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu errei-
chen. Dieses Ziel deckt sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes.
Die Stärkung des regionalen Ökoangebots soll insbesondere den heimischen landwirtschaft-
lichen Unternehmen eine zusätzliche Entwicklungsperspektive für die Zukunft ihrer Betriebe
eröffnen.
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Die Beteiligten sind sich darüber im Klaren, dass konkrete Zeitvorgaben zur Umsetzung der-
zeit nicht getroffen werden können und sich die Geschwindigkeit der Umsetzung u. a. an den
aktuellen politischen Schwerpunktthemen orientieren muss.
Angestrebte Ziele des Öko-Aktionsplans
In Abstimmung mit der Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-
Anhalt besteht das Ziel des Öko-Aktionsplanes Sachsen-Anhalt darin,
den ökologischen Landbau insgesamt zu stärken,
ihm zusätzliche Wachstumsimpulse zu geben,
ihn in seiner bisherigen stetigen und positiven Entwicklung zu unterstützen und
den Anteil des ökologischen Landbaus an der insgesamt genutzten landwirtschaftli-chen Fläche weiter zu erhöhen
im Bereich der Tierhaltung den Ansprüchen in Bezug auf das Tierwohl und die be-darfsgerechte Versorgung mit 100 Prozent Öko-Futter gerecht zu werden.
Um diese Ziele zu erreichen sind folgende Vorgaben maßgebend:
a) das bisherige Engagement des Landes grundsätzlich in allen Bereichen aufrechtzuer-halten
b) Ökolandbau zur Honorierung seiner besonderen gesellschaftlichen Leistungen lang-fristig und stabil zu fördern
c) regionale Wertschöpfung auszubauen - Veredlung, Verarbeitung und Vermarktung landeseigener Ökoprodukte zu erhöhen (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit)
d) umfassende Informations- und Verbraucheraufklärung und das Vertrauen der Ver-braucher zu festigen
e) Bildung und Beratung auszubauen und dabei eine besondere Berücksichtigung auf die Ausbildung von Nachwuchskräften in der landwirtschaftlichen Erzeugung zu legen
f) Forschung zum Ökolandbau deutlich auszubauen.
2) Ausgangslage – Ist-Situation
2-1) Entwicklung Ökolandbau in Sachsen-Anhalt
Der ökologische Landbau in Sachsen-Anhalt hat sich aus der Nische heraus zu einem stetig
wachsenden Wirtschaftsfaktor entwickelt (vgl. Tabelle 1). Eine ausgewogene Förderung un-
ter anderem im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen spielt für die Rentabilität und Stabili-
tät ökologisch wirtschaftender Betriebe eine wichtige Rolle. Allerdings wird die positive
Entwicklung des Ökolandbaus zunehmend durch Flächenkonkurrenz sowie stark steigende
Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen gebremst. Als struktureller Nachteil
und eines der Haupthindernisse des Wachstums kommt hinzu, dass die Kaufkraft Teile der
Bevölkerung vom Erwerb von Bioprodukten abhält.
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2-1-1) Angaben zu Anzahl und Fläche der Betriebe
Der Trend des kontinuierlichen Anstiegs des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt hat sich im Jahr
2014 in abgeschwächter Form fortgesetzt. Zum Jahresende 2014 waren 5541 Unternehmen
gemeldet, die sich in 376 landwirtschaftliche sowie 146 Verarbeitungsunternehmen auftei-
len. Hinzu kommen noch 4 Unternehmen, die Futtermittel, Mischfuttermittel und Futtermit-
tel-Ausgangserzeugnisse aufbereiten sowie 28 Handels- und Importunternehmen.
Während die Zahl der verarbeitenden Betriebe im vergangenen Jahr gestiegen ist, liegt die
Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe und der Import- und Handelsunternehmen auf Vor-
jahresniveau.
Im Jahr 2014 wurden in Sachsen-Anhalt 55.604 ha LF ökologisch bewirtschaftet. Der Anteil
ökologisch wirtschaftender Unternehmen an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Un-
ternehmen des Landes beträgt 9,1 %, der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an
der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes umfasst 4,8 %.
1 Quelle: LLG
Abbildung 1: Entwicklung der ökologisch bewirtschafteten Nutzfläche in Sachsen-Anhalt; Quelle LLG, Dez 14; 2015
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ha)
Jahr
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Abbildung 2: Verlauf der jährlichen Veränderungen in Anzahl in Fläche (in % zum Vorjahr)
-20%
0%
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40%
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100%
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Jäh
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%
Jahr
Proz. Zuwachs Betriebe
Proz. Zuwachs Fläche
2-1-2) Betriebsstrukturen und Betriebsgröße
Die Betriebsstrukturen reichen von 48 kleineren Unternehmen unter 5 ha LF bis zu 19 Be-
trieben über 500 ha LF. Der größte Anteil der Betriebe (153) liegt im Bereich zwischen 10 bis
100 ha LF.
Die durchschnittliche Flächenausstattung der Betriebe des ökologischen Landbaus beträgt
148 ha LF gegenüber 58 ha LF im Bundesdurchschnitt. Damit haben die Öko-Betriebe in
Sachsen Anhalt zunächst grundsätzliche Strukturvorteile. Allerdings beträgt die durchschnitt-
liche Flächenausstattung aller landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen-Anhalt 283 ha LF. Ca.
30 v.H. der Öko-Betriebe bewirtschaften als Nebenerwerbsbetriebe durchschnittlich
70 ha LF. Ca. 36 v.H. der Ökobetriebe mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von
162 ha LF werden als Einzelunternehmen im Haupterwerb, ca. 23 v.H. als Gesellschaften
bürgerlichen Rechts mit durchschnittlich 205 ha LF und weitere ca. 11 v.H. mit durchschnitt-
lich ca. 280 ha LF in der Rechtsform einer juristischen Person geführt.2
2 Quelle: Daten jeweils auf Basis der Agrarstrukturerhebung 2013
9
2-1-3) Betriebswirtschaftliche Aspekte
In der Vergangenheit haben größere spezialisierte Ackerbaubetriebe auf ertragreichen
Standorten mit hoher Flächen- und Arbeitsproduktivität aus wirtschaftlichen Gründen eher
selten auf den ökologischen Landbau umgestellt. Die höheren Preise für ökologisch erzeugte
landwirtschaftliche Rohstoffe konnten die geringeren Naturalerträge im ökologischen Land-
bau in aller Regel nicht ausgleichen. Daher wurden gegenüber der konventionellen Landwirt-
schaft geringere Umsatzerlöse erzielt, die auch nicht durch geringere (variable) Kosten kom-
pensiert werden konnten. Daraus ergab sich auf ertragreichen Standorten eine geringere
relative Vorzüglichkeit der Produktionsverfahren des ökologischen Landbaus, die in ver-
gleichsweise geringen Deckungsbeiträgen bzw. Gewinnbeiträgen ihren Ausdruck fanden.
Auf Grund der Marktferne und der Betriebsstrukturen sind die Möglichkeiten der Direktver-
marktung in Sachsen-Anhalt auch für Öko-Betriebe begrenzt. Wie konventionell wirtschaf-
tende Betriebe erzeugen auch Öko-Betriebe daher überwiegend landwirtschaftliche Stan-
dardprodukte3 und sind für deren Absatz auf den Erfassungshandel angewiesen. Bestehende
Präferenzen der Verbraucher für Öko-Produkte schlagen somit nur begrenzt auf die Erzeu-
gerpreise für ökologisch erzeugte landwirtschaftliche Rohstoffe durch.
Einen vergleichsweise großen Anteil der Konsumentenrente aus dem Verkauf von Öko-
Produkten schöpft somit der Handel ab.
Im Vergleich zum ökologischen Landbau (Pflanzen- und Gartenbau) ist die ökologische Pro-
duktionsweise in der Tierproduktion bislang wenig verbreitet. Die Bedeutung der ökologi-
schen Erzeugung besonders von Milch und Schweinefleisch dürfte jedoch zunehmen, wenn
für Öko-Produkte weiterhin deutlich höhere und stabile Preise erzielt werden können und
ein deutlicher Preisabstand zu konventionell erzeugten landwirtschaftlichen Rohstoffen be-
stehen bleibt, der die Wirtschaftlichkeit der ökologischen Produktion sicherstellt. Dies wird
3 46 % der Öko-Betriebe sind spezialisierte Ackerbaubetriebe (überwiegend Getreideanbau), 26 % Futterbaubetriebe
(Milch- und Rindfleischerzeugung), 5 % Dauerkulturbetriebe, 4 % Veredelungsbetriebe (Schweinefleisch-, Geflügel-fleisch- und Eiererzeugung), 2% Gartenbaubetriebe und 14 % Verbundbetriebe. Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der Agrarstrukturerhebung 2013
Abbildung 3: Entwicklung der Anzahl ökologisch wirtschaftender Betriebe in Sachsen-Anhalt und Entwicklung der Betriebsgröße (arithmetrischer Mittelwert in Hektar LN)
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Betriebe (Anzahl)
Fläche je Betrieb (Mittelwert inha)
10
von der künftigen Entwicklung des Verhältnisses von Angebot und momentaner Nachfrage
auf den Märkten für ökologisch und konventionell erzeugte landwirtschaftliche Rohstoffe
abhängig sein. Von besonderem Interesse wird in diesem Zusammenhang die Zahl der Be-
triebe, die ihre Produktion auf Grund der besseren Einkommenschancen auf den ökologi-
schen Landbau umstellen, und die dadurch bedingte Ausdehnung des Angebots an ökolo-
gisch erzeugten landwirtschaftlichen Rohstoffen sein.
2-2) Bisheriges Engagement des Landes für Ökolandbau Schon seit Jahren fördert das Land Sachsen-Anhalt den ökologischen Landbau. Neben der
Förderung im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen sind hier auch die Unterstützung durch
Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie die Förderung bei der Vermarktung ökologi-
scher Produkte zu nennen.
Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll nur die we-
sentlichen Förderinstrumente kurz darstellen. Weitere Informationen finden sich auf der
Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (www.mlu.sachsen-anhalt.de)
sowie auf der Homepage der LLG (www.llg.mlu.sachsen-anhalt.de).
2-2-1) Förderung der ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Unternehmen
In Sachsen-Anhalt lässt sich eine stetige Zunahme des Anteils der Flächen mit ökologischer
Landwirtschaft erkennen. Dazu beigetragen hat auch die nachfolgend aufgeführte Förderung
des Ökolandbaus im Rahmen der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung:
Tabelle 1: Auflistung der Förderprogramme des Landes ST für den ökologischen Landbau; Quelle: MLU, Referat 55; LEGENDE: Förderprogramm-Nr.: 2463 (Förderperiode 2007-2013), Förderprogramm-Nr.: 2463, (Förderperiode 2014-2020), angegeben sind jeweils die Zahlungen im betreffenden Jahr und die geförderten Flächen. *2015 erfolgte eine Umstellung der Förderung auf das Kalenderjahr, infolgedessen Verschiebung der Zahlun-gen)
Förderprogramm-
(Nr.)
Jahr Antragsteller
(Anzahl)
Fläche
(ha)
Zahlung
(€)
2463 2011 316 41.509 7.834.07
2463 2012 333 43.605 8.279.712
2463 2013 337 44.775 8.657.947
2463 2014 338 44.587 8.690.508
2463, 6601 2015 353 47.784 4.780.310 / 11.167.522*
Darüber hinaus wird Ökobetrieben im Bereich der investiven Förderung landwirtschaftlicher
Unternehmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms besondere Bedeutung
zugemessen. Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden dem Produktionsverfahren durch
zusätzliche Punkte entsprechende Prioritäten eingeräumt.
Gefördert werden Investitionen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen,
Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten und Erhöhung der betrieblichen Wert-
11
schöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-,
Umwelt- und Klimaschutzes.
Auch Investitionen, die der Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Erzeugnis-
sen dienen, die im Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) genannt sind, werden über dieses Programm gefördert.
Ergänzend besteht die Möglichkeit der Förderung von Investitionen in die Verarbeitung und
Vermarktung über die Maßnahme der Marktstrukturverbesserung. Gefördert werden kön-
nen in diesem Programm Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung sowie Erzeuger-
zusammenschlüsse.
2-2-2) Durchführung von zwei Dauerfeldversuchen (Reduzierung der Bodenbearbeitung, Anbausysteme im Vergleich) seit 1994 in der LLG am Standort Bernburg
Bereits im Herbst 1992 erfolgte am Standort Bernburg die Umstellung eines mehr als 13
Hektar großen Feldes nach geltendem EU-Recht auf die ökologische Wirtschaftsweise mit
dem Ziel der Anlage von praxisorientierten Versuchen mit acker- und pflanzenbaulichen Fra-
gestellungen einschließlich von Landessortenversuchen. Die hier gewonnenen Erkenntnisse
gestatten grundlegende Aussagen zu einem marktfruchtorientierten Ökolandbau im mittel-
deutschen Trockengebiet auf Löss-Standorten.
Viele Parameter der Landbewirtschaftung (z. B. Entwicklung des Humusgehaltes) können nur
in Dauerversuchen sicher bestimmt werden. Daher untersucht die LLG seit 1994 in zwei
Dauerversuchen die langjährigen Effekte von
Wirtschaftsweisen (Vergleich der Leistungsfähigkeit verschiedener Landbewirtschaf-tungssysteme) und
Bodenbearbeitung (Extensivierung der Grundbodenbearbeitung und effektive Bekämp-fung der Ackerkratzdistel).
Im Laufe des Versuchszeitraums erfolgten dabei inhaltliche Anpassungen an die aktuellen
Bedingungen.
In den letzten 20 Jahren wurden auf den Öko-Versuchsfeld zahlreiche Versuche angelegt und
ausgewertet. Neben den o.g. zwei Dauerversuchen sind diese unter anderem:
Organische Stickstoffträger in viehloser Wirtschaftsweise
Unkrautregulierung in einer Getreidefruchtfolge
Förderung extensiver Bewirtschaftung durch Blühflächen und -streifen
"Weite Reihe" zur Erzeugung von Backweizen
Bio-Hilfsstoffe zu Winterweizen
Vinasseanwendung in Winterweizen
Flüssigbeize gegen Schwarzbeinigkeit in Kartoffeln
Anbautechnik Gemüseerbsen
Produktions- und Pflegetechnik in der Körnermaiserzeugung
Unkrautregulierung in Öko-Zuckerrübenanbau
Die erzielten Ergebnisse der Dauerversuche sind essentiell für die Abschätzung langfristiger
Entwicklungen (z. B. Folgen des Klimawandels auf die Bodenfruchtbarkeit).
12
Aufgrund der bislang in den Versuchen erzielten Ergebnisse finden die Bernburger Versuche
über die Grenzen Sachsen-Anhalts hinaus zunehmendes Interesse.
Zum anderen stehen die Dauerversuche exemplarisch für Lösungen, die in der Praxis gefragt
sind. Hierzu gehören z. B. an das Bewirtschaftungssystem ökologisch vieharm / viehlos und
an Kulturarten angepasste Strategien. Des Weiteren lässt die auf einer Vierfelder-Fruchtfolge
beruhende Erfassung der Wirkung der Grundbodenbearbeitung im ökologisch viehlosen
Ackerbau auf Ertrag, Produktqualität und Boden Aussagen u. a. zur Fruchtfolgegestaltung zu.
Beide Dauerversuche sind aufgrund der Flächengröße gleichzeitig eine Fundgrube für inter-
disziplinäre Forschungsvorhaben. Bislang vorhandene Ergebnisse wurden in verschiedenen
Bachelorarbeiten und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unter den Gesichtspunkten
Bodenfruchtbarkeit und Ertragssicherheit aufbereitet und diskutiert.
2-2-3) Beteiligung von LLG und Praxisbetrieben aus Sachsen-Anhalt an Forschungsprojek-ten im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN-Projekte)
Die LLG beteiligt sich seit 2013 sowohl mit konventionell als auch ökologisch wirtschaftenden
Praxisbetrieben aus Sachsen-Anhalt an zwei Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Um-
setzung der Eiweißpflanzenstrategie des Bundes im Bundesprogramm Ökologischer Landbau
und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN).
Beide Projekte, Sojanetzwerk (Laufzeit 01.09.2013 - 31.12.2016) und Lupinen-Netzwerk
(Laufzeit 01.11.2014 - 31.12.2017), zielen auf die Ausweitung und Verbesserung des Anbaus
und der Verwertung ab. Leuchtturmbetriebe mit Anbaudemonstrationen und Datenerfas-
sungsbetriebe liefern hierzu wichtige Grundlagen. Auf den beteiligten (konventionellen und
ökologischen) Betrieben werden u. a. in jährlich stattfindenden Feldtagen Erfahrungen aus-
getauscht und Kontakte geknüpft.
2-2-4) Sortenprüfungen (Landessortenversuche und Wertprüfungen im Auftrage des Bun-dessortenamt [BSA])
Der genetische Hintergrund einer Sorte ist z. B. entscheidend für bestimmte Qualitätspara-
meter, die im konventionellen Anbau durch gezielte agrotechnische Maßnahmen, wie eine
abgestimmte und terminierte N-Gabe, mehr oder weniger beeinflusst werden können. Im
ökologischen Landbau ist dies nicht möglich, hier muss die Qualität aus der Sorte „kommen“.
Ebenso bedeutend ist eine stabile Pflanzengesundheit. Die vergangenen beiden „Gelbrost-
jahre“ haben dies sehr deutlich aufgezeigt. Im ökologischen Landbau gab und gibt es keine
Bekämpfungsmaßnahmen außer dem Einsatz einer resistenten Sorte.
Die Prüfung von Sorten in Landessortenversuchen unter ökologischen Bedingungen (öko-
LSV), muss am Anfang einer regionalen Wertschöpfungskette stehen und sollte in keinem
diesbezüglichen Konzept fehlen. Das Landessortenversuchswesen (LSVW) hat bereits im Jahr
1994 in Döllnitz und Bernburg mit Landessortenversuchen zu Winterroggen im ökologischen
Anbau begonnen. 1995 kamen Sommergerste und Hafer, 2006 Winter- und Sommerweizen
13
sowie Körnererbsen und Ackerbohnen hinzu. Der Winterroggen wurde 2006 nach Beetzen-
dorf auf die leichten Standorte verlagert.
In jüngster Vergangenheit werden zunehmend Sorten, die unter ökologischen Bedingungen
selektiert wurden, auf den Markt gebracht. Deren neutrale und unabhängige Prüfung in öko-
LSV auf regionale Eignung ist eine essentielle Voraussetzung für den Aufbau regionaler Wert-
schöpfungsketten.
Mit den Ergebnissen sind grundlegende Beratungsangebote hinsichtlich genetischer Vielfalt,
Artenvielfalt, Nutzung von Ressourcen, N-Effizienz, aber auch die Gestaltung von Fruchtfol-
gen verbunden. Neben der Sicherung der Regionalität werden in Zusammenarbeit mit dem
Bundessortenamt Grundlagen für Deutschland insgesamt erarbeitet. In kombinierten Wert-
prüfungen und Landessortenversuchen (WP/LSV) wird der Züchtungsfortschritt beschleu-
nigt. Neue Sorten, die den Ansprüchen der Landwirte oder/und den sich veränderten Um-
weltbedingungen entsprechen, stehen dadurch den Landwirten zwei Jahre früher zur Verfü-
gung.
2-2-5) Demonstrationsbetriebe (Biotopia, Sonnengut Gerster, Rindergut Apenburg)
Die drei genannten Betriebe vertreten Sachsen-Anhalt in dem bundesweit agierenden
"Netzwerk der Demonstrationsbetriebe Ökologischer Landbau4". Dieses Netzwerk ist ein
durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) finanziertes Projekt
des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und anderer Formen nachhaltiger Landwirt-
schaft (BÖLN). Das BMEL ernannte in diesem Rahmen aktuell insgesamt 242 Biohöfe zu De-
monstrationsbetrieben „Ökologischer Landbau“.
Das Demonstrationsnetzwerk versteht sich in erster Linie als Kommunikations- und Informa-
tionsplattform zu den Betrieben sowie zu Verbrauchern und Medien. Die Demonstrationsbe-
triebe dienen dabei als Ansprechpartner sowohl für Landwirte als auch für die interessierte
Öffentlichkeit. Über Fachgespräche, Besichtigungen, Hoffeste und vieles mehr wird der Wis-
senstransfer unterstützt und der ökologische Landbau in seiner Vielfalt präsentiert.
Die LLG arbeitet seit längerem mit dem Rindergut Apenburg im Rahmen der Landessorten-
versuche am Standort Beetzendorf zusammen. Hier stellt das Rindergut Apenburg die ökolo-
gisch bewirtschaften Flächen zur Verfügung.
2-2-6) Gemeinschaftsprojekt der ostdeutschen Bundesländer zur Auswertung von Buch-führungsunterlagen durch die LLG
Seit 2003 beteiligt sich die LLG am Gemeinschaftsprojekt der ostdeutschen Bundesländer zur
Auswertung der Buchführungsergebnisse ökologisch wirtschaftender Betriebe. Hintergrund
dieser länderübergreifenden Analyse ist die in den einzelnen Bundesländern für eine reprä-
sentative Stichprobe nicht ausreichende Anzahl auswertbarer BMEL-Jahresabschlüsse. Die
Zusammenführung der zur Verfügung stehenden Datensätze (vgl. Tabelle 4 im Anhang) zu
einer Gesamtstichprobe gestattet demgegenüber die Ableitung allgemeingültiger Aussagen
4 Siehe auch: www.oekolandbau.de/verbraucher/demonstrationsbetriebe/demobetriebe-im-portraet/sachsen-
anhalt/
14
zur Situation und Entwicklung der Öko-Betriebe in den ostdeutschen Bundesländern. Dar-
über hinaus wird die Wirtschaftskraft der Betriebe insgesamt sowie einzelner Rechts- und
Betriebsformen auch im Vergleich zu Betrieben mit konventioneller Bewirtschaftung darge-
stellt und beurteilt. Hiermit sind gute Voraussetzungen für Betriebsvergleiche über Länder-
grenzen hinweg gegeben.
2-2-7) Jahrestagung ökologischen Landbau
Seit 2004 findet die vom MLU Sachsen-Anhalt initiierte und in der LLG in Bernburg durchge-
führte Jahrestagung zum ökologischen Landbau im 2-Jahres-Rhythmus statt.
Schwerpunkte sind acker- und pflanzenbauliche sowie betriebswirtschaftliche Themen, wo-
bei zunehmend die Problematik der Wirtschaftlichkeit der Betriebe sowie der Markt und
seine Entwicklung unter dem Einfluss der Globalisierung im Mittelpunkt stehen.
Die Veranstaltung stellt mit vielseitigen Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis eine gute
Grundlage für einen intensiven Erfahrungsaustausch innerhalb der Ökobranche dar. Sie gibt
den Betrieben Anregungen, zeigt Alternativen auf und trägt zur Lösung von Problemen im
Ökolandbau bei. Die gute Resonanz spiegelt sich in gleichbleibend hohen Teilnehmerzahlen
von 100 - 120 Vertretern aus den ökologisch wirtschaftenden Betrieben, Verbänden, Behör-
den und wissenschaftlichen Einrichtungen wider und leistet einen wichtigen Beitrag zur wei-
teren positiven Entwicklung des ökologischen Landbaus in Sachsen-Anhalt.
2-2-8) Beratungs- und Bildungsangebote
Sachsen-Anhalt hat mit dem Aufbau der Beratungsstrukturen 1991 das Modell der privat-
wirtschaftlichen Beratung für landwirtschaftliche Betriebe gewählt. Die privatwirtschaftliche
Beratung hat sich als Dienstleistung im Interesse ihrer Mandanten bewährt. Die Inhalte der
Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf der Landwirte und werden gemeinsam von
Landwirten und ihren Beratern festgelegt. Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
durch Landwirte erfolgt freiwillig auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt.
Für die Öko-Betriebe des Landes steht eine Vielzahl von Beratern mit unterschiedlichen
Schwerpunkten (Betriebswirtschaft bis Spezialberatung bei Sonderkulturen) zur Verfügung.
Diese Berater sind mehrheitlich in den Beratungsorganisationen der Bioverbände organi-
siert, stehen aber auch den nicht verbandsgebundenen Betrieben vollumfänglich zur Verfü-
gung.
Im Regelfall sind die Berater durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
anerkannt.
Der LLG (Beraterseminar) obliegt als zentrale Koordinierungsstelle für landwirtschaftliche
Unternehmensberater die Organisation von Informations- und Fortbildungsmaßnahmen
auch für den Bereich der Ökoberatung.
Die Behandlung des „Alternativen Landbaus“ ist in der Ausbildungsordnung für den Ausbil-
dungsberuf Landwirt und in den entsprechenden Rahmenlehrplänen für die Berufsschule
vorgesehen.
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Gegenwärtig (Stand 31.10.2015) sind 26 ökologisch wirtschaftende Betriebe als Ausbil-
dungsbetriebe anerkannt. Von diesen bilden aktuell 8 Betriebe insgesamt 11 Auszubildende
aus.
Ziel der Ausbildung im Ausbildungsberuf Landwirt ist die Vermittlung der vollen beruflichen
Handlungskompetenz unabhängig von der Frage einer konventionellen oder ökologischen
Wirtschaftsweise. Aus Sicht der Praxis wäre eine verstärkte Ausbildung der Besonderheiten
im Ökologischen Landbau wünschenswert. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Fruchtfolge
und Pflanzenschutz.
Auch in den ein- und zweijährigen Bildungsgängen an der Fachschule für Landwirtschaft in
Sachsen-Anhalt (Haldensleben) ist der Lernbereich „ökologischer Landbau“ Gegenstand der
Ausbildung.
2-2-9) Öko-Feldtage zur Präsentation der Dauerversuche am Standort Bernburg
Seit 1994, somit seit mehr als 20 Jahren, findet jährlich der Öko-Feldtag der LLG am Standort
Bernburg statt. Zu dieser Veranstaltung präsentiert die LLG die Feldversuche des Arbeitsfel-
des „Ökologischer Landbau“. Unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in der Land-
wirtschaft wird jeweils auf einen praxisorientierten thematischen Schwerpunkt fokussiert.
Darüber hinaus können Berater und Praktiker die Landessortenversuche unter fachkundiger
neutraler Anleitung in Augenschein nehmen. Mit hohem Interesse verfolgen die Besucher
auch die Technikvorführungen, insbesondere innovative Lösungen zur Unkrautregulierung,
die in der LLG entwickelt wurden.
2-2-10) Ausstellung auf der BioFach-Messe
Auf der BioFach – der Weltleitmesse für Ökoerzeugnisse – präsentieren erfolgreiche Erzeu-
ger am Stand von Sachsen-Anhalt ihre Qualitätsprodukte. Das Land Sachsen-Anhalt fördert
die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Fische-
reiwirtschaft zur Beteiligung an Messen und Ausstellungen nach der Richtlinie des MLU vom
07.09.2011 (MBl. S. 489). Die Förderung zielt darauf ab, kleinen und mittleren Unternehmen
der o. g. Branchen den Zugang zu Messen und Ausstellungen zu erleichtern und so ihre Posi-
tion am Markt zu stärken sowie Absatzchancen zu erhöhen. Zuwendungsempfänger können
sowohl konventionell als auch ökologisch wirtschaftende Betriebe sein. Insofern können Bi-
obetriebe sowohl für reine Bio-Fachmessen als auch für allgemeine Messen eine Förderung
beantragen. In der Richtlinie ist die BioFach in Nürnberg als weltgrößte Messe im Biobereich
namentlich aufgeführt, aber grundsätzlich ist auch die Teilnahme an anderen Messen förder-
fähig.
Die Teilnahme von Unternehmen aus Sachsen-Anhalt an einem Gemeinschaftsstand auf der
BioFach wird seit Jahren durch die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (AMG)
organisiert, durch die Biohöfegemeinschaft fachlich begleitet und durch das MLU über die
o.g. Richtlinie gefördert.
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2-2-11) Landeserntedankfest in Magdeburg
Das Landeserntedankfest in Magdeburg ist mit 30.000 bis 35.000 Besuchern die größte und
bedeutendste Präsentation der Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen-Anhalt und ein
Eckpfeiler der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des MLU. Das Landeserntedankfest
wird von der AMG organisiert sowie durch das MLU gefördert und steht wie die anderen
Veranstaltungen dieser Art (Erntedankbauernmarkt in Halle, Harzer Landwirtschaftsfest in
Reinstedt) Unternehmen und Direktvermarktern aller Produktionsformen offen.
Besonderheit des Landeserntedankfestes ist es seit Jahren, dass dort neben dem Europadorf
mit Anbietern aus vorwiegend osteuropäischen Staaten auch ein Öko-Dorf integriert ist, in
dem neben verschiedenen ökologisch wirtschaftenden Direktvermarktern auch mehrere
Informationsstände zum Biobereich und den Verbänden zu finden sind.
Das Öko-Dorf selbst wird über einen eigenen „Bio-Marketing“-Titel des MLU gesondert ge-
fördert und durch die Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. organisiert. Es stellt eine
besondere Attraktion auf dem Landeserntedankfest dar und ist seit Jahren die bedeutendste
Veranstaltung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Branche in Sachsen-Anhalt.
2-2-12) Bio-Einkaufsführer mit regionalen Öko-Produkten
Der Bio-Einkaufsführer ist eine gute Information und Werbung für die in Sachsen-Anhalt vor-
handenen ökologisch wirtschaftenden Betriebe. Der durch die Biohöfegemeinschaft Sach-
sen-Anhalt e.V. initiierte, konzipierte und erstellte Bio-Einkaufsführer erscheint sowohl als
Broschüre, die regelmäßig aktualisiert wird, als auch elektronisch als Website.
Die Printversion des Bioeinkaufsführers wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen des
Bundesprogrammes ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft
(BÖLN) gefördert, das MLU förderte über den Bio-Marketing“-Titel die Aktualisierung des
Online-Auftrittes und aktualisierende Einleger.
2-2-13) Weitere Aktionen des Landes
Im Rahmen der Studie „Anbau- und Verwertungspotenzial von Leguminosen in Sachsen-Anhalt“ wurde besonders die Marktsituation im Ökobereich beleuchtet und Möglichkeiten zur Verbesse-rung der Vermarktung beschrieben.
Der durch die Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. organisierte Bioabendmarkt hat sich - schwerpunktmäßig gefördert durch das Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) - etabliert und wird durch die Aktion „Bio-Abend-Markt-On-Tour“ an landesweit wechselnden Standorten ergänzt
Ein schwerpunktmäßig durch das Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) geförderter von der Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. erstellter internetbasierter Bio-Radwanderatlas lädt zur aktiven Erkundung regionaler Spezi-alitäten ein.
Gemeinsam mit Sachsen und Thüringen wird alljährlich ein „Bio-Branchentreffen“ ausgerichtet. Das Biobranchentreffen ist eine Initiative der Landesbauernverbände Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts, die finanziell von den Länderministerien unterstützt wird. Um über Probleme und aktuelle Herausforderungen des Biomarktes in Mitteldeutschland zu diskutieren, treffen sich seit 2008 jährlich Erzeuger, Verarbeiter, Vermarkter, Mitarbeiter von Behörden und Verbänden Mitteldeutschlands abwechselnd in den einzelnen Bundesländern zum Mitteldeutschen Bio-
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Branchen-Treffen. Es dient insbesondere auch der Vertiefung der länderübergreifenden Zusam-menarbeit im Öko-Sektor. Diese Veranstaltung wird schwerpunktmäßig durch die Akteure des ökologischen Landbaus in den jeweiligen Ländern organisiert, in Sachsen-Anhalt zeichnet hier die Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. mit Förderung durch das MLU verantwortlich.
Generell ist im Lebensmittelbereich die Verbraucherberatung eine Aufgabe der Verbraucher-zentralen, die durch den Bund und das Ministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden. In diesem Bereich leisten aber seit Jahren die Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. und an-dere Verbände des ökologischen Landbaus auf vielfältige Weise ehrenamtlich wesentliche In-formationsarbeit und Verbraucheraufklärung. Sie sind somit ein kontinuierlicher Ansprechpart-ner u. a. für Medien, Schulen und Bildungseinrichtungen.
3) Handlungsfelder und Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten
Ziele zur Stärkung des ökologischen Landbaus in Sachsen-Anhalt Neben der Aufrechterhaltung der bisherigen Landesunterstützung lassen sich die Instrumen-
te zur Erreichung der in Abschnitt 1 genannten Ziele grob in folgende fünf Kategorien unter-
teilen:
I. Verbesserung der regionalen Produktionsbedingungen II. Ausbau der regionalen Wertschöpfungsketten III. Stärkung des Verbrauchervertrauens und einem sich hieraus ergebenden Ausbau des ökolo-
gischen Marktes IV. Flankierung durch Fördermaßnahmen V. Begleitung der Punkte I bis IV durch Forschung und Lehre sowie Bildung und Beratung
Diese Kategorien werden nachfolgend kurz erläutert und kommentiert.
3-1) Engagements des Landes Sachsen-Anhalt In den letzten 20 Jahren ist der ökologische Landbau in Sachsen-Anhalt erheblich vorange-
kommen. Die sich hierbei gebildeten Strukturen, die sowohl von den Landesdienststellen
(z.B. LLG) als auch privatwirtschaftlichen Vereinigungen (z.B. Biohöfegemeinschaft) getragen
werden, müssen erhalten werden. Weitergehende und neue Entwicklungen des ökologi-
schen Landbaus sollen auf den erreichten Strukturen aufbauen.
3-2) Aufwand für besonders gesellschaftliche Leistungen langfristig und stabil fördern
3-2-1) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Investitions- und Marktstrukturförderung
Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt 2014-2020 sichert
mit einer Vielzahl von Förderprogrammen die Rahmenbedingungen für die weitere kontinu-
ierliche Förderung der Umstellung auf den ökologischen Landbau und dessen Beibehaltung.
Die einheitliche Förderung für die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus
im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen hat sich seit 2009 bewährt und wird
entsprechend weitergeführt. Danach gelten ab 2015 folgende Flächenprämien für Ackerland,
Grünland, Gemüse und Dauerkulturen sowie Ansätze für den Kontrollkostenzuschuss:
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Tabelle 2: Förderprämien für den ökologischen Landbau ab 2015; (Quelle: MLU, Referat 55)
landwirtschaftliche Fläche Prämie
Ackerland 230 Euro/ha
Grünland 230 Euro/ha
Gemüse 415 Euro/ha
Dauerkulturen 750 Euro/ha
Kontrollkostenzuschuss max. 600 Euro/Antragsteller
Die Auswertung des Antragsverfahrens für 2015 hat eine gute Nachfrage der angebotenen
Fördermaßnahme und einen Zuwachs bei der geförderten Fläche im Ökolandbau im Jahr
2015 auf 46.700 ha (+ 4,7 %) ergeben. Das Antragsverfahren für 2016 lässt eine weitere Stei-
gerung erwarten.
Darüber hinaus ist grundsätzlich eine Teilnahme an Programmen der Richtlinie über die Ge-
währung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbe-
wirtschaftung (MSL-Richtlinie) vom 28.10.2014 (MBl. LSA 2015, S. 441) oder der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen
vom 10.11.2014 (MBl. LSA 2015, S. 383) möglich, wie zum Beispiel:
• Maßnahmen zur Schaffung von Strukturelementen (Blühstreifen und Schonstreifen), • Pflege von extensiven Obstbeständen oder • Beweidung mit Schafen und Ziegen
Ebenso besteht beim Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Möglichkeit, die Ausgleichs-
zulage für benachteiligte Gebiete sowie den Natura-2000-Ausgleich zu erhalten. Doppelför-
derungen sind dabei immer auszuschließen.
Weiterhin ist die Antragstellung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Erhaltung tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft“ (MLU) vom
16.09.2015 (MBL.LSA 2015, S. 533) möglich.
Aus Sicht der Beteiligten sollteder jeweiligen GAK-Rahmen umfänglich genutzt werden.
Die Unterstützung von Investitionsmaßnahmen über das Agrarinvestitionsförderungs-
programm und die Maßnahme Marktstrukturverbesserung ist fortzuführen. Weiterentwick-
lungsmöglichkeiten, die der Unterstützung des Ökolandbaus und der Verarbeitung und Ver-
marktung von Bioprodukten dienen, sind zu eruieren.
3-2-2) Förderung der Umstellung
Das BMEL bietet im Rahmen des Bundesprogramms „Ökologischer Landbau“ gegenwärtig
für konventionelle Landwirte, die ihren Betrieb auf ökologischen Landbau umstellen möch-
ten, eine Beratungsförderung an. Konventionell wirtschaftende Landwirte können sich zu
allen Umstellungsfragen von einer bei der BLE registrierten Beratungskraft beraten lassen.
Beratungen für landwirtschaftliche Unternehmen werden vor und auch während der Um-
stellungsphase gefördert. Diese Beratungen werden jeweils einmalig mit 50 Prozent der Be-
ratungskosten bis maximal 4.000 Euro gefördert. Bis zum 15. November 2018 ist es möglich,
einen entsprechenden Antrag einzureichen.
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Die Liste der bei der BLE registrierten Berater ist unter folgendem Link abrufbar und als An-
lage 1 im Anhang abgedruckt.
Aus Sicht der Beteiligten ist eine stärkere Nutzung der Beratungsangebote des Bundes anzu-
streben. Die hierfür erforderlichen Informationen sind daher einer breiteren Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
3-2-3) Bodenmarkt
Der Ökolandbau in Sachsen-Anhalt ist auf eine langfristig sichere Flächenausstattung ange-
wiesen. Um dies zu gewährleisten, ist die Entwicklung von Konzepten und Rahmenbedin-
gungen, die den Spezifika des ökologischen Landbaus sowie dem Ziel des Ökoaktionsplanes
zur Weiterentwicklung und Ausweitung des Ökolandbaus Rechnung tragen, im Besonderen
bei der Entwicklung des geplanten Agrarstrukturgesetzes, bei der Vergabe von Landesflä-
chen und bei der Einflussnahme auf die Vergabepolitik der BVVG, zu unterstützen.
3-2-4) Bundesprogramm BÖLN
Das vom BMEL finanzierte Bundesprogramm verfolgt das Ziel, die Ausdehnung der ökologi-
schen und nachhaltigen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland zu stärken. Um
dieses Ziel zu erreichen, wurden mehrere Förderrichtlinien (vergl. Tabelle 5 im Anhang) ver-
abschiedet. Gemäß der Richtlinie bezuschusst das Bundesprogramm:
Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen (FuE-Vorhaben) und Wissenstransfer (einzelne the-matische Bekanntmachungen, i.d.R. mit enger zeitlicher Befristung für Antragstellung),
die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe während einer Umstellung auf die ökologische Wirt-schaftsweise,
Messe- und Ausstellungsbeiträge zur Förderung des ökologischen Landbaus,
Messe- und Ausstellungsbeiträge zur Förderung der nachhaltigen Landwirtschaft,
Projekte zur Information von Verbraucherinnen und Verbraucher über den ökologischen Land-bau,
Projekte zur Information von Verbraucherinnen und Verbraucher über eine nachhaltige Land-wirtschaft.
3-2-5) Weitere Förderungen
Neben den o.g. Förderungen, die vorrangig die pflanzenbauliche Primärproduktion unter-
stützen, bestehen weitere Fördermöglichkeiten. Diese werden nachfolgend kurz dargestellt:
1. Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Ra-tionalisierung und Senkung der Produktionskosten und Erhöhung der betrieblichen Wert-schöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes
2. Förderung von Investitionen von landwirtschaftlichen Unternehmen, die der Erzeugung, Ver-arbeitung oder Direktvermarktung von Erzeugnissen dienen, die im Anhang I AEUV genannt sind
3. Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsformen können mit einem erhöhten Zu-schussbetrag gefördert werden
Als besonders naturschutzfreundliche Form der Landbewirtschaftung sollte der Ökolandbau
auch als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahme im Rahmen von Ausgleichs- und
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Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Naturraum zur Minderung des Drucks am Bodenmarkt
und der Verringerung des Verlustes an Landwirtschaftlicher Nutzfläche anerkannt werden.
Damit wird eine weitere Alternative zur dauerhaften Stilllegung von Landwirtschaftsflächen
als Ausgleichsmaßnahme angeboten und die Flächenkonkurrenz gemindert.
Weiterhin sollte die Möglichkeit einer Weiterentwicklung der Fördermöglichkeiten von ein-
zelbetrieblichen Maßnahmen zur Vermarktung von Bioproduktengeprüft werden.
Der Aspekt der Nachhaltigkeit der Erzeugung und Vermarktung ist insbesondere durch die
Einbeziehung von gefährdeten Rassen zielführend umsetzbar. Der Aufbau nachhaltiger und
bestandssichernder Absatz- und Vermarktungsstrukturen soll mit Hilfe eines Projektes der
Agrarmarketinggesellschaft (AMG), dessen Skizze der BLE zur Prüfung der Förderwürdigkeit
im Rahmen des BÖLN vorliegt, unterstützt werden. Damit soll ebenfalls Beitrag zur Erhaltung
der stark gefährdeten Schweinrasse Leicoma geleistet werden.
3-3) Bildung und Beratung und besondere Berücksichtigung der Ausbil-dung von Nachwuchskräften
3-3-1) Bildung
Die Agrarwirtschaft bietet eine Vielzahl interessanter Ausbildungsberufe vom Landwirt,
Tierwirt über den Fischwirt bis zum Gärtner. Die Anforderungen der heutigen Landbewirt-
schaftung wie auch des Ökolandbaus lassen sich nur mit fundiertem Fachwissen meistern.
Dies gilt für bereits ökologisch wirtschaftende Betriebe und im besonderen Maße für Unter-
nehmen, die in die Produktionsweise des ökologischen Landbaus neu einsteigen wollen.
Es wäre wünschenswert, wenn die berufliche Ausbildung noch stärker als bislang auf die
Belange des ökologischen Landbaus eingehen würde. Daher wäre zu prüfen, ob folgende
Punkte umgesetzt werden können:
Sicherstellung einer fachlich fundierten Ausbildung durch kontinuierliche Weiterbildung der Aus-bilder in den Betrieben und der Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
Erweiterung der zweijährigen Fachschulausbildung durch einen zusätzlichen Aufbaukurs „Ökolo-gische Landwirtschaft“.
3-3-2) Beratung
Es sollen Netzwerke gestärkt, weiter ausgebaut und Wissen weitergegeben werden, um die
Mitteldeutsche Bio-Branche voran zu bringen. Insbesondere das Mitteldeutsche Biobran-
chentreffen soll dazu beitragen, Netzwerke zu stärken, Wissen zu vermitteln; es soll helfen,
dass sich Strukturen der Bio-Verarbeitung und Bio-Vermarktung weiterentwickeln und sich
zum Teil noch ineffiziente nicht wettbewerbsfähige Strukturen verbessern lassen, damit sich
der geringe Anteil der Wertschöpfung in Mitteldeutschland erhöht. Insofern sollte das Bio-
Branchentreffen intensiver an konkreten Themen arbeiten und entsprechende Handlungs-
empfehlungen erarbeiten.
Das Land Sachsen-Anhalt hat keine Offizialberatung. Allen Ökobetrieben – dies gilt auch für
die nicht in Verbänden organisierten Betriebe – steht aber eine Vielzahl von Spezialberatern
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zu Verfügung. Die Liste der registrierten Berater bei der BLE ist unter dem folgenden Link
abrufbar und findet sich als Anlage 1 im Anhang.
Durch die staatlichen Stellen (LLG und ÄLFF) und die Öko-Verbände sollen die Betriebe ver-
stärkt auf dieses Beratungsangebot hingewiesen werden. Es ist zu vermuten, dass Ökobe-
triebe diese Beratung nicht nutzen, da sie sich über Art und Kosten der Beratung nicht im
Klaren sind.
Derzeit sind in Sachsen-Anhalt Öko-Beratungsringe nicht vorhanden. Dieses Modell könnte
auch in Sachsen-Anhalt erfolgreich umgesetzt werden. Die gegenüber Niedersachsen und
Baden-Württemberg abweichenden agrar-strukturellen Verhältnisse haben prinzipiell auf
eine erfolgreiche Umsetzung des Modells eines Beratungsrings keinen Einfluss. Entscheidend
ist letztlich die bedarfsgerechte, effiziente und kontinuierliche Bereitstellung von spezialisier-
ten Beratungsleistungen zu angemessenen Entgelten.
Somit erscheint das Modell eines Beratungsrings auch unter den Bedingungen Sachsen-
Anhalts gut geeignet, mittel- bis langfristig eine auf den Bedarf der Betriebe abgestimmte,
qualitativ hochwertige, effiziente, kontinuierliche und in der Region verankerte Beratung
sicherzustellen. Über Art und Umfang einer finanziellen Beteiligung ggf. der Verbände am
Aufbau einer Ringberatung sollte diskutiert werden.
Alle spezifischen Anforderungen des Ökolandbaus (Betriebswirtschaft, Markt, Spezialbera-
tung Produktion, Direktvermarktung, Richtlinien… ) können aber auch neu aufzubauende
Ökoringe nur erfüllen, wenn sie mit bestehenden Ökoringen auf Landes- und Bundesebene
kooperieren.
Das Land wird aber über das Beraterseminar enger mit den Verbänden des ökologischen
Landbaus zusammenarbeiten und über die Kontaktstellen ÄLFF deren Beratungsangebot
kommunizieren.
3-4) Regionale Wertschöpfungsketten ausbauen – Veredlung, Verarbei-tung und Vermarktung landeseigener Produkte erhöhen
Derzeit steht ein deutlich zu geringes Angebot ökologischer Erzeugung einer wachsenden
Nachfrage der Verbraucher nach ökologisch und regional erzeugten Lebens- und Futtermit-
teln gegenüber.
Um hier einen Ausgleich zu schaffen, ist eine Ausweitung/Verbesserung von der Erzeugung,
über Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung bis zum Handel notwendig.
3-4-1) Einbindung / Verknüpfung mit Zukunftsstrategie Ökolandbau des Bundes
Die Entwicklung des Öko-Aktionsplans Sachsen-Anhalt steht in enger Verbindung zur Zu-
kunftsstrategie Ökologischer Landbau des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirt-
schaft (BMEL), was ausdrücklich auch Zielstellung des vorgesehenen Bundesprogramms sein
soll.
22
Zukunftsstrategie Ökolandbau des Bundes: Die LLG ist beteiligt an dem DAFA-Fachforum
"Zukunft des Systems Ökolandbau". Die hier von den LLG geleisteten Beiträge sind in den
gleichnamigen Strategieentwurf eingeflossen.
Gemeinsam mit Vertretern der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung
der Länder, der relevanten Verbände und der Wissenschaft will das BMEL in diesem Strate-
gieprozess Konzepte und Empfehlungen für zentrale Handlungsfelder ausarbeiten und bis
Ende 2016 eine entsprechende Zukunftsstrategie vorlegen. Die LLG beteiligt sich innerhalb
der DAFA am Strategie-Aktionsfeld "Leistungsfähigkeit systemar betrachten – Systemorien-
tierung im Innovationsverbund".
Zur verstärkten Nutzung aller bestehenden Möglichkeiten ist zu fordern:
Ausbau der Verbindung zum Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nach-haltiger Landwirtschaft (BÖLN) für eine effiziente Ausgestaltung des Öko-Aktionsplans Sachsen-Anhalt und zum gegenseitigen Vorteil
Prüfung, in welcher Form die Möglichkeiten des Bundesprogrammes Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) mit ergänzender Landesförderung unter Be-achtung des Eigenanteils der Biobranche genutzt werden können.
3-5) Informations- und Verbraucheraufklärung
Ein nachhaltiger Anstieg des Konsums ökologisch erzeugter Produkte wird nur dann gelin-
gen, wenn Verbraucherinnen und Verbrauchern der „Mehrwert“ von Ökoprodukten bewusst
wird.
Informationsarbeit und Verbraucheraufklärung stehen in enger Verbindung zur Vermarktung
und Marketingaktionen und sind Grundlage für einen kontinuierlichen Absatz von Ökopro-
dukten und somit Grundlage für einen Ausbau von Produktion und Veredlung ökologischer
Produkte.
Durch Informationen über die Produkte und die Erzeugungsbedingungen vom Öko-Landwirt
bis zur Verkaufsstätte kann Transparenz hergestellt, Vertrauen in regionale Bioprodukte er-
höht und mögliche Vorbehalte abgebaut werden, denn immer mehr Verbraucher verlangen
den Nachweis, wie und wo ihre Lebensmittel hergestellt werden. Das MLU hat hierzu der
Branche bereits entsprechende Vorschläge unterbreitet – als Muster dient hierbei insbeson-
dere das Ökodorf auf dem Landeserntedankfest.
3-5-1) Öffentliche Wahrnehmung stärken
In Sachsen-Anhalt arbeiten die Verbände des ökologischen Landbaus Bioland e.V., Biopark
e.V. und Naturland e.V. konstruktiv im Agrarpolitischen Arbeitskreis Ökologischer Landbau in
Sachsen-Anhalt (APÖL) zusammen. Eine inhaltliche Abstimmung erfolgt mit dem Anbauver-
band GÄA e.V..
Der APÖL ist somit das politische Sprachrohr des weit überwiegenden Teils der verbandsge-
bundenen Ökobetriebe in Sachsen-Anhalt.
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Die Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. als Förderverein für die ökologische Land- und
Lebensmittelwirtschaft in Sachsen-Anhalt realisiert in enger Zusammenarbeit mit den o.g.
Verbänden vielfältige Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen zur Förderung des Öko-
landbaus, ist kontinuierlicher Partner im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und ande-
re Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) und arbeitet intensiv mit der Koordinierungs-
stelle der LLG zusammen.
Diese Organisationsstruktur ermöglicht den Verbänden eine abgestimmte politische Interes-
senvertretung im Land, bietet mit dem APÖL den politischen Entscheidungsträgern einen
konstruktiven und fachkompetenten Ansprechpartner und mit der Biohöfegemeinschaft die
Plattform für eine wirksame Informationsarbeit und Verbraucheraufklärung.
Die öffentliche Wahrnehmung könnte sehr effizient weiter ausgebaut werden, wenn folgen-
de Punkte umgesetzt werden können:
1) Stärkung der Öko-Kompetenzpartner im Land durch aktive Einbindung in die Entwicklung und Umsetzung des Öko-Aktionsplanes
2) Unterstützung der im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeiten der Öko-Kompetenzpartner im Rahmen der bestehenden Projektförderung.
3-5-2) Verbrauchervertrauen stärken
Verbrauchervertrauen ist Grundlage für ein nachhaltiges Wachstum des „Öko“-Marktes.
Angesichts der dynamischen Entwicklung des „Öko“-Sektors, der Marktausweitung und stei-
gender Nachfrage bei Öko-Produkten ist der Bereich Öko-Kontrolle zur Sicherung des Ver-
brauchervertrauens und eines fairen Wettbewerbs entsprechend auszurüsten und weiter zu
stärken. Daher erscheint eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für
die ökologische Produktion und Stärkung der Kontrollen notwendig.
Die Herstellung und der Vertrieb von ökologischen / biologischen Lebensmitteln wird so in-
tensiv überwacht, wie kaum ein anderer Bereich der Lebensmittelbranche. Die Begriffe "öko
und bio" sind gesetzlich durch die EU-Verordnungen für die ökologische Produktion ge-
schützt. Sollen sie verwendet werden, muss sich das Unternehmen anmelden, dem Kontroll-
system unterstellen und durch eine anerkannte Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen
Die Anwendung der Produktionsvorschriften auf allen Stufen der Erzeugung, der Aufberei-
tung und des Vertriebs erfordert bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten und Verstößen
angemessene Maßnahmen, wenn der Ökostatus des Erzeugnisses beeinträchtigt ist. Be-
trugsprävention hat dabei oberste Priorität und soll insbesondere durch ein leistungsfähiges
Kontrollsystem gewährleistet werden. Die zuständige Behörde - Koordinierungsstelle ökolo-
gischer Landbau - bei der LLG nimmt die zunehmenden Kontrollaufgaben wahr und ist dabei
auf Kooperation mit anderen Länder- sowie Bundesbehörden angewiesen.
Sachsen-Anhalt setzt bei den Kontrollen auf eine Koordinierung und Abstimmung der Tätig-
keiten von verschiedenen Vollzugsbehörden des Landes, bspw. in den Bereichen der Lebens-
und Futtermittelüberwachung, des Tierschutzes oder der Agrarförderung.
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Obwohl in den letzten Jahren in diesem Bereich schon viel erreicht wurde, sind dennoch fol-
gende Punkte weiter zu bearbeiten:
• Einflussnahme auf Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen für die ökologische Produkti-on – Vereinfachungen, Transparenz, Beständigkeit
• Stärkung der prozessorientierten Ökokontrolle und Intensivierung der Betrugsprävention zur Sicherung von Produktqualität und Verbrauchervertrauen
• Unterstützung der Anstrengungen der Öko-Branche bei der Sicherung einer praktikablen Weiterentwicklung der EU-Öko-Verordnung
• Informationsinitiativen für Landwirte sowie Lebens- und Futtermittelunternehmer – Schaf-fung von Transparenz des behördlichen Handelns und der durch die amtlichen Kontrollen er-zielten Ergebnisse
3-5-3) Instrumentarien zur Verbesserung der regionalen Verarbeitung und (überregiona-len) Vermarktung von Bioprodukten
Mit der Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt und der Biohöfegemeinschaft Sachsen-
Anhalt e.V. (BHG) verfügt das Land über Akteure, deren jeweilige Kompetenzen stärker zu
verknüpfen sind. Diese haben folgende fachliche Schwerpunkte:
AMG: Marketing/ Vermarktung/ Netzwerk Ernährungswirtschaft
BHG: Branchenkenntnisse/ Branchenvernetzung Ökolandbau
Aufgrund der vorab dargestellten Struktur der ökologischen Land- und Lebensmittelwirt-
schaft sind besonders auch überregional tätige in Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen
mit leistungsfähigen Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten zu fördern. Ballungszen-
tren wie Berlin und Hamburg, aber auch süddeutsche Regionen sind Standorte mit leistungs-
fähigen Absatzstrukturen und wichtige Vermarktungswege für sachsen-anhaltische Öko-
Betriebe.
Um diese Märkte zu erschließen, ist der Besuch von regionalen und überregionalen Messen
unverzichtbar. Das Land Sachsen-Anhalt geht daher bewusst den Weg über Messen.
In den letzten beiden Jahren war Sachsen-Anhalt als einziges mitteldeutsches Bundesland
auf der BioFach vertreten. Auf Initiative des MLU konnte für das Jahr 2016 erreicht werden,
dass sich Unternehmen aus Thüringen mit den Unternehmen aus Sachsen-Anhalt an einem
Gemeinschaftsstand beteiligen. Auch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und
Landwirtschaft hat in Aussicht gestellt, dass voraussichtlich 2017 sächsische Unternehmen
an diesem Gemeinschaftsstand teilnehmen. Damit bietet sich die Möglichkeit eines stabilen
und deutlich sichtbaren Auftritts der Biobranche der drei Bundesländer. Dieser Weg sollte
konsequent weiterverfolgt werden.
Um eine (überregionale) Vermarktung möglichst weiter voranzubringen, wird zudem vorge-
schlagen:
1. Bildung einer Arbeitsgruppe aus AMG und Biohöfegemeinschaft zur Erarbeitung und an-schließenden Untersetzung eines Rahmenkonzeptes zur regionalen und überregionalen Vermarktung für in Sachsen-Anhalt erzeugte Bio-Produkte
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2. Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucheraufklärung bei Projekten und Aktio-nen im Bereich Marketing und Vermarktung, wobei besonders Wert auf die Vermarktung re-gionaler Produkte zu legen ist
3. Überarbeitung vorhandener Statusanalysen zur Situation der Wertschöpfungskette in Sach-sen-Anhalt sowie Entwicklung eines Kommunikations-, Informations- und Weiterbildungs-konzeptes
4. Fortführung der Erstellung und Aktualisierung des Bio-Einkaufsführers als umfassendes und aktuelles Informationsmedium
5. Nutzung der Möglichkeiten des Bundesprogrammes Ökologischer Landbau und andere For-men nachhaltiger Landwirtschaft, Suche nach Möglichkeiten der Vernetzung mit Landesför-derungen und anderen ergänzenden Finanzierungen
6. Weitere Unterstützung der Teilnahme sachsen-anhaltischer Unternehmen an der BioFach sowie an der BioOst und BioNord auf der Grundlage der Messerichtlinie des MLU
Verbände und Vereinigungen der Biobranche sollten zudem die Möglichkeit prüfen, Mitge-
sellschafter der AMG zu werden. Gleichzeitig sollte ein erheblicher finanzieller Eigenanteil
der Branche zur Mitfinanzierung der nachfolgenden Maßnahmen bereitgestellt werden.
Neben Messen und Veranstaltungen sind eigene Erfahrungen mit Ökoprodukten ein wesent-
licher Schlüssel zur Steigerung der Nachfrage. Daher wird vorgeschlagen:
• Erhöhung des Anteils ökologisch erzeugter Produkte im EU-Schulobst- und -gemüseprogramm des Landes Sachsen-Anhalt
• Erhöhung des Anteils von Bio-Produkten in der Gemeinschaftsverpflegung • Unterstützung der nachhaltigen Etablierung von Bioprodukten mit regionalem Bezug im
Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere unter Nutzung des bestehenden Direktver-markterprojektes der AMG
3-6) Forschung zum Ökolandbau deutlich ausbauen Um die Wettbewerbsfähigkeit des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt zu verbessern und die
produktionstechnische Entwicklung für die regionalen Betriebe zu stärken, sollte die Durch-
führung von spezifischen Forschungsprojekten insbesondere an den Forschungs-
einrichtungen des Landes intensiviert werden.
3-6-1) EIP
Die von der EU-Kommission entwickelte Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirt-
schaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP AGRI) hat das Ziel, Innovationsprozesse
sowie insbesondere den Innovationstransfer in die Land- und Ernährungswirtschaft durch
eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlicher Praxis, Beratung und Wis-
senschaft sowie weiteren Akteuren im ländlichen Raum zu verbessern und auszubauen. Sie
ist damit ein wichtiger Baustein der Europa 2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und
integratives Wachstum.
Konkret eröffnet die EU erstmals die Möglichkeit, die Schaffung und die Tätigkeit sogenann-
ter „operationeller Gruppen“ im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft
„Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP AGRI) zu fördern, indem sie über
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bottom-up Ansätze Landwirte, Berater, Forschung, Unternehmen und andere Akteure in
operationellen Gruppen verbindet.
Vor diesem Hintergrund bietet Sachsen-Anhalt im Entwicklungsprogramm für den ländlichen
Raum 2014-2020 (EPLR) eine neue Fördermaßnahme an. Gefördert wird die Tätigkeit von
operationellen Gruppen der EIP AGRI und deren Innovationsprojekt. Operationelle Gruppen
werden von interessierten Akteuren wie z. B. Landwirten, Forschern, Beratern sowie Unter-
nehmen des Agrar- und Nahrungsmittelsektors gegründet, um entsprechend ihrer Interes-
senschwerpunkte ein gemeinsames Innovationsprojekt durchzuführen. Als Innovationspro-
jekt gelten alle Projekte, in denen neue Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse oder Technologien
für die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt entwickelt, getes-
tet und/oder angewendet oder erstmals an die natürlichen Gegebenheiten im Land Sachsen-
Anhalt angepasst und erprobt werden sollen.
Inhaltlich wird dabei auf folgende Leitthemen orientiert:
• die Verbesserung des Boden- und Wassermanagements/der Ressourceneffizienz, • die Erhaltung der biologischen Vielfalt und Stärkung der Ökosysteme, • eine bessere Integration der Erzeuger in die Lebensmittelkette, • die Entwicklung einer nachhaltigen und von der Gesellschaft akzeptierten landwirtschaftli-
chen Nutztierhaltung, • die Förderung einer leistungsfähigen nachhaltigen Forstwirtschaft bei Erfüllung spezifischer
Waldfunktionen und Integration des Holzangebotes aus dem Privatwald in die Holz be- und verarbeitende Industrie
• die Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch gezielte Maßnahmen und Verbesse-rung von Bewirtschaftungsmethoden sowie Überwindung von Strukturhemmnissen.
Innovative Projekte des Ökolandbaus, die sich thematisch in den Leitthemen wiederfinden,
können daher von den angebotenen Fördermöglichkeiten profitieren.
3-6-2) Demonstrationsbetriebe/ Wissenstransfer
Die drei sachsen-anhaltischen Demonstrationsbetriebe des bundesweit agierenden "Netz-
werk der Demonstrationsbetriebe Ökologischer Landbau"
-1) Biotopia (06333 Greifenhagen, Verband: Bioland, Betriebsschwerpunkt: Marktfrucht, Milchvieh, Gemüse, Direktvermarktung)
-2) Sonnengut Gerster (06632 Balgstädt, Verband: demeter: Gemischtbetrieb mit Hofla-den)
-3) Rindergut Apenburg (38486 Apenburg, Verband: Naturland, Betriebsschwerpunkt: Marktfrucht)
öffnen ihre Türen - für Schulklassen, Auszubildende, Landwirte, Händlern oder Verbraucher -
und zeigen, wie vielfältig Ökolandbau sein kann und wie er funktioniert.
Ihre stärkere Einbeziehung als Referenzbetriebe in Sachsen-Anhalt dient vor allem der Ver-
braucheraufklärung, Erfahrungsvermittlung und kann als Vorbild und Anregung wirken, ei-
nen Betrieb auf ökologische Produktionsweise umzustellen.
Die öffentliche Wirksamkeit der Betriebe könnte mit folgenden Maßnahmen verbessert
werden:
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• Planung konkreter, ergänzender Maßnahmen gemeinsam mit den Demonstrationsbetrieben unter Berücksichtigung der Aktivitäten des Bundesnetzwerkes
• Stärkere Einbeziehung der Demonstrationsbetriebe in den Öko-Feldtag der LLG und in die Jahrestagung zum ökologischen Landbau
• Aufbau eines weiterführenden landesweiten Netzes von Demonstrationsbetrieben über das Bundesprogramm hinaus und Einbindung in den Wissenstransfer durch die intensivierte Zu-sammenarbeit der Anbauverbände, u.a.
3-6-3) Landesforschung
Die LLG ist seit 1991 mit vielfältigen Fragestellungen zum ökologischen Landbau befasst und
verfügt in den unterschiedlichen Fachgebieten über eine hohe Kompetenz.
Der Versuchsstandort Bernburg der LLG bietet mit seinem Feldversuchswesen zu verschie-
denen Themen einer nachhaltigen Landbewirtschaftung (u.a. Bodenbearbeitung, Fruchtfol-
gen, Sorteneignung etc.) gute Voraussetzungen zur Erarbeitung von Strategien und Empfeh-
lungen, auch im Blick auf den Klimawandel. Dies trifft insbesondere auch auf Fragestellungen
zum ökologischen Landbau zu.
Die Organisation des jährlich stattfindenden Öko-Feldtages am Standort Bernburg der LLG
dient dem Wissenstransfer zu wichtigen Fragestellungen des ökologischen Landbaus. Großes
Interesse am Öko-Feldtag zeigen Öko-Betriebe selbst und solche Unternehmen, die an einer
Umstellung interessiert sind.
Eine Ausrichtung des Öko-Feldtages auf weitere Nachhaltigkeitsaspekte (z. B. Alternativen
zur Reduzierung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln; Effizienzoptimierung etc.), könnte
dazu beitragen, dass verstärkt auch konventionelle Unternehmen Interesse zeigen, zum ge-
genseitigen Nutzen Erfahrungen auszutauschen.
Die LLG unterstützt einen intensiven Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis durch
Beteiligung an länderübergreifenden Projekten (z. B. Eiweißstrategie des Bundes im Bundes-
programm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft; BÖLN).
Die in diesem Rahmen aktuell laufenden Modell- und Demonstrationsvorhaben (z. B. Lupi-
nennetzwerk) werden in Sachsen-Anhalt durch die LLG betreut.
Um diese Arbeiten in der LLG auch zukünftig weiterführen zu können, müssen folgende
Punkte sichergestellt sein:
a) Erhalt des Versuchsstandortes Bernburg (Lö-Standort) und der Versuchsstation Beetzendorf (D-Standort) der LLG als grundlegende Voraussetzung für die Weiterführung von Versuchsan-stellungen zum ökologischen Acker- und Pflanzenbau5
b) Erhalt der übrigen Versuchsstationen als Grundlage für ein gemeinsames Forschungsnetz-werk Mitteldeutschland
c) Ausreichende personelle Untersetzung der Aufgaben. Unter dieser Voraussetzung ist die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit auf vertraglicher Basis mit benachbarten Bun-desländern sowie bundesweit zur Absicherung des landwirtschaftlichen Versuchswesens im Ökolandbau möglich
Unabhängig davon sind noch folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen:
5 Derzeit können aus Kapazitätsgründen Ökoversuche nur an diesen beiden Standorten erfolgen.
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d) Einrichtung einer eigenständigen Professur für Ökolandbau und Direktvermarktung an der MLU Halle-Wittenberg. Die hierzu notwendigen Abstimmungen mit den Vertretern der obersten Wissenschafts- und Landwirtschaftsbehörden sollten zeitnah initiiert werden
e) Jährliche Gestaltung eines gemeinsamen Hochschultages (Uni, HS) mit der LLG zum Aus-tausch von Wissenschaft, Beratung und Praxis
Aus Sicht der Praxis wird zudem ein weiterer Ausbau von Forschungs- und Entwicklungsvor-
haben auf Praxisbetriebe angestrebt. Die möglichen Partner (Hochschulen, LLG) sind hierzu
in die Lage zu versetzen.
Eine Einbeziehung des Internationalen Pflanzenbauzentrums der Deutschen-
Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. (DLG) wird hierbei angestrebt.
3-6-4) Forschung - Kompetenzzentren und Öko-Wertschöpfungsketten
Der Dachverband Agrarforschung (DAFA) hat derzeit verschiedene Projekte zum Ausbau von
Wertschöpfungsketten im Bereich der Verwertung von Leguminosen initiiert. Aus Sicht der
Beteiligten wäre ein solcher Forschungsansatz auch für die Wertschöpfungsketten im Öko-
landbau wünschenswert.
Forschung und akademische Lehre zum Ökolandbau müssen intensiviert werden.
4) Schlussbemerkungen: Für die Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in Sachsen-Anhalt werden in erster
Linie die Anstrengungen der Wirtschaftsbeteiligten ausschlaggebend sein. Mit dem vorlie-
genden Öko-Aktionsplan Sachsen-Anhalt sollen diese Bemühungen bei der Erschließung des
Marktpotentials für Öko-Erzeugnisse unterstützt, die Rahmenbedingungen für bereits ökolo-
gisch wirtschaftende Betriebe verbessert und der Neueinstieg in die ökologische Produktion
erleichtert werden. Immer mehr Verbraucher wollen heute wissen, wo und wie die angebo-
tenen Lebensmittel erzeugt wurden. Öko-Erzeugnisse tragen diesem Bedürfnis in besonderer
Weise Rechnung.
Im Rahmen der Umsetzung des Öko-Aktionsplans bis 2020 sollen u. a. in speziellen Arbeits-
gruppen Strategien zur Verbesserung des Ökolandbaus, weitere Vorschläge für konkrete
Arbeits- und Umsetzungsschritte entwickelt und konkrete Projekte initiiert werden. Die Um-
setzung des Aktionsplanes erfordert ein flexibles Vorgehen, einige Maßnahmen erfordern
auch eine weitere Differenzierung und Konkretisierung, die erst im Zuge des Umsetzungs-
prozesses und in Abhängigkeit von den geschaffenen Rahmenbedingungen deutlich werden
wird.
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5) Anhang: Tabelle 3: Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt im Zeitraum 1992 – 2014; Quelle: LLG 2015
Jahr Betriebe (Anzahl) Fläche (ha)
1992 31 3.700
1993 56 7.141
1994 87 12.883
1995 95 13.758
1996 111 16.046
1997 128 18.521
1998 148 20.393
1999 157 22.322
2000 175 23.382
2001 224 28.318
2002 246 32.997
2003 259 34.855
2004 271 40.825
2005 295 45.896
2006 288 44.295
2007 303 46.326
2008 305 45.000
2009 324 49.178
2010 343 51.148
2011 358 54.101
2012 368 54.230
2013 376 55.470
2014 376 55.604
Tabelle 4: Anzahl ausgewerteter Jahresabschlüsse ökologisch wirtschaftende Betriebe nach Betriebsformen/-typen und Bundesländern im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes „Buchführungsergebnisse ökologisch wirt-schaftender Betriebe der ostdeutschen Bundesländer“; Quelle: Buchführungsergebnisse ökologisch wirtschaf-tender Betriebe der ostdeutschen Bundesländer. Wirtschaftsjahr 2013/14. LLFG Sachsen-Anhalt, September 2015
Betriebsform/ Betriebstyp
Sachsen- Anhalt
Branden-burg Thüringen Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen Summe
Ackerbau 17 17 5 2 4 45
• Getreide 12 10 2 2 2 28
• Hackfrucht 2 2
• Sonstige 3 7 3 2 15
Dauerkultur 0
Futterbau 6 32 24 6 21 89
• Milchvieh 1 12 7 2 9 31
• Sonstige 5 20 17 4 12 58
Veredlung 2 4 3 1 1 11
Verbund 2 23 4 4 10 43
• Pflanzenbau 3 1 4
• Milchvieh 3 1 1 5
• Veredlung 2 1 1 4
• Sonstige 2 15 2 3 8 30
Gesamt 27 76 36 13 36 188
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Tabelle 5: Übersicht über die Richtlinien des BÖLN (Quelle: www.bundesprogramm.de (Stand Oktober 2015)
Richtlinie Antragsberechtigt sind Zuwendung Antragsfrist
Richtlinie über die Förderung der Beratung landwirtschaftlicher
Unternehmen vor und während einer Umstellung des Betriebes auf ökologischen Landbau vom
18. Juni 2015
kleine und mittlere Unterneh-men im Sinne des Anhangs I der
AGVO, – die ausschließlich in der Pri-
märproduktion landwirtschaft-licher Erzeugnisse tätig sind oder
– die sowohl in der Primärpro-duktion landwirtschaftlicher
Erzeugnisse als auch in den Be-reichen Verarbeitung und
Vermarktung landwirtschaftli-cher Erzeugnisse tätig sind
einmaligen, nicht rückzahlbaren Zu-
schusses / Anteilfi-nanzierung
bis zu 50 % der Bera-tungskosten, höchs-tens jedoch 4.000 €
(netto) je Beratungs-art
bis 15.11.2018
Richtlinie zur Förderung von Mes-se- und Ausstellungsbeiträgen
zum ökologischen Landbau und zu seinen Erzeugnissen vom 17.
September 2014
Unternehmen im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 der Verord-nung (EU) Nr. 1407/2013 oder – Unternehmen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a
der Verordnung (EU) Nr. 717/2014
insbesondere überregional täti-
ge Verbände, Vereine sowie Stiftungen
nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfi-
nanzierung
im Rahmen von Höchstgrenzen
Erbringung eines Eigenanteils von
mind. 20 % der zu-wendungsfähigen Ausgaben ist zwin-
gende Fördervoraus-setzung.
treten am 31.12. 2019 außer Kraft
Richtlinie über die Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträ-gen zur nachhaltigen Landwirt-
schaft und zu ihren Erzeugnissen vom 4. September 2014
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Information von Verbraucherinnen und Verbrau-
chern über den ökologischen Landbau und dessen Erzeugnisse sowie zur Förderung damit ver-
bundener Absatzförderungsmaß-nahmen vom 19. März 2015
natürliche oder eine juristische Person oder eine Personenver-
einigung
Verbände, Vereine, Stiftungen oder Unternehmen, die überre-gional tätig sind und Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des
ökol./nachhaltigen Landbaus, der Verarbeitung ökologi-
scher/nachhaltiger Erzeugnisse oder Vermarktung ökologischer
Produkte besitzen
nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfi-
nanzierung
Erbringung eines Eigenanteils von
mind. 50 % der zu-wendungsfähigen Ausgaben ist zwin-
gende Fördervoraus-setzung
bis 31.10.2020
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Information von Verbraucherinnen und Verbrau-chern über eine auf Nachhaltig-
keit ausgerichtete Landwirtschaft und ihre Erzeugnisse sowie zur Förderung damit verbundener Absatzförderungsmaßnahmen
vom 08.11.2012
nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfi-
nanzierung
Die Erbringung eines Eigenanteils ist zwin-gende Fördervoraus-
setzung.
bis spätes-tens
30.03.2016
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Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat Öffentlichkeitsarbeit Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Redaktion : Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung Landwirtschaft, Gentechnik, Berufliche Bildung