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Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Dipl.-Ing. Kay Andersen (Landesfeuerwehrschule Schleswig-
Holstein)
Infotag: Trinkwasserschutz und Löschwasserentnahme am 19. März 2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rechtliche Grundlagen
Gesetzlicher Rahmen
Vorschriftenlage
Technische Regeln
Planung der Löschwasserversorgung
Tätigkeiten der Feuerwehr
in der Praxis
physikalisch-technische Betrachtung
nach Dienstvorschrift
Folgereaktionen und Konsequenzen
Handlungsempfehlungen
Übersicht:
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Um den Sachverhalt:
„von der Quelle bis zum Meer“
oder „der Kreislauf des Wassers“ ?
Worum geht es?
Nein !!
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Worum geht es?
… aber wie kommt denn das Wasser
zur Versorgung der Feuerwehr
bis an Strahlrohr ?
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Gesetze:
Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG)
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Vorordnungen, Erlasse und Vorschriften:
Landesbauordnung für Schleswig-Holstein (LBO)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) v. 28.11.2011
Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)
Rechtliche Grundlagen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Allgemein anerkannte Regeln der Technik:
DIN- und EN-Normen
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) - Arbeitsblätter
Rechtliche Grundlagen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Brandschutzgesetz
§ 2 Aufgaben der Gemeinden
Die Gemeinden haben …
… für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.
Rechtliche Grundlagen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Brandschutzgesetz
§ 27 Bereitstellungspflichten
(1) Das Innenministerium kann … …Verfügungsberechtigte von Betrieben und sonstigen Einrichtungen … verpflichten,
… ausreichend Löschwasser,…bereitzuhalten…
sowie Verfügungsberechtigte von abgelegenen baulichen Anlagen verpflichten,
eine ausreichende Löschwasserversorgung auf eigene Kosten sicherzustellen.
Rechtliche Grundlagen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Brandschutzgesetz
§ 42 Durchführungsbestimmungen
(2) Das Innenministerium erlässt Verwaltungsvorschriften…
…für die Sicherstellung der Löschwasserversorgung…
Rechtliche Grundlagen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Landesbauordnung
§ 15 Brandschutz
Anlagen sind so zu planen, anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass …
… wirksame Löscharbeiten möglich sind; …
Rechtliche Grundlagen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
…die für einen Wohnungsbrand erforderliche Löschwasser-Abgabeleistung ermittelt durch “rate-of-flow”-Formel (K. Royer: water for fire fighting. IOWA State University, Engineering Extension, Bulletin No. 18, 1959).
Für eine angenommene Wohnungsgröße von 180 qm, … … ergab sich ein Löschwasserbedarf von 360 l/min.
Unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlages wurde eine erforderliche Löschwasser-Abgabeleistung von 720 l/min festgelegt.
Aufgrund des charakteristischen Wasserdurchflusses eines Strahlrohres nach DIN 14365, wurde die erforderliche Anzahl auf 4 C-Rohre für eine erfolgreiche Brandbekämpfung festgelegt.
Optimierungsverfahren unter Berücksichtigung eines „kritischen Schadensereignisses“; O.R.B.I.T.-Studie (1976 – 1978)
Was sind wirksame Löscharbeiten ?
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Annähernd 90 % aller Brände lassen sich mit dem, in Löschfahrzeugen mitgeführten Wasser löschen.
Was sind wirksame Löscharbeiten ?
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Was für wirksame Löscharbeiten und der damit zusammenhängenden Löschwasser- und Löschmittelbereitstellung notwendig ist,
muss in Abhängigkeit
der vorhandenen Feuerwehren,
deren Gerät
und den örtlichen Verhältnissen (Risikoanalyse)
gesehen werden.
Kemper: Fachwissen Feuerwehr - Löschwasserversorgung
Was sind wirksame Löscharbeiten ?
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung
Erlass des Innenministeriums
… Löschwasserversorgung ist von den Gemeinden bei der Erschließung zu berücksichtigen.
… Löschwasserbedarf ist durch die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen.
Bei der Bemessung einer ausreichenden Wasserversorgung zur wirksamen Brandbekämpfung kann das DVGW-Arbeitsblatt W 405 in der jeweils geltenden Fassung als technische Regel herangezogen werden.
Rechtliche Grundlagen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserverordnung
§ 1 Zweck der Verordnung
Zweck der Verordnung ist es,
die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen,
die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben,
das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist,
durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen.
Rechtliche Grundlagen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserverordnung
§ 17 Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser
(1) Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser
sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben.
Rechtliche Grundlagen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserverordnung
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1 Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig …
… entgegen § 17 Absatz 1 eine Anlage nicht richtig plant, nicht richtig baut oder nicht richtig betreibt, …
Rechtliche Grundlagen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserverordnung
§ 24 Straftaten
(2) Wer durch eine in § 25 bezeichnete vorsätzliche Handlung
eine in § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes genannte Krankheit
oder einen in § 7 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheitserreger verbreitet,
ist nach § 74 des Infektionsschutzgesetzes strafbar.
Rechtliche Grundlagen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Infektionsschutzgesetz
§ 73 Bußgeldvorschriften
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen …
… mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Rechtliche Grundlagen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Infektionsschutzgesetz
§ 74 Strafvorschriften
Wer vorsätzlich eine der in § 73 Abs. … oder 24 bezeichnete Handlung begeht
und dadurch eine in § 6 Abs. 1 Nr. 1 genannte Krankheit
oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtliche Grundlagen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Grundlagen
Länderspezifische Belange
Bauordnung
Sonderverordnungen
Baurechtlicher Rahmen
Camping und Wochenendplatzverordnung
Garagenverordnung
Gaststättenbauverordnung
Hochhausverordnung
Verkaufsstättenverordnung
Versammlungsstättenverordnung
Schulen...
Krankenhäuser…
Bebauungsplanverfahren
Bauherr, Investor Bauantragsverfahren
Kommune – Beteiligung der
Brandschutzdienststelle z.B. des
Kreises oder der kreisfr. Stadt
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Angemessene Löschwasservorhaltung entsprechend den örtlichen Verhältnissen
Beschränkt auf die zusammenhängend bebauten Ortsteile unter Berücksichtigung der Bauweise und Siedlungsstruktur
Keine Berücksichtigung außergewöhnlich hoher oder extrem unwahrscheinlicher Brandrisiken!
Umfang der kommunalen Löschwasserversorgung
Besondere Löschwasservorhaltung ‐ Objektschutz
Stand 03.2013
sog. Grundschutz
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
allgemeiner Tenor...
Ist eine besondere Löschwasserversorgung..... erforderlich, hat hierfür der Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen....
Landesrechtliche Vorschriften
zur Vorsorgepflicht von Grundstückeigentümern
z.B.:
Besonders gefährliche Produktionsstätten
Einrichtungen mit größerer Personengefährdung
(Versammlungsstätten, Kaufhäuser, Kinos etc....),
Einzelobjekte im Außenbereich, usw...
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Begrifflichkeit: angemessene – besondere Löschwasservorhaltung
Technischer Bereich Rechtlicher Bereich
Angemessene
Löschwasservorhaltung
Besondere
Löschwasservorhaltung
Grundschutz
Objektschutz
Zuständigkeit
Kommune ist
zuständig,
Auslegung kann
nach DVGW W 405
erfolgen
Investor ist
zuständig,
Auslegung nach
Sachverstand durch
Brandschutzplaner
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Die Brandschutzdienststelle legt die Größe der angemessenen Löschwasservorhaltung in Anlehnung an das Arbeitsblatt W 405 des DVGW fest.
Bereitstellung von Löschwasser
Aktuelle Ausgabe
DVGW W 405:2008-02
Frühere Ausgaben
DVGW W 405:1964‐01
DVGW W 405:1978‐07
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
1 ‐ Anwendungsbereich
Dieses Arbeitsblatt gilt
für die Ermittlung des Löschwasserbedarfes. Es ist („kann“ Anm.: Aufgrund der Verordnung über die Löschwasserversorgung in S-H) für die Planung und den Bau ausgewiesener Bebauungsgebiete und für Bauvorhaben im Außenbereich anzuwenden.
für die Prüfung, in welchem Umfang das Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz jeweils entnommen werden kann.
Es gilt nicht für Maßnahmen nach dem Wassersicherstellungsgesetz.
DVGW Arbeitsblatt W 405
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
4 ‐ Grundsätze
Wird Löschwasser zum Brandschutz benötigt, so ist zunächst festzustellen, inwieweit das Löschwasser aus offenen Gewässern, Brunnen, Behältern (siehe Abschnitt 8) oder dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz entnommen werden kann.
Der Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist abhängig vom Wasserdargebot, der Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes und der Versorgungssituation.
Dabei ist beim Nachweis der Löschwassermenge zu berücksichtigen, dass auch während der Entnahme von Löschwasser die Trinkwasserversorgung gewährleistet sein muss.
DVGW Arbeitsblatt W 405
Stand 03.2013
Unabhängige Löschwasserversorgung
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
5 ‐ Grundschutz
Die Differenzierung nach der baulichen Nutzung erfolgt entsprechend § 17 der Baunutzungsverordnung.
Zur Beurteilung der Gefahr der Brandausbreitung werden drei Klassen unterschieden (siehe Tabelle 1).
48 m³/h = 800 l/min = 13,33 l/s
96 m³/h = 1.600 l/min = 26,67 l/s
192 m³/h = 3.200 l/min = 53,33 l/s
DVGW Arbeitsblatt W 405
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
weiter auf der nächsten Folie
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
DVGW Arbeitsblatt W 405
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
5 ‐ Grundschutz
Kann eine bauliche Nutzung in mehrere Spalten der Tabelle 1 eingeordnet werden, ist der größere Wert für den Löschwasserbedarf maßgebend.
Bei kleinen ländlichen Ansiedlungen von 2 bis 10 Anwesen und Wochenendhausgebieten ist der Löschwasserbedarf – ungeachtet der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung – mit 48 m³/h anzusetzen.
DVGW Arbeitsblatt W 405
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
5 ‐ Grundschutz
Für Einzelobjekte sind begründete Ausnahmen zulässig. Die Richtwerte gelten nicht für abgelegene Einzelanwesen, z.B. Aussiedlerhöfe (siehe 3.2).
Der Nachweis der Löschwassermenge gemäß Tabelle 1 ist für eine Löschzeit von 2 Stunden zu führen.
DVGW Arbeitsblatt W 405
Unabhängige Löschwasserversorgung
z.B. Gewässer, Teiche, Behälter und Brunnen
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
5 ‐ Grundschutz
Der Löschwasserbedarf ist für den Löschbereich (vgl. Abschnitt 7) in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brand-ausbreitung zu ermitteln.
Der Löschbereich erfasst normalerweise sämtliche Löschwasserentnahmemöglichkeiten in einem Umkreis (Radius) von 300 m um das Brandobjekt.
Löschwasserentnahmestellen sollten eine Löschwasserentnahme gemäß DVGW W 400‐1 (A) von mindestens 24 m³/h (400 l/min)
über die Dauer von 2 Stunden ermöglichen.
Diese Umkreisregelung gilt nicht über unüberwindbare Hindernisse hinweg (Bahntrassen, Schnellstraßen etc.).
DVGW Arbeitsblatt W 405
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserbehälter
Für die Bemessung des Fassungsraumes von Wasserbehältern gilt DVGW W300 (A).
Es ist darauf zu achten, dass die geforderte Löschwassermenge, sofern sie aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Verfügung gestellt wird, für einen Zeitraum von 2 Stunden zur Verfügung steht.
Empfohlener Löschwasservorrat je Einzelanwesen: 30 m³
DVGW Arbeitsblatt W 300
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Löschbereich
Umkreis (Radius) r = 300 m
Es werden sämtliche Löschwasserentnahmestellen im Löschbereich erfasst.
Beispiel:
Löschwasserbedarf 192 m³/h
3.200 l = 4 * 800 l/min
innerhalb des Löschbereichs
Forderung nach W 405 erfüllt
DVGW Arbeitsblatt W 405
Stand 03.2013
Löschbereich
Hydrant
Brunnen
Teich
Hydrant
Hydrant
Hydrant
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Auswirkungen auf das Beispiel:
3.200 l Löschwasser/min von 4 verschiedenen Hydranten
Hierzu sind nur für den Löschwasserförderung erforderlich:
min. 1200 m B‐Schläuche (60 B-Schläuche à 20 m)
min. 6 Pumpen (4 Verstärker- und 2 Brandstellenpumpen)
Mindesteingangsdruck von 1,5 bar erforderlich Vorsicht – Druckschwankungen im Netz möglich (ungünstigste Stelle im Netz ist entscheidend!)
Entsprechende Anzahl an Einheiten (Fahrzeugen und Einsatzkräften)
Zeit !
Glück ?
DVGW Arbeitsblatt W 405
Stand 03.2013
Übung und Erfahrung
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
7 ‐ Bereitstellung des Löschwassers aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz
Für den Nachweis der Löschwasserbereitstellung ist davon auszugehen, dass der Betriebsdruck (OP) an keiner Stelle des Netzes im bebauten Gebiet bei Löschwasserentnahme unter 1,5 bar abfällt, soweit keine höheren Netzdrücke für besondere Kunden einzuhalten sind.
Druck- und Mengenmessungen an krischen Stellen im Netz erforderlich.
DVGW Arbeitsblatt W 405
Stand 03.2013
„Normale“ Kunden
Nach AVBWasserV* oder Satzung
Sondervertragskunden
Vertragsinhalt ?
* Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
7 ‐ Bereitstellung des Löschwassers aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz
DVGW Arbeitsblatt W 405
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
7 ‐ Bereitstellung des Löschwassers aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz
Es ist nicht immer möglich, den vollen Löschwasserbedarf aus Trinkwasserversorgungsanlagen zu decken.
Dies ist vor allem dann nicht der Fall, wenn der Löschwasserbedarf den Trinkwasserbedarf erheblich übersteigt, weil eine Bemessung von Trinkwasserversorgungsanlagen für den vollen Löschwasserbedarf in vielen Fällen zu einer erheblichen Überdimensionierung führt.
Dadurch besteht die Gefahr des Stagnierens des Trinkwassers bzw. von unzulässigen Verkeimungen.
[siehe DVGW W400‐3 (A)].
DVGW Arbeitsblatt W 405
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Wasserverteilungsanlagen (TRWV)
Teil 3: Betrieb und Instandhaltung
Anmerkung:
Lange Verweilzeiten bzw. Stagnation in Pendelstrecken können auch innerhalb vermaschter Netze auftreten.
Alternativ zu regelmäßigen Rohrnetzspülungen kann Stagnation auch mittels Zwangsführung durch Schieberstellungen vermieden werden.
Leitungen, die ausschließlich der Deckung des Löschwasserbedarfs dienen, sind aus Gründen der Hygiene vom Trinkwassernetz zu trennen, zu spülen oder das Trinkwassernetz gemäß DIN 1988‐4
und DIN EN 1717 zu schützen.
DVGW Arbeitsblatt W 400-3
Stand 03.2013
Vorschieber beachten!
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Wasserverteilungsanlagen (TRWV)
Teil 1: Planung
5.4 Stagnation
Trinkwasserversorgungssysteme müssen so geplant, errichtet und betrieben werden, dass Stagnation minimiert wird, da diese zu einer unannehmbaren Beeinträchtigung der Wasserqualität führen kann.
DVGW Arbeitsblatt W 400-1
Stand 03.2013
Stagnation vermeiden
bedeutet auch kleinere
Dimensionen (Rohrdurchmesser)!
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Wasserverteilungsanlagen (TRWV)
Teil 1: Planung
Zur Erhaltung der Trinkwassergüte ist daher im Einzelfall abzuwägen, ob bei einer Leitungsbemessung die Löschwasserbereitstellung berücksichtigt werden kann (Stagnationsrisiko).
Um die möglichen Folgen einer Stagnation des Trinkwassers bzgl.
Trübung und Verfärbung
Geschmacksbeeinträchtigung
Ablagerung
Verkeimung
DVGW Arbeitsblatt W 400-1
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Hydranten
Teil 1: Verwendung von Hydranten
3.3 Entnahme von Löschwasser aus dem Versorgungsnetz
Für Feuerlöschzwecke [DVGW W 405 (A)] bestimmte Hydranten sind in angemessenen Abständen in das Rohrnetz einzubauen [DVGW W 400‐1 (A)].
Anm.: Früher 100 ‐ 140 m Abstand n. DVGW W 331:2000
angemessen bedeutet im Allgemeinen „meist unter 150 m“
DVGW Arbeitsblatt W 331
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Das bedeutet:
Die (zusätzliche) Berücksichtigung des Löschwasserbedarfs bei der Dimensionierung von Trinkwasserleitungen darf die hygienische Beschaffenheit des Trinkwassers durch evtl. Stagnationen nicht beeinträchtigen.
DVGW Arbeitsblatt W …
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Für den Praktiker ist es wichtig, nicht vor Gesetzen, Verordnungen sowie Regeln der Technik zurückzuschrecken, sondern diese Grundlagen als Hilfe für die Praxis zu sehen und so anzuwenden:
als Arbeitshilfe
zur Abwendung von Gefahren
dem Nachweis der erfüllten Sorgfaltspflicht
Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen wird in vielen Gesetzen gefordert.
Der Rechtsbegriff der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ ist nicht neu und ist im Strafgesetzbuch verankert.
Stand 03.2013
Technische Regeln und ihre Bedeutung für die
Praxis der Wasserversorgung:
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
„Wer bei der Planung, Leitung u. Ausführung eines Baues gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
darum:
Regeln der Technik sind Empfehlungen für fachgerechtes Verhalten. Wer sich nach ihnen richtet, hat in einem trotzdem auftretenden Schadensfall die Vermutung für sich, richtig gehandelt zu haben. Als Regeln der Technik gelten z.B. DIN-Normen und die vom Deutschen Verein des Gas und Wasserfaches e.V. herausgegebenen DVGW-Regelwerke.
Stand 03.2013
Strafrecht:
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Stand 03.2013
Was weiß die Feuerwehr über das Thema Löschwasserversorgung ?
Löschwasserversorgung
unabhängige abhängige
Sammelwasserversorgung
Verästelungssystem
Ringleitungssystem
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n
?
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
…gemäß FwDV 2 kennen Feuerwehrkräfte Aufbau, Funktion und Besonder- heiten von Löschwasser- entnahmemöglichkeiten.
… wirklich ?
Was weiß die Feuerwehr über das Thema Löschwasserversorgung ?
Welche Bedeutung hat der A-Druckanschluss für
die Löschwasserversorgung der Feuerwehr ?
Welche Vorrichtung ist
auf der Abbildung nicht
erkennbar ?
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Stand 03.2013
Was weiß die Feuerwehr über das Thema Löschwasserversorgung ?
?
Kennzeichnung
Form, Farbe
welcher Schlüssel ?
oder
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
oder
Stand 03.2013
Was weiß die Feuerwehr über das Thema Löschwasserversorgung ?
?
Was brauchen wir noch
zum Herstellen der
Wasserentnahme und
–förderung ?
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Grundtätigkeiten n. FwDV 1 (eine kleine Auswahl)
„Jedes Bild sagt mehr als 1.000 Worte !“
Stand 03.2013
Was weiß die Feuerwehr über das Thema Löschwasserversorgung ?
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Stand 03.2013
Physikalisch-technische Betrachtungen
Beschreiben Sie die verschiedenen energetischen Verhältnisse bei der Löschwasserförderung…
…und belegen Sie ihre Annahme anhand der Bernoulieschen Druckgleichung.
Geben Sie ein praktisches Beispiel.
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Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Stand 03.2013
Physikalisch-technische Betrachtungen
Grundzustand erhöhter Energiezustand
Übergangsphase Verbotener Übergang Angeregter Zustand
Erste Anregung
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
][]²[66,0 barpmmdQ Wasserdurchflussmenge von Strahlrohren:
Bitte zu beachten:
Fördermenge (Q) und Druck (p) stehen in einem festen Verhältnis zueinander.
Größere Förderströme erzeugen in Abhängigkeit zum Leitungsquerschnitt größere Reibungs- (Druck-) Verluste.
Feuerlöschkreiselpumpen erzeugen den größten Druck bei kleinstem Förderstrom bzw. bei „Null-Förderung“.
… und bei größt möglichem Förderstrom fast keinen Druck mehr.
Das Schließen von Strahlrohren, Verteilern und anderen Ventilen verändern immer die Druck- und Mengen-Verhältnisse im ganzen Versorgungssystem.
Schlagartige Veränderungen sind deshalb zu vermeiden !
Stand 03.2013
Physikalisch-technische Betrachtungen
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Bitte zu beachten:
Druckstöße können ein vielfaches (!) des „normalen“ Betriebsdruckes betragen.
Druckstöße pflanzen sich mit Schallgeschwindigkeit im Fördersystem und im Leitungsnetz fort.
Die Schallgeschwindigkeit im Wasser beträgt ≈ 1.484 m/s .
Stand 03.2013
Physikalisch-technische Betrachtungen
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Bitte zu beachten:
Die Maschinisten haben bei der Bedienung der Feuerlöschkreiselpumpe eine besondere Verantwortung.
Stand 03.2013
Physikalisch-technische Betrachtungen
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Bitte zu beachten:
Automatische Pumpendruck-Regelungen und Tank-Niveau-Regulierungen können den Maschinisten zwar entlasten aber nicht ersetzen.
Merke deshalb:
„Nicht alles was technisch machbar ist, ist einsatztaktisch auch sinnvoll.“
und
Technik ohne Taktik ist sinnlos !
Stand 03.2013
Physikalisch-technische Betrachtungen
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Was hat sich den alles geändert ?
Durch die Änderung der Pumpen-Norm (DIN 14420 DIN EN 1028)
sind die Pumpen in der Regel leistungsfähiger geworden.
Die Löschmittelbehälter in den Löschfahrzeugen sind z.T. größer geworden.
Stand 03.2013
Physikalisch-technische Betrachtungen
800 l/min bei 8 bar 1.000 l/min bei 10 bar
1.500 l/min bei 10 bar
1.600 l/min bei 8 bar 2.000 l/min bei 10 bar
2.400 l/min bei 8 bar 3.000 l/min bei 10 bar
3.200 l/min bei 8 bar 4.000 l/min bei 10 bar
LF 8/6 mit min. 600 l LF 10 mit min. 1.200 l
LF 16/12 mit min. 1.200 l LF 20 mit min. 2.000 l
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Tätigkeiten nach Feuerwehrdienstvorschrift
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
… nach Einsätzen der Feuerwehr kann es unter Umständen zu einer Verschmutzung des Trinkwassers kommen.
reicht von einfacher Braunfärbung bis zur Gesundheitsgefahr durch das Zurückdrücken von Schaummittel ins Trinkwassernetz
Fehlbedienung am Standrohr, verschmutzte Schläuche in Verbindung mit Druckstößen, durch Tankfüllarmaturen ausgelöste Druckstöße, Fahrzeugwassertanks ohne einen so genannten „freien Auslauf“
Fehlhandlungen, wie beispielweise das Verbinden von Trinkwasser und Wasser aus offenem Gewässer am Sammelstück
Trinkwasserschutz
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Trinkwasserschutz
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Stadt / Kommune / Wasserversorger Ereignis Zeitraum
Täfteringen Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung Brandwacht 4/2009
Bochum Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung 05.11.2006
Würzenbachmatte / CH Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr 27.04.2003
Eltville Zusammenbruch der lokalen Wasserversorgung 03.02.2009
Ammertal-Schönbuchgruppe Schäden infolge von Feuerwehreinsätzen aus 2008
Aichhalden / Sulgen Beeinträchtigungen nach Feuer um 2007 – 2009 ?
Isny im Allgäu Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr vor 2007
Limeshaim / Limbach Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung 05.06.2004
Monschau Beeinträchtigungen nach Wasserentnahme durch die Feuerwehr seit 1980 bis heute
Aachen Beeinträchtigungen nach Feuer bis zu Rohrbrüchen bekannt seit 2005
Ering / Bayern Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr bis 2011
Celle Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr 29.12.2011
Kröv / Mosel Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung FW-Magazin 12/2009
Dannenberg Löschw. aus Teich im Einsatz in das öffentl.TW-Netz gedrückt 03.06.1905
Gehrden Brandeinsatz zeitgl. Hy.- u. Teichw. genutzt - ins TW-Netz gedrückt 1996
Schöppenstedt Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr 1997
Springe Zusammenbruch der TW-Vers. dabei TW-Netz verunreinigt 1994
WBV Lüneburg-Süd FW verwechselt Schl-Ltg. bei Wasserentnahme – TW-Netz verunreinigt 1983
Bad Münder TW-Netz mit Schaummittel und Schmutzwasser verunreinigt 1994
Landkreis Böblingen FW Jettingen WVU Ammertal-Sch. Schäden am Trinkwasser-Netz 2008
Bayrische Staatszeitung Nr. 18 Rohrbrüche – Trink- und Löschw.-Ausfall = Hygienemangel 2008
Reggenstedt u. Dachtm. LK Lüneburg zeitgleich 3 Großfeuer, TW-Vers.zusammengebr. – Schmutzw. eingesaugt 01.11.1981
Dachtmissen Großfeuer - Schaden an TW-Versorgungsleitung 01.02.1991
Lüneburg Schäden infolge von Feuerwehreinsätzen 1988
Gelsenkirchen Eintrag von Nicht-Trinkwasser aus Sp.-Anl. beim Löscheinsatz Datum n.b. – Info BF
Aichhalden / Sulgen Verunreinigtes TW-Netz – näheres nicht bekannt Juni 2005
Lüneburg TW-Kontamination beim Löscheinsatz 1989
Löwenstein Zusam.bruch der WV-Trinkw.vers. u. damit ist Gefährdung gegeben 25.07.2010
Annweiler-Gräfenhausen Zusam.bruch der WV-Trinkw.vers. u. damit ist Gefährdung gegeben 20.08.2004
Landshut Zusam.bruch der WV-Trinkw.vers. u. damit ist Gefährdung gegeben 27.12.2008
Dietenheim Zusam.bruch der WV-Trinkw.vers. u. damit ist Gefährdung gegeben 18.04.2011
Leichlingen / Rheinland Schaummittel im Trinkwasser 20.04.2008
Spenge / NRW Schaummittel im Trinkwasser 07-02-09-02.2012
Stand 03.2013
Beeinträchtigungen der Wasserversorgung
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Die DVGW Arbeitsblätter regeln die (Lösch-) Wasserversorgung.
Der Einsatzleiter muss über das Trinkwassernetz Bescheid wissen.
Bei einer schwierigen Wasserversorgung sofort Kontakt zum zuständigen Wasserversorger aufnehmen.
Gegebenenfalls Alternativen zur Hydrantenversorgung in Betracht ziehen:
Gewässerversorgung (unerschöpfliche Versorgung)
Langstreckenversorgung
Andere / weitere Versorgungsleitung anzapfen
Pendelverkehr mit wasserführenden Fahrzeugen
Stand 03.2013
Sichere Wasserversorgung
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Schon die Lieferung von ca. 800 l/min kann je nach Ergiebigkeit des Trinkwassernetzes und Lage des Hydranten –zum Problem führen!
Problemfaktoren:
fehlende Kenntnis der tatsächlichen Liefermenge des Hydranten
Tageschwankungen im Leitungsnetz bis zu 30% möglich
Höher gelegene Versorgungspunkte mit weniger Vordruck
Rohrbruchsicherungen im Versorgungssystem
Wartungsarbeiten z.B.: so können aus Ringleitungen Stichleitungen werden.
Stand 03.2013
Hydrant auf und los???
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Der Merksatz:
„Leitungsquerschnitt mal 10 (Unterflurhydrant)
bzw. mal 15 (Überflurhydrant)
ist gleich Wasserlieferung in Liter / Minute“
Trifft keine sichere Aussage zur Wassermengenabgabe!
Stand 03.2013
Hydrant auf und los???
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Ein zu großer Förderstrom im Schlauch bewirkt einen Unterdruck und erzeugt ein schlagartiges Zusammenziehen der Zubringerschläuche vom Hydrant zur Pumpe.
Die damit verbundene Mengenänderung (bis hin zum Abriss der Wassersäule) verursacht Druckstöße.
Ein schnell schließendes Ventil – wie z.B. bei automatischen Tank-Niveau-Regulierungen – verursacht ebenfalls Druckstöße.
Stand 03.2013
Druckstöße
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Folgen des Druckstoßes im Trinkwassernetzes:
Braun gefärbtes Wasser – Inkrustationen lösen sich vom Rohrleitungsinneren ab.
Bärsten von Hausanschlüsse infolge der Druckstöße.
Rohrbrüche an der schwächsten Stelle in der Druckleitung.
Folgen für die Feuerwehr:
Feuerlöschkreiselpumpe geht schlagartig in die Kavitation.
Häufigste Ursache für defekte an diesen Pumpen.
Die Wurfweite der Strahlrohre verringert sich.
Die Abgabemenge geht drastisch zurück.
Gefahr für Einsatzkräfte (z.B. im Innenangriff).
Stand 03.2013
Druckstöße
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Stand 03.2013
Druckstöße
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Stand 03.2013
Druckstöße
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Stand 03.2013
Druckstöße
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Stand 03.2013
Druckstöße
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Absperrorgane immer langsam öffnen und schließen.
Langsames Schließen der der Armatur am Tankfüllstutzen.
Schläuche nie ganz straff ausziehen / verlegen (wg. Pufferbewegung).
Schläuche zur Armatur min. 1,5m gerade in Richtung des Anschlusses verlegen.
Zugbelastung auf die Einbindung gefüllter, hängender Schläuche vermeiden.
Einsatz von Vakuumbrechern (z.B. am Sammelstück).
Einsatz von Druckbegrenzungsventilen.
Nicht über Schläuche mit Fahrzeugen fahren.
Vermeidung vom schnell-schließenden Ventilen und Kugelhähnen die schlagartig die Wasserzufuhr unterbrechen.
Stand 03.2013
Maßnahmen zum Vermeiden und Mindern von Druckstößen
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Stand 03.2013
Vakuumbrecher
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
… in der Regel der Fehler gemacht, das Standrohr mit geschlossenen Ventilen zu setzen und erst nach Öffnen des Hydranten einen Spülvorgang einzuleiten.
Wird der Hydrant bei geschlossenen Ventilen geöffnet, so befördert der dabei entstehende Druckstoß den gesamten Schmutz des Hydranten und des Rohres in das Trinkwassernetz.
Es droht eine Ordnungswidrigkeit !
Kommt es durch die Verkeimung/Verschmutzung zu Erkrankungen, wird daraus u.U. eine Straftat !
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz durch „richtiges“ Setzen eines Standrohres
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Richtiges Verhalten:
Mindestens ein Standrohrventil muss bereits beim Öffnen des Hydranten offen sein, …
… dann ist der Trinkwasserschutz gewährleistet.
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz durch „richtiges“ Setzen eines Standrohres
Siehe dazu auch FwDV 1
Seite 48 ff.
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
…gelten selbstverständlich auch für Feuerwehr.
Eine unmittelbare Verbindung zwischen Trinkwasser und Nichttrinkwasser ist unter allen Umständen zu verhindern !!!
Stand 03.2013
Regelwerke des DVGW zum Schutz des Trinkwassers
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
… bei Einsätzen mit hohem Wasserbedarf ist mit unter festzustellen, dass die Grundregel, „Hydrantenwasser“ nicht mit Wasser aus offenen Gewässern am Sammelstück zu vermischen, in der Hektik außer Acht gelassen wird.
Ein Druckstoß und das Trinkwassernetz ist verkeimt.
Wird Löschwasser über den Hydranten entnommen und mit z.B. Schaummittel versetzt, so ist die Gefahr am größten, wenn zwischen Hydrant und Pumpe hinzugemischt wird und es dann z.B. zu einem Druckabfall im Trinkwassernetz kommt.
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Menschliches Versagen !
Ein Fehler kommt selten allein !
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Aufpassen ! Die Anleitung zum Fehler machen gibt’s auch im Internet.
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Achtung
der dargestellte Aufbau verstößt gegen das
DVGW-Regelwerk
Kein Hinweise auf
- mögliche Gefahren
- die Trennung von Trinkwasser und Schaum
- „freien Auslauf“ oder vergleichbares…
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
„freier Auslauf“
Die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Trinkwasser und Nichttrinkwasser der Gefährdungskategorie 5 kann nur über den sog. „freien Auslauf“ gewährleistet werden.
Ein freier Auslauf in den Wassertank eines Löschfahrzeuges wird realisiert, indem zwischen der Wassereinspeisung und dem höchsten Füllstand noch mindestens 100 mm Luftfreiraum besteht.
Technische Lösungen in diesem Sinne gibt es bereits (auf Anfrage) bei verschiedenen Fahrzeugherstellern.
Stand 03.2013
Regelwerke des DVGW zum Schutz des Trinkwassers
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
„freier Auslauf“
Stand 03.2013
Regelwerke des DVGW zum Schutz des Trinkwassers
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Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
„freier Auslauf“
bei einer Wasserförderung über lange Wegstrecken lässt sich diese Trennung von 100 mm bereits am ersten Übergabebecken realisieren.
Nach heutigem Stand lässt sich dieses durch Zwischenschalten einer Feuerlöschkreiselpumpe (ohne Tank-Betrieb) und einem zusätzlichen Wasserbehälter gewährleisten.
Nachteile:
Sehr aufwändig an Zeit, Personal und Ausrüstung.
Zusätzlicher Wasserbehälter oder provisorischer Behälter notwendig.
Einlaufarmatur muss improvisiert werden.
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Prinzip der „offenen Schaltreihe“
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
„freier Auslauf“
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
„freier Auslauf“ - Alternativen
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
„freier Auslauf“ – Alternativen
Vergleichen der drei Möglichkeiten:
Steckleiterbecken Fassungsvermögen ganz grob 1.800 Liter, Abmessungen: 2,7 x 2,7 x 0,4 m, Masse ca. 56 kg, Zeit für Aufbau mit 2 FA: ca. 5 - 10 Minuten (Ausbildungsaufwand !).
Gerüstbehälter 3.000 Liter Fassungsvermögen, Abmessungen: 2,0 x 2,0 x 0,9 m, Masse 32,8 kg (Behälter+Gerüst), Zeit für Aufbau mit 2 FA: ca. 5 - 10 Minuten (Ausbildungsaufwand !).
Klappbehälter (US-Version) 2.200 Liter Fassungsvermögen, Abmessungen: 1,8 x 1,8 x 0,71m, Masse 31kg, Zeit für Aufbau mit 2 FA: 1 – 2 Minuten, Ausbildungsaufand gering.
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
„freier Auslauf“
Da sich jedoch in der zugehörigen Fahrzeugnorm EN 1846-3:2008-11 (alt: DIN 14530-1 von 1955) keine Aussage findet, erfolgt die Fertigung bisher nur auf Anfrage des Kunden.
Löschwassertanks, die keinen „freien Auslauf“ haben, entsprechen im Grunde nicht den anerkannten Regeln der Technik auf dem Gebiet des Trinkwasserschutzes.
Einziges, vorhandenes „Sicherheitselement“ stellt bisher das Nieder-schraubventil (nach DIN 14381) der Feuerlöschkreiselpumpe dar.
Die richtige Bedienung der Pumpe, der Tankfüllarmatur und die Überwachung des Eingangsdrucks (min. 1,5 bar) sind für die Sicherheit der Löschwasserversorgung und für den Trinkwasserschutz entscheidend.
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Prinzip des „Rückflussverhinderes“
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rückflussverhinderer
Ein sog. „Rückflussverhinderer mit Rohrbelüfter“ (RV/RB) beziehungsweise im Feuerwehreinsatz als „Schlauchbelüfter“ ist zur Absicherung des Trinkwassernetzes gegen Verunreinigungen bei Einsatz der Wasserstrahlpumpe einzusetzen.
Durchlassmenge ca. 450 l/min, Eingang B-, Ausgang C-Kupplung
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rückflussverhinderer
Prinzip im Niederschraubventil der Feuerlöschkreiselpumpe
Sichert Löscheinsätzen die Abgangsseite gegen Rückfluss ab.
Normierte Durchlassmenge ca. 800 – 1000 l/min, B-Kupplung.
Zu Beachten:
Schließt nicht sofort bei „Wasser halt“ am Strahlrohr oder Verteiler.
Druckstöße können eventl. „durchlaufen.
Sichert nicht die Wasser zuführende Seite.
Für eine dauerhafte Funktionsfähigkeit sind pflegliche Umgang und Überprüfung notwendig.
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rückflussverhinderer
der Versuch einer Notlösung
Diese beschriebenen Sofort- maßnahmen sind zunächst unter dem Gesichtspunkt „besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“ zu sehen.
Da diese Armatur derzeit handelsüblich nur mit B-Eingangs- und C-Ausgangsquerschnitt erhältlich ist, könnte es im Einsatzfall notwendig sein, mittels Sammelstück oder Verteiler und weiteren Übergangsstücken zwei RV/RB parallel zu betreiben.
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Löschwasserversorgung
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz und Löschwasserentnahme
Was wollen wir erreichen?
bewährtes System hochwertiges und
schützenswertes Gut
vs.
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz und Löschwasserentnahme
Was wollen wir erreichen?
bewährtes System hochwertiges und
schützenswertes Gut
Verständnis wecken
Aufklärung betreiben
Zusammenarbeit vereinbaren
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz und Löschwasserentnahme
Was wollen wir erreichen?
bewährtes System hochwertiges und
schützenswertes Gut
technische
Lösungen
organisatorische
Maßnahmen
Erster Kontakt zwischen der KOWA und der Landesfeuerwehrschule im November 2011.
Diskussionen zum Thema „Trinkwasserschutz“ auf Grundlage der Änderungen im DVGW Arbeitsblatt W 408 finden bundesweit auf vielen Ebenen (z.B. AGBF, vfdb) statt.
Im Jahr 2012 regelmäßige Teilnahme der Landesfeuerwehrschule an Sitzungen der KOWA.
Stand 03.2013
Zusammenarbeit der Beteiligten
18.02.2012 Tagung des FB Einsatz-Löschmittel-Umweltschutz (Referat 6) im DFV:
Der DVGW erklärt grundsätzliche Bereitschaft zur Kommunikation und Abstimmung mit den Gremien der deutschen Feuerwehren.
Zur Thematik „Trinkwasserschutz“ empfiehlt das Referat 6 weitergehende Schulungen der Feuerwehrangehörigen;
Eine genaue und bundesweite Risikoanalyse inklusive einer Haftungsanalyse (besteht eine kommunale Haftung für Handlungen der Feuerwehr in diesem Fall?)
Sowie der verbesserte Dialog zwischen dem DVGW und Vertretern der Feuerwehr.
Einberufung einer Abstimmungsgruppe bestehend aus: Herr Stein, BF Bonn (DFV), Herr Blätte (vfdb) und Herr Mauer (AGBF-Bund).
Stand 03.2013
Zusammenarbeit der Beteiligten
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
das im Juni 2010 erschienene DVGW-Arbeitsblatt W 408 „Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen“
sagt im Abschnitt 4.1: … „dass die Feuerwehren regelmäßig zu einer möglichen Trinkwassergefährdung zu schulen sind.“
Ziel aller Beteiligten muss künftig
eine tatsächliche technische Trennung von Trinkwasser und Nichttrinkwasser sein,
die den Sicherheitsanforderungen zum Schutz des Trinkwassers als „Lebensmittel Nr. 1“ gerecht wird
und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
das im Juni 2010 erschienene DVGW-Arbeitsblatt W 408 „Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen“
sagt im Abschnitt 5.2: … „die nach dem Standrohr verwendeten Geräte und Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass auch durch Fehlbedienung ein
Rücksaugen,
Rückdrücken oder
Rückfließen
von Löschwasser in das Trinkwasserrohrnetz ausgeschlossen ist.“
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Es werden 5 Klassen (n. DIN 1988 Teil 4) bzw. 5 Kategorien (n. DIN EN 1717) für die Trinkwassergefährdung unterschieden.
Gefährdungen im Zusammenhang mit Löscheinsetzen lassen sich wie folgt zuordnen:
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Schaummittel im Löschwasser
(verschmutztes) Löschwasser
– Gefahr der Verkeimung im Trinkwasser
Klasse/Kategorie 4
Klasse/Kategorie 5
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Es werden 5 Klassen (n. DIN 1988 Teil 4) bzw. 5 Kategorien (n. DIN EN 1717) für die Trinkwassergefährdung unterschieden.
Daraus ergibt sich die erforderliche Sicherheitstechnik.
Es werden gefordert:
für Klasse/Kategorie 3 - min. Rückflussverhinderer
für Klasse/Kategorie 4 - min. Systemtrenner BA
für Klasse/Kategorie 5 - „freier Auslauf“
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Systemtrenner
Bauart BA nach DIN 1988 Typ BA nach DIN EN 1717
Funktionsweise:
Die Funktionsweise der Bauart BA / Typ BA mit Rückflussverhinderer in der Vor- und Hinterdruckzone basiert auf dem Prinzip der hydraulischen Trennung.
Die unterschiedlichen Zonen werden durch zwei Rückflussverhinderer voneinander getrennt.
In der Mittelzone befindet sich zusätzlich ein Entlastungsventil, das über einen Membranantrieb eine Druckdifferenz von ≥ 0,14 bar zwischen Vor- und Mittelzone durch Öffnen und Schließen, je nach Druckverhältnis, aufrecht erhält.
Stand 03.2013
Technische Lösungen zum Trinkwasserschutz
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Wegen der technischen Anforderungen an Systemtrenner BA (Mehrkammerprinzip) und andererseits den bekannten Anforderungen durch die Feuerwehren bezüglich Druchflussmenge und Druck ist bisher kein „feuerwehr-geeignetes“ System auf dem Markt verfügbar.
Stand 03.2013
Technische Lösungen zum Trinkwasserschutz
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Die Forderung nach Löschmittelbehälter mit „freiem Auslauf“ in Feuerwehrfahrzeugen ist von einigen Faktoren abhängig:
Anforderungen seitens der Normung noch nicht geklärt.
evtl. Verzicht auf 10 – 15 % des ausschöpfbaren Tankvolumens.
Konkrete Anfrage von Seitens der Beschaffer notwendig (Angebot- und Nachfragesituation).
Umrüstung von „Bestands“-Fahrzeugen ist eher unwahrscheinlich.
Stand 03.2013
Technische Lösungen zum Trinkwasserschutz
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
In Kenntnis bisher nicht verfügbarer bzw. nicht feuerwehr-tauglicher Systemtrenner wird die Verwendung sog. Rückflussverhinderer empfohlen.
Bei Anwendung unmittelbar am Hydranten sowie durch Beachtung einiger Anwendungsgrundsätze lässt sich das Trinkwassernetz wirkungsvoll damit gegen Rücksaugen, Rückdrücken und Rückfließen absichern.
Stand 03.2013
Technische Lösungen
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Rückflussverhinderer
mit Rohrbelüfter
Hersteller AWG
Stand 03.2013
Technische Lösungen
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Hydrantenstandrohr mit Rückflussverhinderer
und Rohrbelüfter
Hersteller AWG
Nachrüstsatz für
Herkömmliche
Standrohre erhältlich
2 Ventileinsätze
2 Kupplungen
Stand 03.2013
Technische Lösungen
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Intensivierung des Themas „Trinkwasserschutz“ auf mehreren Ebenen der Feuerwehrausbildung:
In der Truppausbildung innerhalb der Ausbildungseinheiten „Gerätekunde“ und „Wasserförderung“;
In der Maschinistenausbildung innerhalb der Ausbildungseinheit „Wasserförderung“;
In der Gruppenführungsausbildung innerhalb der Ausbildungseinheiten „ Einsatzplanung und –vorbereitung“ und „Einsatzlehre“;
In den Grundausbildungslehrgängen der Berufs- und Werkfeuerwehren innerhalb der Ausbildungseinheiten „Gerätekunde“ und „Wasserförderung“;
In verschiedenen Aus- und Fortbildungsgängen;
Stand 03.2013
Organisatorische Maßnahmen
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Erstellung von Muster-Ausbildungsunterlagen mit Handlungsempfehlungen zum Trinkwasserschutz bei der Löschwasserförderung:
Richtiges Setzen eines Standrohres;
Wasserentnahme aus Hydranten;
Anwendung von Rückflussverhinderern;
Hinweise für Maschinisten und Einheitsführungen;
Stand 03.2013
Organisatorische Maßnahmen
Löschwasserversorgung
Bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Trinkwasserversorgungssystemen kommen in der Regel anerkannte technische Regeln zur Anwendung (DVGW-Arbeitsblätter).
Die anerkannten technischen Regeln sind ebenfalls bei der Entnahme von Löschwasser aus der Sammelwasserversorgung (abhängige Löschwasserversorgung) anzuwenden bzw. zu beachten.
Bei der Verbindung von Geräten zur Löschwasserentnahme (z.B. Standrohre, Schläuche, usw.) mit dem Trinkwassernetz sind technische Vorkehrungen zu treffen, die ein Rücksaugen, Rückdrücken oder Rückfließen von Löschwasser in das Trinkwassernetz sicher verhindern.
Zwischen Trinkwasser und verunreinigtem Wasser (z.B. aus unabhängigen Entnahme-möglichkeiten oder mit Schaum vermischt) ist eine sichere Trennung vorzunehmen.
Die Einsatzkräfte der Feuerwehr haben sich regelmäßig mit der sicheren Handhabung der technischen Einrichtungen zur Löschwasserentnahme (Hydranten, Sicherungsarmaturen, u.ä.) zu befassen und sind ggf. durch den Wasserversorger zu schulen.
Insbesondere die Führungskräfte der Feuerwehr sollen sich mit Versorgungssituation für Löschwasser in ihrem Zuständigkeitsbereich auskennen und ihre Kenntnisse darüber in Maßnahmen zur Einsatzplanung und –vorbereitung einfließen lassen.
Stand 03.2013
Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz
Löschwasserversorgung
Stand 03.2013
Richtiges Setzen eines Hydrantenstandrohres
Phase 1
Herunter drehen
der Klauenmutter
und Prüfen des
Vorhandenseins
der Dichtung.
Phase 2
Aufdrehen eines
Absperrventils.
Das zweite Ventil
wird
geschlossen.
Phase 3
Öffnen der
Straßenkappe.
Phase 4
Entfernen der
Staubkappe; ggf.
Reinigung des
Klauensitzes.
Phase 5
Einsetzen des
Standrohres in
den Klauensitz
und rechts herum
festdrehen.
Muss der Aufsatzkopf gedreht werden, darf das nur mit Rechtsdrehung geschehen.
Löschwasserversorgung
Stand 03.2013
Richtiges Setzen eines Hydrantenstandrohres
Phase 6
Vollständiges
Öffnen des
Hydranten mit
dem Schlüssel C.
Phase 7
Spülen des
Hydranten durch
das geöffnete
Absperrventil.
Phase 8
Schließen des
Absperrventils.
Phase 9
Ankuppeln des
B-Schlauches.
Phase 10
Öffnen des
Absperrventils
und Füllen der
Schlauchleitung.
Der Unterflur-Hydrantenschlüssel (Schlüssel C) verbleibt nach Öffnen des Hydranten auf der Hydrantenspindel aufgesteckt. – Der Rückbau erfolgt sinngemäß in umgekehrter Reihenfolge.
Löschwasserversorgung
Zum Schutz der Trinkwasserversorgung sollen bei der Wasserentnahme aus Hydranten Rückflussverhinderer mit Rohrbelüftern zwischen den Druckanschlüssen und den Förderschläuchen eingesetzt werden.
Bei der Wasserentnahme aus Unterflurhydranten kann alternativ ein Standrohr mit integrierten Rückfluss-verhinderern und Rohrbelüftern zum Einsatz kommen.
Eine direkte Verbindung der Hydranten-Schlauchleitung mit der Feuerlöschkreiselpumpe erfolgt immer mittels Sammelstück.
Stand 03.2013
Wasserentnahme aus Hydranten
so nicht !
Löschwasserversorgung
Zum Schutz der Trinkwasserversorgung vor der Gefahr durch Rücksaugen ist darauf zu achten dass,…
der Eingangsdruck an der Feuerlöschkreiselpumpe nicht unter 1,5 bar absinkt. Ggf. ist die Wasserab-nahme durch Absenken der Pumpendrehzahl zu reduzieren.
das Sammelstück über eine Schwenkklappe oder Rückschlagklappen verfügt und nicht genutzte An-schlüsse nicht durch Blindkappen o.ä. verschlossen werden.
Sammelstücke mit sog. Vakuumbrechern ausgestattet werden können.
zur Wasserentnahme aus Hydranten jedweder Form keine Saugschläuche eingesetzt werden dürfen.
Stand 03.2013
Wasserentnahme aus Hydranten
so nicht !
Löschwasserversorgung
Zum Schutz der Trinkwasserversorgung ist bei der Löschwasserentnahme darauf zu achten dass,…
die Versorgung aus Hydranten in der Regel auf den sog. Grundschutz hin ausgelegt ist.
ein größerer Löschwasserbedarf nicht nur aus einem Hydranten allein sichergesellt werden kann.
ggf. mehrere Hydranten verschiedener Versorgungs-leitungen oder andere unabhängige Löschwasser-versorgungsmöglichkeiten genutzt werden müssen.
das sich Einheitsführung und Maschinist über die erfor-derliche Löschwassermenge zur Brandbekämpfung (Anzahl der eingesetzten Rohre) und die tatsächliche Wasserlieferung aus Hydranten verständigen und abstimmen.
der Einsatz von Schaum besonderer Sorgfalt bedarf und ggf. eine Trennung von Trinkwasser und Lösch-wasser durch „freien Auslauf“ vorzunehmen ist.
Stand 03.2013
Wasserentnahme aus Hydranten
Löschwasserversorgung
Zum Schutz der Trinkwasserversorgung ist nach der Löschwasserentnahme darauf zu achten dass,…
bei besonderen Einsätzen (z.B. mit größerem Löschwasser-bedarf) der Kontakt zum Wasserversorger hergestellt wird.
Hydranten vollständig zu zudrehen (wegen der Entwässerung), ggf. zu säubern und wieder zu verschließen sind.
Unregelmäßigkeiten bei der Löschwasserförderung (z.B. Zu-sammenbruch der Wasserversorgung, Druckstöße, Schäden an Hydranten, u.ä.) dem Wasserversorger zur Kenntnis gegeben werden.
die bei der Löschwasserversorgung einsetzen Gerätschaften nachdem Einsatz sorgfältig gereinigt werden.
die Sicherheitsarmaturen (z.B. Rückflussverhinderer) auf ihre Dichtigkeit hin überprüft werden.
Hydrantenstandrohre sauber gehalten transportiert werden.
Stand 03.2013
Wasserentnahme aus Hydranten
Dichtigkeitsprüfung
nach der Benutzung
Standrohre vor
Verschmutzung schützen
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Stand 03.2013
Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr
Infektionsschutzgesetz
Strafgesetzbuch
Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (BrSchG)
Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
DIN 14530-1 (169, 179, 189) • Löschfahrzeuge
DIN EN 1846-3:2008-11: Feuerwehrfahrzeuge Teil 3: Fest eingebaute Ausrüstung – Sicherheits- und Leistungsanforderungen
DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers von Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen Durch Rückfließen
DVGW-Arbeitsblatt W 331: Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten
DVGW-Arbeitsblatt W 400-3: Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV) Teil 3: Betrieb und Instandhaltung
DVGW-Arbeitsblatt W 405: Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung
DVGW-Arbeitsblatt W 408:Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen
FwDV 1, Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeeinsatz - AFKzV
Ausbildungsunterlagen Truppmannausbildung , Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
Ausbildungsunterlage Schaumeinsatzkonzept – aus Internet – der Feuerwehr Bremen
Broschüre „Die Auswirkungen des Wasserdruckes“ –Faulstich/Jollet
Vortragsunterlage „Löschwasserversorgung“, Dipl-Ing. Werner Loew, Zweckverband Wasserwerke Gießen
Vortragsunterlage „Hygienische Anforderungen im Rahmen von Maßnahmen des Brandschutzes“, Kreisverband Wasserwirtschaft Nienburg
Magazin Feuerwehr 10/2012 „Schutz des Trinkwassers“, Huss-Verlag
Unterlagen des Armaturenherstellers AWG Fittings GmbH, Giengen-Brenz
Unterlagen des Armaturenherstellers AIRVALVE Flow Control GmbH, Soest
Stand 03.2013
Quellen: