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Landschaftspflegerischer Begleitplan
für den Ersatzneubau der 110-kV-Leitung
Stumpenhagen – Lage Nr. 102-103
im Auftrag von: bearbeitet durch:
Planungs- Gemeinschaft GbR LaReG
Landschaftsplanung Rekultivierung Grünplanung
Dipl. - Ing. R. Peschk-Hawtree Prof. Dr. G. Rehfeldt Landschaftsarchitektin Dipl. Biologe
Husarenstraße 25 38102 Braunschweig Telefon 0531 333374 Telefax 0531 3902155
Internet www.lareg.de E-Mail info@lareg.de
11.03.2013
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 2
Bearbeitung: Dipl. Ing. agr. M. Christoph
Dipl. Ing. B. Roger
Dipl. Biol. D. Feige
Dipl. Ing. A. Hölzer
Planbearbeitung: A.Hölzer, S. Köhler, C. Suadee
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 3
INHALTSVERZEICHNIS Seite
1. Einleitung .................................................................................................................................... 9
1.1. Beschreibung des geplanten Ersatzneubaus ......................................................................... 9
1.2. Inhalte des Landschaftspflegerischen Begleitplans .............................................................. 9
1.3. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................10
1.4. Planerische Vorgaben / Leitlinien...........................................................................................11
1.4.1. Regionalplanung .....................................................................................................................11
1.4.2. Landschaftsplanung ................................................................................................................12
1.4.3. Bauleitplanung ........................................................................................................................13
2. Technische Planung ................................................................................................................15
2.1. Bauablauf Gründung ...............................................................................................................15
2.2. Montage Masten .......................................................................................................................15
2.3. Montage Isolatorketten ............................................................................................................16
2.4. Montage Beseilung ..................................................................................................................16
2.5. Rückbau ....................................................................................................................................16
2.6. Leitungsbetrieb ........................................................................................................................16
2.7. Baustelleneinrichtung und Bauzeit ........................................................................................17
2.8. Größenangaben der neuen Masten ........................................................................................17
2.9. Schutzstreifen ...........................................................................................................................19
2.10. Gewässerquerungen durch neu anzulegende temporäre Zuwegungen ............................20
3. Potenzielle Umweltauswirkungen des Vorhabens ...............................................................21
3.1. Baubedingte Auswirkungen ....................................................................................................21
3.2. Anlagebedingte Auswirkungen ..............................................................................................22
3.3. Betriebsbedingte Auswirkungen ............................................................................................23
4. DARSTELLUNG DES BESTANDS DER BETROFFENEN NaturGÜTER UND
PROGNOSE DER UMWELTAUSWIRKUNGEN .......................................................................24
4.1. Allgemeine Beschreibung und naturräumliche Einordnung des
Untersuchungsraumes ............................................................................................................24
4.2. Tiere und Pflanzen ...................................................................................................................25
4.2.1. Potenzielle natürliche Vegetation ............................................................................................25
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4.2.2. Biotoptypen .............................................................................................................................25
4.2.3. Schutzgebiete und geschützte Biotoptypen ............................................................................29
4.2.4. Biotopverbundflächen .............................................................................................................36
4.2.5. Kompensationsflächen ............................................................................................................41
4.2.6. Streng geschützte, besonders geschützte sowie gefährdete Tier- und Pflanzenarten ..........41
4.2.7. Vorbelastungen .......................................................................................................................49
4.2.8. Bewertung und Darstellung der bedeutsamen Bereiche ........................................................49
4.3. Geologie und Boden ................................................................................................................53
4.4. Wasser .......................................................................................................................................56
4.4.1. Grundwasser ...........................................................................................................................56
4.4.2. Oberflächenwasser .................................................................................................................58
4.5. Klima / Luft ................................................................................................................................61
4.5.1. Klimatische Situation ...............................................................................................................61
4.5.2. Vorbelastung ...........................................................................................................................61
4.5.3. Bewertung und Darstellung der bedeutsamen Bereiche ........................................................61
4.6. Landschaftsbild ........................................................................................................................62
4.6.1. Beschreibung der Landschaftsbildstrukturen ..........................................................................62
4.6.2. Vorbelastungen .......................................................................................................................62
4.6.3. Bewertung und Darstellung der bedeutsamen Bereiche ........................................................62
5. Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes .......................................................................64
5.1. Methodik der Eingriffsbewertung ...........................................................................................64
5.2. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................................65
5.2.1. Biotoptypen .............................................................................................................................65
5.2.2. Tiere ........................................................................................................................................69
5.2.3. Rote-Liste-Pflanzenarten ........................................................................................................71
5.2.4. Schutzgebiete und Kompensationsflächen .............................................................................71
5.3. Boden ........................................................................................................................................73
5.4. Wasser .......................................................................................................................................75
5.4.1. Grundwasser ...........................................................................................................................75
5.4.2. Oberflächengewässer .............................................................................................................76
5.5. Klima / Lufthygiene ..................................................................................................................77
5.6. Landschaftsbild ........................................................................................................................77
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5.7. Zusammenfassung der Konflikte ...........................................................................................78
6. Vorkehrungen zur Vermeidung / Minderung von Beeinträchtigungen ...............................80
6.1. Maßnahmen zur Vermeidung / Verminderung von Beeinträchtigungen ............................80
6.2. Schutzmaßnahmen ..................................................................................................................84
6.3. Gestaltungsmaßnahmen .........................................................................................................92
6.4. Übersicht über die verbleibenden erheblichen Konflikte und den erforderlichen
Kompensationsumfang ...........................................................................................................96
7. Kompensationsmaßnahmen ...................................................................................................97
7.1. Methodik zur Berechnung des Kompensationsbedarfs ......................................................97
7.2. Eingriffsbilanzierung ...............................................................................................................98
7.3. Erläuterung der Kompensationsmaßnahmen .....................................................................114
8. Quellenverzeichnis ................................................................................................................115
Tabellenverzeichnis ....................................................................................................... Seite
Tabelle 1: Fundamentgrößen der neuen Masten ...............................................................................17
Tabelle 2: Alte und neue be-Maße der Masten ..................................................................................18
Tabelle 3: Maststandorte, -typen und -höhen .....................................................................................18
Tabelle 4: Im Trassenverlauf befindliche Schutzgebiete und schutzwürdige
Landschaftsbestandteile ....................................................................................................29
Tabelle 5: Im Trassenverlauf befindliche Biotopverbundsflächen ......................................................37
Tabelle 6: Gesamtliste der im Trassenverlauf nachgewiesenen Vogelarten .....................................43
Tabelle 7: Höhlenbäume im Trassenbereich ......................................................................................45
Tabelle 8: Im Untersuchungsgebiet vorkommende Amphibienarten. .................................................47
Tabelle 9: Bewertungsrahmen für Amphibienvorkommen im Untersuchungsraum (verändert
nach BRINKMANN 1998) ......................................................................................................47
Tabelle 10: Im Untersuchungsgebiet vorkommende geschützte Pflanzenarten. .................................48
Tabelle 11: Bewertung der vom Eingriff betroffenen Biotoptypen ........................................................50
Tabelle 12: Bodentypen im Eingriffsbereich und deren Schutzwürdigkeit ...........................................53
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Tabelle 13: Empfindlichkeit von Böden gegenüber Beeinträchtigungen ..............................................55
Tabelle 14: Gewässer- und Strukturgüte der Fließgewässer im Kreuzungsbereich (von Ost nach
West) ..................................................................................................................................58
Tabelle 15: Baubedingte Biotopverluste ...............................................................................................66
Tabelle 16: Anlagebedingte Biotopverluste ..........................................................................................67
Tabelle 17: Anlagebedingte Biotopumwandlung an zurückgebauten Maststandorten ........................67
Tabelle 18: Betriebsbedingte positive Gehölzentwicklung ...................................................................68
Tabelle 19: Betriebsbedingte Gehölzbeeinträchtigung .........................................................................68
Tabelle 20: Zusammenfassung der Konflikte – Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .....................73
Tabelle 21: Zusammenfassung der Konflikte – Boden .........................................................................74
Tabelle 22: Zusammenfassung der Konflikte – Grundwasser ..............................................................75
Tabelle 23: Zusammenfassung der Konflikte – Oberflächengewässer ................................................76
Tabelle 24: Zusammenfassung der Konflikte – Klima/Luft ...................................................................77
Tabelle 26: Zusammenfassung aller auftretenden Konflikte ................................................................79
Tabelle 27: Zusammenfassung der Schutzmaßnahmen ......................................................................90
Tabelle 28: Übersicht Bauzeitbeschränkungen ....................................................................................91
Tabelle 29: Zusammenfassung der Gestaltungsmaßnahmen ..............................................................95
Tabelle 30: Bilanzierung Biotope ..........................................................................................................98
Tabelle 31: Bilanzierung Boden ..........................................................................................................111
Tabelle 32: Zusammenfassung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ..........................................114
Abbildungsverzeichnis Seite
Abbildung 1: Biotopverbundflächen im Leitungstrassenverlauf, Ostteil ............................................... 39
Abbildung 2: Biotopverbundflächen im Leitungstrassenverlauf, Westteil ............................................ 40
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Anhangsverzeichnis
Anhang I: FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
Anhang II: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Planverzeichnis
Plan 1 Übersichtsplan (M = 1 : 25.000)
Plan 2 Bestands- und Konflikt- und Maßnahmenplan, Blatt 01-15 (M = 1 : 2.000)
Abkürzungsverzeichnis
A Ausgleichsmaßnahme
B Konflikt bezüglich des Schutzguts Boden
BArtSchV Bundesartenschutzverordnung
BBodSchV Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung
BEF Baustelleinrichtungsfläche
be-Maß Erdaustrittsmaß (Abstand von Eckstiel zu Eckstiel an der Erdoberkante)
BfN Bundesamt für Naturschutz
BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung
BN Brutvogelnachweis
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
E Ersatzmaßnahme
FFH Fauna-Flora-Habitat
K Kreis
K/L Konflikt bezüglich des Schutzguts Klima/Luft
kV Kilovolt
L Konflikt bezüglich des Schutzguts Landschaftsbild
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan
LES Lichtwellenleiter-Erdseil
LG Landschaftsgesetz
LNatSchG Landesnaturschutzgesetz
LP Landschaftsplan
LRT Lebensraumtyp
LSG Landschaftsschutzgebiet
MTB Messtischblatt
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NG Nahrungsgast
NRW Nordrhein-Westfalen
NSG Naturschutzgebiet
pnV potenzielle natürliche Vegetation
RAS-LP 4 Richtlinie für die Anlage von Straßen - Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und
Tieren bei Baumaßnahmen
RL Rote Liste
S Schutzmaßnahme
T/P Konflikt bezüglich des Schutzguts Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
u.a. unter anderem
ULB Untere Landschaftsbehörde
ÜSG Überschwemmungsgebiet
USG Untersuchungsgebiet
UW Umspannwerk
VO Verordnung
V-RL Vogelschutzrichtlinie
W Konflikt bezüglich des Schutzguts Wasser
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetz
z.B. zum Beispiel
z.T. zum Teil
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1. EINLEITUNG
Die E.ON Westfalen Weser AG plant den Ersatzneubau der vorhandenen 2-systemigen 110-kV-
Leitung Stumpenhagen – Lage Nr. 102-103 im Kreis Lippe. Aufgrund des baulichen Zustandes der
Leitung besteht die Notwendigkeit zum Ersatzneubau zwischen den Umspannwerken (UW)
Stumpenhagen und Lage. Die vorhandene Leitung hat eine Länge von ca. 13,9 km mit 61 Maststan-
dorten. Laut Planung soll die gesamte Leitung (Masten, Fundamente, Leiterseile, Ketten, Isolatoren
mit Armaturen und Lichtwellenleiter-Erdseil) erneuert werden. Hierzu sollen die notwendigen Sanie-
rungen auf gleicher Trasse, mit einer geringfügigen Trassenverschiebung ab dem geplanten Mast 45,
aufgrund einer neuen Einschleifung in das UW Lage, durchgeführt werden. Zusätzlich soll ab dem
geplanten Mast 40 bis zum Mast 46 eine Bündelung mit der vorhandenen 110-kV- Leitung Lage –
Vahlhausen Nr. 112-113 im Mastbereich 2-12 als 4-systemige Leitung auf einem Gestänge geführt
werden. Hierfür ist es erforderlich den bestehenden Mast 12 der Leitung Lage – Vahlhausen neu zu
errichten (neue Mastnr. 12N).
1.1. Beschreibung des geplanten Ersatzneubaus
Im Zuge des Ersatzneubaus werden alle bestehenden Masten und Fundamente zurückgebaut. Die
110-kV-Leitung Lage – Vahlhausen kann im Bereich der Masten 2 - 12, aufgrund der Mitnahme der
110-kV-Leitung Lage – Vahlhausen auf ein Gestänge im geplanten Mastbereich 40-46 der 110-kV-
Leitung Stumpenhagen – Lage, demontiert werden (siehe Plan 2: Blatt 10-12). Die abweichende
Trassenführung resultiert aus dem technischen Aus- bzw. Umbau des UW Lage und der damit ver-
bundenen Leitungseinbindung der 110-kV-Leitung Lage – Vahlhausen und erfolgt ab dem geplanten
4-systemigen Mast 45 der 110 kV- Leitung Stumpenhagen – Lage.
Aufgrund der technischen Voraussetzungen der geplanten Masten sind größere Spannfeldlängen
möglich und diesbezüglich werden einige Masten anlässlich der neuen Berechnungen an einen ande-
ren Standort versetzt. Demzufolge kann die Anzahl der Masten bei der 110-kV-Leitung
Stumpenhagen – Lage von 61 Masten auf 46 Masten reduziert werden. Zudem entsteht eine Mastein-
sparung von 10 Masten im Bereich der Masten 2-12 der 110-kV-Leitung Lage – Vahlhausen infolge
der Bündelung der Leitungen.
1.2. Inhalte des Landschaftspflegerischen Begleitplans
Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) beinhaltet auf Grundlage des BNatSchG eine Ermitt-
lung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes (bzw. Landschaftsfaktoren) und des Landschafts-
bildes und stellt konkrete Maßnahmen zum Schutz, zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz
dar.
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Er enthält weiterhin eine Beschreibung und Bewertung aller wesentlichen Eigenschaften, Bedeutun-
gen und Empfindlichkeiten der zu betrachtenden Bestandteile des Naturhaushaltes, um die ökologi-
schen Risiken und Beeinträchtigungen des Vorhabens beurteilen zu können. Auf dieser Grundlage
erfolgt eine Ermittlung und Bewertung der durch das Vorhaben zu erwartenden anlage-, bau- und
betriebsbedingten Beeinträchtigungen nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf unter Berücksich-
tigung der Werte und Funktionen des Naturhaushaltes bzw. seiner Bestandteile, den biotischen Land-
schaftsfaktoren Biotope, Pflanzen sowie Tiere und den abiotischen Landschaftsfaktoren Boden, Was-
ser, Klima/Luft. Das Landschaftsbild bzw. die landschaftsgebundene Erholungseignung wird ebenfalls
berücksichtigt.
Die Inhalte des Fachbeitrags werden in Text und Karten dargelegt. Die Darstellung des Bestandes
und der Konflikte sowie der Maßnahmen erfolgt im Maßstab 1: 2.000 (vgl. Plan 2: Bestands- und Kon-
flikt- und Maßnahmenplan). In Plan 1: Übersichtsplan sind alle Schutzgebiete im betroffenen Raum
ersichtlich.
1.3. Rechtliche Grundlagen
Die Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG regelt die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Natur-
haushaltes und die Bewahrung bzw. Schonung des Landschaftsbildes. Dabei ist es vorrangiges Ziel,
eine Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft durch Eingriffe jeglicher Art zu verhin-
dern. So ist vor jedem Eingriff zu prüfen, ob eine Veränderung von Nutzung und Gestalt einer Grund-
fläche mit nachhaltigen und/oder erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des
Landschaftsbildes einhergeht.
Daraus ergeben sich folgende Rechtsfolgen:
Vermeidungspflichten (nach § 15, Abs.1 BNatSchG)
Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft zu unterlassen. Entscheidend für die Vermeidbarkeit eines Eingriffes ist, ob für die Ver-
wirklichung des konkreten Vorhabens eine umweltschonendere Lösung mit geringeren Beeinträchti-
gungen für Natur und Landschaft besteht. Dies schließt die Minderung unvermeidbarer Beeinträchti-
gungen mit ein.
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Ausgleichs- und Ersatzpflichten (nach § 15, Abs. 2 BNatSchG)
Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Natur-
schutzes und der Landespflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahme) oder in sonstiger Weise zu
kompensieren (Ersatzmaßnahme). Dabei sind Beeinträchtigungen ausgeglichen, wenn und sobald die
beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das
Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beein-
trächtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen
Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu
gestaltet ist.
Können Eingriffe nicht vermieden oder nur teilweise ausgeglichen werden und gehen im Rahmen der
Abwägung aller Anforderungen die Belange von Natur und Landschaft nicht vor, hat der Verursacher
Ersatz in Geld zu leisten (vgl. § 15, Abs. 6 BNatSchG).
Unzulässigkeit (nach § 15, Abs. 5 BNatSchG)
Ein Eingriff ist gemäß § 15, Abs. 5 BNatSchG zu untersagen, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu
vermeiden oder nicht in erforderlichem Maße auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren
sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforde-
rungen an Natur und Landschaft im Rang vorgehen.
1.4. Planerische Vorgaben / Leitlinien
1.4.1. Regionalplanung
Laut Regionalplan des Regierungsbezirks Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld (BEZIRKSRE-
GIERUNG DETMOLD 2004, Blatt 17/18) führt die Trasse überwiegend durch allgemeine Freiraum- und
Agrarbereiche. Lediglich nordöstlich von Wahmbeck wird ein Waldbereich gekreuzt. Das Umfeld des
Oetternbachs ist im Regionalplan als regionaler Grünzug ausgewiesen, welcher ein gliederndes land-
schaftliches Element mit wichtigen Funktionen für nah gelegene Siedlungsbereiche darstellt (sied-
lungsnahe Erholung, Lufthygiene, Biotopverbund im Siedlungsraum).
Für den Großteil des Trassenabschnitts sind als Ziel der Regionalentwicklung der Schutz der Land-
schaft und landschaftsorientierte Erholung ausgewiesen. Die Freiraumfunktionen und -strukturen sind
in ihrer Qualität bzw. jeweiligen Ausprägung, Eigenart und Charakteristik zu erhalten und zu entwi-
ckeln.
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Im Bereich des Oetternbachs, des NSG Biesterbergs und des Begatals ist zudem als besonderes
Schutzbedürfnis der Schutz der Natur angegeben. Hinzu kommen nordwestlich von Voßheide und
nordöstlich von Wahmbeck Bereiche, in denen der Grundwasser- und Gewässerschutz von Bedeu-
tung ist. Die Bereiche mit besonderem Schutzbedürfnis sind laut Regionalplan grundsätzlich vor Be-
einträchtigungen ihrer Funktionen zu schützen.
Weiterhin ist der Boden zum Erhalt seiner Funktionen (natürlicher Standortfaktor im Naturhaushalt,
Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, Nutzungsfunktionen) nachhaltig zu bewirtschaften, zu sichern
oder wiederherzustellen und Vorsorge gegen nachhaltige Einwirkungen zu treffen. Schädliche Boden-
veränderungen sind abzuwehren und der Schutz empfindlicher, besonders seltener und regionaltypi-
scher Böden, wie z.B. Moorböden und Rendzinen ist sicherzustellen.
Der regionale Grünzug Oetternbach ist laut Regionalplan als wesentlicher Bestandteil des regionalen
Freiflächensystems zu erhalten und zu entwickeln. Beeinträchtigte oder zerstörte landschaftliche Be-
standteile und ökologische Potenziale sind hier wiederherzustellen.
1.4.2. Landschaftsplanung
Der beplante Trassenbereich kreuzt die Geltungsbereiche der folgenden Landschaftspläne des
KREISES LIPPE: - Oberes Begatal, 2007
- Lemgo, 2009
- Detmold 2006
- Lage, 2006.
In den Festsetzungsplänen der Landschaftspläne befindet sich der Trassenbereich nahezu vollständig
im Landschaftsschutzgebiet. Kleinflächig sind auch Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Fest-
setzungen ausgewiesen: - bei Mast 4: Bauersiek, Gehölz südlich Vorwerk Friedrichsfeld
- bei Mast 18: Buschkamp
- bei Mast 21: Langenkampsbach
- bei Mast 27: Laubker Bach
- bei Mast 32: Linnebach.
Am östlichen und westlichen Trassenende sind Bereiche für Anreicherungsmaßnahmen dargestellt.
Für die Gehölze am Biesterberg und entlang des Oetternbachs sowie an den angrenzenden Teichen
sind zudem besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung vorhanden. Dazu gehören die Wie-
deraufforstung mit Laubholz der potenziellen natürlichen Waldgesellschaften sowie das Verbot von
Kahlhieben über 0,3 ha in Laubholzbeständen innerhalb von drei Jahren vorzunehmen. Entlang des
Oetternbachs ist zudem die Anlage naturnaher Lebensräume als Entwicklungsmaßnahme festgesetzt.
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Als Entwicklungsziel ist für den östlichen Randbereich der beplanten Trasse bis Brake sowie den
westlichen Randbereich bei Lage und Heiden die Anreicherung angegeben. Dieses Ziel dient u.a. der
Steigerung der Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes und der Sicherung und Entwicklung der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Als Maßnahmen sind vorhandene Biotop-
strukturen zu ergänzen ohne die landwirtschaftliche Nutzung zu beeinträchtigen, Biotope gem. § 62
LG zu pflegen und zu entwickeln, naturferne Gewässerabschnitte zu renaturieren und
Gehölzbestände durch Anpflanzungen mit bodenständigen, einheimischen, standortgerechten Arten
zu vermehren.
Im mittleren Teil der Trasse ist die Erhaltung Ziel der Regionalentwicklung. Dazu gehört die Erhaltung
und Sicherung der derzeitigen Landschaftsstruktur in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Erhaltung und Verbesserung des Biotopverbundes
zur nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensräume
und Lebensgemeinschaften. Maßnahmen zur Erfüllung dieses Entwicklungsziels sind u.a. der Erhalt
naturnaher Biotope, die Entwicklung von Hecken und Gehölzen mit Saum, die Vermeidung von nicht
naturnahem Gewässerausbau sowie die Verbesserung der Gewässergüte.
Weitere Entwicklungsziele im Untersuchungsraum sind die Sicherung und Entwicklung im NSG
Oetternbach und NSG Biesterberg sowie die Sicherung und Verbindung der Untreu / westlich gelege-
nen Teiche sowie dem Gehölzbereich Bauersiek südlich Vorwerk Friedrichsfeld.
Im Bereich des Siekbachs bei Heiden/Kassebrede ist als Entwicklungsziel die Wiederherstellung an-
gegeben. Maßnahmen zur Erfüllung dieses Ziels sind die Umwandlung von Ackerland in Grünland, die
Anlage von mind. 10 m breiten Uferstreifen, die Öffnung verrohrter Gewässerabschnitte, die Anlage
von Stillwasserbereichen und Kolken innerhalb ausgebauter bzw. naturfern gestalteter Gewässerab-
schnitte sowie die Beseitigung naturferner Uferbefestigungen und Sohlausbildungen.
1.4.3. Bauleitplanung
Im Bereich der Stadt Lemgo grenzt bei Breite der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 11.01
„Kanterfeld I“ (STADT LEMGO, 2002) an den Trassenverlauf an. Der im B-Plan dargestellte
Skandinavienweg mündet hier in die Voßheider Straße. Begleitend befinden sich am
Skandinavienweg im B-Plan festgesetzte Gehölzstreifen. Die im Rahmen des Ersatzneubaus ausge-
wiesene Arbeitsfläche befindet sich auf der anderen Straßenseite der Voßheider Straße.
Des Weiteren tangieren drei Bebauungspläne der Stadt Lage den Untersuchungsraum:
• B-Plan G 157 „Großer Kamp“
• B-Plan G 155 „Wiesenbrede“
• B-Plan G 152 „Seelenkamp“
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Im Bereich des Plans G 157 bei Heiden/Kassebrede kreuzt die Leitungstrasse das hier festgesetzte
Gewerbegebiet sowie angrenzende Grünflächen, westlich angrenzend berührt die Trasse den im
Rahmen des B-Plans G 155 festgesetzten Sportplatz sowie Flächen für die Landwirtschaft. Am Wes-
tende der geplanten Leitungstrasse werden im Planungsgebiet des B-Plans 152 ebenfalls Flächen für
die Landwirtschaft sowie Industrie- und Gewerbeflächen gekreuzt.
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2. TECHNISCHE PLANUNG
Durch den Ersatzneubau der 110-kV-Leitung sind alle Maststandorte durch den Rückbau der alten
Masten betroffen. Zusätzlich werden die neu berechneten Standorte durch den Neubau der Tragmas-
ten beeinflusst. An einigen Stellen wird der Neubau standortgleich mit den Stellen des Rückbaus statt-
finden.
2.1. Bauablauf Gründung
Für den Ersatzneubau sind vorrangig Plattenfundamente vorgesehen. Die Bemessung des Funda-
mentes erfolgt auf Grundlage der örtlichen Bodenkenngrößen, welche durch Baugrunduntersuchun-
gen an den Maststandorten ermittelt werden. Die Baugruben werden mittels Baggers ausgehoben und
das ausgehobene Erdmaterial, getrennt nach Ober- und Unterboden, seitlich zur Wiederverfüllung
zwischengelagert. Überschüssiges Bodenmaterial wird abgefahren. Ggf. ist Wasserhaltung zur Siche-
rung der Baugruben erforderlich. Nach der Herstellung der Baugrube wird eine Sauberkeitsschicht
betoniert und nachfolgend der Mastfuß ausgerichtet sowie die Fundamentbewehrung eingebracht.
Beton wird sofort nach der Anlieferung auf der Baustelle mit Hilfe von Betonpumpen oder anderen
Fördergeräten in die Baugrube eingebracht und durch Rütteln verdichtet. Nach dem Aushärten des
Betons wird die Baugrube bis EOK wieder mit geeignetem und ortsüblichem Boden entsprechend der
vorhandenen Bodenschichten aufgefüllt. Das eingefüllte Erdreich wird dabei ausreichend verdichtet,
wobei ein späteres Setzen des eingefüllten Bodens berücksichtigt wird. Die Umgebung des Mast-
standortes wird wieder in den Zustand zurückversetzt, wie sie vor Beginn der Baumaßnahmen ange-
troffen wurde. Dies gilt insbesondere für den Bodenschichtaufbau, die Verwendung der einzubringen-
den Bodenqualitäten, die Beseitigung von Erdverdichtungen und die Herstellung einer der neuen Situ-
ation angepassten Oberfläche.
2.2. Montage Masten
Nach Fertigstellung der Gründung werden die Gittermaste in Einzelteilen bzw. teilweise vormontiert an
die Standorte geliefert. Zum Transport werden den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrzeuge
verwendet. Die einzelnen Schüsse der Gittermaste werden vor Ort montiert. Dazu ist lediglich der
Einsatz von leichtem Hebegerät erforderlich. Das Aufstellen der Masten und die Montage erfolgt mit
Hilfe eines Mobilkrans. Die Größe des Mobilkrans ist abhängig von der Masthöhe und dem Mastge-
wicht.
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2.3. Montage Isolatorketten
Die Isolatorketten werden aus mehreren Einzelbauteilen in der Regel auf dem Lagerplatz vormontiert
und mit leichten geländegängigen Fahrzeugen zu den Maststandorten transportiert. Dort werden sie
noch am Boden an die vormontierten Querträger des Mastes gehängt. Die Querträger werden zu-
sammen mit den Isolatorketten mit Hilfe des Mobilkrans während der Mastmontage an den Mastschaft
montiert.
2.4. Montage Beseilung
Nach Abschluss der Mastmontage erfolgt der Seilzug nacheinander jeweils in den einzelnen Ab-
spannabschnitten der Freileitung. Ein Abspannabschnitt ist der Bereich zwischen zwei Winkel-
Abspannmasten (WA) bzw. -endmasten (WE). Die Arbeiten finden überwiegend an den Enden der
Abspannabschnitte in der Nähe der Abspannmasten statt. An dem einen Ende eines Abspannab-
schnittes befindet sich der „Trommelplatz“ mit den neuen Seilen auf Stahl-/Holztrommeln, am anderen
Ende der „Windenplatz“ mit der Seilwinde zum Ziehen der Seile. Vor dem Seilzug werden an den
Isolatorketten der Tragmaste (T) eines Abspannabschnitts Laufräder anstelle der späteren Tragklem-
men eingehängt und anschließend leichte Kunststoffseile von Mast zu Mast über die gesamte Länge
eines Abspannabschnitts durch die Laufräder geführt. Mit Hilfe der Kunststoffseile und Seilwinden am
Windenplatz werden Vorseile vom Trommelplatz her über die Laufräder des Abspannabschnitts gezo-
gen. Die Vorseile werden für den Einzug der neuen Leiterseile benötigt. Dabei wird die Zugspannung
des Seils durch eine Bremse an der Seiltrommel so gehalten, dass das Seil während des Seilzugs
keine Bodenberührung hat. Anschließend werden der Durchhang der Seile durch Regulierung der
Seilzugspannung an den Abspannmasten auf die vorgeschriebene Höhe eingestellt und die Seile an
den Trag- und Abspannmasten eingeklemmt. Soweit erforderlich werden Bedämpfungseinrichtungen,
Markierungen (z.B. Vogelschutz) und Seilabstandshalter eingebaut. Die Montage der Lichtwellenleiter-
Erdseile erfolgt in gleicher Art und Weise.
2.5. Rückbau
Während des Rückbaus werden die alten Masten, Seile und Armaturen demontiert, beseitigt und ent-
sorgt. Die bestehenden Fundamente werden bis zu einer Tiefe von 1,5 m unter der Geländeoberkante
entfernt. Die verbleibenden Fundamentgruben werden mit Mutterboden verfüllt.
2.6. Leitungsbetrieb
Mit Inbetriebnahme der Leitungen werden die Leiter unter Spannung gesetzt und übertragen fortan
den elektrischen Strom und damit elektrische Leistung.
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Die Leitungen sind auf viele Jahre hinaus wartungsfrei und werden durch wiederkehrende Prüfungen
(Inspektionen) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft. Dabei wird auch darauf geachtet,
dass die Vegetation nicht in die Leitung wächst. Instandhaltungsmaßnahmen des Vorhabenträgers
sorgen dafür, dass bei abweichenden Zuständen der Sollzustand wieder hergestellt wird.
2.7. Baustelleneinrichtung und Bauzeit
In allen Bereichen, wo Masten neu errichtet werden, werden temporäre Arbeitsflächen angelegt. Wei-
terhin sind temporäre Zuwegungen zu allen Masten geplant, sofern sich diese bzw. die Arbeitsflächen
nicht im Nahbereich vorhandender Wege und Straßen befinden.
Der Baubeginn für den Ersatzneubau der 110-kV-Leitung Stumpenhagen – Lage ist für August 2013
geplant. Die Baumaßnahmen sollen Ende März 2014 abgeschlossen sein.
2.8. Größenangaben der neuen Masten
Die folgenden Größenangaben beziehen sich auf die neuen Mastnummern der Leitung
Stumpenhagen – Lage Nr. 102-103, lediglich der Mast „12N“ (siehe Plan 2: Blatt 10) stellt einen neu-
en Mast der Leitung Lage – Vahlhausen Nr. 112-113 dar.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Fundamentgrößen für die neuen Masten angegeben.
Tabelle 1: Fundamentgrößen der neuen Masten
lfd Nr. Fundament-größe [m2]
lfd Nr. Fundament-größe [m2]
lfd Nr. Fundament-größe [m2]
1 8,0 x 8,0 17 6,5 x 6,5 33 6,0 x 6,0 2 6,5 x 6,5 18 6,5 x 6,5 34 6,5 x 6,5 3 6,5 x 6,5 19 6,5 x 6,5 35 6,0 x 6,0 4 8,0 x 8,0 20 6,5 x 6,5 36 6,5 x 6,5 5 6,5 x 6,5 21 6,0 x 6,0 37 6,0 x 6,0 6 6,0 x 6,0 22 6,0 x 6,0 38 8,0 x 8,0 7 6,0 x 6,0 23 7,5 x 7,5 39 8,0 x 8,0 8 6,0 x 6,0 24 6,0 x 6,0 40 10,0 x 10,0 9 6,0 x 6,0 25 6,5 x 6,5 41 10,0 x 10,0 10 6,0 x 6,0 26 6,5 x 6,5 42 10,0 x 10,0 11 6,0 x 6,0 27 6,0 x 6,0 43 10,0 x 10,0 12 6,5 x 6,5 28 6,5 x 6,5 44 10,0 x 10,0 13 6,0 x 6,0 29 6,5 x 6,5 45 10,0 x 10,0 14 6,0 x 6,0 30 6,0 x 6,0 46 10,0 x 10,0 15 8,0 x 8,0 31 7,5 x 7,5 16 6,5 x 6,5 32 6,5 x 6,5 12 N 10,0 x 10,0
Die anschließende Tabelle zeigt die alten und neuen be-Maße der Masten (Erdaustrittsmaße) auf.
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Tabelle 2: Alte und neue be-Maße der Masten
lfd Nr. be alt [m]
be neu [m]
lfd Nr. be alt [m]
be neu [m]
lfd Nr. be alt [m]
be neu [m]
1 4,5 5,0 17 3,5 4,5 33 3,5 4,0 2 3,5 4,5 18 3,5 4,5 34 3,5 4,5 3 3,5 4,5 19 4,0 4,5 35 3,5 4,0 4 4,5 5,0 20 3,5 4,5 36 3,5 4,5 5 4,0 4,5 21 3,5 4,0 37 3,5 4,0 6 3,5 4,0 22 3,5 4,5 38 4,5 5,0 7 3,5 4,0 23 4,0 4,5 39 4,5 5,0 8 3,5 4,0 24 3,5 4,0 40 5,5 5,5 9 3,5 4,0 25 3,5 4,5 41 5,0 5,0 10 3,5 4,0 26 3,5 4,5 42 4,0 4,5 11 3,5 4,0 27 3,5 4,0 43 4,5 4,5 12 3,5 4,5 28 3,5 4,5 44 5,5 5,5 13 3,5 4,0 29 3,5 4,5 45 5,5 6,0 14 3,5 4,0 30 3,5 4,0 46 6,0 6,0 15 4,5 5,0 31 4,0 4,5 16 4,0 4,5 32 3,5 4,50 12 N 4,5 4,5
Die Kappen an den Mastfüßen haben folgenden Durchmesser:
• Mast 1 – 39 (2-systemig): Tragmasten 0,8 m Abspann-/Winkelmasten 1,0 m
• Mast 40 – 46 (4-systemig): Tragmasten 1,0 m Abspann-/Winkelmasten 1,2 m
Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben über den Standort der Masten sowie Masttyp und –höhe.
Tabelle 3: Maststandorte, -typen und -höhen
Mast-Nr. Flur Flurstück Masttyp Masthöhe [m ü. EOK]
1 11 242 WE/WAdiff 100-17 29,50 2 1 32 T1-23 34,40
3 1 32 T1-25 36,40
4 3 8 und 58 WA140-21 33,50
5 3 58 T1-27 38,40
6 3 59 T1-23 34,40
7 2 90 T1-21 32,40
8 2 91 und 92 T1-21 32,40
9 2 57 T1-19 30,40
10 2 57 T1-19 30,40
11 5 86 T1-21 32,40
12 5 12 T1-23 34,90
13 1 109 T1-19 30,40
14 1 53 T1-19 30,40
15 1 117 und 124 WA160-19 31,50
16 10 426 T1-29 40,40
17 8 38 T1-25 36,40
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Mast-Nr. Flur Flurstück Masttyp Masthöhe [m ü. EOK]
18 9 73 und 74 T1-23 34,40
19 9 95 T1-27 38,40
20 10 145 T1-25 36,40
21 10 145 T1-19 30,40
22 5 1 T1-21 32,40
23 3 457 WA160-15 27,50
24 3 457 T1-19 30,40
25 3 8 T1-23 34,40
26 2 133 T1-23 34,40
27 2 208 T1-19 30,40
28 2 203 T1-25 36,40
29 3 95 T1-29 40,40
30 1 83 T1-19 30,40
31 3 69 und 91 WA160-15 27,50
32 2 37 T1-25 36,40
33 2 126 T1-19 30,40
34 2 60 T1-23 34,40
35 2 76 T1-19 30,40
36 1 164 T1-23 34,40
37 3 71 T1-21 32,40
38 3 56 und 57 WA160-19 31,50
39 3 17 und 309 WE/WAdiff 100-19 31,50
40 3 308 WE/WAdiff 140-19 36,30
41 3 289 T1-29 45,30
42 2 27 T1-27 43,30
43 2 62 T1-25 41,30
44 8 10 WA160-23 40,30
45 8 204 WA160-29 46,30
46 1 141 WE/WAdiff 140-27 44,30
12 N 3 17 und 293 WE160-16 28,80
2.9. Schutzstreifen
Für Mast 1 – 39 bleibt der bereits aktuell ausgewiesene Schutzstreifen von je 20 m Breite beidseitig
der Trasse erhalten. Von Mast 40 bis 46 wird dieser erweitert von 20 auf 30 m beidseitig. Dafür entfällt
der Schutzstreifen für die mit eingebundene 110-kV-Leitung Lage – Vahlhausen Nr. 112-113. Im
Schutzstreifen dürfen leitungsgefährdende Bäume und Sträucher zurückgeschnitten sowie, wenn er-
forderlich, entfernt werden (Quelle: Dienstbarkeitsbewilligung der e-on Westfalen Weser).
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2.10. Gewässerquerungen durch neu anzulegende temporäre Zuwegungen
Die Querung von Oberflächengewässern zur Anfahrt der Baufahrzeuge wird lediglich bei Mast 29 er-
forderlich. Hier befindet sich der Grenzgraben (siehe Plan 2: Blatt 07 sowie Anlage 4: Wegenutzungs-
plan, Anlage 1: Anh. 3).
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3. POTENZIELLE UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VORHABENS
Zunächst werden die allgemeinen Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt, getrennt in
bau-, anlage-, und betriebsbedingte Wirkungen beschrieben. Dabei werden auch die Wirkungen der
Demontage erfasst. Anschließend (Kap. 4) werden die Folgen der Wirkungen auf die jeweiligen
Schutzgüter (Auswirkungen) ermittelt, beschrieben und ihre Erheblichkeit eingeschätzt. Allgemein ist
festzuhalten, dass im Untersuchungsraum eine erhebliche Vorbelastung durch die vorhandenen, teil-
weise zurückzubauenden Leitungen gegeben ist. Für die spätere Erheblichkeitsbetrachtung sind da-
her nur die relevanten, zusätzlichen Beeinträchtigungen zu ermitteln und zu bewerten.
3.1. Baubedingte Auswirkungen
Während der Bauphase können die folgenden baubedingten Auswirkungen auf den Naturhaushalt
eintreten bzw. nicht ausgeschlossen werden:
• temporärer Biotopverlust im Bereich der Arbeitsflächen und temporären Zuwegungen
• Beeinträchtigung von Brutvögeln (insbesondere Baumfalke, Feldlerche, Kiebitz und Mehl-
schwalbe, potenziell auch Rebhuhn und Wachtel) durch akustische und visuelle Störungen im
Rahmen des Baubetriebs, sofern Brutzeiten bei der Bauzeitenplanung nicht berücksichtigt
werden
• Beeinträchtigung bzw. Vertreibung von Gast- und Rastvögeln aus ihrem Rasthabitat (Klärtei-
che)
• Störung oder Tötung von Höhlenbrütern oder Kleinsäugern, die Baumhöhlen von zu fällenden
Bäumen als Quartier bezogen haben, sofern Höhlenbäume nicht vorzeitig bei Nichtbesatz
verschlossen wurden und Zeitfenster für Baumfällung nicht eingehalten werden
• Beschädigung und Verlust von Pflanzenindividuen der in NRW gefährdeten Rote Liste-Arten
Campanula patula und Anthemis arvensis im Bereich der Mastfüße Nr. 38 und Nr. 39 (vgl.
Plan 2: Blatt 10)
• temporärer Verlust von Lebensraumtypen des FFH-Gebiets DE-3919-302 „Begatal“ im Be-
reich der Arbeitsfläche oder temporärer Zuwegungen
• temporäre Beeinträchtigung wertbestimmender Arten des FFH-Gebiets „Begatal“ durch Bio-
topverlust sowie akustische und visuelle Störungen im Rahmen des Baubetriebs
• temporäre Beeinträchtigung der Zielarten der Naturschutzgebiete „Oetternbach“ (LIP-083),
„Biesterberg“ (LIP-097) und „Begatal“ (LIP-036) durch baubedingten Biotopverlust sowie akus-
tische und visuelle Störungen im Rahmen des Baubetriebs
• Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch Verdichtung im Bereich der Baustelleneinrich-
tungsflächen und temporären Zuwegungen
• Beeinträchtigung von Grundwasser und grundwasserbeeinflussten Böden durch Gründungs-
und Grundwasserhaltungsmaßnahmen
• Beeinträchtigung des Grenzbaches durch temporäre Überfahrt
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• kleinklimatische Beeinträchtigungen durch Staubentwicklung und Emissionen im Rahmen des
Baubetriebs sowie temporäre Beanspruchung kaltluftproduzierender Flächen
• Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch akustische und visuelle Störungen sowie
Staubentwicklung im Rahmen des Baustellenverkehrs und des Baubetriebs
• Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch temporären Verlust landschaftsprägender
Strukturen.
3.2. Anlagebedingte Auswirkungen
Anlagebedingt sind durch den Ersatzneubau der Leitung die folgenden Auswirkungen auf den Natur-
haushalt zu erwarten:
• Biotopverlust im Bereich der neuen Mastfundamente
• Verlust der Fortpflanzungsstätte eines Turmfalkenbrutpaares auf einem rückzubauenden Mast
• bei schlechten Witterungsbedingungen erhöhte Beeinträchtigung von Zug- und Rastvögeln
durch Leitungsanflug insbesondere im Bereich nördlich der Klärteiche (Mast 44 – 45, siehe
Plan 2: Blatt 12) aufgrund größerer Masthöhen
• erhöhte Scheuchwirkung bzw. größerer Wirkungsbereich der Scheuchwirkung für die Feldler-
che aufgrund größerer Masthöhen und aufgrund dessen Verlust von Brut- und Nahrungshabi-
taten der Feldlerche
• Beeinträchtigung von Lebensraumtypen und wertbestimmenden Arten des FFH-Gebiets
„Begatal“ durch Flächeninanspruchnahme im Rahmen des neuen Maststandortes (Mast 12,
siehe Plan 2: Blatt 03)
• Beeinträchtigung der Zielarten der Naturschutzgebiete „Oetternbach“ (LIP-083), „Biesterberg“
(LIP-097) und „Begatal“ (LIP-036) (siehe Plan 1: Übersichtsplan) durch Flächeninanspruch-
nahme im Bereich der neuen Maststandorte sowie höhere Masten im NSG „Oetternbach“
• Verlust von Bodenfunktionen durch Neuversiegelung im Bereich der neuen Maststandorte
• insgesamt Verringerung der versiegelten Fläche durch den Wegfall von 25 Masten und da-
durch positive Auswirkungen auf die Bodenfunktionen
• zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch höhere Masten (ca. 5 m, im Bereich
von Mast 40-46 ca. 10 m)
• positive Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch den Wegfall von 25 Masten.
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3.3. Betriebsbedingte Auswirkungen
Betriebsbedingte Auswirkungen ergeben sich durch zum Schutz der Leitung durchgeführte Pflege-
maßnahmen im Bereich des Schutzstreifens (Kappung/ Begrenzung von Gehölzen im Überspannbe-
reich). Der derzeit bereits ausgewiesene Schutzstreifen bleibt jedoch weitgehend konstant. Lediglich
im 4-systemigen Bereich von Mast 40-46 verbreitert sich der Schutzstreifen beidseitig von 20 auf 30
m. Hier entfällt jedoch südlich der Trasse der Schutzstreifen der Masten 2 -12 der 110-kV-Leitung
Lage – Vahlhausen Nr. 112-113 (siehe Plan 2: Blatt 10-12) von insgesamt 40 m Breite, so dass sich
der Schutzstreifen südlich der Trasse insgesamt verringert und lediglich nördlich der Trasse um 10 m
verbreitert. In diesem zusätzlichen 10 m breiten Streifen können folglich beim Betrieb der neuen Lei-
tung Gehölze zurückgeschnitten werden, die bisher nicht betroffen waren. Eine Bilanzierung der in
den entfallenden und neu hinzukommenden Gehölzstreifen befindet sich in Kap. 5.2.1, Tabelle 18 und
Tabelle 19.
Weitere betriebsbedingte Auswirkungen auf den Naturhaushalt durch den Ersatzneubau sind nicht zu
erwarten. Der Betrieb der Anlage hat entsprechend § 49 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nach den
anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
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4. DARSTELLUNG DES BESTANDS DER BETROFFENEN NATURGÜTER UND
PROGNOSE DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
4.1. Allgemeine Beschreibung und naturräumliche Einordnung des Untersuchungs-
raumes
In Absprache mit der ULB Lippe erfolgt die Betrachtung der Naturgüter in einem Raum von 50 m beid-
seitig der Leitungsachse.
Die Leitungstrasse befindet sich innerhalb der naturräumlichen Einheit IV „Weserbergland“, welches
mit 60 bis etwa 350 m über NN allgemein relativ niedrig ist. Es herrscht eine intensive landwirtschaftli-
che Nutzung vor. Eingestreut sind Wälder verschiedener Größe vorhanden, die überwiegend aus Bu-
chen bestehen. Im Südosten an den Hängen des Weser- und Diemeltales befinden sich zudem Kalk-
magerrasen in größerer Anzahl (DINTER, W. 1999). Laut Regionalplan gehört der Untersuchungsraum
zum Teilraum „Lipper Bergland“ (BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD, 2004).
Auch im Trassenbereich dominieren landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Anteil an
Gehölzstrukturen ist vergleichsweise gering. Die Höhendifferenz des Geländes beträgt bis zu ca. 100
m. Entlang der Trasse befinden sich zudem die folgenden Siedlungsgebiete, die von den geplanten
Baumaßnahmen überwiegend nur peripher tangiert werden:
südlich: Plöger nördlich: Noltenhof
Voßheide Dinglinghausen
Breite Vogelhorst
Maßbruch Lemgo
Wahmbeckerheide Trophagen
Wahmbeck
Bentrup
Heiden
Sülterhof
Sülterheide
Ausnahmen bilden der nördliche Bereich des Ortsteiles Heiden/Kassebrede sowie der Osten der Stadt
Lage. Hier befinden sich Arbeitsflächen bzw. Zuwegungen teilweise in den im Trassenverlauf gelege-
nen Gewerbegebieten.
Durch die bereits bestehenden 110-kV-Leitungen Stumpenhagen – Lage und Lage – Vahlhausen ist
der Untersuchungsraum vorbelastet.
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4.2. Tiere und Pflanzen
Artenschutzrechtliche Inhalte werden ausführlich in einem separaten artenschutzrechtlichen Fachbei-
trag behandelt (LAREG, 2013; siehe Anlage 8.3) und werden hier nur zusammenfassend dargestellt.
Die Inhalte basieren in Absprache mit der ULB Lippe im Wesentlichen auf den Informationen des
LANUV zum messtischblattbezogenen Vorkommen planungsrelevanter Arten und wurden teilweise
durch eigene Kartierungen ergänzt. Letztere umfassen die Artengruppen Avifauna, Amphibien, Repti-
lien und Raupen-Futterpflanzen der wertgebenden Tagfalterarten sowie gefährdete Pflanzenarten.
Des Weiteren wurden in Bereichen, wo Fällungen / Rodungen von Gehölzen erforderlich werden,
Höhlen- und Quartierbäume erfasst. Bei den faunistischen Kartierungen wurden gezielt Bereiche un-
tersucht, in denen aus der Biotoptypenkartierung Lebensräume planungsrelevanter Arten abzuleiten
waren, und zudem Informationen aus den Schutzgebietsverordnungen der Naturschutzgebiete heran-
gezogen. Die Ergebnisse der Kartierungen sind in Plan 2: Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan
kartografisch dargestellt. Die Abgrenzungen der Schutzgebiete und Kompensationsflächen sind Plan
1: Übersichtsplan zu entnehmen.
4.2.1. Potenzielle natürliche Vegetation
Die potenzielle natürliche Vegetation (pnV) beschreibt die Vegetation, die sich unter den heutigen
Standortverhältnissen ohne Eingreifen des Menschen einstellen würde. Sie gibt insbesondere für die
Bewertung der Naturnähe der vorhandenen Biotope, für die allgemeinen Entwicklungsmöglichkeiten
im Plangebiet sowie für die Durchführung von landespflegerischen Maßnahmen wichtige Hinweise. Im
Untersuchungsraum würden sich ohne menschlichen Einfluss in den nährstoffreichen Lössbereichen
mit schluffig-lehmigen Böden und tief stehendem Grundwasser Flattergras-Buchenwald entwickeln,
in den überflutungsfreien, tonig-lehmigen Bachtälern mit Gleyböden artenreiche Eichen-
Hainbuchenwälder und in ausgehagerten Löss- oder Sandsteinbereichen bodensaure Hainsimsen-
Buchenwälder (BURRICHTER, E. et al. 1988).
4.2.2. Biotoptypen
Im Folgenden sind die im Untersuchungsraum befindlichen Biotoptypen angegeben. Die Kartierung
erfolgte nach dem Kartierschlüssel des LANUV (2009). In Klammern sind die entsprechenden Biotop-
kürzel angeführt, welche auch in der kartografischen Darstellung der Biotoptypen in den Bestands-
und Konfliktplänen (Plan 2: Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan) angegeben sind.
Wälder
Im Untersuchungsraum befinden sich einige, z. T. ausgedehnte Waldbereiche. Dabei handelt es sich
größtenteils um Buchen- und Eichenmischwälder sowie Fichtenwald. Schwerpunktbereiche sind das
NSG Biesterberg bei Mast 24, die Bestände am Dosberg bei Mast 27 und die Waldbereiche in Höhe
Fahrenbreite bei Mast 22 und 21.
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Zwischen Mast 3 und 4 nördlich Bauersiek befindet sich innerhalb einer halbruderalen Gras- und
Staudenflur eine locker bepflanzte Aufforstungsfläche (LB2/ AU0) im Trassenbereich. Ein Stück weiter
westlich zwischen Mast 5 und 6 ragen Ausläufer der Waldbereiche des NSG Begatal in den Untersu-
chungsraum. Es handelt sich hier um Nadelbaum-Buchenmischwald mit einem Buchenanteil von über
50 % und einigen Fichten. Nahe der Passade-Kreuzung bei Mast 12 befindet sich im Norden des
Untersuchungsraumes bachbegleitender Erlenwald (AC5), welcher jedoch nicht im unmittelbaren
Trassenbereich der Leitung liegt. Bei Breite, Mast 19, ist eine weitere Aufforstung vorhanden (AU0),
welche sich ebenfalls außerhalb des Trassenbereichs befindet. Südlich von Stucken im Bereich von
Mast 21 - 24 verläuft die Trasse durch mehrere buchen- sowie eichendominierte Waldflächen (AA0,
AB0, AB1, AB9, ferner AG0), welche z.T. zum NSG Biesterberg gehören, sowie eine Kahlschlagfläche
(AT1). Im Bereich des Schutzstreifens haben sich niederwaldartige Bestände mit einem hohen Anteil
an Sträuchern aus Sukzession entwickelt (AU2/BB9). Angrenzend sind hier auch Fichtenbestände
vorhanden (AJ0). Bei Mast 27 nahe Wahmbeck führt der Trassenverlauf durch eine Pionierwaldfläche
(AU2) sowie angrenzenden Buchenwald (AA0). Eine weitere Aufforstungsfläche (AU0) befindet sich
im Untersuchungsraum angrenzend an einen Weg westlich von Wahmbeck bei Mast 28. Östlich von
Lage bei Mast 44 führt entlang des Oetternbaches bachbegleitender Erlenwald (AC5) sowie kleinflä-
chig Eichenmischwald mit einheimischen Laubbaumarten (AB3). Weiter westlich ist im Norden der
Leitung ein Fichtenbestand (AJ0) vorhanden.
Kleingehölze
An Kleingehölzen sind im Untersuchungsraum vorwiegend Gebüsche mittlerer Standorte (BB9), He-
cken (BD), Baumreihen (BF1) und Baumgruppen (BF2) vorhanden, welche sich größtenteils entlang
von Wegen sowie Gewässern und Flurstücksgrenzen befinden. Weiterhin kommen innerhalb von
Ackerflächen gelegene Feldgehölze (BA1) vor. Nahe der Passade-Kreuzung bei Mast 12 befinden
sich bachbegleitende Ufergehölze (BE0). Entlang des Linnebachs bei Bentrup, Mast 32, wächst ein alt
eingewachsenes Ufergehölz (BE0) aus Erlen, Eschen, Silberweiden und einigen Hybridpappeln. Bei
Heiden/Kassebrede wurden angrenzend an den Siedlungsbereich Obstbäume (BF5, BF6) gepflanzt.
Grünland
Im Untersuchungsraum ist nahezu ausschließlich intensiv genutztes Grünland zu finden. Fettwiesen
(EA0) befinden sich westlich des Umspannwerks Stumpenhagen (Mast 1), im Norden der Passade
(Mast 12), bei Breite (Mast 15), östlich von Stucken (Mast 17), östlich der L 941 westlich von
Fahrenbreite (Mast 23), bei Wahmbeck (Mast 27/28), östlich des Linnebachs bei Bentrup (Mast 32),
bei Heiden-Kassebrede (Mast 41), im Umfeld des Oetternbaches (Mast 44) und nahe der Klärteiche
östlich von Lage (Mast 45). Artenreicheres Grünland findet sich vereinzelt im Trassenverlauf, so etwa
im Süden der Passade (EA1, xd1, veg1). Dieses Grünland ist als Fettwiese in der Flachlandausbil-
dung (Glatthaferwiese) in feuchter Ausprägung anzusprechen.
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Neben charakteristischen Obergräsern wie Fuchsschwanz, Glatthafer, Knaulgras und Lieschgras fin-
den sich einige nitrophile Arten, wie Giersch, Knoblauchsrauke, Löwenzahn und Wiesenkerbel, aber
auch Zeiger für mesophiles Grünland, z. B. Kriechender Günsel, Wiesenbocksbart und Schafgarbe
sowie magere Verhältnisse anzeigende Arten, etwa die Feldhainsimse, die eine beginnende Aushage-
rung durch Extensivierung der Nutzung des Standortes kennzeichnet. Als Zeigerarten für feuchte oder
wechselfeuchte Standortverhältnisse sind Knickfuchsschwanz, Barbarakraut und Wiesenschaumkraut
vorgefunden worden. Im Westen der Klärteiche befindet sich zudem eine Feuchtwiese mit Vorkom-
men von Flatterbinse und Blaugrüner Binse (EC1b). Im Süden des Oetternbaches ist eine Feuchtgrün-
landbrache (EE3b) ausgebildet, in der sich Arten wie Flatter- und Graugrüne Binse, Rohrglanzgras,
Kohl-Kratzdistel, Schmalblättriges Weidenröschen, Wasserminze und ein hoher Anteil Brennnessel
finden lassen.
Fettweiden (EB0) sind im Untersuchungsraum seltener. Bei Stucken im Umfeld der Untreu (Mast
18/19), westlich des Linnebachs bei Bentrup (Mast 32) und bei Heiden-Kassebrede (Mast 41) findet
Weidehaltung statt.
Gewässer
An Gewässern sind im Untersuchungsraum sowohl Stillgewässer als auch mehrere Fließgewässer
vorhanden. Östlich der Passade bei Mast 12 und östlich der B 238 bei Mast 30 sind Kleingewässer
(FD0) zu finden. Zudem befinden sich südlich von Stucken mehrere Teiche (FF) eines Pumpwerks,
von denen einer im Untersuchungsraum gelegen ist. Ein Teich im Norden der Zuckerklärteiche bei
Mast 45 wird aufgrund seiner Naturnähe im Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope (GB-4018-
216) geführt.
Die Fließgewässer des Untersuchungsgebietes sind ausschließlich dem Einzugsgebiet der Bega zu-
gehörig. Von diesen sind insbesondere der Oetternbach bei Mast 44, die Passade bei Mast 12 und
der Laubker Bach bei Mast 27 hervorzuheben, die aufgrund ihrer Naturnähe, die sich durch z.T. stark
geschwungene Verläufe, geringe anthropogene Beeinträchtigungen sowie naturnahe Ufer- und
Umfeldbereiche ausdrückt, zu den der gesetzlich geschützten Biotopen gezählt werden können. Der
Oetternbach wird bereits im Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope geführt (GB-4018-216).
Es handelt sich um Mittelgebirgsbäche (FM6). Auch der Linnebach (FM2 – Bachmittellauf im Mittelge-
birge) bei Mast 32 und die Untreu (Quellbach - FM4) bei Mast 19 weisen im Untersuchungsgebiet
Reste naturnaher Strukturen auf. Des Weiteren sind im Untersuchungsraum mehrere Gräben (FN3,
FN4) vorhanden, welche überwiegend der Entwässerung von landwirtschaftlich genutzten Flächen
oder Verkehrswegen dienen und ständigen Pflegemaßnahmen unterliegen.
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Weitere anthropogen bedingte Biotope
Der Untersuchungsraum ist großflächig durch Ackerflächen (HA0) geprägt, welche sich über den ge-
samten Trassenbereich erstrecken. Als weitere anthropogen beeinflusste Biotope sind neben
Ruderalfluren und Gräben entlang von Verkehrswegen (HC3) sowie einigen wenigen Trittrasen (HM4)
mehrere Streuobstwiesen (HK2) im Untersuchungsraum vorhanden.
Säume bzw. linienförmige Hochstaudenfluren
Gewässerbegleitend sind im Untersuchungsraum mehrfach trockene und feuchte Säume und Hoch-
staudenfluren vorhanden (KB2, KA2). Weitere linienförmige Fluren befinden sich in Form von Blüh-
streifen (KC3) mehrfach im Ackerrandbereich (bei Mast 3 südlich Vorwerk Friedrichsfeld, bei Mast 33
westlich der Linnebachkreuzung sowie im Siedlungsrandbereich Heiden-Kassebrede, Mast 40/41).
Annuellenflur bzw. flächenhafte Hochstaudenflur
Flächenhafte Hochstaudenfluren sind im Untersuchungsraum ausschließlich in trockener Ausprägung
(LB2) vorhanden.
Siedlungsflächen
An Siedlungsflächen im Untersuchungsraum ist in der Kategorie Ver- und Entsorgungsanlagen insbe-
sondere die vorhandene Leitungstrasse zu nennen (SE6). Des Weiteren ragen mehrfach Randberei-
che von Wohnbauflächen (SB2) in das Untersuchungsgebiet (Breite, Stucken, Heiden-Kassebrede,
Lage).
Verkehrs- und Wirtschaftswege
Die folgenden Kreis- (VA2c) und Landesstraßen (VA2b) werden durch die Leitungstrasse gekreuzt:
• K 84 bei Voßheide
• K 83 bei Breite
• K 85 bei Stucken
• L 941 westlich Stucken und östlich Lage
• B 66n bei Wahmbeck
• B 238 bei Bentrup
• K 26 bei Heiden-Kassebrede
• L 936 bei Heiden-Kassebrede.
Des Weiteren befinden sich diverse Wirtschaftswege (VB) im Untersuchungsraum.
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4.2.3. Schutzgebiete und geschützte Biotoptypen
In der nachfolgenden Tabelle befindet sich eine Übersicht über die Schutzgebiete und schutzwürdigen
Landschaftsbestandteile, welche von der Leitungstrasse gequert werden. Eine kartografische Darstel-
lung zeigt Plan 1: Übersichtsplan. Die Informationen sind im Wesentlichen dem Internetdienst des
Landkreises Lippe (http://www.kreis-lippe.de/Konzern_Kreis_Lippe/Fachbereich_Umwelt_Energie/
Seiten/LandschaftsplanunginLippe.aspx), dem Internetdienst des Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (http://www.lanuv.nrw.de/natur/schutzgeb/schutz.htm) sowie
den Landschaftsplänen der Landschaftsplangebiete „Lage“, „Lemgo“ und „Oberes Begatal“ entnom-
men. Die Internetdienste www.naturpark-teutoburgerwald.de und www.naturparke.de enthalten zudem
Aussagen über den vorhandenen Naturpark.
Tabelle 4: Im Trassenverlauf befindliche Schutzgebiete und schutzwürdige Landschaftsbestandteile
Schutzgebietskategorie Name
FFH-Gebiete gem. § 33 BNatSchG
FFH-Gebiet DE-3919-302 „Begatal“
Naturschutzgebiete gem. § 20 LG
NSG „Begatal“ (LIP-036)
NSG „Biesterberg“ (LIP-097)
NSG „Oetternbach“ (LIP-083)
Landschaftsschutzgebiete gem. § 21 LG
LSG „Westliches und Südliches Lipper Bergland“
• LSG „Laubker Bach“ (L 2.2 – 20)
• LSG „Untreu“ (L 2.2 – 22)
• LSG „Langenkampsbach“ (L 2.2 – 23)
LSG „Lipper- und Pyrmonter Bergland“
• LSG „Lütter Bachtal“ (L 2.2 – 18)
LSG „ Westliches Lipper Bergland, Ravensberger Hügelland und Bielefelder Osning“ (LSG 2.2 – 1)
• LSG „Siekbach“ (L 2.2 – 10)
• LSG „Siek am Hellwegshof“ (L 2.2 – 11)
Naturparke gem. § 44 LG
Naturpark „Teutoburger Wald / Eggegebirge“
Naturdenkmäler gem. § 22 LG
Naturdenkmal ND 2.3-6
Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG, § 62 LG
Biotopkomplex GB- 3919-135
Biotopkomplex GB- 4018-216
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FFH- Gebiete
Im Untersuchungsgebiet befindet sich das FFH- Gebiet „Begatal“ DE- 3919- 302. Die Bega ist ein Teil
des Wesersystems und verläuft von Osten nach Westen im Lipper Bergland. Die Naturnähe der Bega
ist vor allem durch den streckenweise stark mäandrierenden Flussverlauf, das wechselnde Substrat
im Flussbett, das Vorhandensein von Flach- und Steilufern sowie Kiesbänken und das fast durchge-
hend beidseitig bachbegleitende Ufergehölz aus Einzelbaumreihen von Pappeln, Eschen, Erlen und
(Kopf-) Weiden gekennzeichnet. Die Bega weist im gesamten Mittellauf Stellen mit Unterwasservege-
tation aus Flutendem Wasserhahnenfuß oder flutenden Wassermoosen auf und ist Laichgebiet für
Bachneunauge und Groppe sowie Jagdgebiet für den Eisvogel. Zusätzlich ist das FFH- Gebiet im
Sohletal der Bega durch das Vorkommen von Weidegrünland, in das örtlich Seggenriede, Röhrichte,
Sümpfe, Flutmulden, Kleingewässer, Gräben, Flachlandmähwiesen sowie Feucht- und Nassgrünland
eingebettet sind, geprägt. Ausschlaggebend für die Meldung des FFH- Gebiets ist das Vorkommen
von den FFH- Lebensraumtypen „Glatthafer- und Wiesenknopf- Silgenwiesen“ (6510) und „Fließge-
wässer mit Unterwasservegetation“ (3260). Zusätzlich kommt in den durch den Ersatzneubau betrof-
fenen Flächen der FFH- Lebensraumtyp „Feuchte Hochstaudenfluren“ (6430) und der prioritäre Le-
bensraumtyp „Erlen- Eschen- und Weichholz- Auenwälder“ (91E0) vor. Um mögliche Auswirkungen
des Vorhabens auf das betroffene Schutzgebiet und seine Erhaltungsziele beurteilen zu können, ist
eine FFH- Verträglichkeitsvorprüfung gemäß § 34 (1) BNatSchG durchzuführen. Diese ist Anhang I
zu entnehmen.
Naturschutzgebiete
Das NSG "Begatal" umfasst nach der Gebietsbeschreibung der BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD den ca.
21 km langen Gewässerabschnitt und Talraum der Bega von den Quellbereichen im Barntruper
Stadtwald bis zum Schloss Brake in Lemgo. Den wesentlichen Bestandteil dieses Schutzgebietes
bilden die naturnahen, streckenweise stark mäandrierenden Fließgewässerabschnitte der Bega und
die in direktem Kontakt dazu stehenden Quellzuflüsse sowie größere Nass- und Feuchtgrünlandkom-
plexe. In den naturnahen Bereichen der Flussaue kommen kleinflächig auch Quellen, Sümpfe, Klein-
gewässer und Flutmulden vor. Einen weiteren prägenden Gebietsteil stellen die auf den Hangkanten
der Aue stockenden naturnahen Waldbestände dar. Im Gebiet konnten bislang u. a. über 350 ver-
schiedene Pflanzenarten, darunter 23 Arten der Roten Liste NRW und der Vorwarnliste, über 70 Vo-
gelarten, darunter Wasseramsel, Eisvogel und Schwarzspecht, sowie 17 verschiedene Fischarten,
darunter die Groppe und das Bachneunauge als Arten der FFH-Richtlinie, festgestellt werden.
Nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung für das Naturschutzgebiet „Begatal" in den Städten
Lemgo, Barntrup und Blomberg sowie in der Gemeinde Dörentrup vom 11. Dezember 1996 sind ge-
mäß § 3 (1) alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des
Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Nach § 3 (2) sind u.a. folgende Tätigkeiten verboten:
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• die Flächen außerhalb der Straßen und befestigten Wege zu betreten und zu befahren und
auf ihnen zu lagern
• bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern
• Leitungen aller Art außerhalb der Fahrbahnen von Straßen und Wegen, Zäune oder andere
Einfriedungen zu bauen oder zu ändern
• Unterhaltungsmaßnahmen an den Gewässern ohne Unterhaltungsplan oder ohne vorherige
Abstimmung im Einzelfall mit der unteren Landschaftsbehörde durchzuführen
• Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder
Teile davon abzutrennen
• wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten;
Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut- und Wohnstätten solcher Tiere fortzu-
nehmen oder zu beschädigen
• zu graben, auszuschachten oder die Bodengestalt auf andere Weise zu verändern und Bo-
den- und Gesteinsmaterial zu entnehmen
• Stoffe oder Gegenstände, insbesondere Abfallstoffe oder Boden zu lagern oder aufzubringen
• die Eigenschaften des Wassers nachteilig verändernde Maßnahmen durchzuführen.
Nach § 9 (1) der VO kann die untere Landschaftsbehörde gemäß § 69 Abs. 1 LG von den Verboten
dieser Verordnung auf Antrag Befreiung erteilen, wenn
1. die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall
a) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist, oder
b) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder
2. überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern.
Bei dem ca. 74 ha großen NSG „Biesterberg“ handelt es sich um eine historische Kulturlandschaft
des lippischen Keuper-Hügellandes mit anthropogenen geomorphologischen Sonderstrukturen, Res-
ten historischer Landnutzungsformen sowie typischem Arten- und Biotopinventar extensiv genutzter,
reich gegliederter halboffener Landschaften in Kontakt zu sich ungestört entwickelnden naturnahen
Waldgesellschaften. Es befindet sich südlich der Stadt Lemgo. Das Gebiet umfasst die offene Hügel-
kuppe des Biesterberges sowie die angrenzenden Waldbereiche einschließlich einiger ehemaliger
Mergelkuhlen. Das Gebiet um den Biesterberg wurde bis zum Jahr 1995 als Truppenübungsplatz
genutzt. Es hat sich hier ein weitgehend offener, überwiegend von naturnahen Gehölzbeständen um-
gebener Biotopkomplex aus extensiv genutztem Grünland, großflächigen Brachflächen mit halbruder-
alen Sukzessionsgesellschaften sowie naturnahen Gebüsch- und Heckenformationen gebildet. Im
nördlichen Teil des Naturschutzgebietes finden sich in einer alten Mergelgrube Reste von Kalkhalbtro-
ckenrasen. Der Osten des Biesterberges ist durch einen Hudewaldrest mit breitkronigen, alten Stielei-
chen und dichtem Unterwuchs gekennzeichnet.
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Die Lemgoer Landwehr grenzt im Süden zum Teil mit alten Stieleichen- Hudebäumen und Hasel-
Weißdorn- Niederwald das Gebiet gegen die angrenzenden Ackerflächen ab. Auf den flachgründigen
und nährstoffarmen Standorten haben sich im Kuppenbereich, im Südwesten und am nordexponierten
Unterhang des Biesterberges artenreiche Magerweiden entwickelt. Im Süden des Gebietes konnte
sich aus einer aufgelassenen Mergelgrube ein etwa 1300 qm großer, sehr flacher (0,7m Tiefe) und
periodisch trockenfallender Tümpel bilden, welcher von einem dichten Gebüschmantel aus Weißdorn
und Schlehe umgeben ist. Das Naturschutzgebiet „Biesterberg“ ist durch nicht bodenständige Gehöl-
ze, Müllablagerungen, Neophytenausbreitung und unerwünschte Sukzession mäßig beeinträchtigt.
Das NSG „Oetternbach“ ist ca. 104 ha groß und umfasst das regional bedeutsame naturnahe
Bachtal, seine Quellbereiche und angrenzenden Auwälder im Landschaftsraum Begamulde und Wer-
re-Hügelland sowie einen regional bedeutsamen Komplex aus derzeit noch genutzten Klär- und Schö-
nungsteichen der Zuckerfabrik Lage. Es befindet sich im westlichen Bereich des Untersuchungsge-
biets am Umspannwerk Lage, schließt südlich an das NSG „Hardisser Moor“ an und reicht bis zur
südlichen Grenze des Landschaftsplanes Nr. 8 Lage. Es bestehen zusätzlich funktionale Zusammen-
hänge zu dem FFH- Gebiet „Hardisser Moor“ im Norden. Das NSG ist laut Landschaftsplan mäßig
beeinträchtigt und kann bei der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen ein hohes Entwicklungspo-
tenzial aufweisen. Der Wert des Gebietes ist durch die naturnahe Bachaue des Oetternbaches mit den
angrenzenden Grünflächen und naturnahen Wäldern in Verbindung mit großen Stillgewässern gege-
ben. Das NSG ist wertvoll als Vernetzungsbiotop sowie als Lebensraum für Rote Liste Tier- und Pflan-
zenarten. Zusätzlich weist das Gebiet prioritäre und nicht prioritäre Lebensraumtypen nach Anhang I
der FFH- Richtlinie auf.
Im nördlichen Gebiet des Oetternbaches ist das Tal überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der
Oetternbach weist an einigen unbefestigten Abschnitten, naturnahe Elemente auf. Am Ufer befindet
sich nahezu durchgängig altes Ufergehölz, das sich an wenigen Stellen zu kleinen Auwäldern
aufweitet. An dem Übergangsbereich der Aue des Oetternbaches und dem Seitensiek bei Fellensiek
hat sich unterhalb der Teichanlage ein junger Erlenwald mit Anklängen an eine Bruchwald- Gesell-
schaft entwickelt. In der Aue findet man nur noch wenige kleinflächige Feuchtgrünlandreste. Am west-
lichen Ufer, südlich der Oetternbach-Siedlung befindet sich ein etwa 20m breiter brachgefallener Strei-
fen mit einem Komplex aus Pestwurzfluren und Arten der Feuchtgrünlandbrache. Die Talhänge und
Böschungskanten sind häufig durch (alte) Wälder bzw. Baumreihen geprägt. Es dominieren alte Ei-
chen und Buchen. In der Krautschicht lassen sich eher Arten der Flattergras- Buchenwälder oder
Eichen- Hainbuchenwälder finden. Teilbereiche wurden durch Fichten oder Pappeln aufgeforstet.
Hierbei haben die alten Pappeln entlang des Baches eine große Bedeutung für den Kleinspecht
(Dendrocopus minor). Der durch den Ersatzneubau der Hochspannungsleitung betroffene Bereich des
NSG liegt westlich der Ortsrandlage von Heiden. Dieser Teil ist durch Intensivgrünland, Ackerflächen
und Aufforstungen geprägt. Der Oetternbach ist hier begradigt und vor allem im Siedlungsbereich
befestigt (teilweise durch Mauern). In der Aue dominiert hier die Weidennutzung.
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Planungsgemeinschaft LaReG 33
Ein kleiner Bereich südlich von Heiden wurde mit Pappeln aufgeforstet. Des Weiteren befindet sich
südlich von Heiden ein weitgehend naturnaher Abschnitt des Oetternbaches mit einem angrenzenden
Auenbereich aus Feuchtgrünland. Die Klärteiche der Zuckerfabrik in Lage haben eine große Bedeu-
tung als Rast-, Nahrungs- und Brutbiotop für Vogelarten im Kreis Lippe. In diesem Gebiet konnte
durch die betriebsbedingten Wasserstandschwankungen in den Becken ein großer Strukturreichtum
entstehen. Es befinden sich hier, mit einem räumlichen und zeitlichen Nebeneinander, Bereiche mit
offenen Wasserflächen, Röhrichten, Pionierfluren und Schlammflächen.
Landschaftsschutzgebiete
Der im Landschaftsplan Nr. 08 Lage festgelegte Geltungsbereich erstreckt sich auf Teilflächen der
Stadtgebiete von Lage und Lemgo. Dieses Gebiet teilt sich in das LSG „Westliches Lipper Bergland,
Ravensberger Hügelland und Bielefelder Osning“ (als großflächiges LSG 2.2-1) und in Fluss- und
Bachtäler, Sieke, Quellbereiche, Wald- und Grünlandkomplexe und Trittsteinbiotope (als LSG mit be-
sonderer Festsetzung 2.2-2 bis 2.2-18). Im Untersuchungsraum und seiner näheren Umgebung liegen
die LSG L 2.2-10 „Siekbach“ und L 2.2-11 „Siek am Hellwegshof“. Das LSG „Siekbach“ umfasst die
teilweise naturnahe Aue des Siekbaches, eines Zuflusses des Oetternbachs, mit Resten auentypi-
scher Biotoptypen wie einem mäandrierenden Bachlauf mit uferbegleitendem Gehölzsaum,
Auwaldresten und Grünland. Durch das LSG „Siek am Hellwegshof“ wird ein Zufluss zum
Oetternbach mit einem Teil seiner Aue, der sich in zwei Zuflüsse teil, eingeschlossen.
Der Landschaftsplan Nr. 07 Lemgo umfasst das Gebiet der Stadt Lemgo mit Ausnahme des im Osten
der Stadt im Landschaftsplan Nr. 06 liegenden NSG „Begatal“ und einem Teilbereich südwestlich
Lieme, der im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 08 liegt. Der Geltungsbereich gliedert sich
in das LSG „Westliches und Südliches Lipper Bergland (als großflächiges LSG) sowie in Bachtäler
einschließlich Tal- und Hangbereiche und Biotopkomplexe (als LSG mit besonderen Festsetzungen).
Der Untersuchungsraum liegt in den Bereichen und in der Nähe der LSG L 2.2-20 „Laubker Bach“, L
2.2- 22 „Untreu“, L 2.2- 23 „Langenkampsbach“ und L 2.2- 25 „Lütter Bach“. Bei dem LSG „Laubker
Bach“ handelt es sich um einen ca. 5 km langen und teilweise naturnahen Bachlauf. Es umfasst den
Laubker Bach von Wahmbeck bis zur Bahnlinie Lage- Lemgo nordöstlich des Ortsteils Hörstmar in
den Landschaftsräumen Detmolder Hügelland und Lemgoer Becken. Das LSG „Untreu“ umfasst die
Untreu von Fahrenbreite bis zum Ortskern von Brake in den Landschaftsräumen Detmolder Hügelland
und Lemgoer Becken. Bei dem LSG handelt es sich um einen ca. 2 km langen größtenteils naturna-
hen Bachlauf, der in seinem südlichen Abschnitt auch Ostersiekbach genannt wird. Der
Langenkampsbach von Fahrenbreite bis Brake in den Landschaftsräumen Detmolder Hügelland und
Lemgoer Becken ist dem LSG L 2.2- 23 „Langenkampsbach“ zugehörig. Es handelt sich bei diesem
LSG um einen ca. 1,2 km langen größtenteils naturnahen Bachlauf, der aus zwei Quellläufen gespeist
wird. Das LSG „Lütter Bach“ umfasst den Lütter Bach von der östlichen Plangebietsgrenze bis zur
Vogelhorster Straße nördlich Vossheide im Landschaftsraum Humfelder Talbecken. Es handelt sich
um einen ca. 3 km langen naturnahen Bachlauf, der aus zwei Quellläufen gespeist wird.
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Der räumliche Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 06 Oberes Begatal erstreckt sich auf dem
Gebiet zwischen dem baulichen Außenbereich der Stadt Barntrup und der Gemeinde Dörentrup in-
nerhalb des Gesamtplanungsgebietes sowie auf einem Teilbereich des Außenbereiches der Städte
Blomberg und Lemgo. Hier ist das LSG „Lipper und Pyrmonter Bergland“ als großflächiges LSG
ausgewiesen, ferner Bachtäler, Sieke, Quellbereiche sowie Wald-, Hecken- und Grünlandkomplexe
als LSG mit besonderer Festsetzung. Das LSG L 2.2-18 „Lütter Bachtal“ liegt im dem Bereich des
Untersuchungsraumes. Das LSG „Lütter Bach“ umfasst den Oberlauf des Lütter Baches nördlich von
Stumpenhagen, der sich im Landschaftsplan Nr. 07 „Lemgo“ als LSG mit besonderer Festsetzung
fortsetzt.
Naturparke
Die Entstehung von Naturparken beruht auf der Wiederherstellung sowie Entwicklung und Pflege von
großräumigen Kulturlandschaften, die aus Naturschutzgründen sowie wegen ihrer besonderen Eigen-
art und Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Ein Naturpark repräsentiert eine einzigartige
Landschaft mit ihrem besonderen Erscheinungsbild. Die Gebiete der Naturparke sollen sich zu „groß-
räumigen Vorbildlandschaften“ entwickeln und es sollen Regionen einer nachhaltigen Entwicklung des
ländlichen Raumes entstehen. Der Naturschutz und die Erholungsvorsorge sollen in den Naturparken
mit einer umwelt- und naturverträglichen Landnutzung und Wirtschaftsentwicklung sowie einer scho-
nenden und nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen verbunden werden. Um eine
nachhaltige Landnutzung zu fördern, orientieren sich die Naturparke vorrangig am Leitbild einer Kul-
turlandschaft. Ein Naturpark erhält und schafft die Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben im
Bereich von Erholung und Tourismus sowie Naturschutz und Landschaftspflege. Der Naturpark Teu-
toburger Wald/ Eggegebirge (NTP- 006) schließt den Bereich des Untersuchungsgebiets vollständig
ein. Seinen Namen erhielt der Naturpark durch das Vorkommen der beiden Mittelgebirgszüge Teuto-
burger Wald und Eggegebirge. Darüber hinaus liegen das Lippische Bergland, das Oberwälder Land,
die Warburger Börde, Teile der Senne und der Karstlandschaft der Paderborner Hochfläche im Hoch-
land. Durch die verschiedenen Landschaftsformen entsteht in diesem Gebiet eine große Vielfalt an
Natur- und Lebensräumen. Die geologische Formation ist hier die Basis für eine vielseitige Vegetation.
Im Teutoburger Wald/ Eggegebirge dominieren vor allem verschiedene Buchenwaldtypen. Auf Mu-
schelkalk und Kreide sind artenreiche Waldmeister-, Waldgersten- oder Orchideenbuchenwälder zu
finden. Auf einigen Standorten im Eggegebirge und Teutoburger Wald nimmt die Fichte eine große
Fläche ein. In den östlichen Teilen der Gebirge finden sich Trocken- und Magerrasen mit einer über-
aus artenreichen Flora. Lediglich an den Westrändern der Gebirge sind noch Vorkommen von Mooren
aufzufinden. Im Naturpark Teutoburger Wald/ Eggegebirge sind 85% der Fläche als Landschaft-
sschutzgebiet, etwa 10% als Naturschutzgebiet und rund 14% als FFH- Gebiet geschützt. Etwa 1000
Naturdenkmäler liegen im Gebiet des Naturparks.
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Naturdenkmäler
Als Naturdenkmäler werden nach § 22 LG Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen
bis 5 ha festgesetzt, sofern ihr besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, lan-
deskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit
erforderlich ist. Die Informationen zu den Naturdenkmälern wurden den Landschaftsplänen Lage,
Lemgo und Oberes Begatal sowie der dazugehörigen Erläuterungskarten des Internetdienstes des
Kreises Lippe (http://www.kreis-lippe.de) entnommen. Bei der Festsetzung von Naturdenkmälern
wird zwischen Gehölzen, wie Einzelbäumen, Baumgruppen, Baumreihen oder Alleen, geomorphologi-
schen Einzelelementen und flächenbezogenen Objekten wie geologischen Aufschlüssen, Mergelkuh-
len oder Quellbereichen unterschieden. Im direkten Untersuchungsraum befindet sich ein Naturdenk-
mal nach §§ 19 und 22 LG NRW. Es zählt zu den als Naturdenkmal festgesetzten Einzelbäumen und
Baumgruppe. Bei diesen Naturdenkmälern wird der Wurzelbereich als Schutzfläche ausgewiesen,
wobei der Wurzelbereich die Bodenfläche unter der Krone von den Bäumen zuzüglich 1,5 m nach
allen Seiten ausmacht. Das Naturdenkmal ND 2.3-6 umfasst zwei Eichen und grenzt direkt im Westen
an das Umspannwerk Lage an. Nach § 34 LG sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstö-
rung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung eines Naturdenkmals oder seiner ge-
schützten Umgebung führen können.
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NW
Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich verschiedene Biotope, die dem gesetzlichen
Schutz unterliegen. Die Informationen zu den geschützten Biotopen sind dem Internetdienst des Lan-
desamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen entnommen
(http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/p62/de/start). Östlich der Stadt Lage liegt der Biotop-
komplex GB- 4018-216, der im Bereich des Trassenverlaufs verschiedene geschützte Biotope auf-
weist. Östlich des Umspannwerkes liegt ein stehendes Binnengewässer (yFF0*). Es umfasst das
stehende Binnengewässer mit seinen natürlichen oder naturnahen unverbauten Bereichen und
schließt das Ufer und die dazugehörige uferbegleitende natürliche oder naturnahe Vegetation sowie
die natürlichen und naturnahen Verlandungsbereiche ein. Desweiteren ist im Untersuchungsraum
(USG) ein geschütztes Biotop der Auwälder (zAC5) zu finden. Dieses geschützte Biotop umfasst die
naturnahen Wälder und Ufergebüsche im Überflutungsbereich von Fließgewässern sowie den FFH-
LRT 91E0 mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae).
Die Auwälder liegen im Bereich des Oetternbaches, welcher ebenfalls im USG ein geschütztes Bio-
top darstellt. Dieses geschützte Biotop umfasst den Mittellauf des Baches (yFM2) mit seinen natürli-
chen oder naturnahen unverbauten Bereichen, einschließlich seiner Ufer und der dazugehörigen ufer-
begleitenden natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche und die regelmäßig überschwemmten
Bereiche. Nördlich der Klärteiche liegt ein geschütztes Biotop des brachgefallenen Nass- und
Feuchtgrünlandes (yEE3). Es ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil an Seggen (Sauergrä-
sern), Binsen und/ oder anderen Feuchtezeigern und einen Standort auf Moor-, Anmoor-, oder
Gleyböden, welcher häufig durch Grund-, Stau- oder Quellwasser, z.T. zeitweilige Überflutungen ge-
prägt ist.
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An diesem Standort konnten neben weiteren, folgende Arten nachgewiesen werden: Filipendula
ulmaria (subsp. ulmaria) (Echtes Mädesüß), Juncus effusus (subsp. effusus) (Flatter-Binse), Juncus
inflexus (subsp. inflexus) (Blaugrüne Binse), Cirsium oleraceum (Kohl(-Kratz)distel), Urtica dioica
(Große Brennessel) und Carex hirta (Behaarte Segge).
Im östlichen Teil des FFH- Gebiets „Begatal“ schneidet der Biotopkomplex GB- 3919- 135 den Unter-
suchungsraum im Trassenverlauf. Er umfasst ein geschütztes Biotop der Auwälder (zAC5) ein-
schließlich des FFH- LRT Auwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion
incanae, Salicion albae) (91E0). Dieses geschützte Biotop umfasst die naturnahen Wälder und Ufer-
gebüsche im Überflutungsbereich von Fließgewässern und ist in diesem Bereich quellig, durchsickert
(stw) und es sind gesellschaftstypische Artenkombinationen vorhanden (os).
Zusätzlich können aufgrund von durchgeführten Kartierungen im Untersuchungsraum weitere Biotope
als nach § 62 LG NW gesetzlich geschützte Biotope beschrieben werden. Im Westen des Natur-
schutzgebietes „Biesterberg“ fließt der Laubker Bach (bei Mast 27). Nach den Auswertungen der
Kartierergebnisse kann dieser als mögliches § 62 LG NW gesetzlich geschütztes Biotop eingestuft
und als Mittelgebirgsbach (yFM6) beschrieben werden. Das Biotop umfasst die natürlichen oder na-
turnahen unverbauten Bereiche des fließenden Gewässers einschließlich seiner Ufer und der dazuge-
hörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie seiner natürlichen oder natur-
nahen Verlandungsbereiche und regelmäßig überschwemmten Bereiche.
Nach denselben Kriterien kann die Passade, ein Nebenfluss der Bega, im südlichen Teil des FFH-
Gebiets „Begatal“, als nach § 62 LG NW gesetzlich geschütztes Biotop eingestuft werden. Bei der
Passade handelt es sich um einen Bachunterlauf im Mittelgebirge (zFM3) der mit seiner bachbeglei-
tenden Erlenwaldgalerie und der gewässerbegleitenden feuchten Hochstaudenflur (zBE0, zKA2) nach
den Ergebnissen der Kartierungen als geschütztes Biotop zu bewerten ist. Auch das östlich gelegene
stehende Kleingewässer (yFD0) stellt ein geschütztes Biotop dar.
Weitere gesetzlich geschützte Biotope befinden sich im Bereich des Oetternbachs. Hier stehen sowohl
der Oetternbach selbst (Bachmittellauf im Mittelgebirge, yFM2), als auch das angrenzende Feucht-
grünland, das brach liegt (yEE3b), sowie der nahe gelegene Teich (yFF0) unter Schutz.
4.2.4. Biotopverbundflächen
Im Folgenden sind die im Untersuchungsraum befindlichen Biotopverbundflächen gemäß Land-
schaftsinformationsdienst des LANUV aufgeführt. Die einzelnen Verbundgebiete kreuzen den
Trassenverlauf z.T. mehrfach.
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 37
Tabelle 5: Im Trassenverlauf befindliche Biotopverbundsflächen
Bezeichnung Objekt-kennung
Bewertung Fläche [ha]
Schutzziel Entwicklungsziel wertbestimmende Bestandsmerkmale
Begatal zwischen Lemgo und Farmbeck
VB-DT-3919-010
herausragende Bedeutung
408 Schutz und Erhalt eines weitgehend naturnahen Bachtales mit teilweise frei mäandrierendem Bachlauf, uferbegleitendem Gehölzsaum, ausgedehnten Grünlandflächen (z.T. Feucht- bis Nassgrünland) und naturnahen Wäldern z.T. mit Quellzonen als Refugiallebensraum und Korridor für auengeprägte Arten im Biotopverbund
Weiterentwicklung zu einer artenreichen Auenland-schaft mit extensiv genutz-tem Grünland, altholzrei-chen Wäldern und einem Bachsystem mit natürlicher Morphodynamik als Refugiallebensraum und Korridor für auengeprägte Arten im Biotopverbund.
wertvoll für Wiesenvö-gel, Höhlenbrüter, Amphibien, Libellen; RL Pflanzenarten, naturnaher Wald, gut ausgebildete Pflanzen-gesellschaft
Zuflüsse der Bega östlich von Lemgo
VB-DT-3919-006
besondere Bedeutung
186 Schutz von Bachauen mit Grünland oder Waldstreifen und einigen Hangstandor-ten wie Ruderalflächen, Hecken- und Gebüsch-Komplexen sowie Mager-grünland in einer durch Siedlungen und Ackerbau bestimmten Landschaft zur Vernetzung der Bega-Aue mit ihrer Umgebung
Weiterentwicklung zu natur-nahen und durch Grünland-nutzung geprägten Auenkor-ridoren in Vernetzung mit wertvollen Hecken- und Gebüsch-Beständen, exten-siv genutztem Grünland und Ruderalflächen
wertvoll für Amphibien
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Planungsgemeinschaft LaReG 38
Bezeichnung Objekt-kennung
Bewertung Fläche [ha]
Schutzziel Entwicklungsziel wertbestimmende Bestandsmerkmale
Linne- und oberes Oetternbachtalsystem
mit angrenzenden Hügeln
VB-DT-3919-008
besondere Bedeutung
996 Schutz einer heterogen strukturierten Landschaft aus teilweise naturnahen Bächen mit ihren Wald- und Grünlandauen und aus bodenständigen Laubwäl-dern, einer Vielzahl von wertvollen Mergelabgra-bungen und weiteren für die Vernetzung der Landschaft bedeutsamen Strukturen in Form von Hecken, Feldge-hölzen und Hanggrünland-flächen
Weiterentwicklung zu einer artenreichen und komplex gegliederten Kulturland-schaft des Detmolder Hügel-landes mit extensiv genutz-ten Lebensräumen insbe-sondere linearen Auenbio-topen.
gut ausgebildete Pflan-zengesellschaft wertvoll für Amphibien, Wiesenvögel, Libellen
Oetternbachtal mit Hardisser Moor
VB-DT-3918-016
herausragende Bedeutung
214 Schutz und Erhalt einer teilweise naturnahen Bachaue mit Resten auen-typischer Biotoptypen wie mäandrierendem Bachlauf mit uferbegleitendem Gehölzsaum, naturnahen Waldbeständen (u.a. Au-enwald), Grünland (z.T. nass und extensiv bewirt-schaftet) und des einzigarti-gen Kalk-Flachmoores im Kreis als Refugial- und Trittsteinlebensraum für viele spezialisierte Tier- und Pflanzenarten sowie Erhal-tung von Klärteichen als Nahrungsbiotop insbeson-dere für Watvögel
Weiterentwicklung zu einer artenreichen Auenland-schaft mit naturnahen Ele-menten wie Ufergehölzen, Flutmulden, Auwäldern und Grünland in extensiver Nut-zung sowie Unterbindung der Eutrophierung des Flachmoores.
Optimierung der Lebens-raumverhältnisse alter Klär-teiche
wertvoll für Amphibien, Watvögel, Wasserin-sekten, Amphibien;
Auenwald, gut ausge-bildete Pflanzengesell-schaft, RL Pflanzenar-ten
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Planungsgemeinschaft LaReG 39
Abbildung 1: Biotopverbundflächen im Leitungstrassenverlauf, Ostteil
blaue Schraffur: Biotopverbundflächen
rote Linie: Leitungstrasse
(Quelle LANUV, 2012)
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Planungsgemeinschaft LaReG 40
Abbildung 2: Biotopverbundflächen im Leitungstrassenverlauf, Westteil
blaue Schraffur: Biotopverbundflächen
rote Linie: Leitungstrasse
(Quelle LANUV, 2012)
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Planungsgemeinschaft LaReG 41
4.2.5. Kompensationsflächen
Gemäß § 6 LG NRW ist der Verursacher, bei der Inanspruchnahme von Natur und Landschaft durch
ein Vorhaben aller Art, dazu verpflichtet Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Im Abs. 8 des § 6
LG NRW wird festgelegt, dass die Flächen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem Ver-
zeichnis durch die untere Landschaftsbehörde eingetragen werden. Die Angaben zu den Kompensati-
onsflächen im Untersuchungsgebiet wurden den Informationen der unteren Landschaftsbehörde des
Kreises Lippe entnommen.
Im Untersuchungsraum befinden sich demnach die folgenden festgesetzten Kompensationsflächen:
• westlich Mast 15: KA-LM-VO-009-01 „Kanterfeld“
• bei Mast 27: KA-LM-WK-005 „Dosberg“
Entwicklung von Reptilienhabitaten durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Erhöhung
der Strukturvielfalt in einer vorhandenen Aufforstungsfläche unter der HochspannungsLeitung
nördlich der B66n am Laubker Bach in Lemgo-Wahmbeck
• bei Mast 27: KA-LM-WK-001-02 „Laubker Bach“
Entwicklung einer 12-15 m breiten Saumzone (Hochstaudenflur) am Laubker Bach nördlich
Wahmbeck
• zwischen Mast 28 und 29: KA-LM-WK-004-02 „Birkenkampstraße“
• zwischen Mast 28 und 29: KA-LM-WK-004-03 „Auf der Heide“
• bei Mast 29: KA-LM-WK-003 „Lange Wiese“
Nutzungsextensivierung in einem intensiv landwirtschaftlichen genutzten Talbereich an der
B66n in Lemgo
• zwischen Mast 40 und 41: KA-LA-HN-002 „Großer Kamp“ bei Heiden/Kassebrede
4.2.6. Streng geschützte, besonders geschützte sowie gefährdete Tier- und Pflanzenarten
In Abstimmung mit der ULB des Kreises Lippe wurden Untersuchungen zum Vorkommen von Brutvö-
geln, Reptilien, Amphibien und geschützten Pflanzenarten durchgeführt. Dabei wurden gezielt Berei-
che untersucht, in denen aus der Biotoptypenkartierung Lebensräume planungsrelevanter Arten abzu-
leiten waren oder für die durch die Schutzgebietsverordnungen der Naturschutzgebiete Informationen
vorlagen.
Kartierungen der Gewässerfauna im Bereich der naturnahen Fließgewässer „Oetternbach“ und „Pas-
sade“ mit möglichem Vorkommen von Groppe, Rundmäulern und Weichtieren wurden als nicht erfor-
derlich erachtet, da direkte Eingriffe in die Gewässersysteme nicht erfolgen und erhebliche indirekte
Eingriffe durch Schutzmaßnahmen vermeidbar sind.
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Planungsgemeinschaft LaReG 42
Für die Auswertung wurden Informationen der Landschaftspläne Nr. 06 Oberes Begatal, Nr. 07 Lemgo
und Nr. 08 Lage und des Internetdienstes des LANUV den Messtischblätter M3919 Lemgo, M4018
Lage und M4019 Detmold herangezogen. Bekannte Vorkommen planungsrelevanter Arten, die wäh-
rend der Kartierungen nicht festgestellt wurden, werden im Artenschutzbeitrag ausführlich behandelt
(siehe Anhang II).
4.2.6.1. Avifauna
Die avifaunistischen Erfassungen erfolgten in einem 100 m-Korridor entlang der geplanten Trasse
mittels einer (halbquantitativen) Übersichtskartierung im gesamten Trassenkorridor nach den Stan-
dardmethoden von SÜDBECK et al. (2005). Da durch das Vorhaben keine dauerhaften Konflikte mit
dieser Artengruppe zu erwarten sind, sondern die Vermeidung von potenziell auftretenden Konflikten
mit Brutvorkommen im Trassenkorridor während der Bauausführungen im Vordergrund stand, wurden
drei Erfassungsdurchgänge durchgeführt. Ergänzend wurden avifaunistische Daten der Biologischen
Station Lippe und der ULB Lippe hinzugezogen.
Im Rahmen der Übersichtskartierung wurden 74 Vogelarten im Untersuchungsgebiet und den angren-
zenden Bereichen nachgewiesen (siehe Tabelle 6).
Für 9 Arten liegt ein Brutnachweis vor, für weitere 34 Arten besteht Brutverdacht. 13 Arten wurden nur
einmalig revieranzeigend festgestellt (Brutzeitfeststellung). 8 Arten kommen im Untersuchungsgebiet
lediglich als Nahrungsgast und 9 weitere Arten als Durchzügler vor.
Von den 74 Vogelarten sind 21 Arten planungsrelevant. Von den 21 planungsrelevanten Arten sind 14
Arten regional (NRW oder Region Weserbergland) gefährdet (Rote Liste Kategorien 1 bis 3) oder ste-
hen auf der Vorwarnliste. Neben den planungsrelevanten Arten sind 9 weitere Arten regional gefähr-
det oder stehen auf der Vorwarnliste.
Von allen im Gebiet nachgewiesenen Arten
• sind 5 Arten im Anhang I der V-RL aufgeführt (Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Rotmilan, Schwarzspecht, Weißstorch),
• sind 10 Arten streng geschützt (nach BArtSchV Anl. 1, Spalte 3 oder EG-VO 407 Anh. A),
• sind 16 Arten in Nordrhein-Westfalen bzw. in der Region Weserbergland im Bestand gefähr-det (RL-Kategorien 1 bis 3),
• sind 9 Arten deutschlandweit im Bestand gefährdet (RL-Kategorien 1 bis 3).
Die Vorkommen planungsrelevanter und/oder gefährdeter Arten sowie Arten der Vorwarnliste werden
in den Art-für-Art Protokollen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags behandelt (siehe Anhang II).
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Planungsgemeinschaft LaReG 43
Tabelle 6: Gesamtliste der im Trassenverlauf nachgewiesenen Vogelarten
[Ergebnisse nach drei Durchgängen (08.05.2012, 04.06.2012, 22.06.2012) und weiteren Nachweisen
während der Reptilien-Kartierung (bis 17.08.2012)]
Art
Schutz Gefährdung
planungsrelevante
Art in NRW Status
x: V-RL Anh. I
BArtSchV: Anh. 1 Sp. 3
EG VO A
D
NRW
Weserbergland
Amsel -- -- -- - - - - BV
Bachstelze -- -- -- - V - - BV
Baumfalke -- -- x 3 3 2 x BN
Bekassine -- x -- 1 1 0 x DZ
Blaumeise -- -- -- - - - - BV
Blässhuhn -- -- -- - - - - BN
Bluthänfling -- -- -- V V 3 - BV
Bruchwasserläufer x x -- 1 0 k.A. x DZ
Buchfink -- -- -- - - - - BV
Buntspecht -- -- -- - - - - BV
Dohle -- -- -- - - - - BV
Dorngrasmücke -- -- -- - - - - BV
Eichelhäher -- -- -- - - - - NG
Elster -- -- -- - - - - BV
Erlenzeisig -- -- -- - - - - DZ
Feldlerche -- -- -- 3 3S 2 x BV
Feldsperling -- -- -- V 3 3 x BZF
Fitis -- -- -- - V - - BZF
Flussregenpfeifer -- x -- - 3 3 x BV
Flussuferläufer -- x -- 2 0 0 x DZ
Gartenbaumläufer -- -- -- - - - - BV
Gartengrasmücke -- -- -- - - - - BV
Girlitz -- -- -- - - - - BZF
Goldammer -- -- -- - V V - BV
Graureiher -- -- -- - - - x BN
Grauschnäpper -- -- -- - - - - BZF
Grünfink -- -- -- - - - - BV
Grünspecht -- x -- - - - - BZF
Haubenmeise -- -- -- - - - - BV
Hausrotschwanz -- -- -- - - - - BZF
Habicht -- -- x - V 3 x NG
Haussperling -- -- -- V V 3 - BN
Heckenbraunelle -- -- -- - - - - BV
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Planungsgemeinschaft LaReG 44
Art
Schutz Gefährdung
planungsrelevante
Art in NRW Status
x: V-RL Anh. I
BArtSchV: Anh. 1 Sp. 3
EG VO A
D
NRW
Weserbergland
Jagdfasan -- -- -- n.b. n.b. n.b. - BV
Kampfläufer x x -- 1 0 DZ
Kiebitz -- x -- 2 3S 2 x BV
Klappergrasmücke -- -- --- - V V - BZF
Kleiber -- -- -- - - - - BV
Kohlmeise -- -- -- - - - - BZF
Kolkrabe -- -- -- - V - - NG
Kuckuck -- -- -- V 3 3 x BZF
Löffelente -- -- -- 3 2S 1 x DZ
Mauersegler -- -- -- - - - - NG
Mäusebussard -- -- x - - - x NG
Mehlschwalbe -- -- -- V 3S 3 x BN
Misteldrossel -- -- -- - - - - BV
Mönchsgrasmücke -- -- -- - - - - BV
Nilgans -- -- -- n.b. n.b. n.b. - NG
Rabenkrähe -- -- -- - - - - BN
Rauchschwalbe -- -- -- V 3S 3 x NG
Reiherente -- -- -- - - - - NG
Ringeltaube -- -- -- - - - - BV
Rotkehlchen -- -- -- - - - - BV
Rotmilan x -- x - 3 2 x NG
Schwanzmeise -- -- -- - - - - BV
Schwarzspecht x x -- - -S - x BZF
Sichelstrandläufer -- -- -- k.A. k.A. k.A. - DZ
Singdrossel -- -- -- - - - - BV
Sommergoldhähnchen -- -- -- - - - - BV
Sumpfrohrsänger -- -- -- - - - - BZF
Star -- -- -- - VS - - BN
Stieglitz -- -- -- - - - - BV
Stockente -- -- -- - - - - BN
Tannenmeise -- -- -- - - - - BV
Teichrohrsänger -- -- -- - - - x BV
Turmfalke -- -- x - VS -S x BN
Wacholderdrossel -- -- -- - - - - BV
Waldwasserläufer -- x -- - k.A. k.A. x NG / DZ
Weidenmeise -- -- -- - - - - BZF
Weißstorch x x -- 3 3S 0 x DZ
Wiesenschafstelze -- -- -- - - 3 - BV
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Art
Schutz Gefährdung
planungsrelevante
Art in NRW Status
x: V-RL Anh. I
BArtSchV: Anh. 1 Sp. 3
EG VO A
D
NRW
Weserbergland
Wintergoldhähnchen -- -- -- - - - - BZF
Zaunkönig -- -- -- - - - - BV
Zilpzalp -- -- -- - - - - BV
V-RL Anhang I: x: Arten, für die besondere Schutzmaßnahmen ergriffen und Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen BArtSchV: x: Arten, die in Spalte 3 der Anlage 1 aufgeführt sind (entsprechend nach BNatSchG streng geschützt) EG-VO A: x: Arten die im Anhang A der EG-VO 407 (früher 338) des Rates über den Schutz von Exemplaren wild
lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels geführt werden Gefährdung: RL-Kategorien: 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; G: Gefährdung anzu- nehmen, aber Status unklar; V: Vorwarnliste; D: Daten unzureichend; Zusatz: S: dank Schutzmaßnahmen gleich, geringer oder nicht mehr gefährdet Status: BN: Brutnachweis; BV: Brutverdacht; BZF: Brutzeitfeststellung; NG: Nahrungsgast; DZ: Durchzügler,
Wintergast; (BV) – Status aufgrund Lebensraumstruktur/Übersichtskartierung fett: planungsrelevante Art für NRW
Die Vorhabensfläche ist als intensiv genutzte Ackerfläche artenarm. Einzige gefährdete Brutvogelart
ist die Feldlerche. In Gehölzen unmittelbar benachbart brütet der Baumfalke. Auf einem der rückzu-
bauenden Masten (M.8 östlich Neumast Nr. 6, siehe Plan 2: Blatt 02) brütet der Turmfalke. Die südlich
an die Trasse angrenzenden Klärteiche sind Rastplatz für gefährdete Wasservogelarten.
4.2.6.2. Höhlen- und Horstbäume
Zur Erfassung von unmittelbar betroffenen Brutplätzen höhlenbrütender Vogelarten und von Greifvo-
gelhorsten, aber auch zur Erfassung von Fledermausquartieren, wurde in Bereichen, wo Fällungen
von Gehölzen erforderlich werden, in einem Korridor von 50 m beidseits der Trasse eine Höhlenbaum-
und Horstbaumsuche durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 7 dargestellt.
Tabelle 7: Höhlenbäume im Trassenbereich
Art BHD [cm]
Höhe [m]
Ausprägung Lage GPS
Hochwert GPS
Rechtswert
Schwarzerle
(Alnus glutinosa)
38 11 Spechtlöcher Baum auf gegen-überliegender Ufer-seite der Passade
3496984 5764516
Weide
(Salix spec.) 50 6 Spechtloch
Baum auf gegen-überliegender Ufer-seite der Passade
3496972 5764522
Weide
(Salix spec.) 60 6 Spechtlöcher direkt am Weg 3494180 5762735
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Planungsgemeinschaft LaReG 46
In einem Gehölz nördlich der Klärteiche und südlich des Oetternbachs wurde außerdem ein unbesetz-
ter Horst festgestellt.
4.2.6.3. Reptilien
Für die Erfassung des Reptilienvorkommens wurden in Abstimmung mit der ULB Lippe sechs Probe-
flächen (NSG Begatal: bei Mast 11 und 12, siehe Plan 2: Blatt 03; NSG Biesterberg: bei Mast 22 und
24, siehe Plan 2: Blatt 05/06; NSG Oetternbach: bei Mast 44 und zwischen Mast 44 und 45, siehe
Plan 2: Blatt 12) ausgewählt, in denen eine für Reptilien geeignete Habitatausstattung (z. B. Sonn-
und Ruheplätze, potenzielle Eiablageplätze für Zauneidechsen) vorhanden ist und die im direkten
Bereich der Eingriffsflächen liegen. Zwischen Mitte Mai und Mitte August erfolgten insgesamt 4 Bege-
hungen (18.05.12, 27.07.12, 03.08.12 und 17.08.12), bei denen die Flächen intensiv auf
Reptilienvorkommen untersucht wurden. In den betroffenen Messtischblättern (MTB) ist das Vorkom-
men der planungsrelevanten Arten Schlingnatter (MTB 3920, MTB 4018) und Zauneidechse (MTB
3919, MTB 4018) bekannt. Daher wurde eine auf diese planungsrelevanten Arten fokussierte
Reptilienerfassung durchgeführt.
Es wurden keine Reptilien im Bereich der Probeflächen festgestellt.
4.2.6.4. Amphibien
Im Rahmen der Übersichtskartierung wurden im Untersuchungsgebiet drei Stillgewässer sowie poten-
zielle Sommerlebensräume in deren Umfeld auf ein Vorkommen von Amphibien zur Ermittlung der
Bedeutung des Trassenkorridors als Landlebensraum untersucht (siehe Plan 2: Bestands- und Kon-
fliktplan, bei Mast 12 [Blatt 03] und 45 [Blatt 12]). Die Übersichtskartierung erfolgte in Anlehnung an
die allgemeinen Standardmethoden zur Untersuchung von Amphibienlebensräumen (vgl. SCHNITTER
et al. 2006) und wurde an zwei Terminen zur Wander- und Laichzeit der Amphibien durchgeführt. Es
wurde gezielt nach Laichgesellschaften und Laich gesucht und zusätzlich nach Amphibien gekeschert.
Ein Amphibienvorkommen wurde nur an zwei der untersuchten Gewässer dokumentiert. Mit Erdkröte,
Grasfrosch und Teichfrosch wurden insgesamt drei Amphibienarten im Untersuchungsgebiet nachge-
wiesen (siehe Tabelle 8):
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Planungsgemeinschaft LaReG 47
Tabelle 8: Im Untersuchungsgebiet vorkommende Amphibienarten.
Art FFH* BArtSchV* RL D*** RL
NRW**
RL
WEBL
planungsre-
levant NRW
Erdkröte (Bufo bufo) - § * * * -
Grasfrosch (Rana temporaria) - § * * * -
Teichfrosch (Rana esculenta) - § * * * -
(fett= streng geschützte Arten) * THEUNERT (2008a), **SCHLÜPMANN et al. (2011), ***KÜHNEL et al. (2009); § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art, FFH = FFH-Richtlinie, BArtSchV = Bundesartenschutzver-ordnung; Rote-Liste Kategorien (D = Deutschland, NRW = Nordrhein-Westfalen, WEBL = Region Weserberg-land): * = ungefährdet
Das erste Gewässer mit Amphibienvorkommen befindet sich im Bereich des Neumastes Nr. 12 (siehe
Plan 2: Blatt 03). Hier wurde auf der gegenüberliegenden Uferseite der Passade Laich der Erdkröte
(Bufo bufo) gefunden (3 bis 5 Laichschnüre). Im Bereich der Uferböschung der Passade wurde au-
ßerdem ein Grasfrosch (Rana temporaria) in direkter Umgebung des Hochspannungsmastes ent-
deckt.
Das zweite Gewässer liegt im südlichen Teil des Naturschutzgebietes „Oetternbach“ im Bereich des
Neumastes Nr. 44. Es handelt sich bei diesem Gewässer um ein nach § 30 BNatSchG bzw. nach § 62
LG NRW gesetzlich geschütztes Biotop (stehende Binnengewässer (natürlich o. naturnah, unverbaut)
(yFF0)). Es wurden zwei Adulte des Teichfrosches (Rana esculenta) sowie 5 juvenile Teichfrösche
(27.07.12) festgestellt. Am 18.05.12 wurden außerdem vier Individuen aus dem Wasserfroschkomplex
dokumentiert, bei denen es sich vermutlich ebenfalls um den Teichfrosch handelt. Desweiteren wur-
den Laichballen des Grasfrosches (Rana temporaria) gefunden.
Das Bewertungsschema der Amphibienvorkommen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und
erfolgt nach dem an die Artengruppe der Amphibien angepassten Bewertungsrahmen von BRINKMANN
(1998).
Tabelle 9: Bewertungsrahmen für Amphibienvorkommen im Untersuchungsraum (verändert nach
BRINKMANN 1998)
Wertstufe Kriterien der Wertstufen
I
sehr hohe Bedeutung
Ein Vorkommen einer vom Aussterben bedrohten Amphibienart oder
Vorkommen mehrerer (mindestens zwei) stark gefährdeter Amphibienarten in über-
durchschnittlichen Bestandsgrößen oder
ein Vorkommen einer Amphibienart der FFH-Richtlinie, Anhang II, die in der Region
oder landesweit stark gefährdet ist.
II
hohe Bedeutung
Ein Vorkommen einer stark gefährdeten Amphibienart oder
Vorkommen mehrerer (mindestens zwei) gefährdeter Amphibienarten in überdurch-
schnittlichen Bestandsgrößen oder
ein Vorkommen einer Amphibienart der FFH-Richtlinie, Anhang IV, die in der Region
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Planungsgemeinschaft LaReG 48
Wertstufe Kriterien der Wertstufen
oder landesweit gefährdet ist.
III
mittlere Bedeutung
Vorkommen gefährdeter Amphibienarten oder
allgemein hohe (Erläuterung s. unten) Amphibienartenzahl bezogen auf den biotop-
spezifischen Erwartungswert.
IV
geringe Bedeutung
Gefährdete Amphibienarten fehlen und
bezogen auf die biotopspezifischen Erwartungswerte stark unterdurchschnittliche
Amphibienartenzahlen
V
sehr geringe Bedeutung
Anspruchsvollere (gefährdete) Amphibienarten kommen nicht vor
Ergänzende Kriterien: Hohe Amphibienartenanzahl = mindestens 4 Amphibienarten Unterdurchschnittliche Amphibienartenanzahl = < 3 Amphibienarten Vereinzelt = < 3 Individuen
Die im Gebiet vorkommenden Gewässer haben demnach eine geringe Bedeutung (IV).
4.2.6.5. Pflanzenarten
Eine floristische Kartierung fand an allen Masten in einem Umkreis von 20 bis 30 m statt, um das Vor-
kommen von Rote Liste-Pflanzenarten zu überprüfen. Es wurden die in Tabelle 10 aufgeführten
Arten festgestellt.
Tabelle 10: Im Untersuchungsgebiet vorkommende geschützte Pflanzenarten.
Art Anzahl FFH* BArtSchV* RL
D
RL
NRW
planungsrelevant
NRW
Acker-Hundskamille
(Anthemis arvensis L.) 150 k.A. - - 3 -
Wiesen-Glockenblume
(Campanula patula L.) 6 k.A. - - 3 -
LANUV (2010): § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art, FFH = FFH-Richtlinie, BArtSchV = Bundesartenschutzverordnung; Rote-Liste Kategorien (D = Deutschland, NRW = Nordrhein-Westfalen, WEBL = Region Weserbergland): * = ungefährdet
Am Wegesrand bei Lake im Bereich des Mastfußes Nr. 39 befindet sich ein flächiges Vorkommen der
in NRW gefährdeten Acker-Hundskamille (Anthemis arvensis L.). Außerdem wurde im Bereich des
Mastfußes Nr. 38 die in NRW gefährdete Wiesenglockenblume (Campanula patula L.) mit sechs Indi-
viduen festgestellt.
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Planungsgemeinschaft LaReG 49
4.2.6.5. Tagfalter
Um eine potenzielle Beeinträchtigung gefährdeter Tagfalterarten durch die Baumaßnahme auszu-
schließen wurden während der Biotoptypenkartierung als Futterpflanzen für Raupen in Frage kom-
mende Pflanzenarten aufgenommen (Bereich NSG Biesterberg sowie Mast 3). Dabei wurden lediglich
weit verbreitete Arten festgestellt, die auch im näheren Umfeld häufig waren (u.a. Pappel, Rotbuche,
Eiche, Weiden, Schlehe, Pfaffenhütchen, Brombeere, div. Kleearten, Brennnessel, Wiesenlieschgras,
Fuchsschwanz), so dass eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen ist.
4.2.7. Vorbelastungen
Durch die bestehende Energiefreileitung besteht insbesondere für die Avifauna eine erhebliche Vorbe-
lastung im Untersuchungsraum. Die Zahl der Vogelverluste (Greifvögel, Eulen, Kraniche, Weiß- und
Schwarzstörche) an Stromleitungen ist vergleichsweise hoch. Brut- und Standvögel verunglücken
dabei seltener als Zug- und Rastvögel. Bekannte Gefährdungsursachen sind (vgl. NABU, 2003):
• Leitungsanflug
• Habitatverschlechterung (z. B. durch die Zerschneidung von Lebensräumen)
• Stromschlag: Überbrückung von Spannungspotenzialen durch Erdschluss zwischen span-
nungsführenden Leitern und geerdeten Bauteilen oder Kurzschluss zwischen Leiterseilen ver-
schiedener Spannung (von nachrangiger Bedeutung im Rahmen der betrachteten Leitung
aufgrund hoher Abstände der Leiterseile)
Vorbelastungen stellen weiterhin die intensive landwirtschaftliche Nutzung im Untersuchungsraum
(Düngung, Pestizideinsatz, intensive Bodenbearbeitung, Monokulturen) sowie die Schadstoffeinträge
durch stark befahrene Verkehrswege (insbesondere B 238, B 66n) dar. Der Verkehrslärm stellt eine
zusätzliche Beeinträchtigung der Fauna im Untersuchungsraum dar.
Die Gräben entlang der landwirtschaftlichen Nutzflächen und Straßen sind durch Stoffeinträge sowie
Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen vorbelastet.
4.2.8. Bewertung und Darstellung der bedeutsamen Bereiche
Grundlage für die Bewertung der bedeutsamen Bereiche stellt die Biotoptypenkartierung anhand des
Kartierschlüssels des LANUV (2009) dar.
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt auf einer Skala von 0 - 10 auf der Grundlage folgender Kriteri-
en, welche alle mit der gleichen Gewichtung in die Beurteilung eingehen (LANUV 2008):
• Natürlichkeit
• Gefährdung/Seltenheit
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Planungsgemeinschaft LaReG 50
• Ersetzbarkeit/ Wiederherstellbarkeit
• Vollkommenheit.
In der nachfolgenden Tabelle sind die vom Eingriff betroffenen Biotoptypen mit ihren Zusatzmerkma-
len und ihrer Wertstufe nach LANUV (2008) aufgelistet.
Tabelle 11: Bewertung der vom Eingriff betroffenen Biotoptypen
Kürzel Zusatz-
merkmale Biotopname nach Biotoptypenliste NRW 2009
Wert-
stufe*
AA1 100/ta1/m
Eichen-Buchenmischwald, mit lebensraumtypischen Baumar-
ten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Kraut-
schicht) 90 - 100 %, mittleres Baumholz , BHD > 14-49 cm
7
AB1 100/ta/m
Buchen-Eichenmischwald, mit lebensraumtypischen Baumar-
ten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Kraut-
schicht) 90 - 100 %, starkes Baumholz , BHD > 50 cm, Struktu-
ren lebensraumtypischer Baumarten, mittel bis schlecht aus-
geprägt
8
AB3 100/ta1/m
Eichenmischwald mit einheimischen Laubbaumarten, mit le-
bensraumtypischen Gehölzen > 70 %, mittleres Baumholz,
BHD > 14-49 cm, mittel bis schlecht ausgeprägt
7
AB9 100/ta/m Hainbuchen-Eichenmischwald 8
AC0 100/ta3/m Erlenwald, mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, Stan-
genholz, BHD bis 13 cm, mittel bis schlecht ausgeprägt 6
AC5 100/ta1/m
Bachbegleitender Erlenwald, mit lebensraumtypischen Gehöl-
zen > 70 %, mittleres Baumholz, BHD > 14-49 cm, mittel bis
schlecht ausgeprägt
7
AG0 100/ta1/m
Sonstiger Laubwald aus einer einheimischen Laubbaumart, mit
lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhande-
nen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, mittleres
Baumholz , BHD > 14-49 cm
7
AJ0 30/ta1/m
Fichtenwald, aus nicht lebensraumtypischen Baumarten
> 70 %, mittleres Baumholz, BHD > 14-49 cm, mittel bis
schlecht ausgeprägt
4
AT1 neo1 Kahlschlagfläche, mit Anteil Störzeigern (Neophyten/
Nitrophyten) < 25 % 5
AU1/BB9 100 (ta3)
Wald, Jungwuchs und Gebüsche mittlerer Standorte, mit le-
bensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhande-
nen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, Stangenholz
(ta3), BHD bis 13 cm
6
AU2/BB9 100 (ta3)
Vorwald, Pionierwald und Gebüsche mittlerer Standorte, mit
lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhande-
nen Schichten (ohne Krautschicht) 90 - 100 %, Stangenholz
(ta3), BHD bis 13 cm
6
AU2/LB2 100/ta3 (neo1)
Vorwald, Pionierwald mit lebensraumtypischen Baumarten-
Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht)
90 - 100 %, Stangenholz (ta3), BHD bis 13 cm und trockene
Hochstaudenflur, flächenhaft mit Anteil Störzeiger, Neo-,
Nitrophyten < 25 %
6
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 51
Kürzel Zusatz-
merkmale Biotopname nach Biotoptypenliste NRW 2009
Wert-
stufe*
BA1 100/ta1/m
Feldgehölz aus einheimischen Baumarten mit lebensraumtypi-
schen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten
(ohne Krautschicht) 90 - 100 %, mittleres Baumholz (BHD > 14
– 49 cm), Strukturen lebensraumtypischer Baumarten, mittel
bis schlecht ausgeprägt
7
BB9 100 Gebüsche mittlerer Standorte, mit lebensraumtypischen
Gehölzartenanteilen > 70 % 6
BB9/FS0 100 Gebüsche mittlerer Standorte mit lebensraumtypischen
Gehölzartenanteilen > 70 %, Rückhaltebecken 6
BD2 100/kb Strauchhecke, ebenerdig, mit lebensraumtypischen Gehölzen >
70 %, einreihig, kein regelmäßiger Formschnitt 5
BD2 100/kd4 intensiv geschnittene Strauchhecke, ebenerdig, mit lebens-
raumtypischen Gehölzen > 70 % 4
BD3 100/ta1 Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %,
mittleres Baumholz, BHD > 14-49 cm 7
BD5 50/kd4 Schnitthecke, mit lebensraumtypischen Gehölzen < 50 %, in-
tensiv geschnitten (jährlicher Formschnitt) 2
BE0 100/ta1 Ufergehölz, mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, mitt-
leres Baumholz, BHD > 14-49 cm 7
BE2 100/ta1/m
Erlen-Ufergehölz mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %,
mittleres Baumholz, BHD > 14-49 cm, mittel bis schlecht aus-
geprägt
7
BF1 90/ta Baumreihe, aus lebensraumtypischen Baumarten > 70%, star-
kes Baumholz BHD > 80 cm 8
BF1 90/ta1 Baumreihe, aus lebensraumtypischen Baumarten > 70%, mitt-
leres Baumholz, BHD > 14 – 49 cm 7
BF1 90/ta3 Baumreihe, aus lebensraumtypischen Baumarten > 70%, Stan-
genholz (ta3), BHD bis 13 cm 6
BF1 30/ta1 Baumreihe, aus nicht lebensraumtypischen Baumarten > 70 %,
mittleres Baumholz, BHD > 14-49 cm 4
BF2 90/ta Baumgruppe, aus lebensraumtypischen Baumarten > 70%,
starkes Baumholz, BHD > 50-80 cm 8
BJ0 90/ta1 Siedlungsgehölz, aus lebensraumtypischen Baumarten > 70%,
mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14-49 cm 7
EA0 xd1;veg1 artenreiche Mähwiese, mittel bis schlecht ausgeprägt 5
EA0 xd2 intensiv genutzte Fettwiese, artenarm 3
EA0 xd5 intensiv genutzte Fettwiese, mäßig artenreich 4
EA1 xd1;veg1 artenreiche Mähwiese, Flachlandausbildung (Glatthaferwiese),
mittel bis schlecht ausgeprägt 5
EB0 xd2 intensiv genutzte Weide/intensiv genutzte Mähweide, arten-
arm 3
EB0 xd5 intensiv genutzte Weide/ intensiv genutzte Mähweide, mäßig
artenreich 4
FN3/KB2 wf6 (neo2)
Graben mit extensiver Instandhaltung, gewässerbegleitender
trockener Saum bzw. Hochstaudenflur, linienförmig, mit Anteil
Störzeiger, Neo-, Nitrophyten > 25 - 50 %
5
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 52
Kürzel Zusatz-
merkmale Biotopname nach Biotoptypenliste NRW 2009
Wert-
stufe*
FN4/KB2 wf4 (2);neo4 (4)
naturferner Graben mit intensiver Instandhaltung und gewäs-
serbegleitendem trockenem Saum bzw. Hochstaudenflur, li-
nienförmig mit Anteil Störzeiger, Neo-, Nitrophyten > 50 –
75 %
3
FN4/KB2 wf4 (neo2)
naturferner Graben mit intensiver Instandhaltung sowie ge-
wässerbegleitender trockener Saum bzw. Hochstaudenflur,
linienförmig, mit Anteil Störzeiger, Neo-, Nitrophyten > 25 –
50 %
4
FN4/KB2 wf6 (neo1)
bedingt naturferner Graben mit intensiver Instandhaltung so-
wie gewässerbegleitender trockener Saum bzw. Hochstauden-
flur, linienförmig, mit Anteil Störzeiger, Neo-, Nitrophyten
<=25 %
5
HA0 aci Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend 2
HE4 xd1/veg1 Deich mit brachgefallenem Extensivgrünland, mittel bis
schlecht ausgeprägt 5
HK2 ta15a Streuobstwiese/ -weide mit Baumbestand, Alter 10 bis 30 Jah-
re, 6
KB2 neo2
Gewässerbegleitender trockener Saum bzw. Hochstaudenflur,
linienförmig, mit Anteil Störzeiger, Neo-, Nitrophyten > 25 - 50
%
5
LB2 neo1 Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft, mit Anteil Störzeiger;
Neo-, Nitrophyten < 25 % 6
LB2 neo2 Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft, mit Anteil Störzeiger,
Neo-, Nitrophyten > 25 - 50 % 5
LB2/AU0 neo1
Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft, mit Anteil Störzeiger,
Neo-, Nitrophyten < 25 % / vereinzelt frisch aufgeforstete Ge-
hölze
6
LB2/AU0 neo2 Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft mit lockerer Auffors-
tung, mit Anteil Störzeiger, Neo-, Nitrophyten > 25 - 50 % 6
S - Siedlungsfläche 0
SC0 - Gewerbe- und Industriefläche 0
SE6/LB2 neo5 Strommast mit trockene Hochstaudenflur, mit Anteil Störzei-
ger, Neo-, Nitrophyten > 75 % 3
VA - Verkehrsstraße 0
VA/HC3 mr3 Verkehrsstraße/ Straßenrand (Bankett) 0
VB - Wirtschaftsweg 0
VB/HC3 stb3 Unversiegelter Wirtschaftsweg auf nährstoffreichen Böden/
Straßenrand 3
* Wertstufen nach LANUV 2008
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 53
4.3. Geologie und Boden
Im Lipper Bergland, zu welchem der Untersuchungsraum gehört, setzt sich der Untergrund aus Sand-
steinen, Mergeln und Tonen des Keuper zusammen. In Senken sind diese oft von Löss- oder Ge-
schiebelehmböden überlagert (BFN 2012).
Im Eingriffsbereich befinden sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Bodentypen. In den
letzten drei Spalten sind der Grad der Schutzwürdigkeit der Böden sowie der ausschlaggebende
Faktor für deren Schutzwürdigkeit angegeben. Bei der Bewertung wurden die folgenden wesentlichen
Bodenfunktionen berücksichtigt:
• Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (Archivfunktion)
• die natürliche Ertragsfunktion als nutzungsbezogener Parameter (Boden als Träger von unmit-
telbaren Leistungen für die Produktion von Nahrung, Rohstoffen, Wasser sowie zur Erhaltung
von Arten)
• biotische Standortfunktion (Lebensraumfunktion) als ökologisches Maß für die Beurteilung von
Böden, auf denen sich Biozönosen entwickeln können (Betrachtungseinheit für standörtliche
Vielfalt des Bodens und der Vegetation).
Tabelle 12: Bodentypen im Eingriffsbereich und deren Schutzwürdigkeit
Bodentyp
oberste Bodenartenschicht Schutzwürdigkeit Trassen-bereich
(Mast-Nr.) Bodenart
Mächtigkeit [dm]
schutz-würdig
sehr schutz-würdig
besonders schutz-würdig
Parabraunerde – Pseudogley
tonig-schluffig 10 - < 20 1, 2
Pseudogley - Parabraunerde
tonig-schluffig 10 - < 20 3 – 6
Pseudogley tonig-schluffig 10 - < 20 7 – 9
Pseudogley - Parabraunerde
tonig-schluffig 10 - < 20 8, 10, 11
Gley tonig-schluffig 6 - < 10 11
Parabraunerde tonig-schluffig 10 - < 20 12
Pseudogley - Parabraunerde
tonig-schluffig 10 - < 20 12
Pseudogley tonig-schluffig 10 - < 20 13 – 17
Gley tonig-schluffig 6 - < 10 18
Pseudogley tonig-schluffig 10 - < 20 19 – 21
Braunerde tonig-schluffig 6 - < 10 22 – 26
Gley tonig-schluffig 6 - < 10 27, 28
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Planungsgemeinschaft LaReG 54
Bodentyp
oberste Bodenartenschicht Schutzwürdigkeit Trassen-bereich
(Mast-Nr.) Bodenart
Mächtigkeit [dm]
schutz-würdig
sehr schutz-würdig
besonders schutz-würdig
Pseudogley - Parabraunerde
tonig-schluffig 10 - < 20 29 - 38
Gley tonig-schluffig 6 - < 10 39
Pseudogley - Parabraunerde
tonig-schluffig 10 - < 20 40 – 41
Parabraunerde tonig-schluffig 10 - < 20 42
Pseudogley - Parabraunerde
tonig-schluffig 10 - < 20 43
Parabraunerde tonig-schluffig 10 - < 20 44
Braunerde lehmig-sandig 10 - < 20 45 – 46
Quelle: GEOLOGISCHER DIENST NRW 2012
(sehr) hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit: Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit
Biotopentwicklungspotenzial für Sonderstandorte: Grundwasserböden
Bezüglich der Archivfunktion ist zudem das folgende trassennah gelegene Bodendenkmal als be-
sonders schutzwürdig einzustufen (kartografische Darstellung: Plan 1 - Übersichtsplan):
„Residenzstraße“ (Westfälisches Landesmuseum für Archäologie DKZ 4019,103):
550 m langer Abschnitt der sog. Residenzstraße bzw. des sog. Bräkischen Weges, die um 1740
als erste zusammenhängende lippische Kunststraße angelegt wurde. Im südlichen, begehbaren
Teilabschnitt sind die originale Steinpflasterung aus Feld-, Bruchsteinen und Findlingen sowie die
Seitengräben stellenweise erkennbar. Im nördlichen, heute schwer begehbaren Teilabschnitt liegt
die Kreuzung der Residenzstraße mit dem Hohlwegbündel des sog. Hornschen Weges (bis zu
drei parallel verlaufende Fahrbahnen) und der dammartig aufgeschütteten Zufahrt eines ehemali-
gen Steinbruchs (DENKMALKARTEI WESTFÄLISCHES MUSEUM FÜR ARCHÄOLOGIE)
Böden weisen weiterhin eine unterschiedliche Empfindlichkeit gegenüber Belastungen auf, welche
insbesondere im Zusammenhang mit der Bodenart steht. Die folgende Tabelle stellt die Zusammen-
hänge dar.
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 55
Tabelle 13: Empfindlichkeit von Böden gegenüber Beeinträchtigungen
Bodenart
Empfindlichkeit gegenüber
Schadstoffen Verdichtung Wasser-erosion
Winderosion Entwässerung
Sand gering gering gering - mittel
mittel – sehr groß
hoch
Schluff mittel – hoch hoch hoch keine – gering
mittel
Ton hoch mittel gering keine – gering
mittel
Niedermoor hoch hoch gering gering hoch
Hochmoor hoch hoch gering gering hoch
Der Grad der Verdichtung ist zudem von dem zum Zeitpunkt des Bauvorhabens herrschenden
Grundwasserstand bzw. dem Wassergehalt des Bodens abhängig. So ist bei grundwassernahen Bö-
den bzw. Böden mit Stauwasserneigung eher mit einer Beeinträchtigung durch Verdichtung zu rech-
nen als bei grundwasserfernen. Dementsprechend sind die grundwassernahen tonig-schluffigen
Gleyböden besonders empfindlich gegenüber Verdichtung. Des Weiteren herrscht durch die vorherr-
schende tonig-schluffige Bodenart im Untersuchungsraum allgemein eine hohe Empfindlichkeit ge-
genüber Schadstoffeinträgen vor.
Vorbelastungen
Ein vollständiger Funktionsverlust infolge Verdichtung und Versiegelung liegt innerhalb der bebauten
Flächen und befestigten Wege vor (versiegelte Verkehrswege, Siedlungsbereiche, Gebäude). Durch
den Bau unbefestigter Wege haben die Böden einen teilweisen Funktionsverlust infolge starker Ver-
dichtung erfahren. Eine Beeinträchtigung der natürlichen Bodenhorizontierung sowie der Bodenstruk-
tur liegt in den Bereichen vor, wo im Rahmen früherer Bauvorhaben, wie z.B. Leitungsverlegungen,
Mastbau, bereits Bodenmaterial entnommen und wieder eingebaut wurde.
Die intensiv genutzten Ackerbereiche des Untersuchungsraumes sind zudem durch den Eintrag von
Dünge- und Pflanzenschutzmitteln belastet. Weiterhin bedingen die Emissionen von Schadstoffen aus
dem Automobilverkehr eine Beeinträchtigung der Bodenqualität.
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 56
An Altablagerungen und Altlastverdachtsflächen sind im Untersuchungsgebiet die folgenden Flä-
chen bekannt (kartografische Darstellung: Plan 1 - Übersichtsplan):
Gemeinde Dörentrup: --
Stadt Lemgo: Altablagerung 3919 MB 26 "Buschkamp/Stuken" Standort auf
einer Teilfläche des Flurstücks 49, Flurstück 12 (Flur 9, Gemar-
kung Brake) nicht betroffen: überwiegend mit Boden und Bau
schutt verfüllte Geländesenke.
Stadt Detmold: --
Stadt Lage: Ostring 31 (4018 055 Zündschnurwerk)
Seelenkamp 26 (4018 038 V)
Großer Kamp 5 (4018 319x)
4.4. Wasser
4.4.1. Grundwasser
4.4.1.1. Grundwasserkörper im Untersuchungsraum
Der Untersuchungsraum gehört überwiegend zum Grundwasserkörper 4_15 „Mittellippische Trias-
Gebiete“. Dabei handelt es sich um einen Kluftgrundwasserleiter mit einer geringen Durchlässigkeit,
dessen wasserwirtschaftliche Bedeutung als „mittel“ eingestuft wird. Wegen des uneinheitlichen Auf-
baus schwanken die Ergiebigkeiten stark, weshalb der Grundwasserkörper für die Wassergewinnung
nur lokal genutzt wird. Der chemische Zustand ist gut. Gefährdungspotenziale sind insbesondere dif-
fuse Quellen der Landwirtschaft (MUNLV 2008, MKULNV 2012).
Trinkwasserschutzgebiete
Im Querungsbereich der Leitungstrasse befinden sich die folgenden Trinkwasserschutzgebiete:
• Trinkwasserschutzgebiet „Lemgo-Vossheide“ – Schutzzone II – Gebiets-Nr.: 391819 (Fläche:
0,0686 km²), Mast 12
• Trinkwasserschutzgebiet „Lemgo-Süd“ – Schutzzone III – Gebiets-Nr.: 391814 – (Fläche:
1,9265 km²), Mast 21
• Trinkwasserschutzgebiet „Meinberger Graben-Nord“ – Schutzzone III B – Gebiets-Nr.: 411811
(Fläche: 2,3334 km²), Mast 22
Eine kartografische Darstellung ist Plan 1: Übersichtsplan zu entnehmen.
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Planungsgemeinschaft LaReG 57
4.4.1.2. Vorbelastungen
Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Rahmen intensiver Landwirtschaft kann zu
Nährstoff- und Schadstoffanreicherungen im Boden und damit zu einem erhöhten Verschmutzungspo-
tenzial für die Grundwasserqualität führen. Die teilweise geringen Grundwasserabstände verstärken
das Risiko eines Grundwassereintrags. Versiegelung im Bereich von Siedlungsgebieten und Ver-
kehrswegen führt zu einer Minderung der Grundwasserneubildung.
4.4.1.3. Bewertung und Darstellung der bedeutsamen Bereiche
Hinsichtlich des Grundwassers sind insbesondere die Ergiebigkeit der Grundwasserneubildung sowie
die Empfindlichkeit gegenüber Verschmutzung relevant.
Die Ergiebigkeit wird u. a. durch die Niederschlagshöhe sowie die Durchlässigkeit der Böden be-
stimmt. Die Höhe der Niederschläge beträgt im Untersuchungsraum ca. 900 mm/Jahr (MKULNV
2012). Die Durchlässigkeit der Böden ist überwiegend hoch, die des Grundwasserleiters jedoch ge-
ring. Insgesamt wird die Grundwasserergiebigkeit mit „mittel“ bewertet.
Die Einstufung der Grundwasserempfindlichkeit gegenüber Verschmutzung steht in engem Zusam-
menhang mit den bodenphysikalischen Verhältnissen und dem daraus resultierenden Gefährdungspo-
tenzial. Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeintrag ist besonders hoch bei
durchlässigen Deckschichten aus Lockergestein (Kiese, Sande) und einer geringen Mächtigkeit der
Deckschichten. Die Durchlässigkeit der oberen Bodenschichten ist im Untersuchungsraum aufgrund
der vorherrschenden tonig-schluffigen Bodenarten überwiegend gering bis mittel. Der Grundwasser-
flurabstand und damit die Mächtigkeit der Deckschichten variiert. In den Bereichen mit geringem
Grundwasserflurabstand (siehe Gley-Bereiche in Tabelle 12) wird die Grundwasserverschmutzungs-
empfindlichkeit mit „mittel“ bewertet, in den anderen Bereichen mit „gering“.
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 58
4.4.2. Oberflächenwasser
4.4.2.1. Oberflächengewässer im Untersuchungsraum
Die von der geplanten Leitungstrasse gekreuzten Fließgewässer sind in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführt.
Tabelle 14: Gewässer- und Strukturgüte der Fließgewässer im Kreuzungsbereich (von Ost nach West)
Fließgewässer Lage (bei Mast-Nr.)
Gewässergüte 1) Strukturgüte2)
Passade 12 mäßig belastet (II) mäßig beeinträchtigt (Güteklasse 3)
Ostersieksbach 18/19 k. A. k. A.
Untreu 19 kritisch belastet (II – III) k. A.
Langenkampsbach 21 k. A. k. A.
Laubker Bach 27 mäßig belastet (II) k. A.
Grenzbach 29 k. A. k. A.
Linnebach 32 mäßig belastet (II) stark geschädigt (Güteklasse 6)
Rothenbach 34/35 k. A. k. A.
Siekbach (Fellensiekbach)
41 kritisch belastet (II – III) k. A.
Oetternbach 44 kritisch belastet (II – III) mäßig beeinträchtigt (Güteklasse 3) 1) Kreis Lippe 2003 2) MKULNV 2012
Bei den Gewässern Oetternbach, Linnebach und Passade handelt es sich um feinmaterialreiche, kar-
bonatische Mittelgebirgsbäche (MKULNV 2012). Weitere Informationen zu im Untersuchungsraum
vorhandenen Gewässern sind Kap. 4.2.2, Unterpunkt „Gewässer“ zu entnehmen.
Überschwemmungsgebiete
Von der geplanten Maßnahme ist das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Passade (Mast 12, siehe
Plan 2: Blatt 03) betroffen. Zudem wird das ÜSG des Oetternbachs (Mast 44, siehe Plan 2: Blatt 12)
tangiert. Gemäß § 113 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) sind in festgesetzten und
öffentlich bekannt gemachten Überschwemmungsgebieten die nachfolgenden Maßnahmen genehmi-
gungspflichtig:
• das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
• das Errichten und Ändern von Anlagen,
• das Lagern oder Ablagern von Stoffen,
• das Lagern, Umschlagen, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und jede sonstige Verwendung von
wassergefährdenden Stoffen bis auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im
Rahmen der guten fachlichen Praxis nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechts,
• die Anpflanzung von Sträuchern und Bäumen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 59
Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Maßnahme
• die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von
verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird,
• den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
• den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und hochwasserangepasst ausge-
führt wird,
• oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Auflagen oder Bedingungen ausgeglichen
werden können.
4.4.2.2. Vorbelastungen
Vorbelastungen der Fließgewässer stellen die teilweise intensiven Unterhaltungsmaßnamen sowie
landwirtschaftliche Stoffeinträge (Dünge- und Pflanzenschutzmittel) dar.
4.4.2.3. Bewertung und Darstellung der bedeutsamen Bereiche
Die Qualität von Oberflächengewässern als Lebensgrundlage für Menschen, Pflanzen und Tiere so-
wie als abiotischer Bestandteil des Ökosystems steht in erster Linie im Zusammenhang mit ihrer na-
türlichen Selbstreinigungskraft. Diese Regenerationsfähigkeit hängt zum einen von dem Verhalten
eingetragener Stoffe und ihrer Gefährlichkeit gegenüber den Wasserorganismen und zum anderen
von einem intakten ökologischen Gleichgewicht des Fließgewässers ab. Die Empfindlichkeitseinstu-
fung der Fließgewässer bezieht sich vor allem auf die Ökomorphologie, die aquatische Biozönose, die
Gewässergüte bzw. Schadstoffbelastung sowie die Verbindung zum Grundwasser.
Aufgrund intensiver Unterhaltungsmaßnahmen durch Sohl- und Böschungsmahd sowie Begradigun-
gen und Ausbauten sind viele der im Untersuchungsgebiet verlaufenden Fließgewässer ökologisch
verarmt. Die Ufervegetation setzt sich in erster Linie aus ruderalisierten Gras- und Staudenfluren tro-
ckener, z. T. feuchter Standorte zusammen. Insgesamt sind viele Funktionen von natürlichen Gewäs-
sern nicht erfüllt. Es besteht somit für den überwiegenden Teil der Fließgewässer des Untersu-
chungsgebietes lediglich allgemeine Bedeutung. Auch der Grenzbach, der in den weiter westlich ver-
laufenden Linnebach entwässert und baubedingt in Anspruch genommen wird, weist einen begradig-
ten, gestreckten Verlauf auf. Aufgrund seiner Lage innerhalb einer Kompensationsfläche sind seine
Uferstaudenfluren recht üppig entwickelt und er unterliegt einer eher extensiven Nutzung (FN3, KB2).
Somit ist er als bedingt naturfern (wf6) einzustufen.
Anders sind die Fließgewässer Passade, Laubker Bach, Oetternbach und z. T. auch der Linnebach zu
bewerten, die naturnahe Strukturen aufweisen und z. T. zu den gesetzlich geschützten Biotopen zu
stellen sind.
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 60
Die Passade befindet sich im untersuchten Bereich im Unterlauf, kurz vor der Einmündung in die
Bega. Sie weist im USG einen schwach geschwungenen, naturnahen und strukturreichen Verlauf auf.
Die Ufer sind von schmalen Gehölzreihen, bestehend aus Erlen, Eschen, Pappeln, div. Weiden und
z.T. auch traditionellen Kopfweiden bestanden, die nach § 30 Abs. 2 Nr.1 ebenfalls dem gesetzlichen
Schutz unterliegen und gleichzeitig dem prioritären FFH-LRT 91E0 zuzuordnen sind (zBE0). Einige
Abschnitte werden von Pestwurzfluren eingenommen, denen sich nitrophile Arten wie Brennnessel,
Flutender Schwaden, Rohrglanzgras, Schilf und Giersch zugesellen (zKA2). An die Uferbereiche
schließt sich auentypische Grünlandnutzung an, die in Teilbereichen, etwa im Süden der Passade,
extensiv betrieben wird. Das Fließgewässer weist im untersuchten Abschnitt kaum anthropogene Be-
einträchtigungen auf. Nur abschnittsweise sind die Ufer von Steinschüttungen überprägt. Die sub-
merse Vegetation wird hauptsächlich aus Flutendem Hahnenfuß und Tausendstern gebildet, sodass
die Passade dem FFH-LRT 3260 „Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des
Ranunculion fluitantis“ zugeordnet werden kann. Das Fließgewässer ist von seinem heterogenen
Verlauf geprägt und weist charakteristische Pool-Riffle-Sequenzen auf. Weiter sind sowohl Prall- als
auch Gleithänge ausgebildet, sodass insgesamt eine hohe Breitenvarianz und Strömungsdiversität
vorherrscht, die zu Substratdiversität führt und so vielen verschiedenen aquatischen Organismen Le-
bensräume bietet.
Der Laubker Bach, der ebenfalls in die Bega entwässert, quert das USG bei Mast 27 von Südosten
kommend in nordwestliche Richtung. Er weist einen gestreckten Verlauf auf, der im Begriff ist, sich
durch dynamische fließgewässergestaltende Prozesse zu einem noch naturnäheren Verlauf zu entwi-
ckeln. Ermöglicht wird dies durch z. T. ungenutztes oder extensiv genutztes Umfeld, das z. B. Uferab-
brüche zulässt. Im östlichen Umfeld stockt ein bodenständiger Buchenwald, der einen stark anstei-
genden Hang einnimmt. Im Westen besteht das Umfeld aus extensivem Grünland, welches anteilig
einer Kompensationsmaßnahme zugeordnet werden kann (vgl. Plan 2 Blatt 07). Die Sohle besteht
überwiegend aus Kiesen, submerse Makrophyten sind im untersuchten Abschnitt nicht ausgebildet.
Aufgrund der geringen anthropogenen Beeinträchtigungen erfüllt der Laubker Bach die Bedingungen
zur Einstufung zum gesetzlich geschützten Biotop.
Auch der Oetternbach ist Bestandteil des Einzugsgebietes der Bega und quert das USG in nördliche
Richtung fließend. Der Fließgewässerabschnitt im Untersuchungsgebiet wird im Verzeichnis des
Kreises Lippe als gesetzlich geschützter Biotop geführt (GB-4018-216). Er hat einen stark geschwun-
genen Verlauf, dessen Ufer von Gehölzen, überwiegend Erle, gesäumt sind. Das Gewässerumfeld
wird im USG von Feuchtgrünlandbrachen, landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von bodenstän-
digen Erlen- und Eichenmischwäldern eingenommen. Durch Verklausungen und Gehölze im Gewäs-
serverlauf haben sich Laufaufteilungen und z. T. tiefe Kolke bilden können, die mit flach überströmten
Bereichen wechseln. Die Sohle ist überwiegend aus grobem Substrat gebildet, in den Gleithängen
sind diese teilweise von Feinsedimenten überlagert. Anthropogene Beeinträchtigungen reduzieren
sich auf einige Abschnitte, in denen die Ufer mit Steinschüttungen gesichert sind, sodass der
Oetternbach, inklusive seiner Uferbereiche und das Gewässerumfeld als naturnah anzusprechen ist.
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Diese naturnahen Bereiche setzen sich auch außerhalb des Untersuchungsgebietes fort, somit stellt
der Oetternbach mit seiner teilweise bewaldeten Aue eine wichtige Leitlinie für mehrere gefährdete
Pflanzengesellschaften und Tiere innerhalb einer ansonsten von Ackerbau und Siedlung geprägten
Landschaft dar (vgl. http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/nsg/de/karten/nsg).
4.5. Klima / Luft
Das Schutzgut Klima / Luft erfüllt im Naturhaushalt wichtige Regulations-, Produktions- und Lebens-
raumfunktionen. Die Bewertung der klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse orientiert sich am
Vermögen des Landschaftsraumes, über lokale und regionale Luftaustauschprozesse, wie dem nächt-
lichen Kaltluftabfluss oder Frischluftleitbahnen im Siedlungszusammenhang sowie aufgrund des Puf-
fervermögens von Vegetation, klimatischen und lufthygienischen Belastungen entgegenzuwirken.
4.5.1. Klimatische Situation
Im Untersuchungsraum herrschen Jahresniederschläge von ca. 900 mm vor (MKULNV 2012). Die
mittlere Temperatur beträgt im Sommer 16-17°C, im Winter 1-2 bzw. 3-4 °C (LANUV 2010).
4.5.2. Vorbelastung
Lufthygienische Vorbelastungen sind im Untersuchungsraum insbesondere durch größere Verkehrs-
wege (B 66n, B 238, L 941, L 936, K 26, K 83, K 84, K 85) sowie Emissionen der Landwirtschaft vor-
handen.
4.5.3. Bewertung und Darstellung der bedeutsamen Bereiche
Die Bewertung orientiert sich am Vermögen des Landschaftsraumes klimatischen und lufthygieni-
schen Belastungen entgegenzuwirken. Dies kann über lokale und regionale Luftaustauschprozesse
wie nächtlichen Kaltluftabfluss oder Frischluftleitbahnen im Siedlungszusammenhang sowie über das
Puffervermögen der Vegetation geschehen.
Die im Untersuchungsraum vorhandenen Offenlandflächen tragen zur Kaltluftproduktion bei und besit-
zen somit Ausgleichsfunktion. Alle Gehölzstrukturen in und in der Nähe von Siedlungsbereichen be-
wirken einen Beitrag zur lokalen Luftreinhaltung (Regenerationsfunktion), indem sie durch Frischluft-
produktion und Filterwirkung bezüglich Staub- und Rußpartikel eine Verbesserung des Lokalklimas
bewirken. Die Gehölze weisen nach MOSIMANN ET AL. (4/99) besondere Immissionsschutzfunktionen
auf:
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• trockene und nasse Deposition von Stäuben und Gasen an der Pflanzenoberfläche
• Sedimentation von Schadstoffen durch die Verringerung der Windgeschwindigkeit in Beständen
und/oder das Abschwemmen von herausgefilterten Stoffen durch Niederschläge
• Aufnahme von Gasen durch die Pflanzen über den Gasaustausch.
4.6. Landschaftsbild
4.6.1. Beschreibung der Landschaftsbildstrukturen
Gemäß der Landschaftssteckbriefe des BfN (BFN 2012) gehört der Untersuchungsraum zur Land-
schaft 36401 „Lipper Bergland“, welche wiederum Teil der Großlandschaft „Deutsche Mittelgebirgs-
schwelle“ ist. Dabei handelt es sich um den Landschaftstyp 3.7 „Gehölz- bzw. waldreiche ackerge-
prägte Kulturlandschaft“. Das Lipper Bergland zeichnet sich insbesondere im Westen, wo sich auch
der Untersuchungsraum befindet, durch eine relativ stark bewegte Oberfläche, z.T. steile Kuppen und
zertalte Hügelgebiete sowie Höhen bis etwa 350 m ü. NN aus. Die ackerbauliche Nutzung herrscht
v.a. in den weniger steilen Lagen und Senken vor. Daneben sind jedoch auch zahlreiche Waldgebiete
unterschiedlicher Größe, zumeist aus verschiedenen Buchen- und Eichengesellschaften, vorhanden.
Insgesamt ist die Landschaft „Lipper Bergland“ laut Bewertung des BfN von geringerer naturschutz-
fachlicher Bedeutung.
4.6.2. Vorbelastungen
Das Landschaftsbild im Untersuchungsraum ist insbesondere durch die vorhandenen Leitungen stark
vorbelastet. Die Leitungen bewirken eine visuelle Zerschneidung landschaftlicher Zusammenhänge
sowie eine anthropogene Überprägung der Landschaft durch den technischen Charakter der Masten
und sonstigen Funktionseinrichtungen. Weitere Vorbelastungen des Landschaftsbildes stellen die
größeren Verkehrswege im Untersuchungsraum (insbesondere Bundesstraßen B 66n und B 238,
ferner L 941, L 936, K 26, K 83, K 84, K 85) sowie sich schlecht in das Landschaftsbild einfügende
Siedlungsgebiete wie insbesondere Industrie- und Gewerbegebiete dar (Ostrand Lage, Heiden-
Kassebrede, Breite). Hinzu kommt, dass sich der Untersuchungsraum in weiten Teilen aus landwirt-
schaftlichen Nutzflächen zusammensetzt und gliedernde naturnahe Gehölzstrukturen nur in unterge-
ordnetem Umfang vorhanden sind.
4.6.3. Bewertung und Darstellung der bedeutsamen Bereiche
Der ästhetische Eigenwert wird nach NOHL (1993) ermittelt durch das Zusammenspiel von Vielfalt,
Naturnähe und Eigenart der Landschaft. Diese Faktoren beinhalten die folgenden Kriterien für die
Einstufung und Bewertung des Landschaftsbildes:
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• Vielfalt der Landschaft
Vielfältig strukturierte Landschaften sind in der Regel für den Menschen interessanter als monotone
und kommen dem menschlichen Bedürfnis nach Abwechslung und Erlebnis entgegen. Der Vielfältig-
keitsgrad wird v. a. durch die Vielfalt im Relief, in der Vegetation (Wechsel von Hecken, Grünland,
Waldrändern usw.), von Gewässern und Nutzungen, sofern sie nach Art und Ausprägung für den
Untersuchungsraum landschaftsbildrelevant und naturraumtypisch sind, bestimmt.
• Natürlichkeit der Landschaft
Ein von Naturvorgängen und natürlichen Vegetationsstrukturen durchdrungenes Landschaftsbild wird
in der Regel als ‘schöner’ empfunden als beispielsweise von menschlicher Nutzung dominierte Sied-
lungs- und Agrarflächen. Eine Rolle spielen die Anzahl und Ausprägung von natürlichen Landschafts-
elementen, der Bestand an natürlich wirkenden Gestaltungsmitteln (z. B. Holz, Naturstein) und die
Anordnung und Harmonie von menschlichen Nutzungsformen und landschaftlichen Gegebenheiten.
• Eigenart der Landschaft
Die Eigenart oder den Charakter des Landschaftsbildes bestimmen, neben Art und Ausprägung, die
Anteile, das Verhältnis und die Anordnung folgender Elemente im Raum:
- prägnante Nutzungsstrukturen (z. B. Heckenlandschaft)
- typische, reliefbedingte Oberflächenformen
- kulturhistorische Baukörper, Ensembles
- traditionelle Sicht- und Wegebeziehungen.
Als Grundlage für die Landschaftsbildbewertung werden im Gelände alle Strukturen aufgenommen,
die durch ihre Form, Gestalt und Anzahl/Größe die Vielfalt, Eigenart und Natürlichkeit des Planungs-
raumes bestimmen. Weiterhin erfolgt eine Aufnahme vorhandener visueller Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes, wobei eine Unterscheidung nach landschaftsuntypischen Bewirtschaftungs- und
Nutzungsformen sowie anderen Beeinträchtigungen (Bebauung, Strommasten etc.) erfolgt.
Der ästhetische Gesamtwert ist im Untersuchungsraum insgesamt mit gering (Stufe 4 auf der Skala
nach NOHL von 1 - 10) zu bewerten. Durch die überwiegend landwirtschaftliche Nutzung sind die Fak-
toren Naturnähe und Strukturvielfalt eher gering einzustufen, die deutliche Reliefierung und die Eigen-
art der Landschaft erhöhen die Einstufung jedoch. Davon auszunehmen sind die Naturschutzgebiete
(Begatal, Biesterberg und Oetternbach), welche eine deutlich höhere Naturnähe und Strukturvielfalt
aufweisen und insgesamt mit hoch (Stufe 8) zu bewerten sind.
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5. ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER LEIS-
TUNGSFÄHIGKEIT DES NATURHAUSHALTES UND DES LANDSCHAFTSBILDES
Für die Beurteilung von Eingriffen ist es erforderlich, die bau-, anlage-, und betriebsbedingten Auswir-
kungen der geplanten Baumaßnahmen auf Bestandteile des Naturhaushaltes zu erfassen und zu
bewerten. Ausgehend von der Bestandsbeschreibung mit Hinweisen auf die jeweiligen Vorbelastun-
gen und Empfindlichkeiten werden die konkreten durch die geplanten Maßnahmen verursachten Be-
einträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes analysiert und dargestellt.
Es erfolgt eine Darstellung und Beurteilung des Eingriffs in Bezug auf die betroffenen Landschaftsfak-
toren sowie eine Quantifizierung der Fläche betroffener Biotoptypen. Dabei werden die Veränderun-
gen der betroffenen Lebensräume in Richtung eines naturfernen Zustandes, die Beeinträchtigung der
Lebensraumqualität für biotoptypische Arten oder die direkte Beseitigung oder Schädigung von Arten
und Biotopen als Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes betrachtet.
Die kartografische Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens erfolgt in Plan 2: Bestands- und
Konfliktplan.
5.1. Methodik der Eingriffsbewertung
Die Analysen von Beeinträchtigungen stellen zentrale Arbeitsschritte der Beurteilung von Eingriffen in
Natur und Landschaft dar. Erst bei Kenntnis der zu erwartenden Auswirkungen eines Projektes auf
Natur und Landschaft sind Aussagen über die Erheblichkeit und Nachhaltigkeit der Beeinträchtigun-
gen sowie über die Art und das Ausmaß erforderlicher Kompensationsmaßnahmen möglich.
Das BNatSchG definiert für das vorliegende Projekt den Begriff des Eingriffs in § 14 (1) wie folgt: “Ein-
griffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nut-
zung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung ste-
henden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das
Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“
Für die Beurteilung eines Eingriffs ist es erforderlich, die betroffenen Ökosysteme zu identifizieren und
die Empfindlichkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes gegenüber den bau-, anlage- und
betriebsbedingten Störeinflüssen bzw. Auswirkungen zu ermitteln. Während für die Beurteilung der
Erheblichkeit der räumliche Umfang und insbesondere die Intensität der Beeinträchtigung entschei-
dend ist, stellt die Prüfung der Nachhaltigkeit auf die zeitliche Dauer der Beeinträchtigung ab (KÖPPEL
et al. 1998).
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Erheblich sind Beeinträchtigungen, wenn die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Land-
schaftsbildqualitäten bzw. wertgebende Arten oder für ihr Vorkommen essenzielle Standortfaktoren
oder andere Randbedingungen beeinträchtigt werden. Dabei bedingen nicht erhebliche Beeinträchti-
gungen keine direkten Maßnahmen. Werden Werte und Funktionen von Landschaftsteilen oder
-bestandteilen beeinträchtigt, denen besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der Leis-
tungsfähigkeit des Naturhaushaltes bzw. des Landschaftsbildes beigemessen wird, d.h. ist eine be-
sonders wertvolle Substanz betroffen, so ist diese Beeinträchtigung grundsätzlich als erheblich einzu-
stufen und stellt damit einen Eingriff gemäß Naturschutzgesetz dar.
Nachhaltig sind Beeinträchtigungen, wenn sich die gleiche Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
sowie Landschaftsbildqualitäten bzw. definierte Arten, typische Zönosen, Biotope oder zeitlich und
räumlich voneinander abhängige Lebensraummosaike sich nach einer eingriffsbedingten Depression
nicht wieder einstellen werden.
Im Rahmen der Eingriffsbewertung werden temporäre und dauerhafte Auswirkungen auf die vorhan-
den Naturgüter unterschieden, da vorübergehende Beanspruchungen von Flächen (z. B. Baustellen-
einrichtungsflächen und -zufahrten) oft eine geringere Beeinträchtigung darstellen als permanente
(z.B. anlagebedingte Versiegelung). Dennoch können, entsprechend der Regenerationsfähigkeit von
Biotoptypen, vorübergehende Beanspruchungen nachhaltige Beeinträchtigungen auslösen.
Die wesentlichen nach dem Vermeidungsgebot des BNatSchG erforderlichen Vorkehrungen zur Ver-
meidung und Minderung von Beeinträchtigungen sind in die vorliegende Planung eingeflossen. Wäh-
rend des Planungsprozesses wurden durch Abstimmung zwischen den Planungsbeteiligten baube-
dingte Eingriffe in Natur und Landschaft vermindert. Als unvermeidbare Eingriffe gelten vor allem sol-
che, die untrennbar mit dem Bauprojekt verbunden sind. Es handelt sich bei den Beeinträchtigungen
vornehmlich um Eingriffe in die Bodenstruktur (Überbauung) und den Verlust bzw. die Belastung von
Biotoptypen.
5.2. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
5.2.1. Biotoptypen
Baubedingte Beeinträchtigungen ergeben sich durch den temporären Verlust von Biotopen im Be-
reich der Arbeitsflächen und Zuwegungen (T/P 1, baubedingter Verlust von Offenlandbiotopen; T/P 2
baubedingter Verlust von Gehölzen). Eine Auflistung der betroffenen Biotoptypen mit Angabe der Flä-
chengrößen erfolgt in Tabelle 15. Weiterhin kann durch die Baumaßnahmen eine Beschädigung von
an den Vorhabensbereich angrenzenden wertvollen Biotopen wie insbesondere Gehölzen und Ge-
wässern eintreten (T/P 3). Durch die temporäre Überquerung des Grenzbachs (Mast 29) im Rahmen
einer Zuwegung tritt eine vorübergehende Beeinträchtigung der Gewässerstruktur ein (T/P 4).
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Tabelle 15: Baubedingte Biotopverluste
Biotop Biotopname nach Biotoptypenliste NRW 2009 Summe [m²]
AA1 Eichen-Buchenmischwald 212
AB1 Buchen-Eichenmischwald 391
AG0 Sonstiger Laubwald aus einer einheimischen Laubbaumart 122
AT1 Kahlschlagfläche 61
AU1/BB9 Wald, Jungwuchs/ Gebüsche mittlerer Standorte 1392
AU2/BB9 Vorwald, Pionierwald/ Gebüsche mittlerer Standorte 239
AU2/LB2 Vorwald, Pionierwald/ Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft 977
BA1 Feldgehölz aus einheimischen Baumarten 11
BB9 Gebüsche mittlerer Standorte 162
BB9/FS0 Gebüsche mittlerer Standorte/ Rückhaltebecken 256
BD2 Strauchhecke, ebenerdig 18
BE2 Erlen-Ufergehölz 131
BF1 Baumreihe 54
BF2 Baumgruppe 87
EA0 Fettwiese 1711
EA1 Fettwiese, Flachlandausbildung (Glatthaferwiese) 1544
EB0 Fettweide 8433
FN3/KB2 Graben mit extensiver Instandhaltung/ Gewässerbegleitender trockener Saum bzw. Hochstaudenflur, linienförmig
145
FN4/KB2 Graben mit intensiver Instandhaltung/ Gewässerbegleitender trockener Saum bzw. Hochstaudenflur, linienförmig
292
HA0 Acker 135342
HE4 Deich mit Extensivgrünland 800
HK2 Streuobstwiese 125
KB2 Gewässerbegleitender trockener Saum bzw. Hochstaudenflur, linien-förmig
251
LB2 Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft 1814
LB2/AU0 Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft/ Aufforstung 695
VA/HC3 Verkehrsstraßen/ Straßenrand 654
VB/HC3 Wirtschaftswege/ Straßenrand 503
Gesamtfläche baubedingter Biotopverluste 156.422
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Anlagebedingt kommt es zum dauerhaften Verlust von Offenlandbiotopen durch neue Maststandorte
sowie den Ersatz alter Masten durch Masten/Mastfundamente mit größerer Flächenausdehnung
(T/P 5, siehe Tabelle 16). Im Bereich der aufgrund der neuen Planung entfallenden und zu demontie-
renden Masten stehen die Flächen wieder für eine Nutzung zur Verfügung. Diese Nutzung wird weit-
gehend dem umgebenden Gelände angepasst, so dass hier weitgehend wieder eine landwirtschaftli-
che Nutzung stattfindet (siehe Plan 2: Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan).
Tabelle 16: Anlagebedingte Biotopverluste
Biotop Biotopname nach Biotoptypenliste NRW 2009 Summe [m²]
AU2/LB2 Vorwald, Pionierwald/ Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft 100
EA1 Fettwiese, Flachlandausbildung (Glatthaferwiese) 42
EB0 Fettweide 184
HA0 Acker 1238
LB2 Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft 4
Gesamtfläche anlagebedingter Biotopverluste 1.568
Tabelle 17: Anlagebedingte Biotopumwandlung an zurückgebauten Maststandorten
Biotop nach Mastentfernung
Biotopname nach Biotoptypenliste NRW 2009 Summe [m²]
AU1/BB9 Wald, Jungwuchs/ Gebüsche mittlerer Standorte 67
AU2/BB9 Vorwald, Pionierwald/ Gebüsche mittlerer Standorte 66
EA0 Fettwiese 145
EA1 Fettwiese, Flachlandausbildung (Glatthaferwiese) 66
EB0 Fettweide 133
HA0 Acker 2234
HE4 Deich mit Extensivgrünland 28
LB2 Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft 150
LB2/AU0 Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft/ Aufforstung 23
Gesamtfläche umgewandelter Biotope an zurückgebauten Maststandorten 2.912
Betriebsbedingt ergeben sich Auswirkungen durch die geänderten Schutzstreifen im Bereich Mast
40-46. Südlich der Trasse wird der in Anspruch genommene Schutzstreifen durch die Zusammenle-
gung der beiden Leitungen schmaler, so dass die Gehölze in dem entfallenden Bereich nicht mehr
zurückgeschnitten werden und sich somit der Biotoptyp zu einer naturnäheren Ausprägung entwickelt
(siehe Tabelle 18). Nördlich der Trasse kommt bei Mast 40-46 jedoch neuer Schutzstreifen in einer
Breite von 10 m hinzu, so dass hier eine entgegengesetzte Entwicklung stattfindet und die Naturnähe
des hier befindlichen Gehölzaufwuchses eingeschränkt wird (T/P 6, siehe Tabelle 19). Falls zum
Schutz der Leitung erforderlich, ist auch eine vollständige Gehölzbeseitigung im Schutzstreifen mög-
lich.
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Tabelle 18: Betriebsbedingte positive Gehölzentwicklung
Biotop Biotopname nach Biotoptypenliste NRW 2009 Summe [m²]
AB3 Eichenmischwald mit einheimischen Laubbaumarten 268
AC0 Erlenwald 271
AU2/LB2 Vorwald, Pionierwald/ Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft 650
BB9 Gebüsche mittlerer Standorte 151
BD3 Gehölzstreifen 277
BD5 Schnitthecke 92
BE0 Ufergehölz 49
BF1 Baumreihe 44
BJ0 Siedlungsgehölz 156
Gesamtfläche aller Gehölze in bestehenden Schutzstreifen, die zukünftig au-ßerhalb des neuen Schutzstreifens liegen (Mast 40-46)
1.958
Tabelle 19: Betriebsbedingte Gehölzbeeinträchtigung
Biotop Biotopname nach Biotoptypenliste NRW 2009 Summe [m²]
AB3 Eichenmischwald mit einheimischen Laubbaumarten 1474
AC5 Bachbegleitender Erlenwald 320
AJ0 Fichtenwald 353
BD2 Strauchhecke, ebenerdig 18
BE0 Ufergehölz 377
BF1 Baumreihe 20
Gesamtfläche aller Gehölze im Schutzstreifen außerhalb der vorhandenen Schutzstreifen (zw. Mast 40 und 46)
2.562
Negative Auswirkungen durch Koronaentladung von Hochspannungsleitungen (Entstehung von
Oxidantien in Form von Ozon und NOX) sind nach JARASS ET. AL. (1989) nicht zu erwarten. Laut JA-
RASS konnte bei experimentellen Untersuchungen an Hochspannungen ausgesetzten Pflanzen ein
geringer Einfluss auf Wachstum und Wasserhaushalt nachgewiesen werden. Dagegen traten in Frei-
landversuchen unter Hochspannungsleitungen keine Beeinflussungen an den dort wachsenden Pflan-
zen auf.
Die beim Betrieb von Hochspannungsleitungen auftretenden elektrischen und magnetischen Felder
sind von vielen Faktoren abhängig. Welche Feldstärken am Boden auftreten, wird insbesondere von
Spannung und Stromstärke sowie Leiterseilgeometrie und Bodenabstand bestimmt. Die höchsten
Feldstärken sind direkt an den Leiterseilen anzutreffen. Mit zunehmender Entfernung von der Leitung
nehmen sie sehr rasch ab. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind in der 26. BImSchV
Grenzwerte festgelegt. Die geplanten Leitungen werden so errichtet und betrieben, dass die Anforde-
rungen der 26. BImSchV eingehalten werden.
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5.2.2. Tiere
Baubedingte Beeinträchtigungen
Während des Baubetriebs ist mit Beunruhigungen durch Lärm, Licht sowie Staubentwicklungen zu
rechnen. Dies kann zu Vergrämungseffekten der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Brutvögel
führen (T/P 7). In unmittelbarer Nähe zur Vorhabensfläche wurden Brutvorkommen von Baumfalke
(Baumbestand östlich Lage), Feldlerche (mehrere Standorte im Trassenverlauf), Kiebitz (Klärteiche)
und Mehlschwalbe (südlicher Siedlungsbereich von Stucken) festgestellt. Darüber hinaus sind Brut-
plätze von Rebhuhn und Wachtel im Trassenkorridor potenziell möglich. Es ist nicht auszuschließen,
dass im Zuge der Bauarbeiten Störungen auftreten, welche lokale Brutpaare vom Versorgen der
Jungvögel, vom Brüten o. Ä. abhalten. Diese Umstände werden durch eine Bauzeitenregelung ver-
mieden, welche den Beginn der Bauausführungen in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Juli aus-
schließt. Außerhalb dieses Zeitraums sind alle Individuen in der Lage großräumig auszuweichen.
Nach Abschluss der Bauarbeiten steht der Untersuchungsraum wieder vollständig für Brutvögel zur
Verfügung.
Darüber hinaus können durch lärmbedingte Störungen im Rahmen der Bauphase Gast- und Rastvö-
gel (Limikolen, z.B. Kampfläufer, Kiebitz) während der Zugzeiten aus ihrem Rasthabitat (Klärteiche
südöstlich von Lage) vertrieben werden (T/P 8). Für diese ist jedoch ein Ausweichen auf nahegelege-
ne Habitate möglich.
Im Zuge der Baumfällungen können Höhlenbrüter oder Säugetiere, die in Baumhöhlen Quartier bezo-
gen haben, während der Fortpflanzungszeiten gestört oder sogar getötet werden (Verbotstatbestand §
44 BNatSchG) (T/P 9). Durch Vermeidungsmaßnahmen (Kontrolle potenzieller Höhenbäume im Sep-
tember/Oktober vor Fällung der Gehölze auf Fledermäuse und Verschließen bei Nichtbesatz) sowie
Installation von geeigneten Ersatzquartieren in der Umgebung kann das Eintreten von Verbotstatbe-
ständen vermieden werden.
Für die verschiedenen im Untersuchungsraum nachgewiesenen Nahrungsgäste, welche die betroffe-
ne Ackerfläche als Nahrungsfläche nutzen, sind ausreichend verbleibende Offenlandflächen und Ge-
hölze vorhanden, auf die sie ausweichen können.
Die baubedingte Beanspruchung von Flächen mit für Tagfalterraupen geeigneten Futterpflanzen er-
folgt nur in sehr geringem Umfang. Zudem stellen die Flächen nur einen geringen Anteil der Bereiche
der, welche im Untersuchungsraum sowie im weiteren Umfeld für Tagfalter geeignet sind. Des Weite-
ren bewirkt die Einhaltung der für die Brutvögel auferlegten Bauzeitbeschränkung (kein Baubeginn
vom 01. März bis zum 31. Juli) dass die Einrichtung der Baustellen außerhalb der Hauptaktivitätszeit
der Tagfalter stattfindet.
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Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Die Feldlerche weist gegenüber Leitungen eine hohe Empfindlichkeit insbesondere in Bezug auf
Scheuchwirkung auf. Es ist nicht auszuschließen, dass durch die geplante Leitung einzelne Brutplätze
der Feldlerche dauerhaft verlorengehen. Durch die alte Leitung besteht zwar eine gewisse Vorbelas-
tung, die neue Leitung ist jedoch höher, woraus sich auch eine erhöhte Scheuchwirkung sowie ein
erhöhter Wirkungsbereich ergeben. Konkret befinden sich mehrere Brutplätze der Feldlerche im na-
hen Trassenbereich, deren langfristiger Verlust sich nicht verhindern lassen wird (T/P 10). Ein anlage-
bedingter Lebensraumverlust an den neuen Maststandorten ist zu vernachlässigen, da alte Masten
rückgebaut werden und hier Lebensraum zurückgewonnen wird. Ein Ausweichen ansässiger Brutpaa-
re in benachbarte, nicht betroffene Lebensräume ist möglich, da im Umfeld geeignete ungestörte
Strukturen in ausreichender Flächengröße vorhanden sind, so dass die ökologische Funktionalität der
potenziell betroffenen Fortpflanzungsstätte im räumlichen Kontext erhalten bleibt und sich der Erhal-
tungszustand der lokalen Population nicht verschlechtern wird.
Von den Bautätigkeiten ebenfalls betroffen ist die Fortpflanzungsstätte eines Turmfalkenbrutpaares
auf einem rückzubauenden Mast östlich des neuen Maststandortes Nr. 6 (M.8, siehe Plan 2: Blatt 02)
im Bereich Brimmernkamp (nördlich des Weges Lütter Trift) (T/P 11). Zur Vermeidung einer Beein-
trächtigung können als Ersatz für den Nistplatz bereits im Vorfeld der Baumaßnahmen im näheren
Umfeld für die Art geeignete Brutkästen installiert werden (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme = CEF-
Maßnahme). Sie dienen der dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstät-
te. Der Beginn der Bautätigkeiten an dem betroffenen Altmast muss außerhalb der Brutzeit, die sich
von Anfang April bis Ende Juli erstreckt, durchgeführt werden, um den Eintritt des Verbotstatbestan-
des nach § 44 (1) Nr. 1 (Verletzen, Töten) zu vermeiden.
Im Trassenbereich nördlich der Klärteiche unterliegen Zugvögel (z.B. Kampfläufer) einer erhöhten
Kollisionsgefahr, da sich diese im Gegensatz zu den hier vorkommenden Brutvögeln erst neu orientie-
ren müssen. Wenn die Vögel durch Störungen fluchtartig losfliegen und unkontrolliert in die Leitungs-
seile geraten, kann es zudem verstärkt zum Leitungsanflug kommen (T/P 12). Aufgrund der Vorbelas-
tung durch die bestehenden HochspannungsLeitungen sind diese anlage- und betriebsbedingten Be-
einträchtigungen jedoch ebenfalls als nicht erheblich anzusehen.
Für die verschiedenen im Untersuchungsraum nachgewiesenen Nahrungsgäste sowie Rast- und
Gastvögel, welche die betroffenen Ackerflächen als Nahrungsfläche nutzen, sind ausreichend verblei-
bende Offenlandflächen und Gehölze vorhanden, auf die sie ausweichen können.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Im Zuge der Leitungsertüchtigung ergeben sich keine neuen, über die bereits von den vorhandenen
Leitungen hinausgehenden betriebsbedingten Auswirkungen. Als Folge ergibt sich eine Änderung der
elektrischen und magnetischen Felder, deren messbare Auswirkungen jedoch weit unter den zulässi-
gen Grenzwerten bleiben.
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5.2.3. Rote-Liste-Pflanzenarten
Von dem Baustellenbetrieb werden die Rote-Liste-Arten Hundskamille (Anthemis arvensis L.)
(Mastfuß Nr. 38) und Wiesenglockenblume (Campanula patula L.) (Mastfuß Nr. 39), die beide in NRW
als gefährdet (Kategorie RL 3) eingestuft sind, unmittelbar betroffen. Durch den Baubetrieb kann es
zur Beschädigung und zum Verlust von Pflanzenindividuen dieser Art kommen (T/P 13).
5.2.4. Schutzgebiete und Kompensationsflächen
Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (Anhang I) sind die Auswirkungen des Vorhabens auf
die Erhaltungsziele des FFH-Gebiets DE-3919-302 „Begatal“ (Mast 12, siehe Plan 2: Blatt 03; sowie
Schutzstreifen bei Mast 5, siehe Plan 2: Blatt 02; Übersicht siehe Plan 1) detailliert beschrieben. Zu
nennen sind diesbezüglich der temporäre Verlust von Flächen des LRT 6510 „Glatthafer- und Wie-
senknopf-Silgenwiesen“ (T/P 14) sowie eine potenzielle baubedingte Störung von nach Anhang II der
FFH-Richtlinie zu schützenden Fischarten und Rundmäulern (T/P 15) durch Bauarbeiten während der
Laichzeit von Groppe und Bachneuauge an Mast 12 sowie dem östlich gelegenen zu entfernenden
Mast (M.16). Letzterer befindet sich im direkten Uferbereich der Passade. Die Verträglichkeitsvorprü-
fung kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minde-
rungsmaßnahmen (siehe Kap. 6) durch den geplanten Ersatzneubau keine Beeinträchtigungen für
das FFH-Gebiet DE3919-302, Begatal zu erwarten sind. Bei Einhaltung der genannten Maßnahmen
werden keine in dem Natura 2000-Gebiet vorhandenen Tier- und Pflanzenarten sowie LRT durch
Auswirkungen erheblich beeinträchtigt. Die Funktion und Bedeutung für das europäische Schutzge-
bietsnetz NATURA 2000 kann somit uneingeschränkt erhalten bleiben und die Verträglichkeit des
Projekts mit den Maßgaben der FFH-Richtlinie ist gegeben.
Das Naturschutzgebiet „Begatal“ (LIP-036) ist im betroffenen Gebiet deckungsgleich mit dem FFH-
Gebiet „Begatal“. Es ergeben sich keine zusätzlich zu den im Rahmen des FFH-Gebiets bereits ge-
nannten Beeinträchtigungen, die dem Schutzzweck entgegen stehen.
Im NSG „Biesterberg“ (LIP-097, nahe Mast 24) kommt es durch das Anlegen einer Zuwegung zu
temporärem Verlust von Wald- Gehölzflächen (T/P 2, Biotoptypen AA1, AU2/BB9, BB9). Dieser Ver-
lust ist jedoch mit 479 m2 kleinflächig und tritt zudem innerhalb des vorhandenen Leitungsschutzstrei-
fens ein. In dem Schutzstreifen ist generell das Rückschneiden und, sofern erforderlich, auch das
Entfernen von Sträuchern und Bäumen erlaubt. Ferner sind die Auswirkungen nur temporär, da der
beeinträchtigte Bereich nach Abschluss der Baumaßnahme wieder bepflanzt wird. Des Weiteren tritt
durch die Entfernung des im Waldbereich des NSG gelegenen Mastes eine positive Wirkung auf das
NSG ein. Im alten Mastbereich können im Anschluss weitere Gehölze angepflanzt werden.
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Im NSG „Oetternbach“ (LIP-083, Masten 44 und 45, siehe Plan 2: Blatt 12) werden für temporäre
Zuwegungen und eine Arbeitsfläche (Mast 44) hauptsächlich aus naturschutzfachlicher Sicht weniger
wertvolle Ackerflächen in Anspruch genommen (T/P 1). Des Weiteren werden randlich
Gehölzbestände im Böschungsbereich entfernt. Diese befinden sich im derzeit für die 110-kV-Leitung
Lage – Vahlhausen Nr. 112-113 ausgewiesenen Schutzstreifen, in welchem auch aktuell schon Rück-
schnitt und Entfernung von Gehölzen erlaubt ist, und werden zudem im Anschluss an die Baumaß-
nahme ersetzt. Hier rastende Gast- und Rastvögel werden während der Bauzeit zwar gestört, können
jedoch auf nahegelegene Habitate ausweichen (siehe Kap. 5.2, Unterpunkt „Tiere“, T/P 8). Anlagebe-
dingt wird Mast 44 ersatzneugebaut, der Mast westlich davon (M.57) jedoch entfernt. Des Weiteren
werden zwei Masten der Leitung Lage – Vahlhausen (M.5, M.6), die sich ebenfalls im NSG befinden,
entfernt. Insgesamt stellen sich die anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens auf das NSG folg-
lich positiv dar.
Für die Landschaftsschutzgebiete und den Naturpark auftretende Beeinträchtigungen sind konform
mit Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Diese sind in Kap. 5.6 aufgeführt.
Auswirkungen auf das Naturdenkmal beim UW Lage sowie Beeinträchtigungen gesetzlich ge-
schützter Biotope treten nicht ein.
Die von der Leitungstrasse gekreuzten Biotopverbundflächen befinden sich vollständig im Bereich
von Bach- und Flussläufen (siehe Kap. 4.2.4). Diese Strukturen werden durch den Ersatzneubau nicht
beeinträchtigt.
An Kompensationsflächen sind die Flächen KA-LM-WK-003 „Lange Wiese“ (Mast 29) und KA-LA-
HN-002 „Großer Kamp“ (Mast 39 – 41) vom Eingriff im Rahmen des Ersatzneubaus betroffen. Im Be-
reich „Lange Wiese“ fällt lediglich ein Teil einer temporären Zuwegung in die Kompensationsfläche. Es
handelt sich um extensives Grünland (vgl. T/P 1), die Bewirtschaftungsweise kann nach Abschluss
der Baumaßnahme und Rekultivierung der Fläche fortgesetzt werden. Beim „Großen Kamp“ werden
Teile der hier vorliegenden Gehölzpflanzung für eine temporäre Arbeitsfläche sowie eine zeitweilige
Zufahrt entfernt (T/P 2). Die Gehölze befinden sich jedoch im Leitungsschutzstreifen, wo Rückschnitt
und Entfernung von Gehölzen zur Sicherung der Leitung zugelassen sind, und können nach Bauende
wieder hergestellt werden.
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Tabelle 20: Zusammenfassung der Konflikte – Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Konflikt-Nr. Konflikt
T/P 1 baubedingter Verlust von Offenlandbiotopen
T/P 2 baubedingter Verlust von Gehölzen
T/P 3 baubedingte Beeinträchtigung wertvoller Biotopstrukturen
T/P 4 baubedingte Beeinträchtigung der Gewässerstruktur
T/P 5 anlagebedingter Verlust von Offenlandbiotopen
T/P 6 betriebsbedingte Gehölzrückschnitte im neu ausgewiesenen Schutzstreifenbereich
T/P 7 baubedingte Beeinträchtigung von Brutvögeln
T/P 8 baubedingte Beeinträchtigung von Gast- und Rastvögeln
T/P 9 baubedingte Beeinträchtigung baumhöhlenbewohnender Kleinsäuger bzw. Brutvögel, Verlust von Fortpflanzungsstätten
T/P 10 anlagebedingter Verlust von Brut- und Nahrungshabitaten der Feldlerche
T/P 11 anlagebedingte Zerstörung einer Fortpflanzungsstätte eines Turmfalkenbrutpaares
T/P 12 anlagebedingte Beeinträchtigung von Zugvögeln durch Leitungsanflug
T/P 13 baubedingte Beeinträchtigung von Rote Liste-Pflanzenarten
T/P 14 baubedingter Verlust von Flächen des LRT 6510
T/P 15 baubedingte Störung von nach Anhang II der FFH-Richtlinie zu schützenden Rund-mäuler und Fischarten
5.3. Boden
Im Arbeitsflächenbereich und auf den temporären Zuwegungen kommt es durch Baustellenverkehr
und Baumaschinen sowie Boden- und Materiallagerung zu einer baubedingten Verdichtung und Ver-
formung des Bodens mit den daraus resultierenden negativen Folgeerscheinungen für dessen Quali-
tät, für die Aktivität von Bodentieren und für das Pflanzenwachstum (B 1, 161.742 m2). Weiterhin sind
während der Bauphase Schadstoffeinträge durch Baufahrzeuge (Schmierstoffe, Öle) in den Boden
möglich. Eine Anreicherung von Schadstoffen führt mit der Zeit zur Erschöpfung der Puffer- und Filter-
funktionen des Bodens sowie zum Aufbau eines langfristigen Gefährdungspotenzials. Es steigt das
Risiko der Schadstoffmobilität und damit der akuten Schädigung der Lebensraum- und Produktions-
funktion des Bodens sowie des Grundwassers. Diese potenziellen Einträge sind jedoch meist räumlich
eng begrenzt und können durch fachgerechten Umgang mit Maschinen und Fahrzeugen vermieden
werden.
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In den Bereichen neuer Maststandorte oder erweiterter Mastfundamente kommt es durch die Funda-
mente zu einer anlagebedingten Versiegelung des Bodens (B 2, 1.506 m2). Diese befindet sich nicht
an der Oberfläche, sondern in ca. 0,80-1,20 m Tiefe. Folglich ist in der Bodenschicht darüber noch
Pflanzenwachstum möglich, ansonsten werden die Bodenfunktionen jedoch stark beeinträchtigt. Ins-
besondere der Wasserhaushalt wird gestört. Hinsichtlich der Infiltration von Niederschlagswasser
entsteht eine Barriere im Boden. Durchwurzelbarkeit und Stoffhaushalt des Bodens sind ebenfalls
beeinträchtigt und die Qualität als Pflanzenstandort wird verschlechtert. Reliefveränderungen sind
durch das Bauvorhaben nicht zu erwarten.
Bei der Demontage der nicht mehr benötigten Masten werden die Fundamente bis in eine Tiefe von
1,50 m unter EOK vollständig entfernt und die entstandenen Baugruben wieder verfüllt. Da nicht gleich
viele neue Masten eingebaut werden, wie alte Masten abgebaut, muss teilweise zur Verfüllung der
Gruben ortsfremdes Bodenmaterial eingebracht werden (B 3). Dies entspricht nicht dem natürlichen
Aufbau und beeinflusst auch die Funktionen der umliegenden Böden durch abweichende Eigenschaf-
ten. Die Entsiegelung (2.939 m2) hat hingegen positive Auswirkungen auf die Bodenfunktionen und ist
als funktionale Kompensation für die Beeinträchtigungen des Bodenhaushaltes zu werten. Insgesamt
entfallen 25 Masten.
Zu betriebsbedingten Beeinträchtigungen von Böden kommt es durch das geplante Vorhaben nicht.
Archäologische Fundstätten
Im Rahmen der Eingriffe in den Boden ist insbesondere zwischen Stumpenhagen und Voßheide, Mast
1-12 (Plan 2: Blatt 01-03), mit archäologischen Funden zu rechnen, da sich in der Nähe das Boden-
denkmal „Begaböschung“ befindet (bei Friedrichsfeld, siehe Plan 1: Übersichtsplan). Ebenso verhält
es sich nahe des Bodendenkmals „Residenzstraße“, nahe Mast 23 (Plan 2: Blatt 05; Hinweise Muse-
um für Naturkunde des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe). Sollten Funde auftreten, ist durch die
Bauarbeiten eine Schädigung wertvoller Objekte möglich (B 4).
Tabelle 21: Zusammenfassung der Konflikte – Boden
Konflikt-Nr. Konflikt
B 1 baubedingte Bodenbeeinträchtigung durch Überformung, Verdichtung und Schad-stoffeintrag
B 2 anlagebedingter Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung
B 3 anlagebedingte Bodenbeeinträchtigung durch Einbringung ortsfremden Bodenmaterials
B 4 baubedingte Beeinträchtigung archäologischer Fundstätten
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5.4. Wasser
5.4.1. Grundwasser
Da der Boden über seine Filter- und Pufferfunktionen direkt auf den Grundwasserhaushalt wirkt, sind
die im Kapitel "Boden" beschriebenen Auswirkungen unter diesem Aspekt z.T. auch auf das Naturgut
Wasser übertragbar. Direkte Eingriffe in den Grundwasserkörper sind lokal begrenzt und nur dort zu
erwarten, wo Grundwasser sehr flach ansteht.
Während der Bauphase kann es durch Bodenentnahmen bei hoch anstehendem Grundwasser zu
einer Offenlegung des Grundwassers kommen. Ggf. ist Wasserhaltung zur Sicherung der Baugruben
erforderlich. Die erforderlichen Baugrunduntersuchungen werden erst im Zuge der Planfeststellung
durchgeführt. Da die Grundwasserhaltung lokal auf die Arbeitsfläche und zeitlich auf die Bauphase
beschränkt ist, hat dies keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Grundwasserkörper zur Folge.
Weiterhin können Verunreinigungen des Grundwassers durch Versickerung von Schadstoffen infolge
Maschineneinsatzes, Tankvorgängen, u. a. mit Baufahrzeugen erfolgen (W 1). Besonders empfindlich
sind Trinkwasserschutzgebiete (im USG bei Mast 12, 21 und 22; siehe Plan 1: Übersichtsplan) sowie
Bereiche mit oberflächennah anstehendem Grundwasser (Gley-Böden, siehe Kap. 4.3, Tabelle 12)
und gut durchlässigen Deckschichten. Die potenzielle Gefährdung kann durch die ordnungsgemäße
Handhabung der Maschinen und Beachtung der einschlägigen Regelwerke minimiert werden.
Anlagebedingt ist durch die Versiegelung im Bereich der neuen Maststandorte eine lokal begrenzte,
geringfügige Minderung der Grundwasserneubildungsrate zu erwarten (W 2). Durch die Entsiegelung
im Rahmen der Mastentfernungen kommt es jedoch auch kleinflächig zu einer Verbesserung im Hin-
blick auf die Grundwasserneubildung.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen treten nicht ein.
Tabelle 22: Zusammenfassung der Konflikte – Grundwasser
Konflikt-Nr. Konflikt
W 1 baubedingte Gefährdung des Grundwassers durch Schadstoffeinträge
W 2 anlagebedingte Minderung der Grundwasserneubildung durch Versiegelung
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5.4.2. Oberflächengewässer
Verunreinigungen von Oberflächengewässern sind während der Bauphase durch Eintrag von Schad-
stoffen infolge Maschinen- und Fahrzeugeinsatzes möglich (W 3). Dies betrifft insbesondere die Ge-
wässer, die sich nahe einer Arbeitsfläche oder eines zu entfernenden Mastes befinden oder für die
eine temporäre Überführung angelegt wird:
• Passade, Mast 12 (siehe Plan 2: Blatt 03)
• Untreu, Mast 19 (siehe Plan 2: Blatt 05)
• Grenzbach, Mast 29 (siehe Plan 2: Blatt 07)
• Siekbach, Mast 41 (siehe Plan 2: Blatt 11)
• Oetternbach, Mast 44 (siehe Plan 2: Blatt 12).
Für den Grenzbach tritt darüber hinaus eine temporäre Beeinträchtigung der Gewässerstruktur ein
(W 4). Hier wird eine vorübergehende Verrohrung eingebracht, um eine Überfahrt für den Baustellen-
verkehr zu schaffen. Weiterhin besteht die Gefahr des Eintrags von Schadstoffen und Sedimenten
sowie einer Beeinträchtigung durch Uferabbrüche infolge der Anlage von Verrohrung und Überfüh-
rung, der Querung des Gewässers mit Baufahrzeugen und Maschinen und der temporären Nutzung
der nördlich und südlich an das Gewässer angrenzenden Flächen als Arbeitsfläche. Eine ordnungs-
gemäße Handhabung der Maschinen sowie die Beachtung der einschlägigen Regelwerke minimiert
das Risiko derartiger Beeinträchtigungen. Die Verrohrung wird im Anschluss an die Bauphase wieder
entfernt.
Anlagebedingt treten keine Beeinträchtigungen ein. Die Entfernung eines Mastes, der sich derzeit im
Uferbereich der Passade befindet, stellt sogar eine positive Veränderung dar.
Betriebsbedingte Auswirkungen sind ebenfalls nicht zu erwarten.
Tabelle 23: Zusammenfassung der Konflikte – Oberflächengewässer
Konflikt-Nr. Konflikt
W 3 baubedingte Gefährdung von Oberflächengewässern durch Schadstoffeinträge
W 4 baubedingte Gefährdung von Oberflächengewässern durch Strukturschäden
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5.5. Klima / Lufthygiene
Im Rahmen der Baustelleneinrichtung wird baubedingt eine Vielzahl an Acker- und Grünlandflächen
in Anspruch genommen, welche hinsichtlich der Klimawirksamkeit Kaltluftproduzenten darstellen
(K/L 1, 147.830 m2). Insbesondere im stadtnahen Bereich können diese Flächen bei warmer Witte-
rung eine wichtige Funktion erfüllen, sofern durch die entsprechende Windrichtung Kaltluftleitbahnen
in die Städte entstehen. Die Auswirkungen auf das Klima im Untersuchungsraum sind jedoch nicht als
erheblich zu betrachten, da die betroffenen Bereiche nur einen Bruchteil der im Umfeld vorhandenen
kaltluftproduzierenden Flächen darstellen und zudem die Inanspruchnahme lediglich temporär erfolgt.
Durch Schadstoffemissionen, inkl. Stäube, (K/L 2) und die Beseitigung von Gehölzen mit lufthygieni-
scher Regenerationsfunktion (K/L 3, 4.177 m2) können zudem sektorale und temporäre lufthygieni-
sche Beeinträchtigungen entstehen. Da eine Gehölzentfernung im Rahmen der Projektrealisierung nur
sehr kleinräumig stattfindet und die genannten Beeinträchtigungen nur während der Bauphase eintre-
ten, sind diese nicht als erheblich einzustufen.
Tabelle 24: Zusammenfassung der Konflikte – Klima/Luft
Konflikt-Nr. Konflikt
K/L 1 baubedingter Verlust klimatischer Ausgleichsflächen
K/L 2 baubedingte lufthygienische Beeinträchtigung durch Staub- und Schadstoffemissionen
K/L 3 baubedingter Verlust von Strukturen mit lufthygienischer Regenerationsfunktion
5.6. Landschaftsbild
Während des Baubetriebs kommt es durch Baumaschinen, Bodendeponien, Anlagenlagerung und
-bau sowie durch das erhöhte Verkehrsaufkommen zu visuellen und akustischen Beeinträchtigungen
des Landschaftsbildes, des Naturerlebnisses und der landschaftsgebundenen Erholung (L 1). Weiter-
hin tritt eine vorübergehende Beeinträchtigung durch den temporären Verlust von Gehölzen ein (L 2,
4.177 m2). Gehölze stellen insbesondere in einer Landschaft, die durch vorherrschende landwirt-
schaftliche Nutzung gekennzeichnet ist, landschaftsprägende Elemente dar.
Anlagebedingt ergeben sich Auswirkungen durch die veränderten Maße der Masten (L 3). So wer-
den die Masten durchschnittlich um ca. 5 m erhöht, im 4-systemigen Bereich von Mast 40-46 um ca.
10 m. Des Weiteren ergeben sich teilweise Änderungen der be-Maße um 0,5 bis 1,0 m auf nun 4,0 bis
6,0 m (siehe Kap. 2.8, Tabelle 2). Da es jedoch beim Ersatzneubau der Leitung und teilweisen Mitfüh-
rung der 110-kV-Leitung Lage – Vahlhausen zum Wegfall von insgesamt 25 Masten kommt, führt das
Vorhaben insgesamt zu einer Verringerung des Raumanspruchs der Masten. Folglich tritt eine positive
Wirkung auf das Landschaftsbild ein.
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Zur Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild nach NOHL ist bei Leitungen im Hochspannungs-
bereich von 60 – 110 kV mit Masten bis zu 35 m Höhe (Typ II) das vereinfachte Verfahren anzuwen-
den (NOHL 1993). Da 30 der 47 neuen Masten unter 35 m hoch sind (siehe Kap. 2.8), weitere 8 nur
geringfügig höher (36, 40 bzw. 38,40 m) und auch die restlichen 9 Masten immer noch wesentlich
niedriger sind als Masttyp III (ca. 55 – 80 m), entspricht die geplante Leitung dem Typ II.
Nach NOHL sind weiterhin zur Kennzeichnung des von Leitungen potenziell beeinträchtigten Gebiets
trassenparallele Wirkzonen zu bilden. Wirkzone I befindet sich folglich 500 m beidseitig der Leitungs-
trasse, Wirkzone II 2.000 m beidseitig der Trasse. Da sich die Leitungstrasse der Leitung
Stumpenhagen – Lage nicht ändert, kann nach NOHL hier folglich keine zusätzliche Beeinträchtigung
der Landschaft durch das Vorhaben bilanziert werden. Durch den Wegfall von 10 Masten der Leitung
Lage – Vahlhausen entfällt hier ein Teil der Wirkzone, so dass es demnach sogar zu einer Aufwertung
hinsichtlich des Landschaftsbildes kommt.
Eine erhebliche anlagebedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Ersatzneubau tritt
folglich nicht ein.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Beim Betrieb von Hochspannungslei-
tungen treten elektrische und magnetische Felder auf. Die höchsten Feldstärken sind direkt an den
Leiterseilen anzutreffen. Mit zunehmender Entfernung von der Leitung nehmen sie sehr rasch ab.
Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind in der 26. BImSchV Grenzwerte festgelegt. Die
geltenden Immissionsgrenzwerte für die elektrische Feldstärke sowie für die magnetische Flussdichte
werden bei allen geplanten Systemführungen selbst direkt unterhalb der Leitungen deutlich unter-
schritten (E.ON WESTFALEN WESER 2013).
Tabelle 25: Zusammenfassung der Konflikte – Landschaftsbild
Konflikt-Nr. Konflikt
L 1 bauzeitliche Störung der Landschaft (Erholungswirkung)
L 2 baubedingter Verlust landschaftsprägender Elemente
L 3 anlagebedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch größere Masten
5.7. Zusammenfassung der Konflikte
In der nachfolgenden Tabelle sind zusammenfassend alle Konflikte dargestellt, die im Zusammenhang
mit dem geplanten Vorhaben auftreten.
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Tabelle 26: Zusammenfassung aller auftretenden Konflikte
Konflikte Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
T/P 1 baubedingter Verlust von Offenlandbiotopen
T/P 2 baubedingter Verlust von Gehölzen
T/P 3 baubedingte Beeinträchtigung wertvoller Biotopstrukturen
T/P 4 baubedingte Beeinträchtigung der Gewässerstruktur
T/P 5 anlagebedingter Verlust von Offenlandbiotopen
T/P 6 betriebsbedingte Gehölzrückschnitte im neu ausgewiesenen Schutzstreifenbereich
T/P 7 baubedingte Beeinträchtigung von Brutvögeln
T/P 8 baubedingte Beeinträchtigung von Gast- und Rastvögeln
T/P 9 baubedingte Beeinträchtigung baumhöhlenbewohnender Kleinsäuger bzw. Brutvögel, Verlust von Fortpflanzungsstätten
T/P 10 anlagebedingter Verlust von Brut- und Nahrungshabitaten der Feldlerche
T/P 11 anlagebedingte Zerstörung einer Fortpflanzungsstätte eines Turmfalkenbrutpaares
T/P 12 anlagebedingte Beeinträchtigung von Zugvögeln durch Leitungsanflug
T/P 13 baubedingte Beeinträchtigung von Rote Liste-Pflanzenarten
T/P 14 baubedingter Verlust von Flächen des LRT 6510
T/P 15 baubedingte Störung von nach Anhang II der FFH-Richtlinie zu schützenden Rund-mäuler und Fischarten
Konflikte Boden
B 1 baubedingte Bodenbeeinträchtigung durch Überformung, Verdichtung und Schad-stoffeintrag
B 2 anlagebedingter Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung
B 3 anlagebedingte Bodenbeeinträchtigung durch Einbringung ortsfremden Bodenmateri-als
B 4 baubedingte Beeinträchtigung archäologischer Fundstätten
Konflikte Wasser
W 1 baubedingte Gefährdung des Grundwassers durch Schadstoffeinträge
W 2 anlagebedingte Minderung der Grundwasserneubildung durch Versiegelung
W 3 baubedingte Gefährdung von Oberflächengewässern durch Schadstoffeinträge
W 4 baubedingte Gefährdung von Oberflächengewässern durch Strukturschäden
Konflikte Klima / Luft
K/L 1 baubedingter Verlust klimatischer Ausgleichsflächen
K/L 2 baubedingte lufthygienische Beeinträchtigung durch Staub- und Schadstoffemissionen
K/L 3 baubedingter Verlust von Strukturen mit lufthygienischer Regenerationsfunktion
Konflikte Landschaftsbild
L 1 bauzeitliche Störung der Landschaft (Erholungswirkung)
L 2 baubedingter Verlust landschaftsprägender Elemente
L 3 anlagebedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch größere Masten
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6. VORKEHRUNGEN ZUR VERMEIDUNG / MINDERUNG VON BEEINTRÄCHTIGUN-
GEN
Gemäß § 15 (1) BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchti-
gungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind nach § 15 (1) vermeidbar,
wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit
geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind.
Das Vermeidungsgebot beinhaltet im Kern eine Verpflichtung zur fachlich technischen Optimierung
des Vorhabens selbst, so dass Beeinträchtigungen durch das Vorhaben möglichst nicht hervorgerufen
bzw. möglichst gering gehalten werden (vgl. LAMBRECHT 1998, S. 175ff). Unter dem Begriff „Vermei-
dung“ sind auch die Maßnahmen zu verstehen, die lediglich eine Teilvermeidung bzw. Minimierung
von Beeinträchtigungen leisten können. Für die Vermeidbarkeit ist entscheidend, ob für die Verwirkli-
chung des Projektes alternativ umweltschonendere Lösungen bestehen, von denen geringere Auswir-
kungen auf Natur und Landschaft ausgehen. Das schließt eine Minderung unvermeidbarer Auswir-
kungen mit ein. Als besondere Art der Vermeidung sind Schutzmaßnahmen zu sehen, die vor allem
die vorhandene Flora und Fauna vor Beeinträchtigungen und Schäden während der Baumaßnahme
bewahren sollen. Weiterhin können Gestaltungsmaßnahmen zu einer Verminderung von Auswirkun-
gen, insbesondere auf das Landschafts- bzw. Ortsbild und das Landschaftserleben (Erholungsfunktio-
nen), durch eine Einbindung der Bauwerke in die Landschaft beitragen.
Im Folgenden werden mögliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen bezüglich der Schutz-
güter Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und Arten und Lebensgemeinschaften (Biotoptypen,
Tiere und Pflanzen) beschrieben. Diese Maßnahmen weisen aufgrund der Wechselwirkungen der
verschiedenen abiotischen und biotischen Naturgüter Synergieeffekte auf, so dass sich eine Maß-
nahme auf mehrere Naturgüter positiv auswirken kann.
6.1. Maßnahmen zur Vermeidung / Verminderung von Beeinträchtigungen
Als eine Vermeidungsmaßnahme ist die Planung der neuen Leitungstrasse am gleichen Standort wie
die alte Leitung anzusehen. Dadurch werden Eingriffe in bisher unberührte bzw. gering vorbelastete
Bereiche vermieden. Des Weiteren wurden im Verlauf der Leitungsplanung die folgenden Grundsätze
verfolgt, um die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten (E.ON
WESTFALEN WESER 2012):
• möglichst gestreckter geradliniger Verlauf
• Bündelung mit anderen vorhandenen linienförmigen Objekten
• Einbindung der Leitungstrasse in das Landschaftsbild unter Berücksichtigung der topographi-
schen Verhältnisse
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• Platzierung von Masten an ökologisch möglichst verträglichen Standorten, z.B. primär an We-
gen oder Flurgrenzen, an naturschutzfachlich weniger wertvollen Standorten bzw. beim Um-
bau an den gleichen Maststandorten
• Berücksichtigung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützten Land-
schaftsteilen, Natur- und Kulturdenkmalen sowie weiteren unter Schutz stehenden Räumen
• Berücksichtigung der Avifauna
• Berücksichtigung von Standorten seltener oder gefährdeter Pflanzenarten.
Des Weiteren sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Vermeidungsmaßnahmen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
• geringst mögliche Flächeninanspruchnahme zur Vermeidung von Biotopverlusten
• Anlage temporärer Arbeitsflächen soweit möglich nur auf zeitnah wiederherstellbaren und we-
nig empfindlichen Biotoptypen, Ausgrenzung sensibler Bereiche
• Schutz von an die Arbeitsflächen angrenzenden wertvollen Biotopen vor baubedingten Beein-
trächtigungen durch Schutzzäune (vgl. Maßnahme S1)
• zum allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen keine Rodung von Gehölzen wäh-
rend der Vegetationsperiode (nach § 39 (5) Nr.2 BNatSchG 1. März bis zum 30. September,
vgl. Maßnahme S2b)
• Beginn der Baumaßnahmen (Baustelleneinrichtung) außerhalb der Brutzeit (Offenlandbereich:
01. März bis 31. Juli ) zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Avifauna und des Eintre-
tens von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) Nrn. 1 und 2 BNatSchG (vgl. Maßnahme S2a)
• zum Schutz von in Baumhöhlen Quartier beziehenden Arten (Kleinsäuger, Fledermäuse, höh-
lenbrütende Vögel) sind die kartierten Baumhöhlen vor Baumfällung auf Besatz zu kontrollie-
ren und bei Nichtbesatz zu verschließen (im September bis November), um eine spätere
Baumfällung zu ermöglichen, sowie geeignete Ersatzquartiere in der Umgebung zu installieren
• Wiederherstellung aller temporär in Anspruch genommenen Biotope nach Abschluss der
Baumaßnahme (vgl. Maßnahmen S12 sowie G1- G4)
Vermeidungsmaßnahmen für das FFH-Gebiet gemäß der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
• Festlegung der Passade einschließlich ihres Uferbereichs (als Lebensraum der Groppe und
des Eisvogels) als naturschutzfachliche Tabuflächen zum Schutz vor bauzeitlicher Inan-
spruchnahme (Verdichtungen durch Befahren mit Baumaschinen und Materialablagerungen,
Verschmutzung durch Öl und Treibstoffe sowie mechanische Beschädigungen der Gehölze,
vgl. Maßnahme S1)
• Beginn der Baumaßnahmen (Baustelleneinrichtung) innerhalb des FFH-Gebiets außerhalb der
Brutzeit (Offenlandbereich: 01. März bis 31. Juli) (vgl. Maßnahme S2)
• Baumaßnahmen innerhalb des FFH-Gebiets außerhalb der Laichzeit von Groppe und Bach-
neunauge (vgl. Maßnahme S2c)
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• Durchführung von Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Schadstoff- und Sedimenteinträ-
gen in Gewässer (vgl. Maßnahme S14)
• Erhalt der Durchgängigkeit der Fließgewässer über die gesamte Bauzeit zum Schutz des Le-
bensraums der Groppe
• Beseitigung von Verdichtungen durch geeignete Bodenlockerungsverfahren und Durchfüh-
rung einer fachgerechten Flächenrekultivierung nach Beendigung der Baumaßnahme (vgl.
Maßnahme S12)
• zur Minimierung der Auswirkungen auf den LRT 6510 (Glatthafer- und Wiesenknopf-
Silgenwiesen) ist zu Beginn der Baustelleneinrichtung die vorhandene Vegetation durch Ab-
tragen des Oberbodens zu sichern. Der abgetragene Oberboden ist getrennt vom restlichen
Bodenaushub zu lagern und nach Beendigung aller Bauarbeiten in dem betroffenen Bereich
und einer anschließenden Bodenlockerung wieder an seinem ursprünglichen Platz auszubrin-
gen (vgl. Maßnahme S7a).
• Die Kappung der Gehölze ist weiterhin auf den Schutzstreifen der Leitung zu beschränken.
Da grundsätzlich bei dem eingesetzten Mastgestänge eine Windspannweite von 360 m bzw. eine
Phasenspannweite von 400 m möglich ist, wurde der aktuell im FFH-Gebiet befindliche Maststandort
aus dem Uferbereich der Passade entfernt und der neue Standort in einem weniger sensiblen Bereich
lokalisiert. Eine vollständige Entfernung des Maststandorts aus dem FFH-Gebiet war aufgrund der
vorgegebenen Spannweiten nicht möglich.
Vermeidungsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden/Wasser
• geringst mögliche Flächeninanspruchnahme bzw. Versiegelung zur Vermeidung und Vermin-
derung der negativen Auswirkungen auf die Bodenfunktionen sowie die Grundwasserneubil-
dung bzw. Niederschlagsretention
• Beachtung von BBodSchG und BBodSchVO sowie der entsprechenden DIN-Normen (z.B.
DIN 18300, DIN 18915, DIN 19731) und Richtlinien zum Schutz des Oberbodens und dem Er-
halt der natürlichen Bodenstruktur (vgl. Maßnahme S7):
- soweit möglich Nutzung vorhandener Straßen und Wege als Zuwegungen zur Vermei-
dung von Bodenverdichtungen, ansonsten Schutz der unbefestigten Flächen durch das
Anlegen von Zuwegungen oder das Auslegen von Fahrbohlen
- Beschränkung der Arbeitsflächen auf das bautechnisch notwendige Maß
- Bodenaushub wird getrennt nach Ober- und Unterboden gelagert und soweit möglich an
Ort und Stelle wieder eingebaut
- Schutz des gelagerten Bodenmaterials vor Verdichtungen und Vernässungen: Oberbo-
denlagerung bis max. 2 m Höhe, keine Befahrung des Bodenlagers
- bei einer Lagerung von mehr als drei Monaten während der Vegetationszeit Durchfüh-
rung einer Zwischenbegrünung zur Vermeidung von Erosion, Ansaat gemäß DIN 18917
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- zur Vermeidung von Verschlämmungen und Verdichtungen Abtrag, Einbau und Rekulti-
vierung des Bodens bei geeigneter Witterung, besonders in feuchten Bereichen sind tro-
ckene Witterungsphasen zur Bearbeitung vorzuziehen
• Verwendung von technisch einwandfreiem Gerät sowie bodenschonender Maschinen
• fachgerechte Rekultivierung von temporär in Anspruch genommenen Flächen im Anschluss
an die Baumaßnahmen, dies schließt ggf. Tiefenlockerung und Wiederansaat ein (vgl. Maß-
nahme S12)
• Abfuhr und ordnungsgemäße Entsorgung bzw. Wiederverwendung des im Baustellenbereich
nicht wiederverwendeten Restaushubs gemäß entsprechender Bodenklassifikation
• bei Bodenabtrag im Bereich der Altlasten (entfallender Mast M.25 zwischen den Masten 18
und 19, Mast 40, Masten im Bereich des UW Lage; siehe Plan 1: Übersichtsplan) Abfuhr des
ausgehobenen Materials gemäß entsprechender Klassifikation auf geeignete Deponien bzw.
Wiederverwertung nach fachgemäßer Behandlung (vgl. Maßnahme S9)
• bei Aufbringung von Material auf/in den Boden Beachtung des LUA-Merkblatts Nr. 44 „Anfor-
derungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden gemäß
§ 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung“ (LUA 2004)
• Anlage von bauzeitlichen Wartungs-, Reinigungs- und Betankungseinrichtungen ausschließ-
lich auf befestigten Flächen, um die Gefährdung des Bodens sowie des Grund- sowie Ober-
flächenwassers durch den Eintrag von Schadstoffen (z.B. Kraftstoffe, Öle) so gering wie mög-
lich zu halten, dies ist insbesondere auf gewässernahen Arbeitsflächen sowie im Bereich von
Trinkwasserschutzgebieten und auf grundwassernahen Standorten von hoher Bedeutung (vgl.
Maßnahme S14)
• keine Material- und Treibstofflager im Nahbereich von Oberflächengewässern (vgl. Maßnah-
me S14)
• keine Einleitung von ggf. gefördertem Grundwasser in empfindliche Gewässersysteme, sofern
eine Grundwassereinleitung in Oberflächengewässer notwendig werden sollte, sind die Einlei-
tungsstellen derart zu befestigen, dass Erosionen am Grabenprofil nicht zu erwarten sind, so-
wie Sandfänge und ggf. Enteisenungsanlagen zur Verhinderung unerwünschter Stoffeinträge
einzusetzen (vgl. Maßnahme S14)
• Einsatz umweltverträglicher Schmier- und Betriebsstoffe (vgl. Maßnahme S14)
• Beeinträchtigungen von Gewässern sind durch eine fachgerechte Rekultivierung im Anschluss
an die Baumaßnahme rückgängig zu machen (vgl. Maßnahme S15), im Rahmen der Bau-
maßnahmen eingebrachte Rohrdurchlässe sind zu entfernen und der ursprüngliche Graben-
und Böschungsverlauf wieder herzustellen
Vermeidungsmaßnahmen für das Schutzgut Klima/Luft
• Reduzierung der beanspruchten Fläche insbesondere der entfernten Gehölze auf das mögli-
che Mindestmaß
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Vermeidungsmaßnahmen für das Schutzgut Landschaftsbild/Erholungsfunktion
• Reduzierung der beanspruchten Fläche insbesondere der entfernten Gehölze auf das mögli-
che Mindestmaß
• vollständiger Rückbau der entfallenden 25 Masten bis 1,50 m Tiefe unter EOK
• grüner Korrosionsanstrich an die neuen Masten zur besseren Einfügung in die Landschaft
(vgl. Maßnahme G5)
6.2. Schutzmaßnahmen
Unter Schutzmaßnahmen werden Maßnahmen verstanden, die insbesondere die vorhandene Fauna
und Flora vor Schäden während der Baumaßnahmen bewahren sollen. Schutzmaßnahmen sind eine
besondere Art der Vermeidung. Die Maßnahmen sind im Plan 2: Bestands-, Konflikt- und Maßnah-
menplan kartografisch dargestellt.
S1 – Schutz wertvoller Vegetationsbestände/Biotope, Begrenzung des Baubetriebs
Die nah oder randlich des Eingriffsbereiches liegenden zu schützenden Gehölzbestände und Gewäs-
serbereiche inkl. der Passade und ihres Uferbereichs erhalten Umzäunungen. Diese Bereiche werden
als naturschutzfachliche Tabuflächen ausgewiesen, um sie vor bauzeitlicher Inanspruchnahme (Ver-
dichtungen durch Befahren mit Baumaschinen und Materialablagerungen, Verschmutzung durch Öl
und Treibstoffe sowie mechanische Beschädigungen der Gehölze) zu schützen. An die Arbeitsflächen
angrenzende Einzelbäume erhalten Einzelbaumschutz (RAS-LP 4). Sie werden im Bereich der Baum-
kronentraufe, zuzüglich 1,50 m allseitig mit einem Zaun gesichert. Bodenüberdeckungen im Wurzelbe-
reich sind zu vermeiden. Wo sie unumgänglich sind, muss der Wurzelbereich nach RAS-LP 4 ge-
schützt werden. Abgrabungen im Wurzelraum erhaltenswürdiger Gehölze sind nach DIN 18915 unzu-
lässig bzw. manuell durchzuführen. Langfristige Austrocknungen von Wurzelräumen sind durch Wur-
zelvorhänge zu vermeiden.
S2 - Baubeginn außerhalb der Brutzeit
Der Einsatz der Baumaschinen verursacht Beunruhigungen durch Lärm, Licht, Abgase, Erschütterun-
gen und Bewegungen, was zu einer temporären Verdrängung einzelner Individuen und zu einer Be-
einträchtigung des Fortpflanzungserfolges der Avifauna im Nahbereich führen kann. Zur Vermeidung
des Eintretens des Verbotstatbestandes nach § 44 (1) Nrn. 1 und 2 i. Z. ist die Baustelle im Offen-
landbereich außerhalb der Zeit vom 01. März bis zum 31. Juli einzurichten. Der Baubeginn muss au-
ßerhalb dieses Zeitraumes erfolgen, um eine Zerstörung der Gelege der Feldlerche (und weiteren
potenziellen Feldvögeln wie Wachtel) und die damit verbundene Tötung von Individuen dieser Art(en)
sicher zu vermeiden. So kommt es nicht zu Individuenverlusten und es tritt keine erhebliche Störung
ein. Weiterhin kommt es nicht zu Störungen der im Nahbereich der Baustelle brütenden Vogelarten.
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S2a – Berücksichtigung der Brutzeit des Turmfalken
Der Beginn der Bautätigkeiten am rückzubauenden Mast östlich des Neumastes Nr. 6 (Mast M.8, sie-
he Plan 2: Blatt 02) auf dem der Turmfalke brütet, muss zwingend außerhalb der Brutzeit des Turm-
falken (Anfang April bis Ende Juli) durchgeführt werden, um den Eintritt des Verbotstatbestandes nach
§ 44 (1) Nr. 1 (Verletzen, Töten) zu vermeiden.
S2b - Bauzeitenregelung in Gehölzbereichen gemäß BNatSchG
In den Bereichen, wo Gehölze zu entfernen sind, hat die Rodung gemäß § 39 (5) Nr.2 BNatSchG zum
allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen außerhalb der Vegetationsperiode (1. März bis
zum 30. September) zu erfolgen.
S2c - Bau außerhalb der Laichzeit von Groppe und Bachneunauge
Die Bauarbeiten an Mast 12 (siehe Plan 2: Blatt 03) sowie dem östlich gelegenen zu entfernenden
Mast (M.16) sind außerhalb der Laichzeit der nach Anhang II der FFH-Richtlinie zu schützenden Arten
Groppe und Bachneunauge durchzuführen. Sie haben folglich außerhalb der Zeit von 1. März bis 30.
Juni zu erfolgen.
S3 – Brutvogelkontrolle vor Baubeginn
Sollte ein Baubeginn außerhalb der Brutperiode entgegen der derzeitigen Planung nicht durchführbar
sein, so ist vor Baubeginn eine Kontrolle der Arbeitsflächen und Zuwegungen durch einen Biologen
durchzuführen. Ein Bau kann lediglich in den Bereichen begonnen werden, in welchen zum Zeitpunkt
des geplanten Baubeginns keine Brutvögel angetroffen werden. Werden besetzte Nist-/Brutstätten
angetroffen (deren Standorte jährlich und seltener auch innerhalb einer Brutzeit wechseln können), so
ist in diesen Bereichen die Durchführung der geplanten Baumaßnahmen auf einen Zeitraum außer-
halb Brut- und Aufzuchtzeit zu verschieben, um das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44
(1) Nrn. 1 und 2 durch den Baubetrieb zu vermeiden (vgl. Maßnahme S2),.
S4 – Sicherung der Fortpflanzungsstätte des Turmfalken
Als Ersatz für die Fortpflanzungsstätte auf dem rückzubauenden Mast östlich des Neumastes Nr. 6
(M.8, siehe Plan 2: Blatt 02) sind bereits im Vorfeld für die Art geeignete Brutkästen zu installieren.
Sie dienen der dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätte. Die Maß-
nahme muss zwingend im direkten räumlichen Zusammenhang zu der vom Vorhaben betroffenen
Lebensstätte stehen und muss bei Eintritt der Auswirkungen durch das Vorhaben bereits voll wirksam
sein. Bei Einhaltung der aktuellen Bauzeitplanung (siehe Kap. 2.7) ist die Maßnahme im Herbst 2013
durchzuführen. Zur Findung eines geeigneten Standorts sollte eine vor Ort tätige Naturschutzorgani-
sation kontaktiert werden.
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S5 – Kontrolle potenzieller Höhlenbäume vor Fällung und Schaffung von Ersatzquartieren
Im Rahmen der Fällarbeiten kann eine Beeinträchtigung von in vorhandenen Baumhöhlen befindli-
chen Tieren im Winter nicht ausgeschlossen werden. Vor den Fällarbeiten (September/Oktober) müs-
sen aufgrund im Jahresverlauf neu entstehender Höhlen in den betroffenen Wald- und
Gehölzbereichen erneut potenzielle Höhlenbäume (Biotoptypen AB1, AB9, BF1, BF2, BJ0; siehe
Plan 2) kartiert werden und ggf. mittels Leitern, Hubsteiger oder Baumkletterer und dem Einsatz von
Endoskopkameras auf Besatz geprüft. Enthalten die Höhlen keine Tiere, so werden die Höhlenein-
gänge verschlossen (Bauschaum), damit nach der Kontrolle keine Tiere mehr einwandern können.
Sind Tiere in den Höhlen, so ist der nächste Ausflug der Tiere (Fledermäuse nachts, Spechte tags-
über) abzuwarten und die Höhlen ebenfalls zu verschließen. Dies ist je nach Witterung noch bis Ende
Oktober bis spätestens Anfang November möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt ist bei Besatz der
Höhle das Fällen zu verschieben.
Die nächste Fällung ist dann frühestens zu einem Zeitraum möglich, in dem die Tiere erneut in der
Lage sind, eigenständig ihr Winterquartier zu verlassen (in der Regel ab März/April). Dann kann eine
nochmalige Kontrolle und Verschließen bei Nichtbesatz stattfinden. Des Weiteren sind für die Quar-
tierverluste im nahen Umfeld vor Beginn der Fällarbeiten Ersatzquartiere zu schaffen.
S6 – Schutz gefährdeter Pflanzenarten
Zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie Berücksichtigung des allgemeinen Artenschutzes sind die
in NRW gefährdeten Pflanzenarten Acker-Hundskamille (Anthemis arvensis L.) und Wiesenglocken-
blume (Campanula patula L.) im Vorfeld aus dem Eingriffsbereich auf Zwischenlagerungsflächen um-
zusetzen.
Dies kann durch ein flaches maschinelles Abtragen und Umsetzen ganzer Plaggen, einem manuellen
Entnehmen und Umsetzen einzelner Pflanzen, Pflanzenteile oder Pflanzenbestände oder der Über-
tragung von Saatgut bei Anthemis arvensis (Therophyt) (Oberboden mit enthaltener Samenbank)
erfolgen. Die Art und Weise der Sicherung bestimmen den geeigneten Zeitpunkt:
• Umsetzen ganzer Plaggen: ganzjährig möglich
• Umpflanzen einzelner Pflanzen: von September bis Mitte Mai
• Übertragung von Saatgut: Juni bis September
Mit einer Übertragung möglichst ganzer Pflanzenbestände bzw. auch trockener Pflanzenteile (z.B.
auch vertrocknete Stängel) sind die Chancen größer, dass auch Entwicklungsstadien verschiedener
Tierarten mit umgesiedelt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Vegetationselemente von der Zwischenlagerungsfläche
wieder in die Bereiche der betroffenen Mastfüße umgesetzt. Die Umsetzung hat durch eine Fachper-
son zu erfolgen (z.B. Gärtner, Biologe).
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S7 – Sicherung der natürlichen Bodenstruktur durch Bodenschutzmaßnahmen
Zum Schutz des Oberbodens und zum Erhalt der natürlichen Bodenstruktur sind die entsprechenden
DIN-Normen (z.B. DIN 18300, DIN 18915) und Richtlinien zu beachten. Auf Abtragsflächen wird der
Oberboden abgetragen und gesondert gelagert. Der dauerhaft abzutragende Oberboden wird vor
Verdichtung sowie Vermischung bzw. Verunreinigung mit Schadstoffen, insbesondere pflanzenschäd-
licher Stoffe (z.B. Ölen), geschützt.
Boden der durch Öle, Fette, Benzin oder andere pflanzenschädliche Stoffe verschmutzt ist, ist auszu-
tauschen. Die Zwischenlagerung erfolgt abseits vom Baubetrieb in geordneten Bodenmieten. Bei ei-
ner längeren Lagerung (> 1-2 Monate) wird der Boden zum Schutz vor Erosion und Austrocknung mit
einer Zwischenbegrünung nach DIN 18915 versehen. Vor Ort nicht mehr benötigter Oberboden wird
fachgerecht entsorgt. Maschinenstandorte und Lagerplätze (Baustelleneinrichtungsflächen) werden
ausschließlich auf befestigten Flächen angelegt.
S7a – Sicherung der natürlichen Vegetationsdecke im Bereich des LRT 6510
Um die Auswirkungen auf den LRT 6510 (Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen) zu minimieren,
ist zu Beginn der Baustelleneinrichtung die vorhandene Vegetation durch Abtragen des Oberbodens
zu sichern. Der abgetragene Oberboden ist getrennt vom restlichen Bodenaushub zu lagern. Sind in
dem betroffenen Bereich alle Bauarbeiten sowie die anschließende Bodenlockerung abgeschlossen,
wird der abgetragene Oberboden wieder an seinem ursprünglichen Platz ausgebracht. Diese Maß-
nahme ist erforderlich, um nach Beendigung der Baumaßnahme eine Wiederherstellung des ur-
sprünglichen Zustandes der Vegetationsdecke zu gewährleisten.
S8 – Bodenschonende, temporäre Herstellung der Befahrbarkeit im Zuwegungsbereich
Abseits der Straßen und Wege werden während der Bauausführung zum Erreichen der Maststandorte
und zur Umgehung von Hindernissen Grundstücke im Schutzbereich und im Bereich der bezeichneten
Zuwegungen befahren. Dies erfolgt mit unterschiedlichen Geräten in Abhängigkeit vom Baufortschritt.
Die eingesetzten Geräte sind in der Regel geländegängig. Dauerhaft befestigte Zufahrtswege sowie
Lager- und Arbeitsflächen werden vor Ort nicht hergestellt (E.ON WESTFALEN WESER 2013). Dort wo
die Straßen und Wege keine ausreichende Tragfähigkeit oder Breite besitzen, werden in Abstimmung
mit den Unterhaltspflichtigen jedoch Maßnahmen zum Herstellen der Befahrbarkeit festgelegt und
durchgeführt. Bei schlechter Witterung oder nicht geeigneten Bodenverhältnissen werden die
Zuwegungen in Teilbereichen provisorisch mit Bohlen/Platten aus Holz, Stahl oder Aluminium ausge-
legt. Die temporäre Befestigung hat fachgerecht in Anpassung an die vorherrschenden Bodenverhält-
nisse zu erfolgen, um die Beeinträchtigungen der Bodenstruktur durch Verdichtung und Schlupf so
gering wie möglich zu halten.
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S9 – fachgerechte Entsorgung belasteten Bodenmaterials
Bei Bodenabtrag im Bereich von Altlasten (entfallender Mast M.25 zwischen den Masten 18 und 19,
Mast 40, Masten im Bereich des UW Lage; siehe Plan 1: Übersichtsplan) ist das ausgehobene Mate-
rial gemäß entsprechender Klassifikation auf geeignete Deponien abzufahren bzw. einer fachgemä-
ßen Behandlung zuzuführen um eine Wiederverwertung zu ermöglichen. Die Vorgaben des Bundes-
Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie das Landesbo-
denschutzgesetz NRW sind zu beachten.
S10– Schutz des Bodendenkmals „Residenzstraße“
Sollten Bodeneingriffe in Verlängerung der Trasse der „Residenzstraße“ (nahe Mast 23, siehe Plan 1:
Übersichtsplan) notwendig werden, so ist das Lippische Landesmuseum (Ameide 4, 32756 Detmold,
Tel. 05231 – 9925-0, Fax 05231 – 9925-25) zwei Wochen vorab zu informieren, um eine baubeglei-
tende Untersuchung einzuleiten. Auch wenn bei den Erdarbeiten im Umfeld des Bodendenkmals Fun-
de wie z.B. Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen oder Fossilien auftreten,
ist das Lippische Landesmuseum zu kontaktieren.
S11 – Schutz potenziell vorhandener Bodendenkmäler
Auch wenn im geplanten Trassenbereich keine Bodendenkmäler bekannt sind, ist aufgrund des nahe
gelegenen Bodendenkmals „Begaböschung“ (bei Friedrichsfeld, siehe Plan 1: Übersichtsplan) insbe-
sondere zwischen Stumpenhagen und Voßheide mit weiteren Funden zu rechnen (Mast 1-12, Hinweis
Museum für Naturkunde des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe). Werden bei den im Zusammen-
hang mit dem geplanten Vorhaben notwendig werdenden Erdarbeiten Funde wie z.B. Tonscherben,
Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen oder Fossilien entdeckt, so ist nach §§ 15, 16
Denkmalschutzgesetz unverzüglich die Gemeinde oder die LWL-Archäologie für Westfalen zu infor-
mieren (hier im Auftrag: Lippisches Landesmuseum, Kontaktdaten siehe S7) und die Entdeckungs-
stätte in unverändertem Zustand zu erhalten.
S12 – Flächenrekultivierung
Nach Beendigung der Bauarbeiten sind in den Bereichen außerhalb der baulichen Anlagen die tempo-
rär in Anspruch genommenen Flächen soweit wie möglich wieder in den Ausgangszustand zu verset-
zen. Dies beinhaltet u.a. eine Bodenlockerung, die Wiederaufbringung des ursprünglichen Oberbo-
dens, die Herstellung eines dem Gelände angepassten Planums des Oberbodens sowie eine
Wiederansaat /-anpflanzung der ursprünglichen Biotoptypen. Ein Auftrag ortsfremden Bodens ist zu
vermeiden. Sämtliche Fremdstoffe sind vollständig zu entfernen. Erosionsgefährdete Flächen sind
schnellstmöglich zu begrünen.
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S13 – Wiederherstellung standorttypischer Böden
Nach der vollständigen Demontage der nicht mehr benötigten Masten werden die Baugruben in die-
sen Bereichen soweit möglich mit dem örtlich bei der Mastgründung im unmittelbaren Umfeld gewon-
nenen und geeigneten Erdaushub entsprechend der vorhandenen Bodenschichten wieder verfüllt.
Sollte darüber hinaus Bodenmaterial benötigt werden, so ist geeignetes Bodenmaterial der im betrof-
fenen Bereich vorherrschenden Bodenart zu verwenden und ebenfalls ein nach Ober- und Unterbo-
den getrennter schichtweiser Einbau vorzunehmen. Das eingefüllte Erdreich ist ausreichend zu ver-
dichten und ein dem Gelände angepasstes Planum des Oberbodens ist herzustellen. Eine spätere
Setzung des neu eingebrachten Bodens ist zu berücksichtigen.
Sofern bei zu demontierenden Mastgestängen der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung
aufgrund bleihaltiger Beschichtungsstoffe besteht, werden in Abstimmung mit der zuständigen Behör-
de im Vorfeld der Demontagearbeiten stichprobenartige Untersuchungen durchgeführt. Sollte sich der
Verdacht erhärten, wird an den jeweiligen Standorten im Zusammenhang mit der Demontage ein Bo-
denaustausch vorgenommen. An dieser Stelle legt ein Gutachter die Flächen und die Tiefe des Bo-
denaustausches in Abhängigkeit der Bewirtschaftung und der Bodenverunreinigung fest. Der ausge-
baute Boden wird dann über einen beantragten Entsorgungsnachweis auf eine zugelassene Deponie,
als Z1 oder Z2 Boden gelagert.
Um im Rahmen der Demontagearbeiten Bodeneinträge zu vermeiden, werden Flächen, auf denen
bereits demontierte Konstruktionsteile zwischengelagert werden, mit Planen oder Vliesmaterial abge-
deckt. Sollte trotz der beschriebenen Maßnahmen Beschichtungsmaterial auf bzw. in das Erdreich
gelangen, wird das Beschichtungsmaterial umgehend aufgelesen. Direkt nach Abschluss der Arbeiten
jedoch spätestens nach dem täglichen Arbeitsende werden die Beschichtungsbestandteile von den
Abdeckplanen entfernt und eingesammelt. Die entfernten Partikel werden in verschließbaren Behäl-
tern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Sollte der Verdacht bestehen, dass Beschich-
tungsmaterial ins Erdreich gelangt ist, wird ein Gutachter in Einzelfällen zur Untersuchung der Flächen
eingesetzt.
S14 – Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers vor Schadstoff- und Sediment-
einträgen
Zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers ist die Anlage von bauzeitlichen War-
tungs-, Reinigungs- und Betankungseinrichtungen ausschließlich auf befestigten Flächen vorzuneh-
men. Dies ist generell zu beachten, insbesondere jedoch in gewässernahen Bereichen (Mast M.16
und 12 (Passade), Mast 19 (Untreu/Ostersieksbach), Mast 29 (Grenzbach), Mast 41 (Siekbach), Mast
44 (Oetternbach)) sowie im Bereich von Trinkwasserschutzgebieten (Masten 12, 21, 22) und auf
grundwassernahen Standorten (Masten 11, 18, 27, 28, 39) von hoher Bedeutung.
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Des Weiteren sind keine Material- und Treibstofflager im Nahbereich von Oberflächengewässern
einzurichten und umweltverträgliche Schmier- und Betriebsstoffe einzusetzen. Die Einleitung von ggf.
gefördertem Grundwasser in empfindliche Gewässersysteme ist zu vermeiden. Sofern eine Grund-
wassereinleitung in Oberflächengewässer notwendig werden sollte, ist diese mit der Unteren Wasser-
behörde abzustimmen, die Einleitungsstelle derart zu befestigen, dass Erosionen am Grabenprofil
nicht zu erwarten sind, sowie Sandfänge und ggf. Enteisenungsanlagen zur Verhinderung uner-
wünschter Stoffeinträge einzusetzen.
S15 – Rekultivierung Grenzbach
Beeinträchtigungen des Grenzbachs sind durch eine fachgerechte Rekultivierung im Anschluss an die
Baumaßnahme rückgängig zu machen. Im Rahmen der Baumaßnahme eingebrachte Rohrdurchlässe
sind zu entfernen und der ursprüngliche Graben- und Böschungsverlauf wieder herzustellen.
S16 – Erhalt der Durchgängigkeit der Passade
Zum Schutz des Lebensraums der Groppe ist die Durchgängigkeit der Passade über die gesamte
Bauzeit zu erhalten.
Zusammenfassend sind folgende Schutzmaßnahmen in Zuordnung zu den jeweiligen Konflikten ge-
plant:
Tabelle 27: Zusammenfassung der Schutzmaßnahmen
Maßnahme Beschreibung zugeordneter Konflikt
S1 Schutz wertvoller Vegetationsbestände/ Biotope, Begren-zung des Baubetriebs
T/P 3, T/P 4
S2 Baubeginn außerhalb der Brutzeit T/P 7
S2a Berücksichtigung der Brutzeit des Turmfalken T/P 7
S2b Bauzeitenregelung in Gehölzbereichen gemäß BNatSchG T/P 7
S2c Bau außerhalb der Laichzeit von Groppe und Bachneun-auge
T/P 15
S3 Brutvogelkontrolle vor Baubeginn T/P 7
S4 Sicherung der Fortpflanzungsstätte des Turmfalken T/P 11
S5 Kontrolle der Höhlenbäume vor Fällung und Schaffung von Ersatzquartieren
T/P 9
S6 Schutz gefährdeter Pflanzenarten T/P 13
S7 Sicherung der natürlichen Bodenstruktur durch Boden-schutzmaßnahmen
B 1
S7a Sicherung der natürlichen Vegetationsdecke im Bereich des LRT 6510
T/P 14
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Maßnahme Beschreibung zugeordneter Konflikt
S8 Bodenschonende, temporäre Herstellung der Befahrbar-keit im Zuwegungsbereich
B 1
S9 fachgerechte Entsorgung belasteten Bodenmaterials B 1
S10 Schutz des Bodendenkmals „Residenzstraße“ B 4
S11 Schutz potenziell vorhandener Bodendenkmäler B 4
S12 Flächenrekultivierung B 1
S13 Wiederherstellung standorttypischer Böden B 3
S14 Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers vor Schadstoff- und Sedimenteinträgen
W 1, W 3
S15 Rekultivierung Grenzbach W 4
S16 Erhalt der Durchgängigkeit der Passade
Nachfolgend ist eine Übersicht über die zu berücksichtigenden Bauzeitbeschränkungen dargestellt.
Diese betreffen jeweils nur Teilbereiche der Trasse und beeinflussen nicht den gesamten Bauablauf.
Tabelle 28: Übersicht Bauzeitbeschränkungen
Maßnahme 2013 2014
Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan Feb. März April Mai Juni
geplante Bauzeit
im Offenlandbe-reich zu berück-sichtigende Brut-zeit von Offen-landarten (S2)1)
bei Mast M.8 zu berücksichtigende Brutzeit des Turm-
falken (S2a) 1)
Verbot von Ge-hölzrodungen nach BNatSchG (S2b) 2)
bei Mast 12 und M.16 zu berück-
sichtigende Laich-zeit (S2c) 3)
Zeitraum für Höh-lenbaumkontrolle
und Verschließung (S5) 4)
1) kein Baubeginn in den rot markierten Zeiträumen 2) keine Gehölzentfernung im rot markierten Zeitraum 3) keine Bauarbeiten im rot markierten Zeitraum 4) Kontrolle potenzieller Höhlenbäume im grün markierten Zeitraum
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6.3. Gestaltungsmaßnahmen
Als Gestaltungsmaßnahmen gelten insbesondere Anpflanzungen und weitere Maßnahmen zur Ver-
minderung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Hier sind auch alle Maßnahmen darge-
stellt, die der Wiederherstellung von nur temporär in Anspruch genommenen Biotopen dienen.
Allen Gestaltungsmaßnahmen geht im Bereich der temporären Arbeitsflächen und Zuwegungen eine
fachgerechte Bodenbearbeitung voraus, um Beeinträchtigung so weit wie möglich rückgängig zu ma-
chen (siehe Maßnahme S 9). Auf Flächen, wo Masten entfernt werden, erfolgt die Bepflanzung bzw.
Einsaat im Anschluss an eine vollständige Mastentfernung einschließlich der Fundamente sowie Auf-
trag geeigneten Bodenmaterials und angemessene Verdichtung (siehe Maßnahme S 10). Fremdstoffe
sind in allen Fällen vollständig zu entfernen.
In Plan 2: Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan ist dargestellt, auf welchen Flächen welche Maß-
nahmen durchzuführen sind.
G1 – Wiederherstellung von Laubwald
Die baubedingt in Anspruch genommen Waldflächen werden nach Rekultivierung der Flächen wieder
aufgeforstet. Die Pflanzenauswahl orientiert sich an der Ausprägung des vorhandenen, verbliebenen
Waldbestandes (siehe nachfolgende Teilmaßnahmen) und ist im Rahmen der Landschaftspflegeri-
schen Ausführungsplanung zu konkretisieren. Für die Pflanzung sind gebietsheimische (autochthone)
Gehölze zu verwenden. Es erfolgt eine einjährige Fertigstellungspflege nach DIN 18916 und eine
zweijährige Entwicklungspflege nach DIN 18919. In der Anfangsphase sind die Anpflanzungen durch
geeignete Maßnahmen wie z. B. Wildschutzzäune, Drahthosen oder Vergällungsmittel vor Wildschä-
den zu schützen. Nach Abschluss der Entwicklungspflege kann eine Unterhaltung durch den Flächen-
eigentümer entsprechend der Bewirtschaftung vor Baubeginn stattfinden.
G1a Herstellung von Eichenmischwald
Auf den auf Plan 2 mit G1a gekennzeichneten Flächen (insgesamt 736 m2) erfolgt die Anlage eines
standortgerechten Eichenmischwaldbestandes. Neben Eiche (Quercus robur) sind Buche (Fagus
sylvatica), Bergahorn (Acer pseudo-platanus), Hainbuche (Carpinus betulus) sowie weitere heimische
Laubbaumarten zu verwenden. Die Artenauswahl ist in Absprache mit dem Eigentümer/Pächter der
Fläche an den angrenzenden Waldbestand anzupassen.
G1b Herstellung eines Erlen-Ufergehölzes
Auf einer Fläche von 131 m2 erfolgt im Uferbereich des Oetternbachs die Wiederherstellung eines
Erlen-Ufergehölzes. Bei der Artenauswahl sollte die Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) dominieren, ande-
re standortgerechte heimische Baumarten können in begrenztem Umfang die Anpflanzung ergänzen.
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G1c Herstellung von niederwaldartigen Beständen
Die in Plan 2 mit G1c gekennzeichneten Gehölzbereiche, die sich im Schutzstreifen befinden und
einer kontinuierlichen Pflege unterliegen (insgesamt 2.608 m2), sind entsprechend ihrem Ausgangszu-
stand aus einer Mischpflanzung aus Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung wieder herzustellen. Dazu
sind Feldahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus) und Eberesche (Sorbus aucuparia)
sowie die unter Maßnahme G 2a aufgeführten Straucharten zu verwenden.
G1d Ergänzung von Aufforstungsflächen
Die temporär in Anspruch genommenen Aufforstungsflächen westlich Mast 3 und bei Mast 29
(695 m2) sind entsprechend den angrenzenden Flächen mit einer lockeren Bepflanzung mit standort-
gerechten heimischen Laubbaumarten wieder herzustellen. Die dazwischen befindlichen Bereiche
sind gemäß Maßnahme G 3 zu bearbeiten.
G2 – Wiederherstellung von Gehölzstrukturen
G2a Gehölzpflanzungen
In Bereichen, in denen baubedingte Gehölzverluste eintreten, werden die Flächen im Anschluss an
die Baumaßnahme zur Wiederherstellung der Biotope mit standortgerechten heimischen Gehölzen
neu bepflanzt (436 m2). Die Pflanzungen nehmen Biotop- und Landschaftsbildfunktionen wahr. Die
strauchbetonte Bepflanzung (ca. 80 - 90 %) erfolgt je nach Standorteigenschaften mit den nachfol-
gend aufgeführten von der ULB Lippe empfohlenen Arten in der angegebenen Qualität und Größe. Es
gelten die Grundsätze der RAS LP 2 und die DIN 18916.
Botanischer Name Deutscher Name Qualität Größe
Acer campestre Feldahorn 2 x verschult 60-100cm
Cornus sanguinea Hartriegel 2 x verschult 60-100cm
Corylus avellana Haselnuss 2 x verschult 60-100cm
Crataegus monogyna Weißdorn 2 x verschult 60-100cm
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen 2 x verschult 60-100cm
Ligustrum vulgare Liguster 2 x verschult 60-100cm
Lonicera xylosteum Heckenkirsche 2 x verschult 60-100cm
Prunus padus Traubenkirsche 2 x verschult 60-100cm
Prunus spinosa Schlehe 2 x verschult 60-100cm
Rosa canina Hundsrose 2 x verschult 60-100cm
Rosa Carolina Sand-Rose 2 x verschult 60-100cm
Salix fragilis Bruchweide 2 x verschult 60-100cm
Salix viminalis Korbweide 2 x verschult 60-100cm
Sambucus nigra Holunder 2 x verschult 60-100cm
Viburnum opulus Schneeball 2 x verschult 60-100cm
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Um eine dichte und effektive Eingrünung zu erreichen, ist es nach den Vorgaben der ULB Lippe not-
wendig, dass pro 1,5m² ein strauchartiges Gehölz gepflanzt wird. Es erfolgt eine einjährige Fertigstel-
lungspflege nach DIN 18916 und eine zweijährige Entwicklungspflege nach DIN 18919. In der An-
fangsphase sind die Anpflanzungen durch geeignete Maßnahmen wie z. B. Wildschutzzäune, Draht-
hosen oder Vergällungsmittel vor Wildschäden zu schützen.
G2b Einzelbaumpflanzung
Zur Wiederherstellung verlorener Einzelbäume und Baumgruppen werden auf den betroffenen Flä-
chen (141 m2), welche in Plan 2 mit G2b gekennzeichnet sind, standortgerechte heimische Baumar-
ten gepflanzt (Pflanzabstand ca. 10 - 12 m, Hochstämme, Dreibocksicherung). Die Pflanzungen wer-
den entsprechend DIN 18916 vorgenommen. Die ULB Lippe sieht die folgenden Arten vor
Botanischer Name Deutscher Name Qualität Größe
Acer pseudoplatanus Bergahorn 3 x verschult St-U. 12-14cm
Betula pendula Sandbirke 3 x verschult St-U. 12-14cm
Quercus robur Stieleiche 3 x verschult St-U. 12-14cm
Fraxinus excelsior Esche 3 x verschult St-U. 12-14cm
Carpinus betulus Hainbuche 3 x verschult St-U. 12-14cm
Sorbus aucuparia Vogelbeere 2 x verschult St-U. 10-12cm
G2c Herstellung einer Streuobstwiese
Zur Wiederherstellung der temporär in Anspruch genommenen Streuobstwiese (125 m2, bei Mast 32,
siehe Plan 2: Blatt 08) erfolgt in Absprache mit dem Eigentümer/Pächter eine Orientierung an der
Restfläche der Streuobstwiese. Nach einer fachgerechten Flächenrekultivierung erfolgt die Anpflan-
zung neuer Obstbäume. Pflanzabstand, Obstsorte, Qualität und Größe sind der angrenzenden Fläche
anzupassen.
G3 – Wiederherstellung von Hochstaudenfluren
Auf diesen Flächen erfolgt die Entwicklung von Hochstaudenfluren über Sukzession (3.720 m2). Durch
diese Maßnahme werden sich standorttypische Pflanzen ansiedeln, die einen wertvollen Lebensraum
für verschiedene Tierarten darstellen. Alternativ kann eine Ansaat mit Gräsern und Kräutern vorge-
nommen werden. Zu verwenden ist ein geeigneter Landschaftsrasen nach DIN 18 917, welcher aus
heimischen standortgerechten Arten zusammengesetzt ist. Um entsprechenden Wuchsraum zur
spontanen Ansiedlung weiterer ausdauernder heimischer Wildpflanzen zu gewährleisten, sind relativ
geringe Saatmengen zu verwenden (ca. 5-10 g/m²). Durch die Maßnahme wird der temporäre Verlust
von Hochstaudenfluren ausgeglichen und eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensräume eines
breiten Artenspektrums vermieden (Laufkäfer, Schmetterlinge, Heuschrecken, Spinnen, Weberknech-
te).
Die Pflege der Flächen erfolgt entsprechend den umliegend vorhandenen Hochstaudenfluren.
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Planungsgemeinschaft LaReG 95
G4 – Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen
In Bereichen, wo Arbeitsflächen und Zuwegungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (Acker, Grün-
land) eingerichtet bzw. Masten im Bereich solcher Flächen entfernt wurden, sind die beeinträchtigten
Biotope im Anschluss an die Baumaßnahme und eine lockernde Bodenbearbeitung (siehe Maßnahme
S 9 bzw. S 10) in Absprache mit den Eigentümern/Pächtern der Flächen der umgebenden landwirt-
schaftlich bewirtschafteten Fläche entsprechend neu einzusäen (147.830 m2).
G 5 – grüner Korrosionsschutzanstrich
Zur Minderung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und zur Abschwächung der technogenen
visuellen Wirkung der Leitung ist für die neuen Masten ein grüner Korrosionsschutzanstrich vorzu-
nehmen.
Zusammenfassend sind folgende Gestaltungsmaßnahmen in Zuordnung zu den jeweiligen Konflikten
geplant:
Tabelle 29: Zusammenfassung der Gestaltungsmaßnahmen
Maßnahme Beschreibung zugeordneter Konflikt
G 1 Wiederherstellung von Laubwald T/P 2, K/L 3, L 2
G 1a Herstellung von Eichenmischwald
G 1b Herstellung eines Erlen-Ufergehölzes
G 1c Herstellung von niederwaldartigen Beständen
G 1d Ergänzung von Aufforstungsflächen
G 2 Wiederherstellung von Gehölzstrukturen T/P 2, K/L 3, L 2
G 2a Gehölzpflanzungen
G 2b Einzelbaumpflanzungen
G 2c Herstellung einer Streuobstwiese
G 3 Wiederherstellung von Hochstaudenfluren T/P 1
G 4 Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen T/P 1, K/L 1
G 5 grüner Korrosionsschutzanstrich L 3
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Planungsgemeinschaft LaReG 96
6.4. Übersicht über die verbleibenden erheblichen Konflikte und den erforderlichen
Kompensationsumfang
Auch nach Durchführung aller in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten Vermeidungs- und Min-
derungsmaßnahmen verbleiben durch das Bauvorhaben insbesondere im Bereich der neuen Mast-
standorte erhebliche Beeinträchtigungen, die auszugleichen bzw. zu ersetzen sind. Dabei handelt es
sich v.a. um den dauerhaften Verlust von Bodenfunktionen (Konflikte B 2, W 2) und Offenlandbioto-
pen (Konflikt T/P 5). Hinzu kommt eine Beeinträchtigung von Bodenfunktionen in den baubedingt in
Anspruch genommenen Bereichen (Arbeitsflächen,, Zuwegungen; Konflikt B 1), die insbesondere
durch die Verdichtung im Rahmen von Rekultivierungsmaßnahmen nicht vollständig reversibel ist und
im Kreis Lippe mit einem verminderten Kompensationsfaktor in die Bilanzierung des notwendigen
Kompensationsbedarfs mit einfließt. Des Weiteren ist die dauerhafte Gehölzpflege (hauptsächlich
Rückschnitt, ggf. auch Entfernung) im neu ausgewiesenen Schutzstreifen (Konflikt T/P 6) als nachhal-
tige Beeinträchtigung anzusehen.
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7. KOMPENSATIONSMASSNAHMEN
7.1. Methodik zur Berechnung des Kompensationsbedarfs
Da im Naturhaushalt vielfältige Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Naturgütern
bestehen, können Maßnahmen auch auf ein- und derselben Fläche die Beeinträchtigungen mehrerer
Naturgüter kompensieren (Multifunktionalität). Können zum Beispiel Beeinträchtigungen des Land-
schaftsbildes über die Kompensationsmaßnahmen für die Biotoptypen bereits ausreichend (multifunk-
tional) kompensiert werden, sind i. d. R. keine zusätzlichen Maßnahmen zur Kompensation dieser
Beeinträchtigungen erforderlich. Nachfolgend werden die wesentlichen Bewertungsgrundlagen zur
Ermittlung des Kompensationsbedarfes dargestellt.
Grundlage für die Bewertung der Eingriffe in den Naturhaushalt und die Ermittlung des benötigten
Kompensationsbedarfs stellt die vom LANUV NRW (2008) herausgegebene „Numerische Bewertung
von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ dar. Dieses Verfahren ist für ganz NRW gültig. Hier
werden die bisher in NRW angewandten Bewertungsverfahren zusammengefasst und an die aktuelle
Gesetzeslage angepasst:
• ADAM, NOHL, VALENTIN, 1986, Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingrif-
fen in die Landschaft, HRSG: MUNLV
• ARGE EINGRIFF/AUSGLEICH, 1994, Bewertungsrahmen für die Straßenplanung (EregStra), HRSG:
MWMTV, MUNLV
• LUDWIG, MEINING, 1991, Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotopty-
pen
• FROELICH & SPORBECK, SMEETS & DAMASCHEK, REINSCH, 2002, Bewertung von Eingriffen in Natur
und Landschaft, Bewertungsrahmen für unterirdische Rohrleitungen für nicht wassergefährdende
Stoffe, im Auftrag des BGW und DVGW
Bei dieser Methode werden die Biotoptypenwerte vor und nach dem Eingriff verglichen und die Diffe-
renz ermittelt, welche den Kompensationswert ergibt. Der Gesamtwert ergibt sich durch Multiplikation
mit der Flächengröße in m2. Die Wertskala reicht von 0 bis 10, wobei 10 den höchsten ökologischen
Wert darstellt (siehe auch Kap. 4.2.8).
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Im Kreis Lippe werden Bodenbeeinträchtigungen durch z.B. Versiegelung zusätzlich zum Biotopver-
lust bilanziert. Dabei gehen alle Böden in die Berechnung des Kompensationsbedarfs mit ein, gleich
ob sie im Innen- oder Außenbereich liegen und ob sie mit oder ohne besondere Bedeutung sind. Die
beeinträchtigten Böden gehen mit folgenden Kompensationsfaktoren in die Bilanz ein:
• vollständige Versiegelung: Faktor 1,0
• Teilversiegelung (z.B. wassergebundene Flächen mit Schotter): Faktor 0,5
• Verdichtung von Flächen durch temporäre Baustelleneinrichtungen (Lagerung von Materialien,
Befahren von Flächen o.ä.): Faktor 0.2
Dabei ist gemäß den Bestimmungen im Kreis Lippe davon auszugehen, dass dem Basiswert der Bio-
toptyp Acker zugrunde liegt. Bei einer nicht zu vermeidenden Inanspruchnahme von höherwertigen
Flächen kann sich der Faktor dementsprechend ändern.
7.2. Eingriffsbilanzierung
In der nachfolgenden Tabelle sind die Biotopverluste bilanziert. Dabei wurden der Zustand der vor-
handenen Biotoptypen vor Beginn der Baumaßnahmen und der Zustand nach Beendigung der Bau-
maßnahmen inkl. der Rekultivierungsmaßnahmen berücksichtigt.
Tabelle 30: Bilanzierung Biotope
lfd
Nr.1)
Fläche
[m²]
Ausgangszustand nach Planungsrealisierung Diffe-
renz5) Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
136 (Mast wird nicht verändert)
1A (UW Stumpenhagen, Mast wird nicht verändert)
1
3331 HA0 aci 2 6662 HA0 aci 2 6662 0
40 HA0 aci 2 80 SE6/LB2 neo5 3 120 40
108 HA0 aci 2 216 HA0 aci 2 216 0
2
1475 HA0 aci 2 2950 HA0 aci 2 2950 0
790 LB2 neo1 6 4740 LB2 neo1 6 4740 0
38 SE6/LB2 neo5 3 114 SE6/LB2 neo5 3 114 0
4 LB2 neo1 6 24 SE6/LB2 neo5 3 12 -12
2a
31 SE6/LB2 neo5 3 93 HA0 aci 2 62 -31
522 HA0 aci 2 1044 HA0 aci 2 1044 0
3
2458 HA0 aci 2 4916 HA0 aci 2 4916 0
42 HA0 aci 2 84 SE6/LB2 neo5 3 126 42
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Planungsgemeinschaft LaReG 99
lfd
Nr.1)
Fläche
[m²]
Ausgangszustand nach Planungsrealisierung Diffe-
renz5) Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
588 HA0 aci 2 1176 HA0 aci 2 1176 0
151 HA0 aci 2 302 HA0 aci 2 302 0
3a
56 SE6/LB2 neo5 3 168 LB2 neo1 6 336 168
11 HA0 aci 2 22 HA0 aci 2 22 0
10 BD2 100/kb 5 50 BD2 100/kb 5 50 0
67 LB2/AU0 neo1 6 402 LB2/AU0 neo1 6 402 0
4
5122 HA0 aci 2 10244 HA0 aci 2 10244 0
107 HA0 aci 2 214 HA0 aci 2 214 0
125 HA0 aci 2 250 HA0 aci 2 250 0
64 HA0 aci 2 128 SE6/LB2 neo5 3 192 64
4a
65 SE6/LB2 neo5 3 195 HA0 aci 2 130 -65
859 HA0 aci 2 1718 HA0 aci 2 1718 0
5
2229 HA0 aci 2 4458 HA0 aci 2 4458 0
229 VB/HC3 stb3 3 687 VB/HC3 stb3 3 687 0
128 VB/HC3 stb3 3 384 VB/HC3 stb3 3 384 0
5 HA0 aci 2 10 SE6/LB2 neo5 3 15 5
37 SE6/LB2 neo5 3 111 SE6/LB2 neo5 3 111 0
5a
66 HA0 aci 2 132 HA0 aci 2 132 0
1275 HA0 aci 2 2550 HA0 aci 2 2550 0
57 SE6/LB2 neo5 3 171 HA0 aci 2 114 -57
6
2464 HA0 aci 2 4928 HA0 aci 2 4928 0
36 HA0 aci 2 72 SE6/LB2 neo5 3 108 36
418 HA0 aci 2 836 HA0 aci 2 836 0
6a
54 SE6/LB2 neo5 3 162 HA0 aci 2 108 -54
460 HA0 aci 2 920 HA0 aci 2 920 0
7
2464 HA0 aci 2 4928 HA0 aci 2 4928 0
36 HA0 aci 2 72 SE6/LB2 neo5 3 108 36
150 HA0 aci 2 300 HA0 aci 2 300 0
304 HA0 aci 2 608 HA0 aci 2 608 0
313 HA0 aci 2 626 HA0 aci 2 626 0
7a
399 HA0 aci 2 798 HA0 aci 2 798 0
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Planungsgemeinschaft LaReG 100
lfd
Nr.1)
Fläche
[m²]
Ausgangszustand nach Planungsrealisierung Diffe-
renz5) Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
66 SE6/LB2 neo5 3 198 HA0 aci 2 132 -66
8
2464 HA0 aci 2 4928 HA0 aci 2 4928 0
36 SE6/LB2 neo5 3 108 SE6/LB2 neo5 3 108 0
18 SE6/LB2 neo5 3 54 HA0 aci 2 36 -18
144 VA/HC3 mr3 0 0 VA/HC3 mr3 0 0 0
151 VA/HC3 mr3 0 0 VA/HC3 mr3 0 0 0
8a
54 SE6/LB2 neo5 3 162 HA0 aci 2 108 -54
169 HA0 aci 2 338 HA0 aci 2 338 0
9
2464 HA0 aci 2 4928 HA0 aci 2 4928 0
36 HA0 aci 2 72 SE6/LB2 neo5 3 108 36
150 HA0 aci 2 300 HA0 aci 2 300 0
524 HA0 aci 2 1048 HA0 aci 2 1048 0
447 HA0 aci 2 894 HA0 aci 2 894 0
9a
62 SE6/LB2 neo5 3 186 HA0 aci 2 124 -62
480 HA0 aci 2 960 HA0 aci 2 960 0
10
2464 HA0 aci 2 4928 HA0 aci 2 4928 0
36 HA0 aci 2 72 SE6/LB2 neo5 3 108 36
112 HA0 aci 2 224 HA0 aci 2 224 0
150 HA0 aci 2 300 HA0 aci 2 300 0
862 HA0 aci 2 1724 HA0 aci 2 1724 0
10a
46 SE6/LB2 neo5 3 138 HA0 aci 2 92 -46
220 HA0 aci 2 440 HA0 aci 2 440 0
11
2500 HA0 aci 2 5000 HA0 aci 2 5000 0
28 SE6/LB2 neo5 3 84 HA0 aci 2 56 -28
36 SE6/LB2 neo5 3 108 SE6/LB2 neo5 3 108 0
224 HA0 aci 2 448 HA0 aci 2 448 0
247 HA0 aci 2 494 HA0 aci 2 494 0
11a
66 SE6/LB2 neo5 3 198 EA1
xd1;veg1
5 330 132
288 EA1
xd1;veg1
5 1440 EA1 xd1;veg
1 5 1440 0
12
1256 EA1
xd1;veg1
5 6280 EA1 xd1;veg
1 5 6280 0
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 101
lfd
Nr.1)
Fläche
[m²]
Ausgangszustand nach Planungsrealisierung Diffe-
renz5) Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
42 EA1
xd1;veg1
5 210 SE6/LB2 neo5 3 126 -84
113 EA0
xd1;veg1
5 565 EA0 xd1;veg
1 5 565 0
154 EA0
xd1;veg1
5 770 EA0 xd1;veg
1 5 770 0
293 EA0
xd1;veg1
5 1465 EA0 xd1;veg
1 5 1465 0
1182 HA0 aci 2 2364 HA0 aci 2 2364 0
12a
68 SE6/LB2 neo5 3 204 HA0 aci 2 136 -68
647 HA0 aci 2 1294 HA0 aci 2 1294 0
13
2464 HA0 aci 2 4928 HA0 aci 2 4928 0
36 HA0 aci 2 72 SE6/LB2 neo5 3 108 36
1248 HA0 aci 2 2496 HA0 aci 2 2496 0
13a
63 SE6/LB2 neo5 3 189 HA0 aci 2 126 -63
14
2500 HA0 aci 2 5000 HA0 aci 2 5000 0
146 VB/HC3 stb3 3 438 VB/HC3 stb3 3 438 0
30 SE6/LB2 neo5 3 90 HA0 aci 2 60 -30
36 SE6/LB2 neo5 3 108 SE6/LB2 neo5 3 108 0
15
3026 HA0 aci 2 6052 HA0 aci 2 6052 0
11 BA1
100/ta1/m
7 77 BA1 100/ta1/
m 7 77 0
4 SE6/LB2 neo5 3 12 HA0 aci 2 8 -4
64 SE6/LB2 neo5 3 192 SE6/LB2 neo5 3 192 0
93 HA0 aci 2 186 HA0 aci 2 186 0
15a
54 SE6/LB2 neo5 3 162 HA0 aci 2 108 -54
444 HA0 aci 2 888 HA0 aci 2 888 0
16
2458 HA0 aci 2 4916 HA0 aci 2 4916 0
42 HA0 aci 2 84 SE6/LB2 neo5 3 126 42
333 HA0 aci 2 666 HA0 aci 2 666 0
16a
47 SE6/LB2 neo5 3 141 HA0 aci 2 94 -47
205 HA0 aci 2 410 HA0 aci 2 410 0
17
1521 HA0 aci 2 3042 HA0 aci 2 3042 0
603 EA0 xd2 3 1809 EA0 xd2 3 1809 0
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 102
lfd
Nr.1)
Fläche
[m²]
Ausgangszustand nach Planungsrealisierung Diffe-
renz5) Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
359 VA/HC3 mr3 0 0 VA/HC3 mr3 0 0 0
42 HA0 aci 2 84 SE6/LB2 neo5 3 126 42
17a
62 SE6/LB2 neo5 3 186 HA0 aci 2 124 -62
293 HA0 aci 2 586 HA0 aci 2 586 0
17b
60 SE6/LB2 neo5 3 180 HA0 aci 2 120 -60
113 HA0 aci 2 226 HA0 aci 2 226 0
18
45 FN4/KB2
wf4 (2);neo
4 (4) 3 135 FN4/KB2
wf4 (2);neo4
(4) 3 135 0
542 EB0 xd5 4 2168 EB0 xd5 4 2168 0
1139 HA0 aci 2 2278 HA0 aci 2 2278 0
42 HA0 aci 2 84 SE6/LB2 neo5 3 126 42
63 HA0 aci 2 126 HA0 aci 2 126 0
18a
65 SE6/LB2 neo5 3 195 LB2 neo5 3 195 0
131 HA0 aci 2 262 HA0 aci 2 262 0
628 EB0 xd2 3 1884 EB0 xd2 3 1884 0
19
50 BF2 ta/90 8 400 BF2 ta/90 8 400 0
2408 EB0 xd2 3 7224 EB0 xd2 3 7224 0
218 EB0 xd2 3 654 EB0 xd2 3 654 0
128 EB0 xd2 3 384 EB0 xd2 3 384 0
42 EB0 xd2 3 126 SE6/LB2 neo5 3 126 0
564 EB0 xd2 3 1692 EB0 xd2 3 1692 0
19a
61 SE6/LB2 neo5 3 183 EB0 xd2 3 183 0
265 HA0 aci 2 530 HA0 aci 2 530 0
362 EB0 xd2 3 1086 EB0 xd2 3 1086 0
20
2458 HA0 aci 2 4916 HA0 aci 2 4916 0
42 HA0 aci 2 84 SE6/LB2 neo5 3 126 42
179 HA0 aci 2 358 HA0 aci 2 358 0
514 HA0 aci 2 1028 HA0 aci 2 1028 0
97 HA0 aci 2 194 HA0 aci 2 194 0
20a
62 SE6/LB2 neo5 3 186 HA0 aci 2 124 -62
195 HA0 aci 2 390 HA0 aci 2 390 0
21
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 103
lfd
Nr.1)
Fläche
[m²]
Ausgangszustand nach Planungsrealisierung Diffe-
renz5) Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
2364 HA0 aci 2 4728 HA0 aci 2 4728 0
30 SE6/LB2 neo5 3 90 HA0 aci 2 60 -30
36 SE6/LB2 neo5 3 108 SE6/LB2 neo5 3 108 0
90 HA0 aci 2 180 HA0 aci 2 180 0
157 HA0 aci 2 314 HA0 aci 2 314 0
1567 HA0 aci 2 3134 HA0 aci 2 3134 0
22
306 AB1
100/ta/m
8 2448 AB1 100/ta/m 8 2448 0
85 AB1
100/ta/m
9 765 AB1 100/ta/m 9 765 0
1211 AU1/BB9
100 (ta3)
6 7266 AU1/BB9 100 (ta3)
6 7266 0
122 AG0
100/ta1/m
7 854 AG0 100/ta1/
m 7 854 0
28 SE6/LB2 neo5 3 84 AU1/BB9
100 (ta3)
6 168 84
36 SE6/LB2 neo5 3 108 SE6/LB2 neo5 3 108 0
39 SE6/LB2 neo5 3 117 AU1/BB9
100 (ta3)
6 234 117
181 AU1/BB9
100 (ta3)
6 1086 AU1/BB9 100 (ta3)
6 1086 0
23
4115 HA0 aci 2 8230 HA0 aci 2 8230 0
41 SE6/LB2 neo5 3 123 HA0 aci 2 82 -41
56 HA0 aci 2 112 SE6/LB2 neo5 3 168 56
23 BB9 100 6 138 BB9 100 6 138 0
259 HA0 aci 2 518 HA0 aci 2 518 0
15 FN4/KB2
wf4 (neo2)
4 60 FN4/KB2 wf4
(neo2) 4 60 0
23a
66 SE6/LB2 neo5 3 198 AU2/BB9
100 (ta3)
6 396 198
28 BB9 100 6 168 BB9 100 6 168 0
212 AA1
100/ta1/m
7 1484 AA1 100/ta1/
m 7 1484 0
239 AU2/BB9
100 (ta3)
6 1434 AU2/BB9 100 (ta3)
6 1434 0
24
55 BB9 100 6 330 BB9 100 6 330 0
1649 HA0 aci 2 3298 HA0 aci 2 3298 0
16 HA0 aci 2 32 SE6/LB2 neo5 3 48 16
20 BB9 100 5 100 BB9 100 5 100 0
4 BB9 100 5 20 BB9 100 5 20 0
112 HA0 aci 2 224 HA0 aci 2 224 0
61 AT1 neo1 5 305 AT1 neo1 5 305 0
37 BF2 90/ta 8 296 BF2 100/ta 8 296 0
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 104
lfd
Nr.1)
Fläche
[m²]
Ausgangszustand nach Planungsrealisierung Diffe-
renz5) Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
148 HA0 aci 2 296 HA0 aci 2 296 0
1307 HA0 aci 2 2614 HA0 aci 2 2614 0
24a
67 SE6/LB2 neo5 3 201 HA0 aci 2 134 -67
772 HA0 aci 2 1544 HA0 aci 2 1544 0
25
2458 HA0 aci 2 4916 HA0 aci 2 4916 0
42 HA0 aci 2 84 SE6/LB2 neo5 3 126 42
660 HA0 aci 2 1320 HA0 aci 2 1320 0
115 HA0 aci 2 230 HA0 aci 2 230 0
32 BB9 100 6 192 BB9 100 6 192 0
25a
62 SE6/LB2 neo5 3 186 HA0 aci 2 124 -62
26
2375 HA0 aci 2 4750 HA0 aci 2 4750 0
42 HA0 aci 2 84 SE6/LB2 neo5 3 126 42
157 HA0 aci 2 314 HA0 aci 2 314 0
26a
68 SE6/LB2 neo5 3 204 HA0 aci 2 136 -68
94 HA0 aci 2 188 HA0 aci 2 188 0
1140 VA - 0 0 VA - 0 0 0
27
54 VA - 0 0 VA - 0 0 0
772 LB2 neo2 5 3860 LB2 neo2 5 3860 0
1618 HA0 aci 2 3236 HA0 aci 2 3236 0
1393 VA - 0 0 VA - 0 0 0
29 SE6/LB2 neo5 3 87 LB2 neo2 5 145 58
36 SE6/LB2 neo5 3 108 SE6/LB2 neo5 3 108 0
27a
68 SE6/LB2 neo5 3 204 HA0 aci 2 136 -68
425 HA0 aci 2 850 HA0 aci 2 850 0
28
2478 HA0 aci 2 4956 HA0 aci 2 4956 0
90 HA0 aci 2 180 HA0 aci 2 180 0
42 HA0 aci 2 84 SE6/LB2 neo5 3 126 42
277 HA0 aci 2 554 HA0 aci 2 554 0
28a
17 SE6/LB2 aci 2 34 HA0 aci 2 34 0
50 SE6/LB2 aci 2 100 EA0 xd5 4 200 100
160 EA0 xd5 4 640 EA0 xd5 4 640 0
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 105
lfd
Nr.1)
Fläche
[m²]
Ausgangszustand nach Planungsrealisierung Diffe-
renz5) Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
29
42 SE6/LB2 neo5 3 126 SE6/LB2 neo5 3 126 0
23 SE6/LB2 neo5 3 69 LB2/AU0 neo2 6 138 69
222 HA0 aci 2 444 HA0 aci 2 444 0
134 VB - 0 0 VB - 0 0 0
48 LB2/AU0 neo2 6 288 LB2/AU0 neo2 6 288 0
37 FN3/KB2
wf6 (neo2)
5 185 FN3/KB2 wf6
(neo2) 5 185 0
53 KB2 neo2 5 265 LB2 neo2 5 265 0
1411 HA0 aci 2 2822 HA0 aci 2 2822 0
198 KB2 neo2 5 990 KB2 neo2 5 990 0
91 FN3/KB2
wf6 (neo2)
5 455 FN3/KB2 wf6
(neo2) 5 455 0
17 FN3/KB2
wf6 (neo2)
5 85 FN3/KB2 wf6
(neo2) 5 85 0
580 LB2/AU0 neo2 6 3480 LB2/AU0 neo2 6 3480 0
30
2500 HA0 aci 2 5000 HA0 aci 2 5000 0
36 HA0 aci 2 72 SE6/LB2 neo5 3 108 36
150 HA0 aci 2 300 HA0 aci 2 300 0
236 HA0 aci 2 472 HA0 aci 2 472 0
31
2257 HA0 aci 2 4514 HA0 aci 2 4514 0
131 VA - 0 0 VA - 0 0 0
4 SE6/LB2 neo5 3 12 HA0 aci 2 8 -4
56 SE6/LB2 neo5 3 168 SE6/LB2 neo5 3 168 0
15 VA - 0 0 VA - 0 0 0
39 FN4/KB2
wf4 (neo2)
2 78 FN4/KB2 wf4
(neo2) 2 78 0
31a
244 HA0 aci 2 488 HA0 aci 2 488 0
59 SE6/LB2 neo5 3 177 HA0 aci 2 118 -59
426 HA0 aci 2 852 HA0 aci 2 852 0
32
2458 EB0 xd2 3 7374 EB0 xd2 3 7374 0
377 EB0 xd2 3 1131 EB0 xd2 3 1131 0
38 HK2 ta15a 6 228 HK2 ta15a 6 228 0
111 EB0 xd2 3 333 EB0 xd2 3 333 0
87 HK2 ta15a 6 522 HK2 ta15a 6 522 0
72 EB0 xd2 3 216 EB0 xd2 3 216 0
42 EB0 xd2 3 126 EB0 xd2 3 126 0
32a
72 SE6/LB2 neo5 3 216 EB0 xd2 3 216 0
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 106
lfd
Nr.1)
Fläche
[m²]
Ausgangszustand nach Planungsrealisierung Diffe-
renz5) Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
124 VB - 0 0 VB - 0 0 0
12 HA0 aci 2 24 HA0 aci 2 24 0
151 HA0 aci 2 302 HA0 aci 2 302 0
206 HA0 aci 2 412 HA0 aci 2 412 0
33
2464 HA0 aci 2 4928 HA0 aci 2 4928 0
464 HA0 aci 2 928 HA0 aci 2 928 0
156 HA0 aci 2 312 HA0 aci 2 312 0
752 HA0 aci 2 1504 HA0 aci 2 1504 0
36 HA0 aci 2 72 SE6/LB2 neo5 3 108 36
33a
68 SE6/LB2 neo5 3 204 HA0 aci 2 136 -68
33b
68 SE6/LB2 neo5 3 204 HA0 aci 2 136 -68
68 HA0 aci 2 136 HA0 aci 2 136 0
34
2390 HA0 aci 2 4780 HA0 aci 2 4780 0
129 HA0 aci 2 258 HA0 aci 2 258 0
151 HA0 aci 2 302 HA0 aci 2 302 0
1048 HA0 aci 2 2096 HA0 aci 2 2096 0
68 SE6/LB2 neo5 3 204 HA0 aci 2 136 -68
42 HA0 aci 2 84 SE6/LB2 neo5 3 126 42
34a
61 SE6/LB2 neo5 3 183 HA0 aci 2 122 -61
510 HA0 aci 2 1020 HA0 aci 2 1020 0
35
2464 HA0 aci 2 4928 HA0 aci 2 4928 0
647 HA0 aci 2 1294 HA0 aci 2 1294 0
145 HA0 aci 2 290 HA0 aci 2 290 0
965 HA0 aci 2 1930 HA0 aci 2 1930 0
36 HA0 aci 2 72 SE6/LB2 neo5 3 108 36
35a
54 SE6/LB2 neo5 3 162 HA0 aci 2 108 -54
74 HA0 aci 2 148 HA0 aci 2 148 0
36
2458 HA0 aci 2 4916 HA0 aci 2 4916 0
537 HA0 aci 2 1074 HA0 aci 2 1074 0
166 HA0 aci 2 332 HA0 aci 2 332 0
347 HA0 aci 2 694 HA0 aci 2 694 0
42 HA0 aci 2 84 SE6/LB2 neo5 3 126 42
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 107
lfd
Nr.1)
Fläche
[m²]
Ausgangszustand nach Planungsrealisierung Diffe-
renz5) Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
36a
15 HA0 aci 2 30 HA0 aci 2 30 0
68 SE6/LB2 neo5 3 204 HA0 aci 2 136 -68
37
2464 HA0 aci 2 4928 HA0 aci 2 4928 0
668 HA0 aci 2 1336 HA0 aci 2 1336 0
473 HA0 aci 2 946 HA0 aci 2 946 0
194 HA0 aci 2 388 HA0 aci 2 388 0
36 HA0 aci 2 72 SE6/LB2 neo5 3 108 36
37a
71 SE6/LB2 neo5 3 213 HA0 aci 2 142 -71
249 HA0 aci 2 498 HA0 aci 2 498 0
38
430 HA0 aci 2 860 HA0 aci 2 860 0
2 SE6/LB2 neo5 3 6 HA0 aci 2 4 -2
64 SE6/LB2 neo5 3 192 SE6/LB2 neo5 3 192 0
39
3564 HA0 aci 2 7128 HA0 aci 2 7128 0
4 SE6/LB2 neo5 3 12 HA0 aci 2 8 -4
64 SE6/LB2 neo5 3 192 SE6/LB2 neo5 3 192 0
381 HA0 aci 2 762 HA0 aci 2 762 0
40
1969 HA0 aci 2 3938 HA0 aci 2 3938 0
193 FN4/KB2
wf6 (neo1)
5 965 FN4/KB2 wf6
(neo1) 5 965 0
715 SC0 - 0 0 SC0 - 0 0 0
100 AU2/LB2
100/ta3 (neo1)
6 600 AU2/LB2 100/ta3 (neo1)
6 600 0
38 BF1 90/ta3 6 228 BF1
wf1/90/ta3
6 228 0
977 AU2/LB2
100/ta3 (neo1)
6 5862 AU2/LB2 100/ta3 (neo1)
6 5862 0
66 SE6/LB2 neo5 3 198 SE6/LB2 neo5 3 198 0
40a
49 SE6/LB2 - 0 0 SE6/LB2 - 0 0 0
113 SC0 - 0 0 S - 0 0 0
40b
53 SC0 - 0 0 S - 0 0 0
41
552 EB0 xd5 4 2208 EB0 xd5 4 2208 0
16 BF1 90/ta1 7 112 BF1 90/ta1 7 112 0
8 BD2 100/kd4 4 32 BD2 100/kd4 4 32 0
153 HA0 aci 2 306 HA0 aci 2 306 0
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 108
lfd
Nr.1)
Fläche
[m²]
Ausgangszustand nach Planungsrealisierung Diffe-
renz5) Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
256 BB9/FS0 100 6 1536 BB9/FB0 100 6 1536 0
70 VB - 0 0 VB - 0 0 0
100 EB0 xd5 4 400 SE6/LB2 neo5 3 300 -100
13 EB0 xd5 4 52 EB0 xd5 4 52 0
41a
28 SE6/LB2 neo5 3 84 EA0 xd2 3 84 0
151 VB - 0 0 VB - 0 0 0
270 EA0 xd2 3 810 EA0 xd2 3 810 0
41b
67 SE6/LB2 neo5 3 201 EA0 xd2 3 201 0
118 EA0 xd2 3 354 EA0 xd2 3 354 0
41c
57 SE6/LB2 neo5 3 171 HA0 aci 2 114 -57
38 HA0 aci 2 76 HA0 aci 2 76 0
41d
67 SE6/LB2 neo5 3 201 HA0 aci 2 134 -67
32 HA0 aci 2 64 HA0 aci 2 64 0
42
26 VA - 0 0 VA - 0 0 0
2374 HA0 aci 2 4748 HA0 aci 2 4748 0
163 HA0 aci 2 326 HA0 aci 2 326 0
19 HA0 aci 2 38 HA0 aci 2 38 0
100 HA0 aci 2 200 SE6/LB2 neo5 3 300 100
42a
50 SE6/LB2 neo5 3 150 HA0 aci 2 100 -50
157 VB - 0 0 VB - 0 0 0
129 HA0 aci 2 258 HA0 aci 2 258 0
42b
54 SE6/LB2 neo5 3 162 HA0 aci 2 108 -54
18 HA0 aci 2 36 HA0 aci 2 36 0
43
2400 HA0 aci 2 4800 HA0 aci 2 4800 0
199 HA0 aci 2 398 HA0 aci 2 398 0
100 HA0 aci 2 200 HA0 aci 2 200 0
100 HA0 aci 2 200 SE6/LB2 neo5 3 300 100
43a
53 SE6/LB2 neo5 3 159 HA0 aci 2 106 -53
198 VB - 0 0 VB - 0 0 0
282 HA0 aci 2 564 HA0 aci 2 564 0
43b
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 109
lfd
Nr.1)
Fläche
[m²]
Ausgangszustand nach Planungsrealisierung Diffe-
renz5) Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
58 SE6/LB2 neo5 3 174 HA0 aci 2 116 -58
97 HA0 aci 2 194 HA0 aci 2 194 0
44
3391 HA0 aci 2 6782 HA0 aci 2 6782 0
100 HA0 aci 2 200 HA0 aci 2 200 0
252 LB2 neo2 6 1512 LB2 neo2 6 1512 0
382 HE4
xd1/veg1
5 1910 HE4 xd1/veg
1 5 1910 0
42 HE4
xd1/veg1
5 210 HE4 xd1/veg
1 5 210 0
59 SE6/LB2 neo5 3 177 SE6/LB2 neo5 3 177 0
41 HA0 aci 2 82 SE6/LB2 neo5 3 123 41
1288 VB
0 0 VB
0 0 0
708 HA0 aci 2 1416 HA0 aci 2 1416 0
44a
0 SE6/LB2 neo5 3 0 HE4
xd1/veg1
5 0 0
44b
28 SE6/LB2 neo5 3 84 HE4
xd1/veg1
5 140 56
376 HE4
xd1/veg1
5 1880 HE4 xd1/veg
1 5 1880 0
43 HA0 aci 2 86 HA0 aci 2 86 0
67 VB - 0 0
0 0
131 BE2
100/ta1/m
7 917 BE2 100/ta1/
m 7 917 0
44c
23 SE6/LB2 neo5 3 69 HA0 aci 2 46 -23
99 HA0 aci 2 198 HA0 aci 2 198 0
45
5125 HA0 aci 2 10250 HA0 aci 2 10250 0
382 HA0 aci 2 764 HA0 aci 2 764 0
103 HA0 aci 2 206 HA0 aci 2 206 0
986 HA0 aci 2 1972 HA0 aci 2 1972 0
421 S6) - 0 0 S - 0 0 0
72 HA0 aci 2 144 SE6/LB2 neo5 3 216 72
28 SE6/LB2 neo5 3 84 SE6/LB2 neo5 3 84 0
45a
22 SE6/LB2 neo5 3 66 HA0 aci 2 44 -22
45b
23 SE6/LB2 neo5 3 69 HA0 aci 2 46 -23
90 HA0 aci 2 180 HA0 aci 2 180 0
45c
16 SE6/LB2 neo5 3 48 HA0 aci 2 32 -16
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 110
lfd
Nr.1)
Fläche
[m²]
Ausgangszustand nach Planungsrealisierung Diffe-
renz5) Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
Biotop-Kürzel2)
Zusatz-merk-male2)
Wert-stufe3)
Wertein-heiten4)
353 HA0 aci 2 706 HA0 aci 2 706 0
70 HA0 aci 2 140 HA0 aci 2 140 0
46
713 S6) - 0 0 S - 0 0 0
390 S - 0 0 S - 0 0 0
56 S - 0 0 S - 0 0 0
47 (UW Lage, Mast wird nicht verändert)
48 (UW Lage, Mast wird nicht verändert)
Gehölze im bestehenden Schutzstreifen künftig außerhalb des neuen Schutzstreifens
5 BF1 90/ta3 6 30 BF1 90/ta3 6 30 0
650 AU2/LB2
100/ta3 (neo1)
6 3900 AU2/LB2 100/ta3 (neo1)
6 3900 0
277 BD3 100/ta1 7 1939 BD3 100/ta1 7 1939 0
8 BF1 90/ta 8 64 BF1 90/ta 8 64 0
156 BJ0 90/ta1 7 1092 BJ0 90/ta1 7 1092 0
92 BD5 50/kd4 2 184 BD5 50/kd4 2 184 0
31 BF1 30/ta1 4 124 BF1 30/ta1 4 124 0
268 AB3
100/ta1/m
7 1876 AB3 100/ta/m 8 2144 268
271 AC0
100/ta3/m
6 1626 AC0 100/ta1/
m 7 1897 271
49 BE0 100/ta1 7 343 BE0 100/ta 8 392 49
151 BB9 100 6 906 AXX 100/ta 8 1208 302
Gehölze außerhalb der bestehenden Schutzstreifen, die künftig innerhalb des neuen Schutzstreifens liegen
20 BF1 90/ta1 7 140 BF1 90/ta3 6 120 -20
18 BD2 100/kd4 2 36 BD2 100/kd4 2 36 0
320 AC5
100/ta1/m
7 2240 AC5 100/ta3/
m 6 1920 -320
1474 AB3
100/ta1/m
7 10318 AB3 100/ta3/
m 6 8844 -1474
353 AJ0
30/ta1/m
4 1412 AJ0 30/ta3/m 3 1059 -353
377 BE0 100/ta1 7 2639 BE0
100/ta3/m
6 2262 -377
Summe 173614
404784
402937 -1847
1) mit Zusatzbuchstaben sind die Masten bezeichnet, die westlich der zugehörigen Mastnummer entfernt werden
2) Erklärung der Biotopkürzel und Zusatzmerkmale siehe Kap. 4.2.8
3) Wertstufe nach LANUV 2008
4) Werteinheiten = Fläche x Wertstufe
5) Negative Werte bedeuten eine Verschlechterung hinsichtlich des Biotopwerts, positive Werte zeigen eine Verbesserung an.
6) Fläche im Siedlungsbereich wird nicht angerechnet
Der Kompensationsbedarf für die Beeinträchtigung von Biotopen beträgt folglich:
1.847 Wertpunkte (Wertpunkte Ausgangszustand - Wertpunkte Endzustand)
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 111
Die folgende Tabelle enthält die Bilanzierung der Bodenbeeinträchtigungen. In den Bereichen, in de-
nen Masten demontiert worden, wurde die Entsiegelung in die Bilanz mit einbezogen.
Tabelle 31: Bilanzierung Boden
Mast Versiegelung Entsiegelung Arbeitsfläche (temp. Bean-spruchung)
Wert Versiegelung (Bilanzierungs-faktor = 1)
Wert Entsiegelung (Bilanzierungs-faktor = 1)
Wert Arbeits-fläche
(Bilanzierungs-faktor = 0,2)
lfd Nr. 1) [m2] [m2] [m2] [Wertpunkte
= Fläche * Bilan-zierungsfaktor]
[Wertpunkte = Fläche * Bilan-zierungsfaktor]
[Wertpunkte = Fläche * Bilan-zierungsfaktor]
136 (Mast wird nicht verändert)
1A (UW Stumpenhagen, Mast wird nicht verändert)
1 40
3439 40
688
2 4
1965 4
453
2a
31 522
31 104
3 42
3197 42
639
3a
56 91
56 18
4 64
5354 64
1071
4a
65 859
65 172
5 5
2586 5
517
5a
57 1341
57 268
6
2882 36
576
6a
54 460
54 92
7 36
3231 36
646
7a
66 399
66 79,8
8
18 2813
18 563
8a
54 169
54 34
9 36
3585 36
717
9a
62 480
62 96
10 36
3588 36
718
10a
46 220
46 44
11
28 2971
28 594
11a
66 288
66 58
12 42
2998 42
600
12a
68 647
68 129,4
13 36
3712 36
742
13a
63
63
14
30 2646
30 529
15
4 3130
4 626
15a
54 444
54 89
16 42
2791 42
558
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Mast Versiegelung Entsiegelung Arbeitsfläche (temp. Bean-spruchung)
Wert Versiegelung (Bilanzierungs-faktor = 1)
Wert Entsiegelung (Bilanzierungs-faktor = 1)
Wert Arbeits-fläche
(Bilanzierungs-faktor = 0,2)
lfd Nr. 1) [m2] [m2] [m2] [Wertpunkte
= Fläche * Bilan-zierungsfaktor]
[Wertpunkte = Fläche * Bilan-zierungsfaktor]
[Wertpunkte = Fläche * Bilan-zierungsfaktor]
16a
47 205
47 41
17 42
2483 42
497
17a
62 293
62 59
17b
60 113
60 23
18 42
1789 42
358
18a
65 759
65 152
19 42
3368 42
674
19a
61 627
61 125
20 42
3248 42
650
20a
62 195
62 39
21
30 4178
30 836
22
67 1917
67 383
23 15
4445 15
889
23a
66 479
66 96
24 36
3373 36
675
24a
67 772
67 154
25 42
3265 42 0 653
25a
62
62
26 42
2532 42
506
26a
68 1234
68 247
27
29 3837
29 767
27a
68 425
68 85
28 42
2845 42
569
28a
67 160
67 32
29
23 2521
23 504
30 36
2922 36
584
31
4 2442
4 488
31a
59 670
59 134
32 42
3143 42
629
32a
72 493
72 99
33 36
3836 36
767
33a
68
68
33b
68 68
68 14
34 42 68 3718 42 68 744
34a
61 510
61 102
35 36
4221 36
844
35a
54 74
54 15
36 42
3508 42
702
36a
68 15
68 3
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Mast Versiegelung Entsiegelung Arbeitsfläche (temp. Bean-spruchung)
Wert Versiegelung (Bilanzierungs-faktor = 1)
Wert Entsiegelung (Bilanzierungs-faktor = 1)
Wert Arbeits-fläche
(Bilanzierungs-faktor = 0,2)
lfd Nr. 1) [m2] [m2] [m2] [Wertpunkte
= Fläche * Bilan-zierungsfaktor]
[Wertpunkte = Fläche * Bilan-zierungsfaktor]
[Wertpunkte = Fläche * Bilan-zierungsfaktor]
37 36
3799 36
760
37a
71 249
71 50
38
2 430
2 86
39
4 6107
4 1221
40 100
1730 100
346
40a
40b
41 100
1068 100
211
41a
28 421
28 84
41b
67 118
67 24
41c
57 38
57 8
41d
67 32
67 6
42 100
2582 100
516
42a
50 286
50 57
42b
54 18
54 4
43 100
2699 100
540
43a
53 480
53 96
43b
58 97
58 19
44 41
4621
924
44a
68 939
68 188
44b
28 608
28 122
44c
23 99
23 20
45 72
7017 72
1403
45a
22
22
45b
23 90
23 18
45c
16 423
16 85
46
47 (UW Lage, Mast wird nicht verändert)
48 (UW Lage, Mast wird nicht verändert)
Sum-me
1.547 2.939 161.742 1.506 2.939 32.348
1) mit Zusatzbuchstaben sind die Masten bezeichnet, die westlich der zugehörigen Mastnummer entfernt werden
Der additive Kompensationsbedarf für die Beeinträchtigung der Böden beträgt folglich:
1.506 + 32.348 – 2.939 = 30.915 Wertpunkte
(Wertpunkte Versiegelung + Wertpunkte Arbeitsflächen/Zuwegungen - Wertpunkte Entsiegelung)
Der gesamte Kompensationsbedarf beträgt folglich:
30.915 + 1.847 = 32.762 Wertpunkte
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7.3. Erläuterung der Kompensationsmaßnahmen
Der Ausgleich bzw. Ersatz der nicht im Eingriffsbereich kompensierbaren Beeinträchtigungen erfolgt
über das vorhandene Ökokonto des Kreises Lippe (E 1). Durch den Eingriffsverursacher ist analog
eines Ersatzgeldes auf Grundlage des § 5 BNatSchG eine monetäre Zahlung an den Kreis Lippe zu
richten, deren Höhe nach Eingang des LBP‘s durch den Kreis festgesetzt wird, sich nach dem be-
rechneten Kompensationsbedarf richtet und zweckgebunden in Maßnahmen des Ökokontos fließt.
Der über das Ökokonto auszugleichende Kompensationsbedarf beträgt insgesamt 32.762 Wertpunkte
(siehe Bilanzierung Kap. 7.2).
Tabelle 32: Zusammenfassung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Maßnahmen - Nr. Maßnahme
E 1 Einzahlung Ökokonto Kreis Lippe
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8. QUELLENVERZEICHNIS
BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD (2004): Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan), Teilabschnitt
Oberbereich Bielefeld Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2012): Landschaftssteckbriefe, http://www.bfn.de/geoinfo/land-
schaften/ BURRICHTER, E., POTT, R., FURCH, H. (1988): Geografisch-landeskundlicher Atlas von Westfalen, Po-
tentielle Natürliche Vegetation, Themenbereich II Landesnatur, Lieferung 4, Doppelblatt 1, Herausgeber.: Geographische Kommission für Westfalen, Landesverband Westfalen Lippe, Aschendorff Münster
DINTER W. (1999): Naturräumliche Gliederung E.ON WESTFALEN WESER (2013): Erläuterungsbericht zum Vorhaben Ersatzneubau 110-kV-Leitung
Stumpenhagen – Lage Nr. 102-103 mit Umbau der 110-kV-Leitung Lage – Vahlhausen Nr. 112-113 (UW Lage – Mast 12)
JARASS ET. AL. (1989): Von der Sozialkostentheorie zum umweltpolitischen Steuerungsinstrument.
Boden- und Raumbelastungen durch Hochspannungsleitungen - Nomos, Baden-Baden KÖPPEL, J. ET AL. 1998: Praxis der Eingriffsregelung. Schadenersatz an Natur und Landschaft? Ulmer
Verlag, Stuttgart. KREIS LIPPE (2003): Gewässergütekarte LAMBRECHT, H. (1998): Der Vollzug des Vermeidungsgebots der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege-
lung- Grundlagen, offene Fragen und Perspektiven am Beispiel des Straßenbaus.- In: Zeit-schrift für Angewandte Umweltforschung, , Jg. 11, H. 2., S. 167-185.
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV) (2008): Numerische Bewer-
tung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, September 2008 LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV) (2009): Biotoptypen in
Nordrhein-Westfalen 2009 LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV) (2010): Klima und Klima-
wandel in Nordrhein-Westfalen LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV) (2012): Linfos NRW, Karte
Verbundflächen in Nordrhein-Westfalen LANDESUMWELTAMT NRW (LUA) (2004): Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materi-
alien auf oder in den Boden gemäß § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung LANUV (Hrsg.) (2010): Rote Liste und Artenverzeichnis der Farn- und Blütenpflanzen - Pteridophyta
et Spermatophyta – in Nordrhein Westfalen LANUV (Hrsg.) (2008): Rote Liste und Artenverzeichnis der Brutvögel - Aves – in Nordrhein-Westfalen
MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW
(MKULNV) (2012): ELWAS-IMS, GIS-Tool für Abwasser, Gewässergüte, Grundwas-ser/Trinkwasser und Oberflächengewässer in NRW. Internet-Adresse: http://www.elwasims. nrw.de/ims/ELWAS-IMS/viewer.htm
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MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES
NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNLV) (2008): Mehr Leben für Werre, Bega und Co. Die Bäche und das Grundwasser im Gebiet der Werre – Zustände, Ursachen von Belastungen und Maßnah-men
NABU (2003): Vorsicht Stromschlag!, Empfehlungen zum Vogelschutz an Energiefreileitungen, im
Auftrage des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit NOHL (1993):Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe: Materialien für
die naturschutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlung
SCHLÜPMANN, M., T. MUTZ, A. KRONSHAGE, A. GEIGER U. M. HACHTEL unter Mitarbeit des Arbeitskreises Amphibien und Reptilien in NRW (2011): Rote Liste und Artenverzeichnis der Lurche - Amphibia - in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung (Stand September 2011) (Hrsg. LANUV)
SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K.SCHRÖDER U. C. SUDFELDT (Hrsg.)
(2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Im Aufrag der Länder-arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und des Dachverbandes Deuscher Avifaunisten e. V. (DDA). Radolfzell. 792 S.
UNB KREIS LIPPE & BIOLOGISCHE STATION LIPPE (2012): Abfrage aktueller avifaunistischer Daten in
Trassennähe
Gesetze und Richtlinien
26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über elektro-magnetische Felder – 26. BImSchV) vom 16. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1966)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554),
zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 31 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)
DIN 18300: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Erdarbeiten (2010) DIN 18915: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten (2002) DIN 18916: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten (2002) DIN 18920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen (2002) DIN 19731: Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenmaterial (1998) EG - Wasserrahmenrichtlinie: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemein-schaft im Bereich der Wasserpolitik
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005
(BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74)
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fas-
sung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)
Landschaftspflegerischer Begleitplan Ersatzneubau 110-kV-Leitung Stumpenhagen - Lage Nr. 102-103
Planungsgemeinschaft LaReG 117
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
(BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. II, 1998, 502) zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 9.12.2004 I 3214.
Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetztes in Nordrhein-Westfalen
(Landesbodenschutzgesetz – LBodSchG NW) vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. 2000 S. 439) Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz -
LG) vom 21. Juli 2000, GV. NRW. S. 568, zuletzt geändert am 16. März 2010, GV. NRW. S. 185
RAS-LP - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege RAS-LP 2: RAS-LP, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (Ausgabe 1993) RAS-LP 4: RAS-LP, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei
Baumaßnahmen (Ausgabe 1999) Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über
die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) - Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 20 vom 26.1.2010) S. 7 (EU-Vogelschutzrichtlinie)
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie
der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363, S. 368)
Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von exemplaren
wildlebender Tier und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. EG Nr. L 61 S. 1 vom 3.3.1997, zuletzt geändert durch VO (EG) Nr. 1476/ 1999 vom 7. Juli 1999, ABl. EG Nr. L 171 S. 5
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung -
BArtSchV) in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)
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Planungsgemeinschaft LaReG
Anhang I: FFH-Verträglichkeitsvorprüfung