Post on 17-Feb-2016
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032 INSTO 08 PPS 0001
Ladungssicherung für Hufschmiedefahrzeuge
Ladung? – die rollende Werkstatt Materialien Pflegemittel, Heilmittel Werkzeuge Maschinen Geräte, Apparate Gasflasche(n) Einbauten Schürzen, PSA Reste, Abfall …
Interessen an Ladungssicherung? Vorhandensein aller nötigen Werkzeuge vor Ort Raum effizient nutzen:
Zugänglichkeit zu allen untergebrachten Geräten, Werkzeugen und Materialien nach Zugriffshäufigkeit
Suchen, Platzmangel und unnötige Fahrten vermeiden („Ladung“ wiederfinden)
Fahrzeug nicht beschädigen „Ladung“ nicht beschädigen nichts ins Genick bekommen Fahrstabilität Kraftstoffverbrauch
„Zielkonflikt“ Ladungssicherung
0014
Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften
StraßenverkehrsrechtStVO, StVZO
Unfallverhütungs-vorschriften
BGV A1, BGV D29
BetriebssicherheitBetrSichV
GefahrgutrechtGGVSEB
Haftung und SanktionenOwiG, StGB, BGB, HGB
sonstige RegelungenTRBS, VDI-, DIN-, EN-
Normen,BGI, CTU-Packrichtlinien
§ 22 UVV „Fahrzeuge“ (BGV D29)Fahrzeugaufbauten müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeuges die Ladung gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen, Herabfallen … … gesichert ist oder werden kann.Ist eine Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau allein nicht gewährleistet, müssen Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden sein.
„Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht
anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist
oder bekannt sein muss, dass … die Ladung
… nicht vorschriftsmäßig ist, oder dass die
Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die
Ladung oder die Besetzung leidet.“
§ 31 (2) StVZO: Verantwortung für den Betrieb
§ 22 (1) StVO: Sicherheit der Ladung
„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie
Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
BGI 51339.3 Ladungssicherungo Fahrzeug muss geeignet seino … Lastverteilung (tief, längs,
achsgerecht)o Ladung sichern - gemäß den
üblichen Verkehrsbedingungeno Fahrzeuge in Aufbau und
Ausrüstung gemäß den Erfordernissen aus-/umrüsten
o …
Belastbarkeit der Trennwand nach DIN 75410-3
Bei Kastenwagenist nach DIN 75410-3 die Belastbarkeit desAufbaus - mit Ausnahme Trennwand und Zurrpunkte - nicht geregelt.Diese ist ggf. durch Herstellerbescheinigungoder Gutachten nachzuweisen.
Skizze: BGHM, Günther
FahrzeugausrüstungenBOTTrecaMODUL-SYSTEMService-SYSTEMSortimoWürthALUCASYNCRO SYSTEMStoreVanGENTILItransporter-factoryQuirmbachHartmannariva
www.ache-fahrzeugeinrichtungen.dewww.altec-singen.dewww.boesenberg.dewww.dinzl.dewww.hafa-rs.dewww.koegl.dewww.plastipol-scheu.dewww.tanosmobil.dewww.thuleprofessional.comwww.vanycare.de
Lastverteilungsplan Kleintransporter (KEP)
Beispiel: KastenwagenNutzlast 1300kgzulässiges Gesamtgewicht 3500kg Quelle:
Nützliche Zurrmittel für FormschlussMini-Zurrgurte mit Klemmschloss oder Hobbyratsche
Einteilige Zurrgurte
• zum Bündeln von Ladungsteilen oder Umreifen mit Fahrzeug(teilen)• nur mit Etikett zur Ladungssicherung geeignet!
Fotos: BGHM, Günter
Gepäckträger-Spanngurte
„Gepäckgummi“
„Spanngummi“„Gepäckseil“
…sind zur Ladungssicherung in Kraftfahrzeugen nicht geeignet!
„Gepäckspinne“
„Gepäckspanner“
Fotos: BGHM, Günther