Post on 17-Sep-2018
KurssKript2012
„Lernen sie von ihren prüfern!“
Grußwort der Dekanin
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen!
Im Sommersemester startet der zweite Teil das fakultätseigenen
Examensvorbereitungsprogramm „RUBRUM“. Wir haben für Sie lange an dem
Programm getüftelt, seit wir durch die Einführung der Studienbeiträge finanziell in die
Lage versetzt worden sind, unsere ambitionierten Ideen in die Tat umzusetzen.
Inzwischen können wir feststellen, dass sich unser Kurskonzept etabliert und großen
Zuspruch gefunden hat. Dennoch sind wir weiterhin von dem Ehrgeiz getragen, unser
Angebot für Sie kontinuierlich auszubauen und Ihre Examensvorbereitung weiter zu
optimieren. So haben Sie seit dem WS 2010/2011 die Möglichkeit, sämtliche Klausuren
des Klausurenkurses auch nachträglich zur Korrektur einzureichen. Ein weiterer
Schwerpunkt der Neuerungen betrifft den Ausbau der mündlichen
Prüfungssimulationen. Nach meiner festen Überzeugung haben wir Ihnen ein
All-inclusive-Angebot ultra plus***** zusammengestellt, das für Sie selbstverständlich
mit keinerlei weiteren Kosten verbunden ist und als konkurrenzlos bezeichnet werden
kann.
Prüfer, die die Leistungen sowohl im schriftlichen wie auch im mündlichen Teil der
staatlichen Pflichtfachprüfung bewerten, also Ihre künftigen Prüfer, bieten Ihnen in
Wiederholungskursen, Klausurenkursen und Rhetorikkompetenzkursen mit
Prüfungssimulationen alles, was Sie für eine erfolgreiche Examensvorbereitung
benötigen. Profitieren Sie davon und machen Sie mit. Hingehen, lernen und vor allem
auch denken müssen Sie nämlich selbst.
Wenn wir gemeinsam anpacken, können wir durch unsere wissenschaftlich fundierte
und gleichzeitig examensorientierte Ausbildung einerseits und durch Ihre Begabung
und Ihren Fleiß andererseits viel erreichen!
Glück auf!
Ihre
Professorin Dr. Adelheid Puttler
D e k a n i n
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Stimme der Absolventen
Name: Katharina Krisor
Derzeitige Tätigkeit: Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Cremer
Noten: Staatlich: 10,9 / Gesamt: 12,28
Ich habe ausschließlich das RUBRUM besucht, weil… das RUBRUM alles geboten hat, was ich zu meiner Examensvor-bereitung benötigt habe!
Name: Florian Fuchs
Derzeitige Tätigkeit: Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Schildt
Noten: Staatlich: 9,0 / Gesamt: 8,7
Ich habe ausschließlich das RUBRUM besucht, weil… das Jurastudium für mich an der Uni stattfindet und nicht in einer privaten Schule!
Name: Benjamin Schulz
Derzeitige Tätigkeit: Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Lohse
Noten: Staatlich: 8,4 / Gesamt: 8,7
Ich habe ausschließlich das RUBRUM besucht, weil… ich Jura von den Personen lernen wollte, die mich im Examen prüfen!
Name: Sven Lohse
Derzeitige Tätigkeit: Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Dekanats der Juristischen Fakultät Bochum
Noten: Staatlich: 9,1 / Gesamt: 9,97
Ich habe ausschließlich das RUBRUM besucht, weil… man das Geld sinnvoll investieren kann!
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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Inhaltsverzeichnis
A. Das „RUBRUM-Team“ ....................................................................................................................... 4
B. „RUBRUM“ im Überblick ................................................................................................................... 5
C. Stundenplan ......................................................................................................................................... 7
D. Wiederholungskurs ............................................................................................................................ 8
I. Terminpläne ............................................................................................................................... 10
1. Zivilrecht ................................................................................................................................. 10
a) Wintersemester 2011/2012 ....................................................................................... 10
b) Sommersemester 2012 ............................................................................................... 11
2. Strafrecht ............................................................................................................................... 12
3. Öffentliches Recht .............................................................................................................. 14
II. Inhaltsübersichten .................................................................................................................... 16
1. Zivilrecht ................................................................................................................................. 16
2. Strafrecht ............................................................................................................................... 19
3. Öffentliches Recht .............................................................................................................. 22
E. Klausurenkurs .................................................................................................................................... 30
I. Gesamtübersicht, SS 2012 .................................................................................................... 31
II. Zivilrecht, SS 2012 ................................................................................................................... 32
III. Strafrecht, SS 2012 ................................................................................................................. 33
IV. Öffentliches Recht, SS 2012 ................................................................................................. 34
F. Probeexamen ..................................................................................................................................... 35
G. Rhetorikkompetenzkurs und Prüfungssimulationen ............................................................. 36
H. Wiederholerkurse .............................................................................................................................. 37
I. 10 Gründe für „RUBRUM“ .............................................................................................................. 38
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A. Das „RUBRUM-Team“
Die Juristische Fakultät beschäftigt speziell für Sie ein Team von Mitarbeitern,
dessen Aufgabenbereich sich allein auf die Vorbereitung und Betreuung des
Examensvorbereitungsprogramms „RUBRUM“ erstreckt. Sie können gerne Fragen
zu den Angeboten der Juristischen Fakultät oder generell zur Examensvorbereitung
an das „RUBRUM-Team“ richten.
Zivilrecht: Strafrecht:
Koordination: Koordination:
Professor Dr. Fabian Klinck
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Römisches Recht und Europäisches
Privatrecht
GC 5/38
Professor Dr. Klaus Bernsmann
Lehrstuhl für Straf- und
Strafprozessrecht
GC 5/147 - 152
Öffentliches Recht: Organisatorische Leitung:
Koordination: Ansprechpartner:
Professor Dr. Wolfram Cremer
Lehrstuhl für Öffentliches Recht
und Europarecht
GC 8/160
Sven Lohse
Sven.Lohse@rub.de
Tel.: 0234/32-22881
GC 6/129
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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B. „RUBRUM“ im Überblick
Ziel von „RUBRUM“
„RUBRUM“ zielt darauf ab, Sie so auf das Examen vorzubereiten, dass Sie ohne
Inanspruchnahme fremder Hilfe gut gerüstet in die erste juristische Staatsprüfung
gehen können.
Konzeption des Programms – „Näher am Examen“
„RUBRUM“ ist ganz auf die Prüfung im ersten Staatsexamen zugeschnitten.
Dementsprechend erfolgt die examensorientierte und damit fallbezogene
Wissensvermittlung in den Wiederholungskursen. In den Klausurenkursen können
Sie dieses Wissen auf Originalexamensklausuren der Justizprüfungsämter
anwenden und so den schriftlichen Teil des Examens trainieren. Die
Rhetorikkompetenzkurse mit Prüfungssimulationen bieten Ihnen eine optimale
Vorbereitung auf Ihre mündliche Prüfung. Auch hier wird auf Vorlagen von echten
Prüfungen aus dem ersten Staatsexamen zurückgegriffen.
Vorkenntnisse
„RUBRUM“ orientiert sich an den Examensanforderungen. Es wird daher erwartet,
dass die Teilnehmer diese in den Grundzügen beherrschen.
Dozenten – „Lernen Sie von Ihren Prüfern“
Mit „RUBRUM“ sind Sie näher am Examen. Dementsprechend sind alle Dozenten
erfahrene Prüfer und können Ihnen daher besser als jeder andere dessen
Anforderung vermitteln. Zugleich ist damit sichergestellt, dass deren
Prüfungserfahrungen in Ihre Examensvorbereitung einfließen. Außerdem lernen Sie
so schon eine Vielzahl Ihrer möglichen Prüfer persönlich kennen.
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Internetpräsenz
Über die Fakultätshomepage unterrichtet Sie „RUBRUM“ über seine Angebote und
stellt Ihnen weitere mit ihm im Zusammenhang stehende Informationen zur
Verfügung. In den Kursen wird auf die Dienste des e-Learning-Systems Blackboard
der Ruhr-Universität Bochum zurückgegriffen, um etwa Kursmaterialien zur Vor-
und Nachbereitung bereitzustellen. Wenn Sie bei Ihrer Blackboardanmeldung eine
regelmäßig genutzte E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie auch per E-Mail über
aktuelle Änderungen und Informationen unterrichtet.
Lerngruppenvermittlung
„RUBRUM“ unterstützt Sie auf Ihren Wunsch bei der Bildung von privaten
Arbeitsgemeinschaften. Interessenten können sich an das „RUBRUM-Team“
wenden.
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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C. Stundenplan
Uhrzeit Mo Di Mi Do Fr Sa
08.00 - 09.00 W - Kurs W - Kurs
09.00 - 10.00 ZivilR ÖffR Klausurenkurse
10.00 - 11.00 HGC 20 HGC 20 Klausuren
11.00 - 12.00
12.00 - 13.00 W-Kurs HGC 10
13.00 - 14.00 StR
14.00 - 15.00 Klausurenkurs
HGC 20 (12-14) Klausurenkurse
15.00 - 16.00 Be-
HGB 40 (14-16) Klausuren/Be-
16.00 - 17.00 sprechungen
W-Kurs sprechungen
17.00 - 18.00 HZO 20 ZivilR HZO 30
18.00 - 19.00 HGC 20
Termin- und Raumänderungen werden vorbehalten! Bitte beachten Sie stets aktuelle
Ankündigungen auf der Fakultätshomepage, im Blackboard und auf den Aushängen von
„RUBRUM“!
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D. Wiederholungskurs
Der Aufbau und die Inhalte der Wiederholungskurse orientieren sich ganz an den
Anforderungen der staatlichen Pflichtfachprüfung. Der Prüfungsstoff wird Ihnen
examensorientiert, also fallbezogen, durch erfahrene Prüfer vermittelt. Typische
Schwachstellen der Examensvorbereitung werden ebenso angesprochen wie Wege zur
Optimierung der systematischen und methodischen Denkweise. Die einzelnen
Rechtsbereiche werden in ihrem inhaltlichen und systematischen Zusammenhang
vorgestellt. Anschließend wird durch eine darauf abgestimmte praxisnahe - sich auf
Examensniveau bewegende - Fallbearbeitung gezielt das inhaltliche und strukturelle
Problemdenken geschärft. Dabei handelt es sich um „Ausschnitte“ aus
Originalexamensklausuren der letzten Jahre und „Grundfälle“ aus der höchst- bzw.
obergerichtlichen Rechtsprechung. Die regelmäßig bei der Lösung eines Falles
anzutreffenden Verknüpfungen verschiedener Rechtsbereiche werden dabei
herausgearbeitet und veranschaulicht. Hilfestellungen erfolgen auf inhaltlicher,
systematischer und methodischer Ebene.
Die fortlaufende Möglichkeit der Teilnehmer zu Fragestellungen und zum
Rechtsgespräch ist selbstverständlich. Aktive Beteiligung ist erwünscht, weil sie die
Teilnehmer in ihrer Examensvorbereitung voran bringt und mental stärkt. Zur
Interaktion zwischen Dozenten und Teilnehmern wird auf die Einsatzmöglichkeiten des
Blackboards zurückgegriffen.
Die Kurse sind als Jahreskurse konzipiert. Ihnen liegt eine aufeinander abgestimmte
Gesamtgliederung zugrunde. Zur Vor- und Nachbereitung erhalten Sie umfassende
Materialien wie Literaturangaben, Schaubilder, Urteile, Übersichten und Fälle. So
wurden in den Wiederholungskursen 2010/2011 den Teilnehmern rund 2000 Seiten
Kursmaterialen als Download zur Verfügung gestellt. Im folgenden Durchgang wurde
dieser Bestand weiter ausgebaut.
Zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist unbedingt eine vorherige Anmeldung über
VSPL erforderlich. Ohne Anmeldung ist ein Zugriff auf die Kursunterlagen im
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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Blackboard ausgeschlossen. Zur Teilnahme an allen Wiederholungskursen ist eine
VSPL-Anmeldung zu einer der Veranstaltungen ausreichend.
Eine erfolgreiche Examensvorbereitung ist auf die kontinuierliche Kursteilnahme
angewiesen. Für Studierende, die regelmäßig an den Wiederholungskursen
teilgenommen haben, wird in der vorlesungsfreien Zeit des SS 2012 ein Probeexamen
angeboten.
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I. Terminpläne
1. Zivilrecht
Soweit nicht anders angekündigt, findet der Wiederholungskurs im Bürgerlichen Recht
montags im HGC 20 statt. Die Kurseinheiten „Handels- und Gesellschaftsrecht“ und
„Zivilprozessrecht“ finden ebenfalls im HGC 20 statt.
a) Wintersemester 2011/2012
MO 8.30 - 9.15 9.15 – 10.00 10.15 - 11.00 11.00 - 11.45
10.10. Rechtsgeschäftslehre
17.10. [Prof. Klinck]
24.10.
31.10.
07.11.
14.11.
21.11. Vertragliche Schuldverhältnisse I
28.11. [Prof. Schaub]
05.12.
12.12.
19.12.
09.01. Vertragliche Schuldverhältnisse II
16.01. [Prof. Lohse]
23.01.
30.01.
06.02.
13.02.
20.02. Familien-/Erbrecht
27.02. [Dr. Müller]
05.03.
12.03.
19.03. Arbeitsrecht
26.03. [Prof. Joussen]
02.04.
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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b) Sommersemester 2012
MO 8.30 - 9.15 9.15 – 10.00 10.15 - 11.00 11.00 - 11.45
09.04 Ostermontag
16.04. Gesetzliche Schuldverhältnisse
23.04. [Prof. Schaub]
30.04.
07.05.
14.05.
21.05.
28.05 Pfingstmontag
04.06. Sachenrecht
11.06. [Prof. Klinck]
18.06.
25.06.
02.07.
09.07.
DI 16:00 – 19:00 Uhr
03.04. Handels-/Gesellschaftsrecht
[Prof. Lohse] 10.04.
17.04.
24.04.
08.05. Zivilprozessrecht
[Prof. Klinck] 15.05.
22.05.
29.05. Pfingstferien
05.06.
: vorlesungsfreie Zeit
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2. Strafrecht
Der Wiederholungskurs im Strafrecht von Herrn Professor Bernsmann findet
donnerstags von 12-14 Uhr im HGC 20 und von 12-14 Uhr im HGB 40 statt.
Datum 10-12 12-14
13.10. [Prof. Bernsmann]
20.10.
27.10.
03.11.
10.11.
17.11.
24.11.
01.12.
08.12.
15.12.
22.12.
29.12. Weihnachtsferien
05.01.
12.01.
19.01.
26.01.
02.02.
04.02.
bis
31.03.
In der vorlesungsfreien Zeit des WS 2011/2012 werden angeboten:
Gemeingefährliche Delikte, Konkurrenzlehre am 08./15./22.03.
im HGC 20
[Dr. Groth]
Strafprozessrecht am 09./16./23.02 im HGC 20
[Prof. Hellebrand]
05.04.
10.04.
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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12.04.
19.04.
26.04.
03.05.
10.06.
17.05. Himmelfahrt
24.05.
31.05. Pfingstferien
07.06. Fronleichnam
14.06.
21.06.
28.06.
05.07.
12.07.
: vorlesungsfreie Zeit
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3. Öffentliches Recht
Soweit nicht anders angekündigt, findet der Wiederholungskurs im Öffentlichen Recht
stets im HGC 20 statt. Am 07.02.2012 findet die Kurseinheit „allgemeines
Verwaltungsrecht“ im HGB 50 statt.
Di 08.30 - 09.15 09.15 - 10.00 10.15 - 11.00 11.00 - 11.45
11.10. Staatsrecht (Grundrechte)
18.10. [Prof. Cremer]
25.10.
01.11. Allerheiligen
08.11.
Mi. 16.11.
22.11 Staatsrecht (Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozess-
recht)
29.11. [Prof. Magen] 06.12.
13.12.
20.12.
27.12. Weihnachtsferien
03.01.
10.01. Europarecht
17.01. [Prof. Burgi]
24.01.
31.01.
07.02. Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht
14.02. [Prof. Andrick]
21.02.
28.02.
06.03.
13.03.
20.03.
27.03.
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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03.04. Baurecht / Kommunalrecht
[Prof. Kaltenborn]
10.04.
17.04.
24.04.
01.05. 1. Mai
08.05.
15.05.
22.05.
29.05. Pfingstferien
05.06. Polizeirecht / Staatshaftungsrecht
12.06. [Prof. Härtel]
19.06.
26.06.
03.07.
10.07.
17.07.
: vorlesungsfreie Zeit
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II. Inhaltsübersichten 1. Zivilrecht
I. Tatbestand der Willenserklärung
II. Vertrag
1. Vertragsschluss
2. Vertragsfreiheit und ihre Einschränkungen (AGG und AGB-Recht im
Überblick)
III. Willensmängel/Anfechtung
IV. Geschäftsfähigkeit
V. Stellvertretung
I. Erfüllung und Erfüllungssurrogate
II. Leistungsstörungen
1. Verknüpfung von Leistungspflichten
2. Die Verantwortlichkeit des Schuldners
3. Unmöglichkeit
4. Geschäftsgrundlage, Rücktritt und Kündigung
5. Schuldnerverzug
6. Schlechterfüllung (Aspekte des allgemeinen Leistungsstörungsrechts)
7. Gläubigerverzug
III. Allgemeines Schadensersatzrecht
IV. Mehrpersonenverhältnisse
1. Einbeziehung Dritter in den Vertrag (Vertrag zugunsten Dritter; Vertrag mit
Schutzwirkung für Dritte)
2. Drittschadensliquidation
3. Rechtsnachfolge
4. Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern
A. Rechtsgeschäftslehre
B. Schuldrecht I (Allgemeine Lehren)
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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V. Verbraucherschützender Widerruf und Widerrufsfolgen
I. Kaufrecht
II. Mietrecht
III. Werkvertragsrecht
IV. Darlehensvertragsrecht
V. Reisevertragsrecht
VI. Bürgschaftsrecht
VII. Recht der sonstigen auf eine Tätigkeit gerichteten Verträge (Auftrag,
Geschäftsbesorgung, Anwalts- und Maklervertrag)
I. Geschäftsführung ohne Auftrag
II. Deliktsrecht; Haftung nach dem ProdHaftG und dem StVG mit besonderen
Bezügen zum allgemeinen Schadensrecht III. Bereicherungsrecht
I. Besitz und Besitzschutz
II. Inhalt und Schutz des Eigentums
1. Negatorischer Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB)
2. Exkurs: Quasinegatorische Unterlassungsansprüche (§§ 12, 862, 1004 BGB
analog)
3. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff. BGB)
III. Eigentum an beweglichen Sachen
1. Erwerb vom Berechtigten und gutgläubiger Erwerb
C. Schuldrecht II (Vertragliche Schuldverhältnisse)
D. Schuldrecht III (Gesetzliche Schuldverhältnisse)
E. Sachenrecht
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2. Eigentumsvorbehalt und Anwartschaftsrecht
3. Sicherungsübereignung und Faustpfand
IV. Eigentum an Grundstücken
1. Erwerb vom Berechtigten und gutgläubiger Erwerb
2. Vormerkung
V. Recht der Grundschuld
I. Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
II. Recht des gesetzlichen Güterstandes
III. Verwandtschaft
IV. Elterliche Sorge
I. Erbfolge
II. Rechtliche Stellung des Erben
1. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
2. Rechtsverhältnis der Erben untereinander
III. Testament
IV. Erbvertrag
I. Kaufmannsbegriff
II. Unternehmenserwerb
III. Prokura und Handlungsvollmacht
IV. Publizität des Handelsregisters
V. Handelsgeschäfte/Handelskauf
F. Familienrecht
G. Erbrecht
H. Handels- und Gesellschaftsrecht
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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VI. Personen- und Kapitalgesellschaften (Überblick)
VII. Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)
VIII. Verein; GmbH
I. Arbeitsverhältnis
1. Entstehung
2. Inhalt
3. Leistungsstörungen
4. Beendigung
II. Arbeitsschutz
I. Gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen
II. Erkenntnisverfahren
1. Verfahren im 1. Rechtszug
2. Verfahrensgrundsätze
3. Prozessvoraussetzungen
4. Arten und Wirkungen von Klagen/gerichtlichen Entscheidungen
5. Beweisgrundsätze
III. Vollstreckungsverfahren
1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen
2. Arten der Zwangsvollstreckung
3. Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung
2. Strafrecht
I. Vorsätzliche Begehungsdelikte
1. Objektiver Tatbestand
2. Subjektiver Tatbestand
I. Arbeitsrecht
J. Zivilverfahrensrecht
A. Aus dem allgemeinen Teil des StGB:
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3. Rechtswidrigkeit
4. Schuld
II. Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 – 30)
III. Versuch, Rücktritt vom Versuch, tätige Reue (vgl. §§ 24; 31)
IV. Fahrlässige Begehungsdelikte
V. Unterlassungsdelikte
VI. Konkurrenzlehre
VII. In dubio pro reo, Wahlfeststellung, Post- und Präpendenz
VIII. Verjährung
I. Systematik des BT
II. Straftaten gegen das Leben
1. Totschlag/Mord/minder schwerer Fall des Totschlags (§§ 212; 211; 213)
2. Tötung auf Verlangen (§ 216)
3. Aussetzung (§ 221)
4. Fahrlässige Tötung (§ 222)
III. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 – 227; 229; 231)
- Darin: Einwilligung (§ 228)/Einverständnis
IV. Diebstahl/Unterschlagung (§§ 242 – 248b)
- Zudem: Hausfriedensbruch (§ 123)
- Zudem: Sachbeschädigung (§ 303)
V. Betrug und Untreue (§§ 263 – 266b)
VI. Raub und Erpressung (§§ 249 – 255)
- Zudem: Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme (§ 239a; b)
- Zudem: Nötigung (§ 240)
- Zudem: Weitere Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 233 - 234a;
238-241)
- Zudem: Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a)
B. Aus dem besonderen Teil des StGB (vgl. § 11 Abs. 2 Nr. 7 JAG NRW):
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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- Zudem: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113)
VII. Begünstigung/Hehlerei/Geldwäsche/Strafvereitelung (§§ 257 – 261)
VIII. Urkundsdelikte (§§ 267 – 274)
IX. Falsche uneidliche Aussage und Meineid (§§ 153 – 163)
X. Falsche Verdächtigung (§ 164)
XI. Vortäuschen einer Straftat (§ 145 d)
XII. Gemeingefährliche Straftaten
1. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315 b)
2. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c)
3. Trunkenheit im Verkehr (§ 316)
- Zudem: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)
4. Brandstiftungsdelikte (§§ 306 – 306 d)
5. Vollrausch (§ 323 a)
6. Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c)
XIII. Beleidigungsdelikte (§§ 185 – 194)
XIV. Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
1. Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201)
2. Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202)
3. Ausspähen von Daten (§ 202 a)
I. Die prüfungsrelevanten strafprozessualen Rechtsinstitute (Grundzüge)
II. Die typischen prozessualen Aufgabenstellungen im Examen (mündliche
Prüfung/ prozessuale Zusatzfragen in der Klausuren)
C. Strafprozessrecht
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3. Öffentliches Recht
I. Grundrechte (mit Verfassungsbeschwerde)
1. Allgemeine Grundrechtslehren
a. Begriff und Bestand der Grundrechte
b. Die Grundrechte als Abwehrrechte
aa. Die Eingriffsdogmatik der Freiheitsrechte
→ Schutzbereich, Eingriff, Eingriffsgrundlage, Schranken,
Verhältnismäßigkeit
bb. Die Dogmatik der Gleichheitsrechte
c. Die Wirkungsrichtungen aus der „objektiven Dimension“ der
Grundrechte
aa. Die Grundrechte als Schutzpflichten
bb. Die Drittwirkung der Grundrechte
cc. Die Grundrechte als soziale Leistungsrechte
dd. Die Grundrechte als Einrichtungsgarantie
d. Die Verfassungsbeschwerde
2. Die einzelnen Grundrechte
a. Die Garantie der Menschenwürde
b. Die Allgemeine Handlungsfreiheit
c. Die höchstpersönlichen Rechte
→ Art. 2 I, 1 I i.V.m. 2 I, 10, 11, 13 GG
d. Die Kommunikationsfreiheiten
→ Art. 5, 8 GG
e. Die religiös-weltanschaulichen Freiheiten
→ Art. 4, 140 GG
f. Ehe und Familie, Elternrecht und Schulwesen
→ Art. 6, 7 GG
g. Die wirtschaftlichen Grundrechte
→ Art. 12, 14 GG
h. Die Justizgrundrechte
→ Art. 19 IV, 101, 103 GG
A. Staatsrecht
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
- 23 -
II. Staatsorganisationsrecht (mit Verfassungsprozessrecht)
1. Einführung: Der Aufbau staatsorganisationsrechtlicher Gutachten
2. Wahlen und Parteien
a. Wahlen
aa. Wahlrechtsgrundsätze
bb. Wahlsystem des Bundeswahlgesetzes
b. Parteien, Art. 21 GG
aa. Begriff und Funktion
bb. Chancengleichheit
cc. Parteienfinanzierung
dd. Parteiverbot
3. Legislativorgane und Gesetzgebung
a. Bundestag, Art. 38-48 GG
aa. Funktionen
bb. Organisation und Arbeitsweise
cc. Rechtsstellung des Abgeordneten
b. Bundesrat, Art. 50-53 GG
aa. Zusammensetzung und Arbeitsweise
bb. Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung
cc. Beteiligung an Regierung und Verwaltung
dd. Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union
4. Bundesregierung und Bundespräsident
a. Bundesregierung, Art. 62-69 GG
aa. Bundeskanzler
bb. Bundesminister
cc. Bundeskabinett
b. Bundespräsident, Art. 54-61, 82 I GG
aa. Rechtsstellung
bb. Staatsrechtliche Kompetenzen des Staatsoberhaupts
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5. Bundesstaat
a. Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen
aa. Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Länder
bb. Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes
cc. Konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit
dd. Neue Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern
ee. Grundsatzgesetzgebung des Bundes
ff. Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes?
b. Ausführung der Bundesgesetze durch Landes- und Bundesverwaltung
aa. Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder, Art. 83, 84 GG
bb. Ausführung der Bundesgesetze durch bundeseigene Verwaltung
cc. Verfassungsgrundsätze der Verwaltungsorganisation
dd. Vollzug des Gemeinschaftsrechts
c. Das bundesstaatliche Rechtsverhältnis
aa. Homogenitätsprinzip, Art. 28 I 1 GG
bb. Pflicht zum bundesfreundlichen Verhalten
cc. Vorrang des Bundesrechts, Art. 31 GG
dd. Bundeszwang, Art. 37 GG
ee. Moderne Gestaltungsformen bundesstaatlicher Zusammenarbeit
6. Rechtsstaatsprinzip und Sozialstaatsprinzip
a. Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG
b. Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I, 28 I 1 GG
I. Europarecht und nationales Recht
1. Bindung an das Recht der EU
2. Vorrang des Unionsrechts
3. Durchführung des Unionsrechts
4. Verhältnis zwischen Bund und Ländern einerseits und der Union
andererseits
5. Europarecht und nationale Grundrechte
a. Grundrechte der EU
B. Europarecht
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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b. Nationale Grundrechte als Prüfungsmaßstab für sekundäres
Unionsrecht
c. „Kooperationsverhältnis“ zwischen BVerfG und EuGH
II. Haftung der Mitgliedstaaten für die Verletzung von Unionsrecht
1. Staatshaftung wegen Nichtumsetzung oder fehlerhafte Umsetzung von
Richtlinien
2. Staatshaftung wegen Verletzung von primärem Unionsrecht
3. Staatshaftung wegen justiziellen Unrechts
4. Ausgestaltung der Staatshaftung durch das nationale Recht
III. Grundfreiheiten
1. Überblick
2. Freier Warenverkehr
3. Personenverkehrsfreiheiten
I. Rechtsquellen des Verwaltungsrechts
- Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen, sonstige Rechtsgrundlagen
- Gerichtliche Prüfungsdichte hinsichtlich ihrer Wirksamkeit
- Verwaltungsvorschriften, unbestimmter Rechtsbegriff,
Beurteilungsspielraum und Ermesse
II. Der Verwaltungsakt
1. Arten des Verwaltungsakts
→ Rechtsgestaltender, belastender, begünstigender und feststellender
Verwaltungsakt
2. Beseitigung eines Verwaltungsakts
a. Rücknahme
b. Widerruf
c. Bestandskraft
d. Wiederaufgreifen des Verfahrens
C. Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht
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III. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
1. Wirksamkeitsvoraussetzungen
2. Formen
IV. Verwaltungsprozessrecht
1. Typische Probleme bei der Zulässigkeit der Klage (Verwaltungsrechtsweg,
Klagearten, Klagefrist, etc.)
2. Begründetheit der Klage (Einstieg und weiterer Aufbau)
3. Vorläufiger Rechtsschutz, insbesondere § 80 V und § 123 VwGO
I. Grundlagen des öffentlichen Baurecht
1. Verfassungsrechtliche Vorgaben
2. Rechtsquellen des öffentlichen Baurechts
II. Bauplanungsrecht
1. Instrumente der Bauleitplanung
2. Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Bauleitplanung
a. Zweistufigkeit der Bauleitplanung
b. Formelle Anforderungen an die Bauleitplanung
c. Materielle Anforderungen an die Bauleitplanung
d. Rechtswirksamkeit der Bauleitpläne (Planerhaltung)
e. Rechtsschutz gegen Bauleitpläne
3. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben
a. Zulässigkeit von Vorhaben in Bebauungsplangebieten
b. Zulässigkeit von Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich
c. Zulässigkeit von Vorhaben im nicht beplanten Außenbereich
III. Bauordnungsrecht
1. Formelles Bauordnungsrecht
a. Baugenehmigung
b. Bauaufsichtsbehördliche Eingriffsbefugnisse
2. Materielles Bauordnungsrecht
3. Rechtsschutz im Bauordnungsrecht
D. Baurecht
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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a. Rechtsschutz des Bauherrn
b. Rechtsschutz des Nachbarn
I. Grundlagen des Kommunalrechts
1. Träger der kommunalen Selbstverwaltung
2. Rechtsquellen des Kommunalrechts
3. Geschichte des Kommunalrechts
II. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung
1. Institutionelle Rechtssubjektsgarantie
2. Rechtsinstitutionsgarantie
3. Subjektive Rechtsstellungsgarantie
→ Anhang: Kommunalverfassungsbeschwerde – Rechtsgrundlagen
III. Aufgaben der Kommunalverwaltung und Staatsaufsicht
1. Typologie der Gemeindeaufgaben
a. Selbstverwaltungsaufgaben
b. Fremdaufgaben
2. Aufsicht über die Kommunen
a. Aufsichtsmaßstab
b. Aufsichtsmittel
c. Aufsichtsbehörden
IV. Gemeindeverfassungsrecht
1. Gemeindeverfassungssysteme
2. Gemeindeorgane
a. Rat
b. Bürgermeister
c. Organe auf Bezirksebene
→ Anhang: Organe des Kreises
3. Mitwirkung der Einwohner an der Gemeindeverwaltung
E. Kommunalrecht
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V. Kommunale öffentliche Einrichtungen
VI. Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden
VII. Gemeindefinanzierung
1. Teil: Polizeirecht
I. Grundbegriffe, Schutzgüter, Rechtsquellen und Zuständigkeiten
1. Grundbegriffe
2. Schutzgüter
3. Rechtsquellen
4. Zuständigkeiten
II. Strukturen, Aufgaben und Verordnungsermächtigung
1. Strukturen
2. Aufgaben
3. Verordnungsermächtigung
III. Generalklausel und Spezialbefugnisse
1. Generalklausel
2. Spezialbefugnisse
IV. Vollstreckung polizeilicher Maßnahmen, Kosten, Entschädigung,
Rechtsschutz und Überblick über einzelne Bereiche des
Sonderordnungsrechts
1. Vollstreckung polizeilicher Maßnahmen
2. Kosten
3. Entschädigung
4. Rechtsschutz
2. Teil: Staatshaftungsrecht
I. Grundlagen, Ansprüche und Haftungsinstitute im Überblick
1. Grundlagen
F. Polizeirecht und Staatshaftungsrecht
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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2. Ansprüche und Haftungsinstitute im Überblick
II. Haftung wegen rechtswidrigen Staatshandelns, Amtshaftung
1. Folgenbeseitigungsanspruch
2. Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
3. Amtshaftung
4. Haftung für Verstöße gegen europäisches Gemeinschaftsrecht
III. Haftung bei rechtmäßigem Staatshandeln
1. Entschädigung aus Eigentumsbeeinträchtigungen
2. Aufopferungsanspruch
IV. Weitere Ansprüche
1. Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag
2. Verwaltungsrechtliche Schuldverhältnisse
3. Plangewährleistungshaftung
4. Öffentliche Gefährdungshaftung
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E. Klausurenkurs
Die Klausurenkurse sind wesentlicher und bewährter Bestandteil von „RUBRUM“. Hier
können Sie Ihr Wissen und Ihre Methodik der Fallbearbeitung anwenden und erproben.
Mit diesem Angebot wird für Sie die Anfertigung einer Examensklausur zur Routine, da
hier auf Originalexamensklausuren der Justizprüfungsämter zurückgegriffen wird. Die
Klausuren werden korrigiert, bewertet und besprochen. Auch in den Klausurenkursen
wird auf das Blackboard zurückgegriffen, wo Ihnen Unterlagen wie Sachverhalte und
Lösungsübersichten als Download zur Verfügung gestellt werden.
Die Klausuren werden das gesamte Semester hindurch im Wechsel der Rechtsgebiete
in zwei aufeinander folgenden Wochen freitags und samstags gestellt. In jeder dritten
Woche finden montags und freitags die Besprechungen statt. Sie haben die Möglichkeit,
jede der angebotenen Klausuren entweder unter Aufsicht innerhalb von fünf
Zeitstunden im Hörsaal zu schreiben oder Ihre Klausurlösung an dem auf die
Klausurstellung jeweils unmittelbar folgenden Montag bis um 12 Uhr als Datei oder in
Papierform bei „RUBRUM“, GC 6/129, Rubrum@rub.de einzureichen. Für die
Klausurenkurse ist eine Anmeldung nicht erforderlich, Sie können sich selbständig in
die entsprechenden Blackboardkurse einloggen.
Die nachträgliche Ausgabe der nicht abgeholten Klausuren erfolgt zentral im RUBRUM-
Büro, GC 6/129.
Der Klausurenkurs findet freitags im HZO 30 (in der vorlesungsfreien Zeit im HGC 10),
samstags im HGC 10 und montags im HZO 20 (in der vorlesungsfreien Zeit im HGC 10;
am 13.8. und 17.9. im HGC 20) statt.
Bitte beachten Sie aber stets aktuelle Termin- und Raumänderungen!
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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I. Gesamtübersicht, SS 2012
Klausur (freitags)
Nr. Besprechung (montags/freitags)
Klausur (samstags)
Nr. Besprechung (montags/freitags)
13.04. 1. ÖR
Fr. 18.05.
14.04. 1. ZivilR
Mo. 14.05.. 24.04. 2. ÖR 21.04. 2.
ZivilR 27.04. - 28.04. - 04.05. 1.
StrafR Mo. 11.06.
05.05. 3. ÖR
Fr. 15.06. 11.05. 2.
StrafR 12.05. 4. ÖR
18.05. - 19.05. - 25.05. 3. ZivilR
Mo. 02.07. 26.05. 3.
StrafR Fr. 06.07.
Pfingstferien vom 29.5. bis 02.06.
08.06. 4. ZivilR Mo. 02.07.
09.06. 4. StrafR
Fr. 06.07.
15.06. - 16.06. - 22.06. 5. ÖR
Fr. 27.07.
23.06. 5. ZivilR
Mo. 23.07. 29.06. 6. ÖR 30.06. 6.
ZivilR 06.07. - 07.07. -
13.07. 5. StrafR
Mo. 13.08.
14.07. 7. ÖR
Fr. 17.08. 20.07. 6.
StrafR 21.07. 8. ÖR
27.07. - 28.07. - 03.08. 7. ZivilR
Mo. 03.09.
04.08. 7. StrafR
Fr. 07.09. 10.08. 8. ZivilR 11.08. 8.
StrafR 17.08. - 18.08. - 24.08. 9. ÖR
Fr. 28.09.
25.08. 9. ZivilR
Mo. 24.09. 31.08. 10. ÖR 01.09. 10.
ZivilR 07.09. - 08.09. - 14.09. 11.
ZivilR Mo. 22.10.
10.09. -
21.09. 12. ZivilR
17.09. -
28.09. - 29.09. -
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Zivilrecht, SS 2012
Datum Klausur Besprechung Dozent
Sa. 14.04.12 1. Klausur Stöber
Sa. 21.04.12 2. Klausur Stöber
Mo. 14.05.12 1./2. Klausur Stöber
Fr. 25.05.12 3. Klausur Stöber
Fr. 04.06.12 4. Klausur Stöber
Sa. 23.06.12 5. Klausur Onyeukwu
Sa. 30.06.12 6. Klausur Onyeukwu
Mo. 02.07.12 3./4. Klausur Stöber
Mo. 23.07.12 5./6. Klausur Onyeukwu
Fr. 03.08.12 7. Klausur Flege
Fr. 10.08.12 8. Klausur Flege
Sa. 25.08.12 9. Klausur Marchlewski
Sa. 01.09.12 10. Klausur Marchlewski
Mo. 03.09.12 7./8. Klausur Flege
Fr. 14.09.12 11. Klausur Müller
Fr. 21.09.12 12. Klausur Müller
Mo. 24.09.12 9./10. Klausur Marchlewski
Mo. 22.10.12 11./12. Klausur Müller
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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II. Strafrecht, SS 2012
Datum Klausur Besprechung Dozent
Fr. 04.05.12 1. Klausur Bernsmann
Fr. 11.05.12 2. Klausur Bernsmann
Sa. 26.05.12 3. Klausur Bernsmann
Sa. 09.06.12 4. Klausur Bernsmann
Mo. 11.06.12 1./2. Klausur Bernsmann
Fr. 06.07.12 3./4. Klausur Bernsmann
Fr. 13.07.12 5. Klausur Marchlewski
Fr. 20.07.12 6. Klausur Marchlewski
Sa. 04.08.12 7. Klausur Wolters
Sa. 11.08.12 8. Klausur Wolters
Mo. 13.08.12 5./6. Klausur Marchlewski
Fr. 07.09.12 7./8. Klausur Marchlewski
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III. Öffentliches Recht, SS 2012
Datum
Klausur
Besprechung
Dozent
Fr. 13.04.12 1. Klausur Cremer
Fr. 20.04.12 2. Klausur Meyer
Sa. 05.05.12 3. Klausur Wolf
Sa. 12.05.12 4. Klausur Wolf
Fr. 18.05.12 1./2. Klausur Cremer/Meyer
Fr. 15.06.12 3./4. Klausur Wolf
Fr. 22.06.12 5. Klausur Puttler
Fr. 29.06.12 6. Klausur Puttler
Sa. 14.07.12 7. Klausur Kaltenborn
Sa. 21.07.12 8. Klausur Kaltenborn
Fr. 27.07.12 5./6. Klausur Puttler
Fr. 17.08.12 7./8. Klausur Kaltenborn
Fr. 24.08.12 9. Klausur Kaltenborn
Fr. 31.09.12 10. Klausur Daiber
Fr. 28.09.12 9./10. Klausur Kaltenborn/Daiber
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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F. Probeexamen
Im Anschluss an den Wiederholungskurs wird für die Teilnehmer das sog.
Probeexamen angeboten. Innerhalb von anderthalb Wochen werden sechs Klausuren
geschrieben. Es handelt sich selbstverständlich um originale Examensklausuren. Die
Besonderheit: Ihre Klausuren werden von Prüfern des ersten Staatsexamens korrigiert
und bewertet. Daher erhalten sie eine realistische Rückmeldung über ihren
Leistungsstand. Examensnäher können sie keine Klausuren schreiben!
Die Teilnahme setzt voraus, dass sie regelmäßig den Wiederholungskurs besucht und
sich zum Nachweis in die Anwesenheitsliste eingetragen haben.
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G. Rhetorikkompetenzkurs und Prüfungssimulationen
Mit den Rhetorikkompetenzkursen mit Prüfungssimulationen bietet Ihnen „RUBRUM“
ein alternativloses Angebot zur Vorbereitung auf Ihre mündliche Prüfung. Es wird ein
„Rhetorikkompetenzkurs“ angeboten, der zum Ziel hat den Vortragsstil und die
Strukturierung des Sachvortrages zu verfeinern. Neben der materiellen Lösung des
Sachvortrages steht die Rhetorik im Mittelpunkt. Zudem werden abhängig der
Nachfrage Prüfungssimulationen stattfinden, bei denen die Teilnehmer von
Professoren, Staatsanwälten und Richtern, die auch Prüfer im Staatsexamen sind,
geprüft.
Die Veranstaltungen bestehen stets aus Sachvorträgen und Prüfungsgesprächen, die
bereits Gegenstand echter mündlicher Prüfungen vor den Justizprüfungsämtern waren.
Ihre Leistungen werden benotet und Sie erhalten lehrreiche Hinweise bzw. werden auf
Fehler aufmerksam gemacht. Auch Zuschauer haben die Möglichkeit, an den
Nachbereitungen der Veranstaltungen durch Fragen und Anmerkungen teilzunehmen.
Rhetorikkompetenzkurs
Dozent: Groth
Die Termine werden noch bekannt gegeben und richten sich nach der Nachfrage der
Studierenden. Fragen und Anmeldungen richten Sie bitte an RUBRUM, GC 6/129,
0234/32-22881, Sven.Lohse@rub.de
Prüfungssimulation
Dozenten: Bernsmann, Cremer, Klinck, Schaub
Prüflinge melden sich bitte bei RUBRUM, GC 6/129, 0234/32-22881,
Sven.Lohse@rub.de an. Zuschauer finden sich rechtzeitig zu den Veranstaltungen ein.
Termine:
Di., 17. April; Mi., 23. Mai; Di., 26. Juni; Di., 18. September
RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“
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H. Wiederholerkurse
Mit den Wiederholerkursen hält „RUBRUM“ ein zusätzliches Angebot für diejenigen
Studierenden bereit, die sich leider zum wiederholten Male einer Staatsprüfung oder
Schwerpunktbereichsprüfung stellen müssen.
Neben der Aufarbeitung fachlicher Dinge werden in diesen Kursen auch allgemeine
Tipps und Hinweise gegeben, wie sich gerade Repetenten ideal auf den
Wiederholungsversuch vorbereiten können. Im Zentrum steht die Aufspürung und
Ausmerzung methodischer Schwächen und das Training, einen unbekannten Fall zu
lösen und vorhandenes Wissen auf ihn zu transferieren. Die Arbeitsweise erfolgt
fallorientiert und in Kleingruppen.
Zahlreiche positive Rückmeldungen aus den vergangenen Semestern belegen den
Erfolg des Veranstaltungskonzepts.
Jeder hat eine zweite Chance – gemeinsam zum Erfolg!
Wiederholerkurs im Bürgerlichen Recht
Dr. Thorsten Behling Sa. 10 – 14 Uhr, im Wechsel mit dem Klausurenkurs GC 03/142
Wiederholerkurs im Strafrecht
Dr. Maximilian Freistühler Do. 18 – 20 Uhr, GC 5/131
Wiederholerkurs im Öffentlichen Recht
André Bohmeier Mi. 8 – 10 Uhr, GC 5/131
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I. 10 Gründe für „RUBRUM“
Originalexamensklausuren
Erfahrene Prüfer
Originalsachvorträge des
JPA
Näher am Examen
Umfassend
Fallbezogen
Examensorientiert
Aktuell
Kostenlos
Lernen Sie von Ihren
Prüfern!