Post on 22-Aug-2019
Ich reise mit Hund
oder Katze
Fragen Sie uns!www.tierischreisen.ch
2 Ich informiere mich rechtzeitig
5 Ich schütze mich und mein Tier vor Tollwut
8 Ich nehme (k)ein ausländisches Tier in die Schweiz mit
10 Ich schütze mich und mein Tier vor Parasiten
12 Mein Hund ist an Ohren oder Rute kupiert
14 Ich nehme Rücksicht auf die Bedürfnisse meines Tieres
16 Begriffe kurz erklärt
17 Fragen?
www.tierschutz.com
www.hundeweb.org
Sociétévaudoisepourlaprotectiondesanimaux
www.svpa.ch
www.zuerchertierschutz.ch
DasBVETdanktfolgendenOrganisationenfürdieUnterstützung:
Eidgenössisches Finanzdepartement EFDEidgenössische Zollverwaltung EZV
www.ezv.admin.ch
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Reisen mit Heimtieren müssen gut vorbereitet sein. Weltweit stellen Länder die unterschiedlichsten Anforderungen. Zudem können diese Anforderungen ständig ändern.
Diese Broschüre schildert, was bei Reisen mit Hund oder Katze zu beachten ist (die gleichen Bestimmungen gelten übrigens auch für Frettchen). Sie kann jedoch nicht ersetzen, dass Sie sich bei den Veterinärbehörden, der Bot-schaft oder Zollstelle des Reiselandes informieren. Vergessen Sie dabei auch die Rückreise nicht. Nur so ist garantiert, dass Ihre Reise gelingt.
Die in dieser Broschüre dargestellten Bestimmungen gelten nur für Hunde, Katzen und Frettchen, die von Ihren EigentümerInnen oder einer beauftragten verantwortlichen Person begleitet und nicht zum Verkauf bestimmt sind. In allen anderen Fällen gelten die Bestimmungen für den gewerblichen Handel (siehe www.bvet.admin.ch).
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Ich informiere mich rechtzeitig
ErkundigenSiesichmöglichstfrüh,zumindestzweiMonatevorderAbreise,beiderVeterinärbehörde,BotschaftoderZollstelledesReiselandesüberdieAnforderungenfürdieEinreise.EinzigdieBehördendesReiselandessinddafürzuständigundkompetent.BeigeläufigenReisezielenkannIhnenmöglicherweiseauchIhrTierarztoderIhreTier-ärztinweiterhelfen.VieleInformationen–auchdieAdressenderVeterinärbehördenweltweit–findenSieaufderWebsitedesBundesamtesfürVeterinärwesen(BVET)unterwww.bvet.admin.ch.WeitereInfostellensindaufS.17gelistet.
PrüfenSiefürjedeGrenze,dieSieüberqueren,obIhrTierdieAnforderungendazuerfüllt.Wichtig:AuchfürdieRückreiseindieSchweizistineinigenFälleneineBewilligungnötig.UndAchtung:OftgeltenfürWelpen,AusstellungstiereundGruppenvonTierenSonderanforderungen.
Länder haben Anforderungen bezüglich:• Dokumenten,etwaBewilligungoderGesundheitszeugnis• Impfungen,v.a.gegenTollwut• KennzeichnungperMikrochipoderTätowierung• BehandlunggegenParasiten,etwaZeckenoderBandwürmer• Tierschutz,etwaEinreiseverbotfürkupierteHunde• Aggressivität,etwaRasseverboteoderMaulkorbpflicht
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Die Tollwutsituation eines Landes kann ändern. Beachten Sie deshalb stets die aktuellen Angaben im Internetunter www.tierischreisen.ch.
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Ich schütze mich und mein Tier vor Tollwut
DieTollwutisteinetödlicheNervenkrankheit.WeltweitsterbenjährlichZehntausendevonMenschenundungezählteHaus-undWildtiereanderKrankheit.DieTollwutwirddurchBisseundSpeichelübertragen.OhnerechtzeitigeBehandlungistsieimmertödlich.
DieSchweizhatdieTollwutüberJahrzehntehinwegmitgrossemAufwandundErfolgbekämpft.Siegiltalstollwutfrei.JederHundundjedeKatzeaber,dieohneausreichendenTollwutschutzauseinemTollwutlandindieSchweizkommen,gefährdenMenschundTiererneut.WirdeinTiermitToll-wutinderSchweizentdeckt,sindumfangreicheSuchaktionennachPersonenundTierennötig,diemitdemerkranktenTierKontakthatten.DiePersonenmüssengeimpft,infizierteTieregareingeschläfertwerden.
FürReisenistbezüglichTollwuteineszentral:HatdasReise-landeinerhöhtesRisikofürdiesogenannte«urbaneTollwut»odernicht?Von«urbanerTollwut»sprichtman,wennindemLandregelmässigHaustiereundMenschenerkrankenundsterben.
InformationenzumTollwutrisikoindenverschiedenenLändernfindenSieimInternetunterwww.tierischreisen.ch.FürdieRück-reiseaussolchenLändernindieSchweizisteineBewilligungdesBVETnötig,fallsSieviaeinenschweizerischenFlughafenindieSchweizeinreisen.
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1ec.europa.eu/food/animal/ liveanimals/pets/ index_de.htm
Diese Anforderungen gelten für in der Schweiz lebende Tiere für Gruppen von bis zu 5 Tieren und können ändern (Stand März 2012). Für Welpen – und oft auch für Ausstellungstiere – gelten spe zielle Anforderungen. Einige EU-Länder haben zudem generell Sonderanforderungen. Erkundigen Sie sich unter www. bvet.admin.ch oder im Reiseland.
Europäische Union
Für die Einreise in die EU aus der Schweiz:
Kennzeichnung Mikrochip(implantiertvorderImpfung)oderTätowie-rung(nurgültig,wennvordem03.07.2011gemacht)
Impfung GültigeTollwutimpfung(vgl.S.16)
Dokument Heimtierausweis
Grenztierärztliche neinUntersuchung1
Für die Rückreise durch die EU aus Tollwutrisikoland:(InformationenimInternetbeachten:www.bvet.admin.ch>Themen>ReisenmitHeimtieren)
Kennzeichnung Mikrochip(implantiertvorderImpfung)oderTätowie-rung(nurgültig,wennvordem03.07.2011gemacht)
Impfung GültigeTollwutimpfung(vgl.S.16)
Blutanalyse NachweiseinervorschriftsmässigdurchgeführtenBlutanalyse(vgl.S.16)
Dokument Heimtierausweis
Grenztierärztliche jaUntersuchung bei der Einreise in die EU1
Grenztierärztliche nein,stichprobenartigeKontrolledurchdenZollUntersuchung bei der Einreise in die Schweiz
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Schweiz
Für die Rückreise in die Schweiz aus Land mit geringem Tollwutrisiko:
Kennzeichnung Mikrochip(implantiertvorderImpfung)oderTätowie-rung(nurgültig,wennvordem03.07.2011gemacht)
Impfung GültigeTollwutimpfung(vgl.S.16)
Bewilligung nein
Dokument Heimtierausweis
Grenztierärztliche ja,durchdenZollUntersuchung
Für die Rückreise in die Schweiz aus Tollwutrisikoland:
Kennzeichnung Mikrochip(implantiertvorderImpfung)oderTätowie-rung(nurgültig,wennvordem03.07.2011gemacht)
Impfung GültigeTollwutimpfung(vgl.S.16).
Blutanalyse VorderAusreiseausderSchweizmiteinerBlutanalyse(vgl.S.16)dieWirksamkeitderImpfungbestätigen.BeiNachimpfungennacherfolgterBlutanalyseistkeineweitereBlutanalysenotwendig.
Bewilligung Ja,beiDirekteinreiseüberSchweizerFlughafennötig.Dannabermindestens3WochenvorAbreisebeimBVETbeantragen.DurchNachimpfengemässdenAngabendesImpfstoffherstellerskanndieGültigkeitderBewil-ligung,fallsdieseimHeimtierausweiseingetragenist,durchdenimpfendenTierarztverlängertwerden(vgl.S.16).
Dokument: Heimtierausweis
Grenztierärztliche Ja,durchdenZollUntersuchung
Diese Anforderungen gelten für in der Schweiz lebende Tiere für Gruppen von bis zu 5 Tieren und können ändern (Stand März 2012). Für Welpen – und oft auch für Ausstellungstiere – gelten spe zielle Anforderungen. Einige EU-Länder haben zudem generell Sonderanforderungen. Erkundigen Sie sich unter www. bvet.admin.ch oder im Reiseland.
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Ich nehme (k)ein ausländisches Tier in die Schweiz mit
Esistriskant,ausdenFerienStrassenhundeoder-katzenmitzu-nehmen.InMittelmeerländernetwasindTiereoftvonParasitenbefallen.VonFindeltierenausTollwutrisikoländernsolltenSieunbedingtdieFingerlassen.
FürdieEinreisevonHunden,KatzenundFrettchenausToll-wutrisikoländerngeltenstrengeVorschriften,diekonsequentdurchgesetztwerden.SinddieAnforderungennichterfüllt,werdendieTiereentwederzurückgeschicktoder–wenneineRückreisenichtmöglichist–eingeschläfert.
JungtiereausTollwutrisikoländernkönnenfrühestensnacheinerWartefristvon4MonatennachderErst-Tollwutimpfungeinreisen.
TiereausLändernmitgeringemTollwutrisikokönnenindieSchweizeinreisen,wennfürsieeinHeimtieraus-weismitgeführtwirdundzusätzlicheineBescheinigung(ohneHeimtierausweiseineVeterinärbescheinigung),wonachsieseitderGeburtohneKontaktzuWildtierenamGeburtsortgehaltenwurden.DieBescheinigungentfällt,wennsievonIhremMuttertierbegleitetwerden,vondemsienochabhängigsind.
Zoll:Tiere,diewährendeinesAufenthaltesimAuslandgekauftundindieSchweizmitgebrachtwerden,sindzollfrei.IndessenistdieMehrwertsteuerzuentrichten.
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Für die Einreise in die Schweiz aus der EU oder anderen europäischen Ländern, die den Heimtierpass verwenden:
Kennzeichnung Mikrochip(implantiertvorderImpfung)oderTätowie-rung(nurgültig,wennvordem03.07.2011gemacht)
Impfung GültigeTollwutimpfung(vgl.S.16)
Bewilligung keinenötig
Dokument Heimtierausweis
Grenztierärztliche nein,aberbeimZollmeldenUntersuchung
Für die direkte Einreise in die Schweiz (via Flughafen) aus anderen Ländern mit geringem Tollwutrisiko:
Kennzeichnung Mikrochip(implantiertvorderImpfung)oderTätowie-rung(nurgültig,wennvordem03.07.2011gemacht)
Impfung GültigeTollwutimpfung(vgl.S.16)
Bewilligung keinenötig
Dokument Veterinärbescheinigung(siehewww.bvet.admin.ch)
Grenztierärztliche ja,durchdenZollUntersuchung
Für die direkte Einreise in die Schweiz (via Flughafen) aus Toll wutrisikoländern:
Kennzeichnung Mikrochip(implantiertvorderImpfung)oderTätowie-rung(nurgültig,wennvordem03.07.2011gemacht)
Impfung GültigeTollwutimpfung(vgl.S.16)
Blutanalyse MiteinerBlutanalyse(vgl.S.16)dieWirksamkeitderImpfungbestätigen.DieEinreiseistfrühestens3MonatenachderBlutentnahmefüreineBlutanalysemöglich.
Bewilligung Ja(vgl.S.16)
Dokument Veterinärbescheinigung(siehewww.bvet.admin.ch)
Grenztierärztliche Ja,durchdenZollUntersuchung
Diese Anforderungen gelten für ausländische Tiere, für Gruppen von bis zu fünf Tieren und können ändern (Stand März 2012).
Ich schütze mich und mein Tier vor Parasiten
VieleGebieteetwaimMittelmeerraumsindmitBandwürmernundanderenParasitenwieLeishmanienverseucht.DieErregersindeineQualfürdasTier.IndieSchweizeinge-schleppt,gefährdensieweitereTiereundeinigedavonauchdenMenschen.FragenSieIhrenTierarztoderIhreTierärztin,wieSieeinemBefalldesTieresvorbeugenkönnen.
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EinigeLänderverlangenvorderEin-bzw.RückreiseeineParasiten-Behandlung.DieSchweizkenntkeineentsprechendenAnforderungen.Dennoch:WermitHundoderKatzeindenMittelmeerraumreist,sollteseinTiervorderRückreiseentwurmen.
StrassenhundesindoftvonParasitenbefallen.EineDiagnoseistvielfachschwierig.VomMitbringenvonFindeltierenundHundenoderKatzenausHeimenimSüdenistdeshalbabzuraten.
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Mein Hund ist an Ohren oder Rute kupiert
DasKupierenvonOhrenundRuteistfürHundeäusserstschmerzhaft.ZudemfehlenihnendieKörperteileinderKommunikationmitanderenHunden.Diesertierschutz-widrigeEingriffistdeshalbverboten–undseitJuni2002auchdieEinreisesolcherTiereindieSchweiz.
WermiteinemkupiertenHundausderSchweizausreisenwill,mussfürdieRückreiseindieSchweizeinenschlüssigenNachweisvorlegen,dasssichderHundlegalinderSchweizaufhält.DieBestätigungdeskantonalenVeterinäramtesimHeimtier-ausweisgiltalsNachweis.
VomEinreiseverbotfürkupierteHundegibteszweiAusnahmen:AusländerdürfeninderSchweizmitihrenkupiertenHundenFerienmachen.ZudemkönnenMenschen,dieindieSchweizziehen,ihrkupiertesTiermitnehmen.WelcheBedingungendafürgelten,erfahrenSieunterwww.bvet.admin.ch.
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Ich nehme Rücksicht auf die Bedürfnisse meines Tieres
HundeundKatzenreagierensehrunterschiedlichaufFerien.DieReise,derunbekannteFerienort,dergeänderteTagesablaufundvielesmehrbedeutenimmereinegewisseBelastung.EinigeTiereleidendadurchunterStress.
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Reisen mit dem AutoDasTiermussgutgesichertundräumlichgetrenntvonIhnenreisen.EinigeLänderhabendazuRichtlinienerlassen.WährendderFahrtbrauchtdasTierständigWasser.AchtenSiedarauf,dasseshintenimAutonichtzuheisswird.DiesistauchbeieingeschalteterKlimaanlagemöglich.Alle2bis3StundensolltenHundeausdemAutorauskönnen.
Reisen mit dem FlugzeugWieTiereimFlugzeugreisenkönnen,erfahrenSiebeiderIATA(www.iata.org).MeldenSieIhrTierbeiderFluggesellschaftan.BesprechenSiemitIhremTierarztoderIhrerTierärztin,obdasTierfürdieReiseMedikamenteundFutterbraucht.WassersollteesdagegenstetszurVerfügunghaben.ReisenSieauseinemTollwutrisikolandindieSchweizzurück,istbeidirekterEinreiseübereinenSchweizerFlughafeneineBewilligung(S.16)nötig.
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Begriffe kurz erklärt
Blutanalyse(Seiten:6,7und9)MitderBlutanalysewirddieWirksamkeiteinerTollwutimpfungüberprüft.DerTierarztoderdieTierärztinschicktfrühestens30TagenachderImpfungeineBlutprobedesTieresaneinLabor.DortwirddieMengeanAbwehrstoffenimBlutbestimmt.DieserNachweisisteineVoraussetzungfürdenErhalteinerBewilligung.DieBlutanalysemussineinemEU-anerkanntenLabormehrereWochenvorderAbreisedurchgeführtwerden.
Bewilligung (Seiten:5,7,9und15)UmausTollwutrisikoländernviaeinemschweizerischenFlughafenindieSchweizzureisen,isteineBewilligungdesBVETnötig.DazusindfolgendeDokumentemindestens3WochenvorAbreiseansBVETzusenden:Heimtierausweis(miteingetragenenTollwutimpfungen)oderVeterinärbescheinigung,LaborberichtBlutanalyse,Gesuchsformular(erhältlichunterwww.bvet.admin.ch).DieGültigkeitsdauerderBewilligung,fallsdieseimHeimtier-ausweiseingetragenist,kanndurchdenTierarztbeieinerNach-impfunginnerhalbderGültigkeitsdauerderImpfungverlängertwerden.
Gültige Tollwutimpfung (Seiten:6,7und9)DieTollwutimpfungmussimHeimtierausweiseingetragensein.Sieisterstabdem21.TagnachBeendigungderImpfunggültig.ErfolgteineNachimpfunginnerhalbderGültigkeitsdauerderErstimpfung,soentfälltdieseWartefrist.DieImpfungbleibtsolangegültig,wievomImpfstoff-Herstellerempfohlen,fallsdieGültigkeitsdauervoneinembevollmächtigtenTierarztimHeimtier-oderImpfausweiseingetragenwurde.AndernfallsgilteineGültigkeitsdauervoneinemJahr.
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Fragen?
AlleweiterenInformationenfindenSieaufderWebsitedesBVETunterwww.bvet.admin.ch>Themen>ReisenmitHeimtieren.DieReisebestimmungendesReiselandesmüssenSieimLandselbst,beidessenBotschaftoderbeiderZollstellenachfragen.
Auskünfte zur Einreise in die Schweiz beim BVET:0041313233033,info@bvet.admin.ch
Anforderungen der EU:ec.europa.eu/food/animal/ liveanimals/pets/ index_de.htm
Tollwutinfos bei der Tollwutzentrale:http://www.ivv.unibe.ch/content/diagnostics/swiss_rabies_center/index_eng.html
Parasiteninfos bei den Universitäten Bern und Zürich:www.ipa.vetsuisse.unibe.ch/www.paras.uzh.ch/index.html
Infos zu Reisen im Flugzeug bei der IATA:www.iata.org/whatwedo/cargo/live_animals/Pages/index.aspx
SiefahrenmitHundoderKatzeindieFerien?SiekaufensicheinenHundimAuslandoderSieziehenmitHundundKatzeindieSchweiz?SiemöchtenIhreErfahrungenbeimGrenzübertrittschildernunddamitandereTierfreundeunterstützen?www.tierischreisen.ch
So gelingt Ihre Reise:• IchinformieremichrechtzeitigimReiselandoderbeim
Tierarzt:Tollwutland?Kennzeichnung?• IchkümmeremichumdieRückreise(beidirektenRückreisen
ausTollwutrisikoländernviaSchweizerFlughafenisteineBewilligungnötig).
• IchentwurmemeinTiervorderRückreiseaussüdlichenLändern.
• IchnehmekeineFindeltieremit.
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