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Helfrich· Mai 2010 · Seite 1© 2010 BVS
Neues Kommunales Finanzwesen Bayern
- Doppelte kommunale Buchführung -
Raymund Helfrich
Fachreferent Wirtschaftsführung
AL II
Es ist die wichtigste Kunst des Lehrers, die Freude am Schaffen und am Erkennen zu erwecken. (Albert Einstein)
Helfrich· Mai 2010 · Seite 2© 2010 BVS
Lernziele
Der Teilnehmer kann Geschäftsfälle mittlerer Schwierigkeit buchen und Jahresabschlüsse beurteilen…
Erforderliche Kenntnisse:1. der rechtlichen Grundlagen,
2. des Systems der doppelten kommunalen Buchführung und
3. der Analyse des Jahresabschlusses
Helfrich· Mai 2010 · Seite 3© 2010 BVS
Finanzbuchhaltung
Kosten- und Leistungs-rechnung
Planungsrechnung
Statistik undVergleichs-Rechnung
(Controlling)
Betriebliches Informationssystem
Teilgebiete des betrieblichenRechnungswesens
Helfrich· Mai 2010 · Seite 4© 2010 BVS
§ 57 Abs. 1 KommHV-Doppik:
Dokumentationsfunktion:• Aufzeichnung des Haushaltsvollzugs und damit • Grundlage für die Aufstellung des Jahresabschlusses
Kontrollfunktion:Überwachung• der Rechtmäßigkeit (Darstellung der Einhaltung des Haushaltsplans),• der Wirtschaftlichkeit und• der Sparsamkeit
Dispositionsfunktion : = Bereitstellung von Informationen für
• Haushaltsvollzug und• künftige Haushaltsplanung
Aufgaben des Rechnungswesens
Helfrich· Mai 2010 · Seite 5© 2010 BVS
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
• Vollständigkeit (§ 57 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, § 72 Abs. 1 KommHV- Doppik)• Verständlichkeit (§ 57 Abs. 2 Satz 2 KommHV-Doppik)• Richtigkeit, Klarheit, Übersichtlichkeit und Nachprüfbarkeit (§ 57 Abs. 4, § 58 Abs. 2 KommHV-Doppik)• Aktualität (§ 57 Abs. 4 2. Hs. KommHV-Doppik)• Stetigkeit (z.B. § 76 Nr. 5 KommHV-Doppik)• Keine Buchung ohne Beleg (§ 67 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik)• Sicherheit (§ 57 Abs. 3, § 58 Abs. 1 Satz 3 KommHV-Doppik)• Wirtschaftlichkeit (§ 57 Abs. 3 KommHV-Doppik)
Helfrich· Mai 2010 · Seite 6© 2010 BVS
Inventar:
mengen- u. wertmäßige Bestandsaufnahme (zählen, messen, wiegen, ...) aller Vermögensteile u. Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt. Körperliche und Buchinventur.(§ 70 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik, Nrn. 2.1.1bis 2.1.3 BewertR)
Inventur:
ausführliches Bestandsverzeichnis, das das Vermögen und die Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Art, Menge und Wert ausweist. (Tabellenform) Grundlage eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses.(§ 70 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik, Nr. 2.1.4 ff. BewertR)
Vermögens-rechnung(Bilanz):
zu Summen und Gruppen zusammengefasste Darstellung aller Vermögens- und Schuldenwertein Kontenform (§ 85 KommHV-Doppik)
Inventur, Inventar, Bilanz
Helfrich· Mai 2010 · Seite 7© 2010 BVS
Inventur
• Arten: körperliche Inventur und Buchinventur (§ 70 Abs. 1 KommHV-Doppik)– grundsätzlich einmal jährlich (Ausnahme: Festwerte, hier alle 3
Jahre, § 70 Abs. 2 Satz 2 KommHV-Doppik),– ab 150,01 € (§ 71 Abs. 4 KommHV-Doppik)
• Inventurvereinfachungsverfahren:– Stichprobeninventur (§ 71 Abs. 1 KommHV-Doppik)– permanente Inventur (§ 71 Abs. 2 KommHV-Doppik)– verlegte Inventur (§ 71 Abs. 3 KommHV-Doppik)
• Bewertungsvereinfachungsverfahren:– Festwerte (§ 70 Abs. 2 KommHV-Doppik)– Gruppenbewertung als
• Durchschnittsbewertung (§ 70 Abs. 3 KommHV-Doppik) oder• Verbrauchsfolgebewertung (§ 78 KommHV-Doppik)
Helfrich· Mai 2010 · Seite 8© 2010 BVS
Zeitlich verlegte Inventur I
Zeitlich vor- oder nachverlegte Inventur: Die Bestandsaufnahme darf innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Der ermittelte Bestandswert wird dann wertmäßig auf den Bilanzstichtag hoch- oder zurückgerechnet.
Wertfortschreibung (Inventur vor dem 31.12):Wert am Tag der Inventur+ Wert der Zugänge zw. Inventur u. Abschluss-Stichtag- Wert der Abgänge zw. Inventur u. Abschluss-Stichtag= Wert am Abschluss-Stichtag
Wertrückrechnung (Inventur nach dem 31.12):Wert am Tag der Inventur- Wert der Zugänge zw. Abschluss-Stichtag u. Inventur+ Wert der Abgänge zw. Abschluss-Stichtag u. Inventur= Wert am Abschluss-Stichtag
Helfrich· Mai 2010 · Seite 9© 2010 BVS
Zeitlich verlegte Inventur II
Beispiel:
Abschluss-/Bilanzstichtag: 31.12
• Inventur am 18.01 mit folgendem Bestandswert: GA 250.000 €
• Lt. Anlagenbuchhaltung wurden am 05.01 zwei Schreibtische für insgesamt
1.000 € gekauft
Bestandswert GA am Bilanzstichtag:
Wert am Tag der Inventur: 250.000 €
- Wert der Zugänge: 1.000 €
= Wert am Abschlussstichtag: 249.000 €
Helfrich· Mai 2010 · Seite 10© 2010 BVS
Festbewertung(§ 70 Abs. 2 KommHV-Doppik)
für Sachanlagevermögen und Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe
wenn regelmäßiger Ersatz und
Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung
Größe
Wert und
Zusammensetzung
und geringe Bestandsveränderung nach
Folgen: keine Abschreibungen, künftige Zugänge sind Aufwand und Folgeinventuren i.d.R. alle drei Jahre
Bewertungsvereinfachung I
Beispiel:Bewertung des Medienbestandes der Stadtbücherei:Ausgaben während der letzten 10 Jahre (= Nutzungsdauer) abzüglich 50%-Wertabschlag
Helfrich· Mai 2010 · Seite 11© 2010 BVS
Gleichartigegleichartige oder
annähernd gleichwertige
Vermögens-gegenstände des
Vorrats-vermögens
andere bewegliche Vermögensgegenstände
und Schulden
Gruppenbewertung(§ 70 Abs. 3 KommHV-Doppik)
Zusammenfassung zu einer Gruppe und Bewertung mit gewogenem Durchschnitt
Bewertungsvereinfachung II
Beachte: Sonderregelung in § 92 Abs. 3 KommHV-Doppik für Eröffnungsbilanz
• für zusammengehörende BGA
• in vergleichbarer Zusammensetzung
• in größerer Zahl
• mit nachrangigem Gesamtwert
einfache Durchschnittsbewertung
Helfrich· Mai 2010 · Seite 12© 2010 BVS
Bewertungsvereinfachung III
Beispiel Gruppenbewertung mit gewogenem Durchschnitt:
Helfrich· Mai 2010 · Seite 13© 2010 BVS
Inventar I
Helfrich· Mai 2010 · Seite 14© 2010 BVS
Inventar II
Helfrich· Mai 2010 · Seite 15© 2010 BVS
Aktivseite PassivseiteVermögensrechnung (BILANZ)
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Eigenkapital
Fremdkapital
Bilanzsumme = Bilanzsumme
VERMÖGENMittelverwendung
Was haben wir mit dem Geld gemacht?
KAPITALMittelherkunft
Wo kommt das Geld her?
Bedeutung der Bilanz
Helfrich· Mai 2010 · Seite 16© 2010 BVS
1.Anlagevermögen1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände1.2 Sachanlagen1.3 Finanzanlagen
2. Umlaufvermögen2.1 Vorräte2.2 Forderungen2.3 Wertpapiere2.4 Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
4. Nicht durch EK gedeckter Fehl-
betrag
1. Eigenkapital1.1 Allg. Rücklage (Nettoposition)1.2 Rücklagen a. nicht aufzulös. Zuw.1.3 Ergebnisrücklagen
1.4 Verlustvortrag
1.5 Jahresüberschuss/-fehlbetrag
2. Sonderposten
3. Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzung
Aktiva Passiva
Die Gliederung der kommunalen Bilanz (§ 85 KommHV-Doppik)
Helfrich· Mai 2010 · Seite 17© 2010 BVS
Kommunale Eröffnungsbilanz - Praxisbeispiel
Quelle: BKPV
Helfrich· Mai 2010 · Seite 18© 2010 BVS
Investitionen und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Vorauss.: Anlagevermögen (§ 98 Nr. 4 KommHV-Doppik)
1. AHK bis 410 € netto (GWG):
Behandlung als Aufwand (§ 79 Abs. 2 Satz 3 KommHV-Doppik)
Konto: 5223
Veranschlagung als Aufwand (§ 98 Nr. 6 KommHV-Doppik) im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 KommHV-Doppik) und als Auszahlungim Finanzhaushalt (§ 3 Abs. 1 Nr. 11 KommHV-Doppik)
Sonderfall Sammelposten (§ 79 Abs. 2 Satz 4 KommHV-Doppik):• wenn zur Vereinfachung gerechtfertigt + Steuerungsfunktion gewährleistet• von 150,01 € netto bis 1.000 €
Konten:
Aktivierung: 085
Finanzrechnung: 7832
Abschreibung (AfA): 5716 (mit 20 %)
Achtung: Sammelposten bleibt unverändert, Verkaufserlöse sind Erträge (Kto. 4542)
Veranschlagung: AfA i.H.v. 20 % im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 KommHV-Doppik ) und AHK im Finanzhaushalt (i.d.R. § 3 Abs. 1 Nr. 22 KommHV-Doppik)
Helfrich· Mai 2010 · Seite 19© 2010 BVS
Investitionen und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) II
2. AHK über 410 € netto und keine Sammelpostenbildung:
Konten:Aktivierung auf dem entsprechenden KontoAuszahlung: 7831AfA : 5711 – 5715
[wenn abnutzbar, zeitanteilige (§ 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 KommHV-Doppik, Nr. 6.8.3 BewertR), planmäßige AfA (§ 79 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik), i.d.R. linear (§ 79 Abs. 1 Satz 2 KommHV- Doppik) nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 79 Abs. 1 Satz 4 KommHV-Doppik) ]
Veranschlagung: planmäßige AfA (§ 98 Nr. 2 KommHV-Doppik ) im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 KommHV-Doppik) und AHK im Finanzhaushalt (i.d.R. § 3 Abs. 1 Nr. 22
KommHV-Doppik)
3. AHK über 1.000 €: Behandlung immer analog Nr. 2!
Achtung: Werterfassungsgrenze immer 150,01 € netto (§ 71 Abs. 4, § 79 Abs. 2 Satz 5 KommHV-Doppik) bzw. 500,01 € netto bei Erstinventur (§ 92 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik)!
Helfrich· Mai 2010 · Seite 20© 2010 BVS
Sonderposten (§ 73 KommHV-Doppik)
• Sonderform des Eigenkapitals (§ 85 Abs. 3 Nr. 2 KommHV-Doppik)
• Veranschlagung:– in voller Höhe als Einzahlung im Finanzhaushalt (§ 3 Abs. 1
Nr. 15 KommHV-Doppik) und– anteilig in Höhe des Auflösungsbetrages (§ 98 Nr. 56
KommHV-Doppik) als Ertrag im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KommHV-Doppik)
• Konten:– Passivierung: Kontengruppe 23– Auflösung: je nach Art des Sonderpostens
Kontenart 416, 417, 437, 438 oder 457
Helfrich· Mai 2010 · Seite 21© 2010 BVS
Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen in der Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung und dem Eröffnungsbilanzstichtag, anzusetzen (§ 79 Abs. 1 KommHV-Doppik)
Für Vermögensgegenstände, die vor länger als fünf bzw. 10 Jahren angeschafft oder hergestellt wurden, kann hiervon abgewichen werden, wenn die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand ermittelt werden können (§ 92 Abs. 2 KommHV-Doppik). In diesem Fall sind Ersatzwerte anzusetzen.
Werterfassungsgrenzen: 500,01 € netto bei der erstmaligen Inventur (§ 92 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik), 150,01 € netto danach (§ 71 Abs. 4 KommHV-Doppik)
Vermögensbewertung
Helfrich· Mai 2010 · Seite 22© 2010 BVS
Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 77 Abs. 2 bis 4 KommHV-Doppik)
Anschaffungspreis+ Anschaffungsnebenkosten- Anschaffungspreisminderungen+ nachträgliche Anschaffungskosten= Anschaffungskosten
Materialeinzelkosten (Pflicht)+ Fertigungseinzelkosten (Pflicht)+ Sondereinzelkosten der Fertigung (Pflicht)+ zeitanteilige Materialgemeinkosten (Wahlrecht)+ zeitanteilige Fertigungsgemeinkosten (Wahlrecht)+ zeitanteiliger Wertverzehr des Anlagevermögens (Wahlrecht)+ zeitanteilige Fremdkapitalzinsen (Bauzeitzinsen)= Herstellungskosten
Helfrich· Mai 2010 · Seite 23© 2010 BVS
Vosichtsprinzip (Nr. 1.1.2 BewertR)
Aktiva
Niederstwertprinzip• Anlagevermögen:
gemildertes Niederstwertprinzip(§ 79 Abs. 3 KommHV-Doppik)
• Umlaufvermögen:strenges
Niederstwertprinzip(§ 79 Abs. 4 KommHV-Doppik)
Passiva
• Verbindlichkeiten:Rückzahlungsverpflichtung
• Rückstellungen:nach vernünftiger Beurteilung
(§ 77 Abs. 5 KommHV-Doppik)
Helfrich· Mai 2010 · Seite 24© 2010 BVS
Aktiva Passiva
Maschinen Gesch. ausst.
Bank, Kasse
Eigenkapital Darlehen Verbind-lichkeiten
150.000,- 2.000,- 2.500,. 70.000,- 50.000,- 34.500,-154.500
Bilanzsumme
Wertveränderungen in der Bilanz
Helfrich· Mai 2010 · Seite 25© 2010 BVS
Aktiva Passiva
Maschinen 150.000 Eigenkapital (Nettoposition) 70.000Geschäftssausstattung (GA) 2.000 Darlehen 50.000
liquide Mittel (Bank und Kasse) 2.500 Verbindlichkeiten 34.500
154.500 154.500
S Maschinen H S Eigenkapital H
AB 150.000 AB 70.000
S GA H S Darlehen H
AB 2.000 AB 50.000
S liquide Mittel H S Verbindlichkeiten H
AB 2.500 AB 34.500
Eröffnungsbilanz
Auflösung der Bilanz in Bestandskonten
Helfrich· Mai 2010 · Seite 26© 2010 BVS
A Eröffnungsbilanz EB P
S Eröffnungsbilanzkonto EBK H
AVUV
EKFK
EKFK
AVUVS H
ABMehr.
Mind.SB
S H
S H
S H
ABMehr.
Mind.SB
AktiveBestands-
konten
PassiveBestands-
konten
S Schlussbilanzkonto SBK H
AVUV
EKFK
A Schlussbilanz SB P
AVUV
EKFK
Von der Eröffnungs- zur Schlussbilanz
Helfrich· Mai 2010 · Seite 27© 2010 BVS
Buchungssatz
• nennt die vom Geschäftsfall betroffenen Konten (mind. zwei!)
• besteht ausSollkonto (Betrag) an Habenkonto Betrag
• Vorgehensweise:1. Welche Konten sind betroffen?
2. Um welche Art von Konten handelt es sich?
3. Mehrung oder Minderung?
4. Auf welcher Kontenseite wird gebucht?
Helfrich· Mai 2010 · Seite 28© 2010 BVS
Ergebnisrechnungskonten sind Unterkonten des Eigenkapitalkontos und werden im Ergebnisrechnungskonto (ERK), das in das Eigenkapitalkonto einfließt, abgeschlossen.
S HEigenkapital
Minderung des Eigenkapitals
Mehrung des Eigenkapitals
Aufwandskonten Ertragskonten
Aufwendungen (z.B. Entgelte):vermindern Eigenkapital und bilden den Werteverzehr im Unternehmen abErfolgswirksame Wertabflüsse
Erträge (z.B. Mieterträge):erhöhen das EigenkapitalErfolgswirksame Wertzuflüsse
Unterkonten des Eigenkapitalkontos(Nettoposition)
Helfrich· Mai 2010 · Seite 29© 2010 BVS
S HEigenkapital (Nettoposition)
Minderung des Eigenkapitals Mehrung des Eigenkapitals um 3.500
Personalaufw.
Mieterträge
1.0001.000
750750
Gebühren
2.0002.000
Ergebnisrechnungskonto
ERK2.000
Pers. aufw. 2.000 Mieterträge
1.500
1.500
Gebühren
4.000
4.000
5.5005.500
Überschuss 3.500
ERK
ERK
S H
S
S
H
H
S H
Abschluss der Erfolgskonten
Helfrich· Mai 2010 · Seite 30© 2010 BVS
Zahlungen
Vermögensrechnung Ergebnis-rechnung
KLR
Aktiva Passiva ErträgeAuf-
wand KLR
immate-rielles
Vermö-genund
Sach-anlagen
Finanz-Anlagen, Umlauf-vermö-
genund aktive
RAP
Eigen-kapital, Sonder-posten
undRück-stell-
ungen
Verbind-lich-
keitenund
passiveRech-nungs-abgren-
zung
ErträgeAufwen-dungen
Ein-zahl-
ungen
Aus-zahl-
ungen
Ab-Schluß-konten,Korrek-turen KLR
Klasse 0
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 7
Klasse 8
Klasse 9
Kontenklassen NKF Bayern
Ab-schluß
Finanz-rechnung
Kommunaler Kontenrahmen
Quelle: BKPV
Helfrich· Mai 2010 · Seite 31© 2010 BVS
Finanzrechnung Bilanz
Aktiva Passiva
Einzahlungen./. Auszahlungen
Liquiditätssaldo
Ergebnisrechnung
Ergebnissaldo
Vermögen
Liquide Mittel Fremdkapital
EigenkapitalErträge./. Aufwendungen
Systemerweiterung
NKFB/kaufmännisches Rechnungswesen I
Finanzrechnung:- direkte Cash-Flow-Rechnung- Darstellung/Ermächtigung Investitionen und Finanzierung- Liquiditätsbetrachtung- Vergleichbarkeit mit Kameralistik
Quelle: BKPV, Meidel
Helfrich· Mai 2010 · Seite 32© 2010 BVS
Ergebnishaushalt
Einzahlungen./. Auszahlungen
Liquiditätssaldo
Finanzhaushalt
Einzahlungen./. Auszahlungen
Liquiditätssaldo
Finanzrechnung Bilanz
Aktiva Passiva
Einzahlungen./. Auszahlungen
Liquiditätssaldo
Ergebnisrechnung
Ergebnissaldo
Vermögen
Liquide Mittel Fremdkapital
EigenkapitalErträge./. Aufwendungen
NKFB/kaufmännisches Rechnungswesen II
Quelle: BKPV, Meidel
Helfrich· Mai 2010 · Seite 33© 2010 BVS
Begriffsabgrenzungen
• Einzahlungen - Auszahlungen = Veränderung des Zahlungsmittelbestandes
• Einnahmen - Ausgaben = Veränderung des Geldvermögens (Zahlungsmittel + Forderungen – Verbindlichkeiten)
• Erträge (Wertzuwachs)- Aufwendungen (Wertverzehr)
= Veränderung des Eigenkapitals
Helfrich· Mai 2010 · Seite 34© 2010 BVS
Bestands-kontenkreis
Ergebnis-kontenkreis
Aufwands-konten
Schlussbilanzkonto ErgebnisrechnungskontoS HS H
Passivkonten
Saldo: FehlbetragSaldo: ÜberschussEigenkapital(Nettoposition)
Ertrags-konten
Buchungskreise der doppelten kommunalen Buchführung
Aktivkonten
liquide Mittel
Finanzrechnungsk.S
Auszahlungs-konten
Einzahlungs-konten
Saldo: Finanzmittel-fehlbetrag
H
Saldo: Finanzmittel-überschuss
Finanzrechnungs-kontenkreis
Helfrich· Mai 2010 · Seite 35© 2010 BVS
Finanzrechnungskonten sind Unterkonten des Kontos liquide Mittel und werden über das Finanzrechnungskonto, abgeschlossen.Sie sind originär zu bebuchen durch-direkte Bebuchung statt Bank oder Kasse oder -durch statistisches Mitführen.
S Hliquide Mittel
Mehrung des Zahlungsmittelbestandes Minderung des Zahlungsmittelbestandes
Einzahlungskonten Auszahlungskonten
Unterkonten des Kontos liquide Mittel(Bank und Kasse)
Helfrich· Mai 2010 · Seite 36© 2010 BVS
Abschluss der Finanzrechnungskonten
Gebühreneinz.
Mietausz.
1.0001.000
750750
Zinsausz.
2.0002.000
Finanzrechnungskonto
FRK2.000
Gebühreneinz. 2.000 Mietausz.
1.500
1.500
Zinsausz.
4.000
4.000
5.5005.500
Fehlbetrag 3.500
FRK
FRK
S H
S
S
H
H
S H
Helfrich· Mai 2010 · Seite 37© 2010 BVS
Beispiele für Geschäftsfälle
1. Kauf eines neuen Dienstwagens für brutto 20.000,00 €.
2. Bezahlung des Dienstwagens durch Überweisung.
3. Barkauf einer Druckerpatrone über 50,00 € für das Büro Landrat.
4. Festsetzung der Verwaltungsgebühr für eine gaststättenrechtliche Erlaubnis über 4.380 €.
5. Erhalt des Zuwendungsbescheides vom Land für das neu gekaufte Katastrophenschutzfahrzeug in Höhe von 75.000,00 €.
6. Die Zuwendung für das Fahrzeug geht auf dem Konto ein.
Helfrich· Mai 2010 · Seite 38© 2010 BVS
Lösungen zu den Geschäftsfällen
1. 073 Fahrzeuge an 3511 VLL 20.000,00 €
2. 3511 VLL an 7831 Ausz. f. bew. AV
(181 Bank) 20.000,00 € 3. 5431 Geschäftsaufwendungen
an 7431 Geschäftsauszahlungen 50,00 € (183 Kasse)
4. 161 Gebührenforderungen an 4311 Verwaltungsgebühren 4.380,00 €
5. 164 Transferforderungen an 2312 Sonderposten aus Zuwendungen 75.000,00 €
6. 6811 Investitionszuwendungen (181 Bank) an 164 Transferforderungen 75.000,00 €
Helfrich· Mai 2010 · Seite 39© 2010 BVS
Umsatzsteuer
• unbedeutend in der Hoheitsverwaltung• zu beachten:
Umsatzsteuer
Einkauf VerkaufVorsteuer Umsatz- (Mehrwert-)steuerForderung ggü. Finanzamt Verbindlichkeit ggü.
Finanzamt
Aktivkonto Passivkonto
178 373
Helfrich· Mai 2010 · Seite 40© 2010 BVS
Planmäßige Abschreibungen
• zur Darstellung des Werteverzehrs durch Nutzung, technischen Fortschritt, Verschleiß und außergewöhnliche Ereignisse
• für das abnutzbare Anlagevermögen• auf der Grundlage der Anschaffungs- oder Herstellungskosten• zeitanteilig im Jahr der Anschaffung (§ 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV-
Doppik)• in der Verwaltung: nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§
79 Abs. 1 Satz 4 KommHV-Doppik)• i.d.R. linear• Buchungssatz: Abschreibungen an Bestandskonto• Vermögensgegenstände über 150 € und unter 1000 € netto:
Erfassung auf gesondertem Konto und Abschreibung über 5 Jahre (§ 79 Abs. 2 Satz 4 KommHV-Doppik) – Kann-Bestimmung!Buchungssatz: Abschreibungen auf Sammelposten an Sammelposten
Helfrich· Mai 2010 · Seite 41© 2010 BVS
Außerplanmäßige Abschreibungen
• Anlagevermögen (auch Grundstücke!):– nur bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung
(§ 79 Abs. 3 Satz 1 KommHV-Doppik)– ggf. später Wertzuschreibung
• Umlaufvermögen:– strenges Niederstwertprinzip = immer außerplanmäßige
Abschreibung auf den niedrigeren Wert am Abschlussstichtag
(§ 79 Abs. 4 KommHV-Doppik)- ggf. später Wertzuschreibung
Helfrich· Mai 2010 · Seite 42© 2010 BVS
Organisation der Finanzbuchhaltung
• Erfordernis einer schriftlichen oder elektronischen Kassenanordnung (§ 45 Abs. 1, § 46 KommHV-Doppik) in den Fällen des § 34 KommHV-Doppik
• förmliche oder allgemeine Zahlungsanordnungen (§§ 35,36 KommHV-Doppik)
• mit Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit (§ 37 KommHV-Doppik)
• und Unterschrift des Anordnungsbefugten (§ 34 Abs. 2 KommHV-Doppik)
• Abwicklung des Zahlungsverkehrs durch die Kasse (§ 38 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik)
• und zeitliche (§ 61 KommHV-Doppik) und sachliche (§ 63 KommHV-Doppik) Buchung
Helfrich· Mai 2010 · Seite 43© 2010 BVS
Buchen einer Aufwandsrechnung
Helfrich· Mai 2010 · Seite 44© 2010 BVS
Journal (zeitlicher Nachweis)
Helfrich· Mai 2010 · Seite 45© 2010 BVS
Tagesabschluss
Helfrich· Mai 2010 · Seite 46© 2010 BVS
Kontogegenbuch
Helfrich· Mai 2010 · Seite 47© 2010 BVS
Zeitliche Abgrenzung
• wenn wirtschaftliche Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen und Zeitpunkt der Zahlung verschiedene Jahre betreffen
• Arten:1. Zahlungsvorgang im Nachjahr (antizipative Rechnungs-
abgrenzung):Buchung am 31.12: Sonstige Forderungen an Ertragskonto oderAufwandskonto an Sonstige VerbindlichkeitenBuchung bei Zahlungseingang/Bezahlung:Liquide Mittel an Sonst. Ford. oderSonst. Verb. an Liquide Mittel
2. Zahlungsvorgang im Jahr vor der wirtschaftlichen Zuordnung (transitorische Rechnungsabgrenzung):Buchung am 31.12: Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) an Aufwandskonto oderErtragskonto an Passive Rechnungsabgrenzung (PRA)Buchung zu Beginn des neuen Geschäftsjahres:Aufwandskonto an ARA oderPRA an Ertragskonto
Helfrich· Mai 2010 · Seite 48© 2010 BVS
Rückstellungen (§ 74 KommHV-Doppik)
• Aufwand des jeweiligen Jahres, der dem Grunde nach feststeht, dessen Höhe und/oder Fälligkeit aber noch nicht bekannt ist
• Ausweisung am Jahresende als Verbindlichkeit in Form von Rückstellungen auf der Passivseite
• Buchungssatz bei Bildung: Aufwandskonto an Rückstellungskonto
• Buchungssatz bei Inanspruchnahme:Rückstellungskonto an liquide Mittel (Rückst. = Zahlung) oderRückstellung an liquide Mittel
an Erträge a.d. Auflös. v. Rückstellungen oder Rückstellungskonto und Periodenfremder Aufwand an liquide Mittel
Helfrich· Mai 2010 · Seite 49© 2010 BVS
Abgrenzung kamerales und kaufmännischesRechnungswesen
Quelle: Lehrbuch Band 18 Abb. 79
Helfrich· Mai 2010 · Seite 50© 2010 BVS
Aufbereitete Bilanz
Anlagevermögen 93.420.134
Umlaufvermögen Forderungen 2.139.533Liquide Mittel . 15.715.597Summe ........................ 17.855.130
ARA ............. 514.123
Bilanzsumme... ........... 111.789.387
langfristigNettoposition.......................................... 50.860.929Sonderposten.......................................... 16.229.372Pensionsrückstellungen............................ 8.327.603Sonstige Rückstellungen............................ 1.349.057Verbindlichkeiten gggü. Kreditinstituten.... 30.699.334Summe 107.466.295
kurzfristigVerbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen........................ 55.435Verbindlichkeiten aus LL ......
175.590Verbindlichkeiten aus Transferleistungen… … 2.069.514Verbindlichkeiten ggü. Sondervermögen... ... ... 114.102Verbindlichkeiten ggü. verb. Unternehmen.. .. 816.944Sonstige Verbindlichkeiten............................. 759.507PRA 332.000Summe 4.323.092
Bilanzsumme 111.789.387
SchlussbilanzAktiva Passiva
Helfrich· Mai 2010 · Seite 51© 2010 BVS
Analyse des JahresabschlussesVermögens- und Kapitalstruktur
Anlagenintensität:
Anlagevermögen/Gesamtvermögen*100 =
93.420.134 €/111.789.387 € * 100 =
83,57 %
Eigenkapitalquote:
Eigenkapital/Gesamtkapital*100 =
67.090.301 €/ 111.789.387 € * 100 =
60,01 %
Helfrich· Mai 2010 · Seite 52© 2010 BVS
Analyse des JahresabschlussesAnlagenfinanzierung
Anlagendeckungsgrad I:
Eigenkapital/Anlagevermögen*100 =
67.090.301 €/ 93.420.134 €*100 =
71,82 %
Anlagendeckungsgrad II:
Eigenkapital + langfr. FK/Anlagevermögen*100 =
107.466.295 €/ 93.420.134 €*100 =
115,04 %
Helfrich· Mai 2010 · Seite 53© 2010 BVS
Analyse des JahresabschlussesLiquiditätLiquidität I:
Flüssige Mittel/kurzfristiges FK*100 =15.715.597 €/ 4.323.092 € =363,53 %
Liquidität II:Flüssige Mittel + kurzfr. Ford./kurzfr. FK*100 =17.855.130 €/ 4.323.092 € = 413,02 %
Liquidität III:kurzfristiges UV/kurzfristiges FK*100 =18.369.253/4.323.092 €*100 =424,91 %