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Grundzüge der Konzernrechnungslegung
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Gliederung Konzernrechnungslegung
� Charakteristika der Konzernrechnungslegung
� Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises
� Grundsätze der Konsolidierung
� Vollkonsolidierung verbundener Unternehmen� Kapitalkonsolidierung
� Schuldenkonsolidierung
� Zwischenergebniskonsolidierung
� Aufwands- und Ertragskonsolidierung
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� Konsolidierung nicht vollkonsolidierter Unternehmen�Gemeinschaftsunternehmen
�Assoziierte Unternehmen
� Steuerabgrenzung
� Währungsumrechnung
� Spezielle Bestandteile des Konzernabschlusses� Kapitalflussrechnung
� Eigenkapitalspiegel
� Segmentberichterstattung
� Konzernanhang
� Konzernlagebericht
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Literatur� Gräfer, H./Scheld, G.A.: Grundzüge der
Konzernrechnungslegung, 11. Auflage, Berlin 2009
� Ammann, H./Müller, St.: Konzernbilanzie-rung, 1. Auflage Herne/Berlin 2005
� Baetge, J. u.a.: Konzernbilanzen, 8. Auflage, Düsseldorf 2009
� Küting, K./Weber, C.-P.: Der Konzernab-schluss, 11. Auflage 2008
� Müller, V.O.: Situațiile financiare consolidate. Dezvoltări și aprofundări la nivel internațional, european și național, Cluj-Napoca 2010
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Internetquellen
� Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (Hrsg.): Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS), www.drsc.de
� International Accounting Standards Board (Hrsg): International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS), www.iasb.org
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Unternehmensverbindungen
Kooperationen
- Kartelle- Allianzen- Arbeitsgemein-
schaften/Konsortien- Verbände
Konzentrationen
- Fusionen- Konzerne- Joint Venture
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Definition Konzern
Als Konzern bezeichnet man die Zusammenfassung rechtlich selbstständiger
Unternehmen unter dem unmittelbaren oder mittelbaren beherrschenden Ein-
fluss einer Muttergesellschaft.
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Notwendigkeit des Konzernabschlusses
� Konzernunternehmen können nicht unabhängig voneinander handeln
� Konzernunternehmen sind wirtschaftlich voneinander abhängig
� Ausweis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist u.U. verfälscht, z.B. durch Gewinnverlagerungen oder Verschiebungen liquider Mittel
� Konzernabschluss erforderlich!
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Definition Konzernabschluss
Der Konzernabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Konzernver-
flechtung vermitteln. Er ist so aufzustellen, als ob die zum Konzern gehö-
renden Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären.
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Adressaten des Konzernabschlusses
�Konzernmanagement zur Selbstinformation
�Eigenkapitalgeber insbesondere Aktionäre der Konzernunternehmen
�Fremdkapitalgeber insbesondere Kreditinstitute zur Bonitätsprüfung
� interessierte Öffentlichkeit
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Bildung des Konzernabschlusses
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Einheitstheorie und Konsolidierung
§ 297 Abs. 3 S. 1 HGB
„Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen
Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unterneh-
men wären.“
Unter Konsolidierung versteht man die Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der
Konzernunternehmen unter Aufrechnung der Ergebnisse aus innerkonzernlichen Verbin-
dungen, die sich in Vermögens-, Kapital- und Erfolgsgrößen niederschlagen können.
� Kapitalkonsolidierung� Schuldenkonsolidierung� Zwischenergebniskonsolidierung�Aufwands- und Ertragskonsolidierung
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Besonderheiten des Konzernabschlusses
� rein betriebswirtschaftlicher Abschluss, d.h. lediglich Informations- und Dokumentations-funktion
� keine Rechtswirkungen wie Ausschüttungs-oder Gewinnermittlungsfunktion
� eigenständige Konzernbilanzpolitik, d.h. neue Ausübung aller Ansatz-, Bewer-tungs- und Ausweiswahlrechte
� Fiktion der rechtlichen Einheit (Einheits-theorie) und Weltabschlussprinzip
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Formen von Konzernunternehmen
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Vorgehensweise bei der Aufstellung
(1) Bestimmung der Konzernrechnungslegungspflicht (Aufstellung);
(2) Festlegung der Gesellschaften, die in den Konzernabschluss einbezogen werden
(Konsolidierungskreis);
(3) Erstellung einer Handelsbilanz II (Einheitlichkeit der Bilanzierung, Bewertung
und des Ausweises sowie Währungsumrechnung);
(4) Addition der Handelsbilanzen II zum Summenabschluss;
(5) Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen (Voll-, Quotenkonsolidierung so-
wie Equity-Bewertung);
(6) Prüfung des Konzernabschlusses und -lageberichtes;
(7) Offenlegung des Konzernabschlusses und -lageberichtes.
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Kapitel-ende
Fragen?
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Zusammenfassung
Art der Einbeziehung in den Konzernabschluss
Verbundene Unternehmen
"beherrschender Einfluss"
Vollkonsolidierung
sämtlicher Aktiva und Passiva; Ver-
rechnung des Beteiligungsbuchwertes in
der Bilanz der Mutterunternehmung mit
dem anteiligen Eigenkapital der Tochter
Gemeinschaftsunternehmen
"gemeinsame Führung"
Quotenkonsolidierung
Aktiva und Passiva gehen nur nach
Maßgabe der Beteiligungsquote in die
Konzernbilanz ein
Assoziierte Unternehmen
"maßgeblicher Einfluss"
vermutet bei Beteiligung
≥ 20 % der Stimmrechte
Equity-Bewertung
Ausweis als gesonderter Posten im
Finanzanlagevermögen;
Bewertung nach der Equity-Methode
Sonstige Beteiligungen
Anteile < 20 % des Kapitals und
bei größeren Anteilen, wenn
die Assoziierungsvermutung
widerlegt wird
keine Konsolidierung
üblicher Ausweis als "Beteiligungen"
oder "Wertpapiere des Anlagever-
mögens" im FinanzAV;
Bewertung zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten
Beteiligungs-unternehmen
.
Assoziierte Unternehmen
= Equity Methode .
.
.
Gemeinschafts-unternehmen
= Quotenkonsolidierung
.
Mutter- und Tochterunternehmen
(Konzern i.e.S.)
=
Vollkonsolidierung
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Konzernunternehmen und Konsolidierungsformen
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Formen und
Methoden der
Konsolidie-rung
Formen der Konsolidierung
Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung Equity-Bewertung
für: für: für:
Tochterunternehmen Gemeinschaftsunternehmen Assoziierte Unternehmen
- beherrschender Einfluss (Control-Verhältnis)
- gemeinsame Führung - maßgeblicher Einfluss
Kapitalkonsolidierung
Schuldenkonsolidierung
Zwischenergebnis-konsolidierung
Aufwands- und Ertrags-konsolidierung
Kapitalkonsolidierung
Schuldenkonsolidierung
Zwischenergebnis-konsolidierung
Aufwands- und Ertrags-konsolidierung
Kapitalbewertung
Schuldenkonsolidierung(freiwillig nach h.M.)
Zwischenergebnis-konsolidierung
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Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis i.e.S. bezeichnet den Kreis derjenigen Unternehmen, die in
den Konzernabschluss nach den Regeln der Vollkonsolidierung einbezogen werden
müssen oder, falls Wahlrechte vorhanden sind, einbezogen werden können. Werden auch
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen eingeschlossen, spricht man
vom Konsolidierungskreis i.w.S.
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Voraussetzungen der Konzernrechnungslegungspflicht
� mindestens zwei rechtlich selbstständige Unternehmen
� Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
(sonst gelten die §§ 11-13 PublG)
� Mutterunternehmen mit Sitz im Inland
� Mutter-Tochter-Verhältnis (Beherrschung)
� mindestens ein TU muss tatsächlich konsolidiert werden
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Konkretisierung der Beherrschung
(1) Mehrheit der Stimmrechte
(2) personelle Einflussnahme auf Vorstand oder Aufsichtsrat
(3) Beherrschungsvertrag oder Satzungsbestimmung
(4) Zweckgesellschaft
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Konzept des beherrschenden Einflusses
Mutter-Tochter-Verhältnis?
Beherrschungsmöglichkeit§ 290 Abs. 1 HGB
Control-Konzept§ 290 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB
Wirtschaftliche Betrachtung§ 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Mehrheit der Stimmrechte
Personelle Einflussnahme
Beherrschungs-vertrag oder
Satzung
Mehrheit der Risiken und
Chancen
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Beispiel: Zurechnung der Rechte
Die Voraussetzungen des Control-Konzeptes und damit der Konzernrechnungslegungs-
pflicht sind auch dann erfüllt, wenn die Muttergesellschaft die in § 290 Abs. 2 HGB
genannten Rechte nicht unmittelbar, sondern nur über Tochergesellschaften oder für sie
oder für die Tochtergesellschaften handelnde Personen wahrnehmen kann.
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Zu- und Abrechnung von Rechten
Unmittelbare Rechte des Mutterunternehmens
zuzüglich
Rechte von Tochter-
unternehmen
Rechte, die handelnden Personen für
Rechnung des Mutter- oder Tochterunter-
nehmens zustehen
Rechte, die von anderen
Gesellschaftern aufgrund einer
Vereinbarung zur Verfügung gestellt
wurden
abzüglich
Rechte durch Anteile, die für Rechnung eines Dritten gehalten
werden
Rechte durch Anteile, die als
Sicherheit gehalten werden, sofern nach
Weisung oder im Interesse des
Sicherungsgebers ausgeübt
§ 290 Abs. 3 HGB
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Konzernabschluss nach IAS/IFRS
Gesetzliche Grundlage: IAS-Verordnung und § 315a HGB
Ab 2005 sind alle kapitalmarktorientierte MU verpflichteteinen Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen!
Achtung: Es gelten nur die IAS/IFRS, die das Endorsement-Verfahren
der EU erfolgreich durchlaufen haben! Zudem sind weiterhin nochbestimmte nationale Vorschriften anzuwenden, z.B. zum Konzernlage-bericht.
Auch freiwillige Anwendung der IAS/IFRS möglich (§ 315a Abs. 3 HGB)
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Konzernabschluss nach IAS/IFRS
Deutsche Mutterunternehmen
Kapitalmarkt-orientiert
Zulassungs-beantragung
Nicht-kapitalmarkt-orientiert
IAS/IFRSPflicht
§ 315a Abs. 1 HGB
IAS/IFRSPflicht
§ 315a Abs. 2 HGB
IAS/IFRSWahlrecht
§ 315a Abs. 3 HGB
Bestimmung der Aufstellungspflicht stets nach §§ 290-293 HGB
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Befreiungsmöglichkeiten
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Befreiungen von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung
Befreiende Konzernabschlüsse
und -lageberichte
(§§ 291, 292 HGB)
Mutterunternehmen mit Sitz innerhalb der EU bzw. des
EWR (§ 291 HGB)
Mutterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU bzw. des
EWR (§ 292 HGB)
Größenabhängige Befreiungen
(§ 293 HGB)
Bruttomethode
(§ 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB)
Nettomethode
(§ 293 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
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Stufenabschlussprinzip
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Stufenabschlussprinzip
"A"-AG
"B"-AG "C"-OHG
"D"-GmbH "E"-OHG "F"-KG "G"-GmbH
"H"-AG "I"-AG "K"-AG "L"-AG
Bei der SAP AG müssten beispielsweise 37 Teilkonzernabschlüsse erstellt werden (Stand 2009)!
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Befreiende Konzernabschlüsse von MU in der EU
� befreiendes Unternehmen muss TU sein� übergeordnetes MU muss zur Aufstellung
verpflichtet sein� deutscher Teilkonzern muss in den übergeordneten
Konzernabschluss einbezogen worden sein� befreiender Konzernabschluss muss mit der 7. EG-
Richtlinie in Einklang stehen� Hinweise im Anhang des Einzelabschlusses des zu
befreienden deutschen MU� Offenlegung des befreienden Konzernabschlusses in
deutscher Sprache
� aber Achtung: § 291 Abs. 3 HGB beachten!
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Befreiende Konzernabschlüsse außerhalb der EU
� Anerkennung durch Bundesminister der Justiz durch Rechtsverordnung
� vergleichbare Bedingungen wie für MU in der EU
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Größenmerkmale von Konzernen nach HGB
Größenkriterien Bruttomethode Nettomethode
Bilanzsumme ≤ 23.100.000 Euro ≤ 19.250.000 Euro
Umsatzerlöse ≤ 46.200.000 Euro ≤ 38.500.000 Euro
Arbeitnehmer ≤ 250 ≤ 250
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Befreiungen von der Einbeziehungspflicht
Konsolidierungswahlrechte (§ 296 HGB)
Beschränkungen
in der Rechts-
ausübung des
Mutterunternehmens
(§ 296 Abs. 1
Nr. 1 HGB)
Unverhältnismäßig
hohe Kosten
oder
Verzögerungen
(§ 296 Abs. 1
Nr. 2 HGB)
Weiter-
veräußerungs-
absicht
(§ 296 Abs. 1
Nr. 3 HGB)
Untergeordnete
Bedeutung
(§ 296 Abs. 2
HGB)
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Aufgabe: Größenmerkmale
Die Konzern-Geschäftsbuchhaltung einer deutschen börsennotierten Mutter-
unternehmung mit drei kleineren Tochtergesellschaften errechnet für die Sum-
menabschlüsse 01 und 02 folgende Zahlen:
Größenmerkmale Jahr 01 Jahr 02
Bilanzsumme
Umsatzerlöse
Arbeitnehmer
24 Mio.€
46 Mio.€
240 Personen
23 Mio.€
47 Mio.€
235 Personen
Ein Probe-Konzernabschluss wird nicht erstellt. Muss das Mutterunternehmen
einen Konzernabschluss aufstellen oder kann es die größenabhängigen Befrei-
ungen in Anspruch nehmen? (Mit Begründung!) Hinweis: Der Konzern war
bisher abschlusspflichtig.
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Aufgabe: Größenmerkmale Das deutsche Textilhandelshaus „Clamotti“-AG aus München ist Mutterunter-
nehmen von drei Tochterunternehmen. Der Bilanzabteilung der „Clamotti“-
AG liegen folgende Daten vor:
31.12.01 31.12.02
Methode
Kriterien
Brutto-
methode
Netto-
methode
Brutto-
methode
Netto-
methode
Bilanzsumme
Umsatzerlöse
Arbeitnehmer
25 Mio.€
45 Mio.€
260 Personen
19 Mio.€
39 Mio.€
260 Personen
24 Mio.€
47 Mio.€
240 Personen
20 Mio.€
38 Mio.€
240 Personen
Muss zum Bilanzstichtag 02 ein Konzernabschluss aufgestellt werden oder
können die größenabhängigen Befreiungswahlrechte in Anspruch genommen
werden? Hinweis: Die „Clamotti“-AG war bis einschließlich 01 von der Auf-
stellung eines Konzernabschlusses und -lageberichtes befreit gewesen.
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Aufgabe: Konzernverbund
Die Motorenfabrik „PS“-AG besitzt 70 % der Stimmenanteile an dem Scheinwerfer-
hersteller „Heller“-GmbH und 60 % an der Metallindustrie „Alu“-KGaA. Die
„Heller“-GmbH und die „Alu“-KGaA halten wiederum jeweils 30 % der Einlagen an
der Schlosserei „Hammer“-OHG. Bei der „Hammer“-OHG sind nach Gesellschafts-
vertrag Mehrheitsentscheidungen vorgesehen.
Zeichnen Sie das Schaubild der Unternehmensverbindung! Welche Unternehmen wer-
den in den Konzernabschluss einbezogen und wer stellt ihn auf?
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Aufgabe: Konzernverbund
Die „A“-AG ist mit 90 % an dem Tochterunternehmen „B“-GmbH und mit 30 % an
dem Konzernunternehmen „C“-GmbH beteiligt. Zusätzlich hält die „C“-GmbH 70 %
der Anteile an der „D“-GmbH. Die „B“-GmbH befindet sich in einem Insolvenzver-
fahren und soll deswegen nicht in einen Konzernabschluss aufgenommen werden.
Zeichnen Sie das Schaubild der Unternehmensverbindung! Wer muss einen Konzern-
abschluss mit welchen Konzernunternehmen aufstellen?
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Aufgabe: Konzernverbund
Das Raumfahrtunternehmen „Jupiter“-AG ist mit 100 % an dem Tochterunternehmen
„Saturn“-GmbH und mit 30 % an dem Konzernunternehmen „Mars“-GmbH beteiligt.
Zusätzlich hält die „Saturn“-GmbH 30 % der Anteile an der „Mars“-GmbH und 70 %
der Anteile an der „Merkur“-AG. Für die „Saturn“-GmbH besteht eine nachweisbare
Weiterveräußerungsabsicht, so dass auf eine Einbeziehung in den Konzernabschluss
verzichtet werden soll.
Zeichnen Sie das Schaubild der Unternehmensverbindung und analysieren Sie die
Konzernverflechtung hinsichtlich Konzernabschlusspflicht und Konsolidierungskreis!
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Aufgabe: Konzernverbund
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Aufgabe: KonzernverbundDer Möbelhersteller „Holzwurm“-AG ist mit 50 % an dem Spanplattenwerk „MDF“-
GmbH und mit 70 % an der Maschinenfabrik „IMA-Forte“-KGaA beteiligt. Ferner hält
die „Holzwurm“-AG eine Beteiligung in Höhe von 90 % an der Möbelindustrie
„Mieder“-AG aus Warendorf, die wiederum mit 10 % an der „MDF“-GmbH und mit
30 % Beschlagpäckchen-Hersteller „Beutel und Schraube“-GmbH beteiligt ist. Die
„MDF“-GmbH und die Maschinenfabrik „IMA-Forte“-KGaA halten jeweils 40 % an
dem Möbeleinzelhandelsgeschäft „Teurer Wohnen“-GmbH. Die „Mieder“-AG hat
zudem kurzfristig über den Abschluss eines Beherrschungsvertrages die Beherrschung
über den Folien- und Melaminplattenhersteller „Furnier“-AG erlangt. Jedoch konnte
die Buchhaltung der „Furnier“-AG noch nicht auf die Anforderungen der Konzern-
buchhaltung umgestellt werden. Die bereits oben erwähnte „IMA-Forte“-KGaA hat zu
Beginn des Jahres 70 % der Gesellschafteranteile des Walzwerkes „Hochdruck“-
GmbH erworben. Jedoch ist der Weiterverkauf in Kürze beabsichtigt, entsprechende
Makler sind bereits beauftragt. Aus konzernbilanzpolitischen Gründen sind die Konso-
lidierungswahlrechte in Anspruch zu nehmen, d.h. auf eine Konsolidierung soll ver-
zichtet werden.
Zeichnen Sie das Schaubild der Konzernverflechtung! Welche Unternehmen sind in
welcher Form in den Konzernabschluss aufzunehmen?
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Lösung: Konzernverbund
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Kapitel-ende
Fragen?
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Basistheorien der Konzernrechnungslegung
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Bestandteile des Konzernabschlusses
�Konzernbilanz
�Konzern-GuV
�Konzernanhang
�Kapitalflussrechnung
�Eigenkapitalspiegel
� freiwillige Segmentberichterstattung
Konzernlagebericht
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Generalnorm
Der Konzernabschluss ist klar und übersichtlich aufzustellen (§ 297 Abs. 2 S. 1
HGB) und hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Konzerns zu vermitteln (§ 297 Abs. 2 S. 2 HGB).
Leitmaxime für • Konsolidierungstechniken und -wahlrechte• Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweis-
methoden und -wahlrechte• Nutzung von Ermessensspielräumen• Erläuterungen und Begründungen
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Anzuwendende Vorschriften
Auf den Konzernabschluss sind gem. § 298 Abs. 1 HGB folgende Vorschriften für
den Einzelabschluss von Kapitalgesellschaften anzuwenden, so weit seine Eigenart
keine Abweichungen bedingt oder in den Vorschriften zur Konzernrechnungslegung
nichts anderes bestimmt ist:
§§ 244 bis 256a, 265, 266, 268 bis 275, 277 und 278
Konsequenzen: Anlagespiegel
Gliederung der Bilanz und GuV
GuV nach GKV oder UKV
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Vollständigkeitsprinzip
alle Abschlusspositionen sindvollständig aufzunehmenAusnahme: Bilanzierungsverbote
Bilanzierungswahlrechte
alle in- und ausländischen KU sindvollständig aufzunehmen(Weltabschlussprinzip)Ausnahme: Konsolidierungswahlrechte
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Bilanzierungsprinzipien
Für den Konzernabschluss können sämtliche Wahlrechte erneut und anders ausgeübt
werden. Die Einzelabschlüsse sind also nicht maßgeblich für den Konzernabschluss.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses gibt also Gestaltungsmöglichkeiten für eine
eigenständige Konzernbilanzpolitik.
Handelsbilanz II
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Einheitliche Bewertung
Es ist nach § 308 Abs. 1 S. 2 HGB möglich, die nach dem Recht des Mutter-
unternehmens anwendbaren Bewertungswahlrechte im Konzernabschluss un-
abhängig von den im Einzelabschluss des Mutterunternehmens angewandten
Methoden neu auszuüben. D.h., eine eigenständige Konzernbilanzpolitik ist
nicht nur hinsichtlich der Bilanzierungswahlrechte, sondern auch hinsichtlich
der Bewertungswahlrechte möglich.
Unter einheitlicher Bewertung ist diejenige Bewertung zu verstehen, die zu
praktizieren wäre, wenn der Konzern nicht nur wirtschaftlich, sondern auch
rechtlich eine Einheit bilden würde. D.h., art- und funktionsgleiche Bewer-
tungsobjekte sind nach den gleichen Methoden zu bewerten.
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Einheitliche Abrechnungsperiode
Konzernabschlussstichtag = Stichtag des Mutterunternehmens
Bei Abweichungen Zwischenabschluss
Ein Zwischenabschluss ist ein Abschluss, der während eines laufenden Geschäfts-
jahres, also zwischen den beiden normalen Abschlussstichtagen, aufgestellt wird und
einen Zeitraum von zwölf Monaten umfasst.
Ausnahme: 3-Monats-Frist (§ 299 Abs. 2 S. 2 HGB )
allerdings dann: Anhangangabe
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Aufgabe: Einheitliche Abrechnungsperiode
Ein Konzern besteht aus nachstehenden Konzernunternehmen:
a) Tochterunternehmen A 30.06.
b) Tochterunternehmen B 30.09.
c) Assoziierte Gesellschaft C 31.03.
d) Tochterunternehmen D 30.06.
e) Gemeinschaftsunternehmen E 30.09.
f) Tochterunternehmen F 30.09.
g) Tochterunternehmen G 31.03.
Die Datumsangaben beschreiben jeweils den Bilanzstichtag des Einzelab-
schlusses.
Welche Notwendigkeit hinsichtlich der Aufstellung eines Zwischenabschlus-
ses hätte es zur Folge, wenn der Stichtag des Mutterunternehmens (1) der 31.
Dezember, (2) der 30. September oder (3) der 30. Juni wäre?
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Kapitel-ende
Fragen?
07.03.2011 55
Kapitalkonsolidierung
Die Kapitalkonsolidierung hat die Aufgabe, den Beteiligungsbuchwert des
Mutterunternehmens mit dem auf diesen Anteil entfallenden Eigenkapital-
betrag des einzubeziehenden Unternehmens zu verrechnen.
07.03.2011 56
Beispiel: Kapital-
konsolidie-rung
Bilanz der Mutterunternehmung (MU)
Anlagevermögen
500
Eigenkapital
300
Beteiligung TU 100 Fremdkapital 700
Umlaufvermögen
400
1.000 1.000
Bilanz der Tochterunternehmung (TU)
Anlagevermögen
200
Eigenkapital
100
Umlaufvermögen 200 Fremdkapital 300
400 400
In der Konzernbilanz ist der Posten „Beteiligung an Tochterunternehmen“ bei der Mutter-
unternehmung durch die effektiven Vermögenswerte des Tochterunternehmens zu substituieren.
Es folgt:
Konzernbilanz
Anlagevermögen
700
Eigenkapital
300
Umlaufvermögen 600 Fremdkapital 1.000
1.300 1.300
07.03.2011 57
Aktivischer Unterschiedsbetrag
Beteiligungsbuchwert > anteiliges Eigenkapital
anteiliges
Eigenkapital
anteiliges
Eigenkapital
Buchwert der
Beteiligung⇔
aktivischer ⇒stille Reserven
abzügl. Lasten
Unterschiedsbetrag Geschäfts- oder
Firmenwert (GoF)
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Bedeutung von stillen Reserven
Milliardensegen für Mobilcom?
Auf 800 Millionen bis zu einer Milliarde Euro beziffern Medienberichte die stillen Reserven, die bei der geplanten Fusion von Freenet und Mobilcom aufgedeckt werden.
Die "Börsen-Zeitung" zitiert den designierten Unternehmenschef Eckhard Spoerr mit den Worten, die stillen Reserven machten 800 Millionen bis eine Milliarde Euro aus. Am Dienstagmorgen legten die beiden im TecDax notierten Fusionskandidaten erneut leicht zu.
Ursache sei, dass im Fusionsvertrag die Bewertung der Unternehmen von Buch- auf Zeitwerte umgestellt werde, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". "Die Umstellung auf Zeitwerte hat das Eigenkapital von Freenet erhöht. Der Kapitalmarkt hätte es nicht verstanden, wenn wir diese Möglichkeit nicht genutzt hätten", sagte Spoerr der Zeitung, und spielte damit auf die Spekulation an, mit dieser Maßnahme werde eine Ausschüttung vorbereitet.
Quelle: ARD (Hrsg.): Milliardensegen für Mobilcom?, in: boerse.ARD.de, S. 1 vom 12.7.2005
07.03.2011 59
Passivischer Unterschiedsbetrag
Beteiligungsbuchwert < anteiliges Eigenkapital
Buchwert der
Beteiligung
Buchwert der
Beteiligung
anteiliges
Eigenkapital ⇔
passivischer ⇒ stille Lasten abzügl.
Reserven
Unterschiedsbetrag Unterschiedsbetrag
aus der Kapitalkon-
solidierung (UaK)
07.03.2011 60
Zusammen-fassung
Erwerbs-methode
Methodik: Der Kapitalkonsolidierung liegt die Erwerbsmethode, insbe-
sondere die Neubewertungsmethode, zugrunde:
Der Buchwert des Anteils der Mutterunternehmung an der Tochterunter-
nehmung werden mit dem auf diesen Anteil entfallenden Betrag des Ei-
genkapitals der Tochterunternehmung verrechnet.
Fiktion der Erwerbsmethode: Die Mutter hat beim Erwerb der Tochter
nicht nur Anteile am Kapital, sondern auch an deren Vermögensgegen-
stände und Schulden „einzeln“ erworben.
Folge: In die Konzernbilanz werden nicht die Buchwerte aus den Tochter-
bilanzen, sondern ihre Anschaffungswerte im Zeitpunkt des Erwerbs über-
nommen. Auch die in den Einzelbilanzen der Töchter nicht aktivierten
Vermögensgegenstände werden in der Konzernbilanz ausgewiesen (Auf-
deckung stiller Reserven abzüglich stiller Lasten!).
Unterschiedsbeträge: Bei der Verrechnung des Beteiligungsbuchwertes
mit dem anteiligen Eigenkapital können sich aktivische oder passivische
Unterschiedsbeträge ergeben, die aus einem im Vergleich mit dem bilan-
zierten Unternehmenswert zu hohen oder zu niedrigen Kaufpreis resultie-
ren. Sie werden den Vermögensgegenständen oder Schulden zugeordnet,
bei denen sich durch die Neubewertung eine Differenz ergibt. Verbleiben-
de Restbeträge werden als „Geschäfts- oder Firmenwert“ bzw. als „Unter-
schiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung“ gesondert in der Konzernbilanz
ausgewiesen.
07.03.2011 61
Technik der Kapitalkonsolidierung
Die Erwerbsmethode nach der Neubewertungsmethode ist dadurch
charakterisiert, dass die Kapitalkonsolidierung auf Basis der beizulegenden
Zeitwerte der Bilanzposten des Tochterunternehmens vorgenommen wird,
d.h. die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung gegen das neube-
wertete Eigenkapital unter Berücksichtigung der aufgelösten stillen Reser-
ven und Lasten. Ein verbleibender Unterschiedsbetrag ist als Geschäfts-
oder Firmenwertes oder als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidie-
rung zu interpretieren.
07.03.2011 62
Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei
100 % Anteile
Die international tätige Muttergesellschaft „Weltweit“-AG erwirbt am Ende
des Geschäftsjahres 01 100 % der Anteile an der deutschen Tochtergesell-
schaft „Groß“-GmbH. Die komprimierten Jahresbilanzen der „Weltweit“-AG
und ihrer 100 %igen Tochter „Groß“-GmbH zum 31.12.01 haben folgendes
Aussehen (in T€):
A Bilanz MU P
AV 700 Gez. Kapital 400 UV 400 Rücklagen 300 Beteilig. TU 600 Bilanzgewinn 200 Fremdkapital 800
1.700 1.700
A Bilanz TU P
AV 400 Gez. Kapital 200 UV 300 Rücklagen 100 Bilanzgewinn 100 Fremdkapital 300
700 700
Die in einem speziell für den Unternehmenskauf erstellten Bewertungsgut-
achten aufgedeckten stillen Reserven in dem Anlagevermögen der Tochterge-
sellschaft belaufen sich auf 100 T€. Erstellen Sie eine Konzernbilanz zum
31.12.01 mit Hilfe der Erwerbsmethode nach der Neubewertungsmethode!
07.03.2011 63
Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei
100 % Anteile
Die Handelskette „Kleinpreis“-AG erwirbt im Dezember 01 100 % der Anteile
am Tochterunternehmen „Sparstrumpf“-AG. Am Bilanzstichtag 31. Dezember
01 weisen die vorläufige Bilanz des Konzerns und die Bilanz des Tochter-
unternehmens folgende Werte in T€ auf:
A vorläufige Konzernbilanz P
AV 300 Gez. Kapital 100
Beteilig. TU 500 Rücklagen 200 UV 100 Bilanzgewinn 100 Fremdkapital 500
900 900
A Bilanz TU (Buchwerte) P
AV 200 Gez. Kapital 100 UV 300 Rücklagen 100 Bilanzgewinn 100
Fremdkapital 200
500 500
A Bilanz TU (Tageswerte) P
AV 300 Gez. Kapital 100
UV 400 Rücklagen 200 Bilanzgewinn 100 Fremdkapital 300
700 700
Ermitteln Sie die Konzernbilanz nach der Erwerbsmethode insbesondere nach
der Neubewertungsmethode!
07.03.2011 64
Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei
100 % Anteile
Die Mutterunternehmung „Lucky-buy“-AG erwirbt am 30.12.01 100 % der
Anteile an der Tochtergesellschaft „Billig“-AG. Zum Bilanzstichtag am 31.
Dezember 01 weisen die Bilanzen der Gesellschaften nachstehende Werte in
Mio.€ auf:
A Bilanz MU P
Sachanlagen 200 Gez. Kapital 200 Finanzanlagen 100 Rücklagen 300
Vorräte 200 Bilanzgewinn 100 Forderungen 200 Rückstellungen 100 Beteilig. TU 100 Verbindl. 100
800 800
A Bilanz TU (Buchwerte) P
Sachanlagen 200 Gez. Kapital 100 Finanzanlagen 200 Rücklagen 200
Vorräte 200 Bilanzgewinn 100 Forderungen 100 Rückstellungen 200 Verbindl. 100
700 700
A Bilanz TU (Zeitwerte) P
Sachanlagen 200 Gez. Kapital 100 Finanzanlagen 200 Rücklagen 0
Vorräte 100 Bilanzgewinn 100 Forderungen 100 Rückstellungen 300 Verbindl. 100
600 600
Wie sieht die Konzernbilanz nach der Neubewertungsmethode zu diesem Zeit-
punkt aus?
07.03.2011 65
Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei
100 % Anteile
Die Mutterunternehmung „Lucky-buy“-AG erwirbt am 30.12.01 100 % der
Anteile an der Tochterunternehmung „Goodwill“-GmbH. Zum Bilanzstichtag
am 31.12.01 weisen die Bilanzen der Unternehmen folgende Werte in Mio.€
auf:
A Bilanz MU P
Sachanlagen 200 Gez. Kapital 200 Finanzanlagen 100 Rücklagen 300 Vorräte 200 Bilanzgewinn 100 Forderungen 200 Rückstellungen 100 Beteilig. TU 100 Verbindl. 100
800 800
A Bilanz TU (Buchwerte) P
Sachanlagen 200 Gez. Kapital 100 Finanzanlagen 200 Rücklagen 200 Vorräte 200 Bilanzgewinn 100 Forderungen 100 Rückstellungen 200 Verbindl. 100
700 700
A Bilanz TU (Zeitwerte) P
Sachanlagen 300 Gez. Kapital 100 Finanzanlagen 200 Rücklagen 100 Vorräte 100 Bilanzgewinn 100 Forderungen 100 Rückstellungen 300 Verbindl. 100
700 700
Ermitteln Sie die Konzernbilanz nach der Neubewertungsmethode im Rahmen
der Erstkonsolidierung!
07.03.2011 66
Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei
100 % Anteile
Die Mutterunternehmung „Haus“-AG erwirbt am 30.12.01 100 % der Anteile
an der Tochterunternehmung „Garten“-GmbH. Zum Bilanzstichtag am
31.12.01 weisen die Bilanzen der Unternehmen folgende Werte in Mio.€ auf:
A Bilanz MU P
Sachanlagen 200 Gez. Kapital 200 Finanzanlagen 100 Rücklagen 700 Vorräte 200 Bilanzgewinn 100 Forderungen 200 Rückstellungen 100 Beteilig. TU 500 Verbindl. 100
1.200 1.200
A Bilanz TU (Buchwerte) P
Sachanlagen 200 Gez. Kapital 100 Finanzanlagen 200 Rücklagen 200 Vorräte 200 Bilanzgewinn 100 Forderungen 100 Rückstellungen 200 Verbindl. 100
700 700
A Bilanz TU (Zeitwerte) P
Sachanlagen 300 Gez. Kapital 100 Finanzanlagen 300 Rücklagen 400 Vorräte 300 Bilanzgewinn 100 Forderungen 100 Rückstellungen 300 Verbindl. 100
1.000 1.000
Ermitteln Sie die Konzernbilanz nach der Neubewertungsmethode im Rahmen
der Erstkonsolidierung!
07.03.2011 67
Ausgleichsposten für Fremdanteile
07.03.2011 68
Zusammen-fassung Erstkon-
solidierung
(1) Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in der Han-
delsbilanz II des TU muss dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung
im Konzern entsprechen.
(2) Die Aufdeckung der stillen Reserven bzw. Lasten erfolgt bereits in der
Einzelbilanz des TU – also i.d.R. in der Handelsbilanz II. Die stillen Reser-
ven/Lasten werden den sie betreffenden Positionen zugeordnet. Die aufge-
lösten stillen Reserven/Lasten teilen nunmehr das „Schicksal“ dieser Posi-
tionen hinsichtlich der weiteren Behandlung durch Abschreibungen.
(3) Die Konsolidierung des Beteiligungsbuchwertes in der Bilanz des Mut-
terunternehmens erfolgt mit dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital des
Tochterunternehmens. Dabei darf der Gesamtbetrag des anteiligen konsoli-
dierungspflichtigen Eigenkapitals den Kaufpreis der Beteiligung durchaus
überschreiten. Eine pagatorische Obergrenze gibt es nicht.
(4) Eine verbleibende Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Be-
teiligung und dem konsolidierungspflichtigen neubewerteten Eigenkapital
stellt bei der Neubewertungsmethode den Konsolidierungsausgleichsposten
(KAP) dar. Er ist als Geschäfts- oder Firmenwert oder als Unterschiedsbe-
trag aus der Kapitalkonsolidierung in der Konzernbilanz gesondert auszu-
weisen.
(5) Der auf die Minderheitsgesellschafter entfallende Eigenkapitalanteil ist
in einen gesonderten Eigenkapitalposten umzubuchen, z.B. Ausgleichspos-
ten für Anteile anderer Gesellschafter.
(6) Aus der Saldierung der Werte der Summenbilanz mit den Konsolidie-
rungsbuchungen ergibt sich die Konzernbilanz.
07.03.2011 69
Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei < 100 % Anteile
Die Muttergesellschaft „Riesig“-AG hat eine Tochtergesellschaft „Klein“-
GmbH Ende 01 zu 60 % erworben. Die Bilanzen der beiden Unternehmen stel-
len sich wie folgt dar (in Mio.€):
A Bilanz MU P
AV 600 Gez. Kapital 400 UV 400 Rücklagen 300 Beteilig. TU 400 Bilanzgewinn 200 FK 500
1.400 1.400
A Bilanz TU P
AV 400 Gez. Kapital 200 UV 300 Rücklagen 200 Bilanzgewinn 100 FK 200
700 700
Die stillen Reserven im Vermögen der Tochtergesellschaft betragen im Anla-
ge- und Umlaufvermögen jeweils 50 Mio.€. Führen Sie die Kapitalkonsoli-
dierung als Erstkonsolidierung (31.12.01) nach der Neubewertungsmethode
durch!
07.03.2011 70
Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei < 100 % Anteile
A Bilanz MU P
Immat. VG 100 Gez. Kapital 200 Grundstücke 400 Kapitalrücklage 300 Anlagen 600 Gewinnrücklagen 500 Wertpapiere AV 300 Bilanzgewinn 200 Beteilig. TU 1.400 Rückstellungen 400 Vorräte 400 Verb. L&L 300 Forderungen 100 Verb. Wechsel 100 Wertpapiere UV 200 sonst. Verb. 1.800 Kasse 300
3.800 3.800
A Bilanz TU (Buchwerte) P
Immat. VG 100 Gez. Kapital 100 Grundstücke 200 Kapitalrücklage 400 Anlagen 400 Gewinnrücklagen 300 Wertpapiere AV 200 Bilanzgewinn 200 Vorräte 300 Rückstellungen 100 Forderungen 100 Verb. L&L 300 Wertpapiere UV 200 Verb. Wechsel 100 Kasse 200 sonst. Verb. 200
1.700 1.700
A Bilanz TU (Zeitwerte) P
Immat. VG 300 Gez. Kapital 100 Grundstücke 400 Kapitalrücklage 400 Anlagen 500 Gewinnrücklagen 1.100 Wertpapiere AV 300 Bilanzgewinn 200 Vorräte 400 Rückstellungen 100 Forderungen 100 Verb. L&L 300 Wertpapiere UV 300 Verb. Wechsel 100 Kasse 200 sonst. Verb. 200
2.500 2.500
Die Chemiegesellschaft „Stickstoff“-GmbH ist Muttergesellschaft der Tochterunternehmung „Sauerstoff“-GmbH seit 01 mit 70 % der An-teile. Ende 01 weisen die Bilanzen der Gesellschaften nebenstehende Beträge in T€ auf:
Abschreibungen auf die aufgedeckten stillen Reserven sowie auf einen u.U. verbleibenden Unterschiedsbetrag werden erst im folgenden Ge-schäftsjahr vorgenommen. Lösen Sie das Konsolidierungsproblem nach der Neubewertungsmethode für den Fall der Erstkonsolidierung!
07.03.2011 71
Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei < 100 % Anteile
A Bilanz MU P
Immat. VG 0 Gez. Kapital 200 Grundstücke 200 Kapitalrücklage 300
Anlagen 400 Gewinnrücklagen 400 Wertpapiere AV 100 Bilanzgewinn 100 Beteilig. TU 400 Rückstellungen 300
Vorräte 300 Verbindl. 600 Forderungen 200 Wertpapiere UV 200
Kasse 100
1.900 1.900
A Bilanz TU (Buchwerte) P
Immat. VG 0 Gez. Kapital 300
Grundstücke 200 Kapitalrücklage 300 Anlagen 300 Gewinnrücklagen 300 Wertpapiere AV 300 Bilanzgewinn 100
Vorräte 200 Rückstellungen 300 Forderungen 300 Verbindl. 400
Wertpapiere UV 200 Kasse 200
1.700 1.700
A Bilanz TU (Zeitwerte) P
Immat. VG 0 Gez. Kapital 300 Grundstücke 200 Kapitalrücklage 300 Anlagen 300 Gewinnrücklagen 0
Wertpapiere AV 300 Bilanzgewinn 100 Vorräte 200 Rückstellungen 500 Forderungen 200 Verbindl. 400
Wertpapiere UV 200 Kasse 200
1.600 1.600
Die „Brühwerke“-AG, die sich auf die Herstellung von Brühwürfeln in verschiedenen Geschmacksrichtungen spezialisiert hat, ist Mutterunterneh-men eines kleinen Konzerns. Sie erwirbt Ende 01 70 % der Anteile an dem ausländischen Tochterunternehmen „Süß & Sauer“-AG. Es ist die Aufgabe des Bilanzbuchhalters „Bernhard Brüh“ die Konzernbi-lanz zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 aufzustellen. Die beiden Einzel-bilanzen weisen nebenstehende Werte in T€ auf: Helfen Sie Herrn Brüh bei der Aufstellung der Konzernbilanz zum 31.12.01! Gehen Sie nach der Neubewertungsmethode vor!
07.03.2011 72
Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei < 100 % Anteile
Der Möbelhersteller „Wolke“-AG aus Bielefeld hat Ende 01 zwei Tochterunter-
nehmen erworben. Die erste Tochtergesellschaft ist ein Spezialist im Büro-
möbelsektor. Der Kapital- und Stimmenanteil beträgt hier 80 % des gezeichne-
ten Kapitals. Der Beteiligungsbuchwert liegt bei 100 T€. Die zweite Tochter-
gesellschaft, an der die Mutter zu 100 % beteiligt ist, stellt Metallmöbel her.
Der Beteiligungsbuchwert beläuft sich hier auf 200 T€. Zum Abschlussstichtag
– Ende 01 – stellen sich die drei Einzelbilanzen der genannten Konzerngesell-
schaften wie folgt dar:
Angaben in T€ MU TU (1) TU (2)
Anlagevermögen 800 70 200 Umlaufvermögen 400 80 300 Beteiligungen 400 20 100 Geschäfts- od. Firmenwert 100 50 akt. Rechnungsabgrenzung 100 30 50
1.800 200 700
Gezeichnetes Kapital 200 50 100 Rücklagen 600 30 100 Jahresüberschuss 200 20 100 Verbindlichkeiten 700 100 300 pass. Rechnungsabgrenzung 100 100
1.800 200 700
Bewertungsgutachten, die kurz vor dem Kauf der beiden Gesellschaften erstellt
wurden, zeigen stille Reserven im Anlagevermögen beim Büromöbelspezialis-
ten in Höhe von 20 T€. Beim Metallmöbelhersteller wurden stille Reserven im
Anlagevermögen in Höhe von 100 T€ und stille Lasten im Umlaufvermögen
mit einem Betrag von 50 T€ aufgedeckt.
Ermitteln Sie die Konzernbilanz nach der Neubewertungsmethode zum
31.12.01!
07.03.2011 73
Aufgabe: Kapital-konsolidierung bei < 100 % Anteile
Die Chemieunternehmung „Säure“-GmbH ist Muttergesellschaft der Tochterunternehmung „Base“-GmbH. Der Erwerb von 70 % der An-teile an dem Tochterunternehmen fand 01 statt. Die Bilanzen haben folgendes Aussehen in T€:
Abschreibungen auf die aufgedeckten stillen Reserven sowie auf einen u.U. verbleibenden Unterschiedsbetrag werden erst im folgenden Ge-schäftsjahr vorgenommen. Lösen Sie das Konsolidierungsproblem nach der Neubewertungsmethode für den Fall der Erstkonsolidierung!
A Bilanz MU P
Immat. VG 100 Gez. Kapital 200 Grundstücke 400 Kapitalrücklage 300 Anlagen 600 Gewinnrücklagen 500 Wertpapiere AV 300 Bilanzgewinn 200 Beteilig. TU 1.400 Rückstellungen 400 Vorräte 400 Verb. L&L 300 Forderungen 100 Verb. Wechsel 100 Wertpapiere UV 200 sonst. Verb. 1.800 Kasse 300
3.800 3.800
A Bilanz TU (Buchwerte) P
Immat. VG 100 Gez. Kapital 100 Grundstücke 200 Kapitalrücklage 400 Anlagen 400 Gewinnrücklagen 300 Wertpapiere AV 200 Bilanzgewinn 200 Vorräte 300 Rückstellungen 100 Forderungen 100 Verb. L&L 300 Wertpapiere UV 200 Verb. Wechsel 100 Kasse 200 sonst. Verb. 200
1.700 1.700
A Bilanz TU (Zeitwerte) P
Immat. VG 500 Gez. Kapital 100 Grundstücke 600 Kapitalrücklage 400 Anlagen 600 Gewinnrücklagen 1.900 Wertpapiere AV 400 Bilanzgewinn 200 Vorräte 500 Rückstellungen 100 Forderungen 100 Verb. L&L 300 Wertpapiere UV 400 Verb. Wechsel 100 Kasse 200 sonst. Verb. 200
3.300 3.300
07.03.2011 74
Bedeutung des GoF
Quelle: ARD (Hrsg.): T-Online mit Rekordzahlen, in: boerse.ARD.de, S. 1 vom 12.5.2004
07.03.2011 75
Zusammenfassung: Behandlung der
Unterschiedsbeträge
Zusammenfassung
Behandlung der Unterschiedsbeträge
aktivisch
⇓
„goodwill“
(309 Abs. 1 HGB)
passivisch
⇓
„badwill“ bzw. „lucky buy“
(309 Abs. 2 HGB)
Abschreibung des Geschäfts- oder
Firmenwertes erfolgt planmäßig
über die Nutzungsdauer (in praxi bis
20 Jahre)
Ggf. sind zusätzlich außerplan-
mäßige Abschreibungen vorzu-
nehmen
Allerdings: Wertaufholungsverbot!
Die Auflösung des Unterschieds-
betrages aus der Kapitalkonsoli-
dierung erfolgt:
a) wenn eine zum Zeitpunkt des
Erwerbs oder der ersten Konsoli-
dierung erwartete ungünstige Ent-
wicklung eingetreten ist. Charakter
einer zweckgebundenen Rücklage
(„badwill“)
b) wenn am Abschlussstichtag fest-
steht, dass er einem realisierten Ge-
winn entspricht. Charakter eines
„lucky buy“
Eine Verrechnung aktivischer und passivischer Unterschiedsbeträge
ist unzulässig
07.03.2011 76
Folgekonsolidierung
Die Kapitalkonsolidierung wird in den Folgeperioden auf der Datenbasis des ersten Jahres
wiederholt, d.h., die Konsolidierungsbuchungen entsprechen denen der Erstkonsolidie-
rung.
Hinzu treten die Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwertes und die Abschrei-
bungen der stillen Reserven und Lasten, die das Konzernergebnis entsprechend kürzen.
Stille Reserven und Lasten teilen das Schicksal der Vermögensgegenstände und Schulden,
denen sie zugerechnet werden.
Nicht nur die Aktivitäten bei Erstkonsolidierung, sondern auch alle erfolgswirksamen Bu-
chungen der Vorjahre müssen in jedem Jahr wiederholt werden.
Die Folgekonsolidierung bezeichnet die Konsolidierung der einbezogenen Konzern-
unternehmen in den auf die Erstkonsolidierung folgenden Perioden. Im Rahmen der
Folgekonsolidierung werden die bei der Erstkonsolidierung definierten Wertansätze in
der Konzernbilanz in den Folgeperioden fortgeschrieben und weiterverrechnet.
Definition
Technik
07.03.2011 77
100 % Erstkon-
solidierung
Die Mutterunternehmung M-AG erwirbt und konsolidiert eine Tochterunternehmung T-
GmbH zum 31.12.01 zu 100 %. Die stark vereinfachten Bilanzen der Mutter- und Tochter-
gesellschaft stellen sich wie folgt dar (Werte in Mio.€):
A Bilanz der Mutterunternehmung M-AG P
Anlagevermögen
Beteiligung T-GmbH
Umlaufvermögen
500
400
300
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Bilanzgewinn
Fremdkapital
400
300
200
300
1.200 1.200
A Bilanz der Tochterunternehmung T-GmbH P
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
300
200
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Bilanzgewinn
Fremdkapital
100
150
50
200
500 500
A Bilanz der T-GmbH zu Zeitwerten P
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
340
200
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Bilanzgewinn
Fremdkapital
100
210
50
180
540 540
07.03.2011 78
100 % Folgekon-solidierung
A Bilanz der Mutterunternehmung M-AG P
Anlagevermögen
Beteiligung T-GmbH
Umlaufvermögen
500
400
500
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Bilanzgewinn
Fremdkapital
400
500
200
300
1.400 1.400
A Bilanz der Tochterunternehmung T-GmbH P
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
300
200
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Bilanzgewinn
Fremdkapital
100
200
100
100
500 500
Abschreibungen: AV: Restnutzungsdauer von 5 JahrenGoF: 4 Jahre
Stille Reserven im FK: werden wegen Zahlung aufgelöst
07.03.2011 79
80 % Erstkon-
solidierung
Die Mutterunternehmung M-AG erwirbt und konsolidiert die Tochtergesellschaft T-GmbH
zum 31.12.01, an der sie 80 % der Anteile hält. Die weiteren Daten können den folgenden
Bilanzen entnommen werden, die dem oben angegebenen Beispiel entsprechen (Werte in
Mio.€):
A Bilanz der Mutterunternehmung M-AG P
Anlagevermögen
Beteiligung T-GmbH
Umlaufvermögen
500
400
300
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Bilanzgewinn
Fremdkapital
400
300
200
300
1.200 1.200
A Bilanz der Tochterunternehmung T-GmbH P
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
300
200
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Bilanzgewinn
Fremdkapital
100
150
50
200
500 500
A Bilanz der T-GmbH zu Zeitwerten P
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
340
200
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Bilanzgewinn
Fremdkapital
100
210
50
180
540 540
07.03.2011 80
80 % Folgekon-solidierung
Abschreibungen: AV: Restnutzungsdauer von 5 JahrenGoF: 4 Jahre
Stille Reserven im FK: werden wegen Zahlung aufgelöst
A Bilanz der Mutterunternehmung M-AG P
Anlagevermögen
Beteiligung T-GmbH
Umlaufvermögen
500
400
500
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Bilanzgewinn
Fremdkapital
400
500
200
300
1.400 1.400
A Bilanz der Tochterunternehmung T-GmbH P
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
300
200
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Bilanzgewinn
Fremdkapital
100
200
100
100
500 500
07.03.2011 81
Zusammen-fassung
Folgekon-solidierung
Erste Folgekonsolidierung:
(1) Die Erstkonsolidierungsbuchungen werden in der Folgeperiode wie-
derholt. Wird der Jahresüberschuss thesauriert, erfolgt die Wiederholung
der Erstkonsolidierung gegen die Gewinnrücklagen und nicht gegen den
Jahresüberschuss.
(2) Die stillen Reserven und Lasten sind in der HB II der Tochter abzu-
schreiben. Stille Reserven und Lasten teilen das Schicksal der Vermögens-
gegenstände und Schulden, denen sie zugerechnet werden. Zu bedenken
ist, dass auch die Minderheitsgesellschafter an den stillen Reserven/Lasten
und damit an den Abschreibungen beteiligt sind. Konzernfremde Ab-
schreibungen sind daher in die „Anteile anderer Gesellschafter“ umzubu-
chen.
(3) Ein vorhandener „Geschäfts- oder Firmenwert“ ist abzuschreiben, ein
vorhandener „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ ist ggf.
aufzulösen.
(4) Die Minderheitsgesellschafter partizipieren anteilsmäßig am neuen
Jahresüberschuss. Konzernfremde Gewinnanteile sind daher in die „Antei-
le anderer Gesellschafter“ umzubuchen.
Weitere Folgekonsolidierungen:
Nicht nur die Aktivitäten bei Erstkonsolidierung, sondern auch alle er-
folgswirksamen Buchungen der Vorjahre müssen in jedem Jahr wiederholt
werden.
07.03.2011 82
Aufrechnungsdifferenzen
Aufrechnungsdifferenzen
Unechte
Aufrechnungsdifferenzen
Echte
Aufrechnungsdifferenzen
z.B. fehlerhafte Buchungen,zeitliche Buchungsunterschiede
z.B. gesetzliche Ansatz- undBewertungsvorschriften
werden korrigiert erfolgswirksame Verrechnung
07.03.2011 83
Echte Aufrechnungsdifferenzen
�Konzerninterne Rückstellungen
�Aktivierungswahlrecht bei Darlehen mit Disagio
�Niederstwertprinzip bei Forderungen
�Niederstwertprinzip bei Forderungen in fremder Währung
entstehen durch Ansatz- und Bewertungsvorschriften
erfolgswirksame Verrechnung
07.03.2011 84
Verrechnung von Aufrechnungsdifferenzen
Verrechnung des Gesamtbetrags, da Stornierung jedereinzelnen Buchung zu aufwändig wäre
Erstmalige Eliminierung Folge-Eliminierungen
erfolgswirksam erfolgsunwirksam
z.B. Ergebnisvortrag,Sonderposten
Der Konzernjahreserfolg darf im Interesse einer exakten Perio-
denabgrenzung nur um die während der Abrechnungsperiode
neu entstandenen Differenzbeträge verändert werden.
07.03.2011 85
Konzernjahresüberschuss versus Konzernbilanzgewinn
Konzernjahreserfolg (Jahresüberschuss/-fehlbetrag)
- Einstellung in Rücklagen
+ Auflösung von Rücklagen
+ Gewinnvortrag aus Einzelbilanzen und Konsolidierung
- Verlustvortrag aus Einzelbilanzen und Konsolidierung ------------------------------------------------------------------------- = Konzernbilanzergebnis (Bilanzgewinn/-verlust)
07.03.2011 86
Beispiel: Aufrechnungsdifferenzen
Die Summe der Jahresüberschüsse der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen beträgt
570 T€
Die pass. Aufrechnungsdifferenz aus der Schuldenkonsolidierung
beläuft sich am Ende des Jahres auf
58 T€
Am Vorjahresende betrug die pass. Aufrechnungsdifferenz 30 T€
Zu ermitteln sind der Konzernjahreserfolg und das Konzern-
bilanzergebnis!
Summe der Jahresüberschüsse 570 T€
+ Zunahme der pass. Aufrechnungsdifferenz gegenüber
dem Vorjahr
28 T€
= Konzernjahreserfolg (Jahresüberschuss) 598 T€
+ pass. Aufrechnungsdifferenz am Ende des Vorjahres
(Gewinnvortrag)
30 T€
= Konzernbilanzergebnis (Bilanzgewinn)
628 T€
07.03.2011 87
Aufgabe der Schuldenkonsolidierung ist die Eliminierung konzerninterner
Schuldbeziehungen, da der Konzern keine Forderungen und Verbindlich-
keiten gegenüber sich selbst haben kann. Ausnahmen von der Schuldenkon-
solidierung sind möglich.
(1) Zunächst ist zu klären, welche Forderungen und Verbindlichkeiten im
weitesten Sinne zwischen den einbezogenen Unternehmen bestehen, die
nicht in der Konzernbilanz auftreten dürfen.
(2) Die zu berücksichtigenden Posten sind mit den anderen einzubezie-
henden Unternehmen abzustimmen, um unechte Restbeträge zu vermeiden.
(3) Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten sind aufzu-
rechnen.
(4) Falls echte Restbeträge auftreten, muss eine erfolgswirksame Verrech-
nung der Veränderung der Aufrechnungsdifferenzen gegenüber dem Vor-
jahr erfolgen.
(5) Der Vorjahresbestand an Aufrechnungsdifferenzen wird üblicherweise
mit dem Gewinn-/Verlustvortrag verrechnet oder als besondere Position
unter den Passiva ausgewiesen und bleibt somit für das Geschäftsjahr er-
folgsunwirksam.
Zusammen-fassung
Schulden-konsolidie-
rung
07.03.2011 88
Aufgabe: Erfolgsneutrale Schuldenkonsolidierung
Die Geseker Kalkindustrie „Sandig und Staubig“-AG hat eine Forderung in
Höhe von 100 T€ gegenüber dem Tochterunternehmen „Kalkweiß“-GmbH.
Forderungen und Verbindlichkeiten stehen sich in gleicher Höhe gegenüber.
A Bilanz MU P A Bilanz TU P
AV ... EK ... AV ... EK ... UV ... UV ... Verb. 100 Ford. 100
... ... ... ...
Führen Sie die Schuldenkonsolidierung durch!
07.03.2011 89
Aufgabe: Erfolgsneutrale Schuldenkonsolidierung
Die beiden nachstehenden Einzelabschlüsse enthalten Forderungen der Tochter-
gesellschaft „Pleite“-GmbH gegenüber der Muttergesellschaft „Sparsam“-GmbH
in Höhe von 200 T€ und Forderungen der Muttergesellschaft gegenüber der Toch-
terunternehmung in Höhe von 100 T€. Die Forderungen entsprechen den Ver-
bindlichkeiten.
A Bilanz MU P A Bilanz TU P
AV ... EK ... AV ... EK ... UV ... Verb. 500 UV ... Verb. 400 Ford. 400 Ford. 300
... ... ... ...
Eliminieren Sie die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten!
07.03.2011 90
Aufgabe: Erfolgsneutrale Schuldenkonsolidierung
Die Muttergesellschaft „Hochbau“-GmbH hat zum 31.12.01 einen Konzernab-
schluss aufzustellen. Eine der Tochterunternehmungen – die Beteiligungsquote
entspricht 60 % – ist die „Tiefbau“-AG. Die gekürzten Bilanzen weisen fol-
gende Abschlusspositionen auf (in T€):
A Bilanz MU P A Bilanz TU P
AV ... EK ... AV ... EK ... UV ... sonst. FK 300 UV ... sonst. FK 200 Ford. L&L 400 erh. Anzahlg. 300 gel. Anz. 100 Verb. L&L 200 Ford. verb.U. 300 Verb.verb.U 200
... ... ... ...
Bei der Konsolidierung der Bilanzen sind folgende Aspekte zu beachten. Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bei der „Tiefbau“-AG re-
sultieren in voller Höhe aus Lieferungen von der „Hochbau“-GmbH. Die Ver-
bindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten zu 100 T€
Verbindlichkeiten gegenüber der „Hochbau“-GmbH. 100 T€ der erhaltenen
Anzahlungen bei der „Hochbau“-GmbH wurden von der „Tiefbau“-AG ge-
leistet. Differenzen zwischen den zu konsolidierenden Forderungen und Ver-
bindlichkeiten entstehen nicht.
Führen Sie eine Schuldenkonsolidierung durch!
07.03.2011 91
Aufgabe: Veränderung Konzernergebnis
Konzernergebnis
steigt fällt bleibt gleich
(1) Forderg. > Verbindlichkeiten
(2) Forderg. = Verbindlichkeiten
(3) Forderg. < Verbindlichkeiten
07.03.2011 92
Aufgabe: Erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung
Das Kurierdienstleistungsunternehmen „Langweilig“-GmbH hat eine Forde-
rung gegenüber dem einzigen Tochterunternehmen „Schnell und Sparsam“-
GmbH in Höhe von 100 T€ abgeschrieben, mit der Folge, dass sich Forderun-
gen und Verbindlichkeiten nicht mehr entsprechen. Die Abschreibung wurde
bei der Muttergesellschaft „Langweilig“-GmbH direkt vorgenommen. Die Bi-
lanzen der Mutter und der Tochter haben folgendes Aussehen (Werte in T€):
A Bilanz MU P A Bilanz TU P
AV ... EK ... AV ... EK ...
UV ... JÜ 200 UV ... JÜ 100
Ford.verb.U. 500 Verb.verb.U. 600
... ... ... ...
Wie ist der Sachverhalt bei der Schuldenkonsolidierung zu berücksichtigen?
Tragen Sie die vollständige Schuldenkonsolidierung in eine Konsolidierungs-
tabelle ein!
07.03.2011 93
Aufgabe: Erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung
Ein Konzern besteht aus den beiden Gartenbaubetrieben „Baum“-GmbH und
„Wiese“-GmbH. Die Muttergesellschaft „Baum“-GmbH hat der Tochtergesell-
schaft „Wiese“-GmbH ein langfristiges Darlehen zu marktüblichen Zinssätzen ge-
währt. Der Auszahlungsbetrag beläuft sich auf 90 T€, der Rückzahlungsbetrag be-
trägt genau 100 T€. Hinsichtlich des Disagios in Höhe von 10 T€ macht die
„Wiese“-GmbH als Schuldner von dem Aktivierungswahlrecht des § 250 Abs.3
HGB keinen Gebrauch und verrechnet es voll als Aufwand. Die gekürzten Bilan-
zen der beiden Unternehmen enthalten folgende Beträge in T€:
A Bilanz MU P A Bilanz TU P
AV ... EK ... AV ... EK ...
UV ... JÜ 500 UV ... JÜ 400
Ford.verb.U. 100 RAP 10 Verb.verb.U. 100
... ... ... ...
Führen Sie eine Schuldenkonsolidierung durch!
07.03.2011 94
Aufgabe: Erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung
Die Mutterunternehmung „Vorsichtig“-AG hat in ihrem Einzelabschluss ge-
genüber der konsolidierten Tochtergesellschaft „Unbesonnen“-GmbH eine
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 100 T€ gebildet.
Die Bilanzen der beiden Unternehmen haben folgendes Aussehen (in T€):
A Bilanz MU P A Bilanz TU P
AV ... EK ... AV ... EK ...
UV ... JÜ 200 UV ... JÜ 100
Rückst. 400 Rückst. 200
... ... ... ...
Führen Sie eine Schuldenkonsolidierung durch!
07.03.2011 95
Aufgabe: Folgekonsolidierung
(Werte in T€) Jahr 01 Jahr 02 Jahr 03
konzerninterne Verbindlichkeiten 900 900 800
konzerninterne Forderungen 800 700 800
Aufrechnungsdifferenz ... ... ...
Summe der JÜ der Konzernuntern.
800
700
700
Veränderung der Aufrechnungsdifferenz
während des Konzerngeschäftsjahres ... ... ...
Konzernjahresüberschuss ... ... ...
Summe der Gewinn- und Verlust-
vorträge der Konzernuntern. 0 - 200 + 100
Konzernergebnisvortrag ... ... ...
Konzernbilanzgewinn ... ... ...
07.03.2011 96
Zwischenergebniskonsolidierung
Im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung werden alle Gewinne und
Verluste aus Geschäften zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen herausgerechnet, weil derartige Erfolge unter Betrachtung des
Konzerns als rechtlicher und wirtschaftlicher Einheit nicht realisiert sind.
Beispiel: A BRohstoffe
HK = 67 T€ VK = 73 T€
G = 6 T€
07.03.2011 97
Definition des Zwischenergebnisses
Als Zwischenergebnis bezeichnet man die Differenz zwischen dem Wert-
ansatz eines konzernintern gelieferten Vermögensgegenstandes in der Einzel-
bilanz der empfangenden Unternehmung und dem Wert, der diesem Vermö-
gensgegenstand gemäß der Einheitstheorie aus Konzernsicht zukommt (Kon-
zernherstellungs- und -anschaffungskosten). Dabei kann es sich sowohl um
einen Zwischengewinn wie auch um einen Zwischenverlust handeln.
Zwischengewinn = Einzelbilanzwert > HK bzw. AK des Konzerns
Zwischenverlust = Einzelbilanzwert < HK bzw. AK des Konzerns
07.03.2011 98
Ermittlung des Zwischenerfolges
Einzelbilanzwert
Konzern-anschaffungs-
kosten
Konzern-herstellungs-
kosten
Zwischenerfolg
kein Wahlrecht Wahlrecht
07.03.2011 99
Ermittlung der Konzern-
herstellungs-kosten
Aktivierungspflichtige
Konzernherstellungs-
kosten
Materialeinzelkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Sondereinzelkosten der Fertigung
+ Angemessene Teile der Materialgemeinkosten
+ Angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten
+ Angemessene Teile des Werteverzehrs des An-
lagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist
+ Aktivierungspflichtige Herstellungskosten-
mehrungen (Einzelkosten + angemessene Teile
der Gemeinkosten)
- Herstellungskostenminderungen (Einzelkosten +
angemessene Teile der Gemeinkosten)
Untergrenze = Mindestwert der Konzernherstellungskosten
Aktivierungsfähige,
aber nicht aktivie-
rungspflichtige Kon-
zernherstellungs-
kosten
+ Angemessene Teile der Kosten der allgemeinen
Verwaltung
+ Angemessene Aufwendungen für soziale Einrich-
tungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leis-
tungen und für die betriebliche Altersversorgung,
soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung
entfallen
+ Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung
der Herstellung eines Vermögensgegenstandes
verwandt wird, soweit sie auf den Zeitraum der
Herstellung entfallen
+ Aktivierungsfähige, aber nicht aktivierungs-
pflichtige Herstellungskostenmehrungen
(aktivierungsfähige Gemeinkosten)
- Herstellungskostenminderungen (aktivierungs-
fähige Gemeinkosten)
Obergrenze = Höchstwert der Konzernherstellungskosten
07.03.2011 100
Definition des Zwischengewinns
07.03.2011 101
Definition des Zwischenverlustes
07.03.2011 102
Beispiel: Zwischenergebnisse
Beispiel
Die Muttergesellschaft M-AG hat in der betrachteten Abrechnungsperiode 02 an
die Tochtergesellschaft N-GmbH Waren geliefert, die aus Konzernsicht Zwi-
schengewinne in Höhe von insgesamt 500 T€ enthielten. Im Geschäftsjahr zuvor
betrugen die gesamten Zwischengewinne nur 300 T€. Der vorläufige Konzernjah-
resüberschuss in 02 beträgt 800 T€.
Vorläufiger Konzernjahresüberschuss + 800 T€
(vor Zwischenerfolgskonsolidierung)
Veränderung Zwischenerfolge in 02 - 200 T€ ________
Konzernjahresüberschuss + 600 T€
Konzernergebnisvortrag (Zwischengewinn des Vorjahres) - 300 T€ ________
Konzernbilanzgewinn + 300 T€
07.03.2011 103
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung hat die Aufgabe konzerninterne
Aufwendungen und Erträge zum Zweck der Eliminierung von Doppelrechnun-
gen zu beseitigen.
Systematisierung der AuE-Konsolidierung nach
1) Innenumsatzerlöse
- GKV oder UKV- Lieferungen oder Leistungen- selbst erstellte oder fremdbezogene L&L- L&L in das AV oder UV
2) andere Erträge
3) Ergebnisübernahmen und Beteiligungserträge
07.03.2011 104
Kapitel-ende
Fragen?
07.03.2011 105
Voraussetzungen Gemeinschaftsunternehmen
� Von mindestens zwei Gesellschafter-unternehmen gemeinschaftlich geführt
� Gesellschafterunternehmen müssen voneinander unabhängig sein
� Zusammenarbeit muss auf Dauer angelegt sein
� Gemeinsame Führung muss tatsäch-lich ausgeübt werden (nach DRS 9.3)
§ 310HGB
07.03.2011 106
Quotenkonsolidierung
� Abschlussposten werden nur anteilig erfasst. Ausgleichsposten für Fremdanteile entfällt daher
� Stille Reserven/Lasten werden in der HB II nur anteilig aufgelöst
� Beteiligungsbuchwert ist mit dem anteiligen neubewerteten EK des GU zu verrechnen
� Schulden-, Zwischenergebnis- und Erfolgskonsolidierung werden ebenfalls nur anteilig durchgeführt
07.03.2011 107
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen und einem oder mehreren
anderen Gesellschafterunternehmen gemeinsam auf Dauer geführt wird.
Gemeinschaftsunternehmen können entweder nach der Quotenkonsolidie-
rung oder nach der Equity-Bewertung in den Konzernabschluss einbezogen
werden. Im Zuge der Quotenkonsolidierung erfolgt die Kapitalkonsolidie-
rung – wie auch bei Tochterunternehmen – nach der Neubewertungsmetho-
de.
Sowohl Kapitalkonsolidierung als auch Schulden- und Zwischenerfolgs-
konsolidierung sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind anteilig
entsprechend der Beteiligungsquote durchzuführen.
Zusammenfassung Quotenkonsolidierung
07.03.2011 108
Aufgabe: Erstkonsolidierung GU
Die Muttergesellschaft „Blume“-AG ist neben einem anderen Gesellschafter-
unternehmen paritätisch mit 50 % der Kapitalanteile an dem Gemeinschafts-
unternehmen „Licht“-KGaA beteiligt. Die Bilanzen der beiden Gesellschaften
weisen folgende Beträge in T€ auf:
A Bilanz MU P A Bilanz GU P
AV 200 Gez. Kap. 100 AV 400 Gez. Kap. 100
Beteil. GU 400 Rückl. 200 UV 200 Rückl. 100
UV 300 Bil.gew. 100 Bil.gew. 100
FK 500 FK 300
900 900 600 600
Das Anlagevermögen der „Licht“-KGaA enthält stille Reserven in Höhe von
200 T€. Erstellen Sie die vorläufige Konzernbilanz nach der Neubewertungs-
methode!
07.03.2011 109
Aufgabe: Folgekonsolidierung GU Das Chemieunternehmen „Hoechst“-AG erwirbt zusammen mit dem konzern-
fremden Unternehmen „Unwahrscheinlich“-AG im Dezember des Geschäfts-
jahres 01 das Gemeinschaftsunternehmen „Hoechst-Unwahrscheinlich“-
GmbH. Der Kapitalanteil beträgt 50 %. Die nachstehenden Bilanzwerte für 01
sind in T€:
A Bilanz MU P A Bilanz GU P
AV 200 Gez. Kap. 200 AV 500 Gez. Kap. 200
Beteil. GU 400 Rückl. 300 UV 400 Rückl. 100
UV 300 JÜ 0 JÜ 200
FK 400 FK 400
900 900 900 900
Im Anlagevermögen der „Hoechst-Unwahrscheinlich“-GmbH stecken 200 T€
stille Reserven, die über 5 Jahre abgeschrieben werden. Ein Geschäfts- oder
Firmenwert wird zu 20 % abgeschrieben. Der Jahresüberschuss im Jahr 01
beim Gemeinschaftsunternehmen wird ebenso wie der gleich hohe Jahresüber-
schuss 02 voll thesauriert. Im Jahr 02 erwirtschaftet das Mutterunternehmen
„Hoechst“-AG einen Jahresüberschuss in Höhe von 100 T€.
Führen Sie die Erstkonsolidierung und die erste Folgekonsolidierung nach der
Neubewertungsmethode durch!
07.03.2011 110
Aufgabe: Quotenkonsolidierung GU Die Muttergesellschaft „Komplex“-AG ist an dem Gemeinschaftsunternehmen
„Übersichtlich“-AG zur Hälfte beteiligt. Die stillen Reserven im Anlagever-
mögen vom Gemeinschaftsunternehmen betragen 160 T€. Die „Übersicht-
lich“-AG hat in der Geschäftsperiode an die „Komplex“-AG Waren geliefert,
die aus der Sicht des Konzerns als Einheit Zwischengewinne in Höhe von 100
T€ enthalten. Die gelieferten Erzeugnisse sind am Bilanzstichtag noch auf
Lager. Die Forderungen der „Komplex“-AG enthalten Forderungen gegenüber
dem Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 200 T€, die bei der „Übersicht-
lich“-AG in gleicher Höhe als Verbindlichkeiten gebucht sind. Die Einzelab-
schlüsse der beiden Unternehmen zum 31.12.01 haben folgendes Aussehen
(Werte in T€):
A Bilanz MU P A Bilanz GU P
AV 2.000 Gez. Kap. 2.000 AV 1.440 Gez. Kap. 1.000
Beteil. GU 1.000 Rückl. 1.200 Vorräte 600 Rückl. 600
Vorräte 800 Bil.gew. 400 Ford. 760 Bil.gew. 200
Ford. 900 Verb. 1.100 Verb. 1.000
4.700 4.700 2.800 2.800
Leiten Sie die vorläufige Konzernbilanz ab!
07.03.2011 111
Assoziierte Unternehmen
� maßgeblicher Einfluss,
wird widerlegbar vermutet ab 20 % der Anteile,
üblicherweise zwischen 20 und 50 %
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Beteiligungsunternehmen, auf dessen
Geschäfts- oder Finanzpolitik ein in den Konzernabschluss einbezogenes
Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt und das weder im Rahmen
der Voll- noch der Quotenkonsolidierung einbezogen wird.
� Equity-Methode
07.03.2011 112
Maßgeblicher Einfluss
Maßgeblicher Einfluss bedeutet die Mitwirkung an der Geschäfts- oder
Finanzpolitik eines Beteiligungsunternehmens, ohne dass damit die Beherr-
schung verbunden ist.
Indizien für den maßgeblichen Einfluss können gemäß DRS 8.3 beispielsweise sein:
• Zugehörigkeit eines Vertreters des beteiligten Unternehmens zum Verwaltungsorgan
oder einem gleichartigen Leitungsgremium des Beteiligungsunternehmens;
• Mitwirkung an der Geschäftspolitik des Beteiligungsunternehmens;
• Austausch von Führungspersonal zwischen dem beteiligten Unternehmen und dem
Beteiligungsunternehmen;
• wesentliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem beteiligten Unternehmen und dem
Beteiligungsunternehmen;
• Bereitstellung von wesentlichem technischen Know-how durch das beteiligte Unter-
nehmen.
07.03.2011 113
Equity-Methode
� keine reine Konsolidierungsmethode,sondern eher Bewertungsmethode
Ausweis: Beteiligung an assoziierten Unternehmen
� nicht Anschaffungskosten,sondern zeitnah durch Fortschreibung desBeteiligungswertes (Equity-Wert)
Die Equity-Methode ist eine Bewertungsmethode, bei der die Anschaffungs-
kosten der Beteiligung in den Folgejahren nach Maßgabe der Entwicklung des
anteiligen bilanziellen Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens im Equity-
Wert fortgeschrieben werden.
07.03.2011 114
Buchwert-methode
(1) Übernahme des Beteiligungsbuchwertes (Anschaffungskosten) aus
dem Einzelabschluss in die Konzernbilanz und Umbuchung in die
Position „Beteiligung an assoziierten Unternehmen“
(2) Ermittlung des Unterschiedsbetrages
Buchwert der Beteiligung im Einzelabschluss der MU
- anteiliges bilanziertes EK in der Bilanz des AU
= Unterschiedsbetrag
Anhangangabe des Unterschiedsbetrages
(3) Unterschiedsbetrag in Nebenrechnung aufteilen und fortschreiben
a) Auflösung und Zuordnung stiller Reserven und Lasten zu den
Vermögensgegenständen und Schulden, in denen sie sich
befinden
b) Rest: Geschäfts- oder Firmenwert
Passivischer Unterschiedsbetrag
(4) Nebenrechnung für Folgejahre
� Fortführung ggf. Abschreibung der zugeordneten Reserven
und Lasten
� Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes
(5) Folge: � Beteiligungsbuchwert sinkt
� wird aber möglicherweise kompensiert durch
Steigerungen der Rücklagen des AU
Ergebnis: � Zeitnahe Bewertung
07.03.2011 115
Beispiel: Buchwert-methode
Beispiel
Beteiligungsbuchwert im Einzelabschluss
(Anschaffungskosten): 1.000.000 €
Anteile 28 %
EK des assoz. Unternehmens 1.500.000 €
anteiliges EK 420.000 €
Beteiligungsbuchwert 1.000.000 €
./. anteiliges EK 420.000 €
--------------
= Unterschiedsbetrag 580.000 €
Anteilige stille Reserven:
� in Grundstück 200.000 €
� in Maschinen 300.000 €
verbleibt Geschäftswert 80.000 €
Bilanzausweis:
„Beteiligung an assoz. Unternehmen“ 1.000.000 €
Anhangangabe:
Unterschiedsbetrag 580.000 €
07.03.2011 116
Folge-bewer-tungen
Anschaffungskosten
Ausgangsbewertung
+
-
-
-
+
-
+
+/-
+/-
anteilige Jahresüberschüsse
anteilige Jahresfehlbeträge
vereinnahmte Gewinnausschüttungen
Abschreibung aufgedeckter stiller Reserven
Auflösung stiller Lasten
Abschreibung eines verbleibenden Geschäfts-
oder Firmenwertes
Auflösung eines passiv. nicht zuordnungs-
fähigen Unterschiedsbetrages
Ergebniswirkung von Neubewertungen gem.
§ 312 Abs. 5 HGB
Ergebniswirkung aus der Eliminierung von
Verbunderfolgen
regelmäßige
Fortschreibung
-
+
+
-
ggf. außerplanmäßige Abschreibungen
ggf. Zuschreibungen
Kapitaleinzahlungen
Kapitalrückzahlungen
außerplanmäßige
Fortschreibung
= Beteiligung an assoziierten Unternehmen =============================
Ausweis im Geschäfts-
jahr
07.03.2011 117
Aufgabe: Konzernverflechtung
07.03.2011 118
Aufgabe: Equity-Methode Die Lebensmittelkette „Sparsam“-AG ist Muttergesellschaft des Konzerns und
zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Die „Sparsam“-AG
erwirbt Ende 01 eine 25 %ige Beteiligung an der Molkerei „Frisch Milch“-
GmbH. Der Anschaffungspreis des assoziierten Unternehmens beträgt 250 T€.
Die von der Konzernbuchhaltung vorläufig erstellte Konzernbilanz und die
Bilanz der „Frisch Milch“-GmbH haben folgendes Aussehen:
A vorl. Konzernbilanz P A Bilanz AU P
AV 1.000 Gez. Kap. 1.000 AV 400 Gez. Kap. 200
UV 1.500 Rückl. 750 UV 800 Rückl. 150
Beteilig. 250 Bil.gew. 50 Bil.gew. 50
FK 950 FK 800
2.750 2.750 1.200 1.200
Die Bilanz der „Frisch Milch“-GmbH enthält 180 T€ stille Reserven im Anla-
gevermögen und 100 T€ im Umlaufvermögen. Führen Sie die Erstkonsolidie-
rung zum 31.12.01 nach der Equity-Methode insbesondere nach der Buchwert-
methode durch!
07.03.2011 119
Aufgabe: Folgebewertung
Es sind folgende Ausgangsdaten gegeben: Die „PC“-AG erwirbt am 1.1.01
eine Beteiligung an der „Software“-GmbH in Höhe von 40 % zum Preis von
300 T€. Am Ende des gleichen Geschäftsjahres hat die GmbH einen Jahres-
überschuss in Höhe von 100 T€ erwirtschaftet, der voll thesauriert wird. In der
Periode 02 wird zwar kein Jahresüberschuss (Gewinn = 0) erzielt, aber den-
noch eine Ausschüttung in Höhe von 50 T€ beschlossen. Im Jahr 03 erwirt-
schaftet die „Software“-GmbH einen Jahresfehlbetrag von 20 T€. Eine Aus-
schüttung erfolgt nicht.
Errechnen Sie die Bilanzansätze für die Jahre 01 bis 03!
07.03.2011 120
Aufgabe: Folgebewertung Der Malergroßbetrieb „Farbe“-GmbH ist Mutterunternehmung mehrerer
Tochterunternehmen und erwirbt Anfang 01 40 % der Anteile an dem
Malerfachbetrieb „Rosarot“-GmbH. Die „Rosarot“-GmbH ist als assoziiertes
Unternehmen in den Konzernabschluss der „Farbe“-GmbH einzubeziehen. Die
Anschaffungskosten betragen 140 T€ und das anteilige Eigenkapital 60 T€.
Die „Rosarot“-GmbH erwirtschaftet im Geschäftsjahr 01 und in den folgenden
Geschäftsjahren nachstehende Jahreserfolge, die sofern positiv komplett
thesauriert werden:
Jahr 01 + 50 T€
Jahr 02 - 100 T€
Jahr 03 - 200 T€
Jahr 04 + 80 T€
Jahr 05 + 150 T€
Die stillen Reserven in den technischen Anlagen in Höhe von insgesamt 100
T€ und der Geschäfts- oder Firmenwert werden über 4 Jahre abgeschrieben,
wobei die erste Abschreibung bereits im Geschäftsjahr 01 erfolgen soll.
Errechnen Sie den Beteiligungsbuchwert nach der Buchwertmethode für die
Geschäftsjahre 01 - 05!
07.03.2011 121
Kapitel-ende
Fragen?