Post on 17-Sep-2018
Norbert Hainitz, Michael Nikowitz, FFG
27. Juli 2016
Förderung von Testumgebungen
für automatisiertes Fahren:
Sondierungen und Innovationslabore
• Mobilität der Zukunft - das Programm im Überblick
• Eckpunkte der AS: „Sondierung von Testumgebungen für
automatisiertes Fahren“
• Ausschreibungsschwerpunkte
• Zeitlicher Ablauf
• Anwendungsfälle & Anforderungen
• Eckpunkte des Instruments der Sondierung
• Einführung in das neue Instrument der Innovationslabore
• Charakteristik
• Eckpunkte des neuen Instruments
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Übersicht
MOBILITÄT DER ZUKUNFT Wirkungsfeld des Programms
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MOBILITÄT DER ZUKUNFT Themenfelder
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MOBILITÄT DER ZUKUNFT Wirkungsbeiträge der Themenfelder
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Aktuelle Ausschreibung
• 08.06.2016 bis 31.08.2016
• Budget insgesamt: 1 Million Euro
• Laufzeit: max. 6 Monate
• Enddatum fix: 31.05.2017
Ansprechpartner FFG
• Norbert Hainitz
• Michael Nikowitz
Download Unterlagen
• https://www.ffg.at/sondierung-testumgebungen-call2016
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MOBILITÄT DER ZUKUNFT Sondierungen von Testumgebungen für AF
Ausschreibungsschwerpunkte
• Definition einer Betreiberstruktur für Testfahrten zu Forschungs-
Entwicklungs- und Validierungsprojekten
• Kompetenzaufbau durch Schaffung von Testumgebungen
• Aufbau einer Betreiberstruktur zur Absicherung eines mittel- bis
langfristigen Betriebs (Laufzeit: 3-5 Jahre)
• Grundlage: Aktionsplan „Automatisiertes Fahren“ (bmvit)
Ausschreibungszweck
• Gemeinsame Interaktion aller Beteiligten
• Stärkung heimischer Unternehmen
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Sondierungen von Testumgebungen für AF Ausschreibungsschwerpunkte
http://www.bmvit.gv.at/automatisiert
Zeitlicher Ablauf der Ausschreibung
Aufbau/Betrieb der Testumgebungen über 2 Pfade:
• Pfad 1: Phase 1: Organisationen mit Vorbereitung von Testumgebungen
Phase 2: Aufbau/Betrieb einer Testumgebung
• Pfad 2: (Fast Track): Organisationen mit fundiertem Wissen, zum direkten
Aufbau/Betrieb einer Testumgebung
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Sondierungen von Testumgebungen für AF Zeitlicher Ablauf der AS
Jun.16 Jul.16 Aug.16 Sep.16 Okt.16 Nov.16 Dez.16 Jän.17 Feb.17 Mär.17 Apr.17 Mai.17 Jun.17 Jul.17 Aug.17 Sep.17 Okt.17 Nov.17 Dez.17 Jän.18
Pfad 1 - Aufbau und Betrieb Testumgebungen (2 Phasen mit Sondierung)
Phase 1 - Sondierung Phase 2 - Aufbau und Betrieb Testumgebungen
Ausschreibg. Frist Jury Ausschreibung Frist Jury
8.6. 31. 8. 31. 5.
Pfad 2 - Aufbau und Betrieb Testumgebungen (Fast Track)
Ausschreibung Frist Jury
Projektstart
Projektstart
Sondierung
Zeitlicher Ablauf von Pfad 1
Phase 1 (Sondierung) – Betreiberkonzepte für Testumgebungen
• Projektlaufzeit: mit 6 Monaten begrenzt
• Projektabschluss: Ende Mai 2017 (Vorgabe!)
• Ergebnis:
• Konzept (technische Ausrüstung, Besonderheiten für den Standort
Österreich, Details zum Aufbau und Betrieb)
• Wertschöpfungspotential des automatisierten Fahrens im Hinblick auf
die angesprochenen Anwendungsszenarien
• Aufzeigen der Einbindung relevanter Akteure
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Sondierungen von Testumgebungen für AF Zeitlicher Ablauf der AS
Jun.16 Jul.16 Aug.16 Sep.16 Okt.16 Nov.16 Dez.16 Jän.17 Feb.17 Mär.17 Apr.17 Mai.17 Jun.17 Jul.17 Aug.17 Sep.17 Okt.17 Nov.17 Dez.17 Jän.18
Pfad 1 - Aufbau und Betrieb Testumgebungen (2 Phasen mit Sondierung)
Phase 1 - Sondierung Phase 2 - Aufbau und Betrieb Testumgebungen
Ausschreibg. Frist Jury Ausschreibung Frist Jury
8.6. 31. 8. 31. 5.
Pfad 2 - Aufbau und Betrieb Testumgebungen (Fast Track)
Ausschreibung Frist Jury
Projektstart
Projektstart
Sondierung
Zeitlicher Ablauf von Pfad 1
Phase 2 (Innovationslabor) – Aufbau und Betrieb von Testumgebungen
• Im Anschluss an Phase 1 - Start: Sommer 2017
• Ausschreibung zur Förderung von Aufbau und Betrieb von
„Testumgebung für automatisiertes Fahren“
(Instrument: Innovationslabore)
An der Phase 2 können sich auch Organisationen beteiligen, die sich in
der Phase 1 nicht beteiligt haben bzw. die in der Phase 1 keine
Förderung erhalten haben.
Wichtig: Unterschiedliche Projekte können sowohl im Pfad 1 als auch im
Pfad 2 eingereicht werden.
Eine Einreichung für eine Testumgebung in Pfad 2 muss inhaltlich klar
von einer Sondierung in Pfad 1 abgrenzbar sein.
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Sondierungen von Testumgebungen für AF Zeitlicher Ablauf der AS
Was sollen die Testumgebungen ermöglichen?
• Erprobung unter Laborbedingungen
• Virtuelles Testen/Simulation bzw. Teilsimuliertes Testen
• Testen auf nicht-öffentlichen Teststrecken
• Testen im Realverkehr unter Einbeziehung der digitalen
Infrastruktur
Grundausrichtung aller Testumgebungen liegt dabei auf dem
automatisierten Fahrzeug und seiner Interaktion mit dem
Gesamtverkehr, unter Einhaltung der Gewährleistung von Sicherheit,
Umweltverträglichkeit und Effizienz).
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Sondierungen von Testumgebungen für AF Ziel der Testumgebungen
Welche Szenarien sollen angesprochen werden?
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Sondierungen von Testumgebungen für AF Szenarien der Testumgebungen
Welche Szenarien sollen angesprochen werden?
Prioritäre Anwendungsfälle aus dem Aktionsplan
„Automatisiertes Fahren“:
• „Sicherheit+ durch Rundumblick“
(Fahrerassistenzsysteme mit Informations-
und Warnfunktion zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit)
• „Neue Flexibilität”
(Automatische/vernetzte Fahrzeuge zur
Erhöhung der Flexibilität im intermodalen
Verkehrssystem)
• „Gut versorgt“
(Automatisierte/vernetzte Güterbeförderung
zur Entlastung herkömmlicher Transportwege)
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Sondierungen von Testumgebungen für AF Szenarien der Testumgebungen
Welche Anforderungen sollen angesprochen werden?
• Zielbeiträge zum Programm Mobilität der Zukunft
• Berücksichtigung der Anwendungsfelder aus dem Aktionsplan
„Automatisiertes Fahren“.
• Unterstützung der Entwicklung und Validierung von
Technologieentwicklungen
• Betrachtung der Mensch-Maschine-Schnittstelle (HMI) für alle
Testszenarien
• Ziel: mittel- bis langfristige Absicherung des Betriebs durch
Einrichtung einer Betreiberstruktur
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Sondierungen von Testumgebungen für AF Anforderungen an Testumgebungen
Welche Anforderungen sollen angesprochen werden?
• Ziel: Vorbereitung von F&E&I Vorhaben
Überprüfung von Sinnhaftigkeit, Durchführbarkeit,
Potenzial, Risiken, Erfordernissen, Ressourcen,
Konzept
• Antragsteller: Einzelantrag oder
Konsortium (GU nur in Kooperation)
• Konsortium: Mindestens vertreten 1 KMU oder
1 FE-Einrichtung oder
1 Partner aus EU
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Sondierungen von Testumgebungen für AF Eckpunkte zum Instrument Sondierung
Welche Anforderungen sollen angesprochen werden?
• Förderintensität: 50 – 80% der Kosten
• Fördervolumen: max. € 200.000,- beantragte Förderung
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Sondierungen von Testumgebungen für AF Eckpunkte zum Instrument Sondierung
Instrument Kleine
Unter-
nehmen
Mittlere
Unter-
nehmen
Große
Unter-
nehmen
Forschungs-
einrichtungen
(nicht
wirtschaftlich)
Sonstige
Einrichtungen
(nicht
wirtschaftlich)
Sondierung
(Förderquoten) 70% 60% 50% 80%
Unternehmen Sonstige Einrichtungen
Welche Bedingungen gelten für ausländische Partner?
• Darstellung des Nutzens für österreichische Partner bzw. Wirtschafts-
und Forschungsstandort Österreich
• Ausländische Partner dürfen mit österreichischen Unternehmen des
Konsortiums nicht wirtschaftlich verbunden sein
• Förderungsbetrag max. 20% der Gesamtförderung
• Nachweis von Bonität und Liquidität
• Anerkennung der Prüfverpflichtung/-berechtigung der FFG
• Nachweise in deutscher oder englischer Sprache
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Sondierungen von Testumgebungen für AF Eckpunkte zum Instrument Sondierung
• Rechtsgrundlage:
• FTI-Richtlinie 2015 Innovationscluster
• Fördertatbestand:
• gefördert wird der Aufbau und der Betrieb; KEINE F&E-Tätigkeit
• Innovationstätigkeit anregen; offenen Zugang gewähren
• Förderung max. 50% der Gesamtkosten für max. 10 Jahre
• Personal- und Verwaltungskosten (exkl. GKZ)
• Investitionen in (im)materielle Vermögenswerte (exkl. GKZ)
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Die rechtliche Grundlage
Das Grundmodell
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• Nest (Innovationslabor)
• Betrieb
• Investition
• Eier (eigenfinanziert)
• FTI Vorhaben
• F&E Projekte
• Demonstration
• …
WAS ist ein Innovationslabor?
„Innovationslabore ermöglichen Einrichtungen oder organisierten
Gruppen von unabhängigen Partnern den offenen Zugang zu materieller
(forschungsrelevante Assets, Räumlichkeiten etc.) und immaterieller
(Personalressourcen, Organisationsstrukturen etc.) FTI-Infrastruktur
und/oder spezifischer Expertise, sie bieten eine organisatorische Basis
zum Wissenstransfer, und zur Zusammenarbeit bei
Innovationsvorhaben und unterstützen im Rahmen einer realen
Entwicklungsumgebung den Zugang zu NutzerInnen.“
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WAS verstehen wir unter Innovationslabor?
Innovationslabore…
• bieten eine reale Entwicklungsumgebung.
• ermöglichen nutzerorientierte Innovationsvorhaben.
• übersetzen Forschungsergebnisse in
marktfähige Produkte und Dienstleistungen.
• unterstützen Zugang zu NutzerInnen.
• fördern den Aus-/Aufbau von
Innovations-Expertise und Wissensaustausch.
• stehen mehreren Innovationsvorhaben zu transparenten und
diskriminierungsfreien Bedingungen offen.
• sind längerfristig angelegt.
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WAS verstehen wir NICHT unter Innovationslabor?
Innovationslabore sind NICHT
• bestehende Projektbündel
• reine Projektbüros
• hochstandardisierte Testumgebungen im Zuge von
Zulassungsverfahren wie z.B. klinischen Studien
• standardisierte Testlabors
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Ausschließlich der Betreiber:
Außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende juristische
Personengesellschaften oder EinzelunternehmerInnen
• Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform
• Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
• Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
• Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
• sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen (z. B. Clusterinitiativen,
Vereine gemäß Vereinszweck)
• Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen wie:
• Gemeinden, Selbstverwaltungskörper und nicht-profitorientierte
Organisationen
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WER ist förderbar?
• Die Beteiligung von mitfinanzierenden Organisationen ist möglich.
(Dokumentation über LOI)
• Mitfinanzierende Organisationen die min. 10% der Kosten
mitfinanzieren (cash oder In-Kind), kann bevorzugter Zugang und
Begünstigung gewährt werden
• Die Konsortialführung übernimmt die Betreiberorganisation, die als
einzige gefördert wird.
• Das Förderungsansuchen wird von der Betreiberorganisation des
Innovationslabors eingereicht
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WIE sieht ein Konsortium aus?
• Kosten mit direktem Bezug zu:
• Aufbau von Strukturen
• und Betrieb, Management und Verwaltung des Innovationslabors
• Kosten von Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte
• Kosten für den Betrieb
• Aktivitäten zur Sichtbarmachung und um neue Unternehmen oder
Einrichtungen zur Beteiligung zu gewinnen
• Aktivitäten der inhaltlichen Qualitätssicherung und Wirkungsprüfung
• Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur
Förderung des Wissenstransfers,
• Vernetzung und transnationale Zusammenarbeit
• Es gilt grundsätzlich der aktuelle Kostenleitfaden (Ausnahme: GKZ)
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WAS ist förderbar?
• Typ A) wirtschaftlich genutztes und geführtes Innovationslabor
• Betreiberorganisation = Unternehmen
• Entgelte für die Benutzung nach Marktpreis oder Vollkosten + Gewinn
• Förderung gilt als Beihilfe
• 50% Kosten für Investition und Betrieb
• keine weiteren öffentlichen Zuwendungen zulässig
• Typ B) nicht-wirtschaftlich genutztes und geführtes Innovationslabor
• Betreiberorganisation = Forschungseinrichtung bzw.
nicht-wirtschaftliche Einrichtung
• Leistungen sind nicht-wirtschaftlich, am Markt nicht verfügbar
• Entgelte für die Benutzung = Kosten für die Benutzung
• 50% Kosten für Investition und Betrieb,
• jedoch zusätzliche öffentliche Zuwendungen zulässig
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WIE hoch ist die Förderung?
WIEVIEL wird maximal gefördert?
• Förderzusage bezieht sich grundsätzlich auf die gesamte Laufzeit,
allerdings unter dem Vorbehalt regelmäßiger positiver
Zwischenevaluierungen (mit Hearing)
• Die Förderung erfolgt in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen
• Unabhängig von wirtschaftlicher od. nicht-wirtschaftlicher Nutzung
• Förderung von max. 50 % der Kosten für Investitionen & Betrieb
• Folgende Kosten der Betreiberorganisation sind förderbar:
• Investition: max. FÖRDERUNG gesamt 2,5 Mio. EURO
kann in Ausschreibung festgelegt werden
• Betrieb: max. FÖRDERUNG gesamt 2,5 Mio. EURO
kann in Ausschreibung festgelegt werden
• Aufbauphase max. 3 Jahre, Laufzeit gesamt max. 10 Jahre
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• Das Betriebskonzept
• Innovationsfelder (Thema der möglichen Vorhaben, Stand der Technik,
Innovationssprung…)
• Personal- und Ressourcenplan (für Aufbau und Betrieb)
• Betriebsstrategie (Kapazitätenplanung, Nachfrage/Bedarf,
Werbemaßnahmen, Einbindung von Akteuren, Nutzen/Verwertung…)
• Business Plan (Preisgestaltung, Zugangsregeln, Finanzierung…)
• Der Betreiber
• Qualifikationen, Ressourcen
WAS wird bewertet?
WELCHE Bewertungskriterien gibt es?
• Qualität
• ermöglicht zusätzliche Innnovationsvorhaben ggü. State of the Art
• Businessplan (Geschäftsmodell) und Personal- und Ressourcenplan
• Betriebsstrategie (Nachfrage, Auslastung, Management…)
• Eignung des Förderungswerbers/der beteiligten Organisationen
• Qualifikationen und Ressource
• Gender-Ausgewogenheit
• Nutzen und Verwertung
• Auswirkungen auf Innovationsstandort Ö (Nutzen, Perspektiven…)
• Nutzen für potentielle Innovationsvorhaben (Übertragberkeit)
• Relevanz
• Ausschreibungsziele
• Bedarfsanalyse
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• Formalprüfung durch FFG
• Erstbegutachtung durch unabhängige Experten
• Sitzung des Bewertungsgremiums mit Hearing
(vgl. Leitprojekte)
• Förderempfehlung durch Bewertungsgremium
• Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
(Bonitätsprüfung bzw. Restfinanzierungsnachweis)
WIE sieht das Bewertungsverfahren aus?
MOBILITÄT DER ZUKUNFT Sondierungen von Teststrecken für AF
Aktuelle Ausschreibung • 08.06.2016 - 31.08.2016 (Deadline 12:00 Uhr)
• BITTE RECHTZEITIG EINREICHEN!
Download Unterlagen 6. Ausschreibung • https://www.ffg.at/sondierung-testumgebungen-call2016
Norbert Hainitz
05 7755 - 5032
norbert.hainitz@ffg.at
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Michael Nikowitz
05 7755 - 5034
michael.nikowitz@ffg.at