Post on 15-Oct-2020
Herzlich willkommenSeminarhotel Sempachersee Nottwil | Samstag, 1. Dezember 2018
Hinweis Foto- & Filmaufnahmen
An sämtlichen öffentlichen Veranstaltungen der IG Sport Luzern werden aus berechtigten Interessen für die Nachbericht-erstattung Fotomaterial und Filmaufnahmen hergestellt.
Diese Daten werden ausschliesslich zu eigenen Zwecken (Rückblick, Fotogalerie, u.ä.) und auf den eigenen Kommunikationskanälen (Homepage, Facebook und YouTube) verwendet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Programm
09:15 Sportstruktur im Kanton Luzern Guido Graf | Regierungsrat
09:40 Informationen UVG und Label IG Sport Luzern Urs Dickerhof | Präsident IGSL
10:30 Kaffeepause offeriert von IG Sport Luzern
10:50 Neues Datenschutzgesetz Marco Steiner | birkeblue.chStefan Wolf | wolfundweb.ch
13:00 Apéro Riche offeriert von IG Sport Luzern
Sportstruktur im Kanton Luzern Guido Graf | Regierungsrat Kanton Luzern
Sportforum 2018
der IG Sport LuzernReferat von Regierungsrat Guido Graf
Sportstruktur im Kanton Luzern
Programm
Sportpolitisches Konzept Kanton Luzern
Strukturen im Gesundheits- und Sozialdepartement und in
der Dienststelle Gesundheit und Sport
Schnittstellen Dienststelle Gesundheit und Sport,
Sportförderungskommission, IG Sport Luzern
2
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Sportpolitisches Konzept Kanton Luzern
Strukturen im Gesundheits- und Sozialdepartement und in
der Dienststelle Gesundheit und Sport
Schnittstellen Dienststelle Gesundheit und Sport,
Sportförderungskommission, IG Sport Luzern
2
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Sportpolitisches Konzept
4
Kantonales Sportförderungsgesetz (2014)
Kantonale Sportförderungsverordnung (2015)
Sportpolitisches Konzept (2017)
Kantonales Sportanlagenkonzept (2019)
Visionen und Ziele
Eine sportlich aktive Bevölkerung, die lebenslang
Sport treibt
Luzernerinnen und Luzerner, welche die Sport- und
Bewegungsmöglichkeiten nutzen und davon profitieren
6
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Visionen
Optimale Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung –
von der gesundheitsorientierten Bewegung bis zum
Spitzensport
Der Kanton Luzern anerkennt die vielfältigen positiven
Effekte des Sports und misst der Sportförderung einen
wachsenden Stellenwert bei
5
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>
Die 5 Handlungsfelder
Sport im Kindes- und Jugendalter
Breitensport
Leistungssport
Sportentwicklung
Sicherheit, Integration und Prävention
7
1
2
3
4
5
1 Sport im Kindes- und Jugendalter
Ziel
Flächendeckendes Angebot an freiwilligem Schulsport in
der Volksschule und in den Gymnasien
8
Förderung des freiwilligen Schulsports
2 Breitensport
Jährliche Sportbetriebsbeiträge an Sportvereine und
Sportverbände
Organisationsbeiträge an Sportveranstalter
Beiträge an Sportinfrastrukturen
Breitensportprojekte
9
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3 Leistungssport
Ziel
Förderung von talentierten Jugendlichen durch den Kanton
10
Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds für sportliche
Talente, die im Besitz einer Swiss Olympic Talent Cards
sind und die Förderkriterien erfüllen
3 Leistungssport
Ziel
Erfolgreiche Luzerner Sportlerinnen und Sportler
an internationalen Grossanlässen
11
Ziel
Die Luzerner Sportvereine und Sportverbände erfüllen die
Anforderungen für das Qualitätslabel der IG Sport Luzern
12
Die IG Sport Luzern unterstützt und begleitet Sportvereine
und Sportverbände bei der Erlangung des Qualitätslabels
4 Sportentwicklung
4 Sportentwicklung
Ziel
Gezielte Förderung einer bedarfs- und bedürfnisgerechten
Sportinfrastruktur
13
KASAK
Campus Sursee
Schwimmhalle 50 Meter und
3-fach Sporthalle (im Bau)
13
Pilatus Arena
4200 Zuschauer
(in Planung / prox. 2022)
5 Sicherheit, Integration und Prävention
Ziel
Menschen mit Migrationshintergrund finden im Kanton
Luzern den Zugang zum Sport
14
Der Beauftragte für Integration und Sport unterstützt
Sportvereine die kulturelle Vielfalt zu leben
Roland Distel
Beauftragter Integration und
Sport
Strukturen
Sportpolitisches Konzept Kanton Luzern
Strukturen im Gesundheits- und Sozialdepartement und
in der Dienststelle Gesundheit und Sport
Schnittstellen Dienststelle Gesundheit und Sport,
Sportförderungskommission, IG Sport Luzern
15
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Organisation des Sports
16
Sport im Kanton Luzern
Leistungsver-
einbarungen
öffentlich-rechtlich privat-rechtlich
Gesundheits- und
Sozialdepartement
Sportförderung
Gemeinden, Schulen
und Sportämter der
Gemeinden
Sportvereine und
Sportverbände,
IG Sport Luzern,
Veranstalter,
Sponsoren
Medien, etc.
Subsidiarität
Organisation des Sports
17
Überblick Organisation DIGE
18
Zahnmedizin
P. SuterStv. R. Harstall
Gesundheits-
versorgung
Ch. PouskoulasStv. N. Lustenberger
Heilmittel
St. LuterbacherVakant
Humanmedizin
R. HarstallStv. Ch. Pouskoulas
Gesundheits-
förderung
C. BurkardStv. S. Menegale
Stab
A. Duss/R. Parisi
Shared Services
N. WannerStv. K. Schlotter
Dienststelle Gesundheit und Sport
D. DürrStv. R. Harstall
Sportförderung
M. KälinStv. R. Willi
Aufgabenbereich Sport
Zusammenfassung Nettokosten
19
Kostenart Betrag (CHF)
Personalkosten (grösstenteils Bundesaufgabe) 816’000
1/3 der Infrastrukturkosten J+S-Kaderkurse
Faustregel: 1/3 Bund, 1/3 Kanton, 1/3 Teilnehmer)
KOA 31/39 = CHF 1’034'000
KOA 42/46 = CHF 933'000
67’000
4‘295 Kinder- und Jugendkurse lösen CHF 4,44 Mio.
Bundesbeiträge an Vereine und Schulen aus
(Administration erfolgt durch die Sportförderung)
Jugend und Sport
20
90 Kaderkurse
250 ExpertInnen
25 Sportarten
55’000 Kinder & Jugendliche
90 Kaderkurse
250 ExpertInnen
25 Sportarten
5’500 Kinder & Jugendliche
Leuchtende Augen, rote Wangen, helle Begeisterung
90 Kaderkurse
250 ExpertInnen
25 Sportarten
5’500 Kinder & Jugendliche
Swisslos und Swisslos-Sportfonds
22
90 Kaderkurse
250 ExpertInnen
25 Sportarten
5’500 Kinder & Jugendliche
CHF 339 Mio. (2017)
Lotterie- und Sportfonds
(Swisslos-Fonds) der Kantone
Kultur
Sport
Soziales
Umwelt
Gewinn Swisslos
CHF Mio. 380
23
Jährlich im Durchschnitt über CHF 20 Mio. für den Kanton Luzern
24
25
CHF 26 Mio. (2017)CHF 26 Mio. (2017)
BKD11.4 Mio.
GSD11.5 Mio.
BUWD2.2 Mio.
JSD2.2 Mio.
FD0.2 Mio.
3.76 Mio.
26
Gesuche
Rund 1‘000 Gesuche pro Jahr
Sportanlagenbau Gemeinden
Sportbetriebsbeiträge an Vereine und Verbände
Sportanlagenbau Vereine, Verbände und Private
Sportanlässe
CHF 3,76 Mio. pro Jahr
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28
Beiträge an regionale Sportverbände
Der Kanton Luzern unterstützt regionale Sportverbände
mit Beiträgen
Neuer Verteilschlüssel mit den Zentralschweizer Kantonen
in Bearbeitung
Geplante Einführung 2019
ZIEL: Faire Verteilung auf die einzelnen Kantone
gemäss Mitgliederzahlen
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29
Beiträge an regionale Sportverbände
Total Kanton Luzern bisher CHF 315‘800
Total Zentralschweizer Kantone ohne Luzern CHF 141‘000
in Bearbeitung
Total aller Zentralschweizer Kantone CHF 456‘800
>
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Schnittstellen
Sportpolitisches Konzept Kanton Luzern
Strukturen im Gesundheits- und Sozialdepartement und in
der Dienststelle Gesundheit und Sport
Schnittstellen Dienststelle Gesundheit und Sport,
Sportförderungskommission, IG Sport Luzern
30
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32
Kantonale Sportförderungskommission
Berät das Gesundheits- und Sozialdepartement sowie die
Dienststelle Gesundheit und Sport (z.B. beim sportpolitischen
Konzept und beim KASAK)
Entscheidet über Gesuche um Beiträge aus dem Swisslos-
Sportfonds bis CHF 20‘000
Spricht Empfehlungen für den Departementsvorsteher
und/oder Regierungsrat bei Swisslos-Gesuchen
> CHF 20‘000
>
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>
33
Kantonale Sportförderungskommission
Patrick Meier Pius Kaufmann
Präsident 2010-2018 Präsident ab 1.1.2019
34
Schnittstellen
Dienststelle Gesundheit und Sport
IG Sport Luzern
LV Sportlerehrung
LV Qualitätslabel
LV Betriebsbeitrag
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>
35
Winteruniversiade 2021
in Luzern-Zentralschweiz
36
Herzlichen Dank für Ihr Engagement
für den Sport im Kanton Luzern
Fragen undFeedback
Informationen UVGUrs Dickerhof | Präsident IG Sport Luzern
Ausschreibung UVG am Beispiel IFV
Der Innerschweizerische Fussballverband (IFV) erteilte der S+P Insurance Group den Auftrag, für sämtliche dem Verband angehörigen Vereine eine Kollektivlösung mit einheitlichen Prämienansätzen für die nachfolgenden Versicherungen per 1.1.2019 auszuschreiben >
Branche Bemerkungen
UVG Separater Prämiensatz für Spieler
UVG Separater Prämiensatz für Trainer
UVG Separater Prämiensatz für Staff, Platzwart, Sekretariat, Restauration
Ausschreibung UVG am Beispiel IFV
UVG Obligatorium
UVG Lohnsumme Spieler 1’010’000
UVG Lohnsumme Trainer 1’400’000
UVG Lohnsumme Personal 1’110’000
Versicherter Personenkreis gem. UVG Art. 1
Versicherte Leistungen Leistungen gem. UVG Art. 10-35
Ausschreibung UVG am Beispiel IFV
2012 2013 2014 2015 2016 2017
Reserven 0 0 0 0 429 21’037
Zahlungen 0 679’677 7’890 191’854 70’682 111’030
Prämie 15’571 32’785 42’137 161’646 173’065 229’856
800’000
600’000
400’000
200’000
2013 ereignete sich ein Grossschaden in der Höhe von CHF 679’677. Die Schadensumme ergibt keine Auskunft pro Personen Kategorie.
Ausschreibung UVG am Beispiel IFV
Wie bereits im Geschäftsfall X ist das Risiko Fussball auch bei der Versicherung Z ein absolutes NO GO, weshalb auf
die Abgabe eines Angebotes verzichtet wird.»«
Ausschreibung UVG am Beispiel IFV
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir in diesem Fall auf die Abgabe eines Angebotes verzichten, da hier ein unerwünschtes Risiko vorliegt.
«»
Ausschreibung UVG am Beispiel IFV
Sportvereine (insbesondere Sportler) zählen zu den unerwünschten Risiken.»«
Ausschreibung UVG am Beispiel IFV
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir aufgrund des Risikos (Branche und Kumulrisiko) auf eine Offertabgabe und Ausarbeitung eines Rahmenvertrages verzichten werden. »
«
Zusammenfassung S+P Insurance Group
Leider ist es auf dem heutigen Versicherungsmarkt zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, auch mit einem gewissen Lohnsummen- und daraus entstehenden Prämienvolumen, ein Angebot zu erhalten.
Die Gründe hierfür sind >
▪ Hohe Schadenfrequenz
▪ Prämienausgleich mit „Hauptarbeitgeber“ ist nicht gegeben(AHV-Lohn der Sportclubs und des Arbeitgebers muss durch Versicherung des Clubs übernommen werden)
▪ Unerwünschte Branche bei sämtlichen Versicherern
Wie bis anhin ist jeder Sportverein gezwungen, auf dem Versicherungsmarkt eine Lösung zu suchen.
Sind drei Anträge für den Abschluss einer obligatorischenVersicherung nach UVG erfolglos geblieben, weisst die Ersatzkasse UVG den Sportverein einem Versicherernach Art. 68 UVG zu.
Weiteres Vorgehen (nach Ausschreibungsresultat)
Urs Dickerhof Gespräch mit Felix Weber (CEO SUVA) über weiteres Vorgehen
Rückmeldung CEO SUVA Verordnungsänderung kaum möglich > Umsetzung frühestens in ca. 12 bis 18 Monaten möglich (Bescheid Bundesrat)
Schweizerischer Versicherungsverband (SVV) wurde zur Stellungnahme über die ergebnislos verlaufene Ausschreibung aufgefordert
Meeting Ende November Swiss Olympic (NR Jürg Stahl, Präsident) / SVV (Thomas Helbling, Direktor) /SUVA (Felix Weber, CEO) / BAG (Direktion Kranken- und Unfallversicherung)
Fazit November Gespräch
✓ Zurzeit kein Rahmenvertrag möglich
✓ Lösung frühestens Ende 2019
✓ Problematik in den Versicherungsunternehmen erkannt
✓ Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe
Fragen undFeedback
Label IG Sport Luzern Urs Dickerhof | Präsident IG Sport Luzern
Ziele Qualitätssicherung
▪ Vertrauen schaffen bei Eltern und weiteren Anspruchsgruppen
▪ Qualität innerhalb der Vereine gewährleisten
▪ Verbesserungspotenzial aufzeigen und beratend zur Seite stehen
▪ Erfahrungsaustausch
▪ Präventives Handeln – Klärung der Verantwortlichkeiten
▪ Geringer und pragmatischer administrativer Aufwand (Qualitätssicherung leben)
Ablauf Qualitätssicherung
▪ Ausfüllen der Online-Umfrage
▪ Auswertung durch die IG Sport Luzern (mit Beratungsgespräch)
▪ Zertifizierung (Gültigkeit 3 Jahre)
▪ Stichproben
▪ Re-Zertifizierung im 3-Jahres Rhythmus
▪ Ab 2021 relevant für die Ausschüttung der Sportfördergelder
Kategorien Qualitätssicherung
▪ VmJA Verein mit Jugendabteilung
▪ VoJA Verein ohne Jugendabteilung
▪ V Verband
▪ Ü60 zusätzliche Kategorie in Prüfung
5 Säulen der Qualitätssicherung
1 Organisation/Grundlagen
2 Ausbildung
3 Spezialthemen (Vereins- und/oder Verbandsleben)
4 Prävention
5 Integration
Verein mit Jugendarbeit Verein ohne Jugendarbeit Verband
3029 415 14 3 3
3
1
Statistik (2018)
6
▪ Qualität und Engagement bei den Luzerner Vereinen und Verbänden sehr gut
▪ Leichte Bedenken bei den Vereinen
▪ Erfahrung mit Konfrontation (Kultur)
▪ vieles vorhanden und wird unbewusst gelebt
▪ Integration > Offen für alle und jeden
▪ Prävention > Definition und Klärung der Verantwortlichkeiten, Prozesse und Massnahmen/Sanktionen
▪ Ergänzung für Sonderfälle (Arbeitstitel Ü60)
Resümé 2018
Qualitätslabel IG Sport Luzern (kostenlos)
Wann dürfen wir Ihren Verein zertifizieren?»«
Fragen undFeedback
Kaffeepauseofferiert von IG Sport Luzern
Marco Steiner (birkeblue.ch) | Stefan Wolf (wolfundweb.ch)
Neues Datenschutzgesetz
www.nexus-schweiz.ch
Sportforum 2018 der IG Sport Luzern–Datenschutz: Juristische & praktische Aspekte
Nottwil, 1. Dezember 2018
Ste
fan P
fiste
r
• Rechtsanwalt
• Mitgründer und Partner von birkeblue.ch AG
• Sportwesen
• IT-, Vertrags- & Arbeitsrecht
• Mergers & Acquisitions
• Compliance & Datenschutz
Marc
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tein
er
• Dr. iur.
• Mitgründer und Partner von birkeblue.ch AG
• Sportwesen
• Allgemeines Vertrags-& Arbeitsrecht
• Personalführung & Qualitätssicherung
• Behördenkontakte
Lebenslä
ufe
• www.birkeblue.ch
1. Dezember 2018 68
Rückblick Round Tables September 2018
1. Dezember 2018 69
Gruppe 1 Gruppe 2
• OK regionaler Sportanlass.• Schwierigkeiten, weil zu wenig Sponsoren.
• Neuer Sekretär Veloclub.• Mitgliederliste völlig veraltet.
• Krankenkasse meldet sich beim OK.• Sie sponsort den gesamten Anlass.• Im Gegenzug will sie per Email Vorname, Name,
Klassierung, Adresse & Geburtsdatum sämtlicher Teilnehmer erhalten, um diesen per Post personalisierte Angebote zukommen zu lassen.
• Der Sekretär entschliesst sich, eine neue Liste in einer Cloud zu erstellen.
• Er kontaktiert sämtliche ihm bekannten Mitglieder per Email und bittet sie um Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Zivilstand, Konfession, Arbeitgeber, Parteimitgliedschaften & Mitgliedschaften in anderen Vereinen oder Verbänden.
• Was halten Sie von diesen Vorgehensweisen, insb. mit Bezug auf Datenschutz & -sicherheit?
• Was empfehlen Sie dem OK, resp. dem Sekretär?
Begrifflichkeiten&
Grundlagen*
Vorschriften*&
Chancen
Stand&
Ausblick
Praktische Beispiele
Websites
Datenschutz&
-sicherheit
1. Dezember 2018 70*stark vereinfacht, kein Anspruch auf Vollständigkeit
Datenschutz
Datenschutz regelt den Umgang mit Personendaten.Personendaten
Sämtliche Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen, etwa Name, Adresse, Email, Foto, Online-Daten.
Besonders schützenswerte Personendaten
Bspw. religiöse oder politische Ansichten, Gesundheit, Sozialhilfe, strafrechtliche Sanktionen.
Begrifflichkeiten*
1. Dezember 2018 71*stark vereinfacht, kein Anspruch auf Vollständigkeit
Daten sind ein wertvolles Gut, insb. Personendaten.
Diese Aussage kann man sowohl materiell, als auch ideell verstehen.
Mit Hilfe möglichst vieler möglichst detaillierter Daten können bspw. Unternehmen das Konsumverhalten einzelner Personen nachzeichnen,
um etwa Werbestrategien gezielt auszugestalten und umzusetzen.
Das Ganze oft unbemerkt.
Es geht jedoch in einer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft nicht an, dass der Mensch nicht über eine minimale
Kontrolle über die Verwendung «seiner» Daten verfügt.
Umgesetzt wird dieser Grundsatz durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht.
Erstes Ziel des Datenschutzes ist es, das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu verteidigen.
Diese Aufgabe ist nicht immer einfach, weil es legitime Interessen geben kann, dieses Recht einzuschränken.
GesellschaftlicheGrundlagen
1. Dezember 2018 72Quelle: www.edoeb.admin.ch
Art. 13 BV legt fest:
Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
Um diesen Schutz gesetzlich zu verankern, wurde bspw. das DSGverabschiedet.
Es existieren zahlreiche weitere Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit.
In Art. 28-28l ZGB bspw. wird festgelegt, wie im Fall von Persönlichkeitsverletzungen vorzugehen ist.
Die EU-DSGVO gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU.
Ebenso bei Verarbeitung von Daten von Personen aus der EU durch einen Dritten ausserhalb der EU.
RechtlicheGrundlagen*
1. Dezember 2018 73*stark vereinfacht, kein Anspruch auf Vollständigkeit
Grundsätze der Datenbearbeitung
Rechtmässigkeit
Transparenz
Zweckbindung
Verhältnismässigkeit
Datensicherheit
Anwendungsbereich
Art. 2 DSG
Art. 2 & 3 EU-DSGVO
Zuwiderhandlungen
Art. 15 & 34 DSG
Art. 77 - 84 EU-DSGVO
Chancen
Ein datenschutz-konformer Webauftritt ist die erste extern wahrnehmbare Visitenkarte einer Organisation.
Datenschutzrechtliche Konformität bedeutet i.d.R. interne, sauber geführte Systeme, Abläufe & Prozesse.
Vorschriften*&
Chancen
1. Dezember 2018 74*stark vereinfacht, kein Anspruch auf Vollständigkeit
RechtfertigungJede Datenbearbeitung erfordert die ausdrückliche, aktive Einwilligung der Betroffenen oder einen anderen Rechtfertigungsgrund.
Information Betroffene müssen umfassend informiert werden.
RechteBetroffene haben umfangreiche Rechte, so namentlich auf Auskunft, Rückgabe übergebener Daten, Korrektur & Löschung.
PflichtenDer für eine Datenbearbeitung Verantwortliche muss umfangreich dokumentiert belegen können, dass er den Datenschutz einhält.
Beauftragter / KoordinatorEinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen nur "Risiko-Unternehmen" ernennen, viele werden jedoch faktisch nicht ohne einen solchen auskommen («Koordinator»).
Synthese Grundsätze*
1. Dezember 2018 75*stark vereinfacht, kein Anspruch auf Vollständigkeit
MassnahmenPersonendaten müssen durch angemessene technische und organisatorische
Massnahmen gesichert sein.
MeldungDatenschutzverstösse mit möglichen Folgen für Betroffene müssen der
Behörde (& den Betroffenen) innert 72 Stunden gemeldet werden.
FolgenabschätzungHeikle Projekte erfordern vorab grundsätzlich eine Datenschutz-
Folgenabschätzung inkl. ggf. Beizug der nationalen Datenschutzbehörde.
VerträgeVerträge mit beauftragten Datenbearbeitern (z.B. IT-Outsourcing) müssen
bestimmten Anforderungen genügen.
TransfersDatentransfers in Länder ohne anerkannt angemessenen Datenschutz sind
nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Synthese Grundsätze (Fortsetzung)*
1. Dezember 2018 76*stark vereinfacht, kein Anspruch auf Vollständigkeit
Wegen eines Verstoßes gegen die nach Art. 32 DS-GVO vorgeschriebene Datensicherheit hat die Bußgeldstelle des LfDI Baden-Württemberg mit
Bescheid vom 21.11.2018 gegen einen baden-württembergischen Social-Media-Anbieter eine Geldbuße von 20.000,- Euro verhängt und – in
konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Unternehmen – für umfangreiche Verbesserungen bei der Sicherheit der Nutzerdaten gesorgt.
Das Unternehmen hatte sich am 08. September 2018 mit einer Datenpannenmeldung an den LfDI gewandt, nachdem es bemerkt hatte, dass
durch einen Hackerangriff im Juli 2018 personenbezogene Daten von circa 330.000 Nutzern, darunter Passwörter und E-Mail-Adressen, entwendet und
Anfang September 2018 veröffentlicht worden waren.
Durch die Speicherung der Passwörter im Klartext verstieß das Unternehmen wissentlich gegen seine Pflicht zur Gewährleistung der Datensicherheit bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 32 Abs. 1 lit a DS-GVO.
Innerhalb des Bußgeldrahmens gemäß Art. 83 Abs. 4 DS-GVO sprach die sehr gute Kooperation mit dem LfDI in besonderem Maße zu Gunsten des
Unternehmens.
„Als Bußgeldbehörde kommt es dem LfDI nicht darauf an, in einen Wettbewerb um möglichst hohe Bußgelder einzutreten. Am Ende zählt die
Verbesserung von Datenschutz und Datensicherheit für die betroffenen Nutzer.“
Stand*
1. Dezember 2018 77* https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-baden-wuerttemberg-verhaengt-sein-erstes-bussgeld-in-deutschland-nach-der-ds-gvo/
Das zu revidierende DSG wird voraussichtlich ab Mitte 2019 in Kraft treten und die (strengere) EU-DSGVO zu guten Teilen übernehmen.
Es wird für Schweizer Akteure kein Weg an einer Diskussion über die Umsetzung des revidierten DSG vorbeiführen.
Insbesondere wird man sich nicht (mehr) darauf verlassen können, keine Priorität für «die Datenschützer» zu haben.
Es werden für die Personendatenbearbeitung grundsätzlich weiterhin die bisherigen Prinzipien gelten.
Daran hat sich auch mit Inkrafttreten der EU-DSGVO nichts geändert.
Allerdings wird der Umsetzung dieser Prinzipien mittlerweile erhöhtes Gewicht beigemessen.
Diese Entwicklung wird sich mit Inkrafttreten des revidierten DSG auch für CH-Akteure verstärken.
Ausblick
1. Dezember 2018 78
Datenschutzgesetz und Website
▪ Impressum und Datenschutzerklärung
▪ Hinweis Kontaktformular
▪ Cookie-Hinweis
▪ Newsletter
▪ Onlineshop
▪ Verschlüsselung / Hosting / Plugin
Datenschutzgesetz und Website
▪ Impressum und Datenschutzerklärung
Muss auf jeder Seiteersichtlich sein!
Impressum
▪ Adresse inkl. Mail-Adresse▪ Konzept / Realisation / Inhalt▪ Bildrechte / Copyrights▪ Haftung / Verlinkungen▪ Recht-Anwendungen▪ Allgemeines
▪ Impressum-Generator Internet▪ Impressum-Vorlage beim Anwalt
Datenschutzerklärung
▪ Einleitung▪ Ansprechpartner▪ Verwendung der Daten (Formular / Newsletter)▪ Hinweis Log-Dateien (automatische Speicherung)▪ Externe Tools (Bsp. Google Analytics, Tracking-Tools) ▪ Hinweise Verlinkungen auf soziale Medien (Icons)▪ Cookie-Hinweis▪ Änderungsvorbehalt
▪ Datenschutzvorlagen im Internet▪ Datenschutzvorlagen beim Anwalt
Hinweis Kontaktformular
▪ Hinweis über die Verwendung der eingegebenen Daten
▪ Verlinkung auf Datenschutzerklärung
Cookie-Hinweis (Banner)
Newsletter
▪ Beweis erbringen, dass der Empfänger den Newsletter überhaupt empfangen will
▪ Wichtig, dass der Empfänger sich abmelden kann
▪ Tool mit Double-Opt-in (zum Beispiel Mail-Chimp)
Onlineshop
▪ Detailliertere Ausführungen über personenbezogene Daten bei Bestellung, Speicherung dieser Daten usw.
▪ Passus bei Bonitätsprüfung▪ https-Verschlüsselung (Transportverschlüsselung der Daten)
Verschlüsselung / Hosting / Plugins
▪ https-Verschlüsselung (Transport-Verschlüsselung)
▪ Hosting-Anbieter (Server) in der Schweiz oder im Ausland
▪ Plugins prüfen
Datenschutzgesetz und Website
▪ Wichtiges Thema, technischer Fortschritt, Daten im Hintergrund
▪ Individuelles Verhalten bezüglich Datenschutz
▪ Kenntnisnahme der Zielgruppe
▪ Ressourcen finanziell / personell
▪ A jour bleiben, Infos einholen
Danke für die Aufmerksamkeit!
▪ Fragen
▪ Inputs
Kontaktaufnahme
Wolf und WebNordringstr. 94702 Oensingen
stefan.wolf@wolfundweb.ch | 079 445 02 72 | 062 396 39 56www.wolfundweb.ch
https://www.igsportluzern.ch/
www.blick.ch
www.nzz.ch
www.admeira.ch
https://www.ubs.com/ch/de.html
https://ebanking-ch2.ubs.com/workbench/WorkbenchOpenAction.do?login&locale=de-CH
Verschiedene Browser
Öffentlicher / privater Modus
Firefox Ghostery
Praktische Beispiele
1. Dezember 2018 90
Hosting
Verschlüsselung
Tracking
Soziale Medien
Datenschutzerklärung
Webshop
Newsletter
Impressum
Kontaktaufnahme
Praktische Beispiele-
Fortsetzung
1. Dezember 2018 91
Wir stellen höchste Ansprüche an unsere Integrität
Der langfristige Erfolg des Kunden ist entscheidend für uns
Wir entwickeln fortlaufend wegweisende Lösungen
1. Dezember 2018 92
1. Dezember 2018 93
birkeblue.ch AG
Schifflände 5
4800 Zofingen
062 552 05 77
contact@birkeblue.ch
www.birkeblue.ch
Stefan Pfisterstefan.pfister@birkeblue.ch
Marco Steinermarco.steiner@birkeblue.ch
Fragen undFeedback
Ausblick 2019IG Sport LuzernUrs Dickerhof | Präsident IG Sport Luzern
Verleihung Luzerner Sportpreis 2018
▪ Mittwoch, 20. Februar 2019 | Regierungsgebäude des Kantons Luzern
▪ Ehrenamtlicher des Jahres | Anträge an IG Sport Luzern (online)
▪ Präventionspreis | Anträge an IG Sport Luzern (online)
Weitere Daten 2019
▪ Öffentliche Generalversammlung | Mittwoch, 7. Mai 2019
▪ Round Table «Stadt» | September 2019
▪ Round Table «Land» | September 2019
▪ Sportforum | Dezember 2019
Fragen undFeedback
Unsere Sponsorenund Partner
Fragen undFeedback
Feedback
Ihre Meinung zur heutigen Veranstaltung interessiert uns! Auf den Tischen beim Apéro Riche liegen Formulare zum Ankreuzen bereit. Zudem können Sie uns mitteilen, welche Themen Sie an zukünftigen Veranstaltungen der IG Sport Luzern interessieren würden - herzlichen Dank.
Apéro Richeofferiert von IG Sport Luzern
Herzlich Dank für Ihre Teilnahmeund eine gute Heimreise
www.igsportluzern.ch