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E-Bilanz - optimal vorbereitet mit DATEV
Stefan Rotmann
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick
2. Handelsbilanz – Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten
4. Darstellung der Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
5. Die technische Umsetzung in den DATEV-Anwendungen
6. Zusammenfassung, Sammlung Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung
Inhalt
Inhalt
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick
2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten
4. Darstellung der Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
5. Die technische Umsetzung in den DATEV-Anwendungen
6. Zusammenfassung, Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick
Kanzlei
Bilanz zum
Finanzamt
Bilanz zum
Bisheriger Übertragungsweg der Jahresabschlüsse zur Finanzverwaltung
Rechtsgrundlage: Steuerbürokratieabbaugesetzvom 20.12.2008 (BGBl. I 2008, S. 2850)
Ø Ziele
ØBei der Steuererhebung…
ØBürokratische Lasten abbauen
ØVerfahren erleichtern
ØNebenbedingung: Staatliche Einnahmen dauerhaft und verlässlich sicherstellen
Ø Lösungen
ØIm Besteuerungsverfahren elektronische Möglichkeiten stärker nutzen (und damit)…
Øpapierbasierte Verfahrensabläufe ersetzen
Ø Motto: „Elektronik statt Papier“
Ø Aber: Effizienzsteigerung nicht ohne Standardisierung
Entwicklung zur „digitalen Finanzverwaltung“ I
Ø Elektronische Voranmeldungen, z.B.
ØKapitalertragsteueranmeldung (§ 45a Abs. 1 S. 1 EStG)
ØUSt-Voranmeldung (verpflichtend elektr. seit 2005, § 18 Abs. 1 UStG)
ØLSt-Voranmeldung (verpfl. elektr. seit 2005, § 41a Abs. 1 S. 2 EStG)
Ø Elektronische Steuererklärungen, z.B.
ØESt: verpflichtend bei Gewinneinkünften ab VZ 2011 (§ 25 Abs. 4 EStG)
ØKSt: verpflichtend ab VZ 2011 (§ 31 Abs. 1a S. 1 KStG)
ØGewSt: verpflichtend ab EZ 2011 (§ 14a S. 1 GewStG)
ØUSt: verpflichtend ab Besteuerungszeiträumen, die nach dem 31.12.2010 enden (§ 18 Abs. 3 UStG i.V.m. § 27 Abs. 17 UStG)
ØAnlage EÜR verpflichtend ab VZ 2011 (§ 60 Abs. 4 EStDV)
Ø Weitere elektronische Übermittlungspflichten, z.B.
ØElektronische Spendenbescheinigung (§ 50 Abs. 1a EStDV)
ØElektronische Lohnsteuerkarte (ELSTAM, § 39e EStG)
Entwicklung zur „digitalen Finanzverwaltung“ II
Ø Digitale Außenprüfung (GDPdU)
ØRechtsquellen insb. §§ 146 Abs. 5, 147 Abs. 2, 5, 6, 200 Abs. 1 AO
ØBMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 (IV D 2 - S 0316 - 136/01)
Ø Risikomanagementsysteme
ØRMS 2.0 bislang nur im Bereich der Überschusseinkünfte, im Wesentlichen bei Arbeitnehmerveranlagung (700 – 1000 Regeln)
ØTests mit Daten aus der Anlage EÜR, aber bislang noch keine systematische Verarbeitung von Bilanz- und GuV-Daten
1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickNeuer, elektronischer Ablauf der Bilanzübermittlung
Kanzlei
Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens(Steuerbürokratieabbaugesetz/SteuBAG) vom 20. Dezember 2008
Motto: Elektronik statt Papier
Bilanzelektronisch
Basis: Daten-Standard XBRL
Bilanz
1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickUmfang, Betroffenheit, Fristen
§ 5b EStG
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
(1) Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...]
Gewinneinkunfts-arten
Inhaltsbestimmung E-Bilanz
elektronische Einreichung
Keine Portallösung zur manuellen Erfassung
Was muss elektronisch gemeldet werden? Verpflichtend Freiwillig
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung handelsrechtlich mit Überleitungsrechnung der Wertansätze aus der Handelsbilanz zur Steuerbilanz (Umgliederungen und Umbewertungen) oder Steuerbilanz mit GuVErgebnisverwendung von Kapitalgesellschaften
ü
Kapitalkontenentwicklungen und Ergebnisverwendungen von Personenhandelsgesellschaften (KKE für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen)
ü
Steuerliche Gewinnermittlung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ü
Kapitalflussrechnung, Anlagenspiegel, Eigenkapitalspiegel ü
Anhang, Lagebericht, Haftungsverhältnisse, Berichte des Aufsichtsrats, Beschlüsse und Erklärungen ü
Verschiedene Stammdaten zum Unternehmen und den Gesellschaftern ü
1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickUmfang, Betroffenheit, Fristen
Auch die anlässlich einer
n Eröffnungsbilanz
n Betriebsveräußerung,
n Betriebsaufgabe,
n Änderung der Gewinnermittlungsart oder in
n Umwandlungsfällen
aufzustellende Bilanz ist durch Datenfernübertragung zu übermitteln.
Zwischenbilanzen, die auf den Zeitpunkt eines Gesellschafterwechsels aufgestellt werden, sind als Sonderform einer Schlussbilanz ebenso wie
Liquidationsbilanzen nach § 11 KStG durch Datenfernübertragung zu übermitteln.
1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickUmfang, Betroffenheit, Fristen
Quelle: BMF-Schreiben vom 28.09.2011
HinweisHinweis
Wer muss spätestens wann elektronisch übertragen? 2014 2016
Alle bilanzierenden Unternehmen ohne GrößenklassenunterschiedeAnalog der Fristen für die Steuererklärung; erstmals verpflichtend für Jahresabschlüsse deren Wirtschaftsjahre in 2012 beginnen, die also in 2013 zu melden sind.
Es erfolgt noch keine Beanstandung durch die Finanzverwaltung, wenn in 2013 noch eine Übertragung auf Papier erfolgt, also faktisch müssen 2013er Abschlüsse ab 2014 übertragen werden.
ü
Sonder- u. Ergänzungsbilanzen, Kapitalkontenentwicklungen für Personenhandelsgesellschaften ü
Ausländische Betriebsstätten von inländischen Unternehmen in 2015er Abschlüssen ab 2016 sofern getrennt darstellbar ü
Ausländische Unternehmen mit inländischen Betriebsstätten,2015er Abschlüsse ab 2016 ü
Steuerbegünstigte Körperschaften, die für ihren wirtschaftlichen Betrieb bilanzieren, 2015er Abschlüsse ab 2016 ü
Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art, 2015er Abschlüsse ab 2016 ü
1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickUmfang, Betroffenheit, Fristen
Quelle: BMF-Schreiben vom 28.09.2011
1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickXBRL-Taxonomie
Wie wird übertragen?
Elektronisch auf Basis von XBRL; technisch analog den Meldungen an den E-Bundesanzeiger.
XBRL = eXtensible Business Reporting Language
Technologie zum elektronischen Austausch und zum Web-Reporting von Finanzinformationen wie z. B. Bilanz- und GuV-Daten von Abschlüssen/Zwischenabschlüssen, weiteren Abschlussdaten und Elementen von Geschäftsberichten (Anhang, Lagebericht, Testat, etc.)
XBRL definiert einen offenen Standard und ist kein Produkt.
DefinitionDefinition
1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickXBRL-Taxonomie
PDF-, Word-, HTML-, etc. -Dokumente sind „optisch ansprechend“, aber „dumm“, weil ausihnen die Zahlen und ihre Bedeutung nicht automatisch extrahiert werden können.
XBRL strukturiert und standardisiert Finanzinformationen.
31.12.2010 31.12.2009
20934300
40106800
1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickXBRL-Taxonomie
Taxonomie =
Die Komplette Abbildung aller Informationselemente für einen eReporting-Standard
(„Meta-Postenplan“, beispielsweise für HGB oder IFRS)
DefinitionDefinition
E-Bilanz-Taxonomie =
Gliederung mit markierten Pflichtfeldern des nach § 5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes („E-Bilanz“)
DefinitionDefinition
1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickXBRL-Taxonomie
Kerntaxonomie E-Bilanz = Definition der zu übermittelnden Felder branchenneutral, unterteilt nach
einem so genannten Stammdatenmodul und einem GAAP-Modul (Bilanz, GuV, …).
Spezialtaxonomien ersetzen die Kerntaxonomie= vorgesehen für Banken und Versicherungen
Ergänzungstaxonomien ergänzen die Kerntaxonomie = vorgesehen für Wohnungswirtschaft, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen,
Land- u. Forstwirtschaft u. v. m.
DefinitionDefinition
1. Grundlagen zur E-Bilanz im ÜberblickAufbau Taxonomie
§ Grundstruktur eines E-Bilanz-Datensatzes/der SteuBAG-Taxonomie
GCD-Modul
Stammdaten-Modul
GAAP-Modul
Jahresabschluss Modul
§ Bilanz§ Haftungsverhältnisse§ GuV (GKV/UKV)§ Ergebnisverwendungsrechnung§ KKE§ stl. Gewinnermittlung (für EU/PersGes)§ EK-Spiegel§ Kapitalflussrechnung§ Anhang§ Anlagespiegel§ div. Felder zur Aufnahme von Informationen
§ stl. Modifikationen (insbes. Umgliederungsr.)§ Lagebericht§ Bericht Aufsichtsrat, Beschlüsse, …m
öglic
heBer
icht
sbes
tand
teile
verpflichtende Berichtsbestandteile
§ Erstellungsdatum§ Art des Berichts§ Berichtsbestandteile§ Bilanzart§ Bilanzierungsstandard§ GuV Format§ Name des Unternehmens§ Rechtsform§ Unternehmenskennnummern§ Gesellschafter§ …
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie
Finanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen:
n Mussfelder
n Mussfelder, Kontennachweis erwünscht
n Summenmussfelder
n Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden
Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. „Auffangpositionen“ erfolgen.
Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine „Steuerbilanz“, das deutlich detaillierter ist als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitalgesellschaften.
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie
Finanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen:
n Mussfelder
n Mussfelder, Kontennachweis erwünscht
n Summenmussfelder
n Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden
Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. „Auffangpositionen“ erfolgen.
Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine „Steuerbilanz“, das deutlich detaillierter ist als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitalgesellschaften.
Die Qualität der E-Bilanz liegt in der FIBU!
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie
Finanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen:
n Mussfelder
n Mussfelder, Kontennachweis erwünscht
n Summenmussfelder
n Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden
Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. „Auffangpositionen“ erfolgen.
Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine „Steuerbilanz“, das deutlich detaillierter ist als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitalgesellschaften.
Neue Konten im SKR 2012!
§ 5b EStG
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
(1) Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...]
Taxonomie
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Taxonomie und § 5b EStG
§ 51 Abs. 4 EStG
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, […]
1b) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach § 5b elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen; …
Mussfelder
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011
Mussfeld
Die in den Taxonomien als „Mussfeld“ gekennzeichneten Positionen sind zwingend zu befüllen (Mindestumfang). Bei Summen-Mussfeldern gilt dies auch für die darunter liegenden Ebenen. Es wird elektronisch geprüft, ob formal alle Mussfelder in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position ohne Wert (technisch: NIL-Wert) zu übermitteln.
n Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011
Ergänzende Erläuterung zu „Mussfeld“ lt. FAQ-Katalog der Finanzverwaltung
Ein Wert ist grundsätzlich aus der Buchführung ableitbar, wenn er sich aus den Buchführungsunterlagen im Sinne des § 140 AO ergibt. Die Ableitbarkeit erfasst die Buchführung als Ganzes. Die Ableitung kann demnach aus dem Hauptbuch oder aus den Nebenbüchern, z.B. aus dem Beteiligungs-verzeichnis, oder z. B. durch eine maschinelle Auswertung von Buchungs-schlüsseln erfolgen. In der Einführungszeit der E-Bilanz wird es ausreichen, die Ableitung der Werte aus dem Haupt-buch, d. h. die Werte wie sie sich aus den im Unternehmen geführten Kontensalden des Hauptbuches ermitteln lassen, vorzunehmen. Dabei ist auf das ordnungsmäßige individuelle Buchungsverhalten des jeweiligen Unternehmens abzustellen
n Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011
UmlaufvermögenVorräte
…
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände…
Wertpapiere des UmlaufvermögensAnteile an verbundenen Unternehmen (UV)
Anteile an herrschender oder an mit Mehrheit beteiligter Gesellschaft
Anteile an Tochterunternehmen
sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des UVAktien
Optionsscheine
Genussscheine
Investmentzertifikate
Obligationen
…
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten …
n Beispiel für „Mussfeld“
jeweils „Mussfeld“
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011
n Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen
Mussfeld, Kontennachweis erwünscht
Für die als „Mussfeld, Kontennachweis erwünscht“ gekennzeichneten Positionen gelten die Ausführungen zum Mussfeld in gleicher Weise. Der Auszug aus der Summen-/Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format kann vom Steuerpflichtigen mitgeliefert werden (Angaben: Kontonummer, Kontobezeichnung, Saldo zum Stichtag). Darüber hinaus ist ein freiwilliger Kontennachweis auch für jedwede andere Taxonomieposition durch Datenfernübertragung (Angabe der Kontonummer, Kontenbezeichnung sowie des Saldos zum Stichtag im Datensatz) möglich.
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011
n Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen
Rechnerisch notwendige Positionen/Summenmussfelder
Da die übermittelten Datensätze auch im Übrigen den im Datenschema hinterlegten Rechenregeln genügen müssen, werden Positionen, die auf der gleichen Ebene wie rechnerisch verknüpfte Mussfelder stehen, als „Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden“ gekennzeichnet. Diese Positionen sind dann zwingend mit Werten zu übermitteln, wenn ohne diese Übermittlung die Summe der Positionen auf der gleichen Ebene nicht dem Wert der Oberposition entspricht, mit denen diese Positionen rechnerisch verknüpft sind. Oberpositionen, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen, sind als Summenmussfelder gekennzeichnet. Werden z. B. im Datenschema rechnerisch in eine Oberposition verknüpfte Positionen übermittelt, so ist auch die zugehörige Oberposition mit zu übermitteln.
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011
UmlaufvermögenVorräte
…
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände…
Wertpapiere des UmlaufvermögensAnteile an verbundenen Unternehmen (UV)
Anteile an herrschender oder an mit Mehrheit beteiligter Gesellschaft
Anteile an Tochterunternehmen
sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des UVAktien
OptionsscheineGenussscheine
InvestmentzertifikateObligationen
…
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten …
n Beispiel für „Mussfeld“ und „Summenmussfeld“
jeweils „Mussfeld“
d. h. Oberposition, die über rechnerisch verknüpften
Mussfeldern stehtè „Summenmussfeld“
hinterlegte Rechenregel:Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen)
+ sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des Umlaufvermögens = Wertpapiere des Umlaufvermögens
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011
UmlaufvermögenVorräte
…
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände…
Wertpapiere des Umlaufvermögens…
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei …SchecksKasseBundesbankguthabenGuthaben bei Kreditinstituten
n Beispiel für „Rechnerisch notwendige Positionen“
„Mussfeld, Kontennachweis
erwünscht“
„Summenmussfeld“hinterlegte Rechenregel:Schecks
+ Kasse+ Bundesbankguthaben+ Guthaben bei Kreditinstituten .
= Kassenbestand, Bundesbank...
„Rechnerisch notwendig, soweit
vorhanden“
d. h. diese Positionen sind zwingend mit Werten zu
übermitteln, damit die Summe der Positionen auf dieser Ebene dem Wert der Oberposition (hier „Kassenbestand …“) entspricht.
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011
n Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen
Auffangpositionen
Um Eingriffe in das Buchungsverhalten zu vermeiden, aber dennoch einen möglichst hohen Grad an Standardisierung zu erreichen, sind im Daten-schema der Taxonomie Auffangpositionen eingefügt (erkennbar durch die Formulierungen im beschreibenden Text „nicht zuordenbar“ in der Positions-bezeichnung). Ein Steuerpflichtiger, der eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchführung ableiten kann, kann zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlung der Daten alternativ die Auffangpositionen nutzen.
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BMF-Schreiben vom 28.9.2011
n Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen
Ergänzende Erläuterung zu „Auffangposition“ lt. FAQ-Katalog der Finanzverwaltung
Wenn eine in der Taxonomie vorgegebene Differenzierung durch Mussfelder in den Buchungskonten abgebildet wird, besteht kein Wahlrecht zwischen der Nutzung der Auffangposition und der als „Mussfeld“ oder „Mussfeld, Konten-nachweis erwünscht“ gekennzeichneten Position. Damit gehen ein Mussfeld bzw. die Mussfelder einer Auffangposition vor. Soweit sich ein Mussfeld mind. mit Werten aus den Kontensalden (Summen-und Saldenliste) des Hauptbuches mit Werten füllen lässt (s. o.).
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Auffangposten als Rettung?
n Zumindest in den ersten Jahren kann bei der E-Bilanz die nahezu identische Gliederung der Handelsbilanz erreicht werden, sofern alle Auffangposten genutzt werden
n Zu bedenken hierbei ist:
• Auffangposten bleiben ca. 5-6 Jahre bestehen• Nutzung von Auffangposten in erweitertem Umfang kann das
Nachfragerisiko seitens der Finanzverwaltung erhöhen
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick BuchungsverhaltenUmsatzerlöse differenziert nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Härtefallregelung
n Aus dem Anwendungsschreiben:
Hinsichtlich der allgemeinen Härtefallregelung gemäß § 5b Absatz 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 150 Absatz 8 AO wird auf die Rn. 3 des BMF-Schreibens vom 19. Januar 2010 - IV C 6 - S 2133-b/0 - BStBl I, S. 47) hingewiesen.
n § 5b Absatz 2 Satz 2 EStG1Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. 2§ 150 Absatz 8 der Abgabenordnung gilt entsprechend.
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick Härtefallregelung
§ 150 Absatz 8:
n Ordnen die Steuergesetze an, dass die Finanzbehörde auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung der Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten kann, ist einem solchen Antrag zu entsprechen, wenn eine Erklärungsabgabe nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.
n Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenfernübertragung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.
Inhalt
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick
2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten
4. Darstellung der Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
5. Die technische Umsetzung in den DATEV-Anwendungen
6. Zusammenfassung, Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung
2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz
Das Thema e-Bilanz trifft alle, die gemäß Steuerrecht bilanzieren. Unabhängig von Größenklassen ist die Steuerbilanz nach den neuen Grundsätzen zu erstellen.
Adressat ist die Finanzverwaltung, nicht die Öffentlichkeit.
Die Erstellung einer Handelsbilanz ist nur für die Kaufleute zwingend.
Die Offenlegung der Handelsbilanz dient der Information interessierter Dritter.
2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz
EHUG-Offenlegung E-Bilanz
handelsrechtlicher Jahresabschluss
UmfangDetaillierte Taxonomie für handels- o. steuerrechtl. Abschluss
Öffentlichkeit;Interessierte Dritte
Adressat der Offenlegung Finanzverwaltung
Ja!größenabh. Zugeständnisse Nein!
Kapitalgesellschaften;KapCo-Gesellschaften; …
Betroffene alle Bilanzierenden, alle Rechtsformen
XBRL (= kostengünstigste Formatalternative) oder pdf…
elektr. Offenlegung auf Basis von …
XBRL
Handelsrecht: § 325 HGBRechtlicheGrundlage Steuerrecht: § 5b EStG
vgl. §§ 266, 275 HGBinhaltliche Anforderungen§ 5EStG, amtlich vorgegebener Datensatz
2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz
Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine „Steuerbilanz“, das deutlich detaillierter ist als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitalgesellschaften.
HGB-Schema S50XX
E-Bilanz-ZOT
2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz
Quelle:Herzig/Briesemeister/Schäperclaus,in: Der Betrieb 41/2010, Beilage Nr. 5
Anzahl der möglichen Positionen in der Bilanz
2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz
Quelle:Herzig/Briesemeister/Schäperclaus,in: Der Betrieb 41/2010, Beilage Nr. 5
Anzahl der möglichen Positionen in der G&V
Inhalt
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick
2. Handelsbilanz - Offenlegung/Steuerbilanz – E-Bilanz
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten
4. Darstellung der Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
5. Die technische Umsetzung in den DATEV-Anwendungen
6. Zusammenfassung, Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenUmsatzerlöse differenziert nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten
Ausschnitt aus der Taxonomie Umsatzerlöse getrennt nach USt-Sachverhalt
BeispielBeispiel
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenUmsatzerlöse nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten
Schema der Konten-zuordnung in der
E-Bilanz-Taxonomie
Auffangposition
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenUmsatzerlöse nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten
Ausschnitt aus der Taxonomie Materialaufwand (GKV)
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenMaterialaufwand - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Wareneinkauf
BeispielBeispiel
Die Taxonomie sieht keinen Auffangpositionfür eine fehlende Trennung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und bezogenen Waren vor.
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenMaterialaufwand - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Wareneinkauf
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenMaterialaufwand - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Wareneinkauf
Die Musterholz GmbH betreibt eine Schreinerei, Möbeleinzelhandel und Innenausbau. Sie kauft beim Großhändler G diverse Kleinmöbel für 1.000,00 EUR netto und Spanplatten zum gleichen Betrag. Diese werden in Höhe von 2.380,00 EUR brutto mit der Rechnungsnummer 344 zum 01.04.2012 in Rechnung gestellt.
BeispielBeispiel
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenZusammenfassung: Folgen für die Finanzverwaltung
n Signifikante Reduktion des Erfassungsaufwands
n Verprobung mit Steuererklärung, elektronische Plausibilitätsprüfung
n Auswahl prüfungswürdiger Fälle durch intelligentes Risikomanagementsystem, z.B. Durchführung von:
§ Zeitreihenanalysen, Bilanzstrukturanalysen, ggf. Ziffernanalyse
§ Branchenvergleiche, Bildung von Peer-Groups
n Beschleunigung im Besteuerungsverfahren und ggf. Betriebsprüfung
n Verbesserung Steuerschätzung bei Rechtsänderungen
n Organisatorische Anpassungen, z.B. Neuausrichtung des Verhältnisses zwischen Veranlagung und Betriebsprüfung
n Gewährleistung Datensicherheit
Ausschnitt aus der Taxonomie, Eigenverbrauch und Personalaufwand (GKV)
BeispielBeispiel
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs
Schema der Konten-zuordnung in der
E-Bilanz-Taxonomie
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs
Lohn Buchungsbeleg anpassen?
Lohn Buchungsbeleg anpassen?
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs
Taxonomie-Position…
…
…
LöhnefürMinijobs
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
Mussfeld
…
…
…
…
…
…
…
…
Pflichtfeld-Status
Auswirkung auf Buchungsverhalten
Wurden Löhne anMinijobberaufgewendet?
nein
ja
differenziert auf:Konto 6035 SKR04bzw. 4195 SKR03Löhne Minijobsgebucht?
ja
nein
Posten wird mit Wert gefüllt
gebucht auf (z. B.)Konto 6010 SKR04Konto 4110 SKR03
(Löhne)
Auffang-positiongenutzt?
nein„Wert landet inLöhne,PositionMinijobber mit„NIL“
automatischer Eintrag von „NIL“(Not In List)
Löhne für Minijobs werden auf Löhne also ein anderes Konto gebucht und somit auf einanderes Mussfeld zugeordnet.
BeispielBeispiel
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Sachanlagen
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Sachanlagen
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Sachanlagen
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Beteiligungen
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Beteiligungen
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Beteiligungen
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Beteiligungen in der GuV
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Beteiligungen in der GuV
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Beteiligungen in der GuV
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand
Der Lebensmittelgroßhändler Thomas Tüchtig hat eine Angestellte.Karina Klein arbeitet aushilfsweise an der Kasse. Durch den Minijobverdient sie 400 Euro brutto (=netto).Pauschale Arbeitgeber-Abgaben betragen 30% 120,00
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand
Ein Umstellungsbedarf ergibt sich nur bei der Lohnbuchung des Minijobs von Frau Klein, da für diesen Aufwand nun ein separates Mussfeld in der Taxonomie bereitsteht.
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten Buchungsverhalten ändern, wo?
Zum Beispiel bei:
n Sachanlagen
n Rücklage für Ersatzbeschaffung
n Beteiligungen in der Bilanzn Beteiligungen in der G&V
n Vorräte, Wareneinsatzn Sonstige Vermögensgegenstände
n Umsatzerlösen Personalaufwand
n Privatbereich
n etc.
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten Welche Strategie wählen?
Zum Beispiel Maximalstrategie
n Ziel: Höchstes „Compliance-Level“
n Maßnahmen:
n Taxonomie gerecht buchen – keine Nutzung der Auffangpostenn Füllen aller Felder der Taxonomie, nicht nur der Pflichtfelder
n Freiwillige Übermittlung von Kontennachweisenn Freiwillige Übermittlung des Anlagespiegels
n Freiwillige Übermittlung weiterer Berichtsbestandteilen Überleitung auf oder originäre steuerliche GuV
n Vorteile: Weniger Rückfragen durch FV, ggf. geringere Prüfungsdichte
n Nachteil: Hoher Umstellungs- und Pflegeaufwand, hohes Maß an Transparenz ggü. FV ggf. Offenlegung von Betriebsgeheimnissen
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten
Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR03/SKR04 auf E-Bilanz-Taxonomie
n Mit Hilfe dieser Schnellberechnung können Sie für jedes SKR03-/SKR04-Konto erkennen, welchem HGB-Posten und welchem E-Bilanz-Posten (lt. HGB-Taxonomie 5.0) ein Konto zugeordnet ist.
n Darüber hinaus können Sie sich mit dieser Schnellberechnung die in der vorliegenden E-Bilanz-Taxonomie enthaltenen Pflichtfelder und die hierfür relevanten Konten anzeigen lassen. Das gilt auch für die in der aktuellen Taxonomie vorgesehenen Auffangpositionen. Das gewährt Ihnen einen Einblick in die Vorgaben zum Aufbau des E-Bilanz-Datensatzes und in dessen Mindestumfang.
n Sie haben die Möglichkeit, sich die Taxonomiepositionen getrennt nach den Rechtsformen Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft und Einzelunternehmen anzeigen zu lassen.
Microsoft Excel 97-2003-Arbeitsblatt
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten
Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR03/SKR04 auf E-Bilanz-Taxonomie
n Mit Hilfe der Suchfunktionen können Sie gezielt nach einzelnen Konten oder nach bestimmten Taxonomie-Positionen suchen. Das ersetzt ein im Einzelfall aufwändiges Suchen innerhalb der vorliegenden Taxonomie.
Download unter www.datev.de/e-bilanz
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten
Unterstützungstool für einen automatisierten Abgleich I-/S-Konten zur Erleichterung der Jahresübernahme
n Hintergrund: zum Jahreswechsel werden wg. der E-Bilanz-Taxonomie >100 neue Konten als Standardkonten in SKR03/SKR04 eingeführt. Soweit eine Kontonummer, die für eines dieser Standardkonten verwendet worden ist, bereits durch ein individuelles Konto belegt ist, geht das vorgeschlagene Standardkonto „verloren“. Der Anwender hat mit diesem Tool die Möglich-keit, solche „Doppelbelegungen“ herauszuarbeiten und die betreffenden individuellen Konten entsprechend zu verschieben.
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten Musterfall E-Bilanz
Darstellung einer E-Bilanz
n ohne bzw.n mit Nutzung der neuen Konten
Inhalt
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick
2. Handelsbilanz - Offenlegung/ Steuerbilanz – E-Bilanz
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten
4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
5. Die technische Umsetzung in den DATEV-Anwendungen
6. Zusammenfassung, Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung
Finan
zamt
Übermittlung e-Bilanz für Unternehmen, die nicht dem HGB unterliegen und„nur“ einen steuerlichen Jahresabschluss erstellen.
eBila
nz
XBRL-Datei
ESt-
/KSt-
Dek
lara
tion
Steuerbilanz
GuV
Kreis 1Steubil
4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
Idealszenario Handels und Steuerbilanz: Übermittlung Steuerbilanz(zwei Bereiche in Kanzlei-Rechnungswesen)
ErmittlungLatenteSteuern
ESt-
/KSt-
Dek
lara
tion
eBila
nz
XBRL-Datei
Finan
zamt
4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
Finan
zamt
Übermittlung Handelsbilanz, GuV und Überleitungsrechnung(ein Bereich in Kanzlei-Rechnungswesen)
eBila
nz
XBRL-Datei
ESt-
/KSt-
Dek
lara
tion
ErmittlungLatenteSteuern
4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
Neue Anforderungen an die Überleitungsrechnung laut E-Bilanz
vor E-Bilanz nach E-Bilanz
A HaBil P
JÜ 20
S GuV H
JÜ 20Drohverl.-RSt 5
S GuV H
JÜ 20
A HaBil P
JÜ 20
Drohverl.-RSt 5
handelsrechtl. JÜ 20+ Korrektur Droh-
verlustrückstellung 5= Steuerbilanz-
Gewinn 25
Überleitungsrechnung § 60 EStDV
???
Überleitungsrechnung laut Taxonomie
Neue Anforderungen an die Überleitungsrechnung laut E-Bilanz
Diese Informationen verlangt die Taxonomie, um den Berichts-bestandteil „Steuerliche Modifikationen | Überleitungsrechnung“ in der E-Bilanz zu füllen:
Neue Anforderungen an die Überleitungsrechnung laut E-Bilanz
nArt der Überleitung: Änderung WertansätzenName des Passivpostens (laut Taxonomie): Drohverl.RStnWertänderung aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr: 5nWertänderung aus Vorperioden: 0nName des GuV-Posten (laut Taxonomie) mit erfolgswirk-samen Abweichungen: sonstiger betriebl. Ertrag
nWertänderung aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr: 5
Überleitungsrechnung laut Taxonomie
nach E-Bilanz
S GuV H
JÜ 20
A HaBil P
JÜ 20
Drohverl.-RSt 5
Informationsniveau eines Buchungssatzes
„gebuchte“ Steuerbilanz eine Alternative?
Neue Anforderungen an die Überleitungsrechnung laut E-Bilanz
künftige Überleitungsrechnung (Entwurf)
Handelsbilanzwerte aus Kanzlei-Rechnungswesen pro
1soweit Überleitungen (Umbewertungen/Umgliederungen) erforderlich sind: Bearbeiten eines Überleitungsdialogs
2
Erfassen von Überleitungen gemäß der Anforderungen der Taxonomie
3
Neue Anforderungen an die Überleitungsrechnung laut E-Bilanz
künftige Überleitungsrechnung (Entwurf)
„Kontennachweisnach Überleitung“
„Erfassungsliste“ = Dokumentation vorgenommener Überleitungen
Szenarien FIBUAbschluss
E-Bilanz Steuern
Handels-bilanz
Steuer-bilanz
Szenario A:Erstellung mitDATEV-Anwendungen
Szenario B:FinanzbuchführungüberFremdsoftware
Szenario C:
Finanzbuch-führung undJahresabschlussüber eineFremdsoftware
4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
Exkurs: Konten überleiten in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro Die Konten des SKR03 oder SKR04 sind auf die E-Bilanz-Taxonomie zugeordnet. Diese Zuordnungen werden laufend gepflegt. Somit muss lediglich eine Kontenüberleitung von den Konten des „Fremdkontenplans“ erfolgen.
Quellkonten markierenvon/bis
1
DATEV-Konto suchen2
Konten zuordnen3
4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
Es ist möglichst zu vermeiden im Kontenplan des Unternehmens Sachverhalte auf einem Konto zu verdichten, die nach der E-Bilanz-Taxonomie einzeln dargestellt werden müssen. In der Praxis kann eine Aufteilung der Werte unter Umständen sachlich nicht mehr möglich sein. Technisch könnte dies durch Umbuchungen in Kanzlei-Rechnungswesen erfolgen.
0815 xyz0816 xyz0817 xyz
4711 xyz
n : 1
0815 xyz4711 xyz4712 xyz4713 xyz
1 : n
Praxis-Tipp KontenüberleitungPraxis-Tipp Kontenüberleitung
4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
Software zur Übertragung von XBRL-DatensätzenValidierung nach ERiCVorschau, Transferticket
WaWi
Lohn
WaWiFaktura
FIBUAbschluss
Anlag
ÜberleitungHB/SB Sonder-
Erg.bilanzErgebnis-
verwendung
Steuerl. Gewinnerm.
Anforderungen an die Software-Systeme in den mittelständischen Unternehmen ohne DATEV-Software
4. Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungs-möglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
Inhalt
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick
2. Handelsbilanz - Offenlegung/ Steuerbilanz – E-Bilanz
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten
4. Darstellung der Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
5. Die technische Umsetzung in den DATEV-Anwendungen
6. Zusammenfassung, Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung
5. Die technische Umsetzung in den DATEV-AnwendungenDemo Assistent Pilotstand
Kanzlei
Bilanz
elektronisch
Basis: Daten-Standard XBRL
Bilanz
5. Die technische Umsetzung in den DATEV-AnwendungenE-Bilanz-Assistent
5. Die technische Umsetzung in den DATEV-AnwendungenE-Bilanz-Assistent
5. Die technische Umsetzung in den DATEV-AnwendungenE-Bilanz-Assistent
5. Die technische Umsetzung in den DATEV-AnwendungenE-Bilanz-Assistent
Inhalt
1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick
2. Handelsbilanz - Offenlegung/ Steuerbilanz – E-Bilanz
3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten
4. Darstellung der Szenarien in der Praxis und ein Überblick über mögliche Lösungsmöglichkeiten mit DATEV und dem steuerlichen Berater
5. Beispiel für die technische Umsetzung in den DATEV-Anwendungen
6. Zusammenfassung, Sammlung Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung
6. Zusammenfassung, Sammlung Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung - Kernbotschaften
n Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Die E-Bilanz kommt!
n Die SKR03/04 enthalten die neuen Konten der E-Bilanz.
n Nutzen Sie das Wirtschaftsjahr 2012, um E-Bilanz-konform zu buchen.
n Nutzen Sie das DATEV-System, mit seinen Standards werden Sie mit geringem Aufwand E-Bilanzen übertragen können.
n Für die Aufbereitung und Übermittlung der Taxonomie-Bestandteile Sonder-, Ergänzungsbilanzen und Kapitalkontenentwicklungen wird DATEV rechtzeitig eine komfortable und (rechts-)sichere Softwarelösung anbieten!
n Buchungsanweisungen, -verhalten anpassen
6. Zusammenfassung, Sammlung Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung - Kernbotschaften
6. Zusammenfassung, Sammlung Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-UnterstützungBeratungsbedarf für selbstbuchende Unternehmen
n Je größer das Unternehmen ist, desto eher besteht Handlungsbedarf im Hinblick auf vorbereitende Maßnahmen.
n Unser Dienstleistungsangebots „Analyse E-Bilanz-Betroffenheit im Unternehmen“:
• Analyse und Anpassung der Kontenpläne im Hinblick auf die Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomien.
• Analyse der betroffenen IT-Systeme außerhalb der Finanzbuchführung und Feststellung von Anpassungsbedarfen.
• Entwicklung einer Lösungsstrategie und eines Zeitplans mit dem Unternehmen.
Checkliste Projekt E-Bilanz im Unternehmen Wer?
Festlegung der Strategie wie mit den Anforderungen der Taxonomie umgegangen wird. Konform, Füllung der Taxonomie wie gefordert, Konservativ, wenig Aufwand für die Bestückung der Taxonomie-positionen, weitgehende Nutzung von Auffangpositionen.
Unternehmenmit StB/WP
Abgleich der Unternehmensstammdaten und Kontenpläne mit den für das Unternehmen relevanten Taxonomien im Hinblick auf Fragen wie z. B.:• Müssen neue Konten eingeführt werden?
• Können Umsatzerlöse und Wareneinkaufskonten nach USt-Tatbeständen ausgewertet werden?
Internes RW mit StB/WP
Entscheidung ob Steuerbilanzen mit dem Buchführungssystem erstellt werden (Mehraufwand mit Excel-Überleitungsrechnung, da Normierung durch die Taxonomie).Kann die Anlagenbuchführung handels- und steuerrechtlich Werte verwalten?Welche Abweichungen handels-, steuerrechtlich kann es unterjährig laufend im Buchungsstoff geben?
Internes RW mit StB/WP
6. Zusammenfassung, Sammlung Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung - Checkliste E-Bilanz
Checkliste Projekt E-Bilanz im Unternehmen Wer?
Wo wirken neue Konten in bestehende IT-Systeme?• Auftragswesen, PPS, WaWi, Kassensysteme,• FIBU-System (mit Jahresabschluss),• Anlagenbuchführung,• Lohnabrechnung (Personalwirtschaft), • Kostenrechnung,• Controlling-Systeme, Management-Informations-Systeme.
Internes RW, IT mit StB/WP
Befragung der Software-Lieferanten und Dienstleister im Hinblick auf die Erfüllung der E-Bilanz-Anforderungen, wie
• Datenanbindung an Quellsysteme, Buchführung, Steuern, Excel,• Plausibilisierung, Validierung, Vorschau, Übertragung
(keine Portalerfassung möglich, also Integration in oder Anbindung an bestehende Systeme notwendig).
Internes RW, IT
Festlegung, mit welchem System, wer• Sonderbilanzen, Kapitalkontenentwicklungen,• steuerliche Gewinnermittlungen, • Ergebnisverwendungsrechnungen, • Überleitungsrechnungen von Handels- zu Steuerbilanzen
überträgt.
Unternehmen mit StB/WP
6. Zusammenfassung, Sammlung Beratungsbedarfe, mögliche DATEV-Unterstützung - Checkliste E-Bilanz
6. Zusammenfassung, Sammlung BeratungsbedarfeAuswirkung und Folgen auf den Unternehmer:
n Anlass zur Analyse und ggf. Optimierung der handelsrechtlichen Buchführung und Bilanzierung und steuerlichen Gewinnermittlung
n Folge: Beratungsnotwendigkeit während der Umstellungsphase
n Inhaltlich (z. B. Anpassung des Buchungsverhaltens)
n Technisch (z. B. Anpassung IT-Systeme)
n Möglich: Interessenausgleich zw. Bürokratieabbau bei Finanzverwaltung und Verpflichtungsaufbau bei Unternehmen, z. B. durch
n Zeitnahe Betriebsprüfung
n Anpassung der Betriebsprüfungsintensität
n Reduktion von Vorbehaltsveranlagungen
n Elektronische Rückübermittlung des Veranlagungsergebnisses einschl. detaillierter Offenlegung möglicher Abweichungen