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Digitalisierung & Bereitstellung gemeinfreier Werke
Rechtliche Grundlagen und Empfehlungen
Adrian Pohl ‚scantoweb hosted by hbz‘-Workshop
27.4.2010
Inhalt
Rechtliche Hintergründe der Digitalisierung gemeinfreier Werke und ihrer Bereitstellung im Internet
Nicht: Rechtliche Hintergründe der Digitalisierung und Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Materialien
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Gliederung
I. Urheberrecht und Gemeinfreiheit
II.Exkurs: Von den technischen Leichtigkeit und rechtlichen Schwierigkeit der Kreativität
III.Der Status Quo in bibliothekarischen Digitalisierungsprojekten
IV.Praxisempfehlungen3
I. Urheberrechtund
Gemeinfreiheit
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Urheberrecht in Deutschland
Urheberrecht kann nicht abgegeben werden aber Verwertungsrechte
Bis 70 Jahre nach Tod des längstlebenden Urhebers
Bei Körperschaften/anonymen Urhebern: bis 70 Jahre nach Publikation
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Die Public Domain
Alles, was nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt ist.
Deutscher Rechtsbegriff: „gemeinfrei“
Gemeinfreie Werke sind ohne jegliche Nutzungsbeschränkungen nutzbar.
Amtliche Werke (Gesetze, Verordnungen sind per se gemeinfrei).
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The Public Domain is the rule, copyright protection is the exception.
http://www.publicdomainmanifesto.org
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Rechtsansprüche auf Digitalisate
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Die Digitalisierung eines Buches begründet kein Urheberrecht auf das Digitalisat.
Urheberrechtsbehauptungen sind unrechtmäßig. (Copyfraud)
Nutzungsbeschränkungen allein durch schuldrechtliche, bilaterale Verträge (z.B. AGBs) möglich.
II. Exkurs: Von der technischen Leichtigkeit
und rechtlichen Schwierigkeit der
Kreativität
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Internet und Kreativität
Zugriff
Bearbeitung
Publikation
…so leicht wie nie zuvor.
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Das Internet: Kopien von Kopien
Unregulated? – Nicht im Internetzeitalter!
Abbildung aus Lawrence Lessig (2005): Free Culture, S.141
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Sind Bibliotheken Teil der Content-Industrie?
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Nutzungsbedingungen
Kreativität setzt einfache Nachnutzung von Bestehendem voraus
Nutzer/innen (und auch Maschinen) müssen wissen, was sie mit Web-Inhalten machen können.
Verständliche, gut sichtbare und möglichst freie Lizenzen sind wichtig.
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III. Der Status Quo in bibliothekarischen
Digitalisierungsprojekten-
Eine kleine empririscheUntersuchung
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Methodik
Stichprobe: 29 willkürlich ausgesuchte deutsche Digitalisierungsprojekte
Aspekte:
Volltextdownload
Nutzungsbedingungen
Urheberrechtsangaben
Copyfraud16
Ergebnis
Ja Nein Sonstiges
Volltextdownload 11 17 1 teilweise
Nutzungsbed. 9 20 -
Urheberrecht 12 16 1 unklar
Copyfraud 3 20 3 wahrscheinlich3 möglicherweise
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Fazit
Einfacher, freier Zugriff auf Digitalisateist nicht selbstverständlich.
Relevanz der urheberrechtlichen Dimension ist nicht klar.
Wichtigkeit von Nutzungsbedingungen ist unbekannt.
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IV. Praxisempfehlungen
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Volltextdownload ermöglichen.
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Copyfraud unterlassen.
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Nutzungsbedingungen
angeben.
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Die Public Domain stärken.
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„Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle Werke, die in analoger Form als Gemeingut vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung weiterhin Gemeingut.“
aus: „Europeana Public Domain Charter“http://version1.europeana.eu/web/europeana-project/publications
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Fragen?
Gerne auch per Mail an pohl@hbz-nrw.de.
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