Bundesprogramm Kommunal-Kombi

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Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007. Bundesprogramm Kommunal-Kombi Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ziele des Programms I. - PowerPoint PPT Presentation

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Öffentlich geförderte Beschäftigung

Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007

Bundesprogramm Kommunal-Kombi

Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

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Ziele des Programms I Aufbau von bis zu 100.000

geförderten Arbeitsplätzen, davon 50.000 im Jahr 2008 50.000 im Jahr 2009

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Ziele des Programms II Förderung der Schaffung von

zusätzlichen Arbeitsplätzen in Kreisen und kreisfreien Städten mit hoher und verfestigter

Langzeitarbeitslosigkeit, die mindestens bei 15 Prozent liegt

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Förderkriterien I Nachweis der Zusätzlichkeit im öffentlichen Interesse liegend Keine erwerbswirtschaftlich

ausgerichtete Tätigkeiten kein Abbau regulärer Arbeitsplätze

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Förderkriterien II sozialversicherungspflichtige

Arbeitsplätze tarifliches Arbeitsentgelt oder ortsübliches Arbeitsentgelt durchschnittlicher monatlicher

Bruttolohn von 1.050 Euro Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche

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Wer wird gefördert? arbeitslos gemeldete Bezieher/innen

von ALG II, die mindestens zwei Jahre ALG II bezogen

haben

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Welche Regionen werden gefördert?Kreise und kreisfreie Städte Gesamt-ALquote von mind. 15 % Berechnungsgrundlage: August 2006

bis April 2007 85 Kreise und kreisfreie Städte, davon

18 in Sachsen-Anhalt Fördermittelverteilung entsprechend

des Anteils an Arbeitslosen

* Angaben vor der Gebietsreform 8

Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (I)Sachsen-Anhalt Aschersleben-Staßfurt 22,4 % Stendal 20,7 % Köthen 20,3% Burgenlandkreis 20,2 % Weißenfels 19,8 % Quedlinburg 18,9 %

* Angaben vor der Gebietsreform 9

Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (II)Sachsen-Anhalt Halberstadt 17,7 % Magdeburg 17,5 % Merseburg-Querfurt 17,2 % Bitterfeld 16,9 % Bernburg 16,5 % Wittenberg 16,5 %

* Angaben vor der Gebietsreform 10

Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (III)Sachsen-Anhalt Halle 16,2 % Dessau 16,2 % Altmark Salzwedel 16,1 % Schönebeck 15,8 % Jerichower Land 15,7 % Anhalt-Zerbst 15 %

* Angaben vor der Gebietsreform 11

Finanzsituation der Landkreise*

20 von 21 Landkreisen haben einen unausgeglichenen Haushalt

nur der Ohrekreis hat einen ausgeglichenen Haushalt

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Welche Kreise und kreisfreien Städte sind förderfähig? (IV)

Ostdeutschland

alle Bundesländer

78 Landkreise und kreisfreie Städte

Westdeutschland

5 von 10 Bundes-ländern

7 Kreisfreie Städte

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Finanzierung IBund die Hälfte des Arbeitnehmer-Brutto-

arbeitsentgelts, max. 500 Euro 1,6 Mrd. Euro für die Gesamtlaufzeit

Kompensierung durch Einsparungen bei passiven Leistungen (ALG II: 1,2 Mrd. Euro, KdU, SV-Beiträge)

300 Mio. Euro ESF-Mittel für 5 Jahre

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Finanzierung IILänder ggf. Mittel zur Unterstützung des

Programms

Kommunen die Hälfte des Arbeitnehmer-Brutto-

arbeitsentgelts

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FörderzeitraumProgramm Beginn:1. Januar 2008 Ende: 31. Dezember 2009

Arbeitsplätze max. 3 Jahre, längstens bis

31. Dezember 2012

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Kritikpunkte I unseriös und populistisch keine Maßnahme zur Lösung von

wirtschaftlichen Strukturproblemen Bund verlagert das Problem der

Langzeitarbeitslosigkeit auf die Kommunen

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Kritikpunkte II Ausblenden der Finanzlage der

Kommunen Einsparungen im Bereich der passiven

Leistungen Was passiert nach 2012? Keine Bündelung der Förderpro-

gramme

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Landkreise nach der Gebietsreform (I)

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Landkreise nach der Gebietsreform (II)