Post on 18-Sep-2018
Bürgerbeteiligung
Windpark Dischingen
Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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Erklärung der Prospektverantwortlichen
Prospektverantwortliche des vorliegenden Verkaufsprospekts, Emittentin und Anbieterin der mit diesem
Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage ist die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischin-
gen GmbH & Co. KG mit Sitz in Babenhausen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Memmingen unter HRA 11989, Geschäftsanschrift: Marktplatz 2, 87727 Babenhausen.
Alle Angaben und Prognosen über Entwicklungen in diesem Verkaufsprospekt beruhen auf den wir t-
schaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen
Erlassen der Finanzverwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt der Prospektauf-
stellung und wurden von der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG mit
kaufmännischer Sorgfalt zusammengestellt. Für den Inhalt sind nur die bis zum Datum der Prospekt-
aufstellung bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Die in diesem Verkaufsprospekt
gegebenen Informationen sind gültig bis zur Bekanntgabe von Änderungen, z.B. bei wesentlichen Än-
derungen in Form eines Nachtrags gemäß § 11 Vermögensanlagengesetz. Mündliche Absprachen
haben keine Gültigkeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anleger eine unternehmer i-
sche Investition eingehen. Anleger werden aufgefordert, den gesamten Verkaufsprospekt, insbesonde-
re die Risiken der Vermögensanlage auf den Seiten 17 bis 23 dieses Verkaufsprospekts, aufmerksam
zu lesen.
Die Anbieterin übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des Verkaufsprospekts insgesamt und er-
klärt, dass die im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesent-
lichen Umstände ausgelassen sind.
Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die
Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch inner-
halb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im In-
land, erworben wird.
Datum der Prospektaufstellung: 22.11.2016
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG,
vertreten durch ihre Komplementärin, die VenSol Beteiligungs GmbH, Babenhausen,
diese wiederum vertreten durch ihre einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer:
Christian Böhm Jürgen Ganz
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ............................................................................................... 3
Angaben über die Vermögensanlage.................................................................. 4
1. Die Vermögensanlage im Überblick ................................................................................. 4
2. Merkmale der Vermögensanlage .................................................................................... 5
3. Kosten, Provisionen und weitere von den Anlegern zu erbringende Leistungen ................ 9
4. Angaben zum Angebot und zur Zeichnung der Vermögensanlage ................................... 10
5. Die wesentlichen Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung ......... 11
6. Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten
auf die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung und Rückzahlung
für die Vermögensanlage nachzukommen ..................................................................... 12
7. Die Risiken der Vermögensanlage ................................................................................. 17
8. Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage ................. 24
Rechtliche Angaben über die Emittentin und Angaben zur Anlagestrategie ..... 25
1. Allgemeine Angaben .................................................................................................... 25
2. Angaben über das Kapital der Emittentin ...................................................................... 27
3. Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin ...................................................... 27
4. Angaben über Anlageziele und Anlagepolitik ................................................................. 27
5. Gesamtkosten der Anlageobjekte und geplante Finanzierung (Prognosen) ..................... 33
6. Angaben über die Gründungsgesellschafter der Emittentin und über die Gesellschafter
der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung .................................................. 36
7. Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin und
Aufsichtsgremien, etc. .................................................................................................. 43
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin ................... 47
1. Allgemeine Anmerkungen zum Jahresabschluss zum 31.12.2015 ................................... 47
2. Jahresabschluss zum 31.12.2015 ................................................................................... 47
3. Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 ................................. 51
4. Zwischenübersicht zum 30.09.2016 ............................................................................... 52
5. Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten ....................... 53
6. Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Prognosen) ............................... 54
Angaben über die Anbieterin, die Prospektverantwortliche und sonstige Personen ..................................................................................... 58
1. Anbieterin und Prospektverantwortliche ...................................................................... 58
2. Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur ............................................................ 58
3. Sonstige Personen ........................................................................................................ 58
Vertragsunterlagen .......................................................................................... 59
1. Nachrangdarlehensvertrag ........................................................................................... 59
2. Muster der Zeichnungserklärung inkl. Verbraucherinformationen etc. ............................... 63
Anlage: Zeichnungserklärung inkl. Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung
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Angaben über die Vermögensanlage 1. Die Vermögensanlage im Überblick
Emittentin/Anbieterin VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG
Art der
Vermögensanlage Nachrangdarlehen (unbesichert und mit qualifiziertem Rangrücktritt)
Anlagebeträge Mindesthöhe EUR 1.000, höhere Beträge müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar
sein; die Maximalhöhe beträgt zunächst EUR 10.000
Emissionsvolumen Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt EUR 1.000.000.
Zeichnungen werden erst angenommen, wenn ein Mindestgesamtbetrag von
EUR 100.000 erreicht wird.
Anlageobjekt der
Emittentin (1. Ebene)
Unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, welches der
Windpark Dischingen GmbH & Co. KG, München (nachfolgend auch "Windpark-
gesellschaft" genannt), gewährt wird.
Anlageobjekt der
Windparkgesellschaft
(2. Ebene)
Windpark mit fünf Windkraftanlagen, die in der Gemeinde Dischingen im Land-
kreis Heidenheim betrieben werden.
Auszahlung des
Nachrangdarlehens
durch die Anleger
Die jeweilige Auszahlung des Nachrangdarlehens durch die Anleger ist zu 100 %
des jeweiligen Nachrangdarlehensbetrags nach Aufforderung durch die Emitten-
tin unter Nennung eines konkreten Zahlungstermins bei einer Zahlungsfrist von
14 Tagen fällig.
Laufzeit und Kündi-
gungsmöglichkeiten
Die Vermögensanlage hat unter Einhaltung der für Vermögensanlagen vorgese-
henen Mindestlaufzeit von 24 Monaten für alle Anleger eine Laufzeit bis zum
31.12.2023. Die Anleger haben keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung. Die
Emittentin hat – vorbehaltlich der einzuhaltenden Mindestlaufzeit – das Recht, die
Nachrangdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats
ordentlich zu kündigen, sofern die vorgesehene Verwendung der Mittel für ihr An-
lageobjekt nicht mehr möglich ist oder dabei nur ein Zinssatz erzielt werden kann,
der unter 3,0 % p.a. liegt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichti-
gem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Verzinsung Die Nachrangdarlehen der Anleger werden ab dem ersten Kalendertag nach
Eingang des vollständigen Nachrangdarlehensbetrags, frühestens jedoch ab
dem ersten Kalendertag nach dem Zahlungstermin, bis zum Ende der Laufzeit
bzw. bis zur Wirksamkeit einer Kündigung mit 2,5 % p.a. verzinst. Zinszahlungen
erfolgen für jedes Kalenderjahr nachschüssig bis zum 15.03. des Folgejahres.
Rückzahlung
an die Anleger
Die Rückzahlung des jeweiligen Nachrangdarlehens an die Anleger erfolgt in voller
Höhe zusammen mit eventuell noch ausstehenden Zinsen innerhalb von 15 Bank-
arbeitstagen nach Ablauf der Laufzeit bzw. Wirksamkeit einer Kündigung.
Nachrangigkeit Die Forderungen der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Nachrang-
darlehensbetrags treten im Insolvenzfall der Emittentin hinter die Forderungen
sämtlicher anderer Gläubiger zurück. Zudem dürfen diese Forderungen nicht
geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein
Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.
Übertragbarkeit Die Abtretung der Rechte und Pflichten eines Anlegers aus dem jeweiligen
Nachrangdarlehensvertrag ist jeweils zum 31.12. eines Jahres möglich. Sie be-
darf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der Emittentin, welche
diese nur aus wichtigem Grund verweigern kann.
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2. Merkmale der
Vermögensanlage
ART DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGE
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um
Nachrangdarlehen im Sinne des § 1 Abs. 2
Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (unbesichert
und mit qualifiziertem Rangrücktritt).
Aufgrund der Nachrangigkeitsregelung gem. § 9
des Nachrangdarlehensvertrags treten die vor-
genannten Ansprüche der Anleger auf Verzin-
sung und Rückzahlung ihres Nachrangdarle-
hensbetrags im Insolvenzfall der Emittentin al-
lerdings hinter die Forderungen sämtlicher an-
derer Gläubiger zurück. Zudem dürfen diese
Ansprüche nicht geltend gemacht werden, wenn
durch die Geltendmachung bei der Emittentin
ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.
HAUPTMERKMALE DER NACHRANGDARLEHEN DER ANLEGER
Die Nachrangdarlehen der Anleger sind durch
folgende Hauptmerkmale gekennzeichnet:
Pflicht zur Zahlung des Nachrangdarlehens-
betrags an die Emittentin
Pflicht zur Erfüllung der für alle Anleger am
31.12.2023 endenden Laufzeit des Nach-
rangdarlehensvertrags
Pflicht zur unverzüglichen schriftlichen Mittei-
lung an die Emittentin, sofern sich die Konto-
verbindung des Anlegers ändert
Recht auf Verzinsung des Nachrangdarle-
hensbetrags i.H.v. 2,5 % p.a.
Recht auf Rückzahlung des Nachrangdarle-
hensbetrags nach Ablauf der Laufzeit bzw.
Wirksamkeit einer Kündigung
Recht darauf, dass die Emittentin die von
Anlegern gewährten Nachrangdarlehen aus-
schließlich dazu verwendet, um der Wind-
park Dischingen GmbH & Co. KG ein unbe-
sichertes Nachrangdarlehen zu gewähren
Recht auf Übertragung der Vermögenanlage
im Wege einer Abtretung (zu Einschränkun-
gen der freien Handelbarkeit vgl. Seite 6 die-
ses Verkaufsprospekts)
Eine ausführliche Erläuterung der vorstehend
abschließend genannten Hauptmerkmale der
Nachrangdarlehen der Anleger findet sich in den
nachfolgenden Abschnitten "Rechte und Pflich-
ten", "Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten",
"Übertragung und Handelbarkeit der Vermö-
gensanlage".
RECHTE UND PFLICHTEN
Die Anleger gewähren das Nachrangdarlehen in
der vom jeweiligen Anleger auf der Zeichnungs-
erklärung eingetragenen Höhe (nachfolgend
"Nachrangdarlehensbetrag" genannt). Die Rech-
te und Pflichten der Anleger regeln sich dabei
gem. den Bestimmungen des ab Seite 59 dieses
Verkaufsprospekts abgedruckten Nachrangdar-
lehensvertrags einschließlich der jeweiligen
Zeichnungserklärung (vgl. das ab Seite 63 die-
ses Verkaufsprospekts abgedruckte Muster),
welche jeweils individueller Bestandteil dieses
Nachrangdarlehensvertrags ist.
Pflichten
Jeder Anleger ist nach Annahme seiner Zeich-
nungserklärung durch die Emittentin verpflichtet,
den Nachrangdarlehensbetrag nach Aufforde-
rung durch die Emittentin unter Nennung eines
konkreten Zahlungstermins bei einer Zahlungs-
frist von 14 Tagen an die Emittentin zu zahlen.
Sollte sich die Kontoverbindung des Anlegers
ändern, ist dieser zudem verpflichtet, der Emit-
tentin die neue Kontoverbindung unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
Rechte
Ab dem ersten Kalendertag nach Eingang des
vollständigen Nachrangdarlehensbetrags bei
der Emittentin, frühestens jedoch ab dem ersten
Kalendertag nach dem Zahlungstermin, haben
die Anleger bis zum Ende der Laufzeit bzw. bis
zur Wirksamkeit einer Kündigung das Recht auf
eine Verzinsung ihres Nachrangdarlehensbe-
trags i.H.v. 2,5 % p.a. Die anfallenden Zinsen
werden nach der deutschen Zinsmethode
[30/360] berechnet.
Sofern sich die Rückzahlung der Nachrangdar-
lehen wegen der Nachrangigkeitsregelung (vgl.
nachstehenden Absatz) verzögert, haben die
Anleger für den Zeitraum dieser Verzögerung
weiterhin Anspruch auf die Verzinsung. Zinszah-
lungen, die sich aus diesem Grund verzögern,
werden jedoch nicht weiter verzinst. Zinszah-
lungen erfolgen grundsätzlich für jedes Kalen-
derjahr nachschüssig bis zum 15.03. des Folge-
jahres.
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Außerdem steht den Anlegern ein Recht auf
Rückzahlung ihres Nachrangdarlehensbetrags
zu. Diese erfolgt in voller Höhe zusammen mit
eventuell noch ausstehenden Zinszahlungen
innerhalb von 15 Bankarbeitstagen nach Ablauf
der Laufzeit bzw. Wirksamkeit einer Kündigung.
Die von Anlegern gewährten Nachrangdarlehen
dürfen von der Emittentin – ggf. nach kurzfristi-
ger Zwischenanlage auf einem Geldkonto bei
einem europäischen Kreditinstitut - ausschließ-
lich dazu verwendet werden, um der Windpark
Dischingen GmbH & Co. KG, München (nach-
folgend auch "Windparkgesellschaft" genannt),
welche in der Gemeinde Dischingen im Land-
kreis Heidenheim einen Windpark mit fünf
Windkraftanlagen betreibt, ein unbesichertes
Nachrangdarlehen zu gewähren.
LAUFZEIT UND KÜNDIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Die Vermögensanlage hat eine Laufzeit, die für
jeden Anleger individuell mit Annahme seiner
jeweiligen innerhalb der am 31.03.2017 enden-
den Zeichnungsfrist einzugehenden Zeich-
nungserklärung beginnt und für alle Anleger am
31.12.2023 endet. Die gem. § 5a VermAnlG
vorgeschriebene Mindestlaufzeit einer Vermö-
gensanlage von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt
des erstmaligen Erwerbs wird somit erfüllt.
Die Anleger haben keine Möglichkeit zur or-
dentlichen Kündigung. Die Emittentin
hat - vorbehaltlich der in jedem Fall einzuhal-
tenden Mindestlaufzeit von 24 Monaten – das
Recht, die Nachrangdarlehen mit einer Frist von
6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats
ordentlich zu kündigen, sofern die vorgesehene
Verwendung der Mittel für ihr Anlageobjekt nicht
mehr möglich ist oder dabei nur ein Zinssatz
erzielt werden kann, der unter 3,0 % p.a. liegt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien
unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schrift-
form.
ÜBERTRAGUNG UND HANDELBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE
Übertragung der Vermögensanlage
Die Vermögensanlage und somit die Nachrang-
darlehensforderungen gegen die Emittentin auf
Zinszahlung und Rückzahlung kann im Wege
einer Abtretung gemäß § 398 BGB übertragen
werden.
Verstirbt ein Anleger, so geht seine Vermö-
gensanlage ohne weitere Rechtshandlungen auf
seine(n) Erben oder Vermächtnisnehmer über.
Sofern der Übergang auf mehrere Personen,
insbesondere auf eine Erbengemeinschaft, vor-
zunehmen ist, ist von dieser Gruppe ein ge-
meinsamer Vertreter zu bestimmen, der sie
gegenüber der Emittentin vertritt.
Einschränkungen der freien Handelbarkeit
der Vermögensanlage
Die freie Handelbarkeit der Vermögensanlage
unterliegt folgenden Einschränkungen:
Übertragungen sind jeweils nur zum 31.12.
eines Jahres möglich.
Teilabtretungen sind nur möglich, wenn jeder
Teil mindestens EUR 1.000 beträgt und ohne
Rest durch 1.000 teilbar ist.
Übertragungen bedürfen zu ihrer Wirksam-
keit der vorherigen Zustimmung der Emitten-
tin, welche diese nur aus wichtigem Grund
verweigern kann.
Für den Handel dieser Art von Vermögens-
anlagen (Nachrangdarlehen) gibt es keinen
geregelten Markt. Die Handelbarkeit der
Vermögensanlage ist daher stark einge-
schränkt, so dass ein Verkauf ggf. gar nicht
möglich ist.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR VERZINSUNG UND RÜCKZAHLUNG
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Ver-
mögensanlage hat weder eine juristische Per-
son noch eine Gesellschaft eine Gewährleistung
übernommen.
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ZAHLSTELLEN ODER ANDERE STELLEN, DIE BESTIMMUNGSGEMÄß ZAHLUNGEN AN DEN ANLEGER AUSFÜHREN
Zahlungen an den Anleger, somit die Zinszah-
lungen und die Nachrangdarlehensrückzahlun-
gen, erfolgen bestimmungsgemäß ausschließ-
lich durch folgende Zahlstelle:
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark
Dischingen GmbH & Co. KG
Marktplatz 2
87727 Babenhausen
Die Zahlungen erfolgen spesenfrei auf das vom
Anleger auf der Zeichnungserklärung angege-
bene Konto. Sollte sich diese Kontoverbindung
des Anlegers ändern, ist dieser verpflichtet, der
Zahlstelle die neue Kontoverbindung unverzüg-
lich schriftlich mitzuteilen.
Kosten oder Schäden, die der Zahlstelle auf-
grund einer falsch angegebenen oder nicht ak-
tualisierten Kontoverbindung im Rahmen einer
Zahlung entstehen, sind vom Anleger zu tragen.
Sollte sich die Rückzahlung des Nachrangdar-
lehens aufgrund einer falsch angegebenen oder
nicht aktualisierten Kontoverbindung verzögern,
kann der Anleger für den Zeitraum dieser Ver-
zögerung keine Zinsen verlangen.
RECHTE DER GESELLSCHAFTER DER EMITTENTIN
Gesellschaftsvertrag der Emittentin
Die Anleger werden nach Zeichnung der Ver-
mögensanlage nicht Gesellschafter der Emitten-
tin und sind nicht am Ergebnis der Emittentin
oder eines anderen Unternehmens i.S.d. § 1
Abs. 2 Nr. 1 des Vermögensanlagengesetzes
beteiligt. Statt dessen gewähren sie der Emit-
tentin lediglich ein Nachrangdarlehen und erhal-
ten hierfür Zinszahlungen. Entsprechend wurde
diesem Verkaufsprospekt auch nicht der Gesell-
schaftsvertrag der Emittentin beigefügt, sondern
der für das Verhältnis zwischen Anleger und
Emittentin maßgebliche Nachrangdarlehensver-
trag (vgl. ab Seite 59 dieses Verkaufsprospekts)
einschließlich des Musters der Zeichnungserklä-
rung (vgl. ab Seite 63 dieses Verkaufspros-
pekts).
Abweichende Rechte und Pflichten der Ge-
sellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung und Hauptmerkmale der
Anteile dieser Gesellschafter
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beste-
hen aufgrund des in vorstehendem Absatz ge-
schilderten Sachverhalts naturgemäß von den
Rechten und Pflichten der Anleger als Nach-
rangdarlehensgeber abweichende Rechte und
Pflichten der Gesellschafter der Emittentin,
nämlich der Komplementärin VenSol Beteili-
gungs GmbH, Babenhausen, und der einzigen
Kommanditistin VenSol Neue Energien GmbH,
Babenhausen. Diese Rechte und Pflichten stel-
len gleichzeitig die Hauptmerkmale der Anteile
dieser Gesellschafter dar.
Die Komplementärin hat zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung folgende abweichenden
Rechte und Pflichten:
Abweichende Rechte
Recht zur Vertretung und Geschäftsführung
der Emittentin
Befreiung von den Beschränkungen des
§ 181 BGB (Verbot des Insichgeschäfts)
Befreiung von den Beschränkungen des
§ 112 HGB (Wettbewerbsverbot)
Recht auf Vergütung für die Übernahme der
persönlichen Haftung
Recht zur Einberufung und Leitung einer
Gesellschafterversammlung
Recht zur Kündigung der Gesellschaft mit
einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum
Ende eines Geschäftsjahres
Keine Beteiligung am Vermögen der Gesell-
schaft und weder Berechtigung noch Ver-
pflichtung zu einer Einlage
Abweichende Pflichten
Pflicht zur Vertretung und Geschäftsführung
der Emittentin mit der Sorgfalt eines ordentli-
chen Kaufmanns in Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Bestimmungen, dem Ge-
sellschaftsvertrag und den Beschlüssen der
Gesellschaftsversammlung
Pflicht zur Unterrichtung der Gesellschafter-
versammlung über alle wichtigen Vorkomm-
nisse
Pflicht zur Einholung der Zustimmung der
Gesellschafterversammlung vor Vornahme
von Geschäften außerhalb des gewöhnlichen
Betriebs
Pflicht zur Aufstellung und Unterzeichnung
des Jahresabschlusses sowie Zusendung
desselben an die Kommanditisten
Pflicht zur Einberufung einer Gesellschafter-
versammlung spätestens zwei Monate nach
Aufstellung des Jahresabschlusses und auf
Verlangen eines anderen Gesellschafters
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Die einzige Kommanditistin hat zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung folgende abweichenden
Rechte und Pflichten:
Abweichende Rechte
Recht auf Unterrichtung über alle wichtigen
Vorkommnisse durch die Komplementärin
Recht zur Zustimmung vor Vornahme von
Geschäften außerhalb des gewöhnlichen Be-
triebs des Handelsgewerbes bzw. Recht auf
Verweigerung dieser Zustimmung
Recht auf eine Tätigkeitsvergütung, sofern
sie geschäftsführend tätig wird
Beteiligung am Gewinn und Verlust der Emit-
tentin
Recht, von der Komplementärin die Einberu-
fung einer Gesellschafterversammlung zu
verlangen
Stimmrecht in der Gesellschafterversamm-
lung (je EUR 1.000 Kapitalanteil entsprechen
1 Stimme in der Gesellschafterversammlung)
Recht zur Kündigung der Gesellschaft mit
einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum
Ende eines Geschäftsjahres
Recht auf den Erhalt einer Abfindung nach
Ausscheiden aus der Gesellschaft, dabei
Recht auf Verzinsung (2 % p.a.) des jeweils
noch geschuldeten Teils dieser Abfindung,
sofern sie in fünf gleichen Jahresraten und
nicht in einer Summe ausgezahlt wird
Recht auf Auskunft über die Angelegenhei-
ten der Gesellschaft und auf Einsicht in
sämtliche Geschäftsbücher und Unterlagen
der Gesellschaft
Abweichende Pflichten
Pflicht zur Leistung der vereinbarten Kom-
manditeinlage
Ansprüche ehemaliger Gesellschafter aus
ihrer Beteiligung bei der Emittentin
Einziger ehemaliger Gesellschafter der Emitten-
tin ist Herr Jürgen Ganz, Gründungsgesellschaf-
ter der Emittentin. Ihm stehen keine Ansprüche
aus seiner Beteiligung zu.
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3. Kosten, Provisionen und weitere von den Anlegern
zu erbringende Leistungen
WEITERE KOSTEN FÜR DEN ANLEGER
Die Anleger haben neben dem Erwerbspreis
ggf. folgende weitere Kosten, insbesondere
solche, die mit dem Erwerb, der Verwaltung
und der Veräußerung der Vermögensanlage
verbunden sind, zu tragen:
Fernkommunikationskosten und/oder
Porto, z.B. bei Übersendung der Zeich-
nungserklärung und jeglicher Kommuni-
kation mit der Emittentin
Fahrtkosten, soweit ein Anleger die Emit-
tentin, die Windparkgesellschaft oder den
Windpark in Dischingen besuchen möch-
te
Kosten des Geldverkehrs bzw. Bankge-
bühren, z.B. bei Überweisung des Nach-
rangdarlehensbetrags oder Erhalt der
Zinszahlungen und der Rückzahlung des
Nachrangdarlehens
Beratungskosten, z.B. wenn eine persön-
liche Rechts- oder Steuerberatung in An-
spruch genommen wird
Kosten, die im Fall einer Übertragung
bzw. Vererbung der Vermögensanlage an-
fallen
Kosten und/oder Schäden, die der Emit-
tentin im Rahmen einer Zahlung an einen
Anleger aufgrund einer falsch angegebe-
nen oder nicht aktualisierten Kontover-
bindung entstehen. Sollte sich die Rück-
zahlung eines Nachrangdarlehens aus
diesem Grund verzögern, so kann der
entsprechende Anleger für den Zeitraum
dieser Verzögerung keine Zinsen verlan-
gen
Individuelle Steuerzahlungen auf die mit
der Vermögensanlage erzielten Einkünfte
aus Kapitalvermögen (vgl. hierzu die
Grundlagen der steuerlichen Konzeption
ab Seite 24 des Verkaufsprospekts)
Die Höhe der vorgenannten Kosten kann
nicht konkret angegeben werden, da diese
Kosten anlegerspezifisch variieren können.
Darüber hinaus entstehen für die Anleger
keine weiteren Kosten, insbesondere keine,
die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der
Veräußerung der Vermögensanlage verbun-
den sind.
WEITERE LEISTUNGEN DER ANLEGER
Die Anleger haften unter keinen Umständen.
Es besteht für die Anleger keine Pflicht zur
Zahlung von Nachschüssen.
Neben der Pflicht zur Einzahlung des Nach-
rangdarlehensbetrages auf das Konto der
Emittentin ist jeder Anleger zu folgenden
Leistungen verpflichtet:
Unverzügliche schriftliche Mitteilung ei-
ner Änderung seiner Bankverbindung an
die Emittentin
Einholung der Zustimmung der Emittentin
vor Übertragung der Vermögensanlage
Auf Anforderung unverzügliche Rückzah-
lung entsprechender Geldbeträge an die
Emittentin, sofern diese eine Rückzahlung
des Nachrangdarlehens sowie eine Zah-
lung der Zinsen oder eventuell weiterer
Nebenforderungen an den Anleger vorge-
nommen hat, obwohl sie dazu nach den
Nachrangigkeitsregelungen gem. § 9 des
Nachrangdarlehensvertrags nicht berech-
tigt war
Darüber hinaus bestehen keine Umstände,
die den Anleger verpflichten, weitere Leis-
tungen im Zusammenhang mit der Vermö-
gensanlage zu erbringen.
PROVISIONEN
Es fallen keine Provisionen an, insbesondere
keine Vermittlungsprovisionen oder ver-
gleichbare Vergütungen.
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4. Angaben zum Angebot und zur Zeichnung der Vermögensanlage
ZIELGRUPPE
Das Angebot zur Zeichnung dieser Vermögens-
anlage richtet sich ausschließlich an natürliche
Personen, die in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtig sind, das Nachrangdarlehen aus
ihrem Privatvermögen gewähren und die Ab-
sicht haben, sich mit einem Teil ihres Vermö-
gens mittelbar an der Finanzierung des Wind-
parks mit fünf Windkraftanlagen in der Gemein-
de Dischingen im Landkreis Heidenheim lang-
fristig (ca. 7 Jahre) zu beteiligen sowie bereit
sind, die damit verbunden Risiken (vgl. den ge-
sonderten Abschnitt "Die Risiken" auf den Sei-
ten 17 bis 23 dieses Verkaufsprospekts) zu tra-
gen.
Aufgrund des Charakters einer "Bürgerbeteili-
gung" sollen insbesondere Anleger angespro-
chen werden, deren Meldeanschrift in den Ge-
meinden 89561 Dischingen oder 89564
Nattheim liegt. Die Emittentin wird daher in den
ersten fünf Wochen nach Beginn des öffentli-
chen Angebots zur Zeichnung dieser Vermö-
gensanlage nur Zeichnungserklärungen von
Anlegern annehmen, die diese Voraussetzung
erfüllen.
Das Angebot eignet sich nicht für Anleger, die
einen bei negativem Verlauf eintretenden Teil-
verlust oder Totalverlust des von ihnen inves-
tierten Kapitals nicht in Kauf nehmen bzw. fi-
nanziell nicht verkraften können.
Eine Zeichnung dieser Vermögensanlage durch
Staatsangehörige der USA, Kanada, Australien
oder Japan bzw. durch Personen, die über ei-
nen ähnlichen Status verfügen (z.B. "Green
Card"), sowie von Gebietsansässigen mit
Wohnsitz in den USA, Kanada, Australien oder
Japan ist ausgeschlossen.
Das Angebot zur Zeichnung dieser Vermögens-
anlage erfolgt ausschließlich in der Bundesre-
publik Deutschland. Ein gleichzeitiges Angebot
in anderen Staaten erfolgt nicht und ist auch
nicht vorgesehen.
ERWERBSPREIS FÜR DIE VERMÖGENSAN-LAGE
Der Erwerbspreis für die Vermögensanlage ist
bekannt und entspricht dem von den Anlegern
auf der jeweiligen Zeichnungserklärung einge-
tragenen Nachrangdarlehensbetrag. Ein Agio
(Aufgeld) wird nicht erhoben.
Die Mindesthöhe des von einem Anleger zu
gewährenden Nachrangdarlehens beträgt EUR
1.000. Höhere Beträge müssen durch 1.000
ohne Rest teilbar sein, die Maximalhöhe des
von einem Anleger zu gewährenden Nachrang-
darlehens beträgt grundsätzlich EUR 10.000,
kann von der Emittentin jedoch nach Ablauf der
ersten fünf Wochen nach Beginn des öffentli-
chen Angebots heraufgesetzt werden.
ART, ANZAHL UND GESAMTBETRAG DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGE
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um
Nachrangdarlehen im Sinne des § 1 Abs. 2
Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (unbesichert
und mit qualifiziertem Rangrücktritt).
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögens-
anlage beträgt EUR 1.000.000. Bei einem Mindest-
Nachrangdarlehensbetrag von EUR 1.000 und
einem grundsätzlichen Maximal-Nachrang-
darlehensbetrag von EUR 10.000 pro Anleger wer-
den somit mindestens 100 und maximal 1.000
Nachrangdarlehen angeboten.
ZAHLSTELLE, AN DER DIE FÜR DIE ZEICHNUNG RELEVANTEN UNTERLAGEN BEREITGEHALTEN WERDEN
Der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-
Informationsblatt, der letzte veröffentlichte Jah-
resabschluss mit Lagebericht sowie die Zeich-
nungserklärung werden bei folgender Zahlstelle
zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten:
VenSol Bürgerbeteiligung
Windpark Dischingen GmbH & Co. KG
Marktplatz 2
87727 Babenhausen
STELLEN, DIE ZEICHNUNGEN DES PUBLI-KUMS ENTGEGENEHMEN
Die Zeichnungserklärungen der Anleger werden
ausschließlich durch die unmittelbar vorstehend
genannte Zahlstelle entgegengenommen.
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ZEICHNUNGSFRIST UND MÖGLICHKEIT, ZEICHNUNGEN ZU KÜRZEN
Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag nach
Veröffentlichung dieses Verkaufsprospekts und
endet, wenn der Emittentin aufgrund dieses
Angebots Nachrangdarlehen von insgesamt
EUR 1.000.000 (Vollplatzierung) gewährt wor-
den sind, spätestens jedoch am 31.03.2017. Die
Geschäftsführung der Emittentin ist jedoch be-
rechtigt, das Angebot der Vermögensanlage
ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu schlie-
ßen, also die Zeichnungsfrist vorzeitig zu been-
den. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit,
das Angebot vorzeitig zu schließen.
Die Möglichkeit, Zeichnungen zu kürzen, be-
steht im Rahmen dieses Angebots zur Zeich-
nung der Vermögensanlage nicht.
ANNAHME DER ZEICHNUNGSERKLÄRUNG DURCH DIE EMITTENTIN
Der Nachrangdarlehensvertrag zwischen Anle-
ger und der Emittentin wird mit Annahme der
Zeichnungserklärung durch die Emittentin, die
diese handschriftlich auf der Zeichnungserklä-
rung vermerkt (nachfolgend "Annahmeerklä-
rung" genannt), wirksam. Die Anleger verzichten
dabei auf den Zugang der Annahmeerklärung,
werden jedoch von der Emittentin unverzüglich
über die jeweilige Annahme informiert.
Die Annahme durch die Emittentin kann nicht
garantiert werden, ein Anspruch eines Anlegers
auf Annahme besteht nicht. Insbesondere wird
die Emittentin
in den ersten fünf Wochen nach Beginn des
öffentlichen Angebots zur Zeichnung der
Vermögensanlage bzw. nach Veröffentli-
chung des Verkaufsprospekts keine Zeich-
nungserklärung eines Anlegers annehmen,
dessen Meldeanschrift nicht in den Gemein-
den 89561 Dischingen oder 89564 Nattheim
liegt,
während der gesamten Laufzeit dieses
öffentlichen Angebots keine Zeichnungser-
klärung eines Anlegers annehmen, wenn
damit für einen aus mehreren Personen be-
stehenden Haushalt an einer Meldeanschrift
eine Gesamtzeichnungssumme des Dreifa-
chen des Maximal-Nachrangdarlehens-
betrags (vgl. Seite 10 dieses Verkaufspros-
pekts) überschritten werden würde,
Zeichnungen erst dann annehmen, wenn ein
Mindestgesamtbetrag der Vermögensanlage
von EUR 100.000 erreicht wird.
EINZELHEITEN DER ZAHLUNG DES ZEICHNUNGSPREISES
Die Einzahlung des Zeichnungspreises der
Vermögensanlage bzw. die Auszahlung des
Nachrangdarlehens durch den Anleger hat nach
Aufforderung durch die Emittentin unter Nen-
nung eines konkreten Zahlungstermins bei einer
Zahlungsfrist von 14 Tagen, frühestens jedoch
14 Tage nach Annahmeerklärung durch die
Emittentin, spesenfrei in Euro auf folgendes
Konto der Emittentin zu erfolgen:
Kontoinhaber: VenSol Bürgerbeteiligung Wind-
park Dischingen GmbH & Co. KG
Bank: Unicredit
IBAN: DE04731200750011058469
BIC: HYVEDEMM436
Text: Nachrangdarlehen Dischingen
+ Name des Zeichners
5. Die wesentlichen Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung
und Rückzahlung
Die wesentliche Grundlage und Bedingung,
die vorliegen muss, damit die Emittentin
voraussichtlich in der Lage sein wird, an die
Anleger die vertraglich vereinbarte Verzin-
sung und Rückzahlung der Nachrangdarle-
hen leisten zu können, lautet wie folgt:
Die Windparkgesellschaft, die Windpark
Dischingen GmbH & Co. KG, muss in der
Lage sein, an die Emittentin die vertraglich
vereinbarte Verzinsung zu mindestens ca.
85 % und die vollständige Rückzahlung des
Nachrangdarlehens leisten zu können.
Diese Grundlage ist unabdingbar für die Fä-
higkeit der Emittentin zur Leistung der vertrag-
lich vereinbarten Zahlungen an die Anleger, da
es sich dabei um die einzige Einnahmequelle
der Emittentin handelt. Fallen diese Einnah-
men teilweise oder vollständig aus, würden
auch die Zahlungen der Emittentin an die An-
leger teilweise oder vollständig ausfallen.
Die wesentlichen Grundlagen und Bedingun-
gen, die wiederum vorliegen müssen, damit
die Windparkgesellschaft in der Lage ist, die
12
vereinbarten Zahlungen in o.a. Form an die
Emittentin leisten zu können, lauten wie folgt:
a) Genehmigungsbehörden erlassen während
der Betriebsphase des Windparks keine
nachträglichen Auflagen, Einschränkungen
oder Aufhebungen in Bezug auf die erteilten
Genehmigungen für die Errichtung und den
Betrieb der Windenergieanlagen.
b) Baumängel der Windenergieanlagen treten
nicht erst nach Ablauf der Gewährleistungs-
frist auf.
c) Pacht- bzw. Nutzungsverträge bzgl. der für
die Windenergieanlagen genutzten Grund-
stücke sowie grundbuchrechtliche Absiche-
rungen sind weder fehlerhaft noch unzu-
reichend und insofern juristisch nicht an-
fechtbar.
d) Das zukünftige Windaufkommen sowie die
Windgeschwindigkeiten am Standort der
Windenergieanlagen entsprechen den Er-
wartungen der Windparkgesellschaft.
e) Es treten keine Leistungsverschlechterun-
gen der Windenergieanlagen und des
Stromwandlers, Störungen im technischen
Betrieb oder Störungen und Ausfälle im
Stromversorgungsnetz auf.
f) Die Windenergieanlagen werden nicht durch
Vandalismus, Diebstahl oder höhere Gewalt,
wie z.B. Erdbeben, Kriegsereignisse, Kern-
energieunfälle, Flugzeugabstürze oder Ähn-
liches, geschädigt.
g) Gesetzliche Einspeisevergütungen werden
nicht abgeschafft oder - auch nachträglich -
abgesenkt.
h) Es treten keine negativen Schwankungen
beim direkten Verkauf am Strommarkt auf.
i) Die Windenergieanlagen sind über die je-
weils prognostizierte Lebensdauer bzw. Voll-
laststunden für ihren bestimmungsgemäßen
Gebrauch nutzbar.
j) Herstellerangaben zu technischer Verfüg-
barkeit bzw. zu Leistungskennlinien der
Windenergieanlagen weichen nicht negativ
ab.
k) Es treten im Rahmen der Wartung und des
Betriebs der Windenergieanlagen keine un-
geplanten Kosten oder Zusatzleistungen auf.
l) Ggf. geplante oder aufgenommene Darle-
hensmittel werden gewährt und nicht ge-
kündigt, entsprechende Zinskonditionen
verschlechtern sich nicht.
m) Weder die Windparkgesellschaft noch Ver-
tragspartner oder sonstige Dritte haben die
geltenden Gesetze bei der Projektentwick-
lung oder Projektrealisierung verletzt bzw.
verletzen diese beim Betrieb der Windener-
gieanlagen.
Die vorstehenden Grundlagen und Bedin-
gungen sind wesentlich, da die Windparkge-
sellschaft nur bei deren Vorliegen
den Betrieb der Windenergieanlagen un-
eingeschränkt weiterführen kann (Buchst.
a, c, f, l und m),
den für den Betrieb kalkulierten Kosten-
rahmen einhalten kann (Buchst. b, e, f
und k bis m) und
die kalkulierten Einnahmen erzielen kann
(Buchst. a, c bis j, l und m),
und so letztlich in die Lage versetzt wird, die
vereinbarten Zahlungen an die Emittentin
vollständig leisten zu können.
Das Nichtvorliegen einer oder mehrerer der
genannten Grundlagen kann hingegen dazu
führen, dass die Windparkgesellschaft die
vereinbarten Zahlungen an die Emittentin
teilweise oder vollständig nicht leisten kann.
In diesem Fall würden auch die Zahlungen
der Emittentin an die Anleger, somit die Ver-
zinsung und Rückzahlung der Nachrangdar-
lehen, teilweise oder vollständig ausfallen.
6. Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der
Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der Emittentin, ihren Ver-
pflichtungen zur Zinszahlung und Rückzahlung für die Vermö-
gensanlage nachzukommen
Bei der Festlegung der Prämissen, die die
Grundlage für die Prognosen der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage bis zum Jahr
2023 sowie der Geschäftsaussichten für das
Jahr 2016 bilden, hat die Emittentin zwar
keine pessimistische oder imparitätische
Betrachtungsweise zugrunde gelegt, jedoch
stehen die Prämissen nicht im Widerspruch
mit ihren Erfahrungen aus der Vergangenheit
und sind nicht unvertretbar oder durch bloße
Wunschvorstellungen geprägt, sondern nach
Ansicht der Emittentin realistisch.
Die Emittentin ist daher der Ansicht, dass sie
bei Realisierung der gesetzten Planprämis-
13
sen oder bei kleineren Abweichungen davon
fähig ist, ihren Verpflichtungen zur Zinszah-
lung und Rückzahlung für die Vermögensan-
lage nachzukommen.
Im Folgenden werden die Auswirkungen der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Progno-
se) sowie der Geschäftsaussichten auf die
Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen
zur Zinszahlung und Rückzahlung der Vermö-
gensanlage nachzukommen, dargestellt.
AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE (PROGNOSE)
Bei den nachstehenden tabellarischen Dar-
stellungen handelt es sich jeweils um eine
kumulierte und komprimierte Darstellung der
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der
Emittentin (Prognose), die die wichtigsten
Positionen durch Fettdruck und dunkelgraue
Unterlegung hervorhebt. Diese wichtigsten
Positionen der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage (Prognose) werden jeweils im An-
schluss an die Tabellen erläutert. Zudem
wird auf die Auswirkungen von Änderungen
dieser Positionen auf die Fähigkeit der Emit-
tentin, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung
und Rückzahlung der Vermögensanlage
nachzukommen, eingegangen.
Die ausführliche Darstellung der Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage der Emittentin
(Prognose) einschließlich Erläuterungen zu
allen Positionen findet sich auf den Seiten
54ff. dieses Verkaufsprospekts.
Eine kumulierte Darstellung der letzten Spal-
te der Vermögenslage (Prognose) war nicht
möglich, stattdessen wurde der Stand zum
31.12.2023 angegeben.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Position beinhaltet die kalkulierten Kos-
ten für die Prüfung des Jahresabschlusses
i.H.v. EUR 2.000 p.a., die vertraglich verein-
barte Haftungsvergütung i.H.v. EUR 500 p.a.
sowie die kalkulierten sonstigen Verwal-
tungskosten wie z.B. Buchhaltung etc. i.H.v.
insgesamt EUR 2.000 p.a. Bis auf die Haf-
tungsvergütung werden sämtliche Positio-
nen ab dem Jahr 2017 kalkulatorisch um
0,50 % p.a. gesteigert.
Ein Anstieg der prognostizierten sonstigen
betrieblichen Aufwendungen i.H.v. ca.
EUR 4.500 p.a. um insgesamt bis zu ca. 12 %
während der Laufzeit der Vermögensanlage
würde zwar die Jahresergebnisse ver-
schlechtern, könnte jedoch liquiditätsmäßig
noch aus der vorhandenen Liquiditätsreser-
ve bestritten werden. Ein höherer Anstieg
könnte dadurch kompensiert werden, dass
die VenSol Neue Energien GmbH einen Teil
des ausstehenden Kommanditkapitals i.H.v.
EUR 36.000 einzahlt. Die Fähigkeit der Emit-
tentin, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung
und Rückzahlung für die Vermögensanlage
nachzukommen, wäre insofern nicht in Ge-
fahr, sofern die prognostizierten sonstigen
betrieblichen Aufwendungen um nicht mehr
als ca. 110 % überschritten werden und kei-
ne weiteren negativen Umstände eintreten.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die Position beinhaltet die ertragswirksamen
Zinsen aus der Gewährung des Nachrang-
darlehens i.H.v. EUR 1.000.000 (volle Höhe
prognostiziert zum 31.12.2016) an die Wind-
parkgesellschaft. Für die gesamte Laufzeit
der Vermögensanlage wurde ein Zinssatz
von 3,0 % p.a. vereinbart.
Dauerhafte Ausfälle von bis zu ca. 15 % der
Zinseinnahmen würden zwar die Jahreser-
gebnisse verschlechtern, könnten jedoch
liquiditätsmäßig noch dadurch kompensiert
Ertragslage/Gewinn-und Verlustrechnung in EUR (Prognose) 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. kumuliert
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 2016 2017 2018 2019 2020 bis 2023
Sonstige betriebliche Erträge 1.183 0 0 0 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.165 4.520 4.540 4.560 18.445
Jahresabschluss 2.000 2.010 2.020 2.030 8.223
Haftungsvergütung 208 500 500 500 2.000
Sonstige Verwaltungskosten 957 2.010 2.020 2.030 8.223
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.500 30.000 30.000 30.000 120.000
Zinsertrag Nachrangdarlehen Windparkgesellschaft 2.500 30.000 30.000 30.000 120.000
Zinsen und ähnlich Aufwendungen 2.083 25.000 25.000 25.000 100.000
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.565 480 460 440 1.555
14
werden, dass die VenSol Neue Energien
GmbH das ausstehende Kommanditkapital
i.H.v. EUR 36.000 einzahlt. Größere Ausfälle
oder ein Ausfall der Rückzahlung des Nach-
rangdarlehens würden sich jedoch sofort
entsprechend negativ auf die Fähigkeit der
Emittentin, ihren Verpflichtungen zur Zins-
zahlung und Rückzahlung für die Vermö-
gensanlage nachzukommen, auswirken.
Nachrangdarlehen der Anleger
Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit als
Teil der "Finanzlage/Cash-Flow-Rechnung in
EUR (Prognose)" wird bestimmt durch den
Zufluss aus den von den Anlegern gewähr-
ten Nachrangdarlehen i.H.v. EUR 1.000.000
(volle Höhe prognostiziert zum 31.12.2016)
bzw. deren Rückzahlung an die Anleger (ver-
einfachend trotz ggf. späterem Abgang von
bis zu 15 Bankarbeitstagen zum 31.12.2023
prognostiziert). Entsprechend werden die
Nachrangdarlehen der Anleger auch in der
"Vermögenslage/Bilanz in EUR (Prognose)"
unter Sonstige Verbindlichkeiten abgebildet.
Zwar entsprechen sich die Nachrangdarle-
henssummen für die von den Anlegern erhal-
tenen und das der Windparkgesellschaft ge-
währte Nachrangdarlehen (vgl. Sonstige Aus-
leihungen in der "Vermögenslage/Bilanz in
EUR (Prognose)" unabhängig von der Höhe
der von den Anlegern erhaltenen Nachrang-
darlehen, jedoch würde sich insgesamt der
hieraus erzielte Zinsüberschuss absolut ver-
ringern, wenn die prognostizierte Zeichnung
eines Gesamtbetrags der Vermögensanlage
i.H.v. EUR 1.000.000 (Vollplatzierung) nicht
erreicht wird. Sofern z.B. nur ein Gesamtbe-
trag der Vermögensanlage i.H.v. EUR 100.000
erreicht wird, würden die prognostizierten
sonstigen betrieblichen Aufwendungen den
Zinsüberschuss um ca. EUR 4.000 p.a. über-
steigen. Die Summe der hieraus entstehenden
Jahresfehlbeträge während der Laufzeit der
Vermögensanlage könnte jedoch liquiditäts-
mäßig noch dadurch kompensiert werden,
dass die VenSol Neue Energien GmbH das
ausstehende Kommanditkapital i.H.v.
EUR 36.000 einzahlt. Die Fähigkeit der Emit-
tentin, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung
und Rückzahlung für die Vermögensanlage
nachzukommen, wäre insofern nicht in Ge-
fahr, sofern keine weiteren negativen Um-
stände eintreten.
Finanzlage/Cash-Flow-Rechnung in EUR (Prognose) 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. kumuliert
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 2016 2017 2018 2019 2020 bis 2023
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -1.982 -4.520 -4.540 -4.560 -18.445
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 1.002.500 -2.083 -25.000 -25.000 -1.125.000
Kapitaleinzahlung 3.000 0 0 0 0
Tilgungen sonstige Darlehen -500 0 0 0 0
Aufnahme Nachrangdarlehen Anleger 1.000.000 0 0 0 0
Tilgungen Nachrangdarlehen Anleger 0 0 0 0 -1.000.000
Zinszahlung Nachrangdarlehen Anleger 0 -2.083 -25.000 -25.000 -125.000
Cash Flow aus Investitionstätigkeit -1.000.000 25.000 30.000 30.000 1.127.500
Veränderung liquider Mittel 518 18.397 460 440 -15.945
Vermögenslage/Bilanz in EUR (Prognose)
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 … 31.12.2023
Aktiva
A. Anlagevermögen 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 0
I. Sonstige Ausleihungen
(Nachrangdarlehen Windparkgesellschaft) 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 0
B. Umlaufvermögen 3.442 26.839 27.299 27.738 4.293
Summe 1.003.442 1.026.839 1.027.299 1.027.738 4.293
Passiva
A. Eigenkapital 1.359 1.839 2.299 2.738 4.293
B. Sonstige Verbindlichkeiten 1.002.083 1.025.000 1.025.000 1.025.000 0
I. Nachrangdarlehen Anleger 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 0
II. Zinsverbindlichkeiten gegenüber Anlegern 2.083 25.000 25.000 25.000 0
Summe 1.003.442 1.026.839 1.027.299 1.027.738 4.293
15
AUSWIRKUNGEN DER GESCHÄFTSAUSSICHTEN
Die Geschäftsaussichten der Emittentin stel-
len sich wie folgt dar: Die Emittentin erwartet
die Zeichnung des maximalen Gesamtbe-
trags der Vermögensanlage i.H.v. EUR
1.000.000 durch die Anleger bis zum Ende
des Jahres 2016. Sie geht dabei von einer
gleichmäßigen Zeichnung innerhalb des
Zeitraums zwischen Beginn des öffentlichen
Angebots und dem 31.12.2016 aus. Die Emit-
tentin hat vor, die Nettoeinnahmen aus dem
Vermögensanlagen-Angebot sukzessive
nach jeweiligem Eingang der Nachrangdar-
lehensauszahlungen durch die Anleger dazu
zu nutzen, der Windparkgesellschaft einzel-
ne Nachrangdarlehenstranchen des vertrag-
lich bereits fest vereinbarten Nachrangdarle-
hens anzudienen. Hieraus werden Zinserträ-
ge i.H.v. 3 % p.a. bezogen auf die der Wind-
parkgesellschaft angedienten Nachrangdar-
lehenstranchen erzielt. Diese stellen die ein-
zige Einnahmequelle der Emittentin dar.
Nach Ablauf der Laufzeit der Vermögensan-
lage am 31.12.2023 erfolgt planmäßig die
Rückzahlung des Nachrangdarlehens durch
die Windparkgesellschaft an die Emittentin
und anschließend aus diesen Mitteln die
Rückzahlung der Nachrangdarlehen durch
die Emittentin an die Anleger. Anschluss-
emissionen durch die Emittentin und Anbie-
terin zum Zwecke der Finanzierung dieser
Rückzahlungen sind nicht vorgesehen.
Im Geschäftsjahr 2016 erwartet die Emitten-
tin Zinserträge i.H.v. EUR 2.500, die zwar den
erwarteten Zinsaufwand i.H.v. EUR 2.083 für
die Nachrangdarlehen der Anleger überstei-
gen, jedoch die prognostizierten sonstigen
betrieblichen Aufwendungen voraussichtlich
noch nicht abdecken können. Die Emittentin
erwartet insofern einen Verlust i.H.v.
EUR 1.565 für das Geschäftsjahr 2016. Ab
dem Folgejahr werden jedoch bis zum Ende
der Laufzeit der Vermögensanlage Jahres-
überschüsse zwischen ca. EUR 350 und ca.
EUR 500 erwartet.
Diese Geschäftsaussichten werden direkt
beeinflusst durch den Zeichnungs- und
damit auch den Investitionsverlauf bis zum
Ende der Platzierungsphase am 31.03.2017,
die Entwicklung der "Sonstigen betriebli-
chen Aufwendungen" sowie vor allem die
Entwicklung der Zinserträge. Hinsichtlich der
entsprechenden Auswirkungen auf die Fähig-
keit der Emittentin, ihren Verpflichtungen zur
Zinszahlung und Rückzahlung für die Vermö-
gensanlage nachzukommen, vgl. die Ausfüh-
rungen unter "Auswirkungen der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage (Prognose)"
auf den Seiten 12 bis 15 dieses Verkaufs-
prospekts.
Wesentlich für die Entwicklung der Zinser-
träge und damit für die Geschäftsaussichten
der Emittentin sind jedoch vor allem die Fak-
toren, die die Ertragslage der Windparkge-
sellschaft beeinflussen. Mit dem Nachrang-
darlehen an die Windparkgesellschaft hat die
Emittentin eine Investition in den Windener-
giemarkt am Standort Deutschland getätigt.
Nach dem Willen der deutschen Bundesre-
gierung soll ein Ausstieg aus der Atomener-
gie und ein beschleunigten Ausbau der er-
neuerbaren Energien erfolgen ("Energiewen-
de"). Der Anteil der erneuerbaren Energien
soll bis zum Jahr 2025 im Strombereich auf
40 bis 45 Prozent und bis zum Jahr 2035 auf
55 bis 60 Prozent ausgebaut werden. Auf der
Nachfrageseite des Marktes bestehen für die
Branche somit gute Aussichten. Allerdings
sieht sie sich aufgrund kontinuierlich sin-
kender Einspeisevergütungen einem zuneh-
menden Druck zur Effizienzsteigerung und
Kostensenkung ausgesetzt, was die Ertrags-
lage der Windparkgesellschaft und damit
auch die Geschäftsaussichten der Emittentin
und infolge dessen ihre Fähigkeit, ihren Ver-
pflichtungen zur Zinszahlung und Rückzah-
lung für die Vermögensanlage nachzukom-
men, negativ beeinflussen kann.
Grundlage der Energiewende ist im Wesent-
lichen das Erneuerbare-Energien-Gesetz in
der seit dem 01.08.2014 geltenden Fassung
(EEG 2014). Das EEG beinhaltet einen um-
fassenden Fördermechanismus für aus er-
neuerbaren Energien erzeugten Strom. Der
Markt für erneuerbare Energien ist durch das
EEG ein rechtlich strikt regulierter Markt, in
dem die Marktteilnehmer (insbesondere Er-
zeuger, Netzbetreiber, Direktvermarkter) um-
fangreiche Regulierungs-, Registrierungs-
und Zulassungserfordernisse über die ge-
samte Wertschöpfungskette regenerativ er-
zeugten Stroms (Erzeugung, Transport, Ver-
teilung, Handel) zu beachten und zu befolgen
haben. Weiter ist der gesetzliche Vergü-
tungsanspruch durch die finanziell geförder-
te Direktvermarktung im EEG geregelt. Die
Höhe der Förderung bzw. der Einspeisever-
16
gütungen gem. EEG 2014 wird durch den
Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windener-
gieanlagen beeinflusst. Da die Windenergie-
anlagen der Windparkgesellschaft bereits
seit Juni 2016 in Betrieb sind, stehen die
Höhe der Förderung bzw. der Einspeisever-
gütungen bereits langfristig fest und bieten
insoweit Planungssicherheit, was von zent-
raler Bedeutung für die Ertragslage der
Windparkgesellschaft und damit auch für die
Geschäftsaussichten der Emittentin und in-
folge dessen ihrer Fähigkeit, ihren Verpflich-
tungen zur Zinszahlung und Rückzahlung für
die Vermögensanlage nachzukommen, ist.
Allerdings beeinflussen auch die Windver-
hältnisse am Standort der Windenergieanla-
gen die Erträge der Windparkgesellschaft
und damit die Geschäftsaussichten der Emit-
tentin maßgeblich. Der erwartete Energieer-
trag beruht auf Gutachten und Prognosen.
Diese geben den tatsächlichen Betrag nur
mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit
wieder. Der Ertrag kann tatsächlich niedriger
sein. Zudem geben die Gutachten und Prog-
nosen langfristige Durchschnittserträge an.
Tatsächlich schwankt das Windaufkommen
jedoch von Jahr zu Jahr nicht unerheblich.
Schwachwindjahre, also Jahre mit einem im
langfristigen Mittel deutlich unterdurch-
schnittlichem Ertrag sind nicht auszuschlie-
ßen. Ferner kann nicht ausgeschlossen wer-
den, dass sich Umweltbedingungen am
Standort der Windenergieanlagen nachträg-
lich verschlechtern, etwa durch langfristige
klimatische Veränderung oder durch die Ab-
schattung durch weitere in der Umgebung
errichtete Windenergieanlagen (zu diesen
und weiteren Risiken bzgl. der Erträge der
Windparkgesellschaft vgl. die Seiten 17f.
dieses Verkaufsprospekts unter "Über-
schuss der Erträge über die Aufwendungen
der Windparkgesellschaft"). Eine Ver-
schlechterung der Ertragslage der Wind-
parkgesellschaft aufgrund der vorgenannten
Einflussfaktoren würde die Liquidität der
Windparkgesellschaft ggf. deutlich ver-
schlechtern (zu Liquiditätsrisiken vgl. auch
die Seiten 18f. dieses Verkaufsprospekts).
Dies wiederum würde die Zins- und Rückzah-
lungen des Nachrangdarlehens an die Emit-
tentin gefährden, was sich sofort entspre-
chend negativ auf die Geschäftsaussichten
der Emittentin und damit ihre Fähigkeit, ih-
ren Verpflichtungen zur Zinszahlung und
Rückzahlung für die Vermögensanlage
nachzukommen, auswirken würde.
Der für den Betrieb der Windenergieanlagen
kalkulierte Kostenrahmen wurde unter an-
gemessener Vorsicht ermittelt und basiert
insbesondere auf den Erfahrungen der Ver-
gangenheit der handelnden Personen. Diese
lassen jedoch keine zwingenden Rück-
schlüsse auf die tatsächliche zukünftige
Entwicklung zu, insbesondere nicht auf den
Eintritt einzelner Risiken, denen der Kosten-
rahmen unterliegt (zu diesen Risiken vgl.
ebenfalls die Seiten 17f. dieses Verkaufs-
prospekts). Eine Erhöhung des kalkulierten
Kostenrahmens der Windparkgesellschaft
würde die Liquidität der Windparkgesell-
schaft ggf. deutlich verschlechtern. Dies
wiederum würde die Zins- und Rückzahlun-
gen des Nachrangdarlehens an die Emitten-
tin gefährden, was sich sofort entsprechend
negativ auf die Geschäftsaussichten der
Emittentin und damit ihre Fähigkeit, ihren
Verpflichtungen zur Zinszahlung und Rück-
zahlung für die Vermögensanlage nachzu-
kommen, auswirken würde.
Die Ertragslage der Windparkgesellschaft
und damit auch die Geschäftsaussichten der
Emittentin können weiter durch Änderungen
der rechtlichen Grundlagen, insbesondere
durch eine Änderung des o.a. EEG, oder der
steuerlichen Grundlagen (z.B. eine Erhöhung
der Gewerbesteuer) beeinflusst werden. Al-
lerdings werden die Branche betreffende
rechtliche oder steuerliche Änderungen we-
der von der Emittentin noch von der Wind-
parkgesellschaft für die nächsten Jahre er-
wartet, können jedoch nicht ausgeschlossen
werden. Eine Verschlechterung der Ertrags-
lage der Windparkgesellschaft aufgrund Än-
derungen der rechtlichen Grundlagen würde
die Liquidität der Windparkgesellschaft ggf.
deutlich verschlechtern. Dies wiederum wür-
de die Zins- und Rückzahlungen des Nach-
rangdarlehens an die Emittentin gefährden,
was sich sofort entsprechend negativ auf die
Geschäftsaussichten der Emittentin und da-
mit ihre Fähigkeit, ihren Verpflichtungen zur
Zinszahlung und Rückzahlung für die Ver-
mögensanlage nachzukommen, auswirken
würde.
17
7. Die Risiken der Vermögensanlage
VORBEMERKUNGEN
Die wirtschaftliche Entwicklung der Vermögens-
anlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt
werden. Wenn zukünftige wirtschaftliche, steu-
erliche oder rechtliche Rahmenbedingungen von
den unterstellten Annahmen abweichen, kann
dies die Ertrags- und Liquiditätsentwicklung der
Emittentin negativ beeinflussen. Hierdurch kann
auch die Fähigkeit der Emittentin zur vertrags-
gemäßen Leistung von Zinszahlungen und der
Nachrangdarlehensrückzahlungen beeinträchtigt
werden. Dies würde die Wertentwicklung und
die Ertragsentwicklung der Vermögensanlage
für die Anleger wesentlich negativ verändern.
Die folgenden Ausführungen umfassen die tat-
sächlichen und rechtlichen Risiken, die nach
Kenntnis der Anbieterin im Zusammenhang mit
der angebotenen Vermögensanlage zum Zeit-
punkt der Prospektaufstellung erkennbar sind
und die die Anbieterin als wesentlich erachtet.
Anleger sollten sich gewissenhaft mit den Aus-
führungen in diesem Verkaufsprospekt und vor
allem mit den hier dargestellten Risiken der
Vermögensanlage befassen sowie deren Ein-
trittswahrscheinlichkeit und Auswirkung indivi-
duell bewerten. Der Eintritt einzelner oder meh-
rerer kumulierter Risiken kann zu einem Misser-
folg der Vermögensanlage und somit zu einem
Teilverlust oder zu einem Totalverlust des inves-
tierten Kapitals führen. Die angebotene Vermö-
gensanlage ist daher nur für Anleger geeignet,
die Teile ihres Vermögens entsprechend inves-
tieren möchten und einen bei nicht prognose-
gemäßem, negativem Verlauf eintretenden Teil-
verlust oder einen Totalverlust des investierten
Kapitals in Kauf nehmen können. Die nachfol-
genden Ausführungen können Risiken aus der
individuellen Situation der einzelnen Anleger
nicht berücksichtigen. Anlegern wird empfohlen,
sich vor der Unterzeichnung der Zeichnungser-
klärung von einem unabhängigen Dritten bera-
ten zu lassen, zum Beispiel von einem Steuer-
berater oder Rechtsanwalt.
ÜBERSCHUSS DER ERTRÄGE ÜBER DIE AUFWENDUNGEN DER WINDPARKGESELLSCHAFT
Einziges Anlageobjekt und einzige Einnahme-
quelle der Emittentin ist ein unbesichertes Nach-
rangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt,
welches der Windpark Dischingen GmbH & Co.
KG (nachfolgend auch "Windparkgesellschaft"
genannt), gewährt wird. Die Emittentin ist daher
vollständig abhängig von der Fähigkeit der
Windparkgesellschaft, ihren vertraglichen Ver-
pflichtungen zur Zinszahlung und zur Rückzah-
lung des Nachrangdarlehens nachzukommen.
Die Erfüllung dieser vertraglichen Pflichten ist
insbesondere im Insolvenzfall der Windparkge-
sellschaft sehr unwahrscheinlich, da die Forde-
rungen der Emittentin auf Verzinsung und
Rückzahlung ihres Nachrangdarlehens hinter
die Forderungen sämtlicher anderer Gläubiger
der Windparkgesellschaft zurücktreten. Zudem
dürfen die Forderungen der Emittentin bereits
dann nicht geltend gemacht werden, wenn
durch die Geltendmachung bei der Windparkge-
sellschaft ein Insolvenzgrund herbeigeführt wer-
den würde.
Sofern die Windparkgesellschaft den angestreb-
ten Überschuss der Erträge über die Aufwen-
dungen nicht erreicht und daher die Zinszahlun-
gen und die Rückzahlung des Nachrangdarle-
hens an die Emittentin nicht mehr vollumfänglich
oder gar nicht leistet, hätte dies Einnahmeaus-
fälle bei der Emittentin zur Folge. Da diese Zah-
lungen der Windparkgesellschaft jedoch die
einzige Einnahmequelle der Emittentin darstellt,
würde dies dazu führen, dass auch die Zins-
und Nachrangdarlehensrückzahlungen der Emit-
tentin an die Anleger nicht mehr rechtzeitig,
nicht in vollem Umfang oder gar nicht gezahlt
werden können.
Der angestrebte Überschuss der Erträge über
die Aufwendungen der Windparkgesellschaft
unterliegt insbesondere folgenden wesentlichen
Risiken:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
Genehmigungsbehörden während der Be-
triebsphase des Windparks nachträglich Auf-
lagen oder Einschränkungen in Bezug auf
die erteilten Genehmigungen für die Errich-
tung und den Betrieb der Windenergieanla-
gen erlassen, die zu vorübergehenden oder
dauerhaften Betriebseinschränkungen der
Anlagen und zu nicht kalkulierten Aufwen-
dungen führen können.
Einsprüche Dritter gegen erteilte Genehmi-
gungen können Verschlechterungen der
rechtlichen und wirtschaftlichen Position der
Windparkgesellschaft nach sich ziehen. Zu-
dem können bereits erteilte Genehmigungen
von Dritten gerichtlich angefochten werden,
18
was im Fall einer rechtswidrig erteilten Ge-
nehmigung zu deren Aufhebung führen kann.
Baumängel der Windenergieanlagen können
erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist
auftreten bzw. bekannt werden.
Pacht- bzw. Nutzungsverträge bzgl. der für
die Windenergieanlagen genutzten Grund-
stücke sowie grundbuchrechtliche Absiche-
rungen können fehlerhaft oder unzureichend
sein und entsprechend juristisch angefochten
werden.
Das zukünftige Windaufkommen am Standort
der Windenergieanlagen kann von den ge-
messenen Werten der Vergangenheit oder
den gutachterlichen Einschätzungen und
damit von den Erwartungen der Windparkge-
sellschaft abweichen. Hierfür können z.B.
Änderungen der Witterungsbedingungen,
langfristige Klimaänderungen, Windflauten
und eine Verringerung der Windanströmung
ursächlich sein.
Geringe oder auch zu hohe Windgeschwin-
digkeiten können dazu führen, dass die
Windenergieanlagen nicht oder nur unzu-
reichend betrieben werden können.
Leistungsverschlechterungen der Windener-
gieanlagen und des Stromwandlers sowie
Störungen im technischen Betrieb können
Ursache für einen geringeren Energieertrag
der Anlagen sein.
Schädigungen der Windenergieanlagen
durch Vandalismus, Diebstahl oder höhere
Gewalt, wie z.B. Erdbeben, Kriegsereignisse,
Kernenergieunfälle, Flugzeugabstürze oder
Ähnliches, können deren Nutzung einschrän-
ken oder unmöglich machen.
Gesetzliche Einspeisevergütungen können
abgeschafft oder – auch nachträglich - abge-
senkt werden.
Beim direkten Verkauf am Strommarkt - an
der Börse oder über einen Stromhändler -
sind die Stromerträge je nach Angebot und
Nachfrage sowie den Konditionen der Ab-
nahmeverträge unkalkulierbaren Schwan-
kungen unterworfen, was zu einer Verminde-
rung der Einnahmen führen kann.
Die Windenergieanlagen können aus techni-
schen Gründen möglicherweise nicht über
die jeweils prognostizierte Lebensdauer bzw.
Volllaststunden für ihren bestimmungsgemä-
ßen Gebrauch nutzbar sein.
Herstellerangaben zu technischer Verfügbar-
keit bzw. zu Leistungskennlinien der Wind-
energieanlagen können negativ abweichen.
Im Rahmen der Wartung und des Betriebs
der Windenergieanlagen können höhere
Kosten als geplant auftreten.
Ggf. geplante oder aufgenommene Darle-
hensmittel können nicht gewährt oder ge-
kündigt werden; die Zinskonditionen können
ggf. ungünstiger als geplant ausfallen oder
sich im Laufe der Zeit verschlechtern.
Sofern die Windparkgesellschaft oder Ver-
tragspartner oder sonstige Dritte die gelten-
den Gesetze bei der Projektentwicklung oder
Projektrealisierung verletzt haben bzw. ver-
letzen, kann der Betrieb der Windenergiean-
lage vorübergehend oder dauerhaft einge-
stellt, der gesetzliche Vergütungsanspruch
aberkannt oder die Windparkgesellschaft mit
Bußgeldzahlungen belegt werden.
Technische Probleme können dazu führen,
dass es zu Verzögerungen beim Netzdurch-
fluss kommt.
Störungen und Ausfälle im Stromversor-
gungsnetz, die weder vom Netzbetreiber
noch von der Windparkgesellschaft zu vertre-
ten sind und nicht durch Versicherungen ab-
gedeckt sind, können auftreten.
Der Eintritt eines oder mehrerer der vorstehend
beschriebenen Risiken kann auf Ebene der
Windparkgesellschaft dazu führen, dass die
Zinszahlungen und die Nachrangdarlehensrück-
zahlung an die Emittentin nicht rechtzeitig, nicht
in vollem Umfang oder gar nicht gezahlt werden
können. Tritt dieser Fall mit entsprechenden
Auswirkungen auf die Emittentin ein, würde dies
dazu führen, dass die Zinszahlungen und die
Nachrangdarlehensrückzahlungen der Emitten-
tin an die Anleger nicht rechtzeitig, nicht in vol-
lem Umfang oder gar nicht gezahlt werden kön-
nen. Dies kann zu einem Teilverlust bzw. im
letztgenannten Fall zu einem Totalverlust des
von Anlegern investierten Kapitals führen.
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die Emittentin kann ebenso wie die Windpark-
gesellschaft Liquiditätsreserven bilden. Bei der
Bemessung der Höhe dieser Liquiditätsreser-
ven, die zur Deckung von unvorhergesehenen
Kosten, finanziellen Belastungen oder Einnah-
meausfällen vorgesehen sind, geht die jeweilige
Geschäftsführung von den Erfahrungswerten bei
ähnlichen Gesellschaften aus der Vergangen-
heit aus. Es ist jedoch möglich, dass diese Er-
19
fahrungswerte deutlich überschritten werden
und die Kosten, Belastungen oder Einnahme-
ausfälle insofern höher sind, als erwartet. In
diesen Fällen würde die jeweilige in die Reser-
ven eingestellte Liquidität verbraucht oder nicht
ausreichen, um die Mehrbelastung zu decken,
so dass die Emittentin bzw. die Windparkgesell-
schaft ihren jeweiligen Zahlungsverpflichtungen
nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kön-
nen.
Ein Verbrauch der Liquiditätsreserve der Emit-
tentin aus im vorstehenden Absatz genannten
Gründen (Mehrkosten oder Mindereinnahmen)
wird umso wahrscheinlicher, je geringer die
Gesamtsumme der von Anlegern gewährten
Nachrangdarlehen im Vergleich zu den geplan-
ten EUR 1.000.000 sein wird, denn hierdurch
würde der geplante Überschuss aus Nachrang-
darlehensnahme und Nachrangdarlehensge-
währung absinken, während die fixen Gesell-
schaftskosten der Emittentin unabhängig von
der Gesamtsumme der von Anlegern gewährten
Nachrangdarlehen relativ stabil bleiben.
Auch ist nicht auszuschließen, dass Finanz-
dienstleistungsunternehmen oder Banken, bei
denen die Liquiditätsanlagen erfolgen, insolvent
werden und somit das bei diesen Unternehmen
jeweils angelegte Kapital verloren geht, oder
dass wesentliche Partnerunternehmen insolvent
werden, mit der Folge dass vereinbarte Zahlun-
gen nicht erfolgen oder geleistete Anzahlungen
ohne Gegenleistung verloren sind, oder dass
die Kommanditistin der Emittentin nicht in der
Lage ist, die noch ausstehende Einlage i.H.v.
EUR 36.000 zu leisten.
Muss die Emittentin oder die Windparkgesell-
schaft Liquiditätsengpässe durch Aufnahme
nicht geplanten Fremdkapitals ausgleichen,
fallen dadurch zusätzliche Ausgaben an, die die
jeweilige Liquidität weiter belasten.
Der Eintritt auch nur eines der vorstehend be-
schriebenen Risiken kann auf Ebene der Wind-
parkgesellschaft dazu führen, dass die Zinszah-
lungen und die Nachrangdarlehensrückzahlung
an die Emittentin nicht rechtzeitig, nicht in vol-
lem Umfang oder gar nicht gezahlt werden kön-
nen. Tritt dieser Fall mit entsprechenden Aus-
wirkungen auf die Liquidität der Emittentin ein,
oder tritt auch nur eines der vorstehend be-
schriebenen Risiken auf Ebene der Emittentin
ein, würde dies dazu führen, dass die Zinszah-
lungen und die Nachrangdarlehensrückzahlun-
gen an die Anleger nicht rechtzeitig, nicht in
vollem Umfang oder gar nicht gezahlt werden
können. Dies kann zu einem Teilverlust bzw. im
letztgenannten Fall zu einem Totalverlust des
von Anlegern investierten Kapitals führen.
FREMDFINANZIERUNGSRISIKEN
Windparkgesellschaft
Die Windparkgesellschaft geht in ihren Planun-
gen von weiteren Fremdfinanzierungsmittel ne-
ben dem Nachrangdarlehen der Emittentin aus.
Die Windparkgesellschaft geht somit von einer
zunächst sehr hohen Fremdkapitalquote aus
(84,9 %).
Die Entwicklungen des Kapitalmarktes und der
Finanzierungsbedingungen, insbesondere des
Zinsniveaus, können nachteilige Effekte auf die
Liquiditätslage der Windparkgesellschaft haben.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein neuer
Kreditvertrag oder ein Anschlusskreditvertrag
überhaupt nicht oder nur zu deutlich schlechte-
ren Konditionen (höherer Zinssatz, zusätzliche
Kosten, höhere Margen) als geplant zustande
kommt.
Ebenso kann die Windparkgesellschaft wegen
steigender Kosten oder geringerer Einnahmen
als geplant nicht in der Lage sein, den Kapital-
dienst eines bereits aufgenommenen Kredits zu
erbringen. Sie kommt in dem Fall in Verzug, so
dass - auch bei einer nur kurzfristig anhaltenden
Liquiditätskrise - das Risiko besteht, dass die
finanzierende Bank den Kreditvertrag kündigen,
die verbleibenden Kreditbeträge fällig stellen
und gestellte Sicherheiten - z.B. die Windener-
gieanlagen - verwerten kann. Dies hätte voraus-
sichtlich die Insolvenz der Windparkgesellschaft
zur Folge.
Der Eintritt eines oder mehrerer der vorstehend
beschriebenen Risiken kann auf Ebene der
Windparkgesellschaft dazu führen, dass die
Zinszahlungen und die Nachrangdarlehensrück-
zahlung an die Emittentin nicht rechtzeitig, nicht
in vollem Umfang oder gar nicht gezahlt werden
können. Tritt dieser Fall mit entsprechenden
Auswirkungen auf die Emittentin ein, würde dies
dazu führen, dass die Zinszahlungen und die
Nachrangdarlehensrückzahlungen an die Anle-
ger nicht rechtzeitig, nicht in vollem Umfang
oder gar nicht gezahlt werden können. Dies
kann zu einem Teilverlust bzw. im letztgenann-
ten Fall zu einem Totalverlust des von Anlegern
investierten Kapitals führen.
20
Emittentin
Auf Ebene der Emittentin ist neben den Nach-
rangdarlehen der Anleger keine Aufnahme von
Fremdfinanzierungsmitteln geplant, jedoch
grundsätzlich möglich. Die Emittentin geht zu-
nächst von einer sehr hohen Fremdkapitalquote
aus (99,6 %.
Die Entwicklungen des Kapitalmarktes und der
Finanzierungsbedingungen, insbesondere des
Zinsniveaus, können nachteilige Effekte auf die
wirtschaftliche Lage der Emittentin haben. Es
besteht auch die Möglichkeit, dass ein Kredit-
vertrag überhaupt nicht oder nur zu deutlich
schlechteren Konditionen (höherer Zinssatz,
zusätzliche Kosten, höhere Margen) als geplant
zustande kommt.
Ebenso kann die Emittentin wegen steigender
Kosten oder geringerer Einnahmen als geplant
nicht in der Lage sein, den Kapitaldienst eines
bereits aufgenommenen Kredits zu erbringen.
Sie kommt in dem Fall in Verzug, so dass -auch
bei einer nur kurzfristig anhaltenden Liquiditäts-
krise- das Risiko besteht, dass die finanzierende
Bank den Kreditvertrag kündigen, die verblei-
benden Kreditbeträge fällig stellen und gestellte
Sicherheiten verwerten kann. Dies hätte vo-
raussichtlich die Insolvenz der Emittentin zur
Folge.
Der Eintritt eines oder mehrerer der vorstehend
beschriebenen Risiken kann dazu führen, dass
die Zinszahlungen und die Nachrangdarlehens-
rückzahlungen an die Anleger nicht rechtzeitig,
nicht in vollem Umfang oder gar nicht gezahlt
werden können. Dies kann zu einem Teilverlust
bzw. im letztgenannten Fall zu einem Totalver-
lust des von Anlegern investierten Kapitals füh-
ren.
NACHRANGIGKEIT UND FEHLENDE BESICHERUNG DER NACHRANG-DARLEHEN
Sowohl die Nachrangdarlehen der Anleger an
die Emittentin als auch das Nachrangdarlehen
der Emittentin an die Windparkgesellschaft tre-
ten auf der jeweiligen Ebene hinter die Forde-
rungen sämtlicher anderer Gläubiger zurück und
werden insofern erst anschließend bedient. Die
Rückzahlung der Nachrangdarlehen sowie die
Zahlung der Zinsen und eventuell weiterer Ne-
benforderungen an die Emittentin bzw. die An-
leger ist daher im Falle der Insolvenz der Wind-
parkgesellschaft bzw. der Emittentin so lange
und insoweit ausgeschlossen, als zum Zeitpunkt
der Fälligkeit der Rückzahlung des Nachrang-
darlehens oder der Fälligkeit der Zinsen noch
nicht alle Ansprüche sämtlicher anderer - nicht
nachrangigen - Gläubiger in voller Höhe aus
dem Vermögen der Windparkgesellschaft bzw.
der Emittentin befriedigt wurden. Die Emittentin
bzw. die Anleger sind darüber hinaus verpflich-
tet, auch vor Eröffnung eines Insolvenzverfah-
rens der Windparkgesellschaft bzw. der Emit-
tentin ihre Ansprüche auf Rückzahlung des je-
weiligen Nachrangdarlehens sowie Zahlung der
Zinsen und eventuell weiterer Nebenforderun-
gen nicht geltend zu machen, wenn durch die
Geltendmachung bei der Windparkgesellschaft
bzw. der Emittentin ein Insolvenzgrund herbei-
geführt werden würde.
Im Falle, dass die vorstehend beschriebene
Nachrangigkeit auf Ebene der Windparkgesell-
schaft zur Anwendung kommt, wird dies dazu
führen, dass die Zinszahlungen und die Nach-
rangdarlehensrückzahlung an die Emittentin nicht
rechtzeitig, nicht in vollem Umfang oder gar nicht
gezahlt werden können. In diesem Fall - oder aus
anderen Gründen - kommt die Nachrangigkeit mit
hoher Wahrscheinlichkeit auch auf Ebene der
Emittentin zur Anwendung, was dazu führen
würde, dass die Zinszahlungen und die Nach-
rangdarlehensrückzahlungen an die Anleger
nicht rechtzeitig, nicht in vollem Umfang oder gar
nicht gezahlt werden können. Insbesondere da
weder die Nachrangdarlehen der Anleger an die
Emittentin noch das Nachrangdarlehen der Emit-
tentin an die Windparkgesellschaft in irgendeiner
Form besichert werden und diese Vermögensan-
lage keinem Sicherungssystem angehört, wie
dies z.B. bei Bankeinlagen der Fall wäre, kann
dies zu einem Teilverlust bzw. im letztgenannten
Fall zu einem Totalverlust des von Anlegern in-
vestierten Kapitals führen.
RÜCKZAHLUNG VON ZU UNRECHT ER-HALTENEN ZAHLUNGEN DER EMITTENTIN
Erhalten die Anleger Zinszahlungen oder erfolgt
die Rückzahlung des Nachrangdarlehens, ob-
wohl dies aufgrund der Bestimmungen des
Nachrangdarlehensvertrages unzulässig gewe-
sen wäre, haben sie diese erhaltenen Beträge
auf Anforderung an die Emittentin zurückzuge-
ben. Dies kann zu einem Teilverlust bzw. im
letztgenannten Fall zu einem Totalverlust des
von Anlegern investierten Kapitals führen.
EINSTUFUNG DER EMITTENTIN ALS INVESTMENTVERMÖGEN
Es besteht das Risiko, dass die Vertragsbedin-
gungen und Anlagebedingungen der Emittentin
21
so geändert werden oder die Tätigkeit der Emit-
tentin sich so verändert, dass die Emittentin ein
Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanla-
gegesetzbuchs darstellt, sodass die Bundesan-
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Maßnah-
men nach § 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs
ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung
der Geschäfte der Emittentin der Vermögensan-
lage anordnen kann. Im Rahmen dieser Rück-
abwicklung würden für die Emittentin Kosten
und Einnahmeausfälle entstehen, was dazu
führen kann, dass die Zinszahlungen und die
Nachrangdarlehensrückzahlungen an die Anle-
ger nicht rechtzeitig, nicht in vollem Umfang
oder gar nicht gezahlt werden können. Dies
kann zu einem Teilverlust bzw. im letztgenann-
ten Fall zu einem Totalverlust des von Anlegern
investierten Kapitals führen.
INTERESSENKONFLIKTE
Die einzige Kommanditistin der Emittentin, Anbiete-
rin und Prospektverantwortliche der Vermögensan-
lage ist die VenSol Neue Energien GmbH, Baben-
hausen. Die Mitglieder der Geschäftsführung der
Emittentin sind ebenfalls Mitglieder der Geschäfts-
führung der VenSol Neue Energien GmbH und der
VenSol Asset Finance GmbH und zu gleichen Tei-
len einzige Gesellschafter der VenSol Asset Fi-
nance GmbH. Zudem ist Herr Jürgen Ganz, Grün-
dungsgesellschafter und Mitglied der Geschäftsfüh-
rung der Emittentin, einziger Gesellschafter der
VenSol Neue Energien GmbH sowie der Komple-
mentärin der Emittentin.
Es besteht aufgrund dieser Verflechtungen zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung das Risiko,
dass handelnde Personen nicht ausschließlich im
Interesse der Emittentin handeln, sondern auch
eigene Interessen beziehungsweise Interessen
anderer Unternehmen verfolgen sowie Entschei-
dungen treffen, die für das Ergebnis der Emitten-
tin negative Auswirkungen haben können, mit der
Folge, dass die Zinszahlungen und die Nach-
rangdarlehensrückzahlungen der Emittentin an
die Anleger nicht rechtzeitig, nicht in vollem Um-
fang oder gar nicht gezahlt werden können. Dies
kann zu einem Teilverlust bzw. im letztgenannten
Fall zu einem Totalverlust des von Anlegern in-
vestierten Kapitals führen.
UNSICHERHEIT VON PROGNOSEN
Aussagen in diesem Verkaufsprospekt über
zukünftige Entwicklungen beruhen auf Progno-
sen, Analysen und langjähriger Erfahrung. Dies
betrifft zum Beispiel die Mittelverwendungs- und
Mittelherkunftsrechnung und die zukünftige
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emit-
tentin ebenso wie die Mittelverwendungs- und
Mittelherkunftsrechnung der Windparkgesell-
schaft und die zukünftige Fähigkeit der Wind-
parkgesellschaft bzw. der Emittentin zur Leis-
tung der Zins- und Nachrangdarlehensrückzah-
lungen. Erfahrungen der Vergangenheit und
Prognosen jeglicher Art sind kein verlässlicher
Indikator für die künftige tatsächliche Wertent-
wicklung der Vermögensanlage. Zukünftige
Entwicklungen und Prognosen beinhalten
grundsätzlich große Unsicherheiten. Insbeson-
dere der Eintritt eines der in diesem Abschnitt
"Die Risiken der Vermögensanlage" genannten
anderen Risiken würde zu einem schlechteren
Bild der tatsächlichen Entwicklungen gegenüber
den Prognosen führen, sofern keine Kompensa-
tion durch andere positive Entwicklungen erfol-
gen würde. Eine solche negative Abweichung
von den Prognosen bedeutet -ohne dafür ur-
sächlich zu sein-, dass die Anleger einen Teil-
verlust oder einen Totalverlust des von ihnen
investierten Kapitals erleiden.
KÜNDIGUNG DER NACHRANGDARLEHEN DER ANLEGER
Die Emittentin kann die Nachrangdarlehen der
Anleger - vorbehaltlich der Einhaltung einer
Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab Nachrang-
darlehensauszahlung - mit einer Frist von 6
Monaten zum Ende eines Kalendermonats or-
dentlich kündigen, wenn ihr die Gewährung des
Nachrangdarlehens an die Windparkgesellschaft
nicht mehr möglich ist oder dabei nur ein Zins-
satz erzielt werden kann, der unter 3,0 % p.a.
liegt. In diesem Fall endet der Zinsanspruch der
Anleger mit Wirksamkeit der Kündigung, die
Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt
dabei vorbehaltlich der Nachrangigkeitsrege-
lung, sofern und soweit bei der Emittentin aus-
reichend Liquidität vorhanden ist. Die Anleger
würden in dem Fall nur für einen kürzeren Zeit-
raum Zinsen erhalten als erwartet.
AUSFALL, WECHSEL ODER MINDER-LEISTUNG VON SCHLÜSSELPERSONEN ODER WICHTIGEN VERTRAGSPARTNERN
Die Entwicklung der Emittentin und der Wind-
parkgesellschaft ist von den Fähigkeiten, den
Erfahrungen und der Expertise des jeweiligen
Managements abhängig. Es ist nicht gewähr-
leistet, dass Entscheidungsträger, die in der
Vergangenheit richtige Managemententschei-
dungen getroffen haben, diese auch zukünftig
treffen werden. Es ist auch möglich, dass we-
sentliche Mitarbeiter beziehungsweise Manager
22
aus dem jeweiligen Unternehmen ausscheiden
und nicht adäquat ersetzt werden können.
Weiter besteht das Risiko, dass Vertragspartner
(einschließlich Berater, Prüfer, Sachverständige,
Gutachter aller Art, etc.) der Emittentin oder der
Windparkgesellschaft ihren Verpflichtungen aus
den Verträgen (vorsätzlich oder fahrlässig) aus
den verschiedensten Gründen nicht ausreichend
oder gar nicht nachkommen. Dabei können sich
etwaige Schadenersatzansprüche gegen diese
Vertragspartner als wirtschaftlich nicht durch-
setzbar erweisen und/oder die Notwendigkeit
entstehen, zeit- und kostenintensive gerichtliche
Auseinandersetzungen zu führen. Auch im
Rahmen des dann ggf. notwendigen Wechsels
dieser Vertragspartner können Kosten entste-
hen. Zudem besteht das Risiko, dass die ver-
traglich geschuldeten, aber nicht erbrachten
Leistungen gar nicht anderweitig am Markt oder
nur zu schlechteren Konditionen beschafft wer-
den können.
Der Eintritt eines oder mehrerer der vorstehend
beschriebenen Risiken kann auf Ebene der
Windparkgesellschaft dazu führen, dass die
Zinszahlungen und die Nachrangdarlehensrück-
zahlung an die Emittentin nicht rechtzeitig, nicht
in vollem Umfang oder gar nicht gezahlt werden
können. Tritt dieser Fall mit entsprechenden
Auswirkungen auf die Emittentin ein, oder tritt
eines bzw. treten mehrere der vorstehend be-
schriebenen Risiken auf Ebene der Emittentin
ein, würde dies dazu führen, dass die Zinszah-
lungen und die Nachrangdarlehensrückzahlun-
gen der Emittentin an die Anleger nicht rechtzei-
tig, nicht in vollem Umfang oder gar nicht ge-
zahlt werden können. Dies kann zu einem Teil-
verlust bzw. im letztgenannten Fall zu einem
Totalverlust des von Anlegern investierten Kapi-
tals führen.
STEUERLICHE RISIKEN
Das steuerliche Konzept basiert auf den zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden
gesetzlichen Regelungen, der Rechtsprechung
und der Verwaltungsauffassung in Deutschland.
Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen,
insbesondere des gesonderten Steuersatzes
i.H.v. 25 % zzgl. Zuschlagsteuern, eine verän-
derte Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis
können Auswirkungen auf die Rückflüsse (Zin-
sen und Nachrangdarlehensrückzahlung) nach
Steuern für Anleger haben und zu einer steuer-
lichen Mehrbelastung für Anleger führen.
Grundsätzlich besteht auch das Risiko, dass
den vom Anleger zu leistenden individuellen
Steuerzahlungen (insbesondere Einkommens-
teuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kir-
chensteuer) keine oder nur deutlich geringere
Zinszahlungen bzw. Nachrangdarlehensrück-
zahlungen der Emittentin gegenüberstehen.
Dies kann der Fall sein, wenn sich eines oder
mehrere der in diesem Abschnitt "Die Risiken
der Vermögensanlage" genannten Teilverlust-
oder Totalverlustrisiken realisieren. Für diesen
Fall müsste der Anleger die Mittel für die Steu-
erzahlungen und evtl. Steuerberatungskosten
über den Teilverlust bzw. Totalverlust seines
investierten Kapitals hinaus aus seinem sonsti-
gen Vermögen erbringen. Insbesondere wenn
der Verlustabzug eines teilweisen oder vollstän-
digen Ausfalls der Nachrangdarlehensforderung
von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert wird,
kann dies zur Privatinsolvenz des Anlegers füh-
ren.
EINGESCHRÄNKTE FUNGIBILITÄT
Die Abtretung der Rechte und Pflichten eines
Anlegers aus dem jeweiligen Nachrangdarle-
hensvertrag ist jeweils zum 31.12. eines Jahres
möglich. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
vorherigen Zustimmung der Emittentin, welche
diese nur aus wichtigem Grund verweigern kann.
Für den Handel dieser Art von Vermögensanla-
gen (Nachrangdarlehen) gibt es jedoch keinen
geregelten Markt. Die Handelbarkeit (Fungibilität)
der Vermögensanlage ist daher stark einge-
schränkt. Es besteht das Risiko, dass bei einem
Veräußerungswunsch eventuell kein Käufer ge-
funden werden kann. Da der Veräußerungspreis
zwischen Verkäufer und Käufer frei vereinbart
wird, kann dem Anleger bei einer vorzeitigen
Veräußerung der Vermögensanlage ein Verlust
entstehen. Ein vorzeitiger Veräußerungswunsch
kann somit eventuell nur mit Verlust, mit hohem
Aufwand oder überhaupt nicht erfüllt werden.
Dies kann zu einem Teilverlust oder zu einem
Totalverlust des von einem Anleger investierten
Kapitals führen.
Bei einem solchen Totalverlust und ggf. bei ei-
nem sehr hohen Teilverlust müsste der Anleger
die Mittel für evtl. im Rahmen der Veräußerung
eingeschaltete kostenpflichtige Rechts- und
Steuerberater über den Teilverlust bzw. Totalver-
lust seines investierten Kapitals hinaus aus sei-
nem sonstigen Vermögen erbringen. Dies kann
zur Privatinsolvenz des Anlegers führen.
23
FREMDFINANZIERUNG DER VERMÖGENSANLAGE
Die Anbieterin bietet weder eine individuelle
Fremdfinanzierung der Vermögensanlage
- somit der Nachrangdarlehen - an noch emp-
fiehlt sie diese. Sollte ein Anleger das von ihm
gewährte Nachrangdarlehen ganz oder teilweise
fremdfinanzieren, besteht das Risiko, dass die
Zinszahlungen und die Rückzahlung bzgl. des
Nachrangdarlehens den Kapitaldienst des Anle-
gers (Zinsen, Tilgung) oder eine evtl. Vorfällig-
keitsentschädigung für die Fremdfinanzierung
nicht oder nicht vollständig decken. Dies kann
der Fall sein, wenn sich eines oder mehrere der
in diesem Abschnitt "Die Risiken der Vermö-
gensanlage" genannten Teilverlust- oder Total-
verlustrisiken realisieren. Für diesen Fall müsste
der Anleger die Mittel zur Bedienung der Fremd-
finanzierung über den Teilverlust bzw. Totalver-
lust seines investierten Kapitals hinaus aus sei-
nem sonstigen Vermögen erbringen. Dies kann
zur Privatinsolvenz des Anlegers führen.
RISIKO DER KOSTEN FÜR DEN ANLEGER
Anleger haben neben den in diesem Abschnitt
"Die Risiken der Vermögensanlage" bereits
thematisierten Kosten (z.B. Steuern) weitere
Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung
und der Veräußerung der Vermögensanlage
verbunden sind, zu tragen (Fernkommunikati-
onskosten, Porto, Fahrtkosten, Kosten des
Geldverkehrs, Bankgebühren, Kosten und/oder
Schäden, die aufgrund einer falsch angegebe-
nen oder nicht aktualisierten Kontoverbindung
entstehen, Kosten der Rechts- oder Steuerbera-
tung, Kosten im Fall einer Übertragung bzw.
Vererbung der Vermögensanlage). Diese Kos-
ten variieren anlegerspezifisch.
Es besteht das Risiko, dass die Zinszahlungen
und die Rückzahlung bzgl. des Nachrangdarle-
hens diese Kosten des Anlegers nicht oder nicht
vollständig decken. Dies kann der Fall sein,
wenn sich eines oder mehrere der in diesem
Abschnitt "Die Risiken der Vermögensanlage"
genannten Teilverlust- oder Totalverlustrisiken
realisieren. Für diesen Fall müsste der Anleger
die Mittel zur Bedienung dieser Kosten über den
Teilverlust bzw. Totalverlust seines investierten
Kapitals hinaus aus seinem sonstigen Vermö-
gen erbringen. Dies kann zur Privatinsolvenz
des Anlegers führen.
MAXIMALES RISIKO
Die dargestellten Teilverlust- und Total-
verlustrisiken können sich sowohl ein-
zeln als auch kumuliert realisieren. Die
kumulierte Realisierung von Teilverlust-
risiken kann wiederum zum Totalverlust
des von einem Anleger investierten Kapi-
tals führen.
Über einen solchen Totalverlust hinaus
treffen einen Anleger ggf. folgende Zah-
lungsverpflichtungen, die er aus seinem
sonstigen Vermögen erbringen muss,
und die insofern zu seiner Privatinsol-
venz führen können:
Zinsen, Tilgungszahlungen und Kre-
ditgebühren, sofern das investierte
Kapital fremdfinanziert wurde,
Steuerzahlungen in Zusammenhang
mit der Vermögensanlage,
Anfall weiterer anlegerspezifisch vari-
ierender Kosten, die mit dem Erwerb,
der Verwaltung und der Veräußerung
der Vermögensanlage verbunden sind
(Fernkommunikationskosten, Porto,
Fahrtkosten, Kosten des Geldverkehrs,
Bankgebühren, Kosten und/oder
Schäden, die aufgrund einer falsch
angegebenen oder nicht aktualisierten
Kontoverbindung entstehen, Kosten
der Rechts- oder Steuerberatung, Kos-
ten im Fall einer Übertragung bzw.
Vererbung der Vermögensanlage).
Das maximale Risiko eines Anlegers be-
steht somit im Totalverlust seines inves-
tierten Kapitals und -sofern er eine oder
mehrere der vorgenannten Zahlungsver-
pflichtungen darüber hinaus aus seinem
sonstigen Vermögen erbringen muss und
dieses hierfür nicht ausreicht- in der Pri-
vatinsolvenz des Anlegers.
WEITERE WESENTLICHE RISIKEN
Nach Kenntnis der Anbieterin existieren zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weite-
ren wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen
Risiken.
24
8. Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption
der Vermögensanlage
Das Angebot zur Zeichnung dieser Vermögensan-
lage richtet sich ausschließlich an natürliche Perso-
nen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflich-
tig sind, das Nachrangdarlehen aus ihrem Privat-
vermögen gewähren, nicht über die US-
amerikanische, kanadische, japanische oder aust-
ralische Staatsbürgerschaft verfügen und keinen
Wohnsitz in den USA, Kanada, Japan oder Austra-
lien haben. Für die Anleger dieser Zielgruppe gel-
ten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung die
nachstehenden steuerlichen Grundlagen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass weder die Emitten-
tin noch eine andere Person die Zahlung von Steu-
ern für den Anleger übernimmt (vgl. hierzu auch
Abs. 2 der nebenstehenden Spalte).
Die steuerlichen Auswirkungen der Vermögensan-
lage sind von den persönlichen Verhältnissen des
jeweiligen Anlegers abhängig und können künftig
Änderungen unterworfen sein.
EINKOMMENSTEUER
Die Zinsen aus dem Nachrangdarlehen gelten in
voller Höhe als Einkünfte aus Kapitalvermögen,
welche vom Anleger im Kalenderjahr des Zuflusses
zu versteuern sind. Das Gleiche gilt für einen Ge-
winn aus einer eventuellen Veräußerung des Nach-
rangdarlehens bzw. die Realisierung von gleichge-
stellten Ersatztatbeständen. Gewinn ist dabei der
Unterschied zwischen den Einnahmen aus der
Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die
im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit
dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den An-
schaffungskosten, welche der Höhe des gewährten
Nachrangdarlehens (Nennwert) entsprechen.
Gem. § 32d EStG werden diese Einkünfte aus
Kapitalvermögen dem gesonderten Steuertarif von
25 % unterworfen. Auf die so errechnete Steuer fällt
zusätzlich der Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie
evtl. Kirchensteuer von bis zu 9 % an.
Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten, insbe-
sondere der Aufwendungen für eine evtl. Fremdfi-
nanzierung des Nachrangdarlehens, ist gem. § 20
Abs. 9 EStG ausgeschlossen. Es kommt nur der
Sparer-Pauschbetrag von EUR 801 für einzeln
veranlagte Ehegatten oder Ledige bzw. von
EUR 1.602 für zusammen veranlagte Ehegatten
zum Ansatz.
Der Anleger kann (bei Zusammenveranlagung nur
gemeinsam mit dem Ehegatten) in jedem Veranla-
gungszeitraum einheitlich für sämtliche Kapitaler-
träge wählen, dass die nach § 20 EStG ermittelten
Einkünfte den Einkünften nach § 2 EStG hinzuge-
rechnet und der tariflichen Einkommensteuer un-
terworfen werden, wenn dies zu einer niedrigeren
Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern
führt (Günstigerprüfung).
Die Emittentin nimmt keinen Steuerabzug von den
Zinszahlungen an den Anleger vor. Der Anleger ist
daher verpflichtet, die Zinserträge im Rahmen sei-
ner persönlichen Einkommensteuererklärung anzu-
geben und hieraus resultierende Steuerzahlungen
zu leisten. Sollte der Emittentin jedoch aufgrund
einer Änderung der Rechtslage zukünftig die Pflicht
auferlegt werden, einen Steuerabzug (z.B. Kapital-
ertragsteuer) vorzunehmen, wird sie lediglich den
nach Steuerabzug verbleibenden Zinsbetrag an
den Anleger auszahlen.
GEWERBESTEUER UND UMSATZSTEUER
Für die Anleger der o.a. Zielgruppe unterliegen die
erhaltenen Zinsen aus dem Nachrangdarlehen
weder der Gewerbesteuer noch der Umsatzsteuer.
ERBSCHAFT-/SCHENKUNGSTEUER
Überträgt der Anleger das gewährte Nachrangdar-
lehen von Todes wegen (Erbschaft, Vermächtnis)
oder durch Schenkung unter Lebenden, unterliegt
der Erwerb der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer
(§ 1 Abs. 1, § 2 ErbStG). Die Bewertung des Er-
werbs erfolgt dabei grundsätzlich mit dem
Nennwert des Nachrangdarlehens (§ 12 Abs. 1
ErbStG, § 12 BewG).
Die Steuer bemisst sich u.a. nach dem Verwandt-
schaftsgrad zwischen dem Anleger und dem Er-
werber (Steuerklasse) sowie nach den nach Ver-
wandtschaftsgrad gestaffelten Freibeträgen. Für
Übertragungen unter Ehegatten und Lebenspart-
nern wird insgesamt ein Freibetrag von
EUR 500.000 gewährt, für Erwerbe der Kinder des
Anlegers jeweils EUR 400.000 und für Erwerbe von
einem mit dem Anleger nicht Verwandten
EUR 20.000 (§ 16 ErbStG). Daneben kommen im
Erbfall noch weitere Vergünstigungen, wie etwa ein
besonderer Versorgungsfreibetrag, in Betracht
(§ 17 ErbStG). Der Steuersatz ist progressiv aus-
gestaltet und liegt abhängig vom Verwandtschafts-
grad und von der Höhe des steuerpflichtigen Er-
werbs zwischen 7 % und 50 % (§ 19 Abs. 1
ErbStG).
25
Rechtliche Angaben über die Emittentin
und Angaben zur Anlagestrategie
1. Allgemeine Angaben
Firma der Emittentin
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen
GmbH & Co. KG
Sitz der Emittentin
87727 Babenhausen
Geschäftsanschrift der Emittentin
Marktplatz 2, 87727 Babenhausen
Datum der Gründung der Emittentin
Der Emittent wurde am 18.11.2010 auf unbe-
stimmte Zeit gegründet.
Rechtsordnung, die für
die Emittentin maßgeblich ist
Die Emittentin wurde nach deutschem Recht
errichtet und unterliegt der deutschen Rechts-
ordnung.
Rechtsform der Emittentin
Bei der Emittentin handelt es sich um eine Son-
derform der Kommanditgesellschaft (KG) gem.
§ 161 HGB in Form einer GmbH & Co. KG.
Struktur der persönlich
haftenden Gesellschafterin der Emittentin
Als persönlich haftende Gesellschafterin (Kom-
plementärin) der Emittentin fungiert die VenSol
Beteiligungs GmbH, Babenhausen, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Memmin-
gen unter der Nummer HRB 13540. Alleiniger
Gesellschafter ist Herr Jürgen Ganz, Baben-
hausen. Das Stammkapital beträgt EUR 25.000
und ist i.H.v. EUR 12.500 eingezahlt. Alleinver-
tretungsberechtigte Geschäftsführer sind Herr
Christian Böhm, Ulm, und Herr Jürgen Ganz,
87727 Babenhausen. Die Komplementärin hat
ihren Sitz in Babenhausen, die Geschäftsan-
schrift lautet: Marktplatz 2, 87727 Babenhausen.
Grundsätzlich haftet eine Komplementärin einer
Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorlie-
gend ist die Komplementärin jedoch eine Kapi-
talgesellschaft, die nur beschränkt auf ihr Ge-
sellschaftsvermögen haftet.
Gegenstand des Unternehmens
gem. Gesellschaftsvertrag
Gegenstand der Emittentin ist die Verwaltung
eigenen Vermögens durch Investitionen in Pro-
jekte im Bereich der erneuerbaren Energien.
Hierbei kann in die Entwicklung solcher Projek-
te, in bestehende Projekte oder in Unterneh-
men, die solche Projekte entwickeln bzw. be-
stehende Projekte betreiben, investiert werden.
Die Emittentin ist berechtigt, Grundbesitz zu
erwerben und zu veräußern, Tochtergesell-
schaften und Zweigniederlassungen zu gründen
und sich an Unternehmen zu beteiligen sowie
sämtliche Geschäfte zu betreiben, die unmittel-
bar oder mittelbar geeignet sind den Gesell-
schaftszweck fördern.
Registergericht, das für die Emittentin
zuständig ist, und Registernummer
Die Emittentin ist im Handelsregister des Amts-
gerichts Memmingen unter der Nummer
HRA 11989 eingetragen.
Einordnung der Emittentin in einen Konzern
und Beschreibung dieses Konzerns
Herr Jürgen Ganz ist Alleingesellschafter und
Mitgeschäftsführer der seit 2008 im Bereich
Projektentwicklung und Dienstleistungen in Zu-
sammenhang mit Erneuerbaren Energien täti-
gen VenSol Neue Energien GmbH, die an der
Emittentin, der VenSol Bürgerbeteiligung Wind-
park Dischingen GmbH & Co. KG. zu 100% und
an sieben weiteren Kommanditgesellschaften im
Bereich Erneuerbare Energien in jeweils unter-
schiedlicher Höhe (100 %, 90 % bzw. 50 %)
unmittelbar kommanditistisch beteiligt ist. Weiter
ist Herr Jürgen Ganz unmittelbarer Kommandi-
tist der VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG
(5 %) und der Wind Energy Farming IV GmbH &
Co. KG (50 %) sowie Mitgesellschafter (50 %)
und Mitgeschäftsführer der VenSol Asset Fi-
nance GmbH. Herr Jürgen Ganz ist darüber
hinaus auch Mitgeschäftsführer der VenSol Be-
teiligungs GmbH bzw. der VenSol Zweite Betei-
ligungs GmbH, deren Geschäftsanteile er zu
100 % bzw. 50 % hält. Diese Gesellschaften
26
fungieren jeweils als am Vermögen und Ergeb-
nis nicht beteiligte Komplementär-GmbH bei
den meisten der vorgenannten Kommanditge-
sellschaften.
Herr Jürgen Ganz ist zum Teil aufgrund seiner
unmittelbaren Beteiligungen an den vorgenann-
ten GmbHs sowie der mittelbar und unmittelbar
gehaltenen Beteiligungen an den vorgenannten
Kommanditgesellschaften faktisch in der Lage,
herrschenden Einfluss auf diese Gesellschaften
auszuüben. Ungeachtet der Beteiligungsver-
hältnisse ist Herr Jürgen Ganz auch Mitglied der
Geschäftsführung sind auch die Geschäftslei-
tungen sämtlicher Gesellschaften ganz oder
überwiegend identisch besetzt, so dass diese
auch ohne vertragliche Absprachen einheitlich
geleitet werden können. Herr Jürgen Ganz kann
damit in zweckbezogener Interpretation der
entsprechend anzuwendenden rechtsformneut-
ralen aktienrechtlichen Konzernrechtsdefinitio-
nen (§§ 15–19 AktG) einen beherrschenden
Einfluss ausüben. Im Ergebnis kann von einer
Zusammenfassung der genannten Unterneh-
men als sog. "faktischer Konzern" mit Herrn
Jürgen Ganz als Konzernspitze gesprochen
werden. Dieser Konzern, in den die Emittentin
als mittelbare Beteiligung des Herrn Jürgen
Ganz über die VenSol Neue Energien GmbH (s.
vorstehenden Absatz) eingeordnet ist (beige
gekennzeichnet), stellt sich insgesamt wie folgt
dar (Prozentzahlen auf den schwarzen Linien
geben die jeweilige Höhe der Beteiligung am
Kommandit- bzw. Stammkapital an, die grünen
Linien (GF) zeigen die Funktion als Geschäfts-
führer bzw. als geschäftsführende Komplemen-
tärin an):
27
2. Angaben über das Kapital der
Emittentin
Höhe des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Emittentin i.H.v.
EUR 40.000 besteht zum Zeitpunkt der Pros-
pektaufstellung ausschließlich aus Kommandit-
kapital und wird vollständig von der VenSol
Neue Energien GmbH, Gesellschafterin der
Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-
lung, gehalten. Die Komplementärin ist am Kapi-
tal der Emittentin nicht beteiligt. Eingezahlt wur-
den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
EUR 4.000 des Kommanditkapitals, die ausste-
henden, nicht eingeforderten Einlagen betragen
EUR 36.000 und werden auch in Zukunft nur
eingefordert, wenn es die Liquidität der Emitten-
tin erfordert.
Hauptmerkmale der Anteile
Die Hauptmerkmale der Anteile sind vollumfäng-
lich identisch mit den abweichenden Rechten
und Pflichten der Gesellschafter der Emittentin
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Es wird
daher auf die Angaben in dem Abschnitt "Ab-
weichende Rechte und Pflichten der Gesell-
schafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Pros-
pektaufstellung und Hauptmerkmale der Anteile
dieser Gesellschafter" auf den Seiten 7f. dieses
Verkaufsprospekts verwiesen.
Bisher ausgegebene Wertpapiere oder
Vermögensanlagen
Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind
keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im
Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagen-
gesetzes ausgegeben worden.
Die Emittentin ist weder eine Aktiengesellschaft
noch eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, es
existieren daher keine umlaufenden Wertpapie-
re, die Gläubigern Umtausch- oder Bezugsrech-
te auf Aktien einräumen.
3. Angaben über die Geschäfts-
tätigkeit der Emittentin
Wichtigste Tätigkeitsbereiche
Der einzige wichtige Tätigkeitsbereich der Emit-
tentin während der Laufzeit der Vermögensan-
lage ist die Vergabe eines Nachrangdarlehens
an die Windpark Dischingen GmbH & Co. KG,
welche in der Gemeinde Dischingen im Land-
kreis Heidenheim einen Windpark mit fünf
Windkraftanlagen betreibt.
Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen
und Verträgen
Die Emittentin ist von den Nachrangdarlehens-
verträgen mit den Anlegern und vor allem von
dem Nachrangdarlehensvertrag mit der Wind-
park Dischingen GmbH & Co. KG abhängig,
welcher von wesentlicher Bedeutung für die
Geschäftstätigkeit und Ertragslage der Emitten-
tin ist, da es sich bei dem mit diesem Vertrag
vereinbarten Nachrangdarlehen um das einzige
Anlageobjekt und die einzige Einnahmequelle
der Emittentin handelt.
Darüber hinaus ist die Emittentin nicht von Pa-
tenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstel-
lungsverfahren abhängig, die von wesentlicher
Bedeutung für ihre Geschäftstätigkeit oder Er-
tragslage sind.
Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren
Es sind keine Gerichts-, Schieds- oder Verwal-
tungsverfahren anhängig, die einen Einfluss auf
die wirtschaftliche Lage der Emittentin und die
Vermögensanlage haben können.
Laufende Investitionen
Laufende Investitionen der Emittentin bestehen
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht.
Außergewöhnliche Ereignisse
Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch au-
ßergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.
4. Angaben über Anlageziele
und Anlagepolitik
Da das Anlageobjekt der Emittentin (VenSol
Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH
& Co. KG) eine Ausleihung oder Forderung ge-
gen die Windparkgesellschaft (Windpark Disc-
hingen GmbH & Co. KG) darstellt, werden die
nachfolgenden Angaben sowohl für die Emitten-
tin (1. Ebene) als auch für die Windparkgesell-
schaft (2. Ebene) gemacht.
28
ANLAGEPOLITIK, ANLAGESTRATEGIE UND ANLAGEZIELE
Anlagepolitik, Anlagestrategie und
Anlageziele der Emittentin in Bezug
auf die Vermögensanlage (1. Ebene)
Es ist Anlagepolitik der Emittentin, ein Nach-
rangdarlehen an die Windparkgesellschaft zu
vergeben, die einen Windpark in Dischingen
betreibt. Hieraus sollen Zinszahlungen verein-
nahmt werden, zudem soll das Nachrangdarle-
hen nach Ablauf der Laufzeit am 31.12.2023
zurückgezahlt werden.
Die mittelfristige Anlagestrategie der Emittentin
besteht bis zum 31.12.2023 darin, durch Verfol-
gung der vorgenannten Anlagepolitik das Anla-
geziel zu erreichen. Änderungen der Anlagepoli-
tik sind bis dahin nicht geplant. Die Anlagestra-
tegie für den Zeitraum danach ist noch nicht
festgelegt.
Anlageziel der Emittentin ist es, mit den vorge-
nannten vereinnahmten Zahlungen sämtliche
laufende Kosten zu decken, die Zinszahlungen
und die Nachrangdarlehensrückzahlungen an
die Anleger zu leisten und darüber hinaus einen
Überschuss zu erzielen.
Anlagepolitik, Anlagestrategie und Anlageziele
der Windparkgesellschaft (2. Ebene)
Es ist Anlagepolitik der Windparkgesellschaft
ihren betriebsbereiten Windpark, bestehend aus
fünf Windenergieanlagen, zu betreiben. Der
hiermit erzeugte Strom wird gegen eine Ein-
speisevergütung in das öffentliche Stromnetz
eingespeist.
Die Anlagestrategie der Windparkgesellschaft
besteht daraus, durch langfristige Verfolgung
der vorgenannten Anlagepolitik das Anlageziel
zu erreichen, da mittel- und langfristig weder
eine Erhöhung der Anzahl der Windenergiean-
lagen noch eine andere Verwendung des er-
zeugten Stroms geplant ist.
Anlageziel der Windparkgesellschaft ist es, mit
der vorgenannten Einspeisevergütung sämtliche
laufenden Verwaltungs- und Betriebskosten,
etc. sowie den Kapitaldienst des aufgenomme-
nen Fremdkapitals (u.a. das Nachrangdarlehen
der Emittentin) zu decken und darüber hinaus
einen Überschuss zu erzielen.
KONKRETE PROJEKTE, FÜR DIE DIE NETTOEINNAHMEN GENUTZT WERDEN, UND DEREN REALISIERUNGSGRAD
Projekt der Emittentin (1. Ebene)
Die gesamten Nettoeinnahmen aus dem Ver-
mögensanlagen-Angebot werden konkret ge-
nutzt, der Windparkgesellschaft - ggf. nach kurz-
fristiger Zwischenanlage auf einem Geldkonto
bei einem europäischen Kreditinstitut - unbesi-
chertes Nachrangdarlehen in Höhe der Gesamt-
summe der von den Anlegern erhaltenen Nach-
rangdarlehen zu gewähren.
Der entsprechende Vertrag zwischen der Emit-
tentin und der Windparkgesellschaft wurde be-
reits geschlossen (s. ausführlichere Angaben
unter "Beschreibung der Anlageobjekte" auf den
Seiten 29f. des Verkaufsprospekts). Die Aus-
zahlung des Nachrangdarlehens an die Wind-
parkgesellschaft - und dementsprechend auch
dessen Verzinsung - ist noch nicht erfolgt.
Projekt der Windparkgesellschaft (2. Ebene)
Die gesamten Nettoeinnahmen aus dem Nach-
rangdarlehen der Emittentin werden konkret
genutzt, einen Windpark in der Gemarkung
Dischingen, Gemeinde Dischingen, Landkreis
Heidenheim, Baden-Württemberg, bestehend
aus insgesamt fünf Windenergieanlagen (s.
ausführlichere Angaben unter "Beschreibung
der Anlageobjekte" auf Seite 30 des Verkaufs-
prospekts) teilweise zu finanzieren.
Der Baubeginn des Windparks war im Oktober
2015, die Fertigstellung und Abnahme ist im
Juni 2016 erfolgt. Der Windpark ist damit be-
triebsbereit errichtet und speist den in den Anla-
gen erzeugten Strom bereits in die Verteilnetze
der Netze BW GmbH ein.
AUSREICHEN DER NETTOEINNAHMEN UND NUTZUNG FÜR SONSTIGE ZWECKE
Nettoeinnahmen der Emittentin (1. Ebene)
Die Nettoeinnahmen aus dem Vermögensanla-
gen-Angebot sind für die Verfolgung der o.a.
Anlagepolitik und Anlagestrategie bzw. das o.a.
Projekt alleine ausreichend.
Für sonstige Zwecke werden diese Nettoein-
nahmen nicht genutzt.
Nettoeinnahmen der Windparkgesellschaft
(2. Ebene)
Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarle-
hen der Emittentin sind für die Verfolgung der
o.a. Anlagepolitik und Anlagestrategie bzw. das
o.a. Projekt nicht ausreichend. Es werden dar-
über hinaus noch langfristige Darlehen der KfW
aus dem Programmteil 270 – Erneuerbare
29
Energien Standard sowie Eigenkapital und Ge-
sellschafterdarlehen benötigt (s. ausführlichere
Angaben unter "Gesamtkosten der Anlageobjek-
te und geplante Finanzierung" auf den Seiten
34f. des Verkaufsprospekts).
Für sonstige Zwecke werden diese Nettoein-
nahmen nicht genutzt.
MÖGLICHKEITEN EINER ÄNDERUNG DER ANLAGESTRATEGIE ODER ANLAGEPOLITIK SOWIE DIE DAZU NOTWENDIGEN VERFAHREN
Anlagestrategie und Anlagepolitik der Emittentin
in Bezug auf die Vermögensanlage (1. Ebene)
Die Anlagestrategie und Anlagepolitik der Emit-
tentin in Bezug auf die Vermögensanlage sind
im Nachrangdarlehensvertrag (s. Seiten 59ff.
dieses Verkaufsprospekts) zwischen der Emit-
tentin und den Anlegern über eine Zweckbin-
dung der Nachrangdarlehen der Anleger für das
auf Seite 28 dieses Verkaufsprospekts genann-
te Projekt der Emittentin festgeschrieben. Der
Nachrangdarlehensvertrag kann nur schriftlich
geändert oder ergänzt werden. Eine solche Än-
derung oder Ergänzung müsste jedoch mit allen
Anlegern vereinbart werden, da die Emittentin
ansonsten gegenüber den Anlegern, die eine
solche Vereinbarung nicht unterzeichnen, bei
einer Änderung der Anlagestrategie und Anla-
gepolitik vertragsbrüchig werden würde. Dar-
über hinaus bestehen keine Möglichkeiten zur
Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepoli-
tik der Emittentin.
In der Anlagestrategie und Anlagepolitik der
Emittentin ist der Einsatz von Derivaten oder
Termingeschäften nicht vorgesehen.
Anlagestrategie und Anlagepolitik der
Windparkgesellschaft (2. Ebene)
Eine Änderung der Anlagestrategie und Anlage-
politik der Windparkgesellschaft ist bis zur voll-
ständigen Rückzahlung der aufgenommenen
Darlehen nur mit Zustimmung der finanzieren-
den Bank möglich. Weiter ist ein Gesellschaf-
terbeschluss zur Änderung des Unternehmens-
gegenstandes erforderlich. Darüber hinaus be-
stehen keine Möglichkeiten zur Änderung der
Anlagestrategie oder Anlagepolitik der Wind-
parkgesellschaft.
In der Anlagestrategie und Anlagepolitik der
Windparkgesellschaft ist der Einsatz von Deriva-
ten oder Termingeschäften grundsätzlich nicht
geplant. Es wäre jedoch in Abhängigkeit der
zukünftigen Zinsentwicklung denkbar, dass
Zins-Swaps eingesetzt werden, um das Zinsän-
derungsrisiko nach Ablauf der zehnjährigen
Zinsbindungsdauer der langfristigen Darlehen
zu minimieren.
BESCHREIBUNG DER ANLAGEOBJEKTE
Anlageobjekt der Emittentin (1. Ebene)
Anlageobjekt der Emittentin ist ein unbesicher-
tes Nachrangdarlehen, das der Windparkgesell-
schaft gewährt wird. Der entsprechende Nach-
rangdarlehensvertrag wurde am 29.06.2016
zwischen der Emittentin und der Windparkge-
sellschaft geschlossen.
Das Nachrangdarlehen hat eine Laufzeit bis
zum 31.12.2023. Ordentliche Kündigungsrechte
sind nicht vorgesehen, das Recht zur außeror-
dentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt jedoch für beide Parteien unberührt.
Der Nachrangdarlehensbetrag wird der Höhe
der Gesamtsumme der Nachrangdarlehen ent-
sprechen, die die Emittentin von den Anlegern
erhalten wird. Die Emittentin kann der Wind-
parkgesellschaft dabei maximal bis zum
15.04.2017 jederzeit einzelne Nachrangdarle-
henstranchen andienen bzw. auszahlen, sofern
diese jeweils mindestens EUR 1.000 oder ein
Vielfaches davon betragen.
Jede angediente Nachrangdarlehenstranche
wird ab dem ersten Kalendertag nach Zah-
lungseingang bis zum Ende der Laufzeit bzw.
bis zur Wirksamkeit einer Kündigung mit 3,0 %
p.a. verzinst. Die anfallenden Zinsen werden
nach der deutschen Zinsmethode [30/360] be-
rechnet. Die Zinsen verstehen sich zzgl. der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, da die
Emittentin hinsichtlich der Gewährung von Kre-
diten gemäß § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteu-
erpflicht optiert hat. Die Zinszahlungen an die
Emittentin haben hinsichtlich aller Nachrangdar-
lehenstranchen für jedes Kalenderquartal nach-
träglich innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach
Ende des jeweiligen Kalenderquartals zu erfol-
gen. Die erste Zinszahlung hat jedoch nach
Ende des vierten Kalenderquartals 2016 für den
bis dahin hinsichtlich jeder Nachrangdarle-
henstranche aufgelaufenen Verzinsungszeit-
raum zu erfolgen.
Das Nachrangdarlehen wird während der Lauf-
zeit bzw. vor Wirksamkeit einer Kündigung we-
der teilweise noch vollständig getilgt. Stattdes-
sen hat die Rückzahlung des Nachrangdarle-
hens in voller Höhe zusammen mit eventuell
noch ausstehenden Zinsen innerhalb von 10
30
Bankarbeitstagen nach Ablauf der Laufzeit bzw.
Wirksamkeit einer Kündigung zu erfolgen.
Bei dem Nachrangdarlehen handelt es sich um
ein Nachrangdarlehen gem. § 39 Abs. 2 InsO,
das aus Sicht der Emittentin hinter die Forde-
rungen sämtlicher anderer Gläubiger der Wind-
parkgesellschaft zurücktritt und insofern erst
anschließend bedient wird. Die Rückzahlung
des Nachrangdarlehens sowie die Zahlung der
Zinsen und eventuell weiterer Nebenforderun-
gen an die Emittentin ist daher im Falle der In-
solvenz der Nachrangdarlehensnehmerin so
lange und insoweit ausgeschlossen, als zum
Zeitpunkt der Fälligkeit der Rückzahlung des
Nachrangdarlehens oder der Fälligkeit der Zin-
sen noch nicht alle Ansprüche sämtlicher ande-
rer - nicht nachrangigen - Gläubiger in voller
Höhe aus dem Vermögen der Windparkgesell-
schaft befriedigt wurden. Ebenfalls wurde ver-
einbart, dass die Rückzahlung des Nachrang-
darlehensbetrages und die Zahlung der ent-
sprechenden Zinsen nur in dem Umfang erfol-
gen können, als dies aus einem Jahresüber-
schuss oder aus sonstigen freien Mitteln der
Windparkgesellschaft erfolgt und zwar nur nach
Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger der
Windparkgesellschaft (mit Ausnahme gegen-
über anderen Rangrücktrittsgläubigern). Im In-
solvenzverfahren darf die Emittentin ihre nach-
rangigen Forderungen nur entsprechend der
vereinbarten Rangstelle anmelden und Befriedi-
gung erst verlangen, wenn die Forderungen
sämtlicher vorrangiger Gläubiger vollständig
beglichen sind. Die Emittentin hat sich verpflich-
tet, auch vor Eröffnung eines Insolvenzverfah-
rens ihre Ansprüche auf Rückzahlung des Nach-
rangdarlehens sowie Zahlung der Zinsen und
eventuell weiterer Nebenforderungen nicht gel-
tend zu machen, wenn durch die Geltendma-
chung bei der Windparkgesellschaft ein Insol-
venzgrund herbeigeführt werden würde. Ent-
sprechende Zahlungen an die Emittentin sind so
lange und insoweit ausgeschlossen. Die Nach-
rangigkeit schließt auch die gegenseitige Auf-
rechnung von Forderungen der Parteien unter-
einander aus. Erhält die Emittentin trotz der
Nachrangigkeit Zahlungen, hat sie diese unge-
achtet evtl. anderer Vereinbarungen an die
Windparkgesellschaft zurückzuzahlen.
Anlageobjekt der Windparkgesellschaft
(2. Ebene)
Bei dem Anlageobjekt der Windparkgesellschaft
handelt es sich um einen Windpark in der Ge-
markung Dischingen, Gemeinde Dischingen,
Landkreis Heidenheim, Baden-Württemberg,
bestehend aus insgesamt fünf Windenergiean-
lagen des Herstellers General Electric vom Typ
GE 120-2,75. Die Windenergieanlagen haben
jeweils einen Rotordurchmesser von 120 m,
eine Nabenhöhe von 139 m, eine Gesamthöhe
von 199 m und eine Nennleistung von 2,78 MW
elektrisch.
Bei dem jeweiligen Turm handelt es sich um
einen Beton-Stahl-Hybridturm des Herstellers
Max Bögl. Dieser weist die Besonderheit auf,
dass die unteren ca. 80m aus Betonfertigseg-
menten bestehen, die über Spannlitzen fixiert
werden, die oberen ca. 60m aus Stahlröhren,
die über einen Flansch auf den Betonteil aufge-
setzt werden. Der Baubeginn war im Oktober
2015, die Fertigstellung und Abnahme des
Windparks ist im Juni 2016 erfolgt. Der Wind-
park ist damit betriebsbereit errichtet und speist
über eine eigene ca. 8 km lange neu errichtete
Kabeltrasse den in den Anlagen erzeugten
Strom über das Umspannwerk Kleinkuchen in
ein 110 kV-Netz der Netze BW GmbH ein und
erhält dafür eine Einspeisevergütung nach dem
EEG i.H.v. 8,69 Cent/kWh abzgl. der Kosten für
die verpflichtende Direktvermarktung i.H.v.
0,08 Cent/kWh.
DINGLICHE BERECHTIGUNGEN UND EIGENTUM DER ANGABEPFLICHTIGEN PERSONEN AN DEN ANLAGEOBJEKTEN
Der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark
Dischingen GmbH & Co. KG (Emittentin, Pros-
pektverantwortliche und Anbieterin) steht zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung unmittelbar
das Eigentum an dem Anlageobjekt der Emitten-
tin (1. Ebene) zu.
Der VenSol Neue Energien GmbH, Gesellschaf-
terin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospekt-
aufstellung, steht zum Zeitpunkt der Prospekt-
aufstellung über ihre Beteiligung an der Emitten-
tin (100 %) mittelbar das Eigentum an dem An-
lageobjekt der Emittentin (1. Ebene) zu.
Herrn Jürgen Ganz, Gründungsgesellschafter
der Emittentin, steht zum Zeitpunkt der Prospek-
taufstellung über seine Beteiligung an der Ven-
Sol Neue Energien GmbH (100 %), Gesellschaf-
terin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospek-
taufstellung, die wiederum eine Beteiligung an
der Emittentin hält (s. vorstehenden Absatz),
mittelbar das Eigentum an dem Anlageobjekt
der Emittentin (1. Ebene) zu.
Darüber hinaus steht der VenSol Bürgerbeteili-
gung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG (als
31
Emittentin, Prospektverantwortliche und Anbie-
terin), den Gründungsgesellschaftern der Emit-
tentin, den Gesellschaftern der Emittentin zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung oder den Mit-
gliedern der Geschäftsführung der Emittentin
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder
Eigentum an den Anlageobjekten der Emittentin
(1. Ebene) und der Windparkgesellschaft (2.
Ebene) oder wesentlicher Teile derselben noch
aus anderen Gründen eine dingliche Berechti-
gung an den Anlageobjekten der Emittentin (1.
Ebene) und der Windparkgesellschaft (2. Ebe-
ne) zu.
DINGLICHE BELASTUNGEN SOWIE RECHTLICHE UND TATSÄCHLICHE BESCHRÄNKUNGEN DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEITEN
Anlageobjekt der Emittentin (1. Ebene)
Es bestehen keine nicht nur unerheblichen ding-
lichen Belastungen des Anlageobjekts der Emit-
tentin.
Die Abtretung der Rechte und Pflichten der
Emittentin aus dem Nachrangdarlehensvertrag
ist jeweils zum 30.09. eines Jahres möglich. Sie
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zu-
stimmung der Windparkgesellschaft. Tatsächlich
wäre eine solche Abtretung jedoch nicht mit der
Anlagestrategie und Anlagepolitik der Emittentin
in Bezug auf die Vermögensanlage vereinbar,
die im Nachrangdarlehensvertrag zwischen der
Emittentin und den Anlegern über eine Zweck-
bindung festgeschrieben sind. Die Anlagestra-
tegie und Anlagepolitik der Emittentin in Bezug
auf die Vermögensanlage müsste für eine Ab-
tretung insofern geändert werden (s. hierzu
unter "Möglichkeiten einer Änderung der Anla-
gestrategie oder Anlagepolitik sowie die dazu
notwendigen Verfahren" auf Seite 29 des Ver-
kaufsprospekts). Darüber hinaus bestehen kei-
ne rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkun-
gen der Verwendungsmöglichkeiten des Anla-
geobjekts der Emittentin, insbesondere im Hin-
blick auf das Anlageziel.
Anlageobjekt der Windparkgesellschaft
(2. Ebene)
Alle fünf Windenergieanlagen des Windparks
wurden an die finanzierende WGZ Bank AG
sicherungsübereignet. Darüber hinaus bestehen
keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belas-
tungen des Anlageobjekts der Windparkgesell-
schaft.
Derzeit kann der Windpark aufgrund der Nichter-
füllung elektrotechnischer Vorgaben des Netzbe-
treibers nur mit einer maximalen Nennleistung
von 90 % produzieren und einspeisen. Der Her-
steller der Windenergieanlagen, General Electric,
entwickelt derzeit ein Softwareupdate, das vo-
raussichtlich im Zeitraum Oktober/November
2016 implementiert werden soll. Nach diesem
Softwareupdate sollen die Anforderungen des
Netzbetreibers erfüllt sein, so dass der Windpark
mit einer maximalen Nennleistung von 100 %
produzieren und einspeisen kann.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
sieht die Abschaltung der Windenergieanlagen
bei bestimmten äußeren Bedingungen in Verbin-
dung mit der Durchführung eines zweijährigen
Fledermaus-Monitorings in Gondelhöhe an zwei
Windenergieanlagen vor. Ferner sieht das BIm-
SchG auch die Auflage vor, dass die Windener-
gieanlagen im Falle von Überschreitungen der
gesetzlich zulässigen Beschattungsdauer an
bestimmten Immissionspunkten abgeschaltet
werden müssen. Auch im Falle eines Eisansat-
zes an den Rotorblättern sieht das BImSchG vor,
dass die Windenergieanlagen aus Sicherheits-
gründen abgeschaltet werden müssen.
Klagen gegen die Windparkgesellschaft wg.
evtl. Verstößen gegen das BImSchG wurden
bisher nicht erhoben.
Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen oder
tatsächlichen Beschränkungen der Verwen-
dungsmöglichkeiten des Anlageobjekts der
Windparkgesellschaft, insbesondere im Hinblick
auf das Anlageziel.
BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND GESCHLOSSENE VERTRÄGE ÜBER ANSCHAFFUNG ODER HERSTELLUNG DER ANLAGEOBJEKTE
Emittentin (1. Ebene)
Es sind für die Emittentin keine behördlichen
Genehmigungen erforderlich, um ihre Anlage-
strategie und Anlagepolitik in Bezug auf die
Vermögensanlage verfolgen zu können.
Die Emittentin hat folgenden Vertrag über die
Anschaffung oder Herstellung ihres Anlageob-
jekts oder wesentlicher Teile davon geschlossen:
Nachrangdarlehensvertrag mit der Wind-
parkgesellschaft vom 29.06.2016 (Gewäh-
rung eines Nachrangdarlehens an die Wind-
parkgesellschaft i.H.v. bis zu EUR 1.000.000
zu einem festen Zinssatz von 3,0 % p.a. bei
einer Laufzeit bis zum 31.12.2023)
32
Windparkgesellschaft (2. Ebene)
Zum Bau und Betrieb der Windenergieanlagen
waren bzw. sind behördliche Genehmigungen
erforderlich, die jedoch sämtlich vorliegen. So
hat das Landratsamt Heidenheim die notwendi-
ge bundesimmissionsschutzrechtliche Geneh-
migung für den Windpark mit dem Aktenzeichen
3230-IM/Va13 mit Datum vom 04.11.2013 in
Verbindung mit 3230-IM/VA15 vom 05.10.2015
und 10.03.2016 erteilt. Weiter hat das Regie-
rungspräsidium Tübingen, Landesbetrieb Forst
Baden-Württemberg, die notwendige Genehmi-
gung zur dauerhaften und befristeten Umwand-
lung von Wald nach §§ 9 und 11 Landeswald-
gesetz (Aktenzeichen 82/8604, 11 LK HDH) mit
Datum vom 27.01.2015 erlassen. Darüber hin-
aus sind für die Windparkgesellschaft keine
weiteren behördlichen Genehmigungen erfor-
derlich, um ihre Anlagestrategie und Anlagepoli-
tik verfolgen zu können.
Die Windparkgesellschaft hat folgende Verträge
über die Anschaffung oder Herstellung ihres
Anlageobjekts oder wesentlicher Teile davon
geschlossen:
Kaufvertrag mit der GE Wind Energy GmbH
vom 25.09.2014 inkl. Nachträgen vom
12.01.2015, 04.03.2015, 24.09.2015 und
20.04.2016 (Kauf der fünf Windenergieanla-
gen)
Generalunternehmer-Vertrag mit der
Schweizer Honold Energiesysteme GmbH &
Co. KG vom 30.09.2015 inkl. Nachtrag vom
28.06.2016 (Bau der notwendigen Windpar-
kinfrastruktur: Zuwegungen, Kranstellflächen,
Kabeltrassen)
Kauf- und Übertragungsvertrag BImSchG mit
der Windpark Ohrberg Dischingen GmbH &
Co. KG vom 18.02.2015 inkl. Nachtrag vom
27.06.2016 (Kauf der immissionsschutzrecht-
lichen Genehmigung zum Bau des Wind-
parks)
Nutzungsvertrag mit der Umspannwerk
Kleinkuchen GmbH & Co. KG vom
01.10.2015 inkl. Nachtrag vom 26.06.2016
(Vereinbarung über die Mitbenutzung des
Umspannwerks Kleinkuchen durch die Wind-
parkgesellschaft)
Leistungsvereinbarung mit der VenSol Asset
Finance GmbH vom 10.11.2014 (Vereinba-
rung über Dienstleistungen im Rahmen der
Finanzierung und Besicherung der Wind-
energieanlagen)
Darlehensvertrag mit der WGZ Bank AG vom
16.11.2015 (Aufnahme eines Darlehens
i.H.v. EUR 17.200.000 mit einer Laufzeit von
16 Jahren)
Darlehensvertrag mit der WGZ Bank AG vom
16.11.2015 (Aufnahme eines Darlehens
i.H.v. EUR 2.450.000 mit einer Laufzeit von
10 Jahren)
Nachrangdarlehensvertrag mit der Emittentin
vom 29.06.2016 (Aufnahme eines Nach-
rangdarlehens i.H.v. bis zu EUR 1.000.000
bei einer Laufzeit bis zum 31.12.2023)
BEWERTUNGSGUTACHTEN FÜR DIE ANLAGEOBJEKTE
Anlageobjekt der Emittentin (1. Ebene)
Es wurden keine Bewertungsgutachten für das
Anlageobjekt der Emittentin erstellt.
Anlageobjekt der Windparkgesellschaft
(2. Ebene)
Für das Anlageobjekt der Windparkgesellschaft
wurden zwei Ertragsgutachten von der anemos
jacob GmbH vom 13.04.2016 bzw. der windcon-
sult Ingenieurgesellschaft für umweltschonende
Energiewandlung mbH vom 18.04.2016 erstellt.
Diese weisen folgende Ergebnisse auf:
Durchschnittliche Windgeschwindigkeit auf
Nabenhöhe: 6,1 m/s bzw. 6,0 m/s
Parkwirkungsgrad: 93,3 % bzw. 93,6 %
Standardunsicherheit: 11,6 % bzw. 13,0 %
Brutto-Jahresenergieertrag p50 (nach Park-
verlusten): 37.480.000 kWh bzw.
36.097.126 kWh
Darüber hinaus wurden für das Anlageobjekt
der Windparkgesellschaft keine Bewertungsgut-
achten erstellt.
LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN DER ANGABEPFLICHTIGEN PERSONEN
Die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Disc-
hingen GmbH & Co. KG (Emittentin, Prospekt-
verantwortliche und Anbieterin) ist mit dem Ver-
trieb der Vermögensanlage beauftragt.
Die VenSol Neue Energien GmbH, Gesellschaf-
terin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospekt-
aufstellung, hat gegenüber der Emittentin eine
Erklärung zur Übernahme aller Kosten, die im
Rahmen der Erstellung und Billigung dieses
Verkaufsprospekts anfallen, und aller seit Grün-
dung der Emittentin bis zum 30.06.2016 ange-
fallenen Verwaltungskosten abgegeben. Weiter
ist sie für die Windparkgesellschaft tätig, indem
33
sie Dienstleistungen im Rahmen der Vertrags-
gestaltungen, des Abschlusses von Lieferver-
trägen, der Betriebsführung, der Baubetreuung
erbringt.
Die VenSol Beteiligungs GmbH, Gründungsge-
sellschafterin der Emittentin und Gesellschafte-
rin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospek-
taufstellung, ist als Komplementärin bei der
Emittentin tätig. Sie übernimmt dabei die per-
sönliche Haftung und die Geschäftsführung für
die Emittentin.
Herr Jürgen Ganz und Herr Christian Böhm,
beide Mitglieder der Geschäftsführung der Emit-
tentin, sind als Geschäftsführer für die VenSol
Neue Energien GmbH, die VenSol Asset Fi-
nance GmbH, die VenSol Beteiligungs GmbH
und die VenSol Zweite Beteiligungs GmbH tätig.
Darüber hinaus werden keine Lieferungen und
Leistungen durch die VenSol Bürgerbeteiligung
Windpark Dischingen GmbH & Co. KG (als
Emittentin, Prospektverantwortliche und Anbie-
terin), die Gründungsgesellschafter der Emitten-
tin, die Gesellschafter der Emittentin zum Zeit-
punkt der Prospektaufstellung oder die Mitglie-
der der Geschäftsführung der Emittentin er-
bracht.
5. Gesamtkosten der Anlageobjekte und geplante Finanzierung
(Prognosen)
PROGNOSE BEZÜGLICH DES ANLAGEOBJEKTS DER EMITTENTIN (1. EBENE)
Bei vorstehender Darstellung der Mittelverwen-
dung und Mittelherkunft handelt es sich um
Prognosen. Prognosen jeglicher Art sind kein
verlässlicher Indikator für die künftige tatsächli-
che Wertentwicklung der Vermögensanlage.
Die prognostizierten Gesamtkosten des Anlage-
objekts der Emittentin (Mittelverwendung) be-
stehen aus dem prognostizierten Nachrangdar-
lehen an die Windparkgesellschaft i.H.v.
EUR 1.000.000, das bis spätestens 15.04.2017
auszuzahlen ist, und einer Liquiditätsreserve i.H.v.
EUR 4.000. Sonstige Kosten fallen nicht an.
Die geplante Finanzierung (Mittelherkunft) der
Gesamtkosten des Anlageobjekts der Emittentin
besteht aus Fremdkapital in Form der prognos-
tizierten Nachrangdarlehen der Anleger i.H.v.
EUR 1.000.000 und aus Eigenkapital i.H.v. EUR
4.000. Bei dem Fremdkapital handelt es sich um
eine langfristige Endfinanzierung mit einer Lauf-
zeit bis zum 31.12.2023 und einem Zinssatz von
2,5 % p.a., die jedoch von den Anlegern noch
bis spätestens 31.03.2017 gezeichnet und an-
schließend eingezahlt werden muss. Zwischen-
finanzierungen werden nicht aufgenommen. Bei
den Eigenmitteln handelt es sich um den zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung bereits einge-
zahlten Teil (10 %) der Kommanditeinlage der
VenSol Neue Energien GmbH .i.H.v. insgesamt
EUR 40.000. Der ausstehende Teil i.H.v.
EUR 36.000 ist zum Zeitpunkt der Prospektauf-
stellung nicht eingefordert und wird auch in Zu-
kunft nur eingefordert, wenn es die Liquidität der
Emittentin erfordert. Das Eigenkapital ist in sei-
Mittelverwendung (Prognose) in EUR in %
1. Nachrangdarlehen an Windparkgesellschaft 1.000.000 99,60%
2. Liquiditätsreserve 4.000 0,40%
Summe 1.004.000 100,00%
Mittelherkunft (Prognose) in EUR in %
3. Kommanditkapital 4.000 0,40%
4. Nachrangdarlehen von Anlegern 1.000.000 99,60%
Summe 1.004.000 100,00%
34
ner Gesamthöhe von EUR 40.000 dauerhaft
zugesagt, entsprechend können keine bestimm-
ten Fälligkeiten genannt werden.
Die prognostizierte Fremdkapitalquote der Emit-
tentin beträgt somit 99,6 %. Hierbei handelt es
sich um eine sehr hohe Fremdkapitalhebelung,
die grundsätzlich die Eigenkapitalrendite der
Gesellschafter der Emittentin erhöht ("Leverage-
Effekt"). Dieser Hebeleffekt verkehrt sich jedoch
ins Negative, wenn die Gesamtkapitalrendite
unter den Fremdkapitalzins sinkt, was schon bei
einer geringen Verminderung der Zinseinnah-
men der Emittentin der Fall wäre. Dies hätte
aufgrund der geringen Eigenkapitalquote sehr
schnell Auswirkungen auf die Fähigkeit der
Emittentin zur Leistung der Zinszahlungen an
die Anleger.
Dauerhafte Ausfälle von bis zu ca. 15 % der
Zinseinnahmen können ggf. noch dadurch kom-
pensiert werden, dass die VenSol Neue Ener-
gien GmbH das ausstehende Kommanditkapital
i.H.v. EUR 36.000 einzahlt, wenn die geplanten
Kosten nicht gleichzeitig überschritten werden.
Größere Ausfälle oder sogar ein Ausfall der
Rückzahlung des Nachrangdarlehens an die
Windkraftgesellschaft würden sich jedoch sofort
entsprechend auf die Zahlungen an die Anleger
auswirken.
Zeichnen Anleger weniger Nachrangdarlehen
als prognostiziert, vermindert sich in gleicher
Höhe auch das Nachrangdarlehen an die Wind-
parkgesellschaft, während die anderen Positio-
nen gleich bleiben.
PROGNOSE BEZÜGLICH DES ANLAGEOBJEKTS DER WINDPARKGESELLSCHAFT (2. EBENE)
Bei vorstehender Darstellung der Mittelverwen-
dung und Mittelherkunft handelt es sich um
Prognosen. Prognosen jeglicher Art sind kein
verlässlicher Indikator für die künftige tatsächli-
che Wertentwicklung der Vermögensanlage.
Die Gesamtkosten des Anlageobjekts (Progno-
se Mittelverwendung) der Windparkgesellschaft
bestehen insbesondere aus den Herstellungs-
kosten der Windenergieanlagen, die sich ein-
schließlich sämtlicher Infrastrukturkosten ver-
stehen, und Finanzierungskosten, wie z.B. Bau-
zeitzinsen, Bankgebühren, Dienstleistungen im
Rahmen der Finanzierung und Besicherung
durch die VenSol Asset Finance GmbH, etc.
Zusätzlich fallen diverse sonstige Kosten an.
Eine Liquiditätsreserve ist für die Investitions-
phase nicht vorgesehen, sondern soll erst in der
Betriebsphase aufgebaut werden.
Die geplante Finanzierung (Prognose Mittelher-
kunft) der Gesamtkosten des Anlageobjekts der
Mittelverwendung (Prognose) in EUR in %
1. Herstellungskosten der WEA 23.024.500 94,63%
2. Finanzierungskosten 1.125.000 4,62%
3. Sonstiges 180.500 0,74%
Summe 24.330.000 100,00%
Mittelherkunft (Prognose) in EUR in %
4. Eigenkapital 3.680.000 15,13%
davon Kommanditkapital 3.680.000 15,13%
5. Fremdkapital 20.650.000 84,87%
davon Bankdarlehen 19.650.000 80,76%
davon Nachrangdarlehen der Emittentin 1.000.000 4,11%
Summe 24.330.000 100,00%
35
Windparkgesellschaft besteht aus Fremdkapital
in Form von Bankdarlehen und dem prognosti-
zierten Nachrangdarlehen der Emittentin i.H.v.
EUR 1.000.000 sowie aus Eigenmitteln in Form
von Kommanditkapital.
Das Eigenkapital in Form von Kommanditkapital
i.H.v. EUR 3.680.000 ist in seiner Gesamthöhe
dauerhaft zugesagt, entsprechend können keine
bestimmten Fälligkeiten genannt werden. Es
wurde von der einzigen Kommanditistin Stein-
beis Holding GmbH bereits vollständig einge-
zahlt.
Bei dem Fremdkapital handelt es sich um lang-
fristige Endfinanzierungen. Das Nachrangdarle-
hen zu einem Zinssatz von 3,0 % p.a. ist von
der Emittentin bis spätestens 15.04.2017 zu
erbringen und wird zum Zeitpunkt der Prospek-
taufstellung noch mit weiterem bereits einge-
zahlten Eigenkapital in Form von Kommanditka-
pital, welches somit zum Zeitpunkt der Prospek-
taufstellung insgesamt EUR 4.680.000 beträgt,
zwischenfinanziert. Fällt das Nachrangdarlehen
der Emittentin geringer aus als erwartet (EUR
1.000.000), wird diese Zwischenfinanzierung in
Höhe der Differenz bei gleichbleibenden Kondi-
tionen in eine dauerhafte Endfinanzierung aus
Eigenkapital in Form von Kommanditkapital
umgewandelt werden. Für das Fremdkapital in
Form der beiden Bankdarlehen, die jeweils von
der WGZ Bank AG und der KfW fest zugesagt
und von der Windparkgesellschaft bereits abge-
rufen wurden, gelten folgende Konditionen:
KfW-Darlehen aus dem Programmteil Erneu-
erbare Energien Standard (270) über
EUR 17.200.000, Laufzeit 16 Jahre, Zinssatz
2,0 % p.a., Zinsbindung bis zum 31.12.2025,
Tilgung vierteljährlich in Beträgen zu je
EUR 291.526, beginnend am 30.09.2017
sowie einer abweichenden Schlussrate i.H.v.
EUR 291.492 am 31.03.2032, Auszahlungs-
kurs 100 %
KfW-Darlehen aus dem Programmteil Erneu-
erbare Energien Standard (270) über
EUR 2.450.000, Laufzeit 10 Jahre, Zinssatz
1,65 % p.a., Zinsbindung bis zum
31.03.2025, Tilgung vierteljährlich in Beträ-
gen zu je EUR 76.563, beginnend am
30.06.2017 sowie einer abweichenden
Schlussrate i.H.v. EUR 76.547 € am
31.03.2025, Auszahlungskurs 100 %
Die Fremdkapitalquote der Windparkgesell-
schaft beträgt somit unter Berücksichtigung des
prognostizierten Nachrangdarlehens der Emit-
tentin ca. 84,9 %. Hierbei handelt es sich um
eine sehr hohe Fremdkapitalhebelung, die
grundsätzlich die Eigenkapitalrendite der Ge-
sellschafter der Windparkgesellschaft erhöht
("Leverage-Effekt"). Dieser Hebeleffekt verkehrt
sich jedoch ins Negative, wenn die Gesamtkapi-
talrendite unter den Fremdkapitalzins sinkt, was
schon bei einer geringen Verminderung der
erzielten Einspeisevergütungen der Fall wäre.
Dies hätte aufgrund der geringen Eigenkapital-
quote sehr schnell Auswirkungen auf die Fähig-
keit der Windparkgesellschaft zur Leistung der
Zinszahlungen und der Nachrangdarlehens-
rückzahlung an die Emittentin, insbesondere
aufgrund der Nachrangigkeit des Nachrangdar-
lehens der Emittentin. Dauerhafte Verminderun-
gen der erzielten Einspeisevergütungen können
nur durch die Erhöhung des Eigenkapitals kom-
pensiert werden.
36
6. Angaben über die Gründungsgesellschafter der Emittentin
und über die Gesellschafter der Emittentin
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTERN DER EMITTENTIN UND DEN GESELLSCHAFTERN DER EMITTENTIN ZUM ZEITPUNKT DER PROSPEKTAUFSTELLUNG
VenSol Neue Energien GmbH,
Gesellschafterin der Emittentin
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
Firma
VenSol Neue Energien GmbH
Sitz und Geschäftsanschrift
Marktplatz 2, 87727 Babenhausen
Art und Gesamtbetrag der insgesamt
gezeichneten und eingezahlten Einlagen.
Die VenSol Neue Energien GmbH hat zum Zeit-
punkt der Prospektaufstellung das gesamte
Kommanditkapital der Emittentin i.H.v.
EUR 40.000 gezeichnet, wovon EUR 4.000
eingezahlt sind.
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige
Gesamtbezüge in Zusammenhang mit der Ver-
mögensanlage
Für ihre in diesem Verkaufsprospekt aufgeführ-
ten Tätigkeiten und Beauftragungen (s. auf den
Seiten 41 dieses Verkaufsprospekts unter
"VenSol Neue Energien GmbH, Gesellschafterin
der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-
lung" im Abschnitt "Tätigkeiten und Beauftra-
gungen der Gründungsgesellschafter der Emit-
tentin und der Gesellschafter der Emittentin zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung") erhält die
VenSol Neue Energien GmbH keine Vergütungen
in Zusammenhang mit der Vermögensanlage.
Hinsichtlich ihrer in diesem Verkaufsprospekt
aufgeführten Beteiligungen (s. auf Seite 39 die-
ses Verkaufsprospekts unter "VenSol Neue
Energien GmbH, Gesellschafterin der Emittentin
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung" im Ab-
schnitt "Unmittelbare und mittelbare Beteiligun-
gen der Gründungsgesellschafter der Emittentin
und der Gesellschafter der Emittentin zum Zeit-
punkt der Prospektaufstellung") partizipiert die
VenSol Neue Energien GmbH ihrem jeweiligen
Anteil entsprechend an den Ergebnissen dieser
Gesellschaften. In Zusammenhang mit der Ver-
mögensanlage erzielt nur folgende dieser Ge-
sellschaften Einnahmen:
Die Emittentin erzielt über die gesamte Lauf-
zeit der Vermögensanlage betrachtet einen
prognostizierten Gesamtgewinn von
EUR 293 (vgl. Seite 54f. dieses Verkaufs-
prospekts, Vermögenslage/Bilanz in EUR
(Prognose), Zeile II. Ergebnissonderkonto,
Spalte 31.12.2023). Hieran partizipiert die
VenSol Neue Energien GmbH entsprechend
ihrem unmittelbaren Anteil mit 100 %.
Die Gesamtsumme der in Zusammenhang mit
der Vermögensanlage stehenden Gewinnbetei-
ligungen, Entnahmerechte und sonstigen Bezü-
ge der VenSol Neue Energien GmbH bis zum
Ende der Laufzeit der Vermögensanlage beträgt
somit EUR 293.
Darüber hinaus stehen der VenSol Neue Ener-
gien GmbH in Zusammenhang mit der Vermö-
gensanlage keine Gewinnbeteiligungen, Ent-
nahmerechte sowie keine sonstigen Gesamtbe-
züge zu, insbesondere keine Gehälter, Gewinn-
beteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Ver-
sicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleis-
tungen jeder Art.
Führungszeugnisse, ausländische Verurteilun-
gen, Insolvenzverfahren und Aufhebungen von
Erlaubnissen durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungen (BaFin)
Für juristische Personen in Deutschland ist die
Erstellung eines Führungszeugnisses nicht
möglich. Da es sich bei der VenSol Neue Ener-
gien GmbH um eine juristische Person mit Sitz
und Geschäftsführung in Deutschland handelt,
können insofern keine Angaben zu Eintragun-
gen in einem Führungszeugnis gemacht wer-
den. Ausländische Verurteilungen wegen einer
Straftat, die mit Straftaten nach den §§ 263 bis
283d des Strafgesetzbuches, § 54 des Kredit-
wesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandels-
gesetzes oder § 369 der Abgabenordnung ver-
gleichbar ist, liegen nicht vor.
37
Über das Vermögen der VenSol Neue Energien
GmbH wurde innerhalb der letzten fünf Jahre
kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels
Masse abgewiesen.
Die VenSol Neue Energien GmbH war innerhalb
der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsfüh-
rung einer Gesellschaft tätig, über deren Ver-
mögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder
mangels Masse abgewiesen wurde.
In Bezug auf die VenSol Neue Energien GmbH
besteht keine Aufhebung einer Erlaubnis zum
Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbrin-
gung von Finanzdienstleistungen durch die
BaFin. Eine solche wurde bisher auch nicht
beantragt oder erteilt.
Herr Jürgen Ganz,
Gründungsgesellschafter der Emittentin
Name
Jürgen Ganz
Geschäftsanschrift
Marktplatz 2, 87727 Babenhausen
Art und Gesamtbetrag der insgesamt
gezeichneten und eingezahlten Einlagen.
Herr Jürgen Ganz ist zum Zeitpunkt der Pros-
pektaufstellung nicht am Kapital der Emittentin
beteiligt.
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige
Gesamtbezüge in Zusammenhang mit der Ver-
mögensanlage
Für seine in diesem Verkaufsprospekt aufge-
führten Tätigkeiten (s. auf den Seiten 41f. die-
ses Verkaufsprospekts unter "Herr Jürgen
Ganz, Gründungsgesellschafter der Emittentin"
im Abschnitt "Tätigkeiten und Beauftragungen
der Gründungsgesellschafter der Emittentin und
der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung") erhält Herr Jürgen
Ganz lediglich von der VenSol Asset Finance
GmbH ein Gehalt. Dieses Gehalt wird jedoch
auch hinsichtlich seiner Höhe unabhängig von
der Vermögensanlage gezahlt und steht inso-
fern nicht in Zusammenhang mit der Vermö-
gensanlage.
Hinsichtlich seiner in diesem Verkaufsprospekt
aufgeführten Beteiligungen (s. auf den Sei-
ten 39f. dieses Verkaufsprospekts unter "Herr
Jürgen Ganz, Gründungsgesellschafter der
Emittentin" im Abschnitt "Unmittelbare und mit-
telbare Beteiligungen der Gründungsgesell-
schafter der Emittentin und der Gesellschafter
der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektauf-
stellung") partizipiert Herr Jürgen Ganz seinem
jeweiligen Anteil entsprechend an den Ergeb-
nissen dieser Gesellschaften. In Zusammen-
hang mit der Vermögensanlage erzielen folgen-
de dieser Gesellschaften Einnahmen:
VenSol Asset Finance GmbH (Dienstleistun-
gen für die Windparkgesellschaft im Rahmen
der Finanzierung und Besicherung der Wind-
energieanlagen). Hierbei handelt es sich um
eine einmalige Einnahme i.H.v.
EUR 450.000, die das Ergebnis der VenSol
Asset Finance GmbH verbessert (vor Be-
rücksichtigung der hiermit in Zusammenhang
stehenden Kosten). Hieran partizipiert Herr
Jürgen Ganz entsprechend seinem unmittel-
baren Anteil mit 50 %.
Die VenSol Beteiligungs GmbH erhält als
Komplementärin der Emittentin für die Über-
nahme der persönlichen Haftung eine Vergü-
tung i.H.v. EUR 500 p.a. Der prognostizierte
Gesamtbetrag der Haftungsvergütung über
die gesamte Laufzeit der Vermögensanlage
betrachtet beträgt EUR 3.708 (vgl. Seiten
54f. dieses Verkaufsprospekts, Ertragsla-
ge/Gewinn-und Verlustrechnung in EUR
(Prognose), Zeile 3. Haftungsvergütung).
Hieran partizipiert Herr Jürgen Ganz ent-
sprechend seinem unmittelbaren Anteil mit
100 %.
Die Emittentin erzielt über die gesamte Lauf-
zeit der Vermögensanlage betrachtet einen
prognostizierten Gesamtgewinn von
EUR 293 (vgl. Seite 54f. dieses Verkaufs-
prospekts, Vermögenslage/Bilanz in EUR
(Prognose), Zeile II. Ergebnissonderkonto,
Spalte 31.12.2023). Hieran partizipiert Herr
Jürgen Ganz entsprechend seinem mittelba-
ren Anteil (über die VenSol Neue Energien
GmbH) mit 100 %.
Die Gesamtsumme der in Zusammenhang mit
der Vermögensanlage stehenden Gewinnbetei-
ligungen, Entnahmerechte und sonstigen Bezü-
ge von Herrn Jürgen Ganz bis zum Ende der
Laufzeit der Vermögensanlage beträgt somit
maximal EUR 229.001.
Darüber hinaus stehen Herrn Jürgen Ganz in
Zusammenhang mit der Vermögensanlage kei-
ne Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie
keine sonstigen Gesamtbezüge zu, insbesonde-
re keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Auf-
wandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art.
38
Führungszeugnisse, ausländische Verurteilun-
gen, Insolvenzverfahren und Aufhebungen von
Erlaubnissen durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungen (BaFin)
Im Führungszeugnis von Herrn Jürgen Ganz,
das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht
älter als sechs Monate ist, sind keine Eintragun-
gen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer
Straftat nach den §§ 263 bis 283d des Strafge-
setzbuches, § 54 des Kreditwesengesetzes,
§ 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder
§ 369 der Abgabenordnung enthalten. Herr
Jürgen Ganz ist zum Zeitpunkt der Prospektauf-
stellung deutscher Staatsangehöriger. Ausländi-
sche Verurteilungen wegen einer Straftat, die
mit den in Satz 1 genannten Straftaten ver-
gleichbar ist, liegen nicht vor.
Über das Vermögen von Herrn Jürgen Ganz
wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein In-
solvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse
abgewiesen.
Herr Jürgen Ganz war innerhalb der letzten fünf
Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Ge-
sellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insol-
venzverfahren eröffnet oder mangels Masse
abgewiesen wurde.
In Bezug auf Herrn Jürgen Ganz besteht keine
Aufhebung einer Erlaubnis zum Betreiben von
Bankgeschäften oder zur Erbringung von Fi-
nanzdienstleistungen durch die BaFin. Eine
solche wurde bisher auch nicht beantragt oder
erteilt.
VenSol Beteiligungs GmbH,
Gründungsgesellschafterin der Emittentin
und Gesellschafterin der Emittentin
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
Firma
VenSol Beteiligungs GmbH
Sitz und Geschäftsanschrift
Marktplatz 2, 87727 Babenhausen
Art und Gesamtbetrag der insgesamt
gezeichneten und eingezahlten Einlagen.
Die VenSol Beteiligungs GmbH ist zum Zeit-
punkt der Prospektaufstellung nicht am Kapital
der Emittentin beteiligt.
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige
Gesamtbezüge in Zusammenhang mit der Ver-
mögensanlage
Die VenSol Beteiligungs GmbH erhält als Kom-
plementärin der Emittentin für die Übernahme
der persönlichen Haftung eine Vergütung i.H.v.
EUR 500 p.a. Der prognostizierte Gesamtbetrag
der Haftungsvergütung über die gesamte Lauf-
zeit der Vermögensanlage betrachtet beträgt
EUR 3.708 (vgl. Seiten 54f. dieses Verkaufs-
prospekts, Ertragslage/Gewinn- und Verlust-
rechnung in EUR (Prognose), Zeile
3. Haftungsvergütung).
Darüber hinaus stehen der VenSol Beteiligungs
GmbH in Zusammenhang mit der Vermögens-
anlage keine Gewinnbeteiligungen, Entnahme-
rechte sowie keine sonstigen Gesamtbezüge zu,
insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteili-
gungen, Aufwandsentschädigungen, Versiche-
rungsentgelte, Provisionen und Nebenleistun-
gen jeder Art.
Führungszeugnisse, ausländische Verurteilun-
gen, Insolvenzverfahren und Aufhebungen von
Erlaubnissen durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungen (BaFin)
Für juristische Personen in Deutschland ist die
Erstellung eines Führungszeugnisses nicht
möglich. Da es sich bei der VenSol Beteiligungs
GmbH um eine juristische Person mit Sitz und
Geschäftsführung in Deutschland handelt, kön-
nen insofern keine Angaben zu Eintragungen in
einem Führungszeugnis gemacht werden. Aus-
ländische Verurteilungen wegen einer Straftat,
die mit Straftaten nach den §§ 263 bis 283d des
Strafgesetzbuches, § 54 des Kreditwesengeset-
zes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder
§ 369 der Abgabenordnung vergleichbar ist,
liegen nicht vor.
Über das Vermögen der VenSol Beteiligungs
GmbH wurde innerhalb der letzten fünf Jahre
kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels
Masse abgewiesen.
Die VenSol Beteiligungs GmbH war innerhalb
der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsfüh-
rung einer Gesellschaft tätig, über deren Ver-
mögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder
mangels Masse abgewiesen wurde.
In Bezug auf die VenSol Beteiligungs GmbH
besteht keine Aufhebung einer Erlaubnis zum
Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbrin-
gung von Finanzdienstleistungen durch die
BaFin. Eine solche wurde bisher auch nicht
beantragt oder erteilt.
UNMITTELBARE UND MITTELBARE BETEILIGUNGEN DER GRÜNDUNGS-
39
GESELLSCHAFTER DER EMITTENTIN UND DER GESELLSCHAFTER DER EMITTENTIN ZUM ZEITPUNKT DER PROSPEKTAUF-STELLUNG
VenSol Neue Energien GmbH,
Gesellschafterin der Emittentin
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
Mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan-
lage ist die Emittentin und Anbieterin selbst
beauftragt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-
lung ist die VenSol Neue Energien GmbH nicht
mittelbar, jedoch unmittelbar mit 100 % der
Kommanditanteile an der Emittentin beteiligt.
Darüber hinaus ist die VenSol Neue Energien
GmbH weder unmittelbar noch mittelbar an Un-
ternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der
emittierten Vermögensanlage beauftragt sind.
Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-
kapital aufnimmt. Zum Zeitpunkt der Prospekt-
aufstellung ist die VenSol Neue Energien GmbH
daher weder unmittelbar noch mittelbar an Un-
ternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremd-
kapital zur Verfügung stellen.
VenSol Neue Energien GmbH ist zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung weder unmittelbar noch
mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zu-
sammenhang mit der Anschaffung oder Herstel-
lung des Anlageobjekts der Emittentin (Nach-
rangdarlehen an die Windparkgesellschaft) und
des Anlageobjekts der Windparkgesellschaft
(Windpark mit fünf Windenergieanlagen in Disc-
hingen) Lieferungen oder Leistungen erbringen.
Die VenSol Neue Energien GmbH ist zum Zeit-
punkt der Prospektaufstellung an den folgenden
Unternehmen, die mit der Emittentin nach § 271
des Handelsgesetzbuches in einem Beteili-
gungsverhältnis stehen oder verbunden sind,
unmittelbar wie folgt beteiligt (alle mit Sitz in
87727 Babenhausen; in Klammern die jeweilige
Höhe der Beteiligung am Kommanditkapital
in %):
UGE Altentreptow-West GmbH & Co. KG
Umweltgerechte Energie (100 %)
VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG (90 %)
Wind Energy Farming I
GmbH & Co. KG (100 %)
Windpark Riedheim Projekt
GmbH & Co. KG (50 %)
Windpark Wallerdorf Projekt
GmbH & Co. KG (50 %)
Wind Energy Farming II
GmbH & Co. KG (100 %)
Wind Energy Farming III
GmbH & Co. KG (100 %)
Mittelbare und weitere unmittelbare Beteiligun-
gen der VenSol Neue Energien GmbH an Un-
ternehmen, die mit der Emittentin nach § 271
des Handelsgesetzbuches in einem Beteili-
gungsverhältnis stehen oder verbunden sind,
bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
nicht.
Herr Jürgen Ganz,
Gründungsgesellschafter der Emittentin
Mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan-
lage ist die Emittentin und Anbieterin selbst
beauftragt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-
lung ist Herr Jürgen Ganz nicht unmittelbar,
jedoch mittelbar über die VenSol Neue Energien
GmbH und die VenSol Beteiligungs GmbH mit
100 % der Kommanditanteile an der Emittentin
beteiligt. Darüber hinaus ist Herr Jürgen Ganz
weder unmittelbar noch mittelbar an Unterneh-
men beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittier-
ten Vermögensanlage beauftragt sind.
Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-
kapital aufnimmt. Zum Zeitpunkt der Prospek-
taufstellung ist Herr Jürgen Ganz daher weder
unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen
beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital zur
Verfügung stellen.
Herr Jürgen Ganz ist an folgenden Unterneh-
men, die im Zusammenhang mit der Anschaf-
fung oder Herstellung des Anlageobjekts der
Emittentin (Nachrangdarlehen an die Windpark-
gesellschaft) und des Anlageobjekts der Wind-
parkgesellschaft (Windpark mit fünf Windener-
gieanlagen in Dischingen) Lieferungen oder
Leistungen erbringen, unmittelbar beteiligt (in
Klammern die jeweilige Höhe der Beteiligung
am Stammkapital in %):
VenSol Neue Energien GmbH (100 %)
(Dienstleistungen für die Windparkgesell-
schaft im Rahmen der Vertragsgestaltungen,
des Abschlusses von Lieferverträgen, der
Betriebsführung und der Baubetreuung so-
wie auf Ebene der Emittentin Abgabe einer
Erklärung zur Übernahme aller Kosten, die
im Rahmen der Erstellung und Billigung die-
ses Verkaufsprospekts anfallen, und aller
seit Gründung der Emittentin bis zum
30.06.2016 angefallenen Verwaltungskosten)
VenSol Asset Finance GmbH (50 %)
(Dienstleistungen für die Windparkgesell-
40
schaft im Rahmen der Finanzierung und Be-
sicherung der Windenergieanlagen)
An weiteren Unternehmen, die im Zusammen-
hang mit der Anschaffung oder Herstellung des
Anlageobjekts der Emittentin und des Anlageob-
jekts der Windparkgesellschaft Lieferungen oder
Leistungen erbringen, ist Herr Jürgen Ganz zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder unmit-
telbar noch mittelbar beteiligt.
Herr Jürgen Ganz ist zum Zeitpunkt der Pros-
pektaufstellung an den folgenden Unternehmen,
die mit der Emittentin nach § 271 des Handels-
gesetzbuches in einem Beteiligungsverhältnis
stehen oder verbunden sind, unmittelbar oder
mittelbar wie folgt beteiligt (alle mit Sitz in 87727
Babenhausen):
Unmittelbare Beteiligungen
(in Klammern die jeweilige Höhe der Beteiligung
am Stamm- bzw. Kommanditkapital in %)
VenSol Neue Energien GmbH (100 %)
VenSol Beteiligungs GmbH (100 %)
(Komplementärin der Emittentin)
VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG (5 %)
Mittelbare Beteiligungen über die 100 %-
Beteiligung an der VenSol Neue Energien GmbH
(in Klammern die jeweilige Höhe der mittelbaren
Beteiligung am Kommanditkapital in %)
UGE Altentreptow-West GmbH & Co. KG
Umweltgerechte Energie (100 %)
VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG (90 %)
Wind Energy Farming I
GmbH & Co. KG (100 %)
Windpark Riedheim Projekt
GmbH & Co. KG (50 %)
Windpark Wallerdorf Projekt
GmbH & Co. KG (50 %)
Wind Energy Farming II
GmbH & Co. KG (100 %)
Wind Energy Farming III
GmbH & Co. KG (100 %)
Mittelbare Beteiligung über die 100 %-
Beteiligung an der VenSol Beteiligungs GmbH,
die als Komplementärin ohne Kapitalbeteiligung
an folgendem Unternehmen beteiligt ist:
VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG
Mittelbare Beteiligung über die 50 %-Beteiligung
an der VenSol Zweite Beteiligungs GmbH, die
als Komplementärin ohne Kapitalbeteiligung an
folgenden Unternehmen beteiligt ist:
Wind Energy Farming I GmbH & Co. KG
Wind Energy Farming II GmbH & Co. KG
Wind Energy Farming III GmbH & Co. KG
Darüber hinaus ist Herr Jürgen Ganz zum Zeit-
punkt der Prospektaufstellung an keinen weite-
ren Unternehmen, die mit der Emittentin nach
§ 271 des Handelsgesetzbuches in einem Betei-
ligungsverhältnis stehen oder verbunden sind,
unmittelbar oder mittelbar beteiligt.
VenSol Beteiligungs GmbH,
Gründungsgesellschafterin der Emittentin
und Gesellschafterin der Emittentin
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
Mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan-
lage ist die Emittentin und Anbieterin selbst
beauftragt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-
lung ist die VenSol Beteiligungs GmbH unmit-
telbar als Komplementärin ohne Kapitalbeteili-
gung an der Emittentin beteiligt. Darüber hinaus
ist sie weder unmittelbar noch mittelbar an an-
deren Unternehmen, die mit dem Vertrieb der
emittierten Vermögensanlage beauftragt sind,
beteiligt.
Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-
kapital aufnimmt. Zum Zeitpunkt der Prospek-
taufstellung ist die VenSol Beteiligungs GmbH
daher weder unmittelbar noch mittelbar an Un-
ternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremd-
kapital zur Verfügung stellen.
Die VenSol Beteiligungs GmbH ist zum Zeit-
punkt der Prospektaufstellung weder unmittelbar
noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im
Zusammenhang mit der Anschaffung oder Her-
stellung des Anlageobjekts der Emittentin
(Nachrangdarlehen an die Windparkgesell-
schaft) und des Anlageobjekts der Windparkge-
sellschaft (Windpark mit fünf Windenergieanla-
gen in Dischingen) Lieferungen oder Leistungen
erbringen.
Die VenSol Beteiligungs GmbH ist zum Zeit-
punkt der Prospektaufstellung an folgendem
Unternehmen, das mit der Emittentin nach
§ 271 des Handelsgesetzbuches in einem Betei-
ligungsverhältnis steht oder verbunden ist, un-
mittelbar als Komplementärin ohne Kapitalbetei-
ligung beteiligt (Sitz in 87727 Babenhausen):
VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG
Darüber hinaus ist die VenSol Beteiligungs
GmbH zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
an keinen weiteren Unternehmen, die mit der
41
Emittentin nach § 271 des Handelsgesetzbu-
ches in einem Beteiligungsverhältnis stehen
oder verbunden sind, unmittelbar oder mittelbar
beteiligt.
TÄTIGKEITEN UND BEAUFTRAGUNGEN DER GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER DER EMITTENTIN UND DER GESELLSCHAFTER DER EMITTENTIN ZUM ZEITPUNKT DER PROSPEKTAUFSTELLUNG
VenSol Neue Energien GmbH,
Gesellschafterin der Emittentin
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
Mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan-
lage ist die Emittentin und Anbieterin selbst
beauftragt. Die VenSol Neue Energien GmbH ist
nicht für die Emittentin tätig. Sie hat jedoch ge-
genüber der Emittentin eine Erklärung zur
Übernahme aller Kosten, die im Rahmen der
Erstellung und Billigung dieses Verkaufspros-
pekts anfallen, und aller seit Gründung der Emit-
tentin bis zum 30.06.2016 angefallenen Verwal-
tungskosten abgegeben. Darüber hinaus ist
VenSol Neue Energien GmbH nicht für Unter-
nehmen tätig, die mit dem Vertrieb der emittier-
ten Vermögensanlage beauftragt sind.
Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-
kapital aufnimmt. Die VenSol Neue Energien ist
daher nicht für Unternehmen tätig, die der Emit-
tentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.
Die VenSol Neue Energien GmbH ist nicht für
Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit
der Anschaffung oder Herstellung des Anlage-
objekts der Emittentin (Nachrangdarlehen an die
Windparkgesellschaft) und des Anlageobjekts
der Windparkgesellschaft (Windpark mit fünf
Windenergieanlagen in Dischingen) Lieferungen
oder Leistungen erbringen.
Die VenSol Neue Energien GmbH ist für folgen-
de Unternehmen, die mit der Emittentin nach §
271 des Handelsgesetzbuches in einem Beteili-
gungsverhältnis stehen oder verbunden sind,
tätig, indem sie verschiedene Dienstleistungen
unterschiedlicher Größenordnung im Rahmen
der Finanzierung und Projektierung (Vertrags-
gestaltungen, Abschluss von Lieferverträgen,
der Betriebsführung, Baubetreuung) für diese
Unternehmen erbringt (alle mit Sitz in 87727
Babenhausen):
UGE Altentreptow-West GmbH & Co. KG
Umweltgerechte Energie
VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG
Wind Energy Farming I GmbH & Co. KG
Windpark Riedheim Projekt GmbH & Co. KG
Windpark Wallerdorf Projekt GmbH & Co. KG
Wind Energy Farming II GmbH & Co. KG
Wind Energy Farming III GmbH & Co. KG
Darüber hinaus ist die VenSol Neue Energien
GmbH nicht für Unternehmen tätig, die mit der
Emittentin nach § 271 des Handelsgesetzbu-
ches in einem Beteiligungsverhältnis stehen
oder verbunden sind.
Die VenSol Neue Energien GmbH ist nicht mit
dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage
beauftragt.
Die VenSol Neue Energien GmbH stellt der
Emittentin weder Fremdkapital zur Verfügung,
noch vermittelt ihr Fremdkapital.
Im Zusammenhang mit der Anschaffung oder
Herstellung des Anlageobjekts der Emittentin
(Nachrangdarlehen an die Windparkgesell-
schaft) und des Anlageobjekts der Windparkge-
sellschaft (Windpark mit fünf Wind-
energieanlagen in Dischingen) erbringt die
VenSol Neue Energien GmbH folgende Liefe-
rungen oder Leistungen:
Auf Ebene der Emittentin hat sie eine Erklä-
rung zur Übernahme aller Kosten, die im
Rahmen der Erstellung und Billigung dieses
Verkaufsprospekts anfallen, und aller seit
Gründung der Emittentin bis zum 30.06.2016
angefallenen Verwaltungskosten abgegeben.
Auf Ebene der Windparkgesellschaft erbringt
sie Dienstleistungen im Rahmen der Ver-
tragsgestaltungen, des Abschlusses von Lie-
ferverträgen, der Betriebsführung, der Bau-
betreuung.
Darüber hinaus erbringt die VenSol Neue Ener-
gien GmbH keine Lieferungen oder Leistungen
im Zusammenhang mit der Anschaffung oder
Herstellung des Anlageobjekts der Emittentin
(Nachrangdarlehen an die Windparkgesell-
schaft) und des Anlageobjekts der Windparkge-
sellschaft (Windpark mit fünf Windenergieanla-
gen in Dischingen).
Herr Jürgen Ganz,
Gründungsgesellschafter der Emittentin
Mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan-
lage ist die Emittentin und Anbieterin selbst
beauftragt. Herr Jürgen Ganz ist über seine
Funktion als Geschäftsführer der Komplementä-
rin der Emittentin, der VenSol Beteiligungs
GmbH, für die Emittentin tätig. Darüber hinaus
ist Herr Jürgen Ganz nicht für Unternehmen
42
tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten Ver-
mögensanlage beauftragt sind.
Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-
kapital aufnimmt. Herr Jürgen Ganz ist daher
nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin
Fremdkapital zur Verfügung stellen.
Herr Jürgen Ganz ist für folgende Unternehmen
als Geschäftsführer tätig, die im Zusammen-
hang mit der Anschaffung oder Herstellung des
Anlageobjekts der Emittentin (Nachrangdarle-
hen an die Windparkgesellschaft) und des Anla-
geobjekts der Windparkgesellschaft (Windpark
mit fünf Windenergieanlagen in Dischingen)
Lieferungen oder Leistungen erbringen:
VenSol Neue Energien GmbH (Dienstleis-
tungen für die Windparkgesellschaft im
Rahmen der Vertragsgestaltungen, des Ab-
schlusses von Lieferverträgen, der Betriebs-
führung und der Baubetreuung sowie auf
Ebene der Emittentin Abgabe einer Erklä-
rung zur Übernahme aller Kosten, die im
Rahmen der Erstellung und Billigung dieses
Verkaufsprospekts anfallen, und aller seit
Gründung der Emittentin bis zum 30.06.2016
angefallenen Verwaltungskosten)
VenSol Asset Finance GmbH (Dienstleistun-
gen für die Windparkgesellschaft im Rahmen
der Finanzierung und Besicherung der Wind-
energieanlagen)
Für weitere Unternehmen, die im Zusammen-
hang mit der Anschaffung oder Herstellung des
Anlageobjekts der Emittentin und des Anlageob-
jekts der Windparkgesellschaft Lieferungen oder
Leistungen erbringen, ist Herr Jürgen Ganz
nicht tätig.
Herr Jürgen Ganz ist für folgende Unternehmen,
die mit der Emittentin nach § 271 des Handels-
gesetzbuches in einem Beteiligungsverhältnis
stehen oder verbunden sind, als Geschäftsfüh-
rer tätig (alle mit Sitz in 87727 Babenhausen):
VenSol Neue Energien GmbH
VenSol Beteiligungs GmbH
(Komplementärin der Emittentin)
Die VenSol Neue Energien GmbH ist wiederum
selbst für Unternehmen tätig, die mit der Emit-
tentin nach § 271 des Handelsgesetzbuches in
einem Beteiligungsverhältnis stehen oder ver-
bunden sind (vgl. hierzu die Angaben auf den
Seiten 41f. dieses Verkaufsprospekts). Herr
Jürgen Ganz ist insofern als Geschäftsführer
der VenSol Neue Energien GmbH mittelbar
auch für die dort genannten Unternehmen tätig.
Weiter ist Herr Jürgen Ganz über seine Funktion
als Geschäftsführer der jeweiligen Komplemen-
tärin für folgende Unternehmen, die mit der
Emittentin nach § 271 des Handelsgesetzbu-
ches in einem Beteiligungsverhältnis stehen
oder verbunden sind, tätig (alle mit Sitz in 87727
Babenhausen):
VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG
Wind Energy Farming I GmbH & Co. KG
Wind Energy Farming II GmbH & Co. KG
Wind Energy Farming III GmbH & Co. KG
Darüber hinaus ist Herr Jürgen Ganz nicht für
Unternehmen tätig, die mit der Emittentin nach
§ 271 des Handelsgesetzbuches in einem Betei-
ligungsverhältnis stehen oder verbunden sind.
Herr Jürgen Ganz ist nicht mit dem Vertrieb der
emittierten Vermögensanlage beauftragt, stellt
der Emittentin weder Fremdkapital zur Verfü-
gung, noch vermittelt ihr Fremdkapital und er-
bringt ebenfalls keine Lieferungen oder Leistun-
gen im Zusammenhang mit der Anschaffung
oder Herstellung des Anlageobjekts der Emit-
tentin (Nachrangdarlehen an die Windparkge-
sellschaft) und des Anlageobjekts der Wind-
parkgesellschaft (Windpark mit fünf Windener-
gieanlagen in Dischingen).
VenSol Beteiligungs GmbH,
Gründungsgesellschafterin der Emittentin
und Gesellschafterin der Emittentin
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
Mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan-
lage ist die Emittentin und Anbieterin selbst
beauftragt. Die VenSol Beteiligungs GmbH ist
als Komplementärin ohne Kapitalbeteiligung bei
der Emittentin tätig. Sie übernimmt dabei die
persönliche Haftung und die Geschäftsführung
für die Emittentin. Darüber hinaus ist die VenSol
Beteiligungs GmbH nicht für Unternehmen tätig,
die mit dem Vertrieb der emittierten Vermö-
gensanlage beauftragt sind.
Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-
kapital aufnimmt. Die VenSol Beteiligungs
GmbH ist daher nicht für Unternehmen tätig, die
der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stel-
len.
Die VenSol Beteiligungs GmbH ist nicht für Un-
ternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der
Anschaffung oder Herstellung des Anlageob-
jekts der Emittentin (Nachrangdarlehen an die
Windparkgesellschaft) und des Anlageobjekts
der Windparkgesellschaft (Windpark mit fünf
43
Windenergieanlagen in Dischingen) Lieferungen
oder Leistungen erbringen.
Die VenSol Beteiligungs GmbH ist für folgendes
Unternehmen als Komplementärin (Übernahme
der persönlichen Haftung und Geschäftsfüh-
rung) tätig, das mit der Emittentin nach § 271
des Handelsgesetzbuches in einem Beteili-
gungsverhältnis steht oder verbunden ist (Sitz in
87727 Babenhausen):
VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG
Darüber hinaus ist die VenSol Beteiligungs
GmbH nicht für Unternehmen tätig, die mit der
Emittentin nach § 271 des Handelsgesetzbu-
ches in einem Beteiligungsverhältnis stehen
oder verbunden sind.
Die VenSol Beteiligungs GmbH ist nicht mit dem
Vertrieb der emittierten Vermögensanlage be-
auftragt, stellt der Emittentin weder Fremdkapi-
tal zur Verfügung, noch vermittelt ihr Fremdkapi-
tal und erbringt ebenfalls keine Lieferungen oder
Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaf-
fung oder Herstellung des Anlageobjekts der
Emittentin (Nachrangdarlehen an die Windpark-
gesellschaft) und des Anlageobjekts der Wind-
parkgesellschaft (Windpark mit fünf Windener-
gieanlagen in Dischingen).
7. Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin
und Aufsichtsgremien, etc.
Die Emittentin verfügt über keinen Vorstand
sowie über keine Aufsichtsgremien und Beiräte.
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich da-
her nur auf die Geschäftsführung der Emittentin.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER EMITTENTIN
Namen
Jürgen Ganz und Christian Böhm (nachfolgend
"Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin"
genannt)
Geschäftsanschrift
Marktplatz 2, 87727 Babenhausen
Funktionen bei der Emittentin
Es gibt keine Funktionstrennung bei den Mit-
gliedern der Geschäftsführung der Emittentin.
Keinem Geschäftsführer ist ein bestimmter Ver-
antwortungs- oder Aufgabenbereich zugeordnet.
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige
Gesamtbezüge in Zusammenhang mit der Ver-
mögensanlage
Das Mitglied der Geschäftsführung der Emitten-
tin Jürgen Ganz ist gleichzeitig auch Grün-
dungsgesellschafter der Emittentin. Seine Ge-
winnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige
Gesamtbezüge in Zusammenhang mit der Ver-
mögensanlage als Gründungsgesellschafter
sind deckungsgleich mit denen als Mitglied der
Geschäftsführung der Emittentin und wurden
insofern bereits bei den entsprechenden Pros-
pektangaben aufgeführt (s. Seite 37 dieses Ver-
kaufsprospekts).
Für seine in diesem Verkaufsprospekt aufge-
führten Tätigkeiten (s. "Tätigkeiten und Beauf-
tragungen der Mitglieder der Geschäftsführung
der Emittentin" auf den Seiten 44f. dieses Ver-
kaufsprospekts) erhält das Mitglied der Ge-
schäftsführung der Emittentin Christian Böhm
lediglich von der VenSol Asset Finance GmbH
ein Gehalt. Dieses Gehalt wird jedoch auch
hinsichtlich seiner Höhe unabhängig von der
Vermögensanlage gezahlt und steht insofern
nicht in Zusammenhang mit der Vermögensan-
lage.
Hinsichtlich seiner in diesem Verkaufsprospekt
aufgeführten Beteiligungen (s. "Unmittelbare
und mittelbare Beteiligungen der Mitglieder der
Geschäftsführung der Emittentin" auf den Sei-
ten 45f. dieses Verkaufsprospekts) partizipiert
das Mitglied der Geschäftsführung der Emitten-
tin Christian Böhm seinem jeweiligen Anteil ent-
sprechend an den Ergebnissen dieser Gesell-
schaften. In Zusammenhang mit der Vermö-
gensanlage erzielt von diesen Gesellschaften
lediglich die VenSol Asset Finance GmbH
(Dienstleistungen für die Windparkgesellschaft
im Rahmen der Finanzierung und Besicherung
der Windenergieanlagen) Einnahmen. Hierbei
handelt es sich um eine einmalige Einnahme
44
i.H.v. EUR 450.000, die das Ergebnis der Ven-
Sol Asset Finance GmbH verbessert (vor Be-
rücksichtigung der hiermit in Zusammenhang
stehenden Kosten). Hieran partizipiert das Mit-
glied der Geschäftsführung der Emittentin Chris-
tian Böhm entsprechend seinem unmittelbaren
Anteil mit 50 %.
Die Gesamtsumme der in Zusammenhang mit
der Vermögensanlage stehenden Gewinnbetei-
ligungen, Entnahmerechte und sonstigen Bezü-
ge des Mitglieds der Geschäftsführung der Emit-
tentin Christian Böhm bis zum Ende der Laufzeit
der Vermögensanlage beträgt somit maximal
EUR 225.000.
Darüber hinaus stehen Herrn Christian Böhm in
Zusammenhang mit der Vermögensanlage kei-
ne Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie
keine sonstigen Gesamtbezüge zu, insbesonde-
re keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Auf-
wandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art.
Die Gesamtsumme der in Zusammenhang mit
der Vermögensanlage stehenden Gewinnbetei-
ligungen, Entnahmerechte und sonstigen Bezü-
ge aller Mitglieder der Geschäftsführung der
Emittentin (Herr Christian Böhm, vgl. vorstehen-
de Absätze und Herr Jürgen Ganz, vgl. Seite 37
dieses Verkaufsprospekts) bis zum Ende der
Laufzeit der Vermögensanlage beträgt somit
maximal EUR 454.001.
Führungszeugnisse, ausländische Verurteilun-
gen, Insolvenzverfahren und Aufhebungen von
Erlaubnissen durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungen (BaFin)
In den Führungszeugnissen der Mitglieder der
Geschäftsführung der Emittentin, die zum Zeit-
punkt der Prospektaufstellung nicht älter als
sechs Monate sind, sind keine Eintragungen in
Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat
nach den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbu-
ches, § 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des
Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der
Abgabenordnung enthalten. Beide Mitglieder
der Geschäftsführung der Emittentin sind zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung deutsche
Staatsangehörige. Ausländische Verurteilungen
wegen einer Straftat, die mit den in Satz 1 ge-
nannten Straftaten vergleichbar ist, liegen nicht
vor.
Über das Vermögen der Mitglieder der Ge-
schäftsführung der Emittentin wurde innerhalb
der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren
eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emit-
tentin waren innerhalb der letzten fünf Jahre
nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft
tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfah-
ren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen
wurde.
In Bezug auf die Mitglieder der Geschäftsfüh-
rung der Emittentin bestehen keine Aufhebun-
gen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankge-
schäften oder zur Erbringung von Finanzdienst-
leistungen durch die BaFin. Eine solche wurde
bisher auch nicht beantragt oder erteilt.
TÄTIGKEITEN UND BEAUFTRAGUNGEN DER MITGLIEDER DER GESCHÄFTS-FÜHRUNG DER EMITTENTIN
Mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögens-
anlage ist die Emittentin und Anbieterin selbst
betraut. Die Mitglieder der Geschäftsführung der
Emittentin sind über ihre jeweilige Funktion als
Geschäftsführer der Komplementärin der Emit-
tentin, der VenSol Beteiligungs GmbH, für die
Emittentin tätig. Darüber hinaus sind die Mitglie-
der der Geschäftsführung der Emittentin nicht
für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der
angebotenen Vermögensanlage betraut sind
Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-
kapital aufnimmt. Die Mitglieder der Geschäfts-
führung der Emittentin sind daher nicht für Un-
ternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital
zur Verfügung stellen.
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emit-
tentin sind für folgende Unternehmen als Ge-
schäftsführer tätig, die im Zusammenhang mit
der Anschaffung oder Herstellung des Anlage-
objekts der Emittentin (Nachrangdarlehen an die
Windparkgesellschaft) und des Anlageobjekts
der Windparkgesellschaft (Windpark mit fünf
Windenergieanlagen in Dischingen) Lieferungen
oder Leistungen erbringen
VenSol Neue Energien GmbH (Dienstleis-
tungen für die Windparkgesellschaft im
Rahmen der Vertragsgestaltungen, des Ab-
schlusses von Lieferverträgen, der Betriebs-
führung und der Baubetreuung sowie auf
Ebene der Emittentin Abgabe einer Erklä-
rung zur Übernahme aller Kosten, die im
Rahmen der Erstellung und Billigung dieses
Verkaufsprospekts anfallen, und aller seit
Gründung der Emittentin bis zum 30.06.2016
angefallenen Verwaltungskosten)
VenSol Asset Finance GmbH (Dienstleistun-
gen für die Windparkgesellschaft im Rahmen
45
der Finanzierung und Besicherung der Wind-
energieanlagen)
Für weitere Unternehmen, die im Zusammen-
hang mit der Anschaffung oder Herstellung des
Anlageobjekts der Emittentin und des Anlageob-
jekts der Windparkgesellschaft Lieferungen oder
Leistungen erbringen, sind die Mitglieder der
Geschäftsführung der Emittentin nicht tätig.
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emit-
tentin sind für folgende Unternehmen, die mit
der Emittentin nach § 271 des Handelsgesetz-
buches in einem Beteiligungsverhältnis stehen
oder verbunden sind, als Geschäftsführer tätig
(alle mit Sitz in 87727 Babenhausen):
VenSol Neue Energien GmbH
VenSol Beteiligungs GmbH
(Komplementärin der Emittentin)
Die VenSol Neue Energien GmbH ist wiederum
selbst für Unternehmen tätig, die mit der Emit-
tentin nach § 271 des Handelsgesetzbuches in
einem Beteiligungsverhältnis stehen oder ver-
bunden sind (vgl. hierzu die Angaben auf Seite
41 dieses Verkaufsprospekts). Die Mitglieder
der Geschäftsführung der Emittentin sind inso-
fern als Geschäftsführer der VenSol Neue
Energien GmbH mittelbar auch für die dort ge-
nannten Unternehmen tätig.
Weiter sind die Mitglieder der Geschäftsführung
der Emittentin über ihre Funktion als Geschäfts-
führer der jeweiligen Komplementärin für fol-
gende Unternehmen, die mit der Emittentin
nach § 271 des Handelsgesetzbuches in einem
Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden
sind, tätig (alle mit Sitz in 87727 Babenhausen):
VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG
Wind Energy Farming I GmbH & Co. KG
Wind Energy Farming II GmbH & Co. KG
Wind Energy Farming III GmbH & Co. KG
Darüber hinaus sind die Mitglieder der Ge-
schäftsführung der Emittentin nicht für Unter-
nehmen tätig, die mit der Emittentin nach § 271
des Handelsgesetzbuches in einem Beteili-
gungsverhältnis stehen oder verbunden sind.
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emit-
tentin sind nicht selbst mit dem Vertrieb der
emittierten Vermögensanlage beauftragt, stellen
der Emittentin weder Fremdkapital zur Verfü-
gung, noch vermitteln ihr Fremdkapital und er-
bringen ebenfalls keine Lieferungen oder Leis-
tungen im Zusammenhang mit der Anschaffung
oder Herstellung des Anlageobjekts der Emit-
tentin (Nachrangdarlehen an die Windparkge-
sellschaft) und des Anlageobjekts der Wind-
parkgesellschaft (Windpark mit fünf Windener-
gieanlagen in Dischingen).
UNMITTELBARE UND MITTELBARE BETEILIGUNGEN DER MITGLIEDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER EMITTENTIN
Das Mitglied der Geschäftsführung der Emitten-
tin Jürgen Ganz ist gleichzeitig auch Grün-
dungsgesellschafter der Emittentin. Seine un-
mittelbaren und mittelbaren Beteiligungen wur-
den insofern bereits bei den entsprechenden
Prospektangaben aufgeführt (s. Seiten 39f. die-
ses Verkaufsprospekts unter "Unmittelbare und
mittelbare Beteiligungen der Gründungsgesell-
schafter…" Unterpunkt "Herr Jürgen Ganz,
Gründungsgesellschafter der Emittentin"). Die
nachfolgenden Ausführungen werden an dieser
Stelle insofern nur für das Mitglied der Ge-
schäftsführung der Emittentin Christian Böhm
getätigt.
Mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögens-
anlage ist die Emittentin und Anbieterin selbst
betraut. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
ist Herr Christian Böhm weder unmittelbar noch
mittelbar an der Emittentin oder an anderen
Unternehmen, die mit dem Vertrieb der angebo-
tenen Vermögensanlage betraut sind, beteiligt.
Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-
kapital aufnimmt. Zum Zeitpunkt der Prospek-
taufstellung ist Herr Christian Böhm daher we-
der unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen
beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital zur
Verfügung stellen.
Herr Christian Böhm ist an folgendem Unter-
nehmen, das im Zusammenhang mit der An-
schaffung oder Herstellung des Anlageobjekts
der Emittentin (Nachrangdarlehen an die Wind-
parkgesellschaft) und des Anlageobjekts der
Windparkgesellschaft (Windpark mit fünf Wind-
energieanlagen in Dischingen) Lieferungen oder
Leistungen erbringt, unmittelbar beteiligt (in
Klammern die Höhe der Beteiligung am Stamm-
kapital in %):
VenSol Asset Finance GmbH (50 %)
(Dienstleistungen für die Windparkgesell-
schaft im Rahmen der Finanzierung und Be-
sicherung der Windenergieanlagen)
An weiteren Unternehmen, die Lieferungen oder
Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaf-
fung oder Herstellung des Anlageobjekts der
46
Emittentin oder des Anlageobjekts der Wind-
parkgesellschaft erbringen, ist Herr Christian
Böhm zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
weder unmittelbar noch mittelbar in wesentli-
chem Umfang beteiligt.
Herr Christian Böhm ist zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung an den folgenden Unter-
nehmen, die mit der Emittentin nach § 271 des
Handelsgesetzbuches in einem Beteiligungs-
verhältnis stehen oder verbunden sind, unmit-
telbar oder mittelbar wie folgt beteiligt (alle mit
Sitz in 87727 Babenhausen):
Unmittelbare Beteiligung (in Klammern die Höhe
der Beteiligung am Kommanditkapital in %):
VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG 5 %
Mittelbare Beteiligung über die 50 %-Beteiligung
an der VenSol Zweite Beteiligungs GmbH, die
als Komplementärin ohne Kapitalbeteiligung an
folgenden Unternehmen beteiligt ist:
Wind Energy Farming I GmbH & Co. KG
Wind Energy Farming II GmbH & Co. KG
Wind Energy Farming III GmbH & Co. KG
An weiteren Unternehmen, die mit der Emitten-
tin bzw. der Anbieterin nach § 271 des Han-
delsgesetzbuches in einem Beteiligungsverhält-
nis stehen oder verbunden sind, ist Herr Christi-
an Böhm zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
weder unmittelbar noch mittelbar in wesentli-
chem Umfang beteiligt.
47
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Emittentin
1. Allgemeine Anmerkungen zum Jahresabschluss zum 31.12.2015
Die Emittentin ist nicht zur Aufstellung eines
Konzernabschlusses verpflichtet, entsprechend
wurde auch kein solcher erstellt. Nachfolgend
wird der letzte nach den §§ 24 und 25 des Ver-
mögensanlagengesetzes aufgestellte und ge-
prüfte Jahresabschluss und Lagebericht zum
31.12.2015 wiedergegeben, der von den Ge-
schäftsführern der Emittentin, Herr Jürgen Ganz
und Herr Christian Böhm, am 15.06./24.06.2016
unterzeichnet wurde.
Die Firma der Emittentin (VenSol Bürgerbeteili-
gung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG)
lautete zum Stichtag noch Windpark VenSol II
GmbH & Co. KG.
2. Jahresabschluss zum 31.12.2015
48
49
"Anhang zum 31. Dezember 2015
der Firma Windpark VenSol II GmbH & Co. KG, Babenhausen
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für kleine Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB in Verbindung mit § 264a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesell-schaft als klein einzustufen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfah-ren gegliedert.
Von den Erleichterungen des § 274 a HGB i. V. m. § 264 a HGB wird teilweise Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Forderungen wurden mit dem Nennwert bewertet. Sofern der Tageswert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzah-lungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Personen der Bilanz
Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 €.
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 0,00 €.
Es bestanden Darlehensverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von 500,00 €.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Jürgen Ganz, Babenhausen, Gesellschafter-Geschäftsführer der VenSol Beteiligungs-GmbH und Herrn Christian Böhm, Fremdgeschäftsführer.
Vergütungen an Mitglieder der Unternehmensorgane wurden keine gewährt.
Sowohl die kaufmännische als auch die technische Betriebsführung erfolgte durch der Gesellschaft
nahestehende Unternehmen. Eine Vergütung wurde im Geschäftsjahr keine vereinbart.
Folgende Gesellschaft ist persönlich haftender Gesellschafter: Name VenSol Beteiligungs GmbH Sitz Babenhausen Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Das Haftkapital der Kommanditisten beläuft sich auf € 1.000,00, welches vollständig erbracht wurde.
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar in Höhe von 2.750 EUR trägt infolge eines Kostenübernahmevertrags vom 13.06.2016 die Kommanditistin VenSol Neue Energien GmbH. Das Gesamthonorar gliedert sich wie folgt:
a) Abschlussprüferleistungen 2.750,00 € b) andere Beratungsleistungen 0,00 € c) Steuerberatungsleistungen 0,00 € d) Sonstige Leistungen 0,00 €"
"Lagebericht Wirtschaftsjahr 2015
der Firma Windpark VenSol II GmbH & Co. KG
I. Grundlagen des Unternehmens
1. Firma und Sitz
Die Gesellschaft führt die Firma: Windpark VenSol II GmbH & Co. KG. Sitz der Gesellschaft ist 87727 Babenhausen, Marktplatz 2.
2. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Planung, Errichtung, der Erwerb, Betrieb, die Erneuerung und die Veräußerung von Windenergieanlagen in Deutschland mit allen dazugehörigen Berechtigungen und Nebenanlagen sowie die Erzeugung elektrischen Stroms und dessen Verkauf bzw. Vermarktung.
50
3. Gesellschaftsstruktur des Unternehmens
Die Firma wird als GmbH & Co. KG geführt. Die Komplementärgesellschaft ist die VenSol Beteiligungs-GmbH, die nicht am Unternehmen beteiligt ist, und alleiniger Kommanditist ist die VenSol Neue Ener-gien GmbH, die mit 1.000,00 Euro an der Gesellschaft beteiligt ist. Gesellschafter -Geschäftsführer der Haftungs-GmbH ist Herr Jürgen Ganz; Fremd-Geschäftsführer ist Herr Christian Böhm.
II. Wirtschaftsbericht
1. Geschäftsverlauf
Im Wirtschaftsjahr 2015 wurden keine Umsätze erzielt. Aufwendungen wurden im Rahmen der ge-wöhnlichen Geschäftstätigkeit in geringen Maßen, wie Beiträge, Kontogebühren etc. getätigt. Insge-samt wurden nur wenige Geschäftsvorfälle ausgeübt; dies führte zu einem Verlust von 165,46 Euro.
2. Lage
Aufgrund der geringen wirtschaftlichen Betätigung ist in der Gesellschaft noch nicht viel passiert. Durch die geringen Aufwendungen der letzten Jahre wurde die Kommanditeinlage von 1.000,00 Euro aufge-braucht und ein negatives Kapitalkonto von ./. 75,72 Euro geschaffen.
Zusätzliche Angaben gem. § 24 Abs. 1 S. 3 VermAnlG: Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weder feste noch variable Vergütungen vom Emittenten ge-zahlt. Gewinnbeteiligungen an die Komplementärin (1 Begünstigte) wurden nicht ausgezahlt. Die Kom-plementärin ist am Gewinn nicht beteiligt. An Risktaker (sog. Führungskräfte und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich au f das Risikoprofil des Emittenten auswirkt) wurden keine Vergütungen bezahlt. Zum Bilanzstichtag bestan-den keine entsprechenden Verträge.
3. Prognosebericht
Die Gesellschaft wird zunächst in diesem wirtschaftlichen Rahmen weitergeführt und zum 06.06.2016 umfirmiert zur VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG. Danach sollen die im Punkt 2 genannten Unternehmensziele weiter verfolgt werden. Das negative Kapitalkonto wird durch die Ertragslage der Folgejahre und Einlageverpflichtung des Kommanditisten 2016 ausgeglichen.
III. Chancen- und Risikobericht
Aufgrund der geringen Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens wurden bisher noch keine Investitionen getätigt, die Aufnahme von 500,00 Darlehen bei der VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG, Babenhau-sen, kann spätestens mit den zu erwartenden Einlagen in 2016 zurückgezahlt werden. Aufgrund der Errichtung des Windparks Dischingen ist mit einer positiven Ertragslage für die Zukunft zu rechnen.
IV. Nachtragsbericht
Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten."
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Ich versichere nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf ein-
schließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen
und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Babenhausen, den 24. Juni 2016
Christian Böhm Jürgen Ganz
51
3. Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015
Der Jahresabschluss der Emittentin zum
31.12.2015 ist von dem Wirtschaftsprüfer
Alexander Heine, Aurbacherstrasse 2, 81541
München, geprüft und mit einem uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk versehen wor-
den, der von ihm am 24.06.2016 unterzeichnet
wurde und wie folgt lautet:
"An die Windpark VenSol II GmbH & Co. KG
[vorherige Firma der VenSol Bürgerbeteiligung
Windpark Dischingen GmbH & Co. KG]
Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang unter Einbeziehung der Buchführung
und den Lagebericht – der Windpark VenSol II
GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 geprüft.
Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße
Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen
und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkon-
ten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die Buchführung und die Aufstellung von Jah-
resabschluss und Lagebericht nach den deut-
schen handelsrechtlichen Vorschriften unter
Berücksichtigung der Vorschriften des Vermö-
gensanlagengesetzes (VermAnlG) und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschafts-
vertrages liegen in der Verantwortung der ge-
setzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber
hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung
von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Ent-
nahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von mir durchgeführten Prüfung eine Beurtei-
lung über den Jahresabschluss unter Einbezie-
hung der Buchführung und über den Lagebe-
richt abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach
§ 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beach-
tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom-
men. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Ver-
stöße, die sich auf die Darstellung des durch
den Jahresabschluss unter Beachtung der an-
zuwendenden Rechnungslegungsvorschriften
und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden
die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
der Gesellschaft sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rech-
nungslegungsbezogenen internen Kontrollsys-
tems sowie Nachweise für die Angaben in Jah-
resabschluss und Lagebericht überwiegend auf
der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasste die Beurteilung der angewandten Bi-
lanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter so-
wie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von
Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen
zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25
Abs. 3 VermAnlG habe ich auf Basis einer Prü-
fung des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems und von aussagebezogenen
Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von
Stichproben beurteilt. Ich bin der Auffassung,
dass meine Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 den ge-
setzlichen Vorschriften und ergänzenden Be-
stimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach
meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnen Erkenntnisse ist die Zuweisung von
Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen
zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesent-
lichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss und vermittelt insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage der Gesellschaft und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
München, den 24.06.2016
[gez. Alexander Heine]
Alexander Heine [Siegel]
Wirtschaftsprüfer"
52
4. Zwischenübersicht zum 30.09.2016
Ertragslage/Gewinn-und Verlustrechnung in EUR 01.01. - 30.09.
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 2016
Sonstige betriebliche Erträge 1.183
1. Kostenerstattungen durch Gesellschafter 1.183
Sonstige betriebliche Aufwendungen 124
2. Sonstige Verwaltungskosten 124
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 1.060
Finanzlage/Cash-Flow-Rechnung in EUR 01.01. - 30.09.
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 2016
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -124
3. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 1.060
4. Korrektur Forderungen Kostenerstattung -1.183
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 2.500
5. Kapitaleinzahlung 3.000
6. Tilgungen sonstige Darlehen -500
Cash Flow aus Investitionstätigkeit 0
kumulierte Liquidität zum Anfang des Jahres 424
Veränderung liquider Mittel 2.376
kumulierte Liquidität zum 30.08.2016 2.801
Vermögenslage/Bilanz in EUR
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 30.09.2016
Aktiva
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen gegenüber Gesellschaftern 1.408
II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.801
Summe 4.209
Passiva
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteil der Kommanditistin 4.000
II. Ergebnissonderkonto -16
B. Sonstige Verbindlichkeiten
I. Sonstige Verbindlichkeiten 225
Summe 4.209
53
ERLÄUTERUNGEN ZUR ZWISCHENÜBERSICHT PER 30.09.2016
Die vorstehende Zwischenübersicht gibt den
vorläufig festgestellten Stand der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Emittentin zum
30.09.2016 wieder. Im Zusammenhang mit der
gegen Jahresende anstehenden Vorbereitung
des Jahresabschlusses 2016 können sich Be-
wertungen einzelner Positionen ggf. noch leicht
ändern. Die Emittentin hat die Zwischenüber-
sicht nicht durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen
lassen. Nach dem Stichtag der Zwischenüber-
sicht sind bis zum Zeitpunkt der Aufstellung
dieses Verkaufsprospekts keine wesentlichen
Änderungen der darin enthaltenen Angaben
eingetreten.
Die Ertragslage des Betrachtungszeitraums ist
gekennzeichnet von einem sonstigen betriebli-
chen Ertrag, bei dem es sich um eine Erstattung
der bis zum 30.06.2016 aufgelaufenen Kosten
der Emittentin durch die VenSol Neue Energien
GmbH handelt, sowie allgemeinen Verwaltungs-
kosten. Es ergibt sich der ausgewiesene
Jahresüberschuss zum Stichtag.
Die Finanzlage des Betrachtungszeitraums zeigt
Zahlungsflüsse aufgrund der o.a. Verwaltungs-
kosten, eine Kapitaleinzahlung der Kommandi-
tistin VenSol Neue Energien GmbH sowie die
Tilgung eines Darlehens. Es ergibt sich die aus-
gewiesene Veränderung der liquiden Mittel so-
wie auf Basis des Standes der Liquidität zum
Anfang des Jahres die ausgewiesene kumulierte
Liquidität zum Stichtag.
Die Vermögenslage zum Stichtag zeigt auf der
Aktivseite Forderungen gegenüber Gesellschaf-
tern aufgrund der o.a. Kostenerstattung sowie
ein Bankguthaben. Die Passivseite ist gekenn-
zeichnet von dem insgesamt eingezahlten Kapi-
talanteil der Kommanditistin VenSol Neue Ener-
gien GmbH und einer Umsatzsteuerverbindlich-
keit.
5. Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und
die Geschäftsaussichten
Geschäftsentwicklung der Emittentin seit
01.01.2016
Die Aufnahme des Tätigkeitsbereichs der Emit-
tentin, die Vergabe eines Nachrangdarlehens an
die Windpark Dischingen GmbH & Co. KG
(Windparkgesellschaft), erfolgt erst nach dem
Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufspros-
pekts, wobei der entsprechende Nachrangdar-
lehensvertrag bereits am 29.06.2016 geschlos-
sen wurde. Der jüngste Geschäftsgang zeigt
daher keine wesentlichen Aktivitäten, sämtliche
weiteren Geschäftsvorfälle nach Schluss des
Geschäftsjahres 2015 werden in der vorstehen-
den Zwischenübersicht zum 30.09.2016 aufge-
führt bzw. in den Erläuterungen dazu erwähnt.
Geschäftsaussichten für das laufende Ge-
schäftsjahr 2016
Die Emittentin erwartet die Zeichnung des ma-
ximalen Gesamtbetrags der Vermögensanlage
i.H.v. EUR 1.000.000 durch die Anleger bis zum
Ende des Jahres 2016. Sie geht dabei von einer
gleichmäßigen Zeichnung innerhalb des Zeit-
raums zwischen Beginn des öffentlichen Ange-
bots und dem 31.12.2016 aus.
Die Emittentin hat vor, die Nettoeinnahmen aus
dem Vermögensanlagen-Angebot sukzessive
nach jeweiligem Eingang der Nachrangdarle-
hensauszahlungen durch die Anleger dazu zu
nutzen, der Windparkgesellschaft einzelne
Nachrangdarlehenstranchen des vertraglich
bereits fest vereinbarten Nachrangdarlehens
anzudienen.
Im Geschäftsjahr 2016 erwartet die Emittentin
hieraus Zinserträge i.H.v. EUR 2.500, die zwar
den erwarteten Zinsaufwand i.H.v. EUR 2.083
für die Nachrangdarlehen der Anleger überstei-
gen, jedoch die prognostizierten sonstigen be-
trieblichen Aufwendungen voraussichtlich noch
nicht abdecken können. Die Emittentin erwartet
insofern einen Verlust i.H.v. EUR 1.565 für das
Geschäftsjahr 2016. Ab dem Folgejahr werden
jedoch bis zum Ende der Laufzeit der Vermö-
gensanlage Jahresüberschüsse zwischen ca.
EUR 350 und ca. EUR 500 erwartet.
54
6. Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (Prognosen)
Ertragslage/Gewinn-und Verlustrechnung in EUR (Prognose) 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12.
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 2016 2017
Sonstige betriebliche Erträge 1.183 0
1. Kostenerstattungen durch Gesellschafter 1.183 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.165 4.520
2. Jahresabschluss 2.000 2.010
3. Haftungsvergütung 208 500
4. Sonstige Verwaltungskosten 957 2.010
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.500 30.000
5. Zinsertrag Nachrangdarlehen Windparkgesellschaft 2.500 30.000
Zinsen und ähnlich Aufwendungen 2.083 25.000
6. Zinsaufwand Nachrangdarlehen Anleger 2.083 25.000
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.565 480
Finanzlage/Cash-Flow-Rechnung in EUR (Prognose) 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12.
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 2016 2017
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -1.982 -4.520
7. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.565 480
8. Korrektur Zinsertrag -2.500 -30.000
9. Korrektur Zinsaufwand 2.083 25.000
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 1.002.500 -2.083
10. Kapitaleinzahlung 3.000 0
11. Tilgungen sonstige Darlehen -500 0
12. Aufnahme Nachrangdarlehen Anleger 1.000.000 0
13. Tilgungen Nachrangdarlehen Anleger 0 0
14. Zinszahlung Nachrangdarlehen Anleger 0 -2.083
Cash Flow aus Investitionstätigkeit -1.000.000 25.000
15. Investition Windparkgesellschaft -1.000.000 0
16. Tilgungen Nachrangdarlehen Windparkgesellschaft 0 0
17. Zinseinnahmen Nachrangdarlehen Windparkgesellschaft 0 25.000
kumulierte Liquidität zum Anfang des Jahres 424 942
Veränderung liquider Mittel 518 18.397
kumulierte Liquidität zum Ende des Jahres 942 19.339
Vermögenslage/Bilanz in EUR (Prognose)
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 31.12.2016 31.12.2017
Aktiva
A. Anlagevermögen
I. Sonstige Ausleihungen
(Nachrangdarlehen Windparkgesellschaft) 1.000.000 1.000.000
B. Umlaufvermögen
I. Sonstige Vermögensgegenstände (Zinsforderungen) 2.500 7.500
II. Guthaben bei Kreditinstituten 942 19.339
Summe 1.003.442 1.026.839
Passiva
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteil der Kommanditistin 4.000 4.000
gezeichnetes Kapital 40.000 40.000
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -36.000 -36.000
II. Ergebnissonderkonto -2.641 -2.161
B. Sonstige Verbindlichkeiten
I. Nachrangdarlehen Anleger 1.000.000 1.000.000
II. Zinsverbindlichkeiten gegenüber Anlegern 2.083 25.000
Summe 1.003.442 1.026.839
55
01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12.
2018 2019 2020 2021 2022 2023
0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
4.540 4.560 4.581 4.601 4.622 4.642
2.020 2.030 2.040 2.051 2.061 2.071
500 500 500 500 500 500
2.020 2.030 2.040 2.051 2.061 2.071
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000
25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000
25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000
460 440 419 399 378 358
01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12.
2018 2019 2020 2021 2022 2023
-4.540 -4.560 -4.581 -4.601 -4.622 -4.642
460 440 419 399 378 358
-30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000
25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000
-25.000 -25.000 -25.000 -25.000 -25.000 -1.050.000
0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 -1.000.000
-25.000 -25.000 -25.000 -25.000 -25.000 -50.000
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 1.037.500
0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 1.000.000
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 37.500
19.339 19.799 20.238 20.658 21.057 21.435
460 440 419 399 378 -17.142
19.799 20.238 20.658 21.057 21.435 4.293
31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023
1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 0
7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 0
19.799 20.238 20.658 21.057 21.435 4.293
1.027.299 1.027.738 1.028.158 1.028.557 1.028.935 4.293
4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000
-36.000 -36.000 -36.000 -36.000 -36.000 -36.000
-1.701 -1.262 -842 -443 -65 293
1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 0
25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 0
1.027.299 1.027.738 1.028.158 1.028.557 1.028.935 4.293
56
ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE (PROGNOSEN)
Bei vorstehender Darstellung der voraussichtli-
chen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Emittentin handelt es sich um Prognosen. Prog-
nosen jeglicher Art sind kein verlässlicher Indi-
kator für die künftige tatsächliche Wertentwick-
lung der Vermögensanlage.
Ertragslage (Prognose)
Sonstige betriebliche Erträge
Es handelt sich bei dieser ausschließlich im
Jahr 2016 anfallenden Position um eine Erstat-
tung der bis zum 30.06.2016 aufgelaufenen
Kosten der Emittentin durch die VenSol Neue
Energien GmbH.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Position beinhaltet die kalkulierten Kosten
für die Prüfung des Jahresabschlusses i.H.v.
EUR 2.000 p.a., die vertraglich vereinbarte Haf-
tungsvergütung i.H.v. EUR 500 p.a. sowie die
kalkulierten sonstigen Verwaltungskosten wie
z.B. Buchhaltung etc. i.H.v. insgesamt EUR
2.000 p.a. Bis auf die Haftungsvergütung wer-
den sämtliche Positionen ab dem Jahr 2017
kalkulatorisch um 0,50 % p.a. gesteigert.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die Position beinhaltet die ertragswirksamen
Zinsen aus der Gewährung des Nachrangdarle-
hens i.H.v. EUR 1.000.000 (volle Höhe prognos-
tiziert zum 31.12.2016) an die Windparkgesell-
schaft. Für die gesamte Laufzeit der Vermö-
gensanlage wurde ein Zinssatz von 3,0 % p.a.
vereinbart.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Enthalten in dieser Position sind die aufwands-
wirksamen Zinsen für die durch die Anleger
gewährten Nachrangdarlehen i.H.v. insgesamt
EUR 1.000.000 (volle Höhe prognostiziert zum
31.12.2016). Für die gesamte Laufzeit der Ver-
mögensanlage wurde ein Zinssatz von 2,5 %
p.a. vereinbart.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Der Jahresüberschuss bzw. –fehlbetrag stellt
die Summe alle ertragswirksamen Geschäfts-
vorfälle (Erträge und Aufwendungen) der jewei-
ligen Jahre dar.
Finanzlage (Prognose)
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
setzt sich aus dem Jahresüberschuss bzw.
–fehlbetrag (vgl. vorstehende Erläuterungen zur
prognostizierten Ertragslage) und den Korrektu-
ren der Zinserträge und –aufwendungen zu-
sammen. Dabei werden die ertrags- bzw. auf-
wandswirksamen Zinsen aus dem Cash Flow
aus laufender Geschäftstätigkeit herausgerech-
net, während sich die liquiditätswirksamen Zins-
zahlungen beim Cash Flow aus Finanzie-
rungstätigkeit bzw. aus Investitionstätigkeit
auswirken (s. dort).
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit setzt
sich im Wesentlichen aus der Kapitaleinzahlung
der Kommanditistin VenSol Neue Energien
GmbH im Jahr 2016 i.H.v. EUR 3.000, dem
Zufluss aus den von den Anlegern gewährten
Nachrangdarlehen i.H.v. EUR 1.000.000 (volle
Höhe prognostiziert zum 31.12.2016) bzw. de-
ren Rückzahlung an die Anleger (vereinfachend
trotz ggf. späterem Abgang von bis zu 15 Bank-
arbeitstagen zum 31.12.2023 prognostiziert)
und den für diese Nachrangdarlehen zu zahlen-
den Zinsen zusammen.
Die liquiditätswirksame Zahlung der Zinsen er-
folgt vertragsgemäß jährlich nachschüssig bis
zum 15.03. für das vorangegangene Kalender-
jahr, erstmals zum 15.03.2017. Bei der Rück-
zahlung der Nachrangdarlehen noch offene
Zinsen werden prognosegemäß zusammen mit
der Rückzahlung der Nachrangdarlehen gezahlt.
Weiter ist im Jahr 2016 die schon in der Zwi-
schenübersicht zum 30.09.2016 aufgeführte
Tilgung eines Darlehens i.H.v. EUR 500 enthal-
ten.
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
Der Cash Flow aus Investitionsstätigkeit setzt
sich aus dem Abfluss des der Windparkgesell-
schaft gewährten Nachrangdarlehens i.H.v.
EUR 1.000.000 (volle Höhe prognostiziert zum
31.12.2016) bzw. dessen Rückzahlung (verein-
fachend trotz ggf. späterem Zufluss von bis zu
10 Bankarbeitstagen zum 31.12.2023 prognos-
tiziert) und den für dieses Nachrangdarlehen zu
erhaltenen Zinsen zusammen.
57
Der liquiditätswirksame Erhalt der Zinsen erfolgt
vertragsgemäß quartalsweise nachschüssig
innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Ende
des vorangegangenen Kalenderquartals, erst-
mals jedoch im Januar 2017 für den bis zum
31.12.2016 aufgelaufenen Zeitraum. Bei Rück-
zahlung des Nachrangdarlehens noch offene
Zinsen werden prognosegemäß zusammen mit
der Rückzahlung des Nachrangdarlehens erhal-
ten.
Kumulierte Liquidität zum Anfang des Jahres
Unter dieser Position ist die Liquiditätsreserve
zum Ende des jeweiligen Vorjahres aufgeführt.
Veränderung der liquiden Mittel
Die Veränderung der liquiden Mittel ergibt sich
aus dem Saldo der drei Cash Flows des jeweili-
gen Jahres.
Kumulierte Liquidität zum Ende des Jahres
Die kumulierte Liquidität zum Ende des Jahres
stellt die Summe aus der kumulierten Liquidität
zum Anfang des jeweiligen Jahres und der Ver-
änderung der liquiden Mittel im jeweiligen Jahr
dar.
Vermögenslage (Prognose)
A. Anlagevermögen
Das Anlagevermögen besteht bis Ende 2023
aus dem der Windparkgesellschaft gewährten
Nachrangdarlehen ("Sonstige Ausleihungen")
i.H.v. EUR 1.000.000 (volle Höhe prognostiziert
zum 31.12.2016).
B. Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen besteht aus dem jeweili-
gen Guthaben bei Kreditinstituten und den je-
weiligen Forderungen gegenüber der Windpark-
gesellschaft aus Zinsen für das letzte Quartal
des jeweiligen Vorjahres.
A. Eigenkapital
Das Eigenkapital beinhaltet die eingezahlten
Kapitalanteile der Kommanditistin VenSol Neue
Energien GmbH (Saldo aus dem gezeichneten
Kapital und den nicht eingeforderten ausste-
henden Einlagen) und die kumulierten Jahres-
ergebnisse.
B. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich aus
den von Anlegern gewährten Nachrangdarlehen
i.H.v. EUR 1.000.000 (volle Höhe prognostiziert
zum 31.12.2016) und den Verbindlichkeiten
gegenüber den Anlegern aus Zinsen für das
jeweilige Vorjahr zusammen.
58
Angaben über die Anbieterin, die Prospekt-
verantwortliche und sonstige Personen
1. Anbieterin und Prospektverantwortliche
Anbieterin und Prospektverantwortliche ist die
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen
GmbH & Co. KG, somit die Emittentin selbst.
Hinsichtlich dieser Gesellschaft wird insofern auf
die Angaben auf den Seiten 25ff. dieses Ver-
kaufsprospekts ("Rechtliche Angaben über die
Emittentin…") verwiesen, insbesondere auf die
Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsfüh-
rung der Emittentin, Anbieterin und Prospekt-
verantwortlichen, Herr Christian Böhm und Herr
Jürgen Ganz, auf den Seiten 43ff. ("7. Angaben
über die Mitglieder der Geschäftsführung der
Emittentin und Aufsichtsgremien").
2. Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur
Im Rahmen dieser Vermögensanlage wurde
weder ein Treuhänder noch ein Mittelverwen-
dungskontrolleur beauftragt. Insofern können
diesem Verkaufsprospekt keine entsprechenden
Verträge beigefügt werden, ebenso sind Anga-
ben bzgl. dieser Personen nicht möglich.
3. Sonstige Personen
Außer den nach der Vermögensanlagen-
Verkaufsprospektverordnung angabepflichtigen
Personen, zu denen dieser Verkaufsprospekt
ausführliche Angaben enthält, haben keine
sonstigen Personen die Herausgabe oder den
Inhalt dieses Verkaufsprospekts oder die Abga-
be oder den Inhalt des Angebots der Vermö-
gensanlage wesentlich beeinflusst.
59
Vertragsunterlagen
1. Nachrangdarlehensvertrag
zwischen
der auf der Zeichnungserklärung als Anle-
ger/Nachrangdarlehensgeber angegebenen
Person (nachfolgend "Anleger/Nachrang-
darlehensgeber" genannt)
und
der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark
Dischingen GmbH & Co. KG, Babenhausen
(nachfolgend "Emittentin/Nachrangdarlehens-
nehmerin" genannt), vertreten durch ihre Kom-
plementärin, die VenSol Beteiligungs GmbH,
Babenhausen, diese wiederum vertreten durch
die Geschäftsführer Christian Böhm, Ulm, und
Jürgen Ganz, Babenhausen,
gemeinsam nachfolgend "die Parteien" ge-
nannt.
PRÄAMBEL
Bei dem Nachrangdarlehen handelt es sich um
eine von der Emittentin/Nachrangdarlehens-
nehmerin als Emittentin und Anbieterin angebo-
tene Vermögensanlage im Sinne des § 1 Abs. 2
Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), für
die gem. den §§ 6ff. VermAnlG der Verkaufs-
prospekt "Bürgerbeteiligung Windpark
Dischingen" vom 22.11.2016 erstellt wurde.
Dieser enthält ab Seite 63 ein Muster der dem
Verkaufsprospekt darüber hinaus beiliegenden
Zeichnungserklärung (nachfolgend "Zeich-
nungserklärung" genannt), welche insbeson-
dere das Angebot des Anlegers/Nachrang-
darlehensgebers an die Emittentin/Nachrang-
darlehensnehmerin über die Gewährung eines
Nachrangdarlehens auf Basis dieses Nachrang-
darlehensvertrags umfasst und darüber hinaus
die gesetzlichen Pflichtangaben gem. § 312d
BGB i.V.m. Artikel 246b § 2 Abs. 1 und Arti-
kel 246b § 1 Abs. 1 EGBGB und eine Wider-
rufsbelehrung für den Anleger/Nachrang-
darlehensgeber enthält.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien
das Folgende:
§ 1 NACHRANGDARLEHEN / ZWECKBIN-DUNG
(1) Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber ge-
währt der Emittentin/Nachrangdarlehens-
nehmerin ein unbesichertes Nachrangdarlehen
in der vom Anleger/Nachrangdarlehensgeber
auf der Zeichnungserklärung eingetragenen
Höhe (nachfolgend "Nachrangdarlehensbe-
trag" genannt). Die Zeichnungserklärung ist
Bestandteil dieses Nachrangdarlehensvertrags.
(2) Die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin
darf den Nachrangdarlehensbetrag - ggf. nach
kurzfristiger Zwischenanlage auf einem Geld-
konto bei einem europäischen Kreditinstitut -
ausschließlich dazu verwenden, um der Wind-
park Dischingen GmbH & Co. KG, München,
welche in der Gemeinde Dischingen im Land-
kreis Heidenheim einen Windpark mit fünf
Windkraftanlagen betreibt, ein unbesichertes
Nachrangdarlehen zu gewähren.
(3) Die Mindesthöhe des von dem Anle-
ger/Nachrangdarlehensgeber zu gewährenden
Nachrangdarlehens beträgt EUR 1.000. Höhere
Beträge müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar
sein, die Maximalhöhe des von dem Anle-
ger/Nachrangdarlehensgeber zu gewährenden
Nachrangdarlehens beträgt grundsätzlich EUR
10.000, kann von der Emittentin jedoch nach
Ablauf der ersten fünf Wochen nach Beginn des
öffentlichen Angebots heraufgesetzt werden.
§ 2 ANNAHME DURCH DIE EMITTENTIN/ NACHRANGDARLEHENSNEHMERIN
(1) Der Nachrangdarlehensvertrag wird mit An-
nahme der Zeichnungserklärung durch die Emit-
tentin/Nachrangdarlehensnehmerin, die diese
handschriftlich auf der Zeichnungserklärung
vermerkt (nachfolgend "Annahmeerklärung"
genannt), wirksam. Der Anleger/Nachrang-
darlehensgeber verzichtet auf den Zugang der
Annahmeerklärung, wird jedoch von der Emit-
tentin/Nachrangdarlehensnehmerin unverzüglich
über die Annahme informiert.
(2) Die Annahme durch die Emitten-
tin/Nachrangdarlehensnehmerin kann nicht ga-
rantiert werden, ein Anspruch des Anle-
gers/Nachrangdarlehensgebers auf Annahme
besteht nicht. Insbesondere wird die Emitten-
tin/Nachrangdarlehensnehmerin
n) in den ersten fünf Wochen nach Beginn des
öffentlichen Angebots zur Zeichnung der
Vermögensanlage bzw. nach Veröffentli-
chung dieses Verkaufsprospekts keine
Zeichnungserklärung eines Anlegers/Nach-
rangdarlehensgebers annehmen, dessen
60
Meldeanschrift nicht in den Gemeinden
89561 Dischingen oder 89564 Nattheim liegt,
o) während der gesamten Laufzeit dieses öf-
fentlichen Angebots keine Zeichnungserklä-
rung eines Anlegers/Nachrangdarlehens-
gebers annehmen, wenn damit für einen aus
mehreren Personen bestehenden Haushalt
an einer Meldeanschrift eine Gesamtzeich-
nungssumme des Dreifachen der Maximal-
höhe eines Nachrangdarlehens gem. § 1
Abs. 3 überschritten werden würde,
p) Zeichnungen erst dann annehmen, wenn
eine Gesamtzeichnungssumme von
EUR 100.000 erreicht wird.
(3) Wird die Zeichnungserklärung des Anle-
gers/Nachrangdarlehensgebers durch die Emit-
tentin/Nachrangdarlehensnehmerin nicht ange-
nommen oder widerruft der Anleger/Nachrang-
darlehensgeber den geschlossenen Nachrang-
darlehensvertrag fristgerecht gem. der in der
Präambel genannten Widerrufsbelehrung, so
zahlt die Emittentin/Nachrangdarlehens-
nehmerin einen evtl. schon erhaltenen Nach-
rangdarlehensbetrag unverzüglich an den Anle-
ger/Nachrangdarlehensgeber zurück. Ein An-
spruch auf Verzinsung des Nachrangdarlehens-
betrags besteht in diesen Fällen nicht.
§ 3 NACHRANGDARLEHENSAUSZAHLUNG DURCH DEN ANLEGER/ NACHRANG-DARLEHENSGEBER
(1) Die Nachrangdarlehensauszahlung durch
den Anleger/Nachrangdarlehensgeber ist zu
100 % des Nachrangdarlehensbetrags nach
Aufforderung durch die Emittentin/Nachrang-
darlehensnehmerin unter Nennung eines kon-
kreten Zahlungstermins bei einer Zahlungsfrist
von 14 Tagen fällig, frühestens jedoch 14 Tage
nach Annahmeerklärung durch die Emitten-
tin/Nachrangdarlehensnehmerin.
(2) Die Nachrangdarlehensauszahlung hat spe-
senfrei in Euro auf folgendes Konto der Emitten-
tin/Nachrangdarlehensnehmerin zu erfolgen:
Kontoinhaber: VenSol Bürgerbeteiligung Wind-
park Dischingen GmbH & Co. KG
Bank: Unicredit
IBAN: DE04731200750011058469
BIC: HYVEDEMM436
§ 4 LAUFZEIT / KÜNDIGUNG
(1) Das Nachrangdarlehen hat eine Laufzeit bis
zum 31.12.2023.
(2) Die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin
hat - vorbehaltlich der Einhaltung einer Mindest-
laufzeit von 24 Monaten ab Nachrangdarlehens-
auszahlung - das Recht, das Nachrangdarlehen
mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines
Kalendermonats ordentlich zu kündigen, wenn
die Verwendung gem. § 1 Abs. 2 nicht mehr
möglich ist oder dabei nur ein Zinssatz erzielt
werden kann, der unter 3,0 % p.a. liegt.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wich-
tiger Grund gilt insbesondere eine nicht fristge-
rechte Nachrangdarlehensauszahlung durch
den Anleger/Nachrangdarlehensgeber gem. § 3
Abs. 1.
(4) Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 5 ZINSZAHLUNGEN
(1) Das Nachrangdarlehen wird ab dem ersten
Kalendertag nach Eingang des vollständigen
Nachrangdarlehensbetrags gem. § 3 Abs. 1,
frühestens jedoch ab dem ersten Kalendertag
nach dem insoweit bestimmten konkreten Zah-
lungstermin, bis zum Ende der Laufzeit bzw. bis
zur Wirksamkeit einer Kündigung mit 2,5 % p.a.
verzinst. Die anfallenden Zinsen werden nach
der deutschen Zinsmethode [30/360] berechnet.
(2) Sofern sich die Rückzahlung des Nachrang-
darlehens gem. § 6 wegen der Nachrangigkeits-
regelung gem. § 9 verzögert, hat der Anle-
ger/Nachrangdarlehensgeber für den Zeitraum
dieser Verzögerung weiterhin Anspruch auf die
Verzinsung gem. Abs. 1. Zinszahlungen, die
sich aus diesem Grund verzögern, werden je-
doch nicht weiter verzinst.
(3) Vorbehaltlich der Nachrangigkeitsregelung
gem. § 9 erfolgen die Zinszahlungen an den
Anleger/Nachrangdarlehensgeber im Rahmen
der Regelungen des § 7 für jedes Kalenderjahr
nach Maßgabe des Abs. 1 nachschüssig bis
zum 15.03. des Folgejahres.
(4) Auf die Zinserträge fallen in Abhängigkeit der
persönlichen Verhältnisse des Anlegers/Nach-
rangdarlehensgebers Steuern an (z.B. Einkom-
mensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteu-
er). Die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin
nimmt keinen entsprechenden Steuerabzug von
den Zinszahlungen an den Anleger/Nachrang-
darlehensgeber vor. Der Anleger/Nachrang-
darlehensgeber ist daher verpflichtet, die Zinser-
träge im Rahmen seiner persönlichen Einkom-
mensteuererklärung anzugeben und hieraus
resultierende Steuerzahlungen zu leisten.
61
Sollte der Emittentin/Nachrangdarlehens-
nehmerin jedoch zukünftig die Pflicht auferlegt
werden, einen Steuerabzug vorzunehmen, wird
sie lediglich den nach Steuerabzug verbleiben-
den Zinsbetrag an den Anleger/Nachrang-
darlehensgeber auszahlen. Steuerschuldner ist
in jedem Fall der Anleger/Nachrangdarlehens-
geber, die Emittentin/Nachrangdarlehens-
nehmerin übernimmt diese Steuern nicht als
eigene Schuld.
§ 6 RÜCKZAHLUNG DES NACHRANGDAR-LEHENS
(1) Das Nachrangdarlehen wird während der
Laufzeit bzw. vor Wirksamkeit einer Kündigung
weder teilweise noch vollständig getilgt.
(2) Vorbehaltlich der Nachrangigkeitsregelung
gem. § 9 erfolgt die Rückzahlung des Nach-
rangdarlehens in voller Höhe zusammen mit
eventuell noch ausstehenden Zinsen im Rah-
men der Regelungen des § 7 innerhalb von 15
Bankarbeitstagen nach Ablauf der Laufzeit bzw.
Wirksamkeit einer Kündigung.
§ 7 ZAHLUNGEN AN DEN ANLEGER/NACHRANGDARLEHENSGEBER / KONTOVERBINDUNG
(1) Zahlungen an den Anle-
ger/Nachrangdarlehensgeber gem. den §§ 5
und 6 haben durch die Emittentin/Nach-
rangdarlehensnehmerin spesenfrei auf das vom
Anleger/Nachrangdarlehensgeber auf der
Zeichnungserklärung angegebene Konto zu
erfolgen. Sollte sich die vorgenannte Kontover-
bindung des Anlegers/Nachrangdarlehens-
gebers ändern, ist dieser verpflichtet, der Emit-
tentin/Nachrangdarlehensnehmerin die neue
Kontoverbindung unverzüglich schriftlich mitzu-
teilen.
(2) Kosten oder Schäden, die der Emitten-
tin/Nachrangdarlehensnehmerin aufgrund einer
falsch angegebenen oder nicht aktualisierten
Kontoverbindung im Rahmen einer Zahlung
gem. Abs. 1 entstehen, sind vom Anleger/Nach-
rangdarlehensgeber zu tragen.
(3) Sollte sich die Rückzahlung des Nachrang-
darlehens aufgrund einer falsch angegebenen
oder nicht aktualisierten Kontoverbindung ver-
zögern, kann der Anleger/Nachrangdarlehens-
geber für den Zeitraum dieser Verzögerung
keine Zinsen verlangen.
§ 8 ABTRETUNG / ERBFALL
(1) Die Abtretung der Rechte und Pflichten des
Anlegers/Nachrangdarlehensgebers aus diesem
Nachrangdarlehensvertrag ist jeweils zum
31.12. eines Jahres möglich. Sie bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der
Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin, welche
diese nur aus wichtigem Grund verweigern
kann.
(2) Teilabtretungen sind nur möglich, wenn jeder
Teil mindestens EUR 1.000 beträgt und ohne
Rest durch 1.000 teilbar ist.
(3) Stirbt der Anleger/Nachrangdarlehensgeber
während der Laufzeit dieses Nachrangdarle-
hens, so gehen seine Rechte und Pflichten aus
diesem Nachrangdarlehensvertrag auf seine
Erben bzw. Vermächtnisnehmer über. Sofern
diese Rechte und Pflichten auf mehrere Perso-
nen, insbesondere auf eine Erbengemeinschaft,
übergehen, ist von dieser Gruppe ein gemein-
samer Vertreter zu bestimmen, der sie gegen-
über der Emittentin/Nachrangdarlehens-
nehmerin vertritt.
(4) Evtl. anfallende Kosten im Rahmen einer
Abtretung oder eines Erbfalls trägt der Anle-
ger/Nachrangdarlehensgeber oder seine Erben
bzw. Vermächtnisnehmer.
§ 9 NACHRANGIGKEIT
(1) Bei dem Nachrangdarlehen handelt es sich
um ein Nachrangdarlehen gem. § 39 Abs. 2
InsO, das aus Sicht des Anle-
gers/Nachrangdarlehensgebers hinter die For-
derungen sämtlicher anderer Gläubiger der
Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin zurück-
tritt und insofern erst anschließend bedient wird.
Die Ansprüche des Anlegers/Nachrang-
darlehensgebers sind jedoch vorrangig vor An-
sprüchen der Gesellschafter der Emitten-
tin/Nachrangdarlehensnehmerin auf Rückge-
währ ihrer Einlagen.
(2) Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens,
eine Zahlung der Zinsen oder eine Zahlung
eventuell weiterer Nebenforderungen an den
Anleger/Nachrangdarlehensgeber ist daher im
Falle der Insolvenz der Emittentin/Nachrang-
darlehensnehmerin so lange und insoweit aus-
geschlossen, als zum Zeitpunkt der Fälligkeit
der Rückzahlung des Nachrangdarlehens oder
der Fälligkeit der Zinsen noch nicht alle Ansprü-
che sämtlicher anderer - nicht nachrangigen -
Gläubiger in voller Höhe aus dem Vermögen der
Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin befrie-
62
digt wurden. Im Insolvenzverfahren darf der
Anleger/Nachrangdarlehensgeber seine nach-
rangigen Forderungen nur entsprechend der
vereinbarten Rangstelle anmelden und Befriedi-
gung erst verlangen, wenn die Forderungen
sämtlicher vorrangiger Gläubiger vollständig
beglichen sind.
(3) Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber ver-
pflichtet sich, auch vor Eröffnung eines Insol-
venzverfahrens seine Ansprüche auf Rückzah-
lung des Nachrangdarlehens sowie Zahlung der
Zinsen und eventuell weiterer Nebenforderun-
gen nicht geltend zu machen, wenn durch die
Geltendmachung bei der Emittentin/Nach-
rangdarlehensnehmerin ein Insolvenzgrund
herbeigeführt werden würde. Entsprechende
Zahlungen an den Anleger/Nachrangdarlehens-
geber sind so lange und soweit ausgeschlos-
sen.
(3) Die Nachrangigkeit gem. den vorstehenden
Absätzen schließt die gegenseitige Aufrechnung
von Forderungen der Parteien untereinander
aus.
(4) Tätigt die Emittentin/Nachrangdarlehens-
nehmerin eine Rückzahlung des Nachrangdar-
lehens, eine Zahlung der Zinsen oder eine Zah-
lung eventuell weiterer Nebenforderungen an
den Anleger/Nachrangdarlehensgeber, obwohl
sie dazu nach den Regelungen dieses § 9 nicht
berechtigt ist, so hat der Anleger/Nach-
rangdarlehensgeber die auf diese Weise erlang-
ten Geldbeträge auf Anforderung unverzüglich
an die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin
zurückzugeben.
(5) Sämtliche der Emittentin/Nachrang-
darlehensnehmerin im Rahmen des in der Prä-
ambel genannten Vermögensanlagen-Angebots
von Anlegern/Nachrangdarlehensgebern ge-
währte Nachrangdarlehen sind im Verhältnis
untereinander gleichrangig.
§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Mündliche Nebenabreden wurden nicht ge-
troffen. Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
erfolgt sind. Dies gilt auch für die Schriftform-
klausel.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages
ganz oder teilweise unwirksam oder undurch-
führbar sein oder werden, so wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses
Vertrages nicht berührt. Die Parteien sind in
diesem Fall verpflichtet, die entsprechende Be-
stimmung durch eine Regelung zu ersetzen,
durch die der eigentlich verfolgte Zweck am
ehesten erreicht wird. Entsprechendes gilt für
den Fall einer Lücke im Vertrag.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
(4) Für alle Streitigkeiten aus dem oder im Zu-
sammenhang mit diesem Vertrag oder seiner
Gültigkeit sind ausschließlich die Gerichte in
Memmingen zuständig, soweit dies gesetzlich
zulässig vereinbart werden kann.
Babenhausen, 22.11.2016
_____________________________________
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen
GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komple-
mentärin, die VenSol Beteiligungs GmbH, diese
wiederum vertreten durch die Geschäftsführer
Christian Böhm und Jürgen Ganz
63
2. Muster der Zeichnungserklärung inkl. Verbraucherinformationen etc.
für das Nachrangdarlehensangebot an die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG
– Bitte gut lesbar ausfüllen – Ich, der/die Unterzeichnende (nachfolgend auch "Anleger/Nachrangdarlehensgeber" genannt)
Nachname, Vorname Geburtsdatum
Beruf/Tätigkeit Staatsbürgerschaft
Meldeanschrift:
Postleitzahl Ort Straße, Hausnummer
Wenn abweichende Postanschrift:
Postleitzahl Ort Straße, Hausnummer
Telefon E-Mail
biete der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG, Marktplatz 2, 87727 Babenhausen (nachfolgend auch Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin genannt) an, den im Verkaufsprospekt "Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen" vom 22.11.2016 ab Seite 59 abgedruckten Nachrangdarlehensvertrag abzuschließen und ihr somit ein Nachrangdarlehen zu gewähren. Dieses soll folgende Höhe haben (nachfolgend Nachrangdarlehensbetrag genannt):
(Mindesthöhe EUR 1.000; höhere Beträge müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein; Maximalhöhe zunächst EUR 10.000)
in Euro in Worten
Die Zinszahlungen und die Rückzahlung des Nachrangdarlehens wünsche ich auf das folgende Konto:
Kreditinstitut Kontoinhaber (falls abweichend)
IBAN BIC
An meine Zeichnungserklärung bzw. das Nachrangdarlehensangebot bin ich bis drei Monate nach Abgabe dieses Angebots gebunden. Mein Recht zum Widerruf entsprechend der Widerrufsbelehrung auf Seite 5 der Zeichnungserklärung bleibt davon unberührt.
Ich bin damit einverstanden, dass die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin meine Zeichnungserklärung durch einen Annah-mevermerk auf meiner Zeichnungserklärung annimmt und verzichte ausdrücklich auf den Zugang der Annahmeerklärung. Die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin wird mich innerhalb der o.a. Bindungsfrist nach ihrer Entscheidung unverzüglich von der Annahme oder Ablehnung meiner Zeichnungserklärung informieren.
Nach Annahme meiner Zeichnungserklärung sowie Zahlungsaufforderung unter Nennung eines konkreten Zahlungstermins durch die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin werde ich den vollständigen Nachrangdarlehensbetrag innerhalb von 14 Tagen auf das in der Zahlungsaufforderung und dem Nachrangdarlehensvertrag genannte Bankkonto der Emitten-tin/Nachrangdarlehensnehmerin leisten.
Ich bestätige, dass meine Zeichnungserklärung vorbehaltlos und auf der Grundlage des Verkaufsprospekts "Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen" vom 22.11.2016 und des darin abgedruckten Nachrangdarlehensvertrags erfolgt und keine hiervon abweichenden oder darüber hinaus gehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben worden sind.
X X
Ort, Datum Unterschrift des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers
Die vorstehende Zeichnungserklärung wird angenommen:
Babenhausen, Ort, Datum VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG
EUR
64
EMPFANGSQUITTUNG
Ich habe die nachfolgend angekreuzten Unterlagen in Papierform oder in digitaler Form (z.B. PDF-Datei, Datenspeicher)
erhalten. Im Fall der Bereitstellung der Unterlagen in digitaler Form habe ich mich ausdrücklich für diese Form der Information entschieden. Mir ist bekannt, dass diese Unterlagen bei der im Verkaufsprospekt genannten Stelle kostenlos in Papierform erhältlich sind. Ich hatte vor der Unterzeichnung der Zeichnungserklärung ausreichend Zeit, den Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) und insbesondere auch die jeweils darin enthaltenen Risikohinweise zu lesen.
Erhaltene Unterlagen (bitte ankreuzen und ausfüllen):
Verkaufsprospekt "Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen" vom 22.11.2016 einschließlich des darin abgedruckten Nachrangdarlehensvertrags
Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) vom 22.11.2016
X X
Ort, Datum Unterschrift des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers (Empfangsquittung)
WIDERRUFSBELEHRUNG
Hiermit bestätige ich, die auf Seite 5 dieser Zeichnungserklärung abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten zu haben.
X X
Ort, Datum Unterschrift des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers (Widerrufsbelehrung)
ICH BESTÄTIGE,
a) auf Grund meiner wirtschaftlichen und finanziellen Erfahrung beziehungsweise auf Grundlage der entsprechenden Erfahrung meines hinzugezogenen Beraters in der Lage zu sein, die Risiken meiner Zeichnung abzuwägen;
b) in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu sein und das Nachrangdarlehen aus meinem Privatvermögen zu gewähren; c) weder über die US-amerikanische, kanadische, japanische oder australische Staatsbürgerschaft zu verfügen, noch einen
Wohnsitz in den USA, Kanada, Japan oder Australien zu haben; d) mir darüber bewusst zu sein, dass die von mir gezeichnete Vermögensanlage nicht an einem öffentlichen Handelsplatz
gehandelt wird und ihre Handelbarkeit (Fungibilität) stark eingeschränkt ist; e) mir darüber bewusst zu sein, dass die vorliegende Vermögensanlage keine mündelsichere Kapitalanlage darstellt, sondern
eine Vielzahl von Risiken beinhaltet. Mir ist bewusst, dass ein Kapitalverlust bis hin zum Totalverlust meines gesamten in-vestierten Kapitals eintreten kann. Im Rahmen meiner Anlageentscheidung habe ich die im Verkaufsprospekt abgedruckten Risikohinweise zur Kenntnis genommen;
f) damit einverstanden zu sein, dass die im Zusammenhang mit meiner Zeichnungserklärung angegebenen personen- und zeichnungsbezogenen Daten über eine EDV-Anlage durch die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG gemäß den Regelungen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet, gespeichert und genutzt werden. Ich gehe dabei davon aus, dass diese ausschließlich zur Verwaltung meiner Zeichnung bzw. zu meiner Betreuung verwendet werden. Eine Übermittlung an Dritte findet darüber hinaus nur statt, wenn hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder ich eingewilligt habe.
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Ort, Datum Unterschrift des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers (Bestätigungen)
VERBRAUCHERINFORMATIONEN GEMÄß ARTIKEL 246B § 2 ABS. 1 UND ARTIKEL 246B § 1 ABS. 1 EGBGB
Ich bin ausdrücklich über die auf den Seiten 3 bis 5 dieser Zeichnungserklärung abgedruckten Verbraucherinformationen gemäß § 312d BGB i.V.m. Artikel 246b § 2 Abs. 1 und Artikel 246b § 1 Abs. 1 EGBGB in Kenntnis gesetzt worden.
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Ort, Datum Unterschrift des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers (Verbraucherinformationen)
Vermittelt durch (VOLLSTÄNDIGER NAME UND ANSCHRIFT)
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Verbraucherinformationen gemäß § 312d BGB i.V.m. Artikel 246b § 2 Abs. 1 und Artikel 246b § 1 Abs. 1 EGBGB Wir, die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG (nachfolgend auch "Emittentin/Nachrang-darlehensnehmerin" genannt), gelten in unserer Funktion als Emittentin der Vermögensanlage und somit Nehmerin Ihres Nachrangdarlehens als Unternehmer i.S. der o.a. Regelungen, Sie (nachfolgend "Anleger/Nachrang-darlehensgeber" genannt) - als Zeichner der Vermögensan-lage und somit Geber des Nachrangdarlehens an uns - gelten als Verbraucher i.S. der o.a. Regelungen.
Wir sind daher verpflichtet, Ihnen rechtzeitig vor Abgabe Ihres Nachrangdarlehensangebots (nachfolgend auch "Zeichnungserklärung" genannt) die nachfolgenden Informa-tionen zur Verfügung zu stellen. Die Reihenfolge und die Nummerierung dieser Informationen erfolgt in Anlehnung an Art. 246b § 1 Abs. 1 EGBGB.
Grundlage der Zeichnung der Vermögensanlage und somit Ihrer Nachrangdarlehensgewährung ist der vorliegende Verkaufsprospekt "Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen" vom 22.11.2016 und der darin ab Seite 59 abgedruckte Nachrangdarlehensvertrag.
1-4. Informationen zu den beteiligten Unternehmern
a) Anbieterin und Emittentin der Vermögensanlage, und damit auch Nachrangdarlehensnehmerin ist die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG mit Sitz in Babenhausen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRA 11989, Ge-schäftsanschrift: Marktplatz 2, 87727 Babenhausen.
Einziger Gründungskommanditist der Emittentin/Nachrang-darlehensnehmerin war Herr Jürgen Ganz, Babenhausen, einzige Kommanditistin zum Zeitpunkt der Aufstellung des o.a. Verkaufsprospekts ist die VenSol Neue Energien GmbH mit Sitz in Babenhausen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 13606, Ge-schäftsanschrift: Marktplatz 2, 87727 Babenhausen.
Weitere Gründungsgesellschafterin und seitdem persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Emitten-tin/Nachrangdarlehensnehmerin ist die VenSol Beteiligungs GmbH mit Sitz in Babenhausen, eingetragen im Handelsre-gister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 13540, Geschäftsanschrift: Marktplatz 2, 87727 Babenhausen, vertreten durch die alleinvertretungsberechtigten Geschäfts-führer Christian Böhm, Ulm, und Jürgen Ganz, Babenhau-sen.
Gegenstand und Hauptgeschäftstätigkeit der Emitten-tin/Nachrangdarlehensnehmerin ist die Verwaltung eigenen Vermögens durch Investitionen in Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Hierbei kann in die Entwicklung solcher Projekte, in bestehende Projekte oder in Unterneh-men, die solche Projekte entwickeln bzw. bestehende Pro-jekte betreiben, investiert werden. Die Gesellschaft ist be-rechtigt, Grundbesitz zu erwerben und zu veräußern, Toch-tergesellschaften und Zweigniederlassungen zu gründen und sich an Unternehmen zu beteiligen sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die unmittelbar oder mittelbar ge-eignet sind den Gesellschaftszweck fördern.
Für die Zulassung der Emittentin/Nachrangdarlehens-nehmerin, auch in ihrer Funktion als Anbieterin und Emitten-tin der Vermögensanlage, existiert keine Aufsichtsbehörde.
b) Vermittler der Vermögensanlage Name und Anschrift eines ggf. gegenüber dem Anle-ger/Nachrangdarlehensgeber auftretenden Vermittlers der
Vermögensanlage befinden sich vorstehend auf Seite 2 (unten) der Zeichnungserklärung.
5. Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung so-wie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt
Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber gewährt der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG ein unbesichertes Nachrangdarlehen i.H.v. mindestens EUR 1.000 und maximal zunächst EUR 10.000 und erhält dafür eine Verzinsung in Höhe von 2,50 % p.a., wobei die Zinsen für jedes Kalenderjahr nachschüssig bis zum 15.03. des Folgejahres fällig werden. Die Rückzahlung des Nachrang-darlehens erfolgt erst zum Ende der Laufzeit.
Um der Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin ein Nach-rangdarlehen zu gewähren, hat der Anleger/Nachrang-darlehensgeber zunächst die vollständig ausgefüllte Zeich-nungserklärung an die Emittentin/Nachrangdarlehens-nehmerin zu übersenden. Der Nachrangdarlehensvertrag wird dann mit Annahme der Zeichnungserklärung durch die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin, die diese hand-schriftlich auf der Zeichnungserklärung vermerkt, wirksam. Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung, wird jedoch von der Emit-tentin/Nachrangdarlehensnehmerin nach ihrer Entscheidung unverzüglich über die Annahme informiert. Die Annahme kann nicht garantiert werden, ein Anspruch des Anle-gers/Nachrangdarlehensgebers auf Annahme besteht daher nicht.
6.-7., 11. Gesamtpreis der Vermögensanlage und ggf. zusätzlich anfallende Steuern und Kosten
Der Gesamtpreis für die Vermögensanlage entspricht dem investierten Kapital des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers und somit dem gewährten Nachrangdarlehensbetrag und ist auf Seite 1 der Zeichnungserklärung angegeben, nachdem diese vollständig ausgefüllt wurde.
Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber hat darüber hinaus eigene Kosten für beispielsweise Fernkommunikationsmit-tel, Porto, Bankgebühren oder persönliche Beratungskosten zu tragen. Im Falle einer späteren Übertragung bzw. Abtre-tung oder Vererbung der Vermögensanlage hat der Anle-ger/Nachrangdarlehensgeber die hierdurch eventuell anfal-lenden Kosten zu tragen. Weiter hat der Anleger/Nachrang-darlehensgeber Kosten und/oder Schäden zu tragen, die der Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin im Rahmen einer Zahlung an den Anleger/Nachrangdarlehensgeber aufgrund einer falsch angegebenen oder nicht aktualisierten Kontoverbindung entstehen.
Auf die Zinserträge fallen in Abhängigkeit der persönlichen Verhältnisse des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers Steu-ern an (z.B. Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kir-chensteuer). Die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin nimmt keinen entsprechenden Steuerabzug von den Zins-zahlungen an den Anleger/Nachrangdarlehensgeber vor. Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber ist daher verpflichtet, die Zinserträge im Rahmen seiner persönlichen Einkom-mensteuererklärung anzugeben und später die hieraus resultierenden Steuerzahlungen vorzunehmen. Sollte der Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin jedoch zukünftig die Pflicht auferlegt werden, einen Steuerabzug von den Zins-zahlungen an den Anleger/Nachrangdarlehensgeber vorzu-nehmen, wird sie lediglich den nach Steuerabzug verblei-benden Zinsbetrag an den Anleger/Nachrangdarlehens-geber auszahlen. Steuerschuldner ist in jedem Fall der Anleger/Nachrangdarlehensgeber; die Emittentin/Nachrang-darlehensnehmerin übernimmt diese Steuern nicht als eige-ne Schuld. Dem Anleger/Nachrangdarlehensgeber wird empfohlen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
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8. Risiken und Preisschwankungen
Eine Nachrangdarlehensgewährung an die Emittentin/Nach-rangdarlehensnehmerin ist wegen ihrer spezifischen Merk-male mit speziellen Risiken behaftet, auf die im Verkaufs-prospekt ab Seite 17 ausführlich hingewiesen wird. Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber kann sein investiertes Kapital teilweise oder vollständig verlieren.
Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Nachrangdarlehen handelt, das aus Sicht des Anle-gers/Nachrangdarlehensgebers hinter die Forderungen sämtlicher anderer Gläubiger zurücktritt und insofern erst anschließend bedient wird (vgl. auch § 9 des Nachrangdar-lehensvertrags). Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens, eine Zahlung der Zinsen oder eine Zahlung eventuell weite-rer Nebenforderungen an den Anleger/Nachrangdarlehens-geber ist daher im Falle der Insolvenz der Emittentin/Nach-rangdarlehensnehmerin so lange und insoweit ausge-schlossen, als zum Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Zahlun-gen noch nicht alle Ansprüche sämtlicher anderer - nicht nachrangigen - Gläubiger in voller Höhe aus dem Vermögen der Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin befriedigt wur-den. Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber ist verpflichtet, auch vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens seine An-sprüche auf Rückzahlung des Nachrangdarlehens sowie Zahlung der Zinsen und eventuell weiterer Nebenforderun-gen nicht geltend zu machen, wenn durch die Geltendma-chung bei der Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.
Auch unterliegt ein evtl. Preis, der bei Abtretung bzw. Über-tragung erzielt werden kann, Schwankungen auf dem Fi-nanzmarkt, auf die die Emittentin/Nachrangdarlehens-nehmerin keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirt-schaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.
9. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen
Das öffentliche Angebot der Nachrangdarlehen beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts "Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen" vom 22.11.2016 und endet, wenn der Emittentin/Nachrangdarlehens-nehmerin aufgrund dieses Angebots Nachrangdarlehen von insgesamt EUR 1,0 Mio. gewährt worden sind, spätestens jedoch am 31.03.2017. Die Geschäftsführung der Emitten-tin/Nachrangdarlehensnehmerin ist jedoch berechtigt, das Angebot ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu schließen, also die Zeichnungsfrist vorzeitig zu beenden. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, das Angebot der Vermö-gensanlage vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen zu kürzen.
Die zur Verfügung gestellten Informationen gelten während des in Abs. 1 genannten öffentlichen Angebots bis zur Mit-teilung von Änderungen oder Ergänzungen, insbesondere durch Veröffentlichung von Nachträgen gem. § 11 VermAnlG zum Verkaufsprospekt.
10. Zahlung und Erfüllung
Die Nachrangdarlehensauszahlung durch den Anle-ger/Nachrangdarlehensgeber ist zu 100 % des Nachrang-darlehensbetrags nach Aufforderung durch die Emitten-tin/Nachrangdarlehensnehmerin unter Nennung eines kon-kreten Zahlungstermins bei einer Zahlungsfrist von 14 Ta-gen fällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Annahmeerklä-rung durch die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin. Die Nachrangdarlehensauszahlung hat spesenfrei in Euro auf folgendes Konto der Emittentin/Nachrangdarlehens-nehmerin zu erfolgen:
Kontoinhaber: VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG Bank: Unicredit IBAN: DE04731200750011058469 BIC: HYVEDEMM436
Nach vollständiger und termingerechter Einzahlung des Nachrangdarlehensbetrags wird das Nachrangdarlehen verzinst, wobei die Zinszahlungen an den Anleger/Nach-rangdarlehensgeber während der Laufzeit für jedes Kalen-derjahr nachschüssig bis zum 15.03. des Folgejahres erfol-gen. Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens an den An-leger/Nachrangdarlehensgeber erfolgt in voller Höhe zu-sammen mit eventuell noch ausstehenden Zinsen innerhalb von 15 Bankarbeitstagen nach Ablauf der Laufzeit bzw. Wirksamkeit einer evtl. Kündigung.
12. Widerrufs- und Rückgaberecht
Dem Anleger/Nachrangdarlehensgeber steht ein gesetzli-ches Widerrufsrecht zu. In Bezug auf das bestehende Wi-derrufsrecht bzw. die Bedingungen, die Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs wird auf die diesen Verbraucherinformationen nachstehende Widerrufs-belehrung verwiesen.
13.-14. Laufzeit und Kündigung
Das Nachrangdarlehen hat eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2023. Für den Anleger/Nachrangdarlehensgeber bestehen keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten, das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch für beide Parteien unberührt. Als wichti-ger Grund gilt insbesondere eine nicht fristgerechte Nach-rangdarlehensauszahlung durch den Anleger/Nachrang-darlehensgeber.
Die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin hat – vorbehaltlich der Einhaltung einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab Nachrangdarlehensauszahlung – das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich zu kündigen, wenn die im Nachrangdarlehensvertrag in § 1 Abs. 2 vorgesehene Verwendung der Nachrangdarlehensmittel nicht mehr mög-lich ist oder dabei nur ein Zinssatz erzielt werden kann, der unter 3,0 % p.a. liegt.
15.-16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Beziehungen zwischen der Emittentin/Nachrang-darlehensnehmerin und dem Anleger/Nachrangdarlehens-geber, insbesondere in Bezug auf den Nachrangdarlehens-vertrag, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch vor Vertragsabschluss unterliegt die Anbahnung von Beziehungen zu dem Anleger/Nachrangdarlehensgeber dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Nachrangdar-lehensvertrag ist - soweit gesetzlich zulässig - Memmingen.
17. Sprache
Die Vertragsbedingungen und sonstigen Informationen für den Anleger/Nachrangdarlehensgeber werden ausschließ-lich auf Deutsch mitgeteilt. Die Emittentin/Nachrang-darlehensnehmerin verpflichtet sich, die Kommunikation während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses ebenfalls auf Deutsch zu führen.
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18. Zugang des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsver-fahren
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatz-verträge über Finanzdienstleistungen können Anleger/Nach-rangdarlehensgeber - unbeschadet ihres Rechts, die Ge-richte anzurufen - die bei der Deutschen Bundesbank einge-richtete Schlichtungsstelle (Adresse: Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt, Telefon 069 2388-1907/1906, Telefax 069 709090-9901) anrufen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde-rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Ver-ständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu er-heben. Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in
der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungs-stelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen hat. Der Be-schwerdeführer kann sich im Verfahren vertreten lassen. Die Voraussetzungen für den Zugang und das Verfahren bestimmen sich nach der Schlichtungsstellenverfahrensver-ordnung.
19. Garantiefonds
In Bezug auf die Vermögensanlage besteht kein Garantie-fonds oder eine andere Entschädigungsregelung.
WIDERRUFSBELEHRUNG
WIDERRUFSRECHT
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationsplichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG
Marktplatz 2
87727 Babenhausen
Fax: +49 8333 9232810
E-Mail: info@vensol.de
WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück-
zugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienst-leistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hinge-wiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Wider-rufserklärung, für uns mit deren Empfang.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
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Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es uns zurück)
PER POST AN: PER FAX ODER E-MAIL AN:
VenSol Bürgerbeteiligung Fax: +49 8333 9232810 Windpark Dischingen GmbH & Co. KG
Marktplatz 2 E-Mail: info@vensol.de
87727 Babenhausen
Hiermit widerrufe(n)* ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Nachrangdarlehensvertrag mit der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG
Höhe des Nachrangdarlehens:
(Nachrangdarlehensbetrag gem. Zeichnungserklärung)
Bestellt am:
(Datum der Zeichnungserklärung)
Erhalten am:
(Datum der Annahme der Zeichnung durch die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG)
Mitgeteilt am:
(Datum des Eingangs der Mitteilung über die Annahme der Zeichnungserklärung)
Vorname(n)* und Name(n)* des/der* Anleger(s)/Nachrangdarlehensgeber(s)*:
Anschrift des/der* Anleger(s)/Nachrangdarlehensgeber(s)*
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Ort, Datum Unterschrift des/der Anleger(s)/Nachrangdarlehensgeber(s)
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
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Windpark Dischingen GmbH & Co. KG
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