Post on 12-Jan-2016
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Typische Wahlfehler –
Betriebsratswahlen richtig ausführen
Tilman Anuschek, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, Rostock
Betriebsratswahlen richtig planen
Die nächsten regulären Betriebsratswahlen finden von März bis Mai 2010 statt.
Der Vortrag will Interesse für die kommenden Wahlen wecken.
Der Vortrag berührt 11 Probleme und hat zwei Schwerpunkte:
Neuere Rechtsprechung des BAG
Typische Wahlfehler aufzeigen
Betriebsratswahlen richtig planen
Problem 1:Das Ende der Amtszeit des jetzigen
Betriebsrats
Ursache: Die Amtszeit dauert exakt 4 Jahre. Sie hat zu einem „unsichtbaren“ Zeitpunkt begonnen und endet daher auch „unsichtbar“.
Lösung: pragmatisch: Alten Betriebsrat fragen rechtlich exakt: In alten Unterlagen stöbern.
Betriebsratswahlen richtig planen
Problem 2:Randbelegschaft und Größe des
Betriebsrats
Ursache: Zerfaserung des Betriebsbegriffs in der betriebliche Praxis.
Lösung: Genaue Kenntnisse der Rechtsprechung erforderlich. Man muss sich mit den Einzelfällen befassen.
Mit diesen Fragen sollte man sich nur beschäftigen, wenn es dafür im Betrieb einen Anlass gibt.
Betriebsratswahlen richtig planen
Problem 2: Randbelegschaft und Größe des Betriebsrats,
Einzelfälle:
Leiharbeitnehmer BAG 15.03.2006 – 7 ABR 39/05 – EzAÜG BetrVG Nr. 93
Vertretungskräfte BAG 15.03.2006 – 7 ABR 39/05 – EzAÜG BetrVG Nr. 93
AushilfenBAG 07.05.2008 – 7 ABR 17/07 – NZA 2008, 1142BAG 12.11.2008 – 7 ABR 73/07 – ArbuR 2009, 105 (Ls.)
PraktikantenBAG 15.03.2006 – 7 ABR 39/05 – EzAÜG BetrVG Nr. 93
Auszubildende im reinen AusbildungsbetriebBAG 13.06.2007 – 7 ABR 44/06 – NZA – RR 2008, 19
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Problem 3: Kooperation auf betrieblicher und
unternehmerischer Ebene
Ursache: Die betriebliche Realität; ein Betrieb kann heute nicht mehr als Blackbox begriffen werden.
Lösung: Genaue Kenntnisse der Rechtsprechung erforderlich.
Beispiel: Personalgestellung für die Theater und Opern GmbH (BAG 16.04.2008 – 7 ABR 4/07).
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Problem 4:Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit – Das Höchstzahlverfahren
nach Herrn d‘Hondt
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Problem 5:Die Wählerliste und ihre Fortschreibung
Merke: Für die Größe und innere Struktur
des Betriebsrats sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Aushangs des Wahlausschreibens maßgeblich.
Für das im Wählerverzeichnis dokumentierte Wahlrecht der Beschäftigten sind die Verhältnisse am Tag der Stimmabgabe maßgeblich.
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Problem 6:Wahlrecht und ruhende Arbeitsverhältnisse
Die aktuelle Diskussion im Forum des POKO-Instituts*) zur Betriebsratswahl 2010 gibt Anlass hier eine Folie zwischen zu schieben.
ElternzeitBAG 25.05.2005 – 7 ABR 45/04 – NZA 2005, 1002
AltersteilzeitBAG 16.04.2003 – 7 ABR 53/02 – DB 2003, 2128
Gekündigte Arbeitsverhältnisse
Solange die Unterbrechung so angelegt ist, dass es eine Rückkehrperspektive gibt, geht weder das aktive noch das passive Wahlrecht verloren.
*) https://www.poko.de/betriebsraete/forum/kategorien.html
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Problem 7:Der Wahlvorstand in der Phase der Aufstellung der
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge aufzustellen und einzureichen, ist die Aufgabe der Wählerschaft und nicht die des Wahlvorstands!
ABER: Jedes Mitglied im Wahlvorstand ist auch Mitglied der Belegschaft und darf daher:
Zur Wahl kandidierenBAG 12.10.1976 – 1 ABR 1/76 – DB 1977, 356
Einen Wahlvorschlag unterstützenBAG 04.10.1977 – 1 ABR 37/77 – DB 1978, 449
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Problem 8:Die Wahlurne und ihr Schutz vor
Manipulationen
Die Beschaffenheit der Wahlurne Die Initialisierung der Wahlurne Doppelte Versiegelung bei Transport und
Lagerung Öffnung unter Kontrolle der Öffentlichkeit
Die Wahlurne ist genauso sensibel wie tiefgekühlte Lebensmittel. Ist die Kühlkette einmal unterbrochen, ist die Ware verdorben.
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Problem 9:Die Briefwahl ist immer nur die zweitbeste Wahl
Die Briefwahl kann die Wahlbeteiligung positiv beeinflussen. – Ihre Gefahren:
Persönliche Stimmabgabe nicht kontrollierbar Wahlgeheimnis nicht kontrollierbar Fehleranfällig in der Ausführung Rückläufige Wahlunterlagen nur unzureichend
geschützt.
Die Vorschriften für die Briefwahl (§ 24 Wahlordnung) sind Ausnahmen von der Regel und daher eng auszulegen.
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Problem 10:Stimmauszählung und Öffentlichkeit
Die Stimmauszählung beginnt mit dem Öffnen der Wahlurne.
Das Auszählen der Stimmen darf nicht delegiert werden.
Selbst eine IT-Unterstützung muss für die Öffentlichkeit kontrollierbar bleiben.
Die Öffentlichkeit wird als der Garant gegen die Gefahr der Verfälschung des Wahlergebnisses angesehen.
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Problem 11:Die Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Das Wahlergebnis muss überall dort bekannt gemacht werden, wo auch das Wahlausschreiben ausgehängt wurde.
Die Bekanntmachung des Wahlergebnisses muss an allen Stellen mindestens 2 Wochen aushängen.
Wird das Wahlergebnis nicht ordentlich bekannt gegeben, beginnt die Frist zur Wahlanfechtung nie zu laufen.
Betriebsratswahlen richtig planen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei den kommenden Betriebsratswahlen.
Tilman Anuschektilman@anuschek.nethttp://www.anuschek-nord.de/main