Post on 09-Oct-2018
Bei Fragen zu ...
FischzuchtHegemaßnahmen
BesatzFischsterben
wendet Euch bitte anunseren Wasserwart
Peter SCHICKMAYER+43 676 577 13 97
Verein: Telefon: +43 664 56 46 846
e-mail: fischereiverein@ffd-fischer.at
Organisation “Fischen unter Freunden”: Peter HUTH
+43 664 608 401 263
Klubhaus Holzgebäude Spargelfeldstraße 114 (Ecke Eibischweg)
1220 Wien
Redaktion, Layout: Andreas HAIDER
Website: www.FFD-Fischer.at
E-Mail: fischereiverein@ffd-fischer.at
Kontakt:
Fischen2018
1 14
Fotos zum 7. Fest der Begegnung
Der Vorstand
Der Verein wurde im Jahre 1981 als EVG-Wandererclub-Ortsgruppe Wien 22. Fischerei und Freizeitverein Donaustadt gegründet.Zugleich wurde das Fischereirecht am Ziegelhofteich von der Magistratsabteilung 49 an uns verpachtet. Seit dies-er Zeit gibt es die Fischereimöglichkeit am Wasser.
Im April 2003 sind wir dem Dachverband “Österreichisches Kuratorium für Fischerei & Gewässerschutz” beigetreten.
wir freuen uns, Dich bei uns im Verein begrüßen zu dürfen und wünschen Dir viel Vergnügen und Spass bei uns am Ziegelhofteich.
Petri Heil
Der Verein
Sehr geehrtes Vereinsmitglied,
Stellvertreterin: Christine LANG
Stellvertreter: Rupert LANGObmann: Alfred LINGLKassier: Martin MARZIStellvertreter: Thomas RIEDLSchriftführerin: Romana LINGL
Beeidete Fischereiaufseher: Alfred LINGL Josef L. TAMPERMEIER Klaus KASCHA
Kontrollorgane
... nicht zu vergessen unsere vom Verein beauftragten Kontrolleureund natürlich jeder Inhaber einer Fischereiberechtigung, darf andere
Fischer auf den Besitz einer Fischereiberechtigung kontrollieren. Hier bitte immer auf einen freundlichen Umgangston achten!
13 2
Bilder des Jahres 2017
In der Saison 2018 ist das Nachtfischen in den Monaten Juni bismitte September erlaubt.
01.Juni - 15.September 2018
Für das Nachtfischen ist folgendes zu beachten:
es darf nur 1 Edelfisch entnommen werden;der Angelplatz muss ausreichend ausgeleuchtet sein,eine Stirnlampe alleine reicht hierfür NICHT aus!
Bei Nichteinhaltung wird die Fischereiberechtigung eingezogen!
Nachtfischen
23. Februar Gasthaus “Der Goldene Hirsch”
30. März Klubhaus Spargelfeldstraße 114
27. April Klubhaus Spargelfeldstraße 11425. Mai Klubhaus Spargelfeldstraße 11429. Juni Klubhaus Spargelfeldstraße 11427. Juli Klubhaus Spargelfeldstraße 11431. August Klubhaus Spargelfeldstraße 11428. September Klubhaus Spargelfeldstraße 11427. Oktober - Saisonaudklang Vereinsintern Klubhaus Spargelfeldstraße 114
Terminübersicht 2018Klubtreffen
8. Fest der Begegnung : 25. August zugunsten der St. Anna Kinderkrebsforschung Ersatztermin 26.August
Fangstatistik muss bis spätestens 22. Februar 2019 abgegeben werden!!!
Saisonausklang: 27.Oktober ab 16:00 Uhr
3 12
12Beim Nachtfischen ist der Angelplatz ausreichend zu beleuchten. Es darf nur ein Edelfisch mitgenommen werden.
13Der Mitgliedsbeitrag wird weder bei Unterlassung der Ausnutzung noch bei Einziehung der Fischereiberechtigung rückerstattet.
14Der Fischereiberechtigte ist verpflichtet auf die Reinheit des Angelplatzes zu achten.
15Während der Badesaison ist auf Badegäste Rücksicht zu nehmen.
16Das Schuppen, ausnehmen, verschenken oder verkaufen gefangener Fische ist am Teich untersagt.
17Fangzahlenbeschränkungen: Es dürfen 2 Edelfische pro Tag mitgenom-men werden. Nach zwei eingetragenen Edelfischen, ist an diesem Tag das Weiterfischen verboten. Insgesamt dürfen in einer Saison 15 Karpfen/Schleien sowie 5 Raubfische entnommen werden. Das entnehmen von Stören, Kois und Köderfischen wie z.B. Rotaugen, Rotfedern, Lauben, Brachsen etc. ist verboten.
18Das Einbringen von Futter ist nur während des Fischens gestattet.
19Abhakmatte, Unterfänger und ein Maßband müssen mitgeführt und ausge-legt werden. Wenn der Fisch dem Wasser entnommen wird, muss die Matte verwendet werden.
20Das Fischen ist nur in den ausgewiesenen Zonen (laut Plan) erlaubt. Bei Nichtbeachtung wird die Fischereiberechtigung sofort entzogen!
21Karpfen müssen ab einer Länge von 60 cm zurückgesetzt werden. Ein Zander von 45 cm und größer muss eingetragen und entnommen werden.
22Kinder ab 7 Jahre können unter Aufsicht mit einer Rute fischen, müssen aber beim Angelplatz bleiben.
23Das Zelten und Campieren ist ausdrücklich VERBOTEN! Es darf ein Un-terstand verwendet werden, dieser darf über keinen Boden verfügen und muss an einer Seite geöffnet sein.
Die Fischereiordnung
Um unnötige Diskussionen zu vermeiden, hier die Utensilien welche
UNBEDINGTmitzubringen sind:
FischereiberechtigungFangstatistik
Abhakmatte (ausgepackt und platziert)Unterfänger (montiert und griffbereit)
SetzkescherMassband
KugelschreiberUhr
Immer am Wasser mit dabei ...
Aalrutte (Lota lota)Aitel, Döbel (Leuciscus cephalus)Barbe (barbus barbus)Brachse (Abramis brama)Hecht (Esox lucius)Karausche (Carassius carassius)Karpfen Zuchtform (Cyprinus carpio)Karpfen Wildform (Cyprinus c. carpio)Laube (Alburnus alburnus)Rotauge (Rutilus rutilus)Rotfeder (Scardinius erythrophthal-mus)Wels (Silurus glanis)Zander (Stizostedion lucioperca)
1. Dezember - 29. Februar1. Mai - 31. Mai1. Mai - 15. Juni1. Mai - 31. Mai
1. Februar - 30. April1. Mai - 31. Mai
-1. Mai - 30. Juni1. Mai - 30. Juni1.April - 31. Mai1. April - 31. Mai
1. Juni . 30. Juni1. April - 31. Mai
BrittelmaßeSchonzeitenFischarten35 cm
-35 cm30 cm55 cm
-35 cm35 cm
---
85 cm45 cm
Terminübersicht 2018
Brittelmaße/Schonzeiten
07. April08. September (Ausschneiden)
03. November
jeweils von 9 - 13 Uhr
An diesen Tagen ist das Fischen während der Uferreinigung UNTERSAGT
Uferreinigung
Sollte bei einer Kontrolle eine dieser Utensilien nicht vorhanden sein, wird die Fischereiberechtigung eingezogen!
11 4
Fischereiberechtigung
1Es ist die Pflicht des Fischereiberechtigten, sich mit dem Fischerrevier und der Fischereiordnung vertraut zu machen und die amtliche Fischereikarte sowie die Fischereiberechtigung mitzuführen. Ein vereinsschädigendes Verhalten hat den sofortigen Ausschluss zur Folge.
2Es muss jeder Aufforderung der Kontrollorgane, zwecks Vorweisung der Beute, der amtlichen Fischereikarte oder der Fischereiberechtigung, nach-gekommen werden.
3Das Befischen des Gewässers erfolgt auf eigene Gefahr und hat für die von ihm verursachten Schäden selbst aufzukommen. Es gibt kein Vorrecht auf einen bestimmten Angelplatz.
4Das Angeln ist unter strengster Einhaltung der Fischereiordnung waide-gerecht auszuführen.
5Es darf nur vom Ufer aus mit maximal zwei Angelgeräten und mit je einem Einfachhaken gefischt werden. Lebendköder sind nicht erlaubt.
6Der Fischereiberechtigte hat seine Angelgeräte ununterbrochen und persönlich zu beaufsichtigen. Es ist nicht gestattet andere Personen angeln zu lassen.
7Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmasse. Raubfische dür-fen erst ab 1.Juni befischt werden. Das Blinkern ist ab 1. Juni erlaubt (auch mit Wobbler ). Während des Blinkerns ist keine weitere Angelrute im Was-ser erlaubt. Kindern ist Binkern nicht erlaubt.
8Untermaßige Fische, die nicht mehr lebend ins Wasser rückversetzt werden können, sind in Stücke zu schneiden und ins Wasser zu werfen.
9Jeder Fischereiberechtigte hat den Fang SOFORT in die Fangstatistik mit Kugelschreiber einzutragen.
10Werden untermaßige oder in der Schonzeit befindliche Fische vorgefunden, wird die Fischreiberechtigung entzogen.
11Das Fischen ist eine Stunde vor Sonnenaufgang und bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. Vom 1. Juni bis 15. September ist das Nacht-fischen erlaubt.
Die Fischereiordnung
Tageskarte: 20,- Eurogültig 1 Stunde vor, bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang; keine Fischentnahme!das Fischen ist nur mit einem FFD Mitglied erlaubt!
24 Stunden Karte: 45,- Eurogültig 1 Stunde vor, bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang des Folgetages; es darf 1 Raubfisch und ein Karpfen entnommen werden; das Fischen ist nur mit einem FFD Mitglied erlaubt!
die Wiener Steuerkarte muss vorhanden sein!
Die Fangstatistik für 2018 muss bis spätestens 22. Februar 2019 abgege-ben werden, egal ob eine neue Fischereiberechtigung gelöst wird oder nicht.Auch für Mitglieder, die sich später die Fischereibe-rechtigung nehmen wollen, gilt dieses Datum. Ohne Ab-gabenachweis wird keine Fischereiberechtigung ausgestellt.
Für alle Mitglieder reservieren wir für das Jahr 2018 bis inkl. 28. Feb-ruar 2018 die bestehenden Fischereiberechtigungen. Das freie Kon-tingent an Fischereiberechtigungen, für neue Mitglieder, wird bis Ende März ausgegeben. Sollten diese Termine für manche nicht einhaltbar sein, bitten wir um eine Absprache mit dem Vorstand.
Eine Ausgabe der Fischereiberechtigung erfolgt nur im Zuge eines Klubtreffens
Fangstatistik
Preis für bestehende Mitglieder: 260,- EuroPreis für neue Mitglieder: 310,- Euro
105
Fischen unter Freunden...
Danke an Alle die teilgenommen haben! Wir hoffen auf ein Wiedersehen 2018!
“Fischen unter Freunden” hat die 5. Saison erfolgreich hintersich gebracht. Zum ersten Mal gab es, seit ich mich erinnern kann, Engpäße bei den zu vergebenden Plätzen, so musste man sich Wochen vor den jeweiligen DUO Fischen schon anmelden um dabei sein zu können. Das ist für Peter, den Organisator der Fischen, natürlich ein “Dillema” mit dem er leben kann, im gegensatz zu Jahren wo gerade einmal 6 Paare zu den Fischen kamen. Ich hoffen das sich dieser Trend auch in der nächsten Saison vortsetzt.
Warum diese Plätze so begehrt sind, liegt für mich aber klar auf der Hand, es ist jedesmal ein riesen Spass!!! Auch wenn das Wetter sich nicht immer von der besten Seite zeigt oder die Fische nicht beissen, der Schmäh rennt immer. Dafür möchte ich Euch mal ein großes Dankeshön zukommen lassen!
Ein weiter Grund warum ich gerne zu diesen Fischen fahre, ist die vorzügliche Verpflegung, die wir an vielen dieser Orte erhalten, allen voran HAUSLEITEN, alleine deshalb zahlt es sich aus mitzufahren ;) !!!
Leider ist in der Saison 2018, Rutzendorf nicht mehr im Programm, eigentlich eine tolle Anlage wo wir alle, glaube ich zumindest, gerne gefischt hatten, nicht nur weil es gut und schnell zu erreichen ist, sondern weil auch immer gute Fangergebnisse erzielt wurden (bis auf die Saison 2017 ;) ). Doch aus Kostengründen (hohe Teichmiete) und angedrohten “Mistgebühren” wurde dieser Termin für die Saison 2018 aus dem Programm genommen und durch eine neue Lokation ersetzt. Wobei ich aber sicher bin das Peter wieder eine spitzen Anlage gefunden, welche unseren Ansprüchen entspricht.
So wie letztes Jahr will ich mich auch dieses Jahr bei allen bedanken die bei der Organisation geholfen haben vorallem natürlich Peter der den meisten Stress damit hatte, aber auch Chrtistine und Alfred will ich erwähnen die im-mer helfen!
Nun auch von mir an Euch Fischerkollegen ein großes
DANKE
Danke dafür daß Ihr mir immer so hilfreich Beiseite steht und mir beim Schlep-pen meines Klumperts helft!
Platz Name Preis1. HAIDER Andreas Jahreskarte2. HUTH Peter 100 Euro Gutschein2. GUNGAL Herbert 100 Euro Gutschein
Danke für Eure Teilnahme. Wir hoffen auf genau so grosses Interesse im Jahr 2018.
Fischen unter Freunden 2018
WICHTIG: zwingend notwendig: Abhakmatte 2 x Setzkescher Desinfektionsspray erlaubt: Bolognese verboten: Stecker
Köder laut Aushang in der Vereinshütte oder auf Nachfrage
Liebe Fischereikollegen das Jahr 2018 hat begonnen und unser Verein startet in eine neue Saison. Peter Huth war schon Ende 2017 fleissig für den Verein tätig und hat für 2018 8 “Fischen unter Freunden” Termine or-ganisiert. Die Liste der Termine findet ihr gleich auf der nächsten Seite (6). Ab sofort kann man sich bei Peter Huth für den CUP 2018 anmelden.
Ergebnis FFD - CUP 2017
9
Wir unterstützen die St.Anna Kinderkrebsforschung
6
Datum Ort Ziehung21. April Hirschstetten “Saufischen” * 9 Uhr05. Mai Panzergraben, Neusiedel ** 7 Uhr26. Mai Hausleiten ** 7 Uhr09. Juni Wienerherberg ** (NOCH OFFEN!!!) 7
Uhr07. Juli/08. Juli Hausleiten (Nachtfischen) ** 17 Uhr01. September Niederkreuzstätten 7 Uhr22. September Golacz Teich, Sigendorf *** 7 Uhr
Start des jeweiligen Fischens, eine Stunde nach ZiehungEnde 17 Uhr
bei Nachtfischen wird von 18Uhr - 06:00 Uhr des darauf folgenden Tages gefischt!
Für Terminvereinbarungen oder Fragen zum Hege- und Vereinsfischen wendet Euch bitte an
TeilnahmegebührenHirschstetten Mitglieder: 17,-
22,-Gäste:
Jedes Mitglied ist herzlichst eingeladen sich am FFD-Fischen zu beteiligen, auch Gäste sind gerne gesehen. Die Teilnahme für den Cup kostet einmal zusätzlich 10 Euro pro Saison und Fischer. Der Cup ist nur für Mitglieder!Der Bewerb setzt sich aus ca. 8 Fischen zusammen. Pro Saison steht jedem Teilnehmer ein Auswärts-Streichresultat zur Verfügung. Keiner der Teilnehmer geht leer aus! Im Zuge der Jahreshauptversammlung werden die ersten Drei des Cups bekanntgegeben und erhalten einen Preis.
Peter HUTH0664 608 401 263
* Köder: FREI** Köder: laut Aushang*** Köder: Mais, Maden (max. 2 Liter)
ACHTUNGdas Fischen am 13. Oktober endet um 16 Uhr
Auswärts Mitglieder: ab 27,-ab 27,-Gäste:
Wichtig für den CUP:von den beiden Fischen in Hirschstetten zählt das bessere Resultat!
7 8
Ziegelhofstraße
SpargelfeldstraßeS
port
plat
z
Eingeschränkt
Ganzjährig fischen erlaubt
Ganzjährig fischen verboten
Bade Zone
Bade Zone
Verboten Zone
Neutrale Zone
Neutrale Zone
Fischereibeschränkung vom1. Mai - 15. September
ist Badebetrieb (Schönwetter) von 09:00 Uhr - 20:00 Uhr, in dieser
Zeit ist fischen nicht erlaubt!
Das Fischereiverbot in den angegebenen Zonen gilt
auch für das Blinkern
Ganzjährig fischen erlaubt
Ganzjährig fischen erlaubt
Ganzjährig fischen verboten
KLUBHAUS
Verbotene Zone
Neutrale Zone
Die Zonen sind mit farblich markierten Steinen abgegrenzt