Post on 05-Apr-2015
Beförderung von Gefahrgütern
durch die Republik Belarus
Referentin:Lena Maslowskaja
1) Das Europäische Übereinkommen vom 30. 09.1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) 2) Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr vom 09.05.1980 (RID) 3) Das Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen vom 29.02.2008 (ADN) 4) Das Gesetz der Republik Belarus „Über die Beförderung von gefährlichen Gütern“ vom 6.Juni 2001 №32-З 5) Die Verordnung des Ministeriums von den Notstandssituationen der Republik Belarus vom 08.12.2010 №61 „Über die Regeln der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in der Republik Belarus“
KAPITEL I. Rechtsgrundlage
1.1 Internationale Vorschriften1.2 Allgemeine Charakteristik der nationalen Gesetzgebung
KAPITEL II. Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften in der Republik Belarus
2.1 Zuständige Behörden und ihre Kompetenz2.2 Maßnahmen bei der Kontrolle der grenzüberschreitenden Beförderung von Gefahrgütern
sind Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung gemäß ADR verboten oder nur unter in diesem Übereinkommen vorgesehenen Bedingungen gestattet ist.
Was kann gefährlich sein?
-Feuerzeuge -Sprays -Parfüm -Streichhölzer -bengalisches Feuer usw.
Klasse 1 Sprengstoffe und Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten
(mit sechs Unterklassen)
Klasse 2.1 Gase (entzündbar)
Klasse 2.2 Gase (nicht entzündbar)
Klasse 2.3 Gase (giftig)
Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe
Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden
Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2 Organische Peroxide
Klasse 6.1 Giftige Stoffe
Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7 Radioaktive Stoffe
Klasse 8 Ätzende Stoffe
Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
2) Eigenschaften 3) Gefahren 4) Persönlicher Schutz 5) Einsatzmaßnahmen 5.1) Allgemeine Maßnahmen 5.2) Maßnahmen bei Stoffaustritt 5.3) Maßnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen)
6) Erste Hilfe 7) Besondere Vorsichtsmaßnahmen bei der Bergung von Havariegut
8) Vorsichtsmaßnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz 8.1) Ablegen der Schutzkleidung 8.2) Reinigung der Ausrüstung
ERI-Cards enthalten:
1) Seiten-Kopf mit Stoffnamen, UN-Nummer, Gefahrnummer, ADR-Gefahrzettel, ADR-Klasse, Klassifizierungscode (hazard identification number), Verpackungsgruppe und der Nummer der ERI-Card
-Straßengüternahverkehr 53 %, -Binnenschifffahrt 13,6 %, -Seeschifffahrt 12,4 %, -Bahn 10,7 %,-Fernverkehrsstraße 10,3 %
Die Staatsorgane, die die Beförderung von Gefahrgütern in der RB regulieren
leistet Hilfe bei den Unfällen
schließt Verordnungen
ab
üben die Kontrolle
aus
Das Ministerium für Notstandsituatione
n
Die Zollorgane
Staatliche Kraftfahrinspektion
Der Ministerrat
genehmigt den
Reiseweg der Beförderung
Die Sicherheit der Beförderung und der Güter
Die Verletzung der Anforderungen an die Beförderungen
Die Qualifikation des Personals
Die Kontrolle der Unterlagen und der Güter an der Grenze verschärfen
Verschärfung der Bestrafung für die Verletzung der Gesetzgebung
1)die Eignungsprüfung, die Fortbildung einmal im Jahr
2)zusätzliche Ausbildung der Zollbeamten
Vorschläge zur
Verbesserung