Post on 05-Apr-2015
Adresse des Zahlungsempfängers:…
Adresse des Zahlungspflichtigen:…
Zahlungs-pflichtiger
=Kunde
der Telekom
Spiel & Spaß
Inkassostelle=Bank des
Zahlungsempfängers
Girozentralen/Zentralstellen
1
243
55
6
1. Aufgrund eines Vertrages, z. B. Dienstvertrag der Telekom über Telefongebühren, kann der Zahler dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung geben.
2. Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich gegenüber seiner Bank nur solche Lastschriften einzureichen, für die eine Einzugsermächtigung des Zahlungspflichten vorliegt. Die erste Inkassostelle (Bank des Zahlungsempfängers) wird durch den Zusatz „Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen liegt dem Zahlungsempfänger vor“ informiert; er ist rechts oben auf dem Lastschriftzettel aufgedruckt.
3. Der Zahlungsempfänger übersendet die Lastschrift oder Disketten an seine Bank.
4. Die mit dem Lastschrifteinzug beauftragte Bank erteilt ihren Kunden eine Kontogutschrift mit dem Zusatz „Eingang vorbehalten“ („E. v.“). Dieser Zusatz gibt der Inkassostelle das Recht Gutschriften rückgängig zu machen, wenn die Lastschrift vom Zahlungspflichtigen nicht eingelöst wird.
5. Die Lastschriftdaten werden mittels Datenübertragung über Zentralstellen zur Zahlstelle weitergeleitet. Der Einzug durch die Lastschrift erfolgt grundsätzlich nach den Regeln des Überweisungsverkehrs, jedoch in umgekehrter Richtung, d. h. von der Bank des Zahlungsempfängers zur Bank des Zahlungspflichtigen.
6. Die Zahlstelle belastet das Konto des Zahlungspflichtigen, der seinerseits die Kontobelastung aus einem Kontoauszug entnehmen kann.
HypoVereinsbank76020214
Zahlstelle = Bank des Zahlungspflichtigen
Einzugsermächtigung
Zahlungs-empfänger
=
KontoauszugGutschrift E.v.
KontoauszugBelastung
=Kunde
der Telekom
Spiel & Spaß
_______________=Bank des
_________________________________
1
243
55
6
1. Aufgrund eines Vertrages, z. B. Dienstvertrag der Telekom über Telefongebühren, kann der Zahler dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung geben.
2. Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich gegenüber seiner Bank nur solche Lastschriften einzureichen, für die eine Einzugsermächtigung des Zahlungspflichten vorliegt. Die erste Inkassostelle (Bank des Zahlungsempfängers) wird durch den Zusatz „Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen liegt dem Zahlungsempfänger vor“ informiert; er ist rechts oben auf dem Lastschriftzettel aufgedruckt.
3. Der Zahlungsempfänger übersendet die Lastschrift oder Disketten an seine Bank.
4. Die mit dem Lastschrifteinzug beauftragte Bank erteilt ihren Kunden eine Kontogutschrift mit dem Zusatz „Eingang vorbehalten“ („E. v.“). Dieser Zusatz gibt der Inkassostelle das Recht Gutschriften rückgängig zu machen, wenn die Lastschrift vom Zahlungspflichtigen nicht eingelöst wird.
5. Die Lastschriftdaten werden mittels Datenübertragung über Zentralstellen zur Zahlstelle weitergeleitet. Der Einzug durch die Lastschrift erfolgt grundsätzlich nach den Regeln des Überweisungsverkehrs, jedoch in umgekehrter Richtung, d. h. von der Bank des Zahlungsempfängers zur Bank des Zahlungspflichtigen.
6. Die Zahlstelle belastet das Konto des Zahlungspflichtigen, der seinerseits die Kontobelastung aus einem Kontoauszug entnehmen kann.
HypoVereinsbank76020214___________________ = Bank des ________________
______________________
=
Kontoauszug__________
Kontoauszug__________.
Jetzt das Arbeitsblattausfüllen!
Arbeitsblatt zum Lastschriftverfahren:
Lösung zum Arbeitsblatt zum Lastschriftverfahren:
Vorteile des Lastschriftverfahrens
Zahlungsempfänger • Schnellere Zahlungseingänge, da er den Zeitpunkt der Zahlung selbst
bestimmt und daher nicht von der Willkür des Zahlungspflichtigen abhängig ist.
• Liquidität kann besser geplant werden• Vereinfachung des Mahnwesens, denn Zahlungseingänge müssen nicht
gesondert überwacht werden; Nichtbezahlung ist durch Lastschrift erkenntlich
• Sofortige Gutschrift des Betrages Zahlungspflichtiger • Schutz vor Versäumnissen, keine Terminüberwachung• Keine Mahngebühren• Rückgaberecht von 6 Wochen bei Einzugsermächtigung• Zeitersparnis• Nicht auf festgeschriebenen Betrag festgelegt, wie ein Dauerauftrag
Zahlungsempfänger Schnellere Zahlungseingänge planbare Liquidität Vereinfachung des Mahnwesens Sofortige Gutschrift
Zahlungspflichtigen • Schutz vor Versäumnissen• Keine Mahngebühren• Rückgaberecht (6 Wochen)• Zeitersparnis• Nicht auf festgeschriebenen Betrag festgelegt
Nachteile des Lastschriftverfahrens
• Willkür des Zahlungsempfängers • Verlust des Überblicks, z.B. beim Einkauf
mit EC-Karte, • Zeitpunkt der Bezahlung kann im
Gegensatz zur Überweisung nicht selbst gewählt werden: Einschränkung der Liquidität: Konto muss Deckung aufweisen sonst Gefahr der Sollzinsen
• Willkür des Zahlungsempfängers • Verlust des Überblicks• Zeitpunkt fremdbestimmt:
Gefahr der Sollzinsen
Abbuchungsauftrag
Der Zahlungspflichtige erteilt schriftliche einen Auftrag (Abbuchungsauftrag), dass der Zahlungsempfänger vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen darf. Der Abbuchungsauftrag wird beim Kreditinstitut hinterlegt.
Worin besteht der Unterschied zum Lastschrifteinzugsverfahren?
Zahlstelle prüft bei Vorlage einer Lastschrift durch den Zahlungsempfänger, ob ein Abbuchungsauftrag der Bank vorliegt.
Zahlungs-pflichtiger
=Kunde
der Telekom
Spiel & Spaß
Zahlungs-empfänger
=
Einzugs-ermächtigung
HypoVereinsbank76020214
Abbuchungs-auftrag
X
Bei Nichtvorliegen des Abbuchungsauftrages wird die Lastschrift nicht eingelöst.Eine Lastschrift-Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen ist nicht möglich, lediglich der Auftrag selbst kann widerrufen werden.
Abbuchungsauftrag
1. Vereinbarung über Forderungseinzug (z. B. Rechnung der Wasserwerke)2. Vorlage des Abbuchungsauftrages3. Konto-Verbindung bei der Hausbank als Voraussetzung für Lastschr.Verf.4. Einreichung der Lastschrift bei Hausbank5. Gutschrift6. Weitergabe der Lastschrift7. Verrechnung über Girozentralen8. Belastung des Kontos und Kontoauszug
Nichteinlösung/ Widerspruch des Zahlungspflichtigen bei der Einzugsermächtigung
• Die Widerspruchsfrist beträgt 6 Wochen • Beim Abbuchungsverfahren ist kein Widerspruch
möglich
Nichteinlösung von Lastschriften durch die Zahlstelle • Beim Abbuchungsauftrag, wenn dieser nicht vorliegt• Konto des Zahlungspflichtigen ist nicht gedeckt• Lastschrift ist unanbringlich, weil Kontonummer nicht
existiert, Kontoinhaber und Zahlungspflichtiger nicht identisch sind oder das Konto erloschen ist.
• Rücklastschriften sind für Zahlungsempfänger gebührenpflichtig (teuer!)
Arbeitsblätter für Schüler
Vorteile des Lastschriftverfahrens
Zahlungsempfänger Zahlungspflichtigen
Nachteile des Lastschriftverfahrens
Nichteinlösung/ Widerspruch des Zahlungspflichtigen bei der Einzugsermächtigung
• Die Widerspruchsfrist beträgt 6 Wochen • Beim Abbuchungsverfahren ist kein _____________
möglich.
Nichteinlösung von Lastschriften durch die Zahlstelle • Beim Abbuchungsauftrag, wenn dieser nicht _______• Konto des Zahlungspflichtigen ist nicht ____________• Lastschrift ist unanbringlich, weil
_________________________________________, Kontoinhaber und Zahlungspflichtiger nicht identisch sind oder das Konto _____________________________.
• Rücklastschriften sind für ________________________ gebührenpflichtig (teuer!)
Abbuchungsauftrag
Der Zahlungspflichtige erteilt schriftliche einen Auftrag (Abbuchungsauftrag), dass der Zahlungsempfänger vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen darf. Der Abbuchungsauftrag wird ___________________________________________________________________________________________.
Worin besteht der Unterschied zum Lastschrifteinzugsverfahren?
=Kunde
der Telekom
Spiel & Spaß
=
HypoVereinsbank76020214
Zahlstelle prüft bei Vorlage einer Lastschrift durch den Zahlungsempfänger, ob _______________________________________________________________.Bei Nichtvorliegen des Abbuchungsauftrages wird die Lastschrift nicht eingelöst.Eine Lastschrift-Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen ist nicht möglich, lediglich der Auftrag selbst kann _________________________________.
Abbuchungsauftrag
1. Vereinbarung über Forderungseinzug (z. B. Rechnung der Wasserwerke)2. Vorlage des Abbuchungsauftrages3. Konto-Verbindung bei der Hausbank als Voraussetzung für Lastschr.Verf.4. Einreichung der Lastschrift bei Hausbank5. Gutschrift6. Weitergabe der Lastschrift7. Verrechnung über Girozentralen8. Belastung des Kontos und Kontoauszug