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FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLEHRSTUHL FÜR INTERNATIONALE UNTERNEHMENSRECHNUNGPROF. DR. BERNHARD PELLENS

Accounting IBilanzansatz und Bewertung

Dienstag, 16.00 – 17.30 Uhr, HZO 60Sommersemester 2019

2Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Der Lehrstuhl stellt sich vor:

Lehrstuhlinhaber Habilitanden

Doktoranden

Sekretariat

Prof. Dr. Bernhard Pellens Dr. Peter Küting Dr. André SchmidtVanessa Junga

Chenzhi Wu

Nico Lempsch

Marco Muschallik

Jannik Kocian

Jan Steinius-Gaukel

Katrin Ahlich Denisa Lleshaj

3Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Wer macht was im Sommersemester 2019?

Betreuung von Praktika & Prüfungsangelegenheiten

Marco MuschallikGD 02/5180234/32-23834muschallik@iur.rub.de

Jan Steinius-GaukelGD 02/5130234/32-27789steinius-gaukel@iur.rub.de

Abschlussarbeiten

Anerkennungen

Katrin AhlichGD 02/5170234/32-25519ahlich@iur.rub.de

Stipendien & Empfehlungsschreiben

Allgemeine Informationen

Vanessa JungaGD 02/3590234/32-23832sekretariat@iur.rub.de

Jan Steinius-GaukelGD 02/5130234/32-27789steinius-gaukel@iur.rub.de

4Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Praktika- und Stellenangebote: IUR-E-Mailverteiler

• Ein Angebot des Lehrstuhls, mit dem Studierende und Absolventen bei Ihrer Suche nach interessanten Praktika- und Stellenangeboten unterstützt werden sollen.

• Studierende, die sich in den Verteiler eintragen, bekommen unverzüglich Praktika-und Stellenangebote, die von den Unternehmen an unser Lehrstuhlteam herange-tragen werden, weitergeleitet.

• Alle Studierenden und Absolventen des Schwerpunktfaches Internationale Unternehmensrechnung können sich mit einer formlosen E-Mail an folgende E-Mail-Adresse in den Verteiler eintragen:

Emailverteiler@iur.rub.de

5Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Anerkennungen und Empfehlungsschreiben

• Hinweise zur Möglichkeit der Erstellung von Gutachten/Empfehlungsschreiben sowie zur Anerkennung von Prüfungs-leistungen finden Sie auf unserer Website unter:

www.iur.rub.de

→ Gutachten/Anrechnungen

• Bei Fragen zur Anerkennung von Leistungen können Sie die Sprechstunde von Frau Katrin Ahlich(Mi. 14-16 Uhr) besuchen.

• Bei Fragen zu Gutachten/Empfehlungs-schreiben richten Sie sich bitte an Herrn Jan Steinius-Gaukel.

6Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Wertorientierte Unternehmensführung (5 ECTS)Vorlesung (2 SWS) - Jedes Semester (gemeinsam mit Prof. Kaya, Knauer und Müller)

Jahresabschluss (5 ECTS)Vorlesung mit Übung (3 SWS) - Einmal jährlich im Sommersemester

Pflichtmodule

Wahlmodule

Accounting I – Bilanzansatz und Bewertung (5 ECTS)Vorlesung und Übung (4 SWS) - Einmal jährlich im Sommersemester

Hausarbeitsseminar zu Accounting I (5 ECTS)Blockveranstaltung (Skiseminar möglich!) - Einmal jährlich im Wintersemester

Veranstaltungen des Lehrstuhls IUR im Bachelor (1)

Unternehmensanalyse (5 ECTS)Vorlesung und Übung (3 SWS) - Einmal jährlich im Wintersemester

7Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Veranstaltungen des Lehrstuhls IUR im Bachelor (2)

Wahlmodule (Fortsetzung)

Accounting II - Konzernrechnungslegung und sonstige Rechnungslegungsinstrumente (5 ECTS)Vorlesung und Übung (4 SWS) - Einmal jährlich im Wintersemester

Praxisseminar zu Accounting II (5 ECTS)Vorlesung und Übung (4 SWS) - Einmal jährlich im Wintersemester (Dozent: Prof. Dr. B. Stibi)

Hausarbeitsseminar zu Accounting II (5 ECTS)Blockveranstaltung - Einmal jährlich im Sommersemester

8Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Abschlussarbeiten im Fach IUR

• Möglichkeiten zum Schreiben einer Bachelor- oder Masterarbeit – Erarbeitung eines eigenen Themas (Exposé)– Bewerbung auf ein vom Lehrstuhl vorgegebenes Thema

• Informationsveranstaltung

Vor Beginn eines jeden Semesters (ca. September 2019) findet eine Informa-tionsveranstaltung zur Klärung der genauen Formalitäten hinsichtlich Bewer-bung und Themenfindung statt. Diese wird gemeinsam mit dem Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Paul organisiert.

Der Termin für diese Informationsveranstaltung wird rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben.

• Weitere Informationen finden Sie unter www.iur.rub.de

→ Bachelorstudium/Masterstudium → Bachelorarbeit/Masterarbeit

• Ansprechpartner: Jan Steinius-Gaukel, M.Sc., GD 02/513, 0234/32-27789

9Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Modul „Accounting I“ (1)

Voraussetzungen

• Kenntnisse aus dem Pflichtmodul der Grundlagenphase „Unternehmensrechnung“ werden vorausgesetzt

Konzeption

• Wahlpflichtmodul (SBWL) der Profilierungsphase für den Studiengang B.Sc. in Management and Economics (5 ECTS)

• Bestandteil der Spezialisierungen „Accounting, Finance and Taxation“ sowie „International Economics“

10Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Modul „Accounting I“ (2)

Aufbau der Veranstaltung

• Vorlesung: dienstags, 16.00 - 17.30 Uhr im HZO 60

• Übung: Zusätzlich zur Vorlesung wird eine Übung angeboten, in der die zentralen Themen der Vorlesung anhand von Übungsaufgaben wiederholt und vertieft werden.Die Übung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 – 17.30 Uhr im HZO 40 statt. Der erste Termin wird noch im Rahmen der Vorlesung und über Moodle bekannt gegeben.

Klausur

• Die Klausur dauert 90 Minuten und bezieht sich sowohl auf die Inhalte der Vorlesung als auch der Übung.

• Die Klausur findet am 17.07.2019 von 10.15 – 11.45 Uhr statt.Der Klausurraum wird rechtzeitig in der Vorlesung bekannt gegeben und auf der Internetseite des Lehrstuhls unter „Aktuelles“ sowie über Moodle veröffentlicht.

11Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

• Die Unterlagen zur Vorlesung sowie zu den Übungen werden im Laufe des Semesters sukzessive in Moodle zum Download bereitgestellt.

Das Passwort wird in der ersten Veranstaltung bekannt gegeben und kann bereits vorab über den Passwortverteiler der Fachschaft angefordert werden

(www.fsi-wiwi.de).

Betreuung der Veranstaltung

Beratung erfolgt bei:

Denisa Lleshaj, M.Sc. (GD 02/511; lleshaj@iur.rub.de, 0234/32-25520)

Jannik Kocian, M.Sc. (GD 2/137; kocian@iur.rub.de, 0234/32-25850)

Dr. André Schmidt (GD 02/353; schmidt@iur.rub.de, 0234/32-28300)

12Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Literatur

Die Vorlesung basiert auf dem Lehrbuch:

Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2017): Internationale Rechnungslegung, 10. Auflage, Stuttgart 2017

13Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

• Die Tongji-Universität in Shanghai ist eine renommierte Universität mit über 50.000 Studierenden

• Offizielle Partnerschaft mit der RUB seit 1980

• Intensive Kooperation der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft mit demChinesisch-Deutschen Hochschulkolleg(CDHK) der Tongji-Universität

• Vorlesungen auf Englisch, Deutsch (und Chinesisch)

Tongji-Universität/CDHK

14Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Auslandsprogramme am CDHK/Tongji-Universität• Für Bachelor- und Masterstudierende: Summer School

• Dreiwöchiges Programm jeden Sommer (2019: 02.-20.09.2019)• Erwerb von 5 ECTS für Bachelorstudierende möglich• Bewerbung bis zum 06.05.2019 direkt über die TU Berlin

(Informationen auf der Homepage des ifu bzw. bei Herrn Dr. Martin Seidler)

• Für Masterstudierende: Auslandssemester• Sommer- und Wintersemester• Erwerb von ECTS am CDHK (Deutsch) und an der School of Economics and Management

(SEM) (Englisch) möglich• Bewerbung für das WS 2019/2020:

bis zum 25.04.2019 bei Prof. Dr. Bernhard Pellens/Dr. Martin Seidler (Motivations-schreiben, Lebenslauf, Zeugnisse/Notenübersicht, bisherige Auslandserfahrung)

• Allgemeine Informationen• auf der Homepage des CDHK: http://cdhk.tongji.edu.cn/de/• und des ifu: http://www.ifu.rub.de/• sowie Informationen zur Summer School unter

http://www.cdhk.tu-berlin.de/summer_school_in_shanghai/

15Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

WERDEN SIE STIPENDIAT/IN DESDEUTSCHLANDSTIPENDIUMS

BEWERBEN SIE SICH ONLINE VOM 08. April bis 16. Mai 2019 UNTER www.rub.de/bildungsfonds

16Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Gliederung der Veranstaltung

1. Aufgaben der Rechnungslegung

2. Institutioneller Rahmen der IFRS

3. Rahmenkonzept

4. Rechenwerke

5. Immaterielle Vermögenswerte

6. Latente Steuern

7. Sachanlagevermögen und Leasing

8. Impairment

9. Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen

10. Vorräte und Umsatzrealisation

11. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

12. Pensionsverpflichtungen und Leistungen an Arbeitnehmer

17Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Gliederung der Veranstaltung

1. Aufgaben der Rechnungslegung

2. Institutioneller Rahmen der IFRS

3. Rahmenkonzept

4. Rechenwerke

5. Immaterielle Vermögenswerte

6. Latente Steuern

7. Sachanlagevermögen und Leasing

8. Impairment

9. Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen

10. Vorräte und Umsatzrealisation

11. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

12. Pensionsverpflichtungen und Leistungen an Arbeitnehmer

18Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Nach dem ersten Kapitel sollten Sie wissen, …

• … wie wirtschaftlicher Erfolg gemessen werden kann;

• … welche verschiedenen Bilanztheorien Jahresabschlüssen

zugrunde liegen können;

• … welche Abschlüsse deutsche Unternehmen aufzustellen haben;

• … welche Funktionen diese Abschlüsse jeweils erfüllen sollen.

Lernziele

19Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Jahresabschlüsse liefern die periodischen Informationen über die:• Finanzierungsquellen und Investitionen des Unternehmens in der Bilanz,

• Umsatzerlösen und die Wertschöpfung des Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und

• Liquidität des Unternehmens in der Cashflow-Rechnung.

Einzahlungen

- Auszahlungen

= Cashflow

+ Erträge

- Aufwendungen

= Jahresüberschuss

Kapitalflussrechnung/Cashflow-Rechnung

Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung

Anlage-vermögen

Umlauf-vermögen

- davonliquideMittel

Eigenkapital

- davonJahres-überschuss

Fremdkapital

Erinnern Sie sich noch?Notwendigkeit von Jahresabschlüssen

20Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

... beispielsweise von:

• Management (Steuerung & Kontrolle)

• Eigenkapitalgeber(Rechenschaft, Anlageentscheidung)

• Fremdkapitalgeber (Bonitätsprüfung bei Kreditvergabe)

• Arbeitnehmer (Tarifverhandlungen)

• Kunden, Lieferanten, Öffentlichkeit …

… Entscheidungsgrundlage fürHandlungsfolgen

… Bemessungsgrundlage für Rechtsfolgen

... beispielsweise:

• Gewinnausschüttungen an die EK-Geber

• Überschuldungsprüfung alsInsolvenzvoraussetzung

• Ertragsbesteuerung

• Entlohnung von Mitarbeitern

Wie sind die periodischen Informationen auszugestalten,damit diese Aufgaben adäquat erfüllt werden können?

Erinnern Sie sich noch?Notwendigkeit von Jahresabschlüssen

Periodische Daten und Informationen über die wirtschaftliche Lage von Unter-nehmen werden benötigt und zwar als…

21Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Erfolgsbeurteilung bedingt Erfolgsmessung! (1)„Cash is fact“ (I)

• Objektive Messung des periodischen Erfolgsüber tatsächlich erzielte Einzahlungsüberschüsse(= Einzahlungen – Auszahlungen) innerhalb eines Zeitraums (z.B. Monat, Quartal, Geschäftsjahr).➔ Stromgrößenrechnung

Einzahlungen

- Auszahlungen

= Cashflow

Einzahlungsüber-schussrechnung

• Der periodische Erfolg spiegelt sich in der Veränderung von Bankgut-haben und Kassenbestand (Bestandsgrößen) wider.

• Damit wäre nur noch zu klären, welche Ein- und Auszahlungen dem Unternehmen zuzurechnen sind.

„Cash is fact!“ / „Cash is king!“ / „Cash is the name of the game!“

22Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Zentrale Frage: Ist die Cash-Betrachtung ein gutes Instrument zur Unternehmenserfolgsmessung?

Vorteile der reinen Cash-Betrachtung:

» Eine Ein- und Auszahlungsrechnung ist objektiv beobachtbar und nachvollziehbar!

Probleme der reinen Cash-Betrachtung:

» Investitionsauszahlungen eines Jahres mindern in voller Höhe den Erfolg, obwohl die Investitionsgüter einen Gegenwert besitzen und auch noch einen Nutzen für die Folgeperioden haben (Vermögen)!

» Welche künftigen Ansprüche haben andere Unternehmensbeteiligte (Stakeholder) aus der bisherigen Unternehmenstätigkeit (z.B. Garantiezahlungen, Kredittilgungen), die bis zur Zahlung unberücksichtigt bleiben (Schulden).

» Zufallsschwankungen oder bewusste Verschiebungen von Zahlungen können den Erfolg einer Periode beeinflussen/verzerren (z.B. Kunde oder das Unternehmen bezahlt erst kurz vor oder nach Jahresende seine gekauften Produkte).

» Vernachlässigung von Marktwertsteigerungen des Unternehmensvermögens (z.B. aus der Aktivierung von Erzeugnissen, Fertigungsaufträgen, Entwicklungskosten, …)

Erfolgsbeurteilung bedingt Erfolgsmessung! (2)„Cash is fact“ (II)

23Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Erfolgsbeurteilung bedingt Erfolgsmessung! (3)„Earnings are opinion“ (I)

• Um die Defizite einer Cash-Rechnung zu vermeiden, kann der periodische Erfolg auf „Ergebnis- bzw. Gewinnbasis“ über einen periodischen „Vermögensvergleich“ gemess-en werden.

• Periodenerfolg = Gewinn/Verlust = Nettovermögensmehrung/-minderung in einer Periode

• Das erwirtschaftete Ergebnis basiert damit auf periodisierten, d.h. der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsperiode zugerechneten (anteiligen), Zahlungsströmen(= Aufwendungen und Erträge) ➔ Ergebnisrechnung (Stromgrößenrechnung)

+ Erträge

- Aufwendungen

= Periodenergebnis= Gewinn/Verlust

Vermögensrechnungzum 31.12.t1

Ergebnisrechnung01.01. bis 31.12.t1

Vermögen

Nettover-mögenNettovermö-gensänderung

Schulden

Vermögensrechnungzum 31.12.t0

Vermögen

Nettover-mögen

Schulden

24Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

• Diese Art der Erfolgsmessung bzw. Messung der Nettovermögens-änderung bedarf folglich einer

(1) Definition und

(2) Bewertung

von „Vermögen“ und „Schulden“(= Nettovermögen).

+ Erträge

- Aufwendungen

= Gewinn/Verlust

Vermögensrechnung Ergebnisrechnung

Vermögen

Nettover-mögen

Nettovermö-gensänderung

Schulden

• Beispiele:− Was ist ein Vermögenswert und eine Schuld?− Wie verteile ich die für ein Gebäude getätigte Auszahlung auf die Nutzungs-

perioden?− Sollten meine Grundstücke und Finanzanlagen (Aktien) mit ihren Anschaffungskosten

oder mit den Marktwerten zum Bilanzstichtag bewertet werden?

• Diese Fragen sind anhand des Zweckes der Erfolgsmessung zu beantworten!

Erfolgsbeurteilung bedingt Erfolgsmessung! (4)„Earnings are opinion“ (II)

25Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Beispiel: „Cash is fact“ versus „Earnings are opinion“

In t0: Vertragsabschluss über den Bau einer Luxusyacht für 50 Mio. €Geplante Gesamtkosten: 40 Mio. € (Hier = Ist-Kosten) ➔ Zahlungsüberschuss = 10 Mio. €

t0 t1 t2 t3

Anzahlungdes Kunden= 15 Mio. €

Restzahlungdes Kunden += 35 Mio. €

Auslieferungder Yacht

Herstellungs-kosten t1

= -10 Mio. €

Herstellungs-kosten t2

= -15 Mio. €

Herstellungs-kosten t3

= -15 Mio. €

Cash-Betrachtung

Zeit

Periodenerfolg

Gewinn I

Gewinn II (HGB)

Gewinn III

+15

50 – 40 = +10

+/- 0

+/- 0

-10

+/-0

+/- 0

+3,33

35 – 15 = +20

+/-0

50 – 40 = +10

+3,33

-15

+/-0

+/- 0

+3,33

t0 t1 t2 t3

Gewinn IV (PoC) +/- 0 +2,5 (= 25 %) +3,75 (= 37,5 %)+3,75 (= 37,5 %)

26Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

• Bilanztheorien versuchen ausgehend von den Aufgaben (= Zwecken) von Jahresabschlüssen die Inhalte und die Ausgestaltung der Bilanz und damit auch automatisch der Gewinn- und Verlustrechnung abzuleiten.

• Im Mittelpunkt der unterschiedlichen Bilanztheorien stehen folgende Fragen:– Welchem Zweck soll die periodische Rechnungslegung dienen?

– Was ist in der Bilanz als Vermögen und Schulden anzusetzen?

– Wie sind Vermögen und Schulden zu bewerten?

– Wie ist der Periodenerfolg zu bestimmen?

• Klassische Bilanztheorien:– Statische Bilanztheorie (nach Herman Veit Simon, 1886)➔ asset-liability approach

– Dynamische Bilanztheorie (nach Eugen Schmalenbach, 1919)➔ revenue-expense approach

– Organische Bilanztheorie (nach Fritz Schmidt, 1921)

BilanztheorienGrundlagen

27Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Statische Bilanztheorie (asset-liability approach):

Jährliche Ermittlung des Reinvermögens über eine Bilanz als Saldo von Vermögen und Schulden, um zu prüfen, ob das Vermögen (noch) größer als die Schulden(Unterscheidung von Fortführungs- und Zerschlagungsstatik) ist.

Dynamische Bilanztheorie (revenue-expense approach):

Ermittlung eines periodengerechten, (intertemporal) vergleichbaren betriebswirt-schaftlichen Erfolgs, um zu prüfen, wie sich die wirtschaftliche Lage im Zeitablaufentwickelt ➔ Jahresabschluss zur Rechenschaftslegung ggü. dem bilanzierenden Kaufmann selbst und außen stehenden Unternehmensbeteiligten.

Organische Bilanztheorie:

Bilanzierung soll sowohl der periodischen Nettovermögensermittlung (Reproduktions-wert des Unternehmens) als auch der Ermittlung des „richtigen“ Periodengewinns(➔Dualistische Bilanzauffassung) dienen.

BilanztheorienKlassische Bilanztheorien

28Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Je nach …… Definition von Vermögen und Schulden sowie …

… Bewertung von Vermögen und Schulden …

… kommt es zu …

… unterschiedlichen Bilanzwerten und Periodenergebnissen… und damit zu unterschiedlichen Handlungsfolgen und Rechtsfolgen!

Ein „richtiges“ Nettovermögen und Periodenergebnis gibt es nicht!

Die Ermittlungskonzepte für Nettovermögen und Periodenergebnissollten zweckorientiert sein!

Was sind also die Zwecke der Rechnungslegung, an denen sich jeweilige die Nettovermögenskonzeption zu orientieren hat?

Zwischenfazit

29Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zur Aufstellung mehrerer Abschlüsse mit unterschiedlichen Zwecken:

Bilanzierungspflicht ...

... nach Handelsrecht(§§ 242 ff. HGB)

... nach Steuerrecht(§§ 140 f. AO)

Einzelabschlussfür alle Kaufleute(§§ 242 ff. HGB)

Konzernabschlussfür bestimmte

Mutterunternehmen(§§ 290 ff. HGB)

Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz(§ 5 Abs. 1 EStG)

Pflicht zur Aufstellung von Abschlüssen in Deutschland (Überblick)

Steuerliche Gewinnermittlungfür alle Kaufleute

30Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Gründe für strengere Vorschriften• Haftungsbeschränkung als jur. Person und damit

erhöhtes Schutzbedürfnis von FK-Gebern

• Häufig Trennung von Geschäftsführung und Eigentum bei Kapitalgesellschaften und damit erhöhtes Schutzbedürfnis von externen EK-Gebern

Einzelkaufleute und Per-sonenhandelsgesellschaften

(§§ 242 ff. HGB)

KapGes und haftungsprivilegierte Personenhandelsgesellschaften

i.S.d. § 264a HGB(§§ 242 ff. HGB und zusätzlich

§§ 264 ff. HGB)

AG

GmbH

GmbH & Co. KG

SE

Einzelabschluss nach HandelsrechtAufstellungspflicht

Alle deutschen Kaufleute sind verpflichtet zur Bilanzierung nach Handelsrecht

Einzelabschluss (§ 242 ff. HGB)KGaA

31Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Zahlungs- bzw.Einkommensbemessung

Dokumentation Informationsvermittlung

Beweissicherung z.B. für- Insolvenzmessung- Auseinandersetzung

Gewinnermittlung zum Zweck der Gewinnverteilung

Mindest-ausschüttung

Höchstaus-schüttung

Gesell-schafter-

schutz

Gläubiger-schutz

Kapital-geber

Manage-ment

Dritte

EK-G

eb

er

FK-G

eb

er

Selb

stin

-fo

rmat

ion

Arb

eit

ne

hm

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Ku

nd

en

, Li

efe

ran

ten

, Ö

ffe

ntl

ich

keit

Dispositionshilfe für Investitionen

Rechenschafts-legung

Zweck(e)

Einzelabschluss nach HandelsrechtZwecke

32Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

(I) Ausschüttungsbemessungsfunktion:

Einzelvermögensvergleich zur Ermittlung periodischer Höchst- bzw.Mindestausschüttungen.

Durch vorsichtige Bilanzansatz- und Bewertungsregeln soll eine vorsichtige Gewinnermittlung erfolgen.

➢ Enge Vermögensgegenstandsdefinition (Einzelveräußerbarkeit) ➢ Weite Schuldendefinition (Drohverlustrückstellungen)➢ Bewertung der Aktiva: AHK oder niedriger beizulegender Zeitwert➢ Bewertung der Schulden: Eingangs- oder höherer Rückzahlungsbetrag➢ Periodenerfolg = Erträge - Aufwendungen

(II) Informationsfunktion:

Konkretisierung durch …

Wahlrechte zum Ansatz von Aktiva, die gleichzeitig mit einer sog. Ausschüttungssperre versehen sind:

• (Überhang) Aktive(r) latente(r) Steuern (§ 274 Abs. 1 HGB i.V.m. §268 Abs. 8 HGB)• Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände (hier §248 Abs. 2 HGB i.V.m. §268 Abs. 8 HGB)

Allerdings wird die Informationsfunktion aufgrund der generell vorsichtigen Bilanzansatz- sowie Bewertungs-regeln eingeschränkt!

Aktiva Passiva

Vermögen zu fortg.

AHK*

EK(Residuum)

Schuldenzum

Erfüllungs-betrag

* (Ausnahme: Wertpapiere des Handelsbestandes beiKreditinstituten)

Einzelabschluss nach HandelsrechtKonzeptionelle Ausgestaltung zur Zweckerreichung

33Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Alle deutschen Kaufleute sind verpflichtet zur Bilanzierung nach Steuerrecht…

(§§ 140 f. AO)

… zur Bemessung von ...

Einkommensteuer(zzgl. 5,5 % Soli)

Körperschaftsteuer (15 % zzgl. 5,5% Soli)

Gewerbesteuer (3,5 % * Hebesatz der

Kommune)→ Einziger Adressat der Steuerbilanz ist der Fiskus

→ Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

→ Kriterium wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wird aus dem handelsrechtlichenGewinn des Einzelabschlusses (Maßgeblichkeitsprinzip) und vielfältigen steuerlichen Sonderregelungen abgeleitet.

Steuerbilanz nach SteuerrechtAufstellungspflicht und Zweck

34Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Eine Verbindung zwischen Handels- und Steuerrecht besteht über die sog. Maßgeblichkeit:

Steuerbilanz nach SteuerrechtMaßgeblichkeit der Handelsbilanz

Rechnungslegung ...

... nach Handelsrecht (§§ 242 ff. HGB)

Einzelabschlussfür alle Kaufleute(§§ 242 ff. HGB)

Konzernabschluss fürbestimmte Mutterunter-nehmen (§ 290 ff. HGB,

§ 11 PublG)

Steuerliche Gewinnermittlungfür alle Kaufleute

Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz(§ 5 Abs. 1 EStG)

... nach Steuerrecht(§§ 140 f. AO)

35Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Konzern als Organisationsform einer Gruppevon rechtlich selbständigen Unternehmen

Einzelabschluss

Einzelabschluss

Einzelabschluss

Mutterunter-nehmen

Tochterunter-nehmen 1

Tochterunter-nehmen 2

Konzernabschluss

36Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Konzernabschlüsse für „Mutterunternehmen“

HGB:

• Control-Konzept (Beherrschungskonzept) (§ 290 (1) HGB) setzt eine unmittelbare bzw. mittelbare Beherrschungsmöglichkeit voraus (§ 290 (2) HGB)

IFRS:

• Control-Konzept (Beherrschungskonzept) nach IFRS 10.6:

„Ein Investor beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er aufgrund seines Engagements bei dem Unternehmen variablen wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und die Möglichkeit besitzt, diese wirtschaftlichen Erfolge durch seine Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.“

37Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Einzelkaufleute undPersonenhandelsgesell-schaften, sofern sie die

Größenkriterien des PublG überschreiten

(§ 11 PublG i.V.m. §§ 290 ff. HGB)

Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte

Personenhandels-gesellschaften

(§§ 290 ff. HGB)

Kapitalmarktorientierte Unternehmen

(§§ 290 ff. HGB bzw.§ 11 PublG i.V.m.

§ 315a HGB)

Die Aufstellung von Konzernabschlüssen erfolgt nach…

• … den HGB-Bilanzierungsregeln oder …

• … nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), welche vom

privatwirtschaftlich organisierten International Accounting Standards Board (IASB) erstellt und von der EU akkreditiert werden.

KonzernabschlussAufstellungspflicht

Folgende deutsche Mutterunternehmen sind zur Erstellung eines

Konzernabschlusses verpflichtet:(§§ 290 ff. HGB, § 11 PublG)

38Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Informationsvermittlung

Kapital-

geber

Manage-

mentDritte

EK-G

eb

er

FK-G

eber

Selb

st-

info

rmat

ion

Ku

nd

en

,

Lie

fera

nte

n,

Arb

eit

ne

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er,

Öff

en

tlic

hke

it

Dispositionshilfe

für Investitionen

Rechenschafts-legung

Funktion/Zweck

De jure hat der Konzernabschluss„lediglich“ eine Informationsfunktionund es werden an ihn keine Rechts-folgen geknüpft.

De facto dient der Konzernabschlussaber häufig auch als Bemessungs-grundlage für Gewinnausschüttungen und Managementtantiemen!

KonzernabschlussZwecke

39Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Rechnungslegungszwecke

Einzelabschluss Konzernabschluss

InformationSonstige Rechtsfolgen

Gewinnverteilung– Mindestausschüttung

(Gesellschafterschutz)– Höchstausschüttung

(Gläubigerschutz)

Steuerliche Gewinnermittlung(Maßgeblichkeit für Steuerbilanz)

Haftungsbemessung

Verlustanzeigepflichten

Sonstige Dokumentation,z.B. für Gerichtsverfahren

an Kapitalgeber• Rechenschaft• Dispositionshilfe

für Investitionen(= Bewertungs-funktion)

an Management

an Dritte

Zahlungsbemessung

Zwischenfazit (1)

40Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Konzernabschluss

Abschlussvielfalt für deutsche Unternehmen:

Handelsrechtlicher Jahresabschluss (Einzelabschluss)

§§ 238 bis 289a HGB und GoB

Steuerbilanz§§ 4 f. EStG, KStG sowie Maßgeblichkeit der GoB

IFRS des IASB

Pflicht (Wahlrecht) für (nicht-)kapitalmarkt-

orientierte Mutterunter-nehmen in der EU

§§ 290 ff. HGB + DRS

Nicht-kapitalmarktorien-tierte Mutterunternehmen

erstellen den KA überwiegend nach HGB

Zwischenfazit (2)

41Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Checkliste: Was Sie nun wissen sollten: ...

• Eine reine Cash-Betrachtung reicht in der Regel zur Beurteilung der wirtschaftlichen Performance von Unternehmen nicht aus.

• Die wesentlichen Bilanztheorien, namentlich die statische, dynamische und organische Bilanztheorie, gehen von unterschiedlichen Zwecken des Jahresabschlusses aus.

• Grundsätzlich haben deutsche Unternehmen neben dem Jahresabschluss eine Steuerbilanz und ggf. einen Konzernabschluss aufzustellen. Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen haben den KA nach den Regeln der IFRS aufzustellen. Für nicht-kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen besteht ein Wahlrecht zur Aufstellung des KA nach HGB oder IFRS.

• Der Jahresabschluss besitzt sowohl eine Ausschüttungsbemessungs- als auch eine Dokumentations- und Informationsfunktion. Die Steuerbilanz dient zur Ermittlung der zu leistenden Steuerzahlung. Der Konzernabschluss besitzt dagegen (de jure) eine reine Informationsfunktion, unabhängig davon, ob dieser nach HGB oder IFRS erstellt wird.